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Hertel, W. (1999). Supranationalität als Verfassungsprinzip. Normativität und Legitimation als Elemente des Europäischen Verfassungsrechts. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-49698-3
Hertel, Wolfram. Supranationalität als Verfassungsprinzip: Normativität und Legitimation als Elemente des Europäischen Verfassungsrechts. Duncker & Humblot, 1999. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-49698-3
Hertel, W (1999): Supranationalität als Verfassungsprinzip: Normativität und Legitimation als Elemente des Europäischen Verfassungsrechts, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-49698-3

Format

Supranationalität als Verfassungsprinzip

Normativität und Legitimation als Elemente des Europäischen Verfassungsrechts

Hertel, Wolfram

Tübinger Schriften zum internationalen und europäischen Recht, Vol. 47

(1999)

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Abstract

Mit der Veröffentlichung wird versucht, eine gemeinsame normative Grundlage staatlicher und nichtstaatlicher Verfassungsbegriffe zu entwickeln. Obwohl Europa kein Staat werden soll, ist die Existenz eines normativen Europäischen Verfassungsrechts nicht ausgeschlossen. Eine Gleichsetzung von Verfassungsentwicklung und Staatswerdung ist abzulehnen. Trennt man den normativen Staatsverfassungsbegriff von seinen notwendigerweise staatsbezogenen Elementen, so kann ein abstrakter Bedeutungskern des normativen Verfassungsbegriffs gefunden werden: Verfassungsrecht stellt eine eigenständige Herrschaftsordnung auf und ist darauf gerichtet, diese Ordnung spezifisch zu begründen - zu legitimieren.

Demokratie- und Legitimationsmodelle, die für die staatliche Ordnung entwickelt wurden, sind nicht unmittelbar auf den überstaatlichen Integrationsprozeß übertragbar. Die Originalität des supranationalen Herrschaftsmodells liegt in der Verbindung von Nichtstaatlichkeit mit Normativität und Legitimation. Herrschaftsausübung findet in Europa sowohl gegenüber den Mitgliedstaaten als auch gegenüber den Individuen statt. Daher sind auch Normativität und Legitimation im europäischen Rahmen nicht schlechter oder besser als im Nationalstaat, sondern unterliegen anderen Anforderungen.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Abkürzungsverzeichnis 15
Einführung: Die Forderung nach einer Verfassunggebung für Europa 21
A. Welcher Verfassungsbegriff für das europäische Primärrecht? 28
I. Der Verfassungsbegriff in seinen verschiedenen Inhalten – eine begriffliche Entwicklung 29
1. Der deskriptive Verfassungsbegriff 29
2. Der normative staatsbezogene Verfassungsbegriff: Legitimation von Herrschaft 34
a) Die Vertragstheorien als Grundlage der normativen Staatsverfassung 34
b) Die Verbindung von Verfassung und Verfassungsstaat 35
3. Ungeschriebenes Verfassungsrecht 38
4. Verfassung für Europa – notwendigerweise eine geschriebene Verfassung 39
a) Der formale Aspekt der Schriftlichkeit – Die Forderung nach besserer Vermittelbarkeit 39
b) Der materielle Aspekt der Schriftlichkeit – Errichtung einer rechtlich gesicherten Kompetenzordnung 39
c) Verfassung als höchstrangige normative Aussage 41
5. Zwischenergebnis 43
II. Die unterschiedliche Verwendung des Verfassungsbegriffs für Europa 44
1. Der Verfassungsbegriff als Ausdruck von Staatlichkeit 46
a) Verfassunggebung als Schritt zur Staatlichkeit? 46
b) Die Abhängigkeit des staatsbezogenen Verfassungsbegriffs von Staatlichkeitsmodellen 47
aa) Die präföderalistische Forderung nach einer „Bundesverfassung“ 47
bb) Europa als „Zweckverband“ 50
cc) Europa als „Union“ 51
dd) Zwischenergebnis 54
c) Die Abhängigkeit des staatlichen Verfassungsbegriffs von staatlichen Verfassungsinhalten 55
d) Die mangelnde Leistungsfähigkeit der Gleichsetzung von „Verfassung“ und „Staatsverfassung“ 59
2. Nichtstaatliche Verfassungsverständnisse 61
a) Die Verfassung der Völkergemeinschaft 61
aa) Alfred Verdross 63
bb) Rudolf Bindschedler 65
cc) Alf Ross 65
dd) Verfassungsrechtliche „checks and balances“ im Völkerrecht 67
ee) Zwischenergebnis 68
b) Die Rechtsprechung des EuGH zum Verfassungscharakter der Gemeinschaftsverträge 68
aa) Die Verwendung des Verfassungsbegriffs für das Primärrecht 69
bb) Der normative Anspruch der Verwendung des Verfassungsbegriffs durch den EuGH 72
c) Die Resonanz auf die Rechtsprechung des EuGH zum Verfassungscharakter 73
3. Bilanz: Die Notwendigkeit eines abstrakten normativen Verfassungsbegriffs 75
III. Elemente eines abstrakten normativen Verfassungsbegriffs 77
1. Verfassung als Grundentscheidung? 77
a) Der dezisionistische Verfassungsbegriff Carl Schmitts 77
b) Der notwendige Staatsbezug der Theorie Carl Schmitts 78
2. Verfassung als Grundlage einer autonomen Rechtsordnung? 80
a) Der notwendige Staatsbezug des Kriteriums der Herrschaftsbegründung 81
b) Autonome Geltung der europäischen Herrschaft? 82
aa) Die Kontroverse zwischen EuGH und BVerfG 82
bb) Die Irrelevanz des Merkmals „autonome Geltung“ für den nichtstaatlichen Verfassungsbegriff 85
(1) Keine Herrschaftsbegründung auf europäischer Ebene 85
(2) Kooperation statt Konfrontation 86
(3) Zwischenergebnis 92
3. Normativität als Grundlage des Verfassungsbegriffs 92
a) Die Herrschaftsordnung als Bezugsgegenstand von Verfassungsrecht 93
b) Die Möglichkeit einer überstaatlichen Normativität 94
aa) Rechtsunterworfenheit trotz Souveränität der Staaten 94
(1) Normativität von Staatenverbindungen 94
(2) Souveränitätsverzicht als Grundlage der rechtlichen Bindung 95
bb) Recht und Herrschaft als Anknüpfungspunkte nichtstaatlicher Verfassungsbindung 97
c) Die Ergänzung der Normativität durch Legitimation 99
aa) Legitimation als Verfassungselement 100
bb) Die Notwendigkeit verschiedener Legitimationsinhalte 102
IV. Ergebnis 104
B. Europa als Verfassungsordnung 106
I. Europa – eine normative Ordnung? 106
1. Die rechtliche Bindung der Staaten 106
a) Eine historische Zäsur durch rechtliche Bindung 107
b) Der gemeinsame Souveränitätsverzicht 109
2. Dauerhaftigkeit und Unumkehrbarkeit der vertraglichen Einigung 112
a) Dauerhaftigkeit? 112
b) Unumkehrbarkeit? 113
c) Irrelevanz theoretischer Austrittsmöglichkeiten 114
3. Europa im Spannungsfeld zwischen rechtlicher und politischer Steuerung 115
a) Eine funktionsfähige Herrschaftsordnung? 115
aa) „Plan of government“ 116
bb) Umfassender Geltungsanspruch des Herrschaftssystems 117
b) Herrschaft des Rechts oder der Politik? 119
aa) Herrschaft über die Verträge 119
bb) Herrschaft im Vertragssystem 121
(1) Rechtliche Steuerung im Vertragssystem 121
(2) Politische Steuerung im Vertragssystem 126
cc) Zwei Grundprinzipien der europäischen Rechtsordnung 129
c) Gefahren für die europäische Normativität 129
aa) Aufbrechen der kohärenten Strukturen 130
bb) Politischer Ausgleich statt rechtlicher Steuerung 131
cc) Eingeschränkte Funktion der Judikative 131
d) Bilanz 133
II. Europa – eine legitimierte Ordnung? 136
1. Der Dualismus von Legitimationsträgern als Grundlage des supranationalen Herrschaftsmodells 136
a) Staaten und Individuen als Elemente der Gemeinschaftsrechtsordnung 136
b) Staatswerdung durch Einbeziehung der Individuen? 140
c) Zwischenergebnis 144
2. Zwei Legitimationsträger – zwei Legitimationskonzepte 145
a) Formelle staatenbezogene Legitimation 145
b) Formelle individuenbezogene Legitimation 146
III. Problemfelder der supranationalen Verfassung 147
1. Die gegenseitige Abhängigkeit von Legitimationsverfahren und Entscheidungsstrukturen 147
2. Integration von Staaten und Individuen 148
C. Stärkung europäischer Normativität und Legitimation 151
I. Grundbedingungen staatenbezogener Legitimation in Europa 151
1. Die Erhaltung der Dynamik der europäischen Idee 151
2. Der offene Prozeß 153
3. Die „Spill-over-Technik“ 154
4. Zwischenergebnis 155
II. Grundbedingungen individuenbezogener Legitimation 156
1. Welches Demokratiekonzept für Europa? 158
a) „Organische Einheit“ als Grundlage identitätsbezogener Demokratie 158
b) „Staatsvolk“ als Grundlage staatsbezogener Demokratie 159
c) „Bevölkerung“ als Grundlage situationsbezogener Demokratie 161
d) Der Dualismus als Grundbedingung supranationaler Demokratie 165
aa) Die Idee der Legitimationsvermittlung über ein Europäisches Parlament 165
bb) Die Auffassung des Gerichtshofs zur Vermittlung demokratischer Legitimation über das Parlament 167
cc) Die vertragliche Konzeption des Parlaments als Ausdruck des supranationalen Dualismus 168
2. Demokratievermittlung ohne Homogenität? 173
a) Die Forderung nach Homogenität als Demokratievoraussetzung 173
b) Die Anknüpfung an das Homogenitätskriterium im Maastricht-Urteil und im Euro-Beschluß des BVerfG 175
c) Homogenität oder Konsens? 178
3. Zwischenergebnis: Der Konsens der Unionsbürger als Grundlage individuenbezogener europäischer Demokratie 181
III. Vorschläge zur Verbesserung individuenbezogener Legitimation 184
1. Die Verstärkung individuenbezogener Integrationsfaktoren 184
a) Die inhaltliche Erweiterung der Freiheitsrechte im gegenwärtigen Gemeinschaftsrecht 184
b) Die europaweite Gleichheitsverwirklichung durch das Gemeinschaftsrecht 187
aa) Das Fehlen eines allgemeinen Gleichheitssatzes 188
bb) Gleichheitsdefizite bei der politischen Mitwirkung 189
c) Verstärkung europäischer Freiheit und Gleichheit 192
d) Der Vorschlag, eine Kompetenzordnung nach Sachbereichen einzuführen 196
e) Die vorgeschlagene Verbesserung der europäischen Wertordnung 198
aa) Mangelnde Rechtsverbindlichkeit der Präambeln 199
bb) Kein individuenbezogenes Gesamtsystem europäischer Werte 200
cc) Die mangelnde Erfaßbarkeit europäischer Werte 202
2. Die vorgeschlagene Verbesserung von Transparenz und Kommunikation 203
a) Die Forderung nach Verbesserung der Transparenz 203
b) Die Forderung nach Schaffung von Verbänden und Parteien 204
c) Die Forderung nach einer Vereinheitlichung des Kommunikationssystems 206
aa) Die mangelnde Einheitlichkeit von Kommunikation und Sprache 206
bb) Erhaltung statt Beseitigung der Sprachenvielfalt 207
3. Zwischenergebnis 210
IV. Die gegenseitige Zuordnung von Staaten und Individuen als Basis europäischen Verfassungsrechts 211
1. Normativitätsverlust bzw. Verstaatlichung als Konsequenz einer jeweils einseitigen Weiterentwicklung Europas 211
a) Normativitätsverlust durch isolierten Ausbau der staatenbezogenen Legitimationsgrundlagen Europas 212
b) Verstaatlichung durch isolierten Ausbau der individuenbezogenen Legitimationsgrundlagen Europas 212
c) Die Unnötigkeit einer Entscheidung in der Finalitätsfrage 215
2. Grundlage europäischer Normativität: Dynamik durch Recht 215
3. Grundlage europäischer Legitimation: Die gegenseitige Zuordnung der beiden Legitimationsebenen 216
D. Neukodifikation oder Vertragsfortschreibung? 220
I. Die erneute Verfassungsinitiative des Europäischen Parlaments im Vorfeld der Maastricht-II-Verhandlungen 220
II. Der Verfassungsentwurf des Institutionellen Ausschusses vom 9.2.1994 222
1. Einbau in den Maastricht-II-Reformprozeß 223
2. Ziele und Grundsätze der Verfassunggebung 223
3. Einzelne Reformvorschläge im Entwurf 225
a) Die von der Union verbürgten Menschenrechte 225
b) Die Zuständigkeiten der Union 226
c) Die Weiterentwicklung des institutionellen Rahmens 227
aa) Mehr Einfluß für das Parlament 227
bb) Der Rat als Regierung der EU 228
cc) Zurückstufung der Kommission 229
d) Die Aufgaben der Union 230
e) Differenzierte Integration, Beitritt und Inkrafttreten 231
4. Wertung 232
III. Der „Entwurf eines konsolidierten Vertrages über die Europäische Union“ im Auftrag des Europäischen Parlaments 233
1. Grundzüge und methodischer Ansatz 234
2. Der Aufbau des Vertragsentwurfs 235
3. Wertung 236
IV. Der Entwurf einer einheitlichen und vereinfachten Version der Verträge durch das Europäische Hochschulinstitut 239
1. Grundzüge und methodischer Ansatz 240
2. Ergebnisse 240
3. Gesamtbewertung 243
V. Der Beitrag des Vertrags von Amsterdam zur Reform des Primärrechts 244
VI. Schlußfolgerungen 250
Zusammenfassung 255
Literaturverzeichnis 259
Sachverzeichnis 279