Die Haftung juristischer Personen für ihre Organe im internationalen Privatrecht

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Die Haftung juristischer Personen für ihre Organe im internationalen Privatrecht
Schriften zum Internationalen Recht, Vol. 53
(1991)
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Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 5 | ||
Inhaltsverzeichnis | 7 | ||
Abkürzungsverzeichnis | 16 | ||
Einleitung | 23 | ||
I. Einführung in die Problematik | 23 | ||
II. Überblick über den Gang der Darstellung | 24 | ||
Erster Teil: Bestandsaufnahme | 25 | ||
§ 1. Deutsche Rechtsprechung zur Anknüpfung der Organhaftung juristischer Personen | 25 | ||
I. Behandlung der Anknüpfung der Organhaftung als besondere kollisionsrechtliche Frage | 25 | ||
II. Auslandsbezogene Entscheidungen über schädigendes Organverhalten ohne ausdrückliche kollisionsrechtliche Einordnung der Zurechnungsfrage: Eine Untersuchung der Gründe über das Fehlen entwickelter Lösungen in der deutschen Rechtsprechung | 27 | ||
1. Stillschweigende Anlehnung der Anknüpfung der Organhaftung an die Anknüpfung deliktischer Ansprüche nach der Tatortregel | 28 | ||
a) Kollisionsrechtliche Vernachlässigung der Zurechnungsfrage durch Erstreckung des mit Rücksicht auf sonstige Gesichtspunkte bestimmten Tatortrechts auf die Organhaftung | 28 | ||
aa) Bestimmung des Tatorts allein mit Rücksicht auf die Anwendung deutschen Rechts | 29 | ||
bb) Bestimmung des Tatorts aHein mit Rücksicht auf die Durchsetzung einer bestimmten Wettbewerbsordnung | 31 | ||
b) Anlehnung an die Deliktsanknüpfung auch bei tragender Bedeutung der Anknüpfung der Organhaftung für die Entscheidung des Rechtsstreits | 34 | ||
2. Unerheblichkeit der Anknüpfung der Organhaftung für die Entscheidung des Rechtsstreits | 36 | ||
a) Unerheblichkeit der Anknüpfung aus kollisionsrechtlichem Grund | 36 | ||
aa) Übereinstimmung des Personalstatuts der juristischen Person mit dem Deliktsstatut | 36 | ||
bb) Übereinstimmung des Personalstatuts der juristischen Person mit dem Statut einer anspruchsbegründenden Sonderbeziehung | 38 | ||
cc) Abweisung der Klage wegen Unbegründetheit des Deliktsanspruchs nach deutschem Recht (Art. 38 EGBGB n.F. bzw. Art. 12 EGBGB n.F.) | 39 | ||
b) Unerheblichkeit der Anknüpfung der Organhaftung infolge Unerheblichkeit der Organhaftung selbst | 40 | ||
aa) Unerheblichkeit der Organhaftung und mithin ihrer Anknüpfung wegen Fehlens zurechenbarer Verschuldenstatsachen | 40 | ||
bb) Unerheblichkeit der Organhaftung und mithin ihrer Anknüpfung wegen Vermutung einer an sich zurechnungsbedürftigen Anspruchsvoraussetzung | 42 | ||
cc) Sonstige materiellrechtliche Gründe für die Unerheblichkeit der Anknüpfung der Organhaftung | 42 | ||
3. Übergehung der Anknüpfung der Organhaftung | 45 | ||
a) Erklärliche Übergehung der Anknüpfung | 45 | ||
aa) Materiellrechtliche Prüfung der Organhaftung nach allen beteiligten Rechten mit je gleichem Ergebnis | 45 | ||
bb) Stillschweigende Erstreckung einer Parteivereinbarung über das Deliktsstatut auf die Organhaftung | 46 | ||
b) Unerklärliche Übergehung der Anknüpfung | 48 | ||
4. Übergehung der materiellrechtlichen Prüfung der Organhaftung | 51 | ||
a) Übergehung der materiellrechtlichen Prüfung infolge Vernachlässigung der Verbandseigenschaft der beklagten Partei | 51 | ||
b) Unerklärliche Übergehung der materiellrechtlichen Prüfung | 52 | ||
5. Anknüpfung der Organhaftung an das Personalstatut der juristischen Person | 53 | ||
III. Die Sicht eines Praktikers | 55 | ||
IV. Zur Unwahrscheinlichkeit einer Formulierung und Lösung des Problems durch die Gerichte | 56 | ||
§ 2. Deutsche Fallpraxis zur Anknüpfung sonstiger Zurechnungsformen | 59 | ||
I. Haftung für Leute | 59 | ||
1. Haftung für Treuhänder | 59 | ||
2. Amtshaftung | 60 | ||
3. Gehilfenhaftung und Reederhaftung | 61 | ||
II. Haftung für fremde Verbindlichkeiten | 65 | ||
1. Direktanspruch des Geschädigten gegen den Versicherer des Schädigers | 65 | ||
2. Mithaftung der Gesellschafter einer Personengesellschaft für derén Schuld | 67 | ||
3. Gesellschaftsrechtliche Durchgriffshaftung | 68 | ||
III. Gefährdungshaftungen | 70 | ||
IV. Stellvertretung | 72 | ||
1. Zurechnung von Wissen | 72 | ||
2. Gesetzliche Vertretungsmacht der Organe | 73 | ||
V. Zurechnung eigener Rechtsgeschäfte | 73 | ||
VI. Synthese: Drei Grundwertungen der deutschen Rechtsprechung bei der Anknüpfung von Zurechnungsfragen | 75 | ||
§ 3. Deutsches Schrifttum | 77 | ||
I. Anknüpfung der Organhaftung juristischer Personen an das Deliktsstatut | 77 | ||
1. Die Argumente für eine deliktsrechtliche Anknüpfung der Organhaftung | 77 | ||
2. Vorschläge zur Anwendung der berufenen Organhaftungsnorm | 78 | ||
II. Anknüpfung der Organhaftung juristischer Personen an das Personalstatut | 79 | ||
III. Gemischte Theorien | 80 | ||
1. Kumulative Anwendung des Deliktsstatuts und des Personalstatuts der juristischen Person | 80 | ||
2. Alternative Anwendung des Deliktsstatuts und des Personalstatuts der juristischen Person | 80 | ||
§ 4. Ausländische Stimmen | 82 | ||
I. Schweiz | 82 | ||
1. Organhaftung nach dem Recht des Gesellschaftssitzes: Ein alter Bundesgerichtsentscheid und seine Rechtfertigung im Schrifttum | 82 | ||
2. Anknüpfung der Organhaftung juristischer Personen an das Deliktsstatut | 85 | ||
3. Sonstige Meinungen im schweizerischen Schrifttum | 86 | ||
4. Der schweizerische Entwurf eines IPR-Gesetzes (1978) | 87 | ||
II. Österreich | 88 | ||
1. Rechtsprechung und Lehre vor dem IPR-Gesetz vom 15.6.1978 | 88 | ||
2. Die Rechtslage nach dem IPR-Gesetz vom 15. 6. 1978 | 89 | ||
III. Liechtenstein | 92 | ||
IV. Frankreich | 93 | ||
V. Belgien | 98 | ||
VI. Ein Fall aus Luxemburg | 99 | ||
VII. Niederlande | 101 | ||
VIII. Italien | 103 | ||
IX. U.S.A. | 103 | ||
1. Vorbemerkung und Überblick | 103 | ||
2. „Charitable Immunity" unter dem Einfluß des ersten Restatement | 104 | ||
3. „Charitable Immunity" unter dem Einfluß der „neuen Ansätze" | 106 | ||
4. Materiellrechtliche Lösung | 110 | ||
5. Entscheidungen ohne Bezüge zu „charitable immunity" | 110 | ||
§ 5. Staatsverträge und Regelvorschläge | 113 | ||
I. Haager Übereinkommen über das auf Straßenverkehrsunfälle anzuwendende Recht | 113 | ||
II. Haager Übereinkommen über das auf die Produkthaftung anzuwendende Recht | 113 | ||
III. Vorentwurf eines EWG-Übereinkommens über das auf vertragliche und außervertragliche Schuldverhältnisse anwendbare Recht | 114 | ||
IV. EWG-Übereinkommen über die gegenseitige Anerkennung von Gesellschaften und juristischen Personen | 114 | ||
1. Die Bedeutung der Anerkennung für die Anknüpfung des Gesellschaftsstatuts und der Organhaftung | 115 | ||
2. „Deliktsfähigkeit" einer Gesellschaft oder juristischen Person als Folge ihrer Anerkennung | 116 | ||
V. Der Vorschlag der International Law Association | 116 | ||
VI. Der Vorschlag des Institut de Droit International | 117 | ||
VII. Die siebte Haager Konferenz für IPR (9. bis 31. Oktober 1951) | 117 | ||
Zweiter Teil: Lösungen | 120 | ||
§ 6. Vorüberlegungen | 120 | ||
I. Zur Verfeinerung der kollisionsrechtlichen Fragestellung und ihrer dogmatischen Einordnung | 120 | ||
II. Normative Vorgaben | 122 | ||
1. Das Diskriminierungsverbot von Art. 7 Abs. 1 des E WG-Vertrags | 122 | ||
2. Die Bedeutung des Art. 38 EGBGB (Art. 12 EGBGB a.F.) | 123 | ||
III. Der Sinn der materiellrechtlichen Zurechnungsnorm und sein Niederschlag im IPR | 123 | ||
1. „Eigenhaftung" der juristischen Person als Sinn der materiellrechtlichen Zurechnung: Eine Auseinandersetzung mit der Vorstellung von der Organhaftung in der deutschen Rechtsprechung | 124 | ||
2. Rechtsgüterschutz als Sinn der materiellrechtlichen Zurechnungsnorm: Eine Auseinandersetzung mit der Lösung von Beitzke (1977 | 127 | ||
IV. Internationalprivatrechtliche Interessen (Exkurs) | 130 | ||
§ 7. Grundsätze der Anknüpfung der Organhaftung und der Auslegung der berufenen Sachnorm (entwickelt für Schädigungen infolge eines unvorsätzlichen Zusammenstoßes des Organs mit dem Geschädigten außerhalb einer Sonderbeziehung) | 134 | ||
I. Parteiinteressen | 134 | ||
1. Interessen des Geschädigten | 134 | ||
2. Interessen der juristischen Person | 136 | ||
a) Zusammenhang der Organhaftung mit der Organisation der juristischen Person | 136 | ||
b) Einheitliche Beurteilung der Organhaftung nach dem Personalstatut der juristischen Person | 140 | ||
c) Kein Interesse der juristischen Person an der Anwendung des Tatortrechts | 143 | ||
3. Interessen des Organs | 144 | ||
4. Abwägung der Parteiinteressen | 148 | ||
5. Ausgleich zwischen den Parteiinteressen | 151 | ||
a) Folgerungen aus der Interessenlage | 151 | ||
b) Im besonderen: keine alternative Anknüpfung | 151 | ||
II. Verkehrsinteresse | 156 | ||
III. Ordnungsinteressen am Einklang der Organhaftung mit der Haftung und sonstigen Zurechnungsformen: Kollisionsrechtliche Lösungen zur Verhütung und materiellrechtliche Lösungen zur Heilung von Normenwidersprüchen | 157 | ||
1. Wege zum Einklang von Haftung und Haftungszurechnung: Überwindung von Normenwidersprüchen infolge verschiedener und infolge gleicher Anknüpfung der beiden Fragen | 157 | ||
a) Erscheinungsformen der Normenwidersprüche | 157 | ||
aa) Erscheinungsform bei Maßgeblichkeit des Personalstatuts der juristischen Person für die Organhaftung: Zusammentreffen scharfer bzw. milder Haftungs- und Zurechnungsformen | 157 | ||
bb) Erscheinungsformen bei Maßgeblichkeit des Haftungsstatuts für die Organhaftung: Unstimmigkeiten zwischen der Organhaftungnorm des Haftungsstatuts und der Organisation der juristischen Person | 158 | ||
b) Grundriß und Vergleich der Abhilfen für die beiden Erscheinungsformen des Normenwiderspruchs | 161 | ||
aa) Kollisionsrechtliche Lösungen und ihre Bewertung anhand der materiellrechtlichen Ergänzungen | 161 | ||
bb) Materiellrechtliche Lösung bei Maßgeblichkeit des Personalstatuts für die Organhaftung: Anpassung der berufenen Sachnormen an den Inhalt eines der berufenen Rechte | 161 | ||
cc) Materiellrechtliche Lösung bei Maßgeblichkeit des Haftungsstatuts für die Organhaftung: Die Suche nach Entsprechungen zwischen dem gemeinten und dem angesprochenen Normgegenstand | 163 | ||
dd) Vergleich der materiellrechtlichen Lösungen | 166 | ||
c) Die Durchführung der materiellrechtlichen Lösung bei Maßgeblichkeit des Haftungsstatuts für die Organhaftung | 167 | ||
aa) Die zurechnungsbegründenden Eigenschaften des unmittelbaren Täters | 167 | ||
bb) Der Zusammenhang der Tat mit den Geschäften des belangten Gebildes | 172 | ||
cc) Die Auswahl der Zurechnungssubjekte | 174 | ||
2. Wege zum Einklang von Organhaftung und sonstigen Zurechnungsformen: Einheitliche Anknüpfung aller Zurechnungsformen oder Angleichung der berufenen Zurechnungsnormen aneinander? | 179 | ||
a) Begründung eines Ordnungsinteresses am Gleichlauf aller Zurechnungsformen | 179 | ||
b) Aufgabe divergierender Anknüpfungen im Interesse an Einheitlichkeit? | 180 | ||
aa) Vorrang des Interesses am Gleichlauf der Organhaftung und der Haftung des Organs | 181 | ||
bb) Mithaftung der Gesellschafter: Keine Aufgabe der Anknüpfung an das Gesellschaftsstatut | 181 | ||
cc) Durchgriffshaftung der Gesellschafter: Keine Aufgabe der Anknüpfung an das Gesellschaftsstatut | 182 | ||
dd) Organhaftung und Haftung des Organs: Keine Aufgabe der Anknüpfung an das Deliktsstatut | 184 | ||
ee) Ergebnis und Würdigung | 184 | ||
c) Normenwidersprüche infolge uneinheitlicher Anknüpfung der Zurechnungsformen und Widerspruchsfreiheit durch Angleichung | 185 | ||
aa) Erscheinungsformen beiderseitiger Normenwidersprüche | 186 | ||
bb) Heilung beiderseitiger Normen Widersprüche | 186 | ||
α) Heilung bei Schuldnermangel | 187 | ||
β) Heilung bei Schuldnerhäufung | 189 | ||
γ) Heilung bei beiderseits ungewollter Koinzidenz von Rechtsfolgen | 191 | ||
cc) Einseitige Normenwidersprüche | 193 | ||
IV. Das Ordnungsinteresse an einer durchsetzbaren Entscheidung | 193 | ||
V. Das Ordnungsinteresse am äußeren Entscheidungseinklang | 196 | ||
§ 8. Sonderfälle | 198 | ||
I. Schädigungen bei Verbundenheit der juristischen Person und des Geschädigten mit demselben Recht | 199 | ||
II. Schädigungen nach Anbahnung eines Kontakts, aber außerhalb einer Sonderbeziehung zwischen dem Geschädigten und der juristischen Person | 202 | ||
III. Schädigungen im Rahmen einer schon bestehenden rechtlichen Sonderbeziehung | 208 | ||
1. Die Qualifikation von Rechtserscheinungen als vertragliche Zurechnung des Verhaltens anderer | 209 | ||
2. Die Anknüpfung der Organhaftung als spezifisch vertragliche Zurechnung des Verhaltens anderer | 214 | ||
a) Anknüpfung der Organhaftung bei Ansprüchen aus Vertrag allein | 215 | ||
b) Anknüpfung der Organhaftung bei Konkurrenz vertraglicher und deliktischer Ansprüche des Geschädigten | 218 | ||
aa) Anknüpfung der Organhaftung im Falle akzessorischer Anknüpfung der deliktischen Ansprüche | 218 | ||
bb) Anknüpfung der Organhaftung im Falle von Anspruchskonkurrenz ohne akzessorische Anknüpfung der deliktischen Ansprüche | 220 | ||
IV. Schädigungen durch Verletzung gesellschaftsrechtlicher Pflichten | 224 | ||
1. Verletzung gesellschaftsrechtlicher Pflichten gegenüber „Außenstehenden" | 224 | ||
a) Verletzung von Pflichten aus dem Statut einer anderen als der belangten Gesellschaft | 224 | ||
aa) Anknüpfung der Organhaftung im Falle akzessorischer Anknüpfung aller Haftungsgrundlagen an das Statut der verletzten gesellschaftsrechtlichen Pflicht | 225 | ||
bb) Anknüpfung der Organhaftung im Falle von Anspruchskonkurrenz ohne akzessorische Anknüpfung | 225 | ||
b) Verletzung von Pflichten aus dem Statut der belangten Gesellschaft | 228 | ||
2. Verletzung gesellschaftsrechtlicher Pflichten gegenüber „Innenstehenden" | 232 | ||
3. Zur Qualifikation der verletzten Pflichten und der Haftungsgründe | 232 | ||
V. Herausgeforderte Deliktstaten | 233 | ||
1. Das Parteiinteresse des Geschädigten | 235 | ||
2. Sonstige Interessen und Interessenabwägung | 237 | ||
VI. Organisationsmängel | 239 | ||
1. Die Beschränkung des Begriffs „Organisationsmangel" auf das deutsche Recht | 239 | ||
2. Kollisionsrechtliche Unterscheidung nach den Funktionen der Lehre vom Organisationsmangel im deutschen Recht | 241 | ||
a) Erste Funktion: Gleichstellung juristischer und natürlicher Personen bezüglich der Haftung aus Verkehrssicherungspflichten | 242 | ||
b) Zweite Funktion: Organhaftung über den Organbegriff hinaus | 243 | ||
c) Dritte Funktion: Begründung und Haftung für echte Mängel in der Organisation | 244 | ||
§ 9. Zusammenspiel der Lösungen mit sonstigem Recht | 246 | ||
I. Gehilfenhaftung | 246 | ||
II. Rückgriff unter den Haftenden | 247 | ||
1. Die Anknüpfung des Rückgriffs | 247 | ||
2. Materiellrechtliche Durchführung des Rückgriffs | 249 | ||
a) Anwendung der Rückgriffsregeln des Personalstatuts auf dem Personalstatut unbekannte Haftungslagen | 250 | ||
b) Rückgriffsbehinderung infolge einer Divergenz zwischen Haftungs- und Personalstatut bezüglich der Passivlegitimation der Rückgriffsparteien gegenüber dem Geschädigten | 251 | ||
c) Zur Höhe des Rückgriffs | 253 | ||
III. Organhaftung und gesetzliche Vertretungsmacht der Organe: Verträglichkeit der Anknüpfungen miteinander und Konvergenz bei Zutreffen gegenläufiger kollisionsrechtlicher Ausnahmeregeln | 254 | ||
1. Widersprüche infolge divergierender Anknüpfung von rechtsgeschäftlicher und sonstiger Zurechnung? | 255 | ||
2. Konvergenz der Anknüpfungen als Begleitwirkung kollisionsrechtlicher Ausnahmeregeln | 259 | ||
a) Schutz des Verkehrs vor Schranken der gesetzlichen Vertretungsmacht: Eine Vermittlung zwischen kollisionsrechtlichen und materiellrechtlichen Lösungen | 260 | ||
b) Fälle der Konvergenz: Schutzwürdigkeit einer Seite in einem höheren als in den Anknüpfungsgrundsätzen vorausgesetzten Grade | 264 | ||
§ 10. Regelvorschlag | 266 | ||
Anhang: Fallgruppen des beiderseitigen Normenwiderspruchs durch Schuldnerhäufung und Schuldnermangel | 269 | ||
Literaturverzeichnis | 271 |