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Die Abgrenzung der Kompetenzen des Bundes und der Länder im Bereich der Steuergesetzgebung sowie der Begriff der Gleichartigkeit von Steuern

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Küssner, M. (1992). Die Abgrenzung der Kompetenzen des Bundes und der Länder im Bereich der Steuergesetzgebung sowie der Begriff der Gleichartigkeit von Steuern. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-47353-3
Küssner, Martin. Die Abgrenzung der Kompetenzen des Bundes und der Länder im Bereich der Steuergesetzgebung sowie der Begriff der Gleichartigkeit von Steuern. Duncker & Humblot, 1992. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-47353-3
Küssner, M (1992): Die Abgrenzung der Kompetenzen des Bundes und der Länder im Bereich der Steuergesetzgebung sowie der Begriff der Gleichartigkeit von Steuern, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-47353-3

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Die Abgrenzung der Kompetenzen des Bundes und der Länder im Bereich der Steuergesetzgebung sowie der Begriff der Gleichartigkeit von Steuern

Küssner, Martin

Münsterische Beiträge zur Rechtswissenschaft, Vol. 57

(1992)

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Table of Contents

Section Title Page Action Price
Inhaltsübersichtr 9
Inhaltsverzeichnisr 11
Einführung 19
Erster Teil: Die Kompetenzen des Bundes und der Länder für die Steuergesetzgebung 21
A. Geschichtlicher Überblick 21
I. Verfassung des Norddeutschen Bundes vom 26. Juli 1867 und Verfassung des nachfolgenden Deutschen Bundes 22
II. Reichsverfassung vom 16. April 1871 23
III. Weimarer Reichsverfassung vom 11. August 1919 28
1. Die Schaffung eines Reichssteuersystems 28
2. Der Begriff „Gleichartigkeit“ 31
3. Die Situation ab 1933 35
IV. Grundgesetz vom 23. Mai 1949 36
1. Entstehungsgeschichte des Art. 105 GG 38
2. Abgrenzung der Kompetenzen des Bundes von denen der Länder 39
V. Änderungen des Grundgesetzes vom 20. April 1953, vom 25. Dezember 1954 sowie vom 23. Dezember 1955 und vom 24. Dezember 1956 44
B. Situation nach der Finanzreform von 1969 45
I. Ausschließliche Kompetenz des Bundes, Art. 105 Abs. 1 GG 45
II. Konkurrierende Kompetenz des Bundes, Art. 105 Abs. 2 GG 45
1. Die bundesgesetzliche Regelung als abschließende Regelung 46
2. Steuergesetze der Länder und (Teil-) Ertragshoheit des Bundes 48
III. Ausschließliche Kompetenz der Länder, Art. 105 Abs. 2a GG 50
IV. Ausschließliche Kompetenz der Länder, Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 Abs. 6 WRV 54
V. Steuerfindungsrecht 54
1. Art. 105 GG als abschließende Regelung für den Erlaß von Steuergesetzen 55
2. Art. 106 GG als abschließende Regelung der Zuweisung des Steueraufkommens 56
a) Entstehungsgeschichte 57
b) Systematik 61
c) Zweck des Art. 106 GG 63
VI. Einschränkung durch das Gemeinschaftsrecht 66
C. Die heutige Verteilung der Steuergesetzgebungshoheit – Zusammenfassung und Problemaufriß 75
Zweiter Teil: Die Abgrenzung der Gesetzgebungszuständigkeiten des Bundes und der Länder nach Art. 105 Abs. 2 GG anhand des Kriteriums der Gleichartigkeit von Steuern 77
A. Bestandsaufnahme 77
I. Kurzer Rückblick auf die Entstehungsgeschichte des § 2 LStG und des § 2 FAG 80
II. Begriffsbestimmung durch die Rechtsprechung 82
1. Begriffsbestimmung durch den Reichsfinanzhof 82
2. Begriffsbestimmung durch das Bundesverfassungsgericht 86
a) Steuergegenstand 87
b) Steuermaßstab 88
c) Art der Erhebungstechnik 89
d) Wirtschaftliche Auswirkungen 90
e) Quelle wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit 90
aa) Anknüpfungspunkt 91
bb) Berücksichtigung wirtschaftlicher Wirkungen 93
3. Begriffsbestimmung durch das Bundesverwaltungsgericht und den Bundesfinanzhof 95
III. Begriffsbestimmung durch die Steuerrechtswissenschaft 95
1. Der Ansatz von Karl Röttinger 96
2. Der Ansatz von Wilhelm Markull 97
3. Der Ansatz von Albert Hensel 99
4. Der Ansatz von Friedrich Geyler 99
5. Der Ansatz von Klaus Vogel 100
6. Der Ansatz von Klaus Tipke 104
7. Der Ansatz von Dieter Birk 106
8. Weitere Ansätze 107
B. Weiterentwicklung 108
I. Funktion einer Kompetenz und Notwendigkeit einer Kompetenzabgrenzung 109
II. Wirkungen von Steuern und Gleichartigkeit der Wirkungen 112
1. Einteilung der Steuern aufgrund ihrer Wirkungen auf den Bürger 112
a) Steuern auf die Einkommensentstehung oder auf den Vermögensbestand 115
b) Steuern auf die Einkommensverwendung 117
aa) Der Begriff der Einkommensverwendung 117
(a) Die Umsatzsteuer als „allgemeine Verbrauchsteuer“ im Sinne einer umfassenden Einkommensverwendungsteuer 118
(b) Belastung des Bürgers teilweise im Wege der Steuerüberwälzung 123
(c) Aufwandsteuern als Steuern auf die Einkommensverwendung 125
(d) Weitere Steuern auf die Einkommensverwendung 130
(e) Merkmale der Einkommensverwendungsteuern 133
bb) Abgrenzung der Einkommensverwendungsteuern 134
(a) Abgrenzung der Steuern auf die Einkommensverwendung aufgrund der Bezeichnung oder der Anknüpfung 136
(b) Abgrenzung der Steuern auf die Einkommensverwendung aufgrund des Steuermaßstabes 138
(c) Abgrenzung der Steuern auf die Einkommensverwendung aufgrund der Besteuerungsgüter 139
(aa) Begriffsbestimmung und Abgrenzung der Verbrauchsteuern und der Aufwandsteuern 140
(1) Begriffsbestimmung und Abgrenzung anhand der Materialien des Verfassunggebers 144
(2) Begriffsbestimmung und Abgrenzung in der Finanzwissenschaft 147
(3) Begriffsbestimmung und Abgrenzung in der Rechtsprechung 157
(4) Begriffsbestimmung und Abgrenzung in der Steuerrechtswissenschaft 159
(5) Inhaltliche Anforderungen an eine Aufwandsteuer und Ergebnis 164
(bb) Abgrenzung der Verbrauchsteuern und Aufwandsteuern von den Verkehrsteuern 177
(cc) Abgrenzung der Umsatzsteuer von den übrigen Steuern auf die Einkommensverwendung 180
cc) Ergebnis zu den Einkommensverwendungsteuern und Anwendung auf die Kraftfahrzeugsteuer 181
dd) Exkurs: Kompetenzrechtliche Zulässigkeit von Steuern auf die Einkommensverwendung 185
c) Ergebnis zu den Wirkungen einer Steuer 185
2. Gleichartigkeit der Wirkungen 186
a) Gleichartigkeit der Steuern einer Gruppe untereinander 187
aa) Steuern auf die Einkommensentstehung oder auf den Vermögensbestand 187
bb) Steuern auf die Einkommensverwendung 187
(a) Wechselseitiger Ausschluß der Verkehr-, Verbrauch- und Aufwandsteuern als spezielle Einkommensverwendungsteuern 188
(b) Einzelne spezielle Einkommensverwendungsteuern 188
(c) Das Verhältnis zur Umsatzsteuer als allgemeiner Einkommensverwendungsteuer 189
(aa) Verbrauchsteuern und Umsatzsteuer 193
(1) Die Tatbestände der Umsatzsteuer 193
(2) Exkurs: Abgrenzung der Einfuhrumsatzsteuer zu den Zöllen 196
(3) Ergebnis zu Verbrauchsteuern und Umsatzsteuer 198
(bb) Aufwandsteuern und Umsatzsteuer 198
(cc) Verkehrsteuern und Umsatzsteuer 201
(dd) Ergebnis zu den Einkommensverwendungsteuern 202
b) Gleichartigkeit von Steuern verschiedener Gruppen 203
aa) Identität des Steuerschuldners 204
bb) Berücksichtigung von Überwälzungsvorgängen 205
c) Mischformen 207
III. Zusammenfassung 208
C. Anwendung der Kriterien auf einige ausgewählte Steuern 209
I. Vergnügungsteuer 209
II. Schankerlaubnissteuer 219
III. Ausgabensteuer 221
Dritter Teil: Das Verbot gleichartiger örtlicher Verbrauch- und Aufwandsteuern in Art. 105 Abs. 2a GG 229
A. Örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern 229
I. Begriffsbestimmung in Rechtsprechung und Literatur 230
II. Einzelne Begriffsmerkmale 235
1. Der Begriff „örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern“ 235
a) Wortlaut 235
b) Historisch- genetische Auslegung 242
aa) Darstellung der Entstehungsgeschichte des Art. 105 Abs. 2 Nr. 1 GG 1949 242
bb) Folgerungen 249
(a) Feuerschutzsteuer 251
(b) Grunderwerbsteuer 255
(c) Wertzuwachssteuer 256
cc) Ergebnis zur historisch- genetischen Auslegung 258
c) Systematik 258
d) Teleologische Auslegung 259
e) Begriffsbestimmung 261
2. Erhebung der Steuer durch die Gemeinde 261
a) Ursprüngliche Fassung des Grundgesetzes, Art. 105 Abs. 2 Nr. 1 GG 1949 261
b) Neufassung des Art. 105 Abs. 2a GG durch das Finanzreformgesetz 1969 265
3. Ertrag der Gemeinde 265
4. Definition 266
III. Folgerungen für den Inhalt der ausschließlichen Gesetzgebungsbefugnis des Landes nach Art. 105 Abs. 2a GG 266
B. Gleichartigkeit nach Art. 105 Abs. 2a GG 271
I. Anwendung des Gleichartigkeitsbegriffs des Art. 105 Abs. 2 GG auf die örtlichen Verbrauch- und Aufwandsteuern 273
II. Der Begriff der Gleichartigkeit in Art. 105 Abs. 2a GG in Rechtsprechung und Literatur 278
1. Die Rechtsprechung 278
a) Das Bundesverfassungsgericht 278
b) Das Bundesverwaltungsgericht, der Bundesfinanzhof und das FG Hamburg 280
2. Die Literatur 282
a) Die Auffassung von Theodor Maunz 282
b) Die Auffassung von Klaus Vogel 284
c) Die Auffassung von Klaus Tipke 285
d) Die Auffassung von Dieter Birk 285
III. Begriffsinhalt 286
1. Historisch- genetische Auslegung 288
a) Darstellung der Entstehungsgeschichte 289
b) Folgerungen 294
2. Systematik 302
a) Art. 105 Abs. 2 GG 303
b) Art. 106 Abs. 6 S. 1 GG 310
3. Ergebnis 312
IV. Bedeutung des Gleichartigkeitsverbots nach Art. 105 Abs. 2a GG 313
C. Problemfälle der Gleichartigkeit örtlicher Verbrauch- und Aufwandsteuern sowie der Vergnügungsteuer 315
I. Getränkesteuer und Gemeindebiersteuer 315
1. Die Getränkesteuer als Verbrauchsteuer 315
2. Örtlichkeit der Getränkesteuer 319
3. Sonderfall: die Getränkesteuer in Nordrhein- Westfalen 321
4. Gemeindebiersteuer 323
5. Gleichartigkeit unter Berücksichtigung der von 1984 bis 1986 erhobenen Hamburgischen Getränkesteuer 324
II. Speiseeissteuer 329
III. Schankverzehrsteuer 330
IV. Getränkeverpackungsteuer 330
1. Die Getränkeverpackungsteuer als örtliche Verbrauchsteuer 331
2. Kollision mit einer bundesrechtlichen Regelung 334
3. Gleichartigkeit mit der Umsatzsteuer 336
V. Vergnügungsteuer 339
VI. Zweitwohnungsteuer 342
VII. Bürgersteuer, Wohnraumsteuer und Einwohnersteuer 354
VIII. Jagdsteuer 362
IX. Fahrradsteuer 365
Zusammenfassung 367
Anhang: Zusammenstellung der verwendeten Verfassungstexte 369
Literaturverzeichnis 393
Verzeichnis der Gerichtsentscheidungen in Angelegenheiten der Gesetzgebungshoheit nach der Finanzverfassung 410