Kompensationsregelungen im Immissionsschutzrecht
BOOK
Cite BOOK
Style
Format
Kompensationsregelungen im Immissionsschutzrecht
Zur gesetzlichen Begründung von Emissionsrechten und ihrer Übertragung nach den Kompensationsregeln des Bundes-Immissionsschutzgesetzes im Bereich der Luftreinhaltung
Schriften zum Umweltrecht, Vol. 66
(1996)
Additional Information
Book Details
Pricing
Abstract
Von den »Schriften zum Umweltrecht« (SUR) sind seit 1981 über 190 Bände erschienen. Die Schriften zum Umweltrecht begleiten die Entwicklung des modernen deutschen und europäischen Umweltrechts damit seit über 30 Jahren - also schon nahezu seit der Etablierung des Umweltrechts als eigenständiges Rechtsgebiet in Deutschland - umfassend und stets hochaktuell durch die Publikation von Monografien und Sammelbänden mit umweltrechtlicher Schwerpunktsetzung. Die Schriftenreihe erfasst alle Rechtsgebiete des Umweltrechts und geht über öffentlich-rechtliche Fragestellungen hinaus. Sie erfasst u.a. auch zivil- und strafrechtliche sowie völkerrechtliche und europarechtliche Themen. Herausgeber der Schriftenreihe ist Prof. Dr. Michael Kloepfer von der Humboldt-Universität zu Berlin. Einen großen Anteil am Erfolg der Schriften zum Umweltrecht hat auch die Arbeit des an der Humboldt-Universität zu Berlin ansässigen Forschungszentrums Umweltrecht e.V. (FZU), dessen Präsident Prof. Dr. Michael Kloepfer ist.((vorletzten Satz für die Homepage entfernen))
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 7 | ||
Inhaltsverzeichnis | 9 | ||
Erster Teil: Der rechtliche Rahmen genehmigungsbedürftiger Umweltnutzung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz | 17 | ||
Erstes Kapitel: Einleitung: Marktwirtschaftliche Instrumente und Gefahrenabwehr im Immissionsschutz | 17 | ||
I. Der Gedanke eines Austauschs von Emissionsberechtigungen zwischen den Betreibern genehmigungsbedürftiger Anlagen | 17 | ||
II. Defizite des Ordnungsrechts und marktwirtschaftliche Orientierung der Umweltnutzung im Bundes-Immissionsschutzgesetz? | 21 | ||
III. Das begrenzte Sanierungsziel des Bundes-Immissionsschutzgesetzes im Bereich anlagenbezogener Vorsorge | 25 | ||
Zweites Kapitel: Die (ordnungsrechtliche) Kontrolle der Umweltnutzung durch das Bundes-Immissionsschutzgesetz | 26 | ||
I. Die Tradition des Polizeirechts und die sog. vorbeugende Gefahrenabwehr | 26 | ||
1. Schädlichkeit i. S. der polizeilichen Generalklausel | 27 | ||
2. Die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts nach allgemeinem Polizeirecht | 29 | ||
3. Verantwortung im Polizeirecht | 34 | ||
II. Sicherheitsstandard und Verantwortlichkeit nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG (mit §§ 6, 7, 48 BImSchG) | 37 | ||
1. Schädlichkeit und Eintrittswahrscheinlichkeit im BImSchG | 37 | ||
2. Der Anlagenbetreiber als potentieller Störer (Verhaltensstandard) | 40 | ||
3. Zurechnung der Schädlichkeit und ihre Grenzen | 44 | ||
a) Normative Zurechnung | 44 | ||
b) Grenzen der Zurechnung | 46 | ||
III. Die Pflicht zur Vorsorge – Eine unvollkommene Rechtspflicht | 51 | ||
1. Positive und negative Bestimmung des Vorsorgegebots | 51 | ||
2. Positive Strukturelemente der Vorsorgenormierung | 59 | ||
Drittes Kapitel: Die Pflicht des Anlagenbetreibers zur Luftreinhaltung und der verfassungsrechtliche Schutz seiner Emissionsbefugnis | 63 | ||
I. Der Rechtsgrund von Umweltnutzungsbefugnissen | 63 | ||
1. Die Freiheit des Betreibers und das “Recht auf Umweltverschmutzung” | 63 | ||
2. Die Rechtsnatur von Umweltnutzungsbefugnissen und die Frage nach den Befugnisgrenzen | 72 | ||
II. Die Rechtfertigung des Schutzgebots vor der Freiheit des Betreibers | 75 | ||
1. Das Schutzgebot als gleichmäßiger Eingriff in die Berufsfreiheit | 75 | ||
2. Die Pflichtenkonkretisierung durch Verwaltungsvorschriften und ihr verfassungsrechtlicher Rahmen | 81 | ||
a) Bestimmtheit des Gesetzes und Bindungswirkung | 81 | ||
b) Die begrenzte Ermächtigung der §§ 5 Abs. 1 Nr. 1, 48 Nr. 1 BImSchG | 84 | ||
III. Die Rechtfertigung des Vorsorgegebots vor der Freiheit des Betreibers | 89 | ||
1. Formelle und materielle Verfassungsmäßigkeit der Ermächtigung | 89 | ||
2. Charakter und Maßstab der einzelnen Vorsorgeanordnung | 93 | ||
Viertes Kapitel: Die Rechtsstellung des Anlagenbetreibers und “wohlerworbene Emissionsrechte” – Das Problem des Bestandsschutzes | 99 | ||
I. Freiheit der Betätigung und Schutz des wohlerworbenen Rechtsbestands (Bestandsschutz) | 99 | ||
1. Bedeutung und rechtliche Grundlagen des Bestandsschutzes | 101 | ||
a) Rechtsstaatliche Strukturen des Bestandsschutzes | 101 | ||
b) Bestandsschutz als Schutz betätigten Vertrauens | 104 | ||
c) Der Schutz “wohlerworbener” rechtswidriger Erlaubnisse | 112 | ||
2. Die rechtliche Bemessung des Vertrauensbetätigungsschutzes | 113 | ||
3. Die grundrechtliche Absicherung des Vertrauensbetätigungsschutzes – Bestandsschutz als Eigentumsschutz? | 116 | ||
II. Bestandsschutz nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz | 123 | ||
1. Materielle Betreiberpflichten und Einzelfallermächtigung | 123 | ||
2. Das Gebot verhältnismäßiger Durchsetzung der Grundpflichten gegenüber den Betreibern genehmigter Anlagen | 128 | ||
3. Die abstrakt-generelle Anbindung der Einzelfallermächtigungen an die Verfassung | 129 | ||
III. Nachträgliche Anordnung und Widerruf | 132 | ||
1. Reichweite und Grenzen der nachträglichen Anordnung | 132 | ||
a) Die Tatbestandsvoraussetzungen als Eingriffsgrenzen | 132 | ||
aa) Immissionsabwehr | 132 | ||
bb) Anlagenbezogene Vorsorge | 142 | ||
b) Die Verhältnismäßigkeit als Rechtsfolgenbegrenzung | 143 | ||
c) Anordnungen gegenüber rechtswidrig genehmigten Anlagen | 149 | ||
2. Differenzierungen im Bestandsschutz gegenüber Schutz- und Vorsorgeanforderungen beim Widerruf | 150 | ||
a) Die Änderung der Sachlage und die Situationsgebundenheit des Anlagenbetriebs | 150 | ||
aa) Heranrücken schutzbedürftiger Nutzungen und Abwehrobliegenheit des Betreibers | 151 | ||
bb) Die Änderung der Sachlage durch nachträglichen Erkenntnisgewinn | 154 | ||
b) Die Änderung der Rechtslage | 156 | ||
aa) Rechtsförmige Sanierungsmaßgaben im Vorsorgebereich und ihre Bedeutung für die Verhältnismäßigkeit | 156 | ||
bb) Gesetzliche Grenzen der Sanierung im Bereich anlagenbezogener Vorsorge | 161 | ||
c) Die Gemeinwohlklausel als Auffangtatbestand (§ 21 Abs. 1 Nr. 5 BImSchG) | 163 | ||
aa) Die Abwehr erheblicher Gefahren | 163 | ||
bb) Der Widerruf nach § 21 Abs. 1 Nr. 5 zum Zweck der Vorsorge | 166 | ||
Zweiter Teil: Die Kompensation im Bereich der Luftreinhaltung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz | 169 | ||
Fünftes Kapitel: Der gesetzliche Tatbestand der Kompensation | 169 | ||
I. Der positive Begriff der Kompensation | 169 | ||
1. Kompensationen in Erfüllung des Schutzgebots (Immissionsbereich) | 169 | ||
a) Die Einhaltung der Schädlichkeitsgrenzen durch Ausgleichsmaßnahmen und deren Sicherung | 169 | ||
b) Reduktionen des allgemeinen Schädlichkeitsstandards | 173 | ||
c) Sanierungsklauseln | 177 | ||
aa) Die Sanierungsklausel der Nr. 2.2.1.1 lit. b TA Luft | 177 | ||
bb) Die Sanierungsklausel der Nr. 2.2.3.2 Satz 3 TA Luft | 182 | ||
cc) Die Sanierungsklauseln des § 67a Abs. 2 BImSchG | 186 | ||
2. Kompensation und Überkompensation im Emissionsverbund | 189 | ||
a) Minimierung des Restrisikos durch Überkompensation im Emissionsbereich (Ausgleichsmaßnahmen zur Vorsorge) | 189 | ||
b) Die Vorsorge-Kompensation als Sanierungsinstrument – absolute Ausschlußgründe | 192 | ||
3. Das gesetzliche Konzept der Vorsorgekompensation | 197 | ||
a) Die materiellen gesetzlichen Anforderungen an eine Überkompensation | 197 | ||
aa) Die beiden Grundkonstellationen der verhältnismäßigen und der unverhältnismäßigen Vorsorge-Anforderung | 197 | ||
bb) Die Gleichbehandlung von geringfügigen Überschreitungen der Vorsorgeanforderungen (§§ 17 Abs. 3a i.V.m. 21 Abs. 1 Nr. 4 BImSchG) | 204 | ||
cc) Die Gleichbehandlung sämtlicher Fälle der gravierenden Überschreitung von Vorsorgeanforderungen | 206 | ||
b) Rechtswidrig genehmigte Anlagen | 210 | ||
II. Die hoheitliche Sicherstellung der Kompensationsvereinbarung durch “Anordnung” und die Freiwilligkeit der überobligationsmäßigen Emissionsminderung | 211 | ||
1. Unspezifische und spezifische Möglichkeiten der Durchsetzung | 211 | ||
2. Die nachträgliche Anordnung als Sicherungsmittel | 213 | ||
a) Die Verpflichtung der passiv beteiligten Anlage | 213 | ||
b) Das Verhältnis der Anlagen(betreiber) im Emissionsverbund – öffentlich-rechtlich gesehen | 219 | ||
3. Die Sicherstellung durch Widerruf | 221 | ||
III. Untergesetzliche Beschränkungen der Vorsorge-Kompensation | 223 | ||
1. Die gesetzliche Erweiterung der Kompensationsmöglichkeiten mit der Dritten Novelle und ihre Grenzen | 223 | ||
a) Die Grundtendenz: Erweiterung der Kompensationsmöglichkeiten | 223 | ||
b) Gesetzliche Grenzen der Kompensation | 223 | ||
c) Die Förderung des Gesetzeszwecks | 225 | ||
2. Die Fortschreibung der TA Luft für die neuen Bundesländer | 227 | ||
a) Die Geltungsanordnung des § 67a Abs. 3 BImSchG – Normative Befristung, räumliche und stoffliche Beschränkung von Kompensationen | 227 | ||
aa) Die Befristung in der TA Luft | 228 | ||
bb) Anforderungen an die örtlichen Immissionsverhältnisse | 229 | ||
cc) Das Erfordernis vergleichbarer Wirkung | 230 | ||
b) § 17 Abs. 3a BImSchG und das Kompensationskonzept für die neuen Bundesländer | 231 | ||
c) Vergleichbarkeit der Wirkung – Ermächtigender und zwingender Charakter der Rechtsgrundlage | 237 | ||
3. Das gesetzliche Verhältnis der Einzelfallermächtigung zu künftigen Kompensationskonzepten | 239 | ||
a) Der tatbestandliche Vorrang des Kompensationskonzepts | 239 | ||
b) Kompensationen im Rahmen gebietsbezogener Vorsorge als Ausnahme vom Sanierungskonzept? | 242 | ||
c) Die Sicherung des konzeptionellen Vorrangs untergesetzlicher Sanierungs- und Kompensationsvorschriften | 244 | ||
Sechstes Kapitel: Rechtscharakter und verwaltungsdogmatische Strukturen der Kompensation | 246 | ||
I. Die Kompensation als Formalisierung informellen Verwaltungshandelns | 246 | ||
1. Rechtszwang und Freiwilligkeit als Wesensmerkmale der Kompensationsregelung | 246 | ||
2. Die Kompensation(svereinbarung) als Zweck und Mittel gesetzlichen Umweltschutzes | 249 | ||
3. Die Kompensation als speziell geregeltes Austauschmittel | 250 | ||
II. Der Anspruch “auf” Kompensation | 252 | ||
1. Der Anspruch auf Kompensation als Genehmigungsanspruch im Geltungsbereich des Schutzprinzips | 252 | ||
2. Der Anspruch auf Kompensation als Abwehranspruch im Bereich anlagenbezogener Vorsorge | 253 | ||
a) Der Gegenstand des Kompensationsanspruchs | 253 | ||
b) Der Kompensationsanspruch als Abwehranspruch | 254 | ||
3. Die Möglichkeit untergesetzlicher Ausgestaltung des Kompensationsanspruchs | 254 | ||
a) Behördliches Ermessen und Anspruch auf Kompensation | 254 | ||
b) Die Kompetenz der Verwaltung zur abstrakt-generellen Verkürzung des Kompensationsanspruchs | 256 | ||
III. Die Rechtsschutzmöglichkeiten des kompensationswilligen Anlagenbetreibers | 257 | ||
1. Der Rechtsschutz des Betreibers in Belastungsgebieten | 257 | ||
a) Der Anspruch auf Genehmigung | 257 | ||
b) Der Rechtsschutz gegenüber Gefahrenanordnungen | 258 | ||
2. Der rechtliche Schutz des Kompensationsanspruchs im Bereich anlagenbezogener Vorsorge | 259 | ||
3. Der maßgebliche Entscheidungszeitpunkt | 260 | ||
a) Der Anspruch auf (Änderungs-)Genehmigung in Belastungsgebieten | 260 | ||
b) Die Gefahrenanordnung | 261 | ||
c) Vorsorgeanordnung und Widerruf | 264 | ||
Dritter Teil: Die rechtliche Zulässigkeit von Kompensationsregelungen | 267 | ||
Siebtes Kapitel: Der rechtliche Schutz von Drittinteressen | 267 | ||
I. Rechte Dritter als Grenze von Kompensationsregelungen | 267 | ||
1. Zur verfassungsrechtlichen Basis des Drittschutzes im Immissionsschutzrecht | 267 | ||
a) Schutznormtheorie und Schutzpflichtlehre | 267 | ||
b) Verfassungsrechtlich fundierter Nachbarschutz als Abwehr staatlich auferlegter Duldungspflichten | 270 | ||
c) Das System der Beschränkung von zivilrechtlichen Immissionsabwehransprüchen | 272 | ||
aa) Die logisch sekundäre Beschränkung der punktuellen (zivilrechtlichen) Immissionsabwehr (§ 14 BImSchG) | 272 | ||
bb) Die (logisch primäre) Beschränkung punktueller Abwehransprüche im Zivilrecht auf das Schutzniveau des öffentlichen Rechts (§ 906 Abs. 1 BGB n.F.) | 273 | ||
cc) Anlagenbezogene Emissionsbegrenzungen als Domäne des öffentlichen Rechts | 275 | ||
2. Der (verfassungsrechtlich gebotene) Umfang des Drittschutzes gegen schädliche Umwelteinwirkungen | 276 | ||
3. Die Durchsetzung des verfassungsrechtlichen Anspruchs | 279 | ||
II. Verfassungs- und Gesetzmäßigkeit von Kompensationsregelungen unter dem Aspekt des Drittschutzes | 280 | ||
1. Die allgemeine (untergesetzliche) Sanierungsklausel (Nr. 2.2.1.1 lit. b TA Luft) | 280 | ||
2. Die besonderen gesetzlichen Sanierungsklauseln, § 67a Abs. 2 BImSchG | 282 | ||
a) § 67a Abs. 2 Nr. 1 BImSchG | 282 | ||
b) § 67a Abs. 2 Nr. 2 BImSchG | 283 | ||
3. Schutz “durch Vorsorge” als Auslegungsproblem | 285 | ||
III. Rechtsschutzmöglichkeiten der Nachbarn | 292 | ||
Achtes Kapitel: Anforderungen aus Vorbehalt und Vorrang des Gesetzes | 294 | ||
I. Der Vorbehalt des verhältnismäßigen Gesetzes | 294 | ||
1. Immissionsabwehr – § 67a Abs. 2 BImSchG | 294 | ||
a) § 67a Abs. 2 Nr. 1 BImSchG | 295 | ||
b) § 67a Abs. 2 Nr. 2 BImSchG | 297 | ||
2. Die Minimierung des Restrisikos | 299 | ||
a) Die Bestimmtheit der gesetzlichen Ermächtigung nach Art. 80 Abs. 1 GG | 299 | ||
b) Kompensation im Emissionsbereich als Eingriff in die Freiheit des Begünstigten (Überkompensation)? | 301 | ||
c) Verfassungsrechtliche Bindungen von Austauschverhältnissen (– das Koppelungsverbot) | 303 | ||
II. Der Vorrang des Gesetzes und die Wesentlichkeitslehre | 307 | ||
1. Der Umfang der Ausnahme | 307 | ||
2. Die gesetzliche Erweiterung der Kompensationsmöglichkeiten | 311 | ||
III. Bindung und Bindungswirkung untergesetzlicher Normierung | 312 | ||
1. Unterschiede zwischen Immissions- und Emissionsbereich | 312 | ||
2. Die Bindung an das Gesetz | 313 | ||
3. Die Bindungswirkung der untergesetzlichen Kompensationsregelung | 314 | ||
Neuntes Kapitel: Schluß | 315 | ||
Literaturverzeichnis | 320 |