Menu Expand

Zulässigkeit und Grenzen der Urteilsschelte

Cite BOOK

Style

Mishra, R. (1997). Zulässigkeit und Grenzen der Urteilsschelte. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-49152-0
Mishra, Robin. Zulässigkeit und Grenzen der Urteilsschelte. Duncker & Humblot, 1997. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-49152-0
Mishra, R (1997): Zulässigkeit und Grenzen der Urteilsschelte, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-49152-0

Format

Zulässigkeit und Grenzen der Urteilsschelte

Mishra, Robin

Münsterische Beiträge zur Rechtswissenschaft, Vol. 111

(1997)

Additional Information

Book Details

Pricing

Abstract

Urteilsschelte ist zum Politikum geworden. Wochenlang stand das Bundesverfassungsgericht im Kreuzfeuer der Kritik, nachdem es die staatlich angeordnete Anbringung eines Kruzifixes in staatlichen Pflichtschulen für verfassungswidrig erklärt hatte. Bürger und Kirchen empörten sich, Politiker zweifelten die Verbindlichkeit des Richterspruchs an und propagierten ein Widerstandsrecht gegen das Urteil. Die Richter dagegen fühlten sich unverstanden, diffamiert und eingeschüchtert.

Dieses und fünf weitere Fallbeispiele zur Urteilsschelte illustrieren das konfliktträchtige Verhältnis von Öffentlichkeit und Politik zur dritten Gewalt. Der erste Schwerpunkt der Untersuchung liegt auf privater Urteilsschelte. Es wird dargelegt, daß generelle Einwände gegen private Urteilsschelte - etwa der Einwand der Besonderheit der Gerichtssphäre oder die Befürchtung eines »Drucks der Straße« - im Hinblick auf das Grundrecht der Meinungsfreiheit aus Art. 5 I GG unhaltbar sind. Eine Analyse der Grundrechtsschranke der allgemeinen Gesetze (Art. 5 II GG) ergibt, daß private Kritik nur in Ausnahmefällen an Grenzen stößt.

Amtliche Urteilsschelte kann gegen das Gewaltenteilungsprinzip und den Grundsatz der richterlichen Unabhängigkeit (Art. 97 I GG) verstoßen. Aus dem Gewaltenteilungsprinzip wird das an Legislative und Exekutive gerichtete Verbot abgeleitet, der Judikative die Kompetenz zur Streitentscheidung abzusprechen oder die Letztverbindlichkeit ihrer Urteile in Zweifel zu ziehen. Die richterliche Unabhängigkeit wird durch jede Einflußnahme verletzt, die nach dem objektiven Empfängerhorizont von Richtern und Rechtsuchenden geeignet ist, den Richter bei seiner Sachentscheidung ebenso stark oder stärker zu binden, als das Gesetz es vermag. Am Ende der Arbeit werden Vorschläge entwickelt, wie sich die richterliche Unabhängigkeit gegen ungehemmte Urteilsschelte behaupten kann.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Einleitung 23
Erster Teil: Fallbeispiele zur Urteilsschelte aus der bundesdeutschen Rechtsgeschichte 27
A. Das Fernsehurteil von 1961 (BVerfGE 12, 205) 28
I. Das Urteil 28
1. Sachverhalt 28
2. Prozeßgeschichte und Entscheidungsgründe 29
II. Die Urteilsschelte 31
1. Urteilsschelte durch Private 31
2. Amtliche Urteilsschelte 31
III. Das Nachspiel 32
1. Die Haushaltsdebatte im Bundestag 32
2. Die Presserezeption 33
3. Presseerklärung des BVerfG 33
IV. Fazit 34
B. Das § 218-Urteil von 1975 (BVerfGE 39, 1) 35
I. Das Urteil 35
1. Sachverhalt 35
2. Prozeßgeschichte und Entscheidungsgründe 35
II. Die Urteilsschelte 35
1. Urteilsschelte durch Private 36
2. Amtliche Urteilsschelte 37
III. Das Nachspiel 38
1. Ablehnung der Vorabkritik durch Politiker, Richter und Medien 38
2. Intervention des Verfassungsgerichtspräsidenten beim Deutschen Presserat 40
IV. Fazit 40
C. Das Frankfurter Behindertenurteil von 1980 (LG Frankfurt, NJW 1980, S. 1169) 41
I. Das Urteil 41
1. Sachverhalt 41
2. Prozeßgeschichte und Entscheidungsgründe 41
II. Die Urteilsschelte 42
1. Urteilsschelte durch Private 42
2. Amtliche Urteilsschelte 43
III. Das Nachspiel 45
1. Hintergrundgespräch und Pressekonferenz des Landgerichts 45
2. Juristische Schritte gegen die Urteilsschelte 46
IV. Fazit 46
D. Das Soldatenurteil von 1989 (LG Frankfurt, StV 1990, S. 73) 47
I. Das Urteil 47
1. Sachverhalt 47
2. Prozeßgeschichte 49
3. Entscheidungsgründe 50
a) Zur Volksverhetzung gemäß § 130 StGB 50
b) Zur Beleidigung, §§ 185, 193 StGB 50
II. Die Urteilsschelte 51
1. Urteilsschelte durch Private 51
2. Amtliche Urteilsschelte 52
III. Das Nachspiel 54
1. Reaktionen aus der Richterschaft 55
2. Nachdenken über die Urteilsschelte in den Medien 56
3. Reaktionen aus der Politik 58
4. Das „Soldatenurteil V“ 58
5. Der Soldaten-Beschluß des BVerfG von 1994 59
6. Das Soldatenurteil des BVerfG von 1995 59
IV. Fazit 60
E. Das Mannheimer Urteil von 1994 (LG Mannheim, NJW 1994, S. 2494) 61
I. Das Urteil 61
1. Sachverhalt 61
2. Prozeßgeschichte 62
3. Entscheidungsgründe 63
a) Würdigung des Sachverhalts und strafrechtliche Bewertung 63
b) Die umstrittene Begründung der Strafaussetzung zur Bewährung 64
II. Die Urteilsschelte 66
1. Urteilsschelte durch Private 66
a) Die Kritik am Urteil selbst 66
b) Die Richterschelte 68
2. Amtliche Urteilsschelte 69
3. Urteilsschelte von Richtervertretern 70
III. Das Nachspiel 70
1. Die Verschiebung des zweiten Deckert-Prozesses 71
2. Die „dauernde krankheitsbedingte Verhinderung“ der Richter Müller und Orlet 71
3. Der Kampf für die richterliche Unabhängigkeit 72
a) Äußerungen aus der Richterschaft 72
b) Rückendeckung von den Medien 73
4. Die Aufhebung des Mannheimer Urteils durch den BGH 74
5. Reaktionen auf den Dienstantritt des Richters Orlet 75
a) Mahnwache und Forderung nach Geschäftsneuverteilung 76
b) Der Mannheimer Schöffenstreik 76
c) Nachdenken über eine Richteranklage gegen Orlet 77
6. Die Versetzung Orlets in den Ruhestand 78
IV. Fazit 78
F. Der Kruzifix-Beschluß von 1995 (BVerfG, EuGRZ 1995, S. 359ff.) 79
I. Das Urteil 79
1. Sachverhalt 79
2. Prozeßgeschichte 79
3. Entscheidungsgründe 80
II. Die Urteilsschelte 82
1. Urteilsschelte durch Private 82
2. Amtliche Urteilsschelte 83
III. Das Nachspiel 86
1. Morddrohungen gegen die Kläger 86
2. Die Verteidigung des BVerfG 86
3. Generaldebatte über die Rolle des BVerfG 88
4. Diskussion über die Öffentlichkeitsarbeit des BVerfG 89
IV. Fazit 92
G. Ergebnis 92
Zweiter Teil: Private Urteilsschelte 95
A. Die Einordnung von Äußerungen als staatliche oder private Kritik 95
I. Personen, bei denen sowohl eine private als auch eine amtliche Äußerung in Betracht kommt 96
1. Akzessorietätslehre 96
2. Personenbezogener Ansatz 96
II. Personen, die Funktionen in mehreren Staatsgewalten wahrnehmen 98
B. Zulässigkeit privater Urteilsschelte 98
I. Die Doppelfunktion des Art. 5 I GG in ihrer Bedeutung für die Zulässigkeit der Urteilsschelte 99
1. Die subjektiv-rechtliche Dimension 100
a) Die Qualität der Kommunikation 100
b) Die thematische Einbindung der Kommunikation: Zum Einwand des Erfordernisses einer Kritik-Kompetenz 101
2. Die objektiv-rechtliche Dimension: Die „öffentliche Meinung“ als Bestandteil des Demokratieprinzips 102
a) Legitimation: Zum Einwand der Legitimation durch Verfahren 103
b) Integration: Zum Einwand des Vertrauensschadens für die Rechtsprechung 104
c) Kontrolle 106
aa) Der Einwand der Besonderheit der Gerichtssphäre 108
(1) Urteilsschelte als Korrektiv gewachsener Richtermacht 108
(2) Öffentlichkeit und Transparenz des Staatshandelns 109
(a) Die Gerichtsöffentlichkeit und das Demokratieprinzip 110
(b) Die Begründungspflicht 112
(c) Der Auskunftsanspruch nach den Landespressegesetzen 113
(3) Zum Wesen der rechtsprechenden Gewalt 113
bb) Der Einwand, daß Richter nicht unmittelbar gewählt werden 114
cc) Der „Druck der Straße“-Einwand 114
dd) Der Ignoranzeinwand 116
(1) Das einseitige Verständnis Feuerbachs 117
(2) Die Barrieren der Rechtskommunikation 117
(3) Der Ignoranzeinwand und Art. 5 I GG 119
3. Ergebnis 120
II. Die Abgrenzung der Schutzbereiche von Meinungs-, Presse- und Rundfunkfreiheit (Art. 5 I 1, 2 GG) 121
1. Wortlaut und Entstehungsgeschichte 121
2. Systematik 121
3. Sinn und Zweck 122
C. Grenzen privater Urteilsschelte 123
I. Die Schrankenregelung des Art. 5 II GG 123
1. Die allgemeinen Gesetze 123
a) Gesetze 123
b) Allgemein 124
aa) Grammatische Auslegung 124
(1) Allgemeinheit im Sinne einer abstrakt-generellen Formulierung 124
(2) Allgemeinheit im Sinne der Abwägungslehre 125
(3) Allgemeinheit im Sinne der Sonderrechtslehre 126
bb) Historische Auslegung 127
(1) Der Begriff „allgemein“ vor der Weimarer Republik 127
(2) Die „Schranken der allgemeinen Gesetze“ in Art. 118 I WRV 128
(3) Die Materialien zur Entstehung des Grundgesetzes 129
cc) Systematische Auslegung 130
(1) Die Rahmengesetzgebung des Bundes für das Pressewesen, Art. 75 Nr. 2 GG 130
(2) Der Vergleich mit anderen grundrechtlichen Gesetzesvorbehalten 130
(3) Die Einfügung der Schranken des Jugend- und Ehrschutzes 131
dd) Teleologische Auslegung 132
(1) Die Meinungsneutralität des einschränkenden Gesetzes 132
(2) Die Zumutbarkeit extremer Meinungen 133
(3) Die schlechthin konstituierende Bedeutung der Meinungsfreiheit 135
(a) Abwägungslehre 135
(b) Sonderrechtslehre 136
(aa) Zum Inhalt der Sonderrechtslehre 136
(α) Das Gesetz darf sich nicht gegen geistige Zielrichtung und Wirkung einer Meinung richten 136
(β) Das Gesetz darf sich nicht gegen eine bestimmte Meinung richten 136
(γ) Das Gesetz darf sich nicht ausschließlich im Schutzbereich des Art. 5 I GG auswirken 137
(bb) Die Sonderrechtslehre in der Rechtsprechung des BVerfG 138
c) Ergebnis 140
2. Das Recht der persönlichen Ehre 141
3. Kollidierendes Verfassungsrecht 142
a) Zur Einschränkbarkeit des Art. 5 I GG durch kollidierendes Verfassungsrecht 142
b) Richterliche Unabhängigkeit als kollidierendes Verfassungsrecht: Zur „Drittwirkung“ des Art. 97 I GG 143
4. Die Wechselwirkungstheorie 145
a) Abstrakte oder konkrete Abwägung 146
b) Die Vermutungsformel 146
5. Ergebnis 149
II. Schrankenkonkretisierende Vorschriften 149
1. Persönlicher Schutz des Richters vor Verächtlichmachung 149
a) Die Beleidigung, §§ 185, 193 StGB 150
aa) Tatbestand des § 185 StGB 151
(1) Beleidigungsfähigkeit 151
(a) Die Kritik an der „Justiz“ 151
(b) Die Ehre der Justiz als Schutzgut der Beleidigungsdelikte 152
(2) Kundgabe der Mißachtung oder Nichtachtung 153
(a) Absprechen des personalen, sittlichen oder sozialen Geltungswertes 153
(aa) Personaler Geltungswert 153
(bb) Sittlicher Geltungswert 153
(cc) Sozialer Geltungswert 155
(b) Ausstrahlungswirkung des Art. 5 I 1 GG auf die Deutung der Äußerung 156
(3) Beleidigungsfreie Sphäre 157
bb) Die Wahrnehmung berechtigter Interessen, § 193 StGB 158
(1) Urteilsschelte als „tadelnde Urteile über wissenschaftliche Leistungen“ 158
(2) Berechtigte Interessen 159
(3) Wahrnehmung berechtigter Interessen 159
(a) Die Gewichtung des öffentlichen Interesses 159
(b) Größere Freiheit bei der Kritik an Staatsorganen 160
(c) Weitere Regeln im öffentlichen Meinungskampf 161
(d) Die Grenze der Schmähkritik 162
b) Der zivilrechtliche Persönlichkeitsschutz 163
aa) Deliktische Haftung nach §§ 823 I, II BGB 163
bb) Quasinegatorischer Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch, § 1004 BGB 165
2. Der Schutz der richterlichen Unabhängigkeit und des Ansehens der dritten Gewalt 165
a) Der Schutz der dritten Gewalt im angelsächsischen Rechtskreis 166
aa) Der „contempt of court“ in Großbritannien 166
(1) Das Rechtsinstitut des contempt of court 166
(a) Überblick über das Rechtsinstitut 166
(b) Der Tatbestand des „scandalising the court“ 167
(2) Zulässigkeit der Justizkritik 168
(3) Grenzen der Justizkritik 171
(a) Die sich aus den Präzedenzfällen ergebenden Grenzen 171
(aa) Form und Inhalt der Kritik 171
(bb) Der Vorwurf der Voreingenommenheit und Parteilichkeit 173
(b) Der Tatbestand des „scandalising the court“ auf dem Rückzug 173
(aa) Kritik in Großbritannien 174
(bb) Das „Sunday Times“– Urteil des EGMR und sein Einfluß auf die Interpretation des contempt-Rechts 175
(cc) Reaktionen der britischen Gesetzgebung und Rechtsprechung 176
(α) Der Contempt of Court Act 1981 176
(β) Neuere Urteile zur Meinungsfreiheit 176
bb) Der „contempt of court“ in den USA 178
(1) Zulässigkeit der Justizkritik 178
(a) Das historische Argument: Abgrenzungswille vom englischen Recht 179
(b) Philosophische Grundlagen des Rechts auf freie Meinungsäußerung 179
(aa) Die „self-fulfillment“-Theorie 179
(bb) Die „self-governance“-Theorie 180
(cc) Die „safety valve“-Theorie 181
(dd) Die „search for truth“-Theorie 181
(ee) Die Kombination der Theorien 182
(c) Der Einwand der Besonderheit der Gerichtssphäre 182
(2) Grenzen der Justizkritik 183
(a) Der dogmatische Ansatz bei der Schrankenziehung 183
(aa) Die absolute Theorie 184
(bb) Die „ad hoc balancing“-Theorien 184
(cc) Vermutungsformeln zugunsten der Meinungsfreiheit 184
(b) Die Abwägungskriterien im Rahmen des „clear and present danger test“ 185
(aa) Die Bestimmung der mit der Meinungsfreiheit kollidierenden Schutzgüter 186
(α) Das Ansehen der Rechtsprechung 186
(β) Unabhängigkeit der Rechtsprechung und fairer Prozeß 187
(bb) Der Öffentlichkeitsbezug der Kritik 188
(α) Die Bedeutung des Diskussionsthemas 188
(β) Der Zeitpunkt der Kritik 189
(γ) Kritik, die ohnehin zu erwarten war 189
(cc) Die Person des Kritikers 190
(α) Medienkritik 190
(β) Kritik durch Amtsträger 191
(dd) Die Person des Kritisierten 192
(α) Der Berufsrichter 192
(β) Die Geschworenen 193
(ee) Verbot von Zwang und Einschüchterung 193
b) Der Schutz der dritten Gewalt im deutschen Recht 194
aa) Schutzzweck des Ansehens der Rechtsprechung 194
(1) Gewichtung des Schutzzwecks 194
(2) Gesetze mit diesem Schutzzweck 196
bb) Schutzzweck der Unabhängigkeit der Justiz 198
(1) Strafrechtliche Normen 198
(2) Die Vorschriften über den Ausschluß der Gerichtsöffentlichkeit 200
D. Ergebnis 202
Dritter Teil: Amtliche Urteilsschelte 204
A. Zulässigkeit amtlicher Urteilsschelte 204
I. Notwendigkeit und Legitimation der Urteilsschelte im staatlichen Bereich 205
1. Die Entscheidung des GG für die freie öffentliche Meinungsbildung 205
a) Die Kommunikationsgrundrechte und das Demokratieprinzip 205
b) Die Stellung der politischen Parteien nach Art. 21 I 1 GG 207
2. Das Recht zur Urteilsschelte und das Gewaltenteilungsprinzip 209
a) Die Konstituierung von drei Gewalten nach Art. 20 II 2 GG 212
b) Das Verhältnis zwischen den drei Gewalten 213
c) Urteilsschelte im System der grundgesetzlich vorgesehenen Verknüpfungen 214
aa) Die Befugnis zur Richterwahl nach Art. 94 I 2, 95 II GG 216
bb)Die Befugnis zur Richteranklage, Art. 98 II, V GG 216
cc) Faktische personelle und sachliche Einflußmöglichkeiten: Art. 98 I, III; Art. 74 Nr. 1; Art. 110 GG 217
dd)Die Gesetzesbindung der Judikative, Art. 20 III, 97 I GG 217
ee) Notwendigkeit der Urteilsschelte 218
II. Die Ableitung des Äußerungsrechts im einzelnen 219
1. Verbandskompetenz 220
2. Organkompetenz 221
a) Bundestag und Abgeordnete 221
b) Bundesrat 222
c) Bundesregierung 222
d) Bundespräsident 224
III. Ergebnis 225
B. Grenzen amtlicher Urteilsschelte 226
I. Strafrechtliche Grenzen 226
II. Das Gewaltenteilungsprinzip 227
1. Verhältnis zwischen dem Gewaltenteilungsprinzip und dem Grundsatz der richterlichen Unabhängigkeit 227
2. Urteilsschelte als Verstoß gegen das Gewaltenteilungsprinzip 228
a) Der Funktionsbereich der Rechtsprechung nach dem GG 228
aa) Streitentscheidung auf bestimmten Rechtsgebieten 229
bb)Gesetz und Recht als Entscheidungsmaßstab 230
cc) Erfüllung der Justizgewährungspflicht und faires Verfahren 230
dd) Organisatorische Selbständigkeit der Gerichte, Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des Richters 232
ee) Kontrollfunktion der Rechtsprechung 233
ff) Letztentscheidungsbefugnis der Rechtsprechung 233
b) Eingriff in den Funktionsbereich der Rechtsprechung 234
aa) Das Verbot der Wahrnehmung fremder Kompetenzen 235
bb)Das Gebot der Respektierung fremder Kompetenzen 236
(1) Zur Verfassungsorgantreue 236
(2) Der Grundsatz der Funktionen- und Organtreue 237
(a) Bestreiten der Kompetenz zur Streitentscheidung 239
(b) Bestreiten der Kompetenz zur Letztentscheidung 241
(aa) Nichtbeachtung von Urteilen 241
(bb) Folgenkorrektur 243
(cc) Normwiederholungen 244
(α) Normverwerfung durch das Bundesverfassungsgericht 244
(β) Normverwerfung durch andere Gerichte 247
(γ) Verfassungswidrigkeit der auf Normwiederholung abzielenden Urteilsschelte 247
3. Ergebnis 248
III. Die richterliche Unabhängigkeit 248
1. Die sachliche Unabhängigkeit, Art. 97 I GG 248
a) Die Richter 249
b) Bindung nur an das Gesetz 250
aa) Funktionen der Gesetzesbindung 250
bb)Inhalt der Gesetzesbindung 252
(1) Die Anwendung juristischer Auslegungsmethoden 252
(2) Der Einfluß der Wirklichkeit 253
(a) Persönliche Faktoren 254
(b) Professionelle Faktoren 254
(c) Politische Faktoren 255
c) Unabhängigkeit 258
aa) Wortlaut 258
bb)Entstehungsgeschichte 258
(1) Die Ursprünge der richterlichen Unabhängigkeit 258
(2) Annex: Urteilsschelte als Mittel der Justizlenkung im Nationalsozialismus 259
(a) Die Gleichschaltung der Justiz 260
(b) Feinsteuerung durch Urteilsschelte 261
cc) Systematik 264
dd) Sinn und Zweck 264
(1) Objektiver Bewertungsmaßstab 265
(2) Form des Angriffs und dessen materielle Auswirkungen 266
(3) Grad der Angriffs: Geeignetheit der Aufhebung der Unabhängigkeit 266
(4) Inhalt der Unabhängigkeit: Die Unzulässigkeit gesetzesfremder Bindung 267
(5) Abwägungskriterien bei der Urteilsschelte 269
(a) Inhalt 269
(b) Form 270
(c) Kontext 271
(d) Die Person des Kritisierten 272
(e) Die Person des Kritikers 274
(aa) Kritik durch den Dienstaufsichtführenden 274
(α) Die Rechtsprechung der Dienstgerichte zur sachlichen Unabhängigkeit 275
(β) Kritik dieser Rechtsprechung 276
(γ) Annex: Verletzung der richterlichen Unabhängigkeit durch Unterlassen, wenn der zuständige Justizminister die Richter nicht gegen Urteilsschelte in Schutz nimmt? 277
(bb) Andere Kritiker 277
(6) Abwägungsbeispiele 278
d) Ergebnis 279
2. Die persönliche Unabhängigkeit, Art. 97 II GG 280
IV. Rechtsschutz bei unzulässiger amtlicher Urteilsschelte 280
1. Rechtsschutz für Prozeßbeteiligte 280
2. Rechtsschutz für den angegriffenen Richter 281
C. Ergebnis 283
Vierter Teil: Vorschläge zur Stärkung der richterlichen Unabhängigkeit 285
A. Die Ausweitung sitzungspolizeilicher Befugnisse der Gerichte 285
B. Die Einführung eines „Mißachtungstatbestands“ in das StGB 286
I. Versuche zur Einführung eines Mißachtungstatbestands 287
II. Die verfassungsrechtliche Zulässigkeit eines Mißachtungstatbestands 289
C. Urteilsschelte im freien Spiel der Kräfte: Die Herstellung kommunikativer Waffengleichheit 290
I. Die fehlende Eignung einer gesetzlichen Regelung: Zur rechtspolitischen Bewertung des Mißachtungstatbestands 290
II. Die fehlende Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung: Das Konzept der kommunikativen Waffengleichheit 292
1. Der Gegendarstellungsanspruch 294
2. Das Recht auf den publizistischen Gegenschlag 295
3. Öffentlichkeitsarbeit der Gerichte 295
a) Vorbeugung durch Information: Die rudimentäre Öffentlichkeitsarbeit und die Pflege der Kommunikationsbarrieren 296
b) Zur Reaktion auf Urteilsschelte 298
III. Ergebnis 300
Ergebnisse der Arbeit 301
Literaturverzeichnis 305
Sachregister 319