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Natura 2000

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Wichert, F. (2001). Natura 2000. Kooperatives Vorgehen von Gemeinschaft und Mitgliedstaaten bei der Errichtung eines Netzes von Schutzgebieten zum Zwecke des Artenschutzes. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50596-8
Wichert, Friedrich. Natura 2000: Kooperatives Vorgehen von Gemeinschaft und Mitgliedstaaten bei der Errichtung eines Netzes von Schutzgebieten zum Zwecke des Artenschutzes. Duncker & Humblot, 2001. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50596-8
Wichert, F (2001): Natura 2000: Kooperatives Vorgehen von Gemeinschaft und Mitgliedstaaten bei der Errichtung eines Netzes von Schutzgebieten zum Zwecke des Artenschutzes, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-50596-8

Format

Natura 2000

Kooperatives Vorgehen von Gemeinschaft und Mitgliedstaaten bei der Errichtung eines Netzes von Schutzgebieten zum Zwecke des Artenschutzes

Wichert, Friedrich

Schriften zum Umweltrecht, Vol. 115

(2001)

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Abstract

Eines der ehrgeizigsten Vorhaben der Umweltpolitik der Europäischen Gemeinschaft ist die Erhaltung des europäischen Naturerbes. Zu diesem Zweck gibt die FFH-Richtlinie den nationalen Verwaltungen und der Kommission die gemeinschaftliche Errichtung eines Netzwerkes von Schutzgebieten auf, das den anschaulichen Namen »Natura 2000« tragen soll. Die einzelnen Schutzgebiete müssen gut aufeinander abgestimmt sein, um beispielsweise länderübergreifende Wanderungsbewegungen von Tierarten zwischen mehreren Gebieten zu ermöglichen. Bei dieser Gestaltung des Raumes der Europäischen Union ist eine enge Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den nationalen Verwaltungen erforderlich, deren eingehende Analyse den Gegenstand der Arbeit darstellt.

Zu diesem Zweck wird zunächst die kompetenzrechtliche Lage bei der Verwaltungsaufgabe der Schutzgebietsausweisung untersucht. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, daß die Verwaltungskompetenzen nach dem EG-Vertrag so verteilt sind, daß eine Schutzgebietsausweisung gegen den Willen eines Mitgliedstaates nicht möglich ist. Anschließend bestimmt Friedrich Wichert die Spielräume der Mitgliedstaaten bei der Bestimmung der künftigen Natura-2000-Gebiete. Diese Spielräume sind weiter als die herrschende Meinung dies bislang im Anschluß an die Rechtsprechung des EuGH zur Vogelschutzrichtlinie annahm. Insbesondere ist die Berücksichtigung von nicht naturschutzfachlichen Belangen grundsätzlich möglich. Da die Vorgaben der Richtlinie so schwach und wenig bestimmt sind, bestimmt der Autor im letzten Hauptteil Kooperationspflichten der Beteiligten, die gleichsam als Ausgleich für die schwache Ergebnissteuerung der Richtlinie dienen. Diese Kooperationspflichten sind in erster Linie verfahrens- und organisationsrechtlicher Natur.

Die Entwicklung solcher Kooperationspflichten mag als Anregung für die rechtliche Handhabung all jener Bereiche des Gemeinschaftsrechts dienen, die sich wie die Errichtung von Natura 2000 dadurch auszeichnen, daß die Kompetenz der Gemeinschaft zum Erlaß von Rechtsakten nur mit der gewichtigen Einschränkung mitgliedstaatlicher Vetorechte besteht.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Abkürzungsverzeichnis 12
A. Einleitung 17
I. Das Sachproblem 17
1. Die Bedeutung der Natur und ihre Bedrohung, insbesondere mit Blick auf die Artenvielfalt 17
2. Defizite des überkommenen Biotopschutzes 20
3. Der ökologische Ansatz der FFH-Richtlinie 21
4. Die Dringlichkeit eines gemeinschaftlichen Handelns, Stand der Umsetzung der FFH-Richtlinie 23
II. Die rechtlichen Aspekte der Ausweisung besonderer Schutzgebiete nach der FFH-Richtlinie 24
1. Das Rechtsproblem: Kooperativer und verfahrensbetonter Richtlinienansatz und das Spannungsfeld zwischen Kooperation und Richtlinienziel 24
2. Nähere Beschreibung der Regelung 27
a) Mitgliedstaatliche Vorauswahl, Art. 4 Abs. 1 FFH-RL 28
aa) Normative Vorgaben der Richtlinie 28
(1) Präzise fachliche Auswahlkriterien 28
(2) Mitgliedstaatliche Spielräume 30
bb) Die Strukturierung des Auswahlprozesses durch einzelne Verfahrensschritte in Deutschland 32
(1) Ansatzpunkte für eine Strukturierung 32
(2) Schilderung des Auswahlverfahrens am Beispiel der Verwaltungsvorschrift des Landes Nordrhein-Westfalen 34
b) Erstellung der Gemeinschaftsliste 37
aa) Normative Vorgaben der Richtlinie 38
bb) Verfahrensmäßige Strukturierung des Abstimmungsprozesses durch die Kommission 39
c) Ausweisung der SAC durch die Mitgliedstaaten, Festlegung des Gebietsmanagements und des Schutzregimes 41
III. Vorgehensweise 43
B. Kompetenzrechtliche Lage 44
IV. Kompetenz für eine Richtlinie auf dem Gebiet des Arten- und Habitatschutzrechts nach Art 130s EGV 44
V. Verwaltungskompetenz 45
1. Die Auswahl der Gebiete für Natura 2000 als Verwaltungstätigkeit 46
2. Verwaltungskompetenz der Gemeinschaft auf dem Gebiet der Schutzgebietsausweisung 48
a) Auslegung von Kompetenznormen mit Hilfe des Subsidiaritätsprinzips 49
b) Andere Vorgehensweise 50
aa) Interessenabwägung im Einzelfall 51
bb) Der Grundsatz des institutionellen Gleichgewichts als Leitlinie für die Zuordnung von Kompetenzen 51
cc) Das Gebot des Austarierens des Kräftegleichgewichts nach bundesdeutschem Verfassungsrecht 52
(1) Art. 23 GG 53
(2) Art. 91a GG 54
(3) Art. 28 Abs. 2 GG 55
(4) Vergleich der Rechtslage bei Art. 28 Abs. 2; 23; 91a GG 56
dd) Das Gebot des Austarierens des Kräftegleichgewichts nach europäischem Recht 57
ee) Der Grundsatz der Subsidiarität 60
VI. Zusammenfassung 61
C. Zielvorgaben der Richtlinie und Spielräume bei der Ausweisung 62
VII. Mitgliedstaatliche Vetorechte als Grenzen der rechtlichen Verbindlichkeit der Richtlinie 63
VIII. Konturierung der Grenzen des Art. 3 FFH-RL, mitgliedstaatliche Spielräume? 69
1. Spielräume bei der Vogelschutz-RL 70
2. Spielräume bei der FFH-RL 73
a) Zur Frage der Berücksichtigung fachfremder Belange 73
aa) Begriff der fachlichen Belange 77
bb) Vereinbarkeit der Lösung der herrschenden Meinung mit höherrangigem Recht 81
(1) Prinzip der Verhältnismäßigkeit 81
(a) Relevante Belange, insbesondere: gemeindliche Planungshoheit 81
(b) Verhältnismäßige Beschränkung dieser Belange? 84
(aa) Räumliche Gesamtplanung: 85
(bb) Andere Belange 90
(2) Plangewährleistung, Bestandsschutz, Rechtssicherheit 94
(3) Abwägungsgebot 98
(4) Insbesondere: Räumliche Gesamtplanung. Kompetenzrechtliche Argumentation 100
cc) Historische Argumentation 101
dd) Gilt eine grundsätzliche Ausnahme für prioritäre Gebiete? 103
ee) Zusammenfassung 103
b) Anzahl und Gesamtfläche der zu schützenden Gebiete 104
D. Zielführende Ausfüllung der Spielräume – Problemlösung durch Kooperation 108
IX. Einordnung des Phänomens schwacher Ergebnissteuerung in den Zusammenhang von Europarecht und Umweltrecht 108
1. Erscheinungsformen kooperativer und kontraktualistischer Mechanismen im Europarecht 109
2. Kooperative und kontraktualistische Mechanismen als Versuch der Bewältigung des Vollzugsdefizits durch bessere Akzeptanz 110
3. Deutsches Umweltrecht 115
X. Kooperation 115
1. Das Kooperationsverhältnis zwischen der Gemeinschaft und den Mitgliedstaaten 115
2. Zusammenfassung und weitere Vorgehensweise. Auswirkungen des effet utile 118
3. Exkurs: Kooperation von Staat und Gesellschaft im Gemeinschaftsrecht? 119
XI. Das Kooperationsverhältnis bei der Durchführung der Richtlinie – Kooperationspflichten als flankierende Instrumente 122
1. Identitätsstiftende Faktoren 122
2. Kooperation im Abstimmungsprozeß 124
a) Rahmen der Abstimmung – Seminare als Politiknetzwerke 124
aa) Exkurs: Der Planungsausschuß nach Art. 91a Abs. 3 GG – frühzeitige Einbindung der Länder in die Planung 128
bb) Übertragung der Überlegungen des Exkurses 129
cc) Ergebnis 131
b) Bundesstaatliche Probleme bei der Sicherstellung der Kooperationsbereitschaft 132
aa) Art. 23 GG? 133
bb) Analoge Anwendung des Art. 23 GG? 135
(1) Prinzip der Bundestreue 135
(2) Art. 5 EGV 136
(3) Gesamtstaatliche Verantwortung 137
cc) Ergebnis 138
c) Beteiligungen 138
d) Finanzierungsvorbehalt? 139
aa) Vorherige und klare generelle Regelung 141
bb) Kopplungsverbot? 143
3. Kooperation bei der Anfertigung der Vorschlagslisten 144
a) Herleitung eines ökologischen Optimierungsgebots aus dem Auswahlermessen der Mitgliedstaaten und dem Ziel der Richtlinie 145
b) Organisationsrechtliche Kooperationspflichten zur Verwirklichung des ökologischen Optimierungsgebots 146
c) Verfahrensrechtliche Kooperationspflichten zur Verwirklichung des ökologischen Optimierungsgebots 149
aa) Besondere Ermittlungspflicht 150
(1) Umfassende und einheitliche Ermittlung aller geeigneten Gebiete 150
(2) Fachliche Vorlaufplanung 152
(3) Beteiligung von Naturschutzverbänden 154
(4) Bürgerbeteiligung und frühzeitige Festlegung des Gebietsmanagements 156
bb) Besondere Begründungspflicht 158
cc) Intensivierung und Erleichterung der (gerichtlichen) Kontrolle 159
d) Abstimmung von Natura 2000 mit der räumlichen Gesamtplanung/mitgliedstaatliche Stillhaltepflicht? 164
aa) Vor der Gebietsmeldung 164
(1) Bebauungspläne vor dem 05. 06. 1998 165
(2) Andere Pläne 165
(a) Meinungsstand 165
(b) Lösung aus dem Gedanken der Kooperation 168
(3) Stillhaltepflicht in Bezug auf die Realisierung von Vorhaben? 169
bb) Annex: Zeitraum zwischen der Gebietsmeldung durch die Mitgliedstaaten und der Erstellung der Gemeinschaftsliste: Realisierung von Projekten? 170
4. Status der geeigneten Gebiete bei verzögerter Richtlinienumsetzung 172
a) Unmittelbare Anwendung des Schutzregimes des Art. 6 FFH-RL 173
b) Eigene Lösung 176
Zusammenfassung der Ergebnisse der Arbeit in Thesen 178
Literaturverzeichnis 181
Verzeichnis der verwendeten nichtwissenschaftlichen Literatur mit speziellem Bezug zur FFH-Richtlinie 187
Synopse der verwendeten EGV-Vorschriften 189
Sachwortregister 190