Exekutive Normsetzung in den Vereinigten Staaten von Amerika und der Bundesrepublik Deutschland. Eine rechtsvergleichende Untersuchung des amerikanischen ›rulemaking‹ und des deutschen Verordnungserlasses
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Exekutive Normsetzung in den Vereinigten Staaten von Amerika und der Bundesrepublik Deutschland. Eine rechtsvergleichende Untersuchung des amerikanischen ›rulemaking‹ und des deutschen Verordnungserlasses
mit Blick auf die in beiden Ländern bestehende Notwendigkeit, sachgerechte und demokratisch legitimierte Normen in einem kostengünstigen und rechtsstaatlichen Grundsätzen entsprechenden Normsetzungsverfahren zu erlassen
Münsterische Beiträge zur Rechtswissenschaft, Vol. 95
(1995)
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Abstract
Sowohl in den Vereinigten Staaten als auch in der Bundesrepublik Deutschland werden Normen zunehmend nicht durch die eigentlichen Gesetzgebungsorgane in Form von Gesetzen bzw. statutes, sondern durch die Exekutive in Form von Rechtsverordnungen bzw. rules erlassen. Beide Rechtsordnungen erkennen diese Durchbrechung des Gewaltenteilungsgrundsatzes bzw. das mit der exekutiven Normsetzung verbundene constitutional derangement im Grundsatz an. Allerdings schränken sie die Normsetzungsbefugnisse der Exekutive durch ein kompliziertes Regelsystem, das Recht der exekutiven Normsetzung, ein. Dabei werden in beiden Ländern unterschiedliche Wege beschritten.Die Studie bedient sich eines vorab definierten Vergleichspunktes. Die in beiden Ländern bestehende Notwendigkeit, sachgerechte und demokratisch legitimierte Normen in einem kostengünstigen und rechtsstaatlichen Grundsätzen entsprechenden Normsetzungsverfahren zu erlassen, bildet das tertium comparationis der Untersuchung. Die Anforderungen beider Rechtsordnungen an die gesetzgeberische Ermächtigung zur Normsetzung und an die Ausübung der Normsetzungsbefugnis werden mit Blick auf diese Zielvorgaben untersucht. Analysiert wird, ob es Normsetzungsaufgaben gibt, die der Gesetzgeber überhaupt nicht delegieren kann, ob er der Exekutive, sofern er Normsetzungsbefugnisse delegiert, einen inhaltlichen Rahmen vorgeben muß, ob der Kreis der möglichen Ermächtigungsadressaten eingeschränkt ist, welche Möglichkeiten die Öffentlichkeit hat, um auf die Exekutive Einfluß zu nehmen, ob und inwieweit sich die Legislative nach der Delegation am Entscheidungsfindungsprozeß der Exekutive beteiligen kann und welchen Einfluß die Gerichte auf die exekutive Normsetzung haben.Die Regelungen des Rechts der exekutiven Normsetzung werden auf ihre Modellhaftigkeit und - mit Blick auf die in beiden Ländern vorgetragene Kritik sowie die verfassungsrechtlichen und rechtskulturellen Vorgegebenheiten - auf Anregungen für die deutsche Rechtsordnung überprüft. Ein sich an amerikanische Regelungsvorstellungen und -erfahrungen anlehnender Gesetzgebungsvorschlag wird zur Diskussion gestellt. Allerdings zeigt die Studie, daß den Erfordernissen sachgerechter, demokratisch legitimierter, rechtsstaatlicher und kostengünstiger Normsetzung nicht gleichgewichtig Genüge getan werden kann und vor Euphorie gewarnt werden muß. Ein alle Aspekte des Zielekanons voll berücksichtigendes Recht der exekutiven Normsetzung findet sich auch in den Vereinigten Staaten nicht.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 5 | ||
Inhaltsverzeichnis | 7 | ||
Zum Problem der Übersetzung und zur Zitierweise | 11 | ||
Erstes Kapitel: Einführung | 13 | ||
1. Abschnitt: Gegenstand der Untersuchung: Das Recht der exekutiven Normsetzung | 13 | ||
2. Abschnitt: Tertium comparationis der Untersuchung: Der beiden Rechtsordnungen gemeinsame Zielekanon des Rechts der Normsetzung | 19 | ||
3. Abschnitt: Begriff und Abgrenzung exekutiver Normen | 29 | ||
4. Abschnitt: Gang der Untersuchung | 36 | ||
Zweites Kapitel: Die Ermächtigung zur exekutiven Normsetzung | 38 | ||
1. Abschnitt: Darstellung der Regelungen | 39 | ||
A. Die Ermächtigungsnorm | 39 | ||
I. Die amerikanische Rechtslage | 40 | ||
1. Die Herausbildung der non delegation doctrine | 40 | ||
2. Die strenge Anwendung der non delegation doctrine in der New Deal-Rechtsprechung des Supreme Court | 45 | ||
3. Die heutige Rechtslage: Die non delegation doctrine ist „moribund“ | 47 | ||
II. Die deutsche Rechtslage | 53 | ||
1. Die schrankenlose Delegationsbefugnis bis zur Errichtung der nationalsozialistischen Diktatur | 54 | ||
2. Die – vergleichsweise – strengen Anforderungen an die Ermächtigungsnorm unter der Herrschaft des Grundgesetzes | 59 | ||
B. Die Adressaten der Ermächtigungsnorm | 70 | ||
I. Die amerikanische Rechtslage | 70 | ||
1. Die executive branch agencies | 72 | ||
2. Die independent regulatory commissions | 76 | ||
II. Die deutsche Rechtslage | 81 | ||
1. Die Erstdelegatare | 81 | ||
2. Subdelegation | 85 | ||
2. Abschnitt: Vergleich der Regelungen mit Blick auf das tertium comparationis | 88 | ||
A. Gewährleistung sachgerechter Normen | 88 | ||
I. Gemeinsamkeiten | 88 | ||
II. Unterschiede | 92 | ||
B. Gewährleistung demokratisch legitimierter Normen | 96 | ||
C. Gewährleistung kostengünstiger Normsetzung | 106 | ||
I. Gemeinsamkeiten | 107 | ||
II. Unterschiede | 110 | ||
D. Gewährleistung rechtsstaatlicher Normsetzung | 112 | ||
Drittes Kapitel: Die Ausübung der exekutiven Normsetzungsbefugnis | 117 | ||
1. Abschnitt: Darstellung der Regelungen | 117 | ||
A. Die Beteiligung der Öffentlichkeit | 118 | ||
I. Die amerikanische Rechtslage | 118 | ||
1. Einfluß auf die Entscheidung, ein Normsetzungsverfahren zu beginnen | 121 | ||
2. Einfluß auf den Inhalt der exekutiven Norm | 123 | ||
a) Notice of proposed rulemaking und frühzeitige Beteiligungsmöglichkeiten | 124 | ||
b) Die opportunity to participate | 128 | ||
c) Der rulemaking record | 132 | ||
3. Anforderungen an die Veröffentlichung der Norm | 135 | ||
4. Informelle Einflußmöglichkeiten | 138 | ||
II. Die deutsche Rechtslage | 140 | ||
1. Einfluß auf die Entscheidung, ein Normsetzungsverfahren zu beginnen | 140 | ||
2. Einfluß auf den Inhalt der exekutiven Norm | 142 | ||
3. Anforderungen an die Veröffentlichung der Norm | 147 | ||
4. Informelle Einflußmöglichkeiten | 149 | ||
B. Die Beteiligung der Legislative | 150 | ||
I. Die amerikanische Rechtslage | 150 | ||
1. Politische Einflußnahme | 150 | ||
2. Mitentscheidungsrechte | 153 | ||
II. Die deutsche Rechtslage | 155 | ||
1. Mitentscheidungsrechte | 155 | ||
2. Politische Einflußnahme | 162 | ||
C. Die gerichtliche Kontrolle | 162 | ||
I. Die amerikanische Rechtslage | 163 | ||
1. Voraussetzungen der gerichtlichen Kontrolle | 163 | ||
a) System des gerichtlichen Rechtsschutzes | 163 | ||
b) Wer darf klagen? | 167 | ||
c) Wann darf geklagt werden? | 171 | ||
2. Gegenstand der gerichtlichen Kontrolle | 174 | ||
a) Kontrolle der formellen Anforderungen | 175 | ||
b) Kontrolle der inhaltlichen Anforderungen | 176 | ||
c) Kontrolle der Entscheidungsgrundlagen | 178 | ||
II. Die deutsche Rechtslage | 183 | ||
1. Voraussetzungen der gerichtlichen Kontrolle | 183 | ||
a) System des gerichtlichen Rechtsschutzes | 183 | ||
b) Wer darf klagen? | 185 | ||
c) Wann darf geklagt werden? | 189 | ||
2. Gegenstand der gerichtlichen Kontrolle | 192 | ||
a) Kontrolle der formellen Anforderungen | 192 | ||
b) Kontrolle der inhaltlichen Anforderungen | 194 | ||
c) Kontrolle der Entscheidungsgrundlagen | 200 | ||
2. Abschnitt: Vergleich der Regelungen mit Blick auf das tertium comparationis | 202 | ||
A. Gewährleistung sachgerechter Normen | 202 | ||
I. Gemeinsamkeiten | 203 | ||
II. Unterschiede | 206 | ||
B. Gewährleistung demokratisch legitimierter Normen | 212 | ||
C. Gewährleistung rechtsstaatlicher Normsetzung | 219 | ||
D. Gewährleistung kostengünstiger Normsetzung | 227 | ||
Viertes Kapitel: Zusammenfassender Vergleich und Schlußbemerkung | 232 | ||
1. Abschnitt: Zusammenfassender Vergleich mit Blick auf das tertium comparationis und Anregungen für die deutsche Rechtsordnung | 232 | ||
A. Gewährleistung sachgerechter Normen | 233 | ||
I. Modell des exekutiven Sachverstandes | 233 | ||
II. Modell der Einbeziehung nichtstaatlichen Sachverstandes | 234 | ||
III. Anregungen für die deutsche Rechtsordnung | 237 | ||
1. Modell des exekutiven Sachverstandes | 237 | ||
2. Modell der Einbeziehung nichtstaatlichen Sachverstandes | 242 | ||
B. Gewährleistung demokratisch legitimierter Normen | 246 | ||
I. Modell der repräsentativen Demokratie | 246 | ||
II. Modell der partizipatorischen Demokratie | 248 | ||
III. Anregungen für die deutsche Rechtsordnung | 248 | ||
1. Modell der repräsentativen Demokratie | 249 | ||
2. Modell der partizipatorischen Demokratie | 257 | ||
C. Gewährleistung rechtsstaatlicher Normsetzung | 269 | ||
I. Modell der judikativ gewährleisteten Rechtsstaatlichkeit | 269 | ||
II. Modell der administrativ gewährleisteten Rechtsstaatlichkeit | 271 | ||
III. Anregungen für die deutsche Rechtsordnung | 272 | ||
1. Modell der judikativ gewährleisteten Rechtsstaatlichkeit | 272 | ||
2. Modell der administrativ gewährleisteten Rechtsstaatlichkeit | 276 | ||
D. Gewährleistung kostengünstiger Normsetzung | 285 | ||
I. Modell der Vermeidung kurzfristiger Kosten | 285 | ||
II. Modell der Vermeidung langfristiger Kosten | 286 | ||
III. Anregungen für die deutsche Rechtsordnung | 286 | ||
2. Abschnitt: Schlußbemerkung mit Blick auf die deutsche Rechtsordnung | 293 | ||
Fünftes Kapitel: Gesamtergebnis in Thesen | 295 | ||
Summary in English | 300 | ||
Literaturverzeichnis | 304 |