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Bottke, W. (1980). Rücktritt vom Versuch der Beteiligung nach § 31 StGB. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-44767-1
Bottke, Wilfried. Rücktritt vom Versuch der Beteiligung nach § 31 StGB. Duncker & Humblot, 1980. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-44767-1
Bottke, W (1980): Rücktritt vom Versuch der Beteiligung nach § 31 StGB, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-44767-1

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Rücktritt vom Versuch der Beteiligung nach § 31 StGB

Bottke, Wilfried

Schriften zum Strafrecht, Vol. 38

(1980)

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Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Abkürzungen 11
A. Die Ratiohypothese 15
I. Die Unmöglichkeit eines abstrakten Ratioerweises 15
II. Die Strafgründe der versuchten Beteiligung 16
III. Der Rücktritt als Spiegelbild des Versuchs 18
B. Die einzelnen Merkmale 20
I. Der Rücktrittsentschluß als subjektive Bedeutungskomponente von „aufgibt“, „verhindert“ oder „Bemühen“ und als erste notwendige Voraussetzung jedes Rücktrittsprivilegs 20
1. Der fehlgeschlagene Bestimmungsversuch und die vollendungsunfähige oder tatzieluntaugliche Haupttat 21
a) Fehlgeschlagener Versuch im engeren Sinne und die vollendungsunfähige Haupttat 22
b) Fehlgeschlagener Versuch im weiteren Sinne und die tatzieluntaugliche Haupttat 23
c) Der unecht fehlgeschlagene (Bestimmungs-)Versuch 25
aa) Mögliche Fragen 25
bb) Mögliche Antworten 26
cc) Die Lösung 27
2. „Rücktrittsentschluß“ trotz psychisch „zwingenden“ Motivationsdrucks? 28
3. Rücktrittsentschluß trotz fehlender „Endgültigkeit“ 30
II. Die Freiwilligkeit des Rücktrittsentschlusses als weitere notwendige Voraussetzung des Rücktrittsprivilegs 35
1. Abgrenzung des Postulats, die konkrete Rücktrittsmotivation zu analysieren und strafzweckorientiert auf ihre „Rechtstreue“ („Freiwilligkeit“) hin zu bewerten, von anderen umgangssprachfernen Sinnangeboten 36
a) Die „Regeln des Verbrecherhandwerks“ 37
b) Die „rechtstreue Gesinnung“ 38
2. Beispiele 39
a) Furcht vor konkret drohender Strafe 39
b) Angst vor abstrakt drohender Strafe, Rücksichtnahme auf das Opfer 40
c) Furcht vor besonderen Schwierigkeiten bei der Deliktsbegehung, die nur durch wesentlich unrechtssteigernde Maßnahmen zu überwinden wären 40
d) Wegfall des Tatmotivs 41
III. Die subjektiv-objektive Sinnkomponente von „aufgibt“, „verhindert“ oder „Bemühen, die Tat zu verhindern“: Rücktritt durch „Unterlassen“ oder durch „aktive Abwehrmaßnahmen“ 42
1. Abgrenzung vom Merkmal der „Erfolgsabwendung“ 42
2. Der unbeendete und der beendete Anstiftungsversuch, § 31 I Nr. 1 43
a) Der Kern des unbeendeten Bestimmungsversuches 43
b) Der Kern des beendeten Bestimmungsversuchs 44
c) Die Grauzone der kritischen Kandidaten 44
aa) Die §§ 22 ff. und die subjektive Vorstellung des Anstiftenden von der Tatbegehungsgefahr 45
bb) Die Reichweite einer subjektiven Abgrenzung 47
3. Rücktrittsverhalten eines Sich-Bereiterklärenden: Rücktritt durch Unterlassen 47
4. Rücktrittsverhalten eines Beteiligten, der das Erbieten eines anderen angenommen oder sich mit einem anderen verabredet hat: Rücktritt durch Unterlassen oder aktive Gegenwehr 48
a) Der Rücktritt eines Annehmenden gem. § 31 I Nr. 3 2. Fallgruppe 49
aa) Subjektives Vorstellungsbild 49
bb) Mißlungener Rücktritt eines Annehmenden 50
b) Der Rücktritt eines präsumtiven Mittäters, § 31 I Nr. 3, 1. Fallgruppe 50
aa) Irrtumsfreie Annahme einer Tatbegehungsgefahr 51
bb) Mißlungener Rücktritt 51
IV. Die objektive Sinnkomponente von „den Versuch aufgibt“, „eine etwa bestehende“ (Tat-)Gefahr ... „abwendet“, „sein Vorhaben aufgibt“ und „die Tat verhindert“: Der „erfolgreiche“ Rücktritt durch Tatgefahrabwehr oder Tatverhinderung 52
1. Der verspätete Rücktritt 53
2. Das Erfordernis der Gefahrabwehr gem. § 31 I Nr. 1 54
a) Muß die abzuwendende Gefahr vom Anstifter verursacht sein? 54
b) Objektive oder subjektive Betrachtung 54
aa) Die objektive Auslegung 55
bb) Die subjektive Auslegung 55
c) Der eigene Lösungsansatz 56
aa) Die Rolle des subjektiven Gefahrenbildes 56
bb) Die begrenzte Bedeutung der Abgrenzung des unbeendeten vom beendeten Versuch 56
cc) „Und“ statt „oder“ 57
dd) Der Einwand des § 31 II 57
ee) „Ungereimte“ Ergebnisse? 58
d) Zwischenergebnis 58
3. Das freiwillige und „ernsthafte Bemühen, die Tat zu verhindern“: der Rücktritt gemäß § 31 II 59
a) Das Ausbleiben der Haupttat – § 31 II 1. Halbsatz 1. Alternative 59
b) Die Nichtrealisierung der geschaffenen Gefahr in der Tat – § 31 II 1. Halbsatz 2. Alternative 59
c) Das „ernsthafte“ Bemühen, die Tat zu verhindern 60
aa) Die subjektive Sinnkomponente 60
bb) Die objektive Sinnkomponente 60
d) Das ernsthafte Bemühen, die Tat zu „verhindern“ 62
aa) Positives Tun und Unterlassen 62
bb) Rücktritt durch Unterlassen bei verkannter, nicht realisierter Tatbegehungsgefahr 62
C. Abschluß: Der mißlungene Rücktritt 64
I. Einige Fallgruppen 64
1. Mißlungener Rücktritt von der Verabredung 64
2. Mißlungener Rücktritt eines Annehmenden 64
3. Mißlungener Rücktritt von der versuchten Anstiftung 64
II. Die bislang vorgeschlagenen Lösungen 64
1. Die Meinung Esers: u.U. strafbefreiender Rücktritt 65
2. Die h.M.: Strafbarkeit wegen Anstiftung zur versuchten oder vollendeten Tat; Anwendung der Regeln des Irrtums über den Kausalverlauf 65
III. Eigene Lösung 66
1. Weitere Fälle 66
2. Der mißlungene Rücktritt als allgemeines Zurechnungsproblem 66
a) Der verspätete Rücktritt als Verhalten nach der Tat 67
b) Der gefahrannullierende Rücktritt 67
c) Der echt mißlungene Rücktritt 67
aa) Der mißlungene Rücktritt eines Sich-Verabredenden 68
bb) Der mißlungene Rücktritt vom Anstiftungsversuch 68
3. Ergebnisthese: Merkmalsgerechte Konkurrenzlösung 70
4. Denkbare Einwände und Repliken 70
a) Die „Gesetzestreue“ der Konkurrenzlösung 70
b) Die psychologische Fehlerhaftigkeit 71
c) Kriminalpolitische Topoi 71
d) Parallele zum mißlungenen Rücktritt eines Alleintäters 72
Literaturverzeichnis 73
Entscheidungsregister 79
Namenverzeichnis 80
Sachverzeichnis 81