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Maschmann, F. (2001). Arbeitsverträge und Verträge mit Selbständigen. Rechtliche Qualifizierung von Dienstleistungsverhältnissen als Abgrenzungs- und Einordnungsproblem. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50528-9
Maschmann, Frank. Arbeitsverträge und Verträge mit Selbständigen: Rechtliche Qualifizierung von Dienstleistungsverhältnissen als Abgrenzungs- und Einordnungsproblem. Duncker & Humblot, 2001. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50528-9
Maschmann, F (2001): Arbeitsverträge und Verträge mit Selbständigen: Rechtliche Qualifizierung von Dienstleistungsverhältnissen als Abgrenzungs- und Einordnungsproblem, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-50528-9

Format

Arbeitsverträge und Verträge mit Selbständigen

Rechtliche Qualifizierung von Dienstleistungsverhältnissen als Abgrenzungs- und Einordnungsproblem

Maschmann, Frank

Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht, Vol. 197

(2001)

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Abstract

Das Schlüsselproblem des Arbeitsrechts - auf welche Rechtsverhältnisse arbeitsrechtliche Normen anzuwenden sind - ist nach wie vor ungeklärt. Im Zeichen einer Auflösung des "Normalarbeitsverhältnisses" ist die Antwort auf diese Frage wichtiger denn je. Arbeitsverträge - vor allem in den zukunftsweisenden Bereichen der neuen Dienstleistungsgesellschaft ("New Economy", "IT-Branche", Medienunternehmen) - werden den Verträgen mit Selbständigen immer ähnlicher. In der Grauzone zwischen abhängiger und selbständiger Beschäftigung ist eine Unterscheidung mit den herkömmlichen Kriterien nur schwer möglich. Neuere Lehren, die den Arbeitnehmer teleologisch definieren und als "verhinderten Unternehmer" begreifen, verleiten nicht nur zu einem unangemessenen Statusdenken, sondern schießen auch über das Ziel hinaus, wenn sie alle sozial schutzbedürftigen Selbständigen dem Arbeitsrecht zuschlagen. Übersehen wird vor allem, daß Zentralbegriff des Arbeitsrechts nicht der Arbeitnehmer, sondern der Arbeitsvertrag ist. Persönliche Abhängigkeit und soziale Schutzbedürftigkeit sind typische Folgen des arbeitsvertraglichen Leistungsversprechens, aber keine tatbestandlichen Voraussetzungen. So gesehen ist ein Perspektivenwechsel erforderlich. Der Arbeitsvertrag ist das von der Privatrechtsordnung zur Verfügung gestellte Mittel zur Fremdsteuerung des arbeitsteilig organisierten Leistungsprozesses. Mit ihm wird dem Arbeitgeber das Leitungsrecht über diesen Prozeß eingeräumt. Es berechtigt ihn, über die Arbeitskraft des Arbeitnehmers in den Grenzen des Rechts zu verfügen. Sieht man in der "Verfügbarkeit über die Arbeitskraft" das entscheidende Kriterium des neuen Ansatzes, ist das Verhältnis von "Leitungsrecht" und Weisungsrecht im herkömmlichen Sinne zu klären, und es sind die Folgen für die Gestaltung, Durchführung und die Einordnung von Dienstleistungsverhältnissen zu überdenken. Viele Zweifelsfälle lassen sich mit dem neuen Ansatz sicherer als bisher beurteilen. Das verspricht erhebliche Vorteile für die Praxis.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
A. Einführung 21
I. Das Problem 21
1. Der Wandel zur Dienstleistungsgesellschaft 21
2. Bedeutung des Wandels für die verschiedenen Dienstleistungsverhältnisse 22
3. Zunehmende Unsicherheit bei der Qualifizierung von Dienstleistungsverhältnissen 23
a) Rechtstatsächliche Gründe 24
b) Rechtliche Gründe 26
aa) Fehlende Legaldefinition des Arbeitsvertrags 26
bb) Legaldefinitionen des Gegenbegriffs 28
c) Methodische Gründe 29
aa) Unterschiede zwischen Abgrenzung und Einordnung 30
bb) Anforderungen an die Abgrenzung 30
cc) Anforderungen an die Einordnung 32
II. Der Gang der Arbeit 32
B. Die Abgrenzung des Arbeitsvertrags nach traditioneller und neuerer Auffassung 34
I. Ausgangspunkte 34
II. Abgrenzung nach traditioneller Auffassung 36
1. Persönliche, nicht wirtschaftliche Abhängigkeit 36
a) Rechtshistorischer Hintergrund der Unterscheidung 37
b) Bedeutung der wirtschaftlichen Abhängigkeit 39
2. Merkmale persönlicher Abhängigkeit 40
a) Weisungsgebundenheit 41
b) Dimensionen der Weisungsgebundenheit 42
aa) Zeitliche Weisungsgebundenheit 42
(1) Weisungen zur Lage der Arbeitszeit 42
(2) Fehlende oder „gelockerte“ zeitliche Weisungsgebundenheit 44
(3) Dauer der Arbeitszeit 45
bb) Örtliche Weisungsgebundenheit 47
cc) Inhaltlich-fachliche Weisungsgebundenheit 49
c) Eingliederung 50
aa) Räumlich-zeitliche Eingliederung 51
bb) Arbeitsorganisatorische Abhängigkeit 51
d) Detaillierte Leistungsvorgabe 53
e) Untaugliche Abgrenzungskriterien und Indizien 55
f) Typologische Betrachtungsweise 56
III. Kritik der traditionellen Auffassung 58
1. Kritik am Begriff „persönliche Abhängigkeit“ 58
2. Kritik am Merkmal „Weisungsgebundenheit“ 61
3. Kritik an der typologischen Methode 62
a) Offenheit des Tatbestandes 62
b) Abstufbarkeit, Verzichtbarkeit und Kompensierbarkeit der Einzelmerkmale 65
c) Gesamtbeurteilung 67
d) Verkehrsanschauung und Branchenüblichkeit 68
aa) Allgemeine Bedeutung 68
bb) Verkehrsanschauungen im Arbeitsrecht 69
cc) Kritik 70
4. Kritik an der phänomenologischen Methode 72
IV. Abgrenzung nach neuerer Lehre 74
1. Grundanliegen 74
2. Unfähigkeit zur eigenen Daseinsvorsorge 75
3. Verlust unternehmerischer Dispositionsmöglichkeit 76
4. Freiwillige Übernahme eines Unternehmerrisikos 77
a) Darstellung 78
aa) Ausgangspunkt: „Duales Modell der Erwerbstätigkeit“ 78
bb) Leitgedanke der Abgrenzung 79
cc) Unternehmerrisiko 79
dd) Freiwilligkeit 81
b) Rezeption in der Rechtsprechung 81
aa) Bundesarbeitsgericht 81
bb) Bundessozialgericht 82
cc) Landesarbeitsgerichte 84
c) Rezeption in der Gesetzgebung 85
aa) Gesetzentwürfe zur Kodifikation des Arbeitsrechts 85
bb) Sozialversicherungsrecht 86
(1) Zentralbegriff der Beschäftigung 86
(2) Gesetz zu Korrekturen in der Sozialversicherung 87
(3) Gesetz zur Förderung der Selbständigkeit 88
(4) Rentenversicherungsrecht 89
V. Kritik an der neueren Lehre 90
1. Kritik an der Operationalisierung des Arbeitnehmerbegriffs 90
a) Untermerkmale zur Operationalisierung des Arbeitnehmerbegriffs 90
b) Arbeit auf Dauer 91
c) Arbeit in eigener Person 93
d) Arbeit ohne eigenes Kapital und ohne eigene Organisation 93
2. Arbeitnehmer als Gegenbegriff zum Selbständigen 94
a) Selbständigenbegriff 94
b) Transzendieren der konkreten Vertragsbeziehung 96
aa) Bedeutung 96
bb) Probleme 96
c) Arbeitnehmerbegriff durch Negation der Merkmale des Selbständigenbegriffs 99
aa) Arbeitnehmer als Anbieter einer (unselbständigen) Dienstleistung 99
bb) Keine dichotome Merkmalsverteilung 100
3. Die unangemessene Risiko-Chance-Kombination 101
a) Risiko aus der Teilnahme am Markt 102
b) Unangemessene Vertragsgestaltung 102
aa) Bedeutung 102
bb) Unzulässige Verschränkung von Inhalts- und Statuskontrolle 103
cc) „Schwellenwert“ unternehmerischer Beschränkung? 104
dd) Rechtssicherheit und Gleichbehandlung 105
ee) Freiwilligkeit 105
VI. Zusammenfassung und Schlußfolgerungen 106
C. Der Arbeitsvertrag im System der Verträge über Dienstleistungen 110
I. Arbeitsvertrag als Unterfall des Dienstvertrags 110
1. Strikt vertragsbezogener Ansatz 110
a) „Arbeitnehmereigenschaft“ als „relatives“, auf den Arbeitsvertrag bezogenes Merkmal 110
b) Dienstvertrag und Werkvertrag als Grundformen entgeltlicher Dienstleistungsverträge 111
2. Dienstvertrag, freier Dienstvertrag, Arbeitsvertrag 112
3. Die Abgrenzung von Dienstvertrag und Werkvertrag 114
a) Ausgangspunkte 114
aa) Ein notorisches Problem des Schuldrechts 114
bb) Gründe für die Unsicherheit 115
b) Werkvertrag als Vertrag über eine erfolgsbezogene Dienstleistung 117
aa) „Wirken“ und „Werk“ 117
bb) Erfolgs- und Zeitbezogenheit einer Dienstleistung 117
(1) Erfolg als „natürliche Grenze“ einer Dienstleistung 117
(2) Zeit als Maß für den Umfang einer nicht erfolgsbezogenen Dienstleistung 118
(3) Grundsätzliche Inkompatibilität der beiden Kategorien 118
(4) Ausnahme: Zeitbestimmung im Werkvertrag 119
(5) Ausnahme: Werkvertrag als Dauerschuldverhältnis 120
cc) Werkvertragstypischer Erfolg bei Sachwerken 120
dd) Werkvertragstypischer Erfolg bei Leistwerken 121
c) Konzepte zur werkvertraglichen Qualifizierung von Leistwerken 123
aa) Immanente Bedeutungsinhalte des Erfolgsbegriffs als Tatbestandsmerkmal 124
(1) Garantie für künftigen Erfolgseintritt 124
(2) Ergebnis „jenseits“ der Arbeitsleistung 124
(3) „Erreichbarkeit“ des Erfolges 125
(4) Weitere Kriterien 125
bb) Gegenleistung als Anknüpfungspunkt 126
(1) Akkordlohn als werkvertragstypische Vergütungsform 126
(2) Kritik 127
cc) Außerhalb der Leistungsbeziehung liegende Unterscheidungsmerkmale 128
(1) Werkunternehmerschaft als „Status“ 128
(2) Kritik 129
(3) Weitere Konsequenzen eines außervertraglichen Ansatzes 130
dd) Rechtsfolgen des Werkvertrags als Anknüpfungspunkt 131
(1) Begründung für ein „Denken von den Rechtsfolgen“ 131
(2) Einwände gegen ein „Denken von den Rechtsfolgen“ 131
(3) Die den Werkvertrag charakterisierende Rechtsfolge 132
(a) Unmöglichkeit der Leistung als maßgebliches Abgrenzungskriterium? 132
(aa) Verträge über Sachwerke 133
(bb) Verträge über Leistwerke 134
(b) Annahmeverzug als maßgebliches Abgrenzungskriterium? 134
(c) Gewährleistungsrecht als maßgebliches Abgrenzungskriterium? 135
(aa) Schutz des Äquivalenzinteresses als prägender Umstand 135
(bb) Einwände 137
(cc) Leistungsbeschreibung 138
d) Konsequenzen 140
aa) Werkvertrag als Dauerschuldverhältnis 140
bb) Bestimmung der Art und Weise der Zielerreichung durch den Werkunternehmer 140
cc) Konsequenzen für die Merkmale des Arbeitsvertrags 141
II. Persönliche Dienstleistungspflicht 141
1. Personenbezogenes Schuldverhältnis und persönliche Dienstleistungspflicht 141
a) Personen- und sachbezogene Schuldverhältnisse 141
b) Persönliche Dienstleistungspflicht 142
aa) Inhalt 142
bb) Grundsatz der nicht persönlich zu bewirkenden Leistungspflicht 143
2. Persönliche Dienstleistungspflicht als Kennzeichen des Dienstvertrags im weiteren Sinne 143
a) § 613 Satz 1 BGB als dienstvertragliche Ausnahme 143
b) Durchbrechungen 144
aa) Im Dienstvertragsrecht 145
bb) Im Werkvertragsrecht 145
3. Persönliche Dienstleistungspflicht beim Arbeitsvertrag 146
a) Persönliche Dienstleistungspflicht als Leitbild 146
b) Notwendiges Kriterium? 147
aa) Höchstpersönliche Leistungspflicht beim mittelbaren Arbeitsverhältnis 148
(1) Begriff des mittelbaren Arbeitsverhältnisses 148
(2) Leistungspflicht des „Hauptarbeitnehmers“ 149
bb) Höchstpersönliche Leistungspflicht beim Gruppenarbeitsverhältnis 150
(1) Betriebsgruppe 150
(2) Eigengruppe 151
(a) Bedeutung und Formen 151
(b) Leistungspflicht der Angehörigen einer Eigengruppe 152
(3) Job-Sharing 153
4. Zusammenfassung 154
III. Das maßgebliche Abgrenzungskriterium für den Arbeitsvertrag 155
1. Rechtstatsächlicher Ausgangsbefund 155
a) Recht und Rechtswirklichkeit 155
b) Arbeitsorganisatorische Bedürfnisse oder wirtschaftliche Abhängigkeit als maßgeblicher Anknüpfungspunkt 156
c) Arbeitsorganisatorischer Grundtatbestand 157
aa) Arbeitsteilung und die Frage der Koordination 157
(1) Teilung der Arbeit 157
(2) Problem der Steuerung 158
(3) Steuerungsformen 158
bb) Marktförmige Selbststeuerung oder hierarchische Fremdsteuerung 159
(1) Selbststeuerung durch den Markt 159
(a) Kennzeichen 159
(b) Das ökonomische Kalkül für die Selbststeuerung nach der Transaktionskostentheorie 160
(2) Fremdsteuerung 162
(a) Vorzüge 162
(b) Macht und Hierarchie 163
(c) Konsens und Hierarchie als inkompatible Steuerungsverfahren 163
(d) Entwicklung hierarchischer Koordinationsverfahren in der Praxis 164
(3) Resümee 167
2. Rechtliche Anerkennung 168
a) Notwendigkeit der Anerkennung 168
b) Anknüpfungspunkte 169
3. Vertragliche Einräumung von Leitungsmacht als Wesensmerkmal des Arbeitsvertrags 170
4. Leitungsrecht, Verfügbarkeit und persönliche Abhängigkeit 171
5. Der Inhalt des arbeitsvertraglichen Leitungsrechts 172
6. Leitungsrecht im hier verstandenen und Weisungsrecht im traditionellen Sinne 174
a) Leitungsrecht im hier verstandenen Sinne 175
b) Weisungsrecht im traditionellen Sinne 175
aa) Weisungsrecht als „Konkretisierungskompetenz“ 175
bb) Arbeitspflicht als Gattungsschuld 177
b) Stellungnahme 177
aa) Dienstpflicht ist Speziesschuld 177
bb) Konkretisierungsbedürftigkeit kein arbeitsvertragstypisches Merkmal 179
c) Leitungsrecht als Gestaltungsrecht und die Bedeutung des § 315 BGB 180
aa) Darstellung 180
bb) Kritik 182
7. Das arbeitsvertragliche Leitungsrecht in Abgrenzung zu anderen Anordnungsbefugnissen 183
a) Weisungen beim Werkvertrag 184
aa) Weisungen und Wünsche 184
bb) Anerkennung eines werkvertraglichen Weisungsrechts 185
cc) Struktur des werkvertraglichen Weisungsrechts 186
(1) Quantitativer oder qualitativer Ansatz 186
(2) Stellungnahme 188
b) Weisungen beim Auftrag und bei Geschäftsbesorgungsverträgen 189
aa) Anerkennung eines Weisungsrechts 189
bb) Weisungsrecht nur bei Selbständigenverträgen 190
cc) Struktur des Weisungsrechts bei Verträgen über eine entgeltliche Geschäftsbesorgung 191
(1) Geschäftsbesorgungsvertrag mit Erfolgshaftung 191
(2) Geschäftsbesorgungsvertrag ohne Erfolgshaftung 191
(3) Weisungsfreie Bereiche 193
(4) Abweichungsrecht 194
c) Weisungen aufgrund vereinbarter Leistungsbestimmungsrechte 196
aa) Begriff des vereinbarten Leistungsbestimmungsrechts 196
bb) Arten 197
(1) Konkretisierende Leistungsbestimmungsrechte 197
(2) Ändernde Leistungsbestimmungsrechte 198
(a) Zwecke 198
(b) Bestimmtheitsgebot 199
8. Anordnungsbefugnisse des Arbeitgebers jenseits des arbeitsvertraglichen Leitungsrechts 200
a) Weisungen aufgrund des Eigentums an Produktionsmitteln und aufgrund des Hausrechts 200
aa) Eigentum an Produktionsmitteln als (untaugliche) Basis der Leitungsmacht 200
bb) Hausrecht des Arbeitgebers 202
b) Weisungen zur Durchsetzung öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen 202
c) Weisungen aufgrund von Änderungsvorbehalten im Arbeitsvertrag 203
d) Weisungen bei Notfällen 204
IV. Der Sinnzusammenhang zwischen dem arbeitsvertraglichen Tatbestand und den arbeitsrechtlichen Rechtsfolgen 205
1. Kritik der neueren Lehre 205
2. Gegeneinwände 206
a) Überbetonung des teleologischen Moments 206
b) Verkennung der rechtstatsächlichen Unterschiede der verschiedenen Dienstleistungsverhältnisse 207
c) Folgerungen 208
3. Normalarbeitsverhältnis und typisierte Schutzbedürftigkeit 208
a) Existenzschutz durch den Arbeitgeber 208
b) Rechtfertigung 209
aa) Historische Gründe 209
bb) Materielle Gründe 210
c) Bedeutung der Verfügbarkeit 211
aa) Keine unmittelbar-funktionale Verbindung zum arbeitsrechtlichen Existenzschutz 211
bb) Verbindung zum Berufs- und Kontinuitätsschutz 213
(1) Vorschriften zum Berufsschutz 213
(a) Persönlichkeitsschutz und arbeitsbezogener Berufsschutz 213
(b) Schutz vor Haftungsrisiken 214
(2) Kontinuitätsschutz 215
4. Verfügbarkeit und abgestuftes Arbeitsrecht 218
5. Zusammenfassung 218
D. Die Qualifizierung eines konkreten Dienstleistungsverhältnisses 220
I. Bedeutung 220
II. Rechtsformzwang und Qualifikationskompetenz 220
1. Rechtsformzwang 220
2. Qualifikationskompetenz 221
a) Autonome Qualifikation 222
aa) Literatur 222
bb) Rechtsprechung 224
b) Heteronome Qualifikation 225
c) Stellungnahme 225
d) Autonome Qualifikation unter heteronomem Vorbehalt 228
aa) Freie Wahl unter Vorbehalt der Mißbrauchskontrolle 229
bb) Zulassung der autonomen Qualifikation bei mangelnder Schutzbedürftigkeit im Einzelfall 230
cc) Wahl der Vertragsform als Fall der Inhaltskontrolle („Vertragszuordnungskontrolle“) 231
dd) Stellungnahme 233
e) Zusammenfassung 237
III. Rechtsformverfehlung 239
1. Begriff 239
2. Notwendige Reichweite des Konsenses 240
a) Einigung über „tatsächliche Umstände“ 240
b) Einigung über „Rechtsfolgekomplexe“ 241
c) Beachtlichkeit des Rechtsfolgewillens in Abhängigkeit vom Schutzzweck des Gesetzes 242
d) Stellungnahme 243
e) Konsequenzen 245
3. Verkennung der Rechtslage 245
a) Eine Partei verkennt die Rechtslage 246
aa) Rechtsfolgeirrtum im Spannungsfeld zwischen Inhalts- und Motivirrtum 246
bb) Verkennung des Geschäftstyps „Arbeitsvertrag“ 249
b) Beide Parteien verkennen die Rechtslage 250
aa) Struktur 250
bb) Der beiderseitige Rechtsirrtum als typische Fallgruppe des Instituts „Fehlen der Geschäftsgrundlage“ 251
(1) Grundgedanken 251
(2) Anwendbarkeit des Instituts 252
(a) Vorrang vertraglicher Regelungen 252
(b) Vorrang spezieller gesetzlicher Regelungen 253
(3) Fehlen der Geschäftsgrundlage 254
(a) Allgemeine Grundsätze 254
(b) Geschäftsgrundlage bei einer gemeinsamen Verkennung der Rechtslage 255
(aa) Zweistufige Prüfung 255
(bb) Fehlvorstellungen 255
(cc) Kausalität 256
(4) Unzumutbarkeit 257
(a) Opfergrenze 257
(b) Voraussehbarkeit und Vermeidbarkeit 259
(5) Rechtsfolgen 261
(a) Allgemein 261
(b) Bei gemeinsamer Verkennung der Vertragsnatur 261
IV. Durchführung der Vertragsqualifikation 262
1. Elemente der Qualifikation 262
2. Qualifizierung anhand des Vertragstextes 263
a) Notwendigkeit und Bedeutung einer Vertragsurkunde 263
b) Bestandteile der Vertragsurkunde 265
aa) Überblick 265
bb) Überschrift 265
(1) Überschrift „Arbeitsvertrag“ 265
(2) Sonstige Überschrift 266
cc) Präambel 268
dd) Rechte- und Pflichtenteil 269
(1) Arbeitsvertrag 270
(2) Selbständigenvertrag 270
(a) Vertragsgegenstand 271
(b) Ausschluß des Leitungsrechts 272
(c) Sonstige Regelungen 273
ee) Vertragsanlagen 274
ff) „Bekenntnis-“ oder „Versicherungsklauseln“ 275
(1) Bedeutung 275
(2) Verzicht und Verwirkung 276
3. Tatsächliche Vertragsdurchführung 276
a) Grundfragen 277
aa) Begriff der tatsächlichen Durchführung 277
bb) Vertragsvollzug als außervertraglicher Umstand 278
cc) Gründe für die Berücksichtigung des Vertragsvollzugs 278
(1) Vertragsvollzug als Hilfsmittel der Auslegung 279
(2) Vertragsvollzug als Gegenstand der Auslegung 280
b) Abredegemäßer Vollzug 281
c) Abredewidriger Vollzug 281
aa) Zeit- und Häufigkeitsmoment 281
bb) Struktur 282
cc) Lösung der h. M. 282
d) Anfängliche Divergenz 283
aa) Einvernehmliche Abweichung 283
bb) Einseitige Abweichung 285
(1) Erklärung des Dienstberechtigten 285
(a) Objektiver Erklärungstatbestand 285
(aa) Erteilung von Weisungen 286
(α) Grundsatz 286
(β) Beispiele 287
(bb) Einseitige Aufstellung von Dienst- und Organisationsplänen 289
(cc) Ausgabe von Tourenplänen und Kundenlisten 294
(dd) Kontrolle 298
(b) Subjektiver Erklärungstatbestand 300
(aa) Notwendigkeit der Berücksichtigung 300
(bb) Vorhandenes und fehlendes Erklärungsbewußtsein 300
(cc) Voraussetzungen für die Zurechnung der im Vertragsvollzug konkludent zum Ausdruck kommenden Rechtsfolgewirkungen 301
(dd) Zurechnung des Verhaltens Dritter 303
(2) Erklärung des Dienstnehmers 304
(a) Objektiver Erklärungstatbestand 304
(b) Subjektiver Tatbestand 306
e) Nachträgliche Divergenz 306
aa) Struktur 306
bb) Schriftformklauseln 308
(1) Bedeutung für konkludente Vertragsänderungen 308
(2) Konkludente Vertragsänderung bei einfachen Schriftformklauseln 309
(3) Konkludente Vertragsänderung bei qualifizierten Schriftformklauseln 310
(4) Konkludente Vertragsänderung bei vorformulierten Schriftformklauseln 312
E. Ergebnisse der Arbeit 316
Literaturverzeichnis 322
Sachwortverzeichnis 345