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Die Rechtmäßigkeit von UNO-Wirtschaftssanktionen in Anbetracht ihrer Auswirkungen auf die Zivilbevölkerung

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Starck, D. (2000). Die Rechtmäßigkeit von UNO-Wirtschaftssanktionen in Anbetracht ihrer Auswirkungen auf die Zivilbevölkerung. Grenzen der Kompetenzen des Sicherheitsrates am Beispiel der Maßnahmen gegen den Irak und die Bundesrepublik Jugoslawien. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50102-1
Starck, Dorothee. Die Rechtmäßigkeit von UNO-Wirtschaftssanktionen in Anbetracht ihrer Auswirkungen auf die Zivilbevölkerung: Grenzen der Kompetenzen des Sicherheitsrates am Beispiel der Maßnahmen gegen den Irak und die Bundesrepublik Jugoslawien. Duncker & Humblot, 2000. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50102-1
Starck, D (2000): Die Rechtmäßigkeit von UNO-Wirtschaftssanktionen in Anbetracht ihrer Auswirkungen auf die Zivilbevölkerung: Grenzen der Kompetenzen des Sicherheitsrates am Beispiel der Maßnahmen gegen den Irak und die Bundesrepublik Jugoslawien, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-50102-1

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Die Rechtmäßigkeit von UNO-Wirtschaftssanktionen in Anbetracht ihrer Auswirkungen auf die Zivilbevölkerung

Grenzen der Kompetenzen des Sicherheitsrates am Beispiel der Maßnahmen gegen den Irak und die Bundesrepublik Jugoslawien

Starck, Dorothee

Schriften zum Völkerrecht, Vol. 139

(2000)

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Table of Contents

Section Title Page Action Price
Inhaltsverzeichnisr 7
Abkürzungsverzeichnisr 16
A. Einleitung 21
I. Aktuelle Diskussion um den UN-Sicherheitsrat und Einordnung der vorliegenden Problematik 21
II. Rechtliche und politische Grundlagen kollektiver Wirtschaftssanktionen 24
III. Fragestellung und Gang der Untersuchung 30
B. Geschichte und Praxis von UNO-Wirtschaftssanktionen 35
I. Überblick über die Fälle kollektiver Wirtschaftssanktionen 35
1. Völkerbund 35
2. Nichtmilitärische Zwangsmaßnahmen in der Praxis des UN-Sicherheitsrates 36
a) Südrhodesien 37
b) Südafrika 37
c) Irak 38
d) Ehemaliges Jugoslawien 44
e) Somalia 52
f) Liberia 53
g) Libyen 53
h) Haiti 55
i) Angola 56
j) Rwanda 57
k) Sudan 58
l) Sierra Leone 59
3. Zusammenfassung der Praxis des Sicherheitsrates 60
II. Die Ziele der UN-Sanktionen 62
1. Rechtlicher Rahmen und Praxis des Sicherheitsrates 63
2. Maßgeblichkeit einzelstaatlicher Ziele, Problem der „hidden agenda“ 65
3. Relevanz weiterer nicht ausdrücklich erklärter Zielsetzungen 67
a) Abschreckung anderer Staaten 68
b) Symbolische Mißbilligung des Verhaltens des Zielstaates 69
c) Beschwichtigung interner Forderungen in den Mitgliedstaaten 70
d) Vorstufe zu militärischen Maßnahmen 71
e) Bestrafung 73
aa) Vorbeugung 74
bb) Vergeltung 76
4. Ergebnis 78
III. Die Wirkungsweise der Sanktionen 78
1. Wirtschaftliche Wirksamkeit 78
a) Effizienz: Umsetzung der Sanktionen durch die UN-Mitgliedstaaten 79
b) Effektivität: wirtschaftliche Auswirkungen im Zielstaat 80
2. Politische Wirksamkeit 80
a) Die Funktionsweise von Sanktionen im allgemeinen 80
b) Der Ansatz des Sicherheitsrates 84
IV. Die Sanktionsausschüsse: Verwaltung der Sanktionen auf der Ebene der UN 86
1. Grundlagen 86
2. Mandat 88
3. Das Verfahren bei humanitären Ausnahmegenehmigungen 90
a) Verfahrensgrundsätze 90
aa) Einzelfallentscheidung 90
bb) Geheimhaltung 91
cc) Konsensentscheidung 92
b) Verfahrensarten 93
C. Die Auswirkungen der Sanktionen auf die Zivilbevölkerung des Zielstaates 98
I. Darstellung der Auswirkungen an den Beispielen der Sanktionen gegen den Irak und die Bundesrepublik Jugoslawien 98
1. Unmittelbare Auswirkungen der Sanktionen 99
a) Inhaltliche Betrachtung der Genehmigungspraxis der Sanktionsausschüsse 99
b) Strukturelle Probleme für humanitäre Hilfsaktionen 103
2. Die Veränderung der ökonomischen, sozialen und gesellschaftlichen Lage in den Zielstaaten von umfassenden Wirtschaftssanktionen 106
a) Das Beispiel des Irak 106
aa) Die wirtschaftliche Lage 106
bb) Die soziale und gesundheitliche Lage 109
cc) Die gesellschaftliche Lage 113
b) Das Beispiel der Bundesrepublik Jugoslawien (Serbien und Montenegro) 113
aa) Die wirtschaftliche Lage 113
bb) Die soziale und gesundheitliche Lage 117
cc) Die gesellschaftliche Lage 119
c) Zusammenfassung 120
II. Die Verantwortlichkeit der UNO für die Auswirkungen 121
1. Kausalität der Sanktionen 121
2. Die Sanktionen als eigene Handlungen der UNO 125
3. Verhältnis zur Verantwortung der Regierung des Zielstaates 127
III. Ergebnis 134
D. Grenzen der Kompetenzen des Sicherheitsrates 135
I. Anerkennung rechtlicher Grenzen in der Sanktionspraxis des Sicherheitsrates? 135
II. Die Begrenzung der Kompetenzen des Sicherheitsrates nach der UN-Charta 139
1. Bindung des Sicherheitsrates an die Charta 139
2. Reichweite der Untersuchung 140
3. Die Ziele und Grundsätze der UNO als Begrenzungen der Kompetenzen des Sicherheitsrates gem. Art. 24 Abs. 2 S. 1 UNC 141
a) Art. 24 Abs. 2 S. 1 UNC als Beschränkung der Kompetenzen des Sicherheitsrates 141
b) „Ziele und Grundsätze“ gem. Art. 24 Abs. 2 S. 1 UNC 143
c) Bindung an das allgemeine Völkerrecht gem. Art. 1 Abs. 1 UNC 145
d) Der Grundsatz der Gleichberechtigung und Selbstbestimmung der Völker gem. Art. 1 Abs. 2 UNC 147
e) Zielbestimmungen gem. Art. 1 Abs. 3 UNC 150
aa) Lösung internationaler Probleme gem. Art. 1 Abs. 3, 1. Hs. UNC 152
bb) Menschenrechte und Grundfreiheiten gem. Art. 1 Abs. 3, 2. Hs. UNC 154
(1) Beschränkende Wirkung 154
(2) Auslegung des Begriffs „Menschenrechte und Grundfreiheiten“ 155
(a) Bezug auf die Menschenrechte 155
(b) Bezug auf das humanitäre Völkerrecht 156
(3) Zwischenergebnis 160
f) Verhältnis der Zielbestimmungen des Art. 1 zueinander 161
aa) Weite Definition des „Friedens“ i.S.d. Art. 1 Abs. 1 UNC 161
bb) Systematische Auslegung 162
cc) Ausweitung des Friedensbegriffes durch die Praxis des Sicherheitsrates? 163
dd) Hierarchie zwischen den Zielbestimmungen? 169
(1) Vorrang des Art. 1 Abs. 1 169
(2) Für die Gleichrangigkeit der Ziele des Art. 1 171
(3) Eigene Stellungnahme und Ergebnis 172
4. Der Grundsatz von Treu und Glauben und das Verhältnismäßigkeitsprinzip als Schranken aus der UN-Charta 175
a) Treu und Glauben 175
b) Verhältnismäßigkeitsprinzip 177
c) Reichweite der Bindungswirkung des Grundsatzes von Treu und Glauben und des Verhältnismäßigkeitsprinzipes 180
5. Grenzen aus Art. 103 UNC 183
III. Bindung der UNO an das allgemeine Völkergewohnheitsrecht unabhängig von der UN-Charta 187
1. Bindungswirkung des Völkergewohnheitsrechtes für alle Völkerrechtssubjekte 188
a) Darstellung der Meinung 188
b) Adressatenlosigkeit des Völkergewohnheitsrechtes? 190
c) Zur Aussagekraft der Lehre über die Völkerrechtssubjekte 191
2. Bindung internationaler Organisationen nach den für „unbeteiligte“ Staaten entwickelten Grundsätzen 192
a) Bindung von an der Übung unbeteiligten Völkerrechtssubjekten 192
aa) Grundsätze der Bindung stillschweigender Staaten 192
bb) Reichweite der Bindungswirkung 194
cc) Anwendung der Lehre auf internationale Organisationen 195
(1) Bindung an allgemeines Völkergewohnheitsrecht 196
(2) Begrenzte Anwendung des acquiescence-Konzepts 197
b) Bindung von neu entstandenen Völkerrechtssubjekten 200
aa) Bindung auf der Grundlage einer Gesamtrechtsnachfolge 201
bb) Bindung wegen grundsätzlich universeller Wirkung des Völkergewohnheitsrechtes 201
cc) Bindung wegen fehlenden Protestes 201
dd) Bindung aufgrund einer Zustimmungsfiktion 202
ee) Die These von der vorgegebenen Rechtsordnung 203
ff) Zwischenergebnis 205
c) Ergebnis 205
3. Analoge Anwendung der Gewohnheitsrechtssätze 205
4. Bindung der UNO wegen fehlender Rechtsetzungskompetenz 207
a) Darstellung der Meinung 207
b) Kompetenz der UNO zur Mitwirkung an der Erzeugung von Völkergewohnheitsrecht 207
aa) Eigenständigkeit der UNO 208
bb) Einfluß auf das zwischenstaatliche Recht 209
(1) Mittelbare Beeinflussung des zwischenstaatlichen Gewohnheitsrechtes 209
(2) Rechtsetzung nach Kapitel VII der UN-Charta 211
(3) Zwischenergebnis 212
cc) Gleichgeordnete Mitgestaltung des Völkerrechts durch die UNO 212
c) Verhältnis von Normsetzung zu Normgebundenheit 216
5. Verhältnis der Bindung von Staaten zur Bindung der von ihnen geschaffenen internationalen Organisationen 218
a) Übertragung der die Staaten bindenden Normen 218
b) Grenzen der Handlungsfreiheit der Staaten 218
c) Wirkung der Beschränkungen 221
aa) Grundsätzliche Erwägungen 221
bb) Sonderrolle des jus cogens 222
d) Ergebnis 226
IV. Ergebnis 226
E. Beschränkungen in Hinsicht auf Wirtschaftssanktionen 227
I. Grenzen der UN-Wirtschaftssanktionen aus dem humanitären Völkerrecht 227
1. Anwendbarkeit des humanitären Völkerrechts auf Wirtschaftssanktionen 227
a) Bewertung wirtschaftlicher Sanktionen als kriegerische Mittel/Recht der Blockade und der Belagerung 228
aa) Untersuchung der wirtschaftlichen Sanktionen nach Art. 41 UNC 229
bb) Untersuchung militärisch durchgesetzter Wirtschaftssanktionen 230
b) Sanktionen im Rahmen eines bewaffneten Konfliktes: Anwendbarkeit des humanitären Völkerrechts 235
aa) Sachlicher Anwendungsbereich des humanitären Völkerrechts 235
bb) Analoge Anwendung des humanitären Völkerrechtes 236
c) Sanktionen außerhalb eines bewaffneten Konfliktes: Anwendbarkeit des humanitären Völkerrechts 241
d) Die UNO als Adressatin des humanitären Völkerrechts 244
e) Bestimmung der anwendbaren Regeln des humanitären Völkerrechts 247
aa) Recht des internationalen oder des nicht-internationalen bewaffneten Konflikts? 247
bb) Jus cogens im humanitären Völkerrecht 251
(1) Rechtsquellen des für die UNO maßgeblichen jus cogens 252
(a) Genfer Konventionen 254
(aa) Vertragsrecht 254
(bb) Gewohnheitsrecht 254
(b) Zusatzprotokoll I 255
(aa) Vertragsrecht 255
(bb) Gewohnheitsrecht 256
(2) Feststellung der zwingenden Regeln des humanitären Völkerrechts 256
f) Ergebnis 261
2. Rechtliche Grenzen für UNO-Wirtschaftssanktionen 261
a) Der Grundsatz der Unterscheidung zwischen Kombattanten und Zivilpersonen 262
b) Das Verbot unterschiedsloser Angriffe und die Regelung ziviler Kollateralschäden 266
c) Das Verbot der übermäßige Leiden verursachenden Waffen und Kriegsmittel 268
d) Das Verbot der Kollektivstrafen 269
e) Das Verbot des Aushungerns von Zivilpersonen als Methode der Kriegsführung 271
aa) Völkergewohnheitsrecht? 272
(1) Untersuchung des Art. 54 ZP I 273
(a) Der „fundamentally law-creating character“ 273
(b) Verhältnis zum Recht der Seeblockade 276
(2) Opinio iuris 277
(3) Staatenpraxis 280
(4) Ergebnis 281
bb) Zwingendes Recht? 282
cc) Analoge Anwendung auf Wirtschaftssanktionen 284
(1) Grundsätzliches Verbot des Aushungerns der Zivilbevölkerung i.S.v. Art. 54 Abs. 1 ZP I 284
(a) Analoge Anwendbarkeit auf Wirtschaftssanktionen 284
(aa) Objektiver Tatbestand 285
(bb) Subjektiver Tatbestand 288
(b) Anwendung auf die Sanktionsfälle der Bundesrepublik Jugoslawien und des Irak 290
(aa) Das Beispiel der Bundesrepublik Jugoslawien 290
(bb) Das Beispiel des Irak 291
(α) Objektiver Tatbestand 291
(β) Subjektiver Tatbestand 292
(cc) Ergebnis 296
(2) Verbot des Angriffs auf lebenswichtige Objekte i.S.v. Art. 54 Abs. 2 ZP I 297
(a) Objektiver Tatbestand 298
(aa) Ähnlichkeit der Handlungsweise 298
(bb) Geschützte Objekte 300
(α) Grundregel 300
(β) Einschränkung nach Art. 54 Abs. 3 ZP I 300
αα) Einschränkung i.S.v. Art. 54 Abs. 3 lit. a) ZP I 301
ββ) Einschränkung nach Art. 54 Abs. 3 lit b) ZP I 301
(b) Subjektiver Tatbestand 302
(c) Anwendung auf die Sanktionsfälle des Irak und der Bundesrepublik Jugoslawien 303
dd) Ergebnis 307
f) Regeln in Hinsicht auf den Durchlaß von Gütern für humanitäre Zwecke 307
aa) Regelungen für nicht besetzte Gebiete 308
(1) Verpflichtung zum freien Durchlaß humanitärer Güter nach Art. 23 GK IV 308
(a) Bindungswirkung der Norm für den Sicherheitsrat 309
(b) Untersuchung des Tatbestandes 309
(c) Übertragung auf UN-Wirtschaftssanktionen 312
(2) Das Recht humanitärer Hilfsaktionen nach Art. 70 ZP I 313
(a) Geltung als Völkergewohnheitsrecht 314
(aa) Der „fundamentally law-creating character“ 314
(bb) Opinio iuris 315
(cc) Staatenpraxis 316
(dd) Ergebnis 317
(b) Geltung als zwingendes Recht 317
(c) Übertragung auf UN-Wirtschaftssanktionen 317
(3) Untersuchung der Sanktionen gegen die Bundesrepublik Jugoslawien und den Irak 319
(a) Das Beispiel der Bundesrepublik Jugoslawien 319
(b) Das Beispiel des Irak 323
bb) Regelungen für besetzte Gebiete 325
(1) Feststellung der maßgeblichen Regeln 325
(2) Verbindlichkeit des Art. 59 GK IV für den Sicherheitsrat 327
(3) Übertragung auf UN-Wirtschaftssanktionen 327
(4) Untersuchung der Sanktionen gegen den Irak in Hinsicht auf ihre Auswirkungen auf das besetzte Kuwait 327
3. Ergebnis 328
II. Grenzen der UN-Wirtschaftssanktionen aus den Menschenrechten 329
1. Voraussetzungen für die Anwendbarkeit von Menschenrechten auf Wirtschaftssanktionen 330
a) Jus cogens im Bereich der Menschenrechte 330
aa) Quellen des jus cogens im Bereich der Menschenrechte 331
bb) Kriterien für die Feststellung zwingender Menschenrechte 334
(1) Orientierung an der „Bedeutung“ der Menschenrechte 334
(2) Objektive Kriterien 336
(a) Vertragliche Einschränkungen 336
(b) Schutz von Menschenrechten durch das humanitäre Völkerrecht 339
(c) Strafbewehrung von Menschenrechtsverletzungen 339
(d) Zusammenfassung und Bewertung der gefundenen Kriterien 341
b) Erforderliche Erheblichkeit von Menschenrechtsverletzungen 342
2. Rechtliche Grenzen der UNO-Wirtschaftssanktionen aus den Menschenrechten im einzelnen 343
a) Das Recht auf Leben 343
aa) Jus-cogens-Charakter 344
bb) Anwendung auf UNO-Wirtschaftssanktionen 345
(1) Auswirkungen der Wirtschaftssanktionen auf das Leben der Menschen im Zielstaat 345
(2) Bestimmung des Schutzbereiches des Rechts auf Leben 346
(a) Schutz vor unmittelbaren Tötungshandlungen 346
(b) Das Problem der mittelbaren Auswirkungen der Sanktionen 348
(aa) Weite Auslegung des Rechtes auf Leben? 348
(bb) Eigene Bewertung 350
(c) Ergebnis 352
(3) Das Tatbestandsmerkmal der Willkür 352
(a) Die Regelung der Todesstrafe 353
(b) Die Rechtmäßigkeit von staatlichen Tötungshandlungen im bewaffneten Konflikt 354
(c) Die Rechtmäßigkeit innerstaatlicher Eingriffe in das Recht auf Leben 355
(4) Ergebnis 360
cc) Untersuchung der Sanktionen gegen den Irak und die Bundesrepublik Jugoslawien 360
b) Soziale Menschenrechte, insbesondere das Recht auf Nahrung und das Recht auf medizinische Versorgung 363
c) Das Verbot der Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung 364
d) Gleichheitsrechte und Diskriminierungsverbote 366
e) Recht auf humanitäre Hilfeleistung? 368
3. Ergebnis 370
III. Grenzen der UNO-Wirtschaftssanktionen aus den sog. Gruppenrechten 370
1. Das Verbot des Völkermordes 370
a) Jus-cogens-Charakter 370
b) Völkermord durch UN-Sanktionen? 372
aa) Tathandlungen 372
bb) Nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als Adressatin der Tathandlungen 374
cc) Absicht zur Zerstörung der Gruppe 375
c) Förderung und Nicht-Verhinderung fremden Völkermordes durch UN-Sanktionen 379
aa) Teilnahme am Völkermord 380
bb) Verstoß gegen eine Pflicht zur Verhinderung von Völkermord 382
2. Das Selbstbestimmungsrecht der Völker 387
3. Ergebnis 391
F. Abschließende Bemerkungen 392
I. Zusammenfassung und Systematisierung der gefundenen Ergebnisse 392
II. Strukturelle Folgerungen für die UN-Sanktionsregime 394
1. Auswirkungen auf die Regelung humanitärer Ausnahmebestimmungen 395
2. Die Reaktionsfähigkeit auf mittelbare schädliche Folgen der Sanktionen 400
III. Ausblick auf die Folgen der Unrechtmäßigkeit von Aktionen des Sicherheitsrates und denkbare Kontrollmechanismen 404
1. Kontrolle durch den Internationalen Gerichtshof 405
a) Prozessuale Möglichkeiten 406
b) Einwände gegen eine Kontrollfunktion des IGH 407
c) Bewertung 410
2. Möglichkeiten der Einflußnahme für Generalversammlung und Generalsekretär 411
a) Generalversammlung 411
b) Generalsekretär 414
3. Überprüfungskompetenz der Einzelstaaten 415
4. Selbstkontrolle des Sicherheitsrates 418
IV. Politische Bewertung und Schlußbetrachtung 419
Literaturverzeichnis 426
Sachwortverzeichnis 474