Menu Expand

Cite BOOK

Style

Schohe, G. (1991). Die Haftung juristischer Personen für ihre Organe im internationalen Privatrecht. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-47066-2
Schohe, Gerrit. Die Haftung juristischer Personen für ihre Organe im internationalen Privatrecht. Duncker & Humblot, 1991. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-47066-2
Schohe, G (1991): Die Haftung juristischer Personen für ihre Organe im internationalen Privatrecht, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-47066-2

Format

Die Haftung juristischer Personen für ihre Organe im internationalen Privatrecht

Schohe, Gerrit

Schriften zum Internationalen Recht, Vol. 53

(1991)

Additional Information

Book Details

Pricing

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Abkürzungsverzeichnis 16
Einleitung 23
I. Einführung in die Problematik 23
II. Überblick über den Gang der Darstellung 24
Erster Teil: Bestandsaufnahme 25
§ 1. Deutsche Rechtsprechung zur Anknüpfung der Organhaftung juristischer Personen 25
I. Behandlung der Anknüpfung der Organhaftung als besondere kollisionsrechtliche Frage 25
II. Auslandsbezogene Entscheidungen über schädigendes Organverhalten ohne ausdrückliche kollisionsrechtliche Einordnung der Zurechnungsfrage: Eine Untersuchung der Gründe über das Fehlen entwickelter Lösungen in der deutschen Rechtsprechung 27
1. Stillschweigende Anlehnung der Anknüpfung der Organhaftung an die Anknüpfung deliktischer Ansprüche nach der Tatortregel 28
a) Kollisionsrechtliche Vernachlässigung der Zurechnungsfrage durch Erstreckung des mit Rücksicht auf sonstige Gesichtspunkte bestimmten Tatortrechts auf die Organhaftung 28
aa) Bestimmung des Tatorts allein mit Rücksicht auf die Anwendung deutschen Rechts 29
bb) Bestimmung des Tatorts aHein mit Rücksicht auf die Durchsetzung einer bestimmten Wettbewerbsordnung 31
b) Anlehnung an die Deliktsanknüpfung auch bei tragender Bedeutung der Anknüpfung der Organhaftung für die Entscheidung des Rechtsstreits 34
2. Unerheblichkeit der Anknüpfung der Organhaftung für die Entscheidung des Rechtsstreits 36
a) Unerheblichkeit der Anknüpfung aus kollisionsrechtlichem Grund 36
aa) Übereinstimmung des Personalstatuts der juristischen Person mit dem Deliktsstatut 36
bb) Übereinstimmung des Personalstatuts der juristischen Person mit dem Statut einer anspruchsbegründenden Sonderbeziehung 38
cc) Abweisung der Klage wegen Unbegründetheit des Deliktsanspruchs nach deutschem Recht (Art. 38 EGBGB n.F. bzw. Art. 12 EGBGB n.F.) 39
b) Unerheblichkeit der Anknüpfung der Organhaftung infolge Unerheblichkeit der Organhaftung selbst 40
aa) Unerheblichkeit der Organhaftung und mithin ihrer Anknüpfung wegen Fehlens zurechenbarer Verschuldenstatsachen 40
bb) Unerheblichkeit der Organhaftung und mithin ihrer Anknüpfung wegen Vermutung einer an sich zurechnungsbedürftigen Anspruchsvoraussetzung 42
cc) Sonstige materiellrechtliche Gründe für die Unerheblichkeit der Anknüpfung der Organhaftung 42
3. Übergehung der Anknüpfung der Organhaftung 45
a) Erklärliche Übergehung der Anknüpfung 45
aa) Materiellrechtliche Prüfung der Organhaftung nach allen beteiligten Rechten mit je gleichem Ergebnis 45
bb) Stillschweigende Erstreckung einer Parteivereinbarung über das Deliktsstatut auf die Organhaftung 46
b) Unerklärliche Übergehung der Anknüpfung 48
4. Übergehung der materiellrechtlichen Prüfung der Organhaftung 51
a) Übergehung der materiellrechtlichen Prüfung infolge Vernachlässigung der Verbandseigenschaft der beklagten Partei 51
b) Unerklärliche Übergehung der materiellrechtlichen Prüfung 52
5. Anknüpfung der Organhaftung an das Personalstatut der juristischen Person 53
III. Die Sicht eines Praktikers 55
IV. Zur Unwahrscheinlichkeit einer Formulierung und Lösung des Problems durch die Gerichte 56
§ 2. Deutsche Fallpraxis zur Anknüpfung sonstiger Zurechnungsformen 59
I. Haftung für Leute 59
1. Haftung für Treuhänder 59
2. Amtshaftung 60
3. Gehilfenhaftung und Reederhaftung 61
II. Haftung für fremde Verbindlichkeiten 65
1. Direktanspruch des Geschädigten gegen den Versicherer des Schädigers 65
2. Mithaftung der Gesellschafter einer Personengesellschaft für derén Schuld 67
3. Gesellschaftsrechtliche Durchgriffshaftung 68
III. Gefährdungshaftungen 70
IV. Stellvertretung 72
1. Zurechnung von Wissen 72
2. Gesetzliche Vertretungsmacht der Organe 73
V. Zurechnung eigener Rechtsgeschäfte 73
VI. Synthese: Drei Grundwertungen der deutschen Rechtsprechung bei der Anknüpfung von Zurechnungsfragen 75
§ 3. Deutsches Schrifttum 77
I. Anknüpfung der Organhaftung juristischer Personen an das Deliktsstatut 77
1. Die Argumente für eine deliktsrechtliche Anknüpfung der Organhaftung 77
2. Vorschläge zur Anwendung der berufenen Organhaftungsnorm 78
II. Anknüpfung der Organhaftung juristischer Personen an das Personalstatut 79
III. Gemischte Theorien 80
1. Kumulative Anwendung des Deliktsstatuts und des Personalstatuts der juristischen Person 80
2. Alternative Anwendung des Deliktsstatuts und des Personalstatuts der juristischen Person 80
§ 4. Ausländische Stimmen 82
I. Schweiz 82
1. Organhaftung nach dem Recht des Gesellschaftssitzes: Ein alter Bundesgerichtsentscheid und seine Rechtfertigung im Schrifttum 82
2. Anknüpfung der Organhaftung juristischer Personen an das Deliktsstatut 85
3. Sonstige Meinungen im schweizerischen Schrifttum 86
4. Der schweizerische Entwurf eines IPR-Gesetzes (1978) 87
II. Österreich 88
1. Rechtsprechung und Lehre vor dem IPR-Gesetz vom 15.6.1978 88
2. Die Rechtslage nach dem IPR-Gesetz vom 15. 6. 1978 89
III. Liechtenstein 92
IV. Frankreich 93
V. Belgien 98
VI. Ein Fall aus Luxemburg 99
VII. Niederlande 101
VIII. Italien 103
IX. U.S.A. 103
1. Vorbemerkung und Überblick 103
2. „Charitable Immunity" unter dem Einfluß des ersten Restatement 104
3. „Charitable Immunity" unter dem Einfluß der „neuen Ansätze" 106
4. Materiellrechtliche Lösung 110
5. Entscheidungen ohne Bezüge zu „charitable immunity" 110
§ 5. Staatsverträge und Regelvorschläge 113
I. Haager Übereinkommen über das auf Straßenverkehrsunfälle anzuwendende Recht 113
II. Haager Übereinkommen über das auf die Produkthaftung anzuwendende Recht 113
III. Vorentwurf eines EWG-Übereinkommens über das auf vertragliche und außervertragliche Schuldverhältnisse anwendbare Recht 114
IV. EWG-Übereinkommen über die gegenseitige Anerkennung von Gesellschaften und juristischen Personen 114
1. Die Bedeutung der Anerkennung für die Anknüpfung des Gesellschaftsstatuts und der Organhaftung 115
2. „Deliktsfähigkeit" einer Gesellschaft oder juristischen Person als Folge ihrer Anerkennung 116
V. Der Vorschlag der International Law Association 116
VI. Der Vorschlag des Institut de Droit International 117
VII. Die siebte Haager Konferenz für IPR (9. bis 31. Oktober 1951) 117
Zweiter Teil: Lösungen 120
§ 6. Vorüberlegungen 120
I. Zur Verfeinerung der kollisionsrechtlichen Fragestellung und ihrer dogmatischen Einordnung 120
II. Normative Vorgaben 122
1. Das Diskriminierungsverbot von Art. 7 Abs. 1 des E WG-Vertrags 122
2. Die Bedeutung des Art. 38 EGBGB (Art. 12 EGBGB a.F.) 123
III. Der Sinn der materiellrechtlichen Zurechnungsnorm und sein Niederschlag im IPR 123
1. „Eigenhaftung" der juristischen Person als Sinn der materiellrechtlichen Zurechnung: Eine Auseinandersetzung mit der Vorstellung von der Organhaftung in der deutschen Rechtsprechung 124
2. Rechtsgüterschutz als Sinn der materiellrechtlichen Zurechnungsnorm: Eine Auseinandersetzung mit der Lösung von Beitzke (1977 127
IV. Internationalprivatrechtliche Interessen (Exkurs) 130
§ 7. Grundsätze der Anknüpfung der Organhaftung und der Auslegung der berufenen Sachnorm (entwickelt für Schädigungen infolge eines unvorsätzlichen Zusammenstoßes des Organs mit dem Geschädigten außerhalb einer Sonderbeziehung) 134
I. Parteiinteressen 134
1. Interessen des Geschädigten 134
2. Interessen der juristischen Person 136
a) Zusammenhang der Organhaftung mit der Organisation der juristischen Person 136
b) Einheitliche Beurteilung der Organhaftung nach dem Personalstatut der juristischen Person 140
c) Kein Interesse der juristischen Person an der Anwendung des Tatortrechts 143
3. Interessen des Organs 144
4. Abwägung der Parteiinteressen 148
5. Ausgleich zwischen den Parteiinteressen 151
a) Folgerungen aus der Interessenlage 151
b) Im besonderen: keine alternative Anknüpfung 151
II. Verkehrsinteresse 156
III. Ordnungsinteressen am Einklang der Organhaftung mit der Haftung und sonstigen Zurechnungsformen: Kollisionsrechtliche Lösungen zur Verhütung und materiellrechtliche Lösungen zur Heilung von Normenwidersprüchen 157
1. Wege zum Einklang von Haftung und Haftungszurechnung: Überwindung von Normenwidersprüchen infolge verschiedener und infolge gleicher Anknüpfung der beiden Fragen 157
a) Erscheinungsformen der Normenwidersprüche 157
aa) Erscheinungsform bei Maßgeblichkeit des Personalstatuts der juristischen Person für die Organhaftung: Zusammentreffen scharfer bzw. milder Haftungs- und Zurechnungsformen 157
bb) Erscheinungsformen bei Maßgeblichkeit des Haftungsstatuts für die Organhaftung: Unstimmigkeiten zwischen der Organhaftungnorm des Haftungsstatuts und der Organisation der juristischen Person 158
b) Grundriß und Vergleich der Abhilfen für die beiden Erscheinungsformen des Normenwiderspruchs 161
aa) Kollisionsrechtliche Lösungen und ihre Bewertung anhand der materiellrechtlichen Ergänzungen 161
bb) Materiellrechtliche Lösung bei Maßgeblichkeit des Personalstatuts für die Organhaftung: Anpassung der berufenen Sachnormen an den Inhalt eines der berufenen Rechte 161
cc) Materiellrechtliche Lösung bei Maßgeblichkeit des Haftungsstatuts für die Organhaftung: Die Suche nach Entsprechungen zwischen dem gemeinten und dem angesprochenen Normgegenstand 163
dd) Vergleich der materiellrechtlichen Lösungen 166
c) Die Durchführung der materiellrechtlichen Lösung bei Maßgeblichkeit des Haftungsstatuts für die Organhaftung 167
aa) Die zurechnungsbegründenden Eigenschaften des unmittelbaren Täters 167
bb) Der Zusammenhang der Tat mit den Geschäften des belangten Gebildes 172
cc) Die Auswahl der Zurechnungssubjekte 174
2. Wege zum Einklang von Organhaftung und sonstigen Zurechnungsformen: Einheitliche Anknüpfung aller Zurechnungsformen oder Angleichung der berufenen Zurechnungsnormen aneinander? 179
a) Begründung eines Ordnungsinteresses am Gleichlauf aller Zurechnungsformen 179
b) Aufgabe divergierender Anknüpfungen im Interesse an Einheitlichkeit? 180
aa) Vorrang des Interesses am Gleichlauf der Organhaftung und der Haftung des Organs 181
bb) Mithaftung der Gesellschafter: Keine Aufgabe der Anknüpfung an das Gesellschaftsstatut 181
cc) Durchgriffshaftung der Gesellschafter: Keine Aufgabe der Anknüpfung an das Gesellschaftsstatut 182
dd) Organhaftung und Haftung des Organs: Keine Aufgabe der Anknüpfung an das Deliktsstatut 184
ee) Ergebnis und Würdigung 184
c) Normenwidersprüche infolge uneinheitlicher Anknüpfung der Zurechnungsformen und Widerspruchsfreiheit durch Angleichung 185
aa) Erscheinungsformen beiderseitiger Normenwidersprüche 186
bb) Heilung beiderseitiger Normen Widersprüche 186
α) Heilung bei Schuldnermangel 187
β) Heilung bei Schuldnerhäufung 189
γ) Heilung bei beiderseits ungewollter Koinzidenz von Rechtsfolgen 191
cc) Einseitige Normenwidersprüche 193
IV. Das Ordnungsinteresse an einer durchsetzbaren Entscheidung 193
V. Das Ordnungsinteresse am äußeren Entscheidungseinklang 196
§ 8. Sonderfälle 198
I. Schädigungen bei Verbundenheit der juristischen Person und des Geschädigten mit demselben Recht 199
II. Schädigungen nach Anbahnung eines Kontakts, aber außerhalb einer Sonderbeziehung zwischen dem Geschädigten und der juristischen Person 202
III. Schädigungen im Rahmen einer schon bestehenden rechtlichen Sonderbeziehung 208
1. Die Qualifikation von Rechtserscheinungen als vertragliche Zurechnung des Verhaltens anderer 209
2. Die Anknüpfung der Organhaftung als spezifisch vertragliche Zurechnung des Verhaltens anderer 214
a) Anknüpfung der Organhaftung bei Ansprüchen aus Vertrag allein 215
b) Anknüpfung der Organhaftung bei Konkurrenz vertraglicher und deliktischer Ansprüche des Geschädigten 218
aa) Anknüpfung der Organhaftung im Falle akzessorischer Anknüpfung der deliktischen Ansprüche 218
bb) Anknüpfung der Organhaftung im Falle von Anspruchskonkurrenz ohne akzessorische Anknüpfung der deliktischen Ansprüche 220
IV. Schädigungen durch Verletzung gesellschaftsrechtlicher Pflichten 224
1. Verletzung gesellschaftsrechtlicher Pflichten gegenüber „Außenstehenden" 224
a) Verletzung von Pflichten aus dem Statut einer anderen als der belangten Gesellschaft 224
aa) Anknüpfung der Organhaftung im Falle akzessorischer Anknüpfung aller Haftungsgrundlagen an das Statut der verletzten gesellschaftsrechtlichen Pflicht 225
bb) Anknüpfung der Organhaftung im Falle von Anspruchskonkurrenz ohne akzessorische Anknüpfung 225
b) Verletzung von Pflichten aus dem Statut der belangten Gesellschaft 228
2. Verletzung gesellschaftsrechtlicher Pflichten gegenüber „Innenstehenden" 232
3. Zur Qualifikation der verletzten Pflichten und der Haftungsgründe 232
V. Herausgeforderte Deliktstaten 233
1. Das Parteiinteresse des Geschädigten 235
2. Sonstige Interessen und Interessenabwägung 237
VI. Organisationsmängel 239
1. Die Beschränkung des Begriffs „Organisationsmangel" auf das deutsche Recht 239
2. Kollisionsrechtliche Unterscheidung nach den Funktionen der Lehre vom Organisationsmangel im deutschen Recht 241
a) Erste Funktion: Gleichstellung juristischer und natürlicher Personen bezüglich der Haftung aus Verkehrssicherungspflichten 242
b) Zweite Funktion: Organhaftung über den Organbegriff hinaus 243
c) Dritte Funktion: Begründung und Haftung für echte Mängel in der Organisation 244
§ 9. Zusammenspiel der Lösungen mit sonstigem Recht 246
I. Gehilfenhaftung 246
II. Rückgriff unter den Haftenden 247
1. Die Anknüpfung des Rückgriffs 247
2. Materiellrechtliche Durchführung des Rückgriffs 249
a) Anwendung der Rückgriffsregeln des Personalstatuts auf dem Personalstatut unbekannte Haftungslagen 250
b) Rückgriffsbehinderung infolge einer Divergenz zwischen Haftungs- und Personalstatut bezüglich der Passivlegitimation der Rückgriffsparteien gegenüber dem Geschädigten 251
c) Zur Höhe des Rückgriffs 253
III. Organhaftung und gesetzliche Vertretungsmacht der Organe: Verträglichkeit der Anknüpfungen miteinander und Konvergenz bei Zutreffen gegenläufiger kollisionsrechtlicher Ausnahmeregeln 254
1. Widersprüche infolge divergierender Anknüpfung von rechtsgeschäftlicher und sonstiger Zurechnung? 255
2. Konvergenz der Anknüpfungen als Begleitwirkung kollisionsrechtlicher Ausnahmeregeln 259
a) Schutz des Verkehrs vor Schranken der gesetzlichen Vertretungsmacht: Eine Vermittlung zwischen kollisionsrechtlichen und materiellrechtlichen Lösungen 260
b) Fälle der Konvergenz: Schutzwürdigkeit einer Seite in einem höheren als in den Anknüpfungsgrundsätzen vorausgesetzten Grade 264
§ 10. Regelvorschlag 266
Anhang: Fallgruppen des beiderseitigen Normenwiderspruchs durch Schuldnerhäufung und Schuldnermangel 269
Literaturverzeichnis 271