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Kruse, M. (2001). Parteierklärungen und Sachverhaltsfeststellung in der Hauptverhandlung. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50256-1
Kruse, Michael. Parteierklärungen und Sachverhaltsfeststellung in der Hauptverhandlung. Duncker & Humblot, 2001. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50256-1
Kruse, M (2001): Parteierklärungen und Sachverhaltsfeststellung in der Hauptverhandlung, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-50256-1

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Parteierklärungen und Sachverhaltsfeststellung in der Hauptverhandlung

Kruse, Michael

Münsterische Beiträge zur Rechtswissenschaft, Vol. 138

(2001)

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Abstract

Das Zivilprozessrecht trennt strikt zwischen dem Parteivortrag einerseits und der Parteivernehmung andererseits. Mit dem Tatsachenvortrag führen die Parteien den Stoff ein, mit dem sich das Gericht auseinanderzusetzen hat; die Parteivernehmung ist Beweisaufnahme.

Eine vergleichbare Einteilung der Erklärungen des Angeklagten in der Hauptverhandlung findet sich in der strafprozessualen Dogmatik nicht. Den Erklärungen des Angeklagten wird eine nebulöse Doppelrolle zugewiesen, indem ihnen einerseits Verfassungsrang im Rahmen des rechtlichen Gehörs zukommen sollen, zugleich aber eine beliebige Verwertbarkeit als Beweismittel im "weiteren" oder "untechnischen" Sinne. Entsprechend willkürlich sind die rechtlichen Konsequenzen, die an die Äußerungen des Angeklagten in den verschiedenen Verfahrensstadien geknüpft werden.

Der Autor will dazu beitragen, die Strukturen der strafprozessualen Hauptverhandlung - insbesondere der Erklärungen des Angeklagten - aufzuhellen. Zunächst wird anhand der gesetzlichen Grundlagen nachgewiesen, dass die Erklärungsrechte der Gewährung rechtlichen Gehörs dienen, ähnlich den Erklärungen der Parteien im Zivilprozess. Lediglich für das Geständnis des Angeklagten als "freiwillig dargebotenes Untersuchungsmittel von größtem Wert" lässt sich aus den Motiven zur Reichsstrafprozessordnung ein Vorbehalt herauslesen. Der Gesetzgeber hat es leider versäumt, die Sonderrolle des Geständnisses in der Strafprozessordnung als Beweismittel festzuschreiben.

Aus diesem Verständnis der Erklärungen des Angeklagten als Parteierklärungen lassen sich zahlreiche - praktisch relevante - Konsequenzen ableiten für die verschiedenen Verfahrensstadien: Die Vernehmung des Angeklagten, die Beweisaufnahme und die sonstigen Erklärungen (§§ 257, 258 StPO).

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Inhaltsverzeichnis 7
Einleitung 11
Erstes Kapitel: Tatsachenvortrag der Parteien 13
I. Überblick 13
II. Einführung 13
III. Parteiprozeß 16
IV. Verlesung des Anklagesatzes 24
V. Die Vernehmung des Angeklagten 31
1. Die Einrichtung der Vernehmung 31
2. Die Funktion der Vernehmung des Angeklagten nach herrschender Auffassung 35
3. Die gesetzlichen Grundlagen 39
a) Die Sonderrolle des Geständnisses 40
aa) Der Begriff vom Geständnis 40
bb) Verständnis des historischen Gesetzgebers 41
cc) Vorbehalt 44
b) Der Begriff des Beweismittels 45
aa) Der Begriff des Beweismittels in der Literatur 46
bb) Der Begriff des Beweismittels für die weitere Untersuchung 47
cc) Der Angeklagte als Beweisobjekt 48
dd) Ergebnis 49
c) Der Begriff der Vernehmung 50
d) Pflicht zum Erscheinen und Anordnung des persönlichen Erscheinens 51
e) Verlesung eines richterlichen Protokolls 53
aa) Entstehungsgeschichte des § 254 StPO 54
bb) Protokollverlesung und Beweismitteleigenschaft 57
cc) Urkundenbeweis 59
dd) Zusammenfassung 60
f) Fragerecht 61
g) Zusammenfassung 63
4. Eigener Ansatz 63
a) Grenzen einer Definition 64
b) Die Rolle des Angeklagten als Aussageperson 65
c) Vergleich mit dem Zivilprozeß 68
aa) Die Erklärungsrechte im Zivilprozeß 70
bb) Die Parteivernehmung 77
cc) Das Geständnis im Zivilprozeß 80
dd) Prozeßmodell des historischen Gesetzgebers 82
d) Konsequenzen 83
aa) Grundlagen 83
bb) Die Konsequenzen im einzelnen 84
(1) Umfang und Inhalt der Einlassung 84
(2) Gegenstand der Einlassung 86
(3) Würdigung der Einlassung 88
(4) Vertretung in der Einlassung 91
(5) Zulässigkeit von Vorhalten 95
(6) Zusammenfassung 99
VI. Weitere Beteiligte 100
1. Der Privatkläger 102
2. Nebenkläger 105
a) Rückblick auf die RStPO 106
b) Mitwirkung des Nebenklägers an der Sachverhaltsfeststellung 107
3. Sonstige Beteiligung des Verletzten 111
a) Adhäsionsverfahren 111
b) Sonstige Befugnisse des Verletzten 113
4. Zusammenfassung 114
Zweites Kapitel: Die Beweisaufnahme 115
I. Einleitung 116
II. Die Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung 117
III. Der Beweisantrag 118
1. Definition 118
2. Beweisbehauptung 120
a) Inhalt der Beweisbehauptung 120
b) Beweisbehauptung als Erklärungsrecht 122
c) Die Abgrenzung zum Beweisermittlungsantrag 123
aa) Vermutungsrechtsprechung 123
bb) Bestimmtheit der Tatsachenbehauptung 130
d) Fazit 135
3. Die Beweismittel 136
a) Anforderung an die Bestimmtheit des Beweismittels 136
b) Austausch von Beweismitteln derselben Kategorie 137
c) Austausch der Beweismittelkategorien 141
d) Ergebnis 149
IV. Die Ablehnungsgründe 150
1. Struktur der Ablehnungsgründe 151
2. Unzulässigkeit der Beweiserhebung 152
3. Offenkundigkeit 153
4. Ohne Bedeutung 154
5. Schon erwiesen 156
6. Völlige Ungeeignetheit des Beweismittels 157
7. Unerreichbarkeit 160
8. Prozeßverschleppungsabsicht 161
9. Wahrunterstellung 165
10. Sachkunde des Gerichts 169
11. Gegenteil bereits erwiesen 171
12. Augenschein/Auslandszeugen 172
13. Zusammenfassung 174
V. Der Umfang der gerichtlichen Aufklärungspflicht 176
1. Bedeutung für die Entscheidung 177
2. Sonstige Ablehnungsgründe 177
3. Verhältnis von Aufklärungspflicht und Beweisablehnungsgründen 184
4. Beweisantizipationsverbot 189
a) Beweismittel 191
b) Beweistatsache 194
c) Beweisprognose 197
d) Zusammenfassung 198
5. Erweiterte Aufklärungspflicht gemäß § 245 I StPO 199
6. Einschränkung der Aufklärungspflicht, Schätzklauseln 200
7. Verhältnismäßigkeitsprinzip 201
VI. Zusammenfassung 202
Drittes Kapitel: Sonstige Erklärungsrechte (§§ 257, 258 StPO) 206
I. Einleitung 206
II. Befragung gemäß § 257 StPO 206
III. Schlußvorträge gemäß § 258 I StPO 209
IV. Das letzte Wort des Angeklagten 211
Schluß 218
Literaturverzeichnis 222
Sachverzeichnis 234