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Die Grundprobleme der Delikte mit strafbegründender besonderer Folge

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Miseré, C. (1997). Die Grundprobleme der Delikte mit strafbegründender besonderer Folge. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-48590-1
Miseré, Christof W.. Die Grundprobleme der Delikte mit strafbegründender besonderer Folge. Duncker & Humblot, 1997. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-48590-1
Miseré, C (1997): Die Grundprobleme der Delikte mit strafbegründender besonderer Folge, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-48590-1

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Die Grundprobleme der Delikte mit strafbegründender besonderer Folge

Miseré, Christof W.

Kölner Kriminalwissenschaftliche Schriften, Vol. 24

(1997)

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Abstract

In der vorliegenden Arbeit untersucht der Autor die Delikte, bei denen der Eintritt einer besonderen Folge die Strafbarkeit erst begründet. Dabei geht es um die Festlegung der dieser Deliktsgruppe zugehörigen Tatbestände, die Struktur dieser Delikte und die Konsequenzen, die daraus für den Bereich der Teilnahme und des Versuchs resultieren. Der 1. Teil der Bearbeitung behandelt die dogmatische Einordnung der Vorsatz-Fahrlässigkeitskombination mit strafbegründender besonderer Folge. Stellvertretend wird anhand der Vorschrift des § 315c III Nr. 1 StGB die Bedeutung des Vorsatzteiles für die Bewertung des gesamtdeliktischen Charakters unter Einbeziehung der in § 11 II StGB getroffenen Regelung und der allgemeinen Dogmatik des Fahrlässigkeitsdeliktes dargestellt. Als Ergebnis wird festgestellt, daß es sich bei den Vorsatz-Fahrlässigkeitskombinationen mit strafbegründender besonderer Folge um qualifizierte Fahrlässigkeitstatbestände handelt. Alsdann werden die damit einhergehenden Konsequenzen für die Teilnahme und die versuchte Tat erörtert, mit dem Ergebnis, daß die Möglichkeit der Versuchsstrafbarkeit hinsichtlich dieser Deliktsgruppe trotz § 11 II StGB nicht besteht, während die vorbenannte Bestimmung die Möglichkeit der Teilnahme an den Vorsatz-Fahrlässigkeitskombinationen in bestimmtem Rahmen eröffnet. Des weiteren zeigt Miseré die Besonderheiten auf, die im Teilnahmebereich bezüglich der Vorschriften der §§ 315c und 353b StGB bestehen.

Im 2. Teil der Bearbeitung behandelt Miseré die zweiaktigen Tatbestände mit strafbegründender besonderer Folge, zu denen die §§ 186, 227 und 323a StGB gezählt werden. Es wird dabei aufgezeigt, daß es sich jeweils um gesetzliche Ausformulierungen eines in der Rechtsfigur der actio libera in causa enthaltenen Prinzips handelt, mit dem die Grenzen des Tatschuldgedankens markiert sind, so daß es zur Verwirklichung dieser Tatbestände einer inneren Einstellung des Täters zum Erfolg in Form des Vorsatzes oder der Fahrlässigkeit bedarf.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort V
Inhaltsverzeichnis VII
A. Einführung und Festlegung des Erörterungsgegenstandes 1
B. 1. Teil 3
I. Die Vorsatz-Fahrlässigkeitskombinationen mit strafbegründender besonderer Folge – Struktur und dogmatische Einordnung 3
1. Zu den Mischformen der Tatbestandsrealisation 3
a) Die Vorschriften im Einzelnen 3
b) Darstellung anhand der Bestimmung des § 315c III Nr. 1 StGB 4
c) “Vorsatz-Vorsatz-” und “Fahrlässigkeit-Fahrlässigkeitskombinationen” 4
2. Meinungsstand, historische Entwicklung und dogmatische Grundlagen 5
a) Der Entwurf des StGB von 1962 und die Reform der Verkehrsdelikte durch das 2. Straßenverkehrssicherungsgesetz 6
b) Die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 2.7.1966 – Die Kritik Janiszewskis und der Sonderausschuß für die Strafrechtsreform 7
c) Die Regelung des § 11 II StGB 8
d) Zum Begriff des Vorsatzes – Besonderheit der Begriffsbildung im Rahmen der Vorsatz-Fahrlässigkeitskombinationen 9
e) Zum Begriff der Fahrlässigkeit und die Möglichkeit der Integration des Fahrlässigkeitsteiles der Vorsatz-Fahrlässigkeitskombination 10
3. Struktur und Inhalt des Vorsatzteiles der Vorsatz-Fahrlässigkeitskombination 11
a) Parallelen zum abstrakten Gefährdungsdelikt 11
b) Zum Inhalt des Vorsatzteils – Vergleich mit dem herkömmlichen fahrlässigen Erfolgsdelikt 13
c) § 222 StGB und die “Offenheit” fahrlässiger Erfolgsdelikte 13
d) Die bewußte Vornahme des sorgfaltspflichtverletzenden Verhaltens als differenzierungsberechtigendes Kriterium – Inhalt und Bedeutung der Typisierung 15
4. Die Bedeutung des Vorsatzteiles für die Bewertung des gesamtdeliktischen Charakters 16
a) Die Positionen im einzelnen (Krey/Schneider; Gössel; Lackner) 17
b) Zur fehlenden Unterscheidbarkeit erfolgsqualifizierter und “erfolgsbegründender” Vorsatz-Fahrlässigkeitskombinationen 19
5. Zur Präponderanz des Vorsatzteiles – Die Kategorie eines “an und für sich” strafbaren Verhaltens als Rechtfertigung der Sonderbehandlung 20
6. Unrechtsschwerpunkt des Vorsatzteiles aufgrund der Auffassung des Erfolges als objektiver Bedingung der Strafbarkeit 23
a) Die Einordnung des Erfolgs beim herkömmlichen fahrlässigen Erfolgsdelikt 23
b) Das Moment des “Zufalles” und seine funktionale Bedeutung im strafrechtlichen Systemzusammenhang 26
7. Präponderanz des Vorsatzteiles aufgrund der “Offenheit” des normalen fahrlässigen Erfolgsdeliktes 27
a) Zur Dogmatik des Fahrlässigkeitsdeliktes 27
b) Fahrlässigkeit und Finalität – Zur relativen Strukturgleichheit von Vorsatz und Fahrlässigkeit 28
c) Der subjektive Tatbestand des Fahrlässigkeitsdeliktes 32
8. Der Zusammenhang von “erwünschter Zielsetzung” und Abweichung des Geschehens beim Fahrlässigkeitsdelikt 39
a) Motiv, Art und Weise der Motivation – Untrennbarkeit der Gegensätze 41
b) Die fehlgehende Exklusivität der Gleichsetzung von Finalität und Vorsatz 42
9. Zwischenergebnis – Die Pflichtverletzung als Anknüpfungspunkt vorsätzlicher und fahrlässiger Realisation des Tatbestandes 43
a) Die Pflichtverletzung als Ausgangspunkt der Tatbestandsverwirklichung 45
b) Verschiedene Grade der Fahrlässigkeit – Strafzumessungsrelevante Gesichtspunkte 47
10. Ergebnis und Zusammenfassung 48
II. Zur Problematik der Strafbarkeit des Versuches im Bereich der Vorsatz-Fahrlässigkeitskombinationen mit strafbegründender besonderer Folge 49
1. Die fehlende Anordnung der Versuchsstrafbarkeit und die Ausnahmen der §§ 310b, 311, 353b StGB – Auslegung und inhaltliche Tragweite der Bestimmung des § 11 II StGB 49
a) Der Versuch und die Vorschriften im Einzelnen 50
b) Zur Bestimmung des § 11 II StGB – die Einzelnen Positionen 50
c) Kritik und eigene Stellungnahme 51
2. Zum Kriterium der “Zwangsläufigkeit” des Erfolgseintritts – Über die Möglichkeit des fahrlässigen Versuches 52
a) Zur Zwangsläufigkeit des Erfolgseintritts 52
b) Zum fahrlässigen Versuch 54
3. Zur Möglichkeit des Versuchs im Rahmen der erfolgsqualifizierten Vorsatz-Fahrlässigkeitskombinationen 55
a) Erfolgsqualifizierter Versuch – “Vollendungslösung” 55
b) Kritik an der “Vollendungslösung” 58
4. Ergebnis und Zusammenfassung 60
5. Anhang zu II. Die Auswirkungen der im Rahmen der Versuchsproblematik vertretenen Auffassung auf die Strafbarkeit, dargestellt anhand der typischerweise in der Diskussion vorfindbaren Fallkonstellationen 61
III. Zur Problematik der Teilnahme im Rahmen der Vorsatz-Fahrlässigkeitskombinationen mit strafbegründender besonderer Folge 65
1. Die Regelung des § 11 II StGB und ihre Konsequenzen für die Bestrafung der am tatbestandlichen Geschehen beteiligten Personen 65
a) Zur Notwendigkeit der Regelung in § 11 II StGB 65
b) Die Positionen im einzelnen (Gössel; Schroeder; Krey/Schneider) – Kritik 66
c) Tatbestandliche Typisierung und Begrenzung des Täterkreises 68
2. Dogmatische Begründbarkeit der in § 11 II StGB getroffenen Regelung 69
a) Zur Teilnahme am Fahrlässigkeitsdelikt 69
b) Über die fahrlässige Teilnahme 71
3. Zur Vorsatzfiktion des § 11 II StGB 72
a) Legitimation der Einführung dieser Regelung 73
b) Der Vorsatzteil als Anknüpfungspunkt einer Differenzierung anhand der Kriterien von Täterschaft und Teilnahme 73
c) Bedeutung und Grenzen des § 11 II StGB 74
4. Zu den Beteiligtenverhältnissen im einzelnen – Die Beihilfe 75
a) Die obligatorische Strafmilderung des § 27 II S. 2 StGB 75
b) Die Möglichkeit mittelbarer Täterschaft – Zur Eingrenzung der Haftung aus dem Fahrlässigkeitstatbestand 76
5. Die Beteiligtenverhältnisse im einzelnen – Die Anstiftung 79
6. Anhang zu III. Die Auswirkungen der im Rahmen der Teilnahmeproblematik vertretenen Auffassung auf die Strafbarkeit der Beteiligten, dargestellt anhand der typischerweise vorfindbaren Fallkonstellationen 80
IV. Die Vorschrift des § 315c StGB – Besonderheiten aufgrund der Einordnung als “eigenhändiges” Delikt? 82
1. Strafbarkeitslücken im Bereich mittelbarer Täterschaft – Ursache und Wirkung 82
2. Die Auffassung des § 315c StGB als eigenhändiges Delikt 85
a) Die Position von Rehberg – Kritik 86
b) Die Ansicht von Rudolphi – Kritik 87
c) Zur besonderen Pflichtenstellung des Fahrzeugführers – Befund und inhaltliche Tragweite (Deichmann) 89
3. Zwischenergebnis 92
a) Die Unabhängigkeit der Überlegungen vom zugrundeliegenden Täterbegriff 92
b) Zur Abgrenzung von eigenhändigen- und Sonderdelikten 93
c) Die §§ 230, 222 StGB und die Notwendigkeit der Koordinierung 93
4. Anhang zu IV. Die praktische Tragweite der hier vertretenen Lösungsvorschläge für die Strafbarkeit, dargestellt anhand der einschlägigen Fallkonstellationen 94
V. Die Vorschrift des § 353b StGB – Besonderheiten aufgrund der Einordnung als echtes Sonderdelikt 96
1. Strafbarkeitslücken und Legitimation der Strafbarkeit der Teilnahme Nichtqualifizierter am echten Sonderdelikt 96
a) Der Widerspruch in § 28 StGB 96
b) Möglichkeiten einer Harmonisierung beider Absätze 97
2. Historische Grundlagen und Entstehungsgeschichte der Regelung des heutigen § 28 StGB 99
a) Zur Entstehung des § 28 StGB 99
b) Umkehrschlüsse und Kompromisse 100
3. Zur relativen Unabhängigkeit der Fragestellung von der Auffassung zum Strafgrund der Teilnahme 101
a) Rechtsgut, Ausrichtung und Norminhalt der echten Sonderdelikte 101
b) Die Stellung des Sonderpflichtigen und die Mißachtung des eigenen Status 102
c) Das Herbeiführen gesellschaftlich relevanter Schädigungen als Rechtfertigung der Bestrafung des nichtqualifizierten Teilnehmers – Erinnerungen an die Theorien der Schuld- und Unrechtsteilnahme 105
d) Notwendige Konsequenzen innergesellschaftlich privilegierender Positionszuschreibungen 106
e) Die Bedeutung des Adressatenkreises innerhalb der Bestimmungen der §§ 120, 258 StGB – Strukturelle Parallelität der Fragestellung 107
f) Andere besondere Täterqualifikationen im Vergleich 108
4. Ergebnis de lege ferenda 109
5. Der qualifizierte Fahrlässigkeitscharakter der Vorsatz-Fahrlässigkeitskombinationen und die Konsequenz für die Problematik der Teilnahme Nichtqualifizierter am echten Sonderdelikt – Zur Strafbarkeit de lege lata 109
C. 2. Teil 111
I. Der Vollrauschtatbestand (§ 323a StGB) 111
1. Die Struktur zweiaktiger Tatbestände mit strafbegründender besonderer Folge – Abgrenzung zu den Vorsatz-Fahrlässigkeitskombinationen des 1. Teils 111
2. Unrecht und Strafgrund des Vollrauschtatbestandes 112
a) § 323a StGB als abstraktes Gefährdungsdelikt – Kritik 113
b) § 323a StGB als konkretes Gefährdungsdelikt – Kritik 116
c) § 323a StGB als konkretes Gefährdungsdelikt eigener Art – Kritik 118
d) § 323a StGB als erfolgsqualifiziertes Delikt – Kritik 120
3. Die zweiaktige Struktur des Vollrauschtatbestandes – Parallelität mit der actio libera in causa 122
a) Die actio libera in causa – Ausnahmemodell oder tatbestandsimmanentes Prinzip der Zurechnung 122
b) Das Sich-Berauschen als Anfang der tatbestandlichen Ausführungshandlung 123
c) Der Vergleich mit der mittelbaren Täterschaft – Über die actio libera in causa als Prinzip täterschaftlicher Zurechnung 125
d) § 30 I StGB und die extensive Weite des Tatbestandes 127
e) Die Gleichbehandlung von Anstiftung und mittelbarer Täterschaft 127
f) Der Vergleich mit dem Fahrlässigkeitsdelikt 130
g) Der Vollrauschtatbestand als gesetzliche Ausformulierung des in der actio libera in causa enthaltenen Prinzips 132
h) Zur Notwendigkeit der Konkretisierung des Vorsatz- und Fahrlässigkeitsbezuges 133
i) Tatbestandsmäßige Handlung und die Bestimmung der Rechtsgutsbezogenheit 134
4. Ergebnis und Zusammenfassung 135
II. Der Schlägereitatbestand (§ 227 StGB) 135
1. Unrecht und Strafgrund der Vorschrift 135
a) § 227 StGB als abstraktes Gefährdungsdelikt – Kritik 136
b) § 227 StGB als konkretes Gefährdungsdelikt – Kritik 138
c) § 227 StGB als erfolgsqualifiziertes Delikt – Kritik 139
d) Die zweiaktige Struktur des Schlägereitatbestandes – Parallelität mit der Rechtsfigur der actio libera in causa 140
e) Über die Reichweite der in der actio libera in causa enthaltenen Grundsätze 141
f) Die Notwendigkeit der Konkretisierung des Vorsatz- und Fahrlässigkeitsbezuges 143
g) Tatbestandsmäßige Handlung und Bestimmung der Rechtsgutsbezogenheit 143
2. Ergebnis und Zusammenfassung 144
III. Die üble Nachrede (§ 186 StGB) 144
1. Unrecht und Strafgrund der Vorschrift 144
a) § 186 StGB als abstraktes Gefährdungsdelikt – Kritik 144
b) Die einschränkende Auffassung von Hirsch 146
c) Die Ehre als innerer Wert – Interpretation und Konsequenzen für das Verständnis der Vorschrift des § 186 StGB 148
d) Die Nichterweislichkeit der Wahrheit als Merkmal des Tatbestandes der üblen Nachrede 149
e) Die zweiaktige Struktur des Tatbestandes der üblen Nachrede – Parallelität mit den Vorschriften der §§ 227, 323a StGB und der actio libera in causa 152
2. Ergebnis und Zusammenfassung 154
Literaturverzeichnis 155
Sachverzeichnis 169