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Zivilrechtlich begründete Garantenpflichten im Strafrecht?

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Grünewald, A. (2001). Zivilrechtlich begründete Garantenpflichten im Strafrecht?. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50048-2
Grünewald, Anette. Zivilrechtlich begründete Garantenpflichten im Strafrecht?. Duncker & Humblot, 2001. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50048-2
Grünewald, A (2001): Zivilrechtlich begründete Garantenpflichten im Strafrecht?, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-50048-2

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Zivilrechtlich begründete Garantenpflichten im Strafrecht?

Grünewald, Anette

Schriften zum Strafrecht, Vol. 122

(2001)

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Abstract

Die Autorin problematisiert eine vorbehaltlose Übertragung zivilrechtlicher Pflichten auf das Strafrecht zur Begründung von Garantenpflichten. Zunächst wird gezeigt, wie sehr die gängigen Kriterien und Argumentationsfiguren, auf die im Strafrecht die Bildung von Garantenpflichten gestützt wird, denen ähnlich sind, die zur Herleitung zivilrechtlicher Pflichten herangezogen werden. Im Zivilrecht handelt es sich dabei vor allem um den Bereich deliktischer Verkehrs(sicherungs)pflichten, (quasi-)vertraglicher Handlungspflichten und um Pflichten des Familienrechts. Es stellt sich die Frage, ob und inwieweit eine Übertragung zivilrechtlicher Pflichten auf das Strafrecht zulässig ist und weiterhin, inwiefern und unter welchen Voraussetzungen die Pflichtbegründungen in Strafrecht und Zivilrecht divergieren.

Zur Lösung dieser Problematik entfaltet Anette Grünwald in einem ersten Schritt den in der Untersuchung zugrunde gelegten Rechts- bzw. Rechtspflichtbegriff. Dieser wird gewonnen in Anlehnung an die (Rechts-)Philosophie des deutschen Idealismus, insbesondere an die Positionen Kants und Hegels. Er zeichnet sich durch seine negative Fassung aus. In allererster Linie entspricht diesem Rechtsbegriff die Verbotsnorm, jedoch kann die Pflicht, andere nicht zu verletzen, je nach Situation auch eine Handlung erfordern.

Die im Zivilrecht geläufigen Zurechnungsprinzipien gehen mit diesem Rechtsbegriff nicht konform. Denn dort haben bisweilen soziale wie (volks)wirtschaftliche Verteilungserwägungen einen entscheidenden Einfluß auf die Bildung von Pflichten und führen zu einer Ausdehnung der Schadenshaftung, die den Bereich einer strikten Verhaltenshaftung oftmals verläßt. Eine Übertragung zivilrechtlicher Pflichten auf das Strafrecht zur Begründung von Garantenpflichten ist deshalb zu kritisieren. Zuletzt werden (auf der Grundlage des rechtsphilosophischen Fundaments) Leitlinien skizziert, an denen sich die Herleitung strafrechtlicher Garantenpflichten orientieren müßte.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Inhaltsverzeichnisr 7
Abkürzungsverzeichnisr 9
Einleitung 13
Erstes Kapitel: Einfluß des Zivilrechts auf die Begründung strafrechtlicher Garantenpflichten 16
§ 1 Einführung 16
§ 2 Strafrechtliche Konzeptionen zur Begründung von Garantenpflichten 18
I. Traditionellere Konzeptionen 19
1. Formale Konzeption: Rechtsquellenlehre 19
2. Materiale dualistische Konzeption: Obhuts- und Sicherungspflichten 20
II. Materiale monistische Konzeptionen 22
1. Gefahrschaffung 22
2. Herrschaft 23
3. Vertrauen 24
4. Verhaltenserwartungen 25
III. Neuere materiale dualistische Konzeptionen 27
1. Organisationszuständigkeit und institutionelle Zuständigkeit 27
2. Handlungsverantwortung und soziale Zuordnung 28
§ 3 Zivilrechtliche Handlungspflichten und ihre Übertragung auf das Strafrecht 29
I. Deliktische Verkehrs(sicherungs)pflichten 30
1. Zivilrechtliche Grundlagen 30
2. Bedeutung zivilrechtlicher Verkehrs(sicherungs)pflichten im Strafrecht 34
II. Familienrechtliche Pflichten 35
III. (Quasi-)Vertragliche Handlungspflichten 39
1. Zivilrechtliche Grundlagen 39
2. Parallelen zu den strafrechtlichen Begründungskonzeptionen 43
§ 4 Ergebnis 45
Zweites Kapitel: Anforderungen an die Begründung strafrechtlicher Garantenpflichten 47
§ 1 Einführung 47
§ 2 Der Rechtsbegriff: Zur Abgrenzung (straf)rechtlicher von moralischen Pflichten 48
I. Recht, Schicklichkeit und Sittlichkeit bei Thomasius 49
II. Der Bereich der juridischen Legalität bei Kant 51
III. Abstraktes Recht, Moralität und Sittlichkeit bei Hegel 55
IV. Ergebnis 64
§ 3 Zum Verhältnis von Strafrecht und Zivilrecht 65
I. Aufgaben des Zivilrechts 65
1. Zwischen Ausgleich und Prävention 65
a) Schmerzensgeld 67
b) Weitere Beispiele 71
c) Ergebnis 76
2. Verteilungserwägungen 78
II. Aufgaben des Strafrechts 82
1. Vorbemerkungen 82
2. Normstabilisierung durch Bestätigung der Normgeltung 84
3. Strafrecht als formalisierte Sozialkontrolle 88
4. Freiheitliches Strafrechtsverständnis 93
5. Ergebnis 97
III. Annäherung der Rechtsgebiete? 99
1. Vorbemerkungen zu den historischen Bezügen 99
2. Privatstrafe? 102
3. „Abschaffen des Strafens?“ 106
a) Sektorale Modelle 108
b) Weitgehender Ersatz des Strafrechts durch das Zivilrecht? 111
c) Schadenswiedergutmachung 115
IV. Problematik einer Übertragung zivilrechtlicher Pflichten auf das Strafrecht 119
1. Zivilrechtlicher Pflichtbegriff 119
2. Divergenzen zwischen zivilrechtlichem Pflichtbegriff und strafrechtlichen Prinzipien 124
3. Einheit der Rechtsordnung? 131
Drittes Kapitel: Folgerungen für die Bildung strafrechtlicher Garantenpflichten 133
Literaturverzeichnis 142
Sachwortverzeichnis 158