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Feuerborn, A. (1993). Die soziale Sicherung von Leiharbeitnehmern und vergleichbaren Arbeitnehmergruppen in Italien. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-47720-3
Feuerborn, Andreas. Die soziale Sicherung von Leiharbeitnehmern und vergleichbaren Arbeitnehmergruppen in Italien. Duncker & Humblot, 1993. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-47720-3
Feuerborn, A (1993): Die soziale Sicherung von Leiharbeitnehmern und vergleichbaren Arbeitnehmergruppen in Italien, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-47720-3

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Die soziale Sicherung von Leiharbeitnehmern und vergleichbaren Arbeitnehmergruppen in Italien

Feuerborn, Andreas

Münsterische Beiträge zur Rechtswissenschaft, Vol. 76

(1993)

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Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsübersicht 9
Inhaltsverzeichnis 13
Abkürzungsverzeichnis 26
§ 1 Einführung 31
I. Ziel und Methode der Untersuchung 31
II. Gegenstand der Untersuchung und Begriffsbestimmung 33
1. „Leiharbeitnehmer" und „Leiharbeit" im deutschen Recht 33
a) Begriff des Leiharbeitnehmers gem. Art. 1 § 1 Abs. 1 S. 1 AÜG 34
b) Erscheinungsformen nichtgewerbsmäßiger Arbeitnehmerüberlassung 34
2. International gebräuchliche Terminologie 36
3. „Leiharbeit" und „Leiharbeitnehmer" im italienischen Recht 37
a) Italienische Vorschriften zur Vermittlung (intermediazione) und zur Zwischenvergabe (interposizione) von Arbeitsleistungen 38
b) Eingrenzung des Untersuchungsgegenstandes 39
Erster Teil: Rahmenbedingungen und Erscheinungsformen der Leiharbeit (Vermittlung und Zwischenvergabe von Arbeitsleistungen) 41
§ 2 Das Phänomen der Zwischenvergabe von Arbeitsleistungen 41
I. Die Begriffe der Vermittlung (intermediazione) und der Zwischenvergabe (interposizione) von Arbeitsleistungen 41
1. Die „intermediazione" 43
2. Die „interposizione" 44
3. Abgrenzungskriterien zwischen „intermediazione" und „interposizione" 46
4. „Intermediazione" und „interposizione" im Arbeitsrecht 46
II. Beweggründe für die Entwicklung und Nutzung der Zwischenvergabe 48
III. Die Struktur der Zwischenvergabe von Arbeitsleistungen 53
IV. Vertragsgestaltungen zur Realisierung der Zwischenvergabe 54
1. Unternehmerwerkvertrag (appalto) 54
2. Subunternehmervertrag (subappalto) 55
3. Einfacher Werkvertrag (contratto d'opera) 56
4. Bezugsvertrag (somministrazione) 57
§ 3 Gesetzliche und kollektivvertragliche Regelungen zur Zwischenvergabe bis zum Erlaß des Gesetzes vom 23.10.1960, Nr. 1369 58
I. Gesetzliche Regelungen vor dem Erlaß des Codice civile von 1942 59
II. Der Beitrag der Kollektivverträge 61
III. Art. 2127 Codice civile 62
1. Gründe für die Einführung des Art. 2127 Codice civile 64
2. Anwendungsbereich des Art. 2127 Codice civile 65
a) Gruppenakkord (cottimo collettivo) 65
b) Unselbständiger Gruppenakkord (cottimo collettivo subordinato) 66
c) Selbständiger Gruppenakkord (cottimo collettivo autonomo) 67
d) Selbständiger Akkordgruppenführer 68
e) Verbot des selbständigen Gruppenakkords 68
aa) Arbeitnehmereigenschaft des Akkordgruppenfuhrers 69
(1) Die „subordinazione" 69
(2) Unerheblichkeit einer Falschbezeichnung durch die Parteien 72
bb) Übertragung der Akkordarbeiten durch den Unternehmer 72
3. Rechtsfolgen des Verstoßes gegen Art. 2127 C.c. 73
IV. Art. 1676 Codice civile 75
§ 4 Gesetzliche Regelung der Arbeitsvermittlung 76
I. Das Verhältnis von Leiharbeit und Arbeitsvermittlung 77
1. Überschneidungsmöglichkeiten zwischen den Verboten der privaten Arbeitsvermittlung lind der Vermittlung und Zwischenvergabe von Arbeitsleistungen 77
2. Das Verbot der privaten Arbeitsvermittlung als Ansatzpunkt zur Eindämmung der Zwischenvergabe 80
II. Vorgaben für das System der Arbeitsvermittlung 81
1. Arbeitslosigkeit 81
2. Rechtliche Vorgaben 83
III. Grundzüge der gesetzlichen Regelungen über die Arbeitsvermittlung 85
1. Arbeitsvermittlung als öffentliche Aufgabe 85
2. Arbeitsvermittlung als Aufgabe der staatlichen Verwaltung 86
3. Arbeitsvermittlungsmonopol des Staates und obligatorischer Charakter der Arbeitsvermittlung 87
a) Anforderungspflicht des Arbeitgebers 87
aa) Ausnahmen von der Anforderungspflicht 87
bb) Zahlenmäßige und namentliche Anforderung 88
(1) Zahlenmäßige Anforderung 89
(a) Einschreibung der Arbeitnehmer in die Arbeitsvermittlungslisten und ihre Einstufung 90
(b) Festsetzung der Rangfolge für die Vermittlung 91
(2) Namentliche Anforderung 93
b) Verbot der privaten Arbeitsvermittlung 96
aa) Anwendungsbereich des Art. 27 Abs. 1 G 264/1949 96
bb) Bestimmung der verbotenen Vermittlertätigkeit 97
c) Verstöße gegen die Anforderungspflicht und gegen das Verbot der privaten Arbeitsvermittlung 99
4. Unterscheidung zwischen allgemeiner Arbeitsvermittlung und besonderen Vermittlungsverfahren 99
§ 5 Lösungsansätze zur Eindämmung der Zwischenvergabe bis zum Erlaß des Gesetzes vom 23.10.1960, Nr. 1369 101
I. Verbot der privaten Arbeitsvermittlung (Art. 11 Abs. 1, Art. 27 Abs. 1 G 264/1949) 103
1. Zwischenvergabe als Arbeitsvermittlung 103
2. Geringer Schutz der verliehenen Arbeitnehmer 106
a) Strafrechtlicher Schutz 106
b) Nichtigkeit und Nichtigerklärung der abgeschlossenen Verträge 107
c) Kein Arbeitsvertrag mit dem Unternehmer 108
II. Scheingeschäft (Art. 1414 C.c.) 109
1. Tatbestand des Scheingeschäftes 110
a) Scheinwerkvertrag zwischen Unternehmer und Mittelsmann 112
b) Scheinarbeitsvertrag zwischen Mittelsmann und Arbeitnehmer 112
c) Dreiseitige Vereinbarung zwischen Unternehmer, Mittelsmann und Arbeitnehmer 113
2. Rechtsfolgen 114
3. Durchsetzbarkeit der Ansprüche 115
III. Gesetzesumgehung (Art. 1344 C.c.) 116
1. Vertragsverknüpfung zur Umgehung des Gesetzes 116
2. Rechtsfolgen 119
a) Nichtigkeit der abgeschlossenen Verträge 119
b) Ansprüche der Arbeitnehmer 119
aa) Ansprüche aus Art. 2126 C.c. 120
bb) Arbeitsvertrag mit dem Unternehmer 120
IV. Bewertung 122
Zweiter Teil: Die Regelungen des Gesetzes vom 23.10.1960, Nr. 1369 125
§ 6 Allgemeines 125
I. Parlamentarische Untersuchungskommission zur Lage der Arbeiter in Italien 126
1. Aufgaben und Untersuchungsverfahren 127
2. Untersuchungsergebnisse bezüglich der werkvertraglichen Vergabe von Arbeit (lavoro in appalto) 128
a) Schlechterstellung der beim Hauptunternehmer eingesetzten Arbeitnehmer 128
b) Unterscheidung zwischen Unternehmerwerkverträgen über Arbeitskräfte und solchen über Werke oder Dienste 129
3. Regelungsvorschläge 129
a) Verbot der Unternehmerwerkverträge über Arbeitskräfte 130
b) Gleichbehandlung der Arbeitnehmer bei Unternehmerwerkverträgen über Werke oder Dienste 130
c) Einbeziehung der Genossenschaften 131
d) Einbeziehung der öffentlichen Verwaltung 131
II. Gesetzgebungsverfahren 132
III. Struktur des Gesetzes vom 23.10.1960, Nr. 1369 132
IV. Anwendungsbereich des Gesetzes vom 23.10.1960, Nr. 1369 134
1. Zeitliche Geltung und Neuartigkeit des Gesetzes 134
2. Räumlicher Geltungsbereich des Gesetzes 136
a) Verbot der Leiharbeit (Art. 1 G 1369/1960) 136
b) Garantie von Mindestarbeitsbedingungen (Art. 3 G 1369/1960) 137
§ 7 Das Verbot der Vermittlung und Zwischenvergabe von Arbeitsleistungen 140
A. Der Verbotstatbestand des Art. 1 G 1369/1960 140
I. Die ratio des Art. 1 G 1369/1960 141
II. Die Generalklausel des Art. 1 Abs. 1 G 1369/1960 143
1. Unternehmerwerkvertrag (appalto) oder Subunternehmervertrag (subappalto) über die Ausführung reiner Arbeitsleistungen 144
2. Umfassendes Verbot der Zwischen vergäbe von Arbeitsleistungen 145
3. Tatbestandsmerkmale der Zwischen vergäbe gemäß Art. 1 Abs. 1 G 1369/1960 147
a) Dreiseitiges Rechtsverhältnis 147
aa) Fiktive Situation 148
bb) Mitarbeit des Mittelsmannes 148
b) Arbeitsverträge und Überlassungsvertrag als Gegenstand der Überprüfung 149
aa) Arbeitsverhältnis zwischen Mittelsmann und Arbeitskraft 149
(1) Merkmale des Vertrages über abhängige Arbeit 149
(2) Einbeziehung von Arbeitern und Angestellten 151
(3) Einbeziehung von Arbeitnehmern mit mehreren Beschäftigungsverhältnissen 151
bb) Vertrag über die Ausführung reiner Arbeitsleistungen zwischen Unternehmer und Mittelsmann 152
c) Entbehrlichkeit der Feststellung einer Umgehungsabsicht 152
d) Entbehrlichkeit des Nachweises eines konkreten Schadens 155
e) Beurteilungszeitpunkt für das Vorliegen einer Zwischenvergabe 158
III. Die reinen Arbeitsleistungen (mere prestazioni di lavoro) als Merkmal des Scheinwerkvertrages 160
1. Begriffsmerkmale 161
a) Arbeitsleistungen 161
b) Reine Arbeitsleistungen 161
c) Verbindung der vergebenen Arbeitsleistungen mit dem Produktionsprozeß des Unternehmers 162
d) Fehlen einer angemessenen Arbeits- oder Betriebsorganisation beim Mittelsmann 167
e) Fehlen des Unternehmerrisikos beim Mittelsmann 168
2. Die Vermutung für einen Unternehmerwerkvertrag über reine Arbeitsleistungen gemäß Art. 1 Abs. 3 G 1369/1960 168
a) Verhältnis des Art. 1 Abs. 3 zu Abs. 1 der Vorschrift 169
b) Tatbestandsvoraussetzungen des Art. 1 Abs. 3 G 1369/1960 172
aa) Begriff der Finanzmittel, Maschinen und Geräte 173
bb) Lieferung durch den Besteller 175
3. Indizien für eine Zwischen vergäbe bei Nichteingreifen des Art. 1 Abs. 3 G 1369/1960 178
a) Untemehmereigenschaft und Betriebsorganisation des Werkunternehmers 179
b) Nutzung von Betriebsmitteln des Bestellers 179
c) Kontroll- und Weisungsrechte des Bestellers 180
d) Gewährleistungspflichten des Werkunternehmers 182
e) Qualifikation der Arbeitnehmer und Dauer ihrer Beschäftigung 182
f) Maßstab für die Bemessung der Vergütung und Abrechnungsmodalitäten 183
g) Eintragung des Werkunternehmers bei der Handelskammer 183
IV. Das Verbot der Zwischenvergabe von Akkordarbeit gemäß Art. 1 Abs. 2 G 1369/1960 184
V. Die Adressaten des Verbotes 185
1. Unternehmer 186
2. Staatsbetriebe und öffentliche Körperschaften 188
a) Staatsbetriebe (aziende dello Stato) 188
b) Öffentliche Körperschaften (Enti pubblici) 189
3. Sonderregelungen für die Staatseisenbahnen, die Monopolbetriebe des Staates und die Post- und Telegrafen Verwaltung 190
VI. Die Mittelspersonen 192
1. Arbeitnehmer oder Dritte 192
2. Gesellschaften einschließlich der Genossenschaften 193
a) Arbeits-Genossenschaften (cooperative di lavoro) 193
b) Hafengesellschaften (compagnie portuali) 198
c) Trägergesellschaften (carovane di facchini) 199
VII. Besondere rechtsgeschäftliche Gestaltungen der Leihe und des Tausches von Arbeitnehmern 200
1. Leihe und Tausch von Arbeitskräften in der Landwirtschaft 200
2. Comando und distacco (Abordnung und Entsendung) 201
a) Ausgangspunkt für die Abgrenzung von comando und distacco zur Zwischenvergabe von Arbeitsleistungen 203
b) Abgrenzungskriterien 203
aa) Dauernde Abordnung von der Begründung des Arbeitsverhältnisses an 204
bb) Selbständigkeit der abordnenden (Konzern-)Gesellschaft 204
cc) Interessenlage der Beteiligten 206
dd) Dauer der Überlassung 207
ee) Vergleich der Lohn- und Arbeitsbedingungen 207
VIII. Rechtsfolgen des Verstoßes gegen das Verbot des Art. 1 Abs. 1 G 1369/1960 208
1. Die Rechtsfolgen für die Arbeitsverhältnisse gemäß Art. 1 Abs. 5 G 1369/1960 208
a) Regelungsmechanik des Art. 1 Abs. 5 G 1369/1960 209
b) Einzelfragen 210
aa) Dauer des Arbeitsverhältnisses mit dem Unternehmer 210
(1) Befristetes Arbeitsverhältnis 211
(2) Unbefristetes Arbeitsverhältnis 211
(3) Noch bestehendes »Arbeitsverhältnis" mit dem Mittelsmann bei Klageerhebung 213
bb) Kündigungsschutz 214
cc) Lohn- und Arbeitsbedingungen 217
dd) Arbeitssicherheitsvorschriften 218
ee) Sozial Versicherungsbeiträge 218
ff) Teilnahme an (Betriebs-)Versammlungen gemäß Art. 20 AN-Statut 219
gg) Gerichtliche Geltendmachung der Rechte aus Art. 1 Abs. 5 G 1369/1960 220
(1) Verjährung 220
(2) Streitgenossenschaft 221
(3) Beweislast 222
hh) Sonderprobleme im Bereich der öffentlichen Verwaltung 223
2. Die Rechtsfolgen für den Mittelsmann 225
a) Rechtsfolgen im Verhältnis zu den Arbeitnehmern 225
b) Rechtsfolgen im Verhältnis zum Unternehmer 227
B. Die strafrechtlichen Sanktionen gemäß Art. 2 G 1369/1960 227
I. Ordnungswidrigkeit 228
II. Tatbestand 228
III. Täterschaft 228
IV. Kollektivvertrag als Entschuldigungsgrund 229
V. Dauerdelikt 230
VI. Einheitliches Delikt 230
VII. Konkurrenzen zu anderen Delikten 231
§ 8 Die Neuregelung der Beschäftigung von Arbeitskräften bei Unternehmerwerkverträgen zur Ausführung eines Werkes oder zur Leistung von Diensten 233
A. Grundgedanken der Neuregelung der Art. 3 ff. G 1369/1960 233
I. Neuartigkeit der Regelung 234
1. Vergleich mit Art. 1676 C.c. 235
2. Vergleich mit den sogenannten Sozialklauseln 236
II. Tatsächliche und rechtliche Voraussetzungen der Neuregelung 238
1. Schlechterstellung der Arbeitnehmer des Werkunternehmers 239
2. Spannungsverhältnis zwischen unternehmerischer Entscheidungsfreiheit des Bestellers und Gleichbehandlungsinteressse der Arbeitnehmer 239
III. Regelungszwecke 240
1. Gleichbehandlung 240
2. Unterbindung ungerechtfertigter wirtschaftlicher Vorteile 242
B. Anwendungsbereich und Inhalt des Art. 3 G 1369/1960 244
I. Allgemeines zum Anwendungsbereich 244
1. Verhältnis zu Art. 1 G 1369/1960 244
2. Verhältnis zu den Art. 1655 ff. C.c. 245
3. Verhältnis zu Art. 5 G 1369/1960 246
4. Ausnahmecharakter des Art. 3 G 1369/1960 246
II. Die Adressaten der Neuregelung 247
1. Der Besteller 247
2. Der Werkunternehmer 249
3. Die Arbeitnehmer des Werkunternehmers 249
III. Unternehmerwerkvertrag (appalto) und andere Vertragstypen 249
1. Subunternehmervertrag (subappalto) 250
2. Abtretung oder Teilabtretung des Unternehmerwerkvertrages 250
3. Bezugsvertrag (somministrazione) 251
4. Einfacher Werkvertrag (contratto d'opera) 251
IV. Die erfaßten Tätigkeiten 252
1. Werke oder Dienste (opere ο servizi) 252
2. Ausführung „innerhalb der Betriebe" (nell'interno delle aziende) 253
a) Theorien zur Auslegung des Begriffs „innerhalb der Betriebe" 254
aa) Die räumliche Theorie 255
bb) Die funktionale Theorie 256
b) Begriff des Produktionsprozesses (ciclo produttivo) 260
aa) Produktionstätigkeiten sowie Hilfs- und Nebentätigkeiten 260
bb) Zugehörigkeit der Tätigkeiten zum gewöhnlichen (normalen, typischen) Produktionsprozeß 261
c) Unternehmerwerkverträge über die Führung von Betriebskantinen 262
aa) Weiter Begriff der Hilfs- und Nebentätigkeiten 262
bb) Enger Begriff der Hilfs- und Nebentätigkeiten 263
3. Die in Art. 3 Abs. 1 ausdrücklich einbezogenen Tätigkeiten 266
a) Trägerarbeiten 267
b) Reinigung oder gewöhnliche Wartung der Anlagen 269
4. Die öffentlichen Versorgungsleistungen gemäß Art. 3 Abs. 2 270
a) Öffentliche Versorgungsleistungen (pubblici servizi) 271
b) Unternehmerwerkverträge im Bereich der Stromversorgung 271
aa) Unternehmerwerkverträge in bezug auf Kraftwerke, E-Werke und Umspannwerke 272
bb) Unternehmerwerkverträge in bezug auf Leitungsnetze 272
(1) Wartung von Leitungsnetzen 273
(2) Errichtung von Leitungsnetzen mit mittlerer oder hoher Spannung 273
(3) Errichtung von Niederspannungsnetzen 274
V. Die ausdrücklich von der Anwendung des Art. 3 ausgenommenen Tätigkeiten (Art. 5) 278
1. Baumaßnahmen innerhalb der Werke (Art. 5 lit. a) 280
2. Errichtung oder Einbau von Anlagen und Maschinen (Art. 5 lit. b) 281
3. Außerordentliche Wartungsarbeiten (Art. 5 lit. c) 282
4. Externe Transporte vom und zum Werk (Art. 5 lit. d) 283
5. Besondere mehrgliedrige Produktionstätigkeiten (Art. 5 lit. e) 284
6. Unregelmäßige kurzfristige Leistungen (Art. 5 lit. f) 285
7. Unternehmerwerkverträge über Trägerarbeiten, die Reinigung und gewöhnliche Wartung von Anlagen mit Unternehmen, die ihre Arbeitnehmer bei mehreren Betrieben gleichzeitig einsetzen (Art. 5 lit. g) 287
a) Gleichzeitiger Einsatz bei verschiedenen Bestellern 288
b) Vorherige Genehmigung durch das Arbeitsinspektorat 289
c) Trägerarbeiten, Reinigung und gewöhnliche Wartung der Anlagen 291
8. Unterhaltung der öffentlichen Fernsprechstellen (Art. 5 lit. h) 291
VI. Die besonderen Rechtsfolgen des Art. 3 G 1369/1960 293
1. Garantie eines Mindestlohnes und bestimmter Arbeitsbedingungen (Vorzugsbehandlung) 293
a) Kennzeichen der Vorzugsbehandlung 294
aa) Fortbestehen der Arbeitsverträge zwischen dem Werkunternehmer und seinen Arbeitnehmern 294
bb) Befristetheit der Vorzugsbehandlung 294
cc) Heranziehung eines fremden Regelungssystems von Lohn- und Arbeitsbedingungen 295
(1) Anwendung eines fremden Kollektivvertrages 295
(2) Vereinbarkeit des Art. 3 G 1369/1960 mit Art. 39 Abs. 4 Cost. 296
(a) Hinweise zum italienischen Tarifvertragssystem 296
(b) Argumentation der Corte costituzionale 298
(3) Unerheblichkeit der Rechtsgrundlage des fremden Systems von Lohn- und Arbeitsbedingungen 299
(4) Maßstab für den Vergleich der beiden Regelungssysteme 300
b) Vergleich der Entlohnungsbedingungen 301
c) Vergleich der Arbeitsbedingungen 303
aa) Normen über die Begründung des Arbeitsverhältnisses 303
bb) Normen über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses 304
cc) Normen über die Durchführung des Arbeitsverhältnisses 307
(1) Teilnahme an (Betriebs-)Versammlungen gemäß Art. 20 AN-Statut 307
(2) Vorschriften zur Arbeitssicherheit 309
2. Gesamtschuldnerische Haftung von Besteller und Werkunternehmer 311
a) Rechtsnatur 311
b) Mithaftung bezüglich der Lohn- und Arbeitsbedingungen gemäß Art. 3 Abs. 1 312
c) Mithaftung bezüglich der Verpflichtungen aus der Kranken- und Sozialversicherungsgesetzgebung gemäß Art. 3 Abs. 3 315
VII. Die Durchsetzbarkeit der Ansprüche 318
1. Geltendmachung der Ansprüche gegen den Besteller innerhalb der Frist des Art. 4 319
2. Unmittelbare Klagemöglichkeit der Gehilfen des Werkunternehmers gegen den Besteller gemäß Art. 1676 C.c. 320
3. Verfahrensrechtliche Fragen 321
C. Die strafrechtlichen Sanktionen gemäß Art. 6 G 1369/1960 322
I. Die Ordnungswidrigkeit des Art. 6 Abs. 1 322
II. Die zivilrechtliche Haftung des Bestellers gemäß Art. 6 Abs. 2 323
D. Die Sonderregelungen für die Staatseisenbahnen, die Monopolbetriebe des Staates und die Post- und Telegrafenverwaltung (Ait. 2, 3 D.P.R. 1192/1961) 324
I. Grundzüge der Sonderregelungen 324
II. Anwendungsbereich der Art. 2 und 3 D.P.R. 1192/1961 325
III. Die Verpflichtung zur Aufnahme von Klauseln über die Anwendung des Branchenkollektivvertrages 326
IV. Die Mindestgarantie der Lohnbedingungen 327
V. Meldepflicht und Überwachung durch das Arbeitsinspektorat 327
Dritter Teil: Bewertung des Gesetzes vom 23.10.1960, Nr. 1369, Einflüsse der europäischen Rechtsentwicklung und Schluß 329
§ 9 Bewertung des Gesetzes vom 23.10.1960, Nr. 1369 330
I. Erfahrungen mit der Anwendung des Gesetzes 330
1. Unzulänglichkeiten des Zwischenvergabeverbotes nur im Grenzbereich 331
a) Schlechte Redaktion des Gesetzestextes 332
b) Übergangsfrist des Art. 8 und daran anknüpfende Verwaltungspraxis 333
c) Auslegungstendenzen der Rechtsprechung 334
d) Möglichkeit sachgerechter Handhabung bei neuen Produktionstechniken und Organisationsformen 334
2. Mangelhafter Schutz der Werk-Arbeitnehmer durch die Vorzugsbehandlung und die gesamtschuldnerische Mithaftung des Bestellers 335
a) Starke Zunahme der werkvertraglichen Auslagerung von Produktionstätigkeiten 336
b) Gründe für die weitgehende Wirkungslosigkeit des Art. 3 G 1369/1960 338
aa) Schlechte Gesetzesredaktion 338
bb) Kostenersparnis trotz gesamtschuldnerischer Mithaftung 338
cc) Erschwerung der Kontrollmöglichkeiten bei einer Vielzahl kleiner Einheiten 339
3. Änderungsvorschläge zum G 1369/1960 339
II. Die Standpunkte der Unternehmer und der Gewerkschaften 341
1. Der Standpunkt der Unternehmer 341
2. Der Standpunkt der Gewerkschaften 342
a) Entwicklung des gewerkschaftlichen Standpunktes 343
b) Forderung nach Gewährleistung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes 343
3. Überblick über kollektivvertragliche Regelungen 344
§ 10 Einflüsse der europäischen Rechtsentwicklung 348
I. Die Richtlinienentwürfe zu den atypischen Arbeitsverhältnissen 348
1. Vorgeschichte 348
2. Inhalt der Richtlinienentwürfe in bezug auf Leiharbeitnehmer 350
a) Richtlinienentwurf hinsichtlich der Arbeitsbedingungen 351
aa) Gleichbehandlung mit den unbefristet beschäftigten Vollzeitarbeitnehmern 351
bb) Informationsrechte 351
cc) Besondere Schutzbestimmungen für Leiharbeitnehmer 352
b) Richtlinienentwurf im Hinblick auf Wettbewerbsverzerrungen 352
c) Richtlinie 91/383/EWG (Arbeitssicherheit) 352
aa) Gleichbehandlung mit den Stammarbeitnehmern des Entleihers 352
bb) Untemchtungs- und Überwachungspflichten 353
cc) Mithaftung des Entleihers 353
3. Stand der Umsetzung 354
4. Konkurrenzverhältnis zum G 1369/1960 354
5. Bewertung der Richtlinienentwürfe in der italienischen Literatur 355
II. Der Vorschlag für eine Entsende-Richtlinie 356
1. Zielsetzungen des Entwurfs 356
2. Bereits bestehende rechtliche Rahmenbedingungen für die befristete Entsendung von Arbeitnehmern in einen anderen Mitgliedstaat 358
3. Regelungstechnik des Entwurfs 358
4. Inhalt des Entwurfs 359
5. Stand der Umsetzung 360
6. Konkurrenzverhältnis zum G 1369/1960 361
7. Bisher keine Bewertung des Entwurfs in der italienischen Literatur 362
§ 11 Schluß 364
Literaturverzeichnis 366
Anhang 378
A. Gesetzestexte 378
I. Auszüge aus der Verfassung der italienischen Republik vom 27. Dezember 1947 378
II. Auszüge aus dem italienischen Zivilgesetzbuch 379
III. Auszüge aus dem Gesetz vom 29.4.1949, Nr. 264, betreffend Maßnahmen im Bereich der Arbeitsvermittlung und der Unterstützung Arbeitsloser 384
IV. Gesetz vom 23. Oktober 1960, Nr. 1369, über das Verbot der Vermittlung und Zwischenvergabe von Arbeitsleistungen und die Neuregelung der Beschäftigung von Arbeitskräften bei Unternehmerwerkverträgen zur Ausführung eines Werkes oder zur Leistung von Diensten 386
V. Dekret des Präsidenten der Republik vom 22. November 1961, Nr. 1192, über die Regelung der Beschäftigung von Arbeitskräften bei Unternehmerwerkverträgen, die von den Staatseisenbahnen, den Monopolbetrieben des Staates und der Postund Telegrafenverwaltung vergeben werden 389
VI. Auszüge aus dem Gesetz vom 20.5.1970, Nr. 300, über den Schutz der Freiheit und Würde der Arbeitnehmer, der gewerkschaftlichen Freiheiten und der gewerkschaftlichen Betätigung am Arbeitsplatz sowie Vorschriften über die Arbeitsvermittlung (Arbeitnehmerstatut - Statuto dei lavoratori) 390
Β. Gesetzesregister (Verzeichnis der wichtigsten Gesetze und anderer Vorschriften) 393
C. Materialien 395
I. Materialien zum Gesetz 1369/1960 395
1. Parlamentarische Untersuchungskommission zur Lage der Arbeiter in Italien 395
2. Gesetzentwürfe bis zum Erlaß des Gesetzes 1369/1960 395
3. Berichte im Rahmen der Lesung des Gesetzes 1369/1960 395
4. Änderungsvorschläge und Gutachten zum Gesetz 1369/1960 396
II. Rundschreiben 396
1. Ministerielle Rundschreiben und Telegramme 396
2. Rundschreiben der Kranken- und Sozialversicherungsträger 399
3. Rundschreiben des Arbeitgeberverbandes (CONFINDUSTRIA) 399
III. Kollektivverträge (Contratti collettivi nazionali di lavoro) 399
IV. Materialien zu anderen Gesetzen 404
1. Gesetz vom 28. Februar 1987, Nr. 56, über die Organisation des Arbeitsmarktes 404
2. Gesetz vom 19. März 1990, Nr. 55, über neue Vorschriften zum Schutz vor Mafia-Kriminalität und anderen schwerwiegenden sozialschädlichen Erscheinungen 404
3. Gesetz vom 23.7.1991, Nr. 223, Vorschriften über die „cassa integrazione", die Mobilität, Maßnahmen gegen die Arbeitslosigkeit, die Umsetzung von Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft und die Arbeitsvermittlung sowie andere Regelungen auf dem Gebiet des Arbeitsmarktes 404
D. Entscheidungsregister 406
I. Corte costituzionale 406
II. Consiglio di Stato und Verwaltungsgerichte 406
1. Consiglio di Stato 406
2. Consiglio di Giustizia Amministrativa per la Regione Siciliana 406
3. Tribunale Amministrativo Regionale Abruzzo 406
III. Corte di Cassazione 406
IV. Instanzgerichte 418