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Die Kollision von Grundfreiheiten und Gemeinschaftsgrundrechten

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Schindler, D. (2001). Die Kollision von Grundfreiheiten und Gemeinschaftsgrundrechten. Entwurf eines Kollisionsmodells unter Zusammenführung der Schutzpflichten- und der Drittwirkungslehre. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50368-1
Schindler, Dierk. Die Kollision von Grundfreiheiten und Gemeinschaftsgrundrechten: Entwurf eines Kollisionsmodells unter Zusammenführung der Schutzpflichten- und der Drittwirkungslehre. Duncker & Humblot, 2001. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50368-1
Schindler, D (2001): Die Kollision von Grundfreiheiten und Gemeinschaftsgrundrechten: Entwurf eines Kollisionsmodells unter Zusammenführung der Schutzpflichten- und der Drittwirkungslehre, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-50368-1

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Die Kollision von Grundfreiheiten und Gemeinschaftsgrundrechten

Entwurf eines Kollisionsmodells unter Zusammenführung der Schutzpflichten- und der Drittwirkungslehre

Schindler, Dierk

Schriften zum Europäischen Recht, Vol. 72

(2001)

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Abstract

Bürgerkriegsähnliche Zustände auf den Straßen, tonnenweise zerstörtes Obst und Gemüse - Bilder aus Frankreich, die in den vergangenen Jahren immer wieder die europäische Presse dominierten.

Juristisch erregte die Rs. C-265/95 - der sog. »Erdbeerstreit« - Aufsehen dadurch, daß erstmals ein Mitgliedstaat wegen einer Vertragsverletzung durch Unterlassen verurteilt wurde. Der EuGH erkannte erstmals Schutzpflichten zugunsten der konkret betroffenen Warenverkehrsfreiheit an. Ein rechtspolitisch konsequenter Schritt - ist er aber auch dogmatisch tragfähig? Weshalb konnte die Rechtsprechung jahrzehntelang ohne diese Rechtsfigur auskommen und mußte sie 1997 erfinden? Warum konnte sie keine Lösung über die im Vordringen befindliche sog. »unmittelbare Drittwirkung der Grundfreiheiten« finden?

Der Autor beantwortet diese Fragen und identifiziert das bisher europarechtlich ungelöste Grundproblem solcher Fallkonstellationen: die Kollision von Grundfreiheiten mit Gemeinschaftsgrundrechten. Unter Zusammenführung der dogmatischen Figur der unmittelbaren Drittwirkung und der vom EuGH neu geschaffenen Schutzpflichtenlehre entwickelt Dierk Schindler ein stringentes System zur Auflösung dieser Kollisionslage.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsübersicht 7
Inhaltsverzeichnis 11
Abkürzungsverzeichnis 19
Kapitel 1: Einführung 23
I. Der ‚Erdbeerstreit‘ 23
II. Beweggründe für die Fortentwicklung der Dogmatik zur Vertragsverletzung 25
1. Tatsächliche Beweggründe 25
2. Rechtliche Erwägungen 26
a) Die doppelte Begrenztheit der Grundfreiheiten 27
b) Mögliche Lösungsansätze im Rahmen der bisherigen Dogmatik der Vertragsverletzung 28
III. Gang der Untersuchung 29
Kapitel 2: Mitgliedstaatliche Verantwortlichkeit für private Beschränkungshandlungen in der bestehenden Dogmatik zu den Grundfreiheiten 31
I. Einleitung 31
II. Die Zurechnung von privatem Handeln zum Staat 32
1. Problemstellung 32
2. Die Rechtsprechung des EuGH 34
a) Zu den Grundfreiheiten – die Rs. Kommission / Irland (‚Buy Irish‘) 34
b) Zum Vergaberecht – die Rs. Beentjes / Niederländischer Staat 36
c) Zum Beihilferecht – die Rs. van der Kooy / Kommission 38
3. Stellungnahme 38
a) Die Kongruenz der geprüften Kriterien in den verschiedenen Gebieten des Gemeinschaftsrechts 38
b) Die Bedeutung der Kriterien – kumulative Wirkung und unterschiedliches Gewicht in den verschiedenen Rechtsbereichen 39
c) Die Zurechnung privaten Handelns zum Staat – kein gangbarer Lösungsweg im ‚Erdbeerstreit‘-Verfahren 40
III. Privates Handeln als Grundlage für einen mittelbaren Vertragsverstoß durch einen Mitgliedstaat – die Rs. Dubois und Général Cargo Services / Garonor 42
1. Einleitung 42
2. Das Urteil 43
3. Die Schlußanträge von GA La Pergola 44
4. Parallelen zum ‚Erdbeerstreit‘-Verfahren 47
5. Diskussion 50
a) Kann man jedes Unterlassen auch als aktives Tun beschreiben? 50
aa) Die logische Konsequenz aus der fehlenden Zurechenbarkeit des unmittelbar erfolgverursachenden privatautonomen Aktes 50
bb) Die drohende Entstehung einer absoluten Staatshaftung 52
b) Elemente einer Haftungsbegrenzung 53
aa) Die Abgrenzung von aktivem staatlichem Tun und staatlichem Unterlassen 53
bb) Die strikte Trennung zwischen aktivem staatlichem Tun und staatlichem Unterlassen als Element der Haftungsbegrenzung 55
6. Weitere Rechtsprechung zum sogenannten mittelbaren Vertragsverstoß 57
7. Ergebnis 59
IV. Zusammenfassung 60
Kapitel 3: Die Erweiterung des Adressatenkreises der Grundfreiheiten auf Private – die unmittelbare Drittwirkung der Grundfreiheiten 62
I. Problemaufriß 62
II. Die Rechtsprechung des EuGH zur unmittelbaren Drittwirkung der Grundfreiheiten 63
1. Die Rechtsprechung zu den Art. 39, 43 und 49 EGV 63
a) Die Rs. Walrave und Koch / Association UCI u. a. 63
aa) Sachverhalt und Urteil 63
bb) Stellungnahme 65
(1) Unbegrenzte unmittelbare Drittwirkung? 65
(2) Die VO 1612/68 als Argument für eine unmittelbare Drittwirkung 66
(3) Ergebnis 67
b) Die Rs. Donà / Mantero 67
aa) Sachverhalt und Urteil 67
bb) Stellungnahme 68
c) Die Entscheidung van Ameyde / Ufficio Centrale Italiano di Assistenza Assicurativa Automobilisti in Circolazione Internazionale (UCI) 68
aa) Sachverhalt und Urteil 68
bb) Stellungnahme 69
d) Die Rs. Haug-Adrion / Frankfurter Versicherungs-AG 70
aa) Sachverhalt und Urteil 70
bb) Stellungnahme 71
e) Die Rs. Union royale belge des sociétés de football association ASBL u. a./Jean-Marc Bosman 72
aa) Sachverhalt und Urteil 72
bb) Stellungnahme 73
(1) Art. 39 EGV als allgemeines Beschränkungsverbot 73
(2) Der Aussagegehalt zur horizontalen Wirkung der Grundfreiheiten 74
f) Ergebnis 75
2. Die Rechtsprechung zur unmittelbaren Drittwirkung von Art. 28 EGV 77
a) Die Rechtsprechung des EuGH zu den gewerblichen Schutzrechten als Argument für eine unmittelbare Drittwirkung von Art. 28 EGV 78
aa) Einführung 78
bb) Die Ausübung der gewerblichen Schutzrechte 80
(1) Das nationale Gesetz als Anknüpfungspunkt 81
(2) Die Entscheidung des mitgliedstaatlichen Gerichtes 83
(3) Die private Initiative der Rechtsausübung als Verstoß – eine zulässige Subjektivierung des Diskriminierungsbegriffes in Art. 30 Satz 2 EGV? 84
b) Die sonstigen Rechtsprechung zu Art. 28 EGV 85
aa) Die Rs. ‚Dansk Supermarked / Imerco‘ 86
bb) Die Entscheidungen ‚van de Haar‘, ‚Vlaamse Reisebureaus‘ und ‚Bayer/Süllhöfer‘ 87
c) Ergebnis 88
3. Bewertung der Rechtsprechungsanalyse 89
a) Die Grenzen der bisherigen Rechtsprechung 89
b) Die Verfahrensart 90
aa) Warum Vertragsverletzungs- statt Vorabentscheidungsverfahren? 91
bb) Schlußfolgerung für das Verhältnis des Vertragsverstoßes durch Unterlassen zur unmittelbaren Drittwirkung 93
c) Ergebnis 93
III. Unmittelbare Drittwirkung und mitgliedstaatliche Handlungspflichten zugunsten der Grundfreiheiten: Alternativlösungen oder zwei Elemente eines einheitlichen Lösungssystems? 95
1. Einleitung 95
2. Stellungnahmen in der Literatur zu den beiden Rechtsinstituten 96
a) Stellungnahmen zur mitgliedstaatlichen Unterlassungshaftung 96
b) Der Meinungsstand in der Literatur zur unmittelbaren Drittwirkung 98
aa) Auf ‚intermediäre Gewalten‘ beschränkte unmittelbare Drittwirkung der Grundfreiheiten – mit Ausnahme der Warenverkehrsfreiheit 101
bb) ‚Angemessene‘ unmittelbare Drittwirkung aller Grundfreiheiten begrenzt durch Art. 30 Satz 2 EGV und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit 103
cc) Umfassende unmittelbare Drittwirkung unter Anerkennung von immanenten Grenzen der Grundfreiheiten 104
c) Beschränkung der Grundfreiheiten durch Private – ein Kollisionsproblem 106
aa) Die Gemeinschaftsgrundrechte als Ausnahmen zu den Grundfreiheiten 107
bb) Gleichbehandlung von Gemeinschaftsgrundrechten und Grundfreiheiten im Rahmen der Herstellung praktischer Konkordanz 108
cc) Berücksichtigung der Ungleichartigkeit von Gemeinschaftsgrundrechten und Grundfreiheiten im Rahmen der Abwägung im Kollisionsfall 108
3. Ergebnis: Die Kollision gleichrangiger Rechte als gemeinsames Kernproblem der Rechtsinstitute der unmittelbaren Drittwirkung der Grundfreiheiten und der mitgliedstaatlichen Unterlassungshaftung 109
Kapitel 4: Die Gemeinschaftsgrundrechte 113
I. Einleitung 113
II. Die Entwicklung des Grundrechtsschutzes im Gemeinschaftsrecht 113
III. Geltungsgrund, Anwendungsbereich und Funktion der Gemeinschaftsgrundrechte 117
1. Geltungsgrund 118
a) Stellungnahmen des EuGH 119
b) Diskussion 119
2. Die Kritik an der Ausgestaltung des Grundrechtsschutzes durch den EuGH 121
a) Konturlosigkeit von Schutzbereich und Schranken 121
aa) Beispiele für Defizite in der Grundrechtsrechtsprechung des EuGH 122
bb) Gründe für die Defizite 125
cc) Ansatzpunkt für eine Behebung des Grundrechtsdefizits 127
b) Der Rückzug auf eine Evidenzkontrolle bei der Überprüfung von Akten der Gemeinschaftsorgane 128
c) Ergebnis 130
3. Anwendungsbereich der Gemeinschaftsgrundrechte auf mitgliedstaatliche Akte 131
a) Die Rechtsprechung des EuGH zur Bindung der Mitgliedstaaten an die Gemeinschaftsgrundrechte 132
aa) Restriktive Urteile des Gerichtshofs 132
bb) Die Doppelfunktion der Gemeinschaftsgrundrechte als Schranke und Schranken-Schranke der Grundfreiheiten 134
cc) Keine darüber hinausgehende Anwendbarkeit der Gemeinschaftsgrundrechte auf mitgliedstaatliches Handeln 136
b) Kritik der Literatur 138
c) Diskussion der Rechtsprechung unter Berücksichtigung der Abwägungslösung 140
aa) Der Zusammenhang der Problemkreise 140
bb) Die Abwägungslösung 141
d) Ergebnis 143
4. Das Rangverhältnis zwischen Grundfreiheiten und Gemeinschaftsgrundrechten 145
5. Die Ungleichartigkeit von Grundfreiheiten und Gemeinschaftsgrundrechten 148
a) Die unterschiedliche Wirkungsrichtung 148
b) Institutionelle und individuelle Gewährleistungsebene 148
c) Schlußfolgerung 149
6. Staatliche Schutzpflichten zugunsten der Gemeinschaftsgrundrechte 152
a) Die Rechtsprechung 152
aa) Die Rs. ‚Gouda‘ 153
bb) Die Rs. ‚Familiapress‘ 154
cc) Ergebnis: Die Anerkennung der Existenz von Schutzpflichten 155
b) Diskussion 155
IV. Ergebnis 157
Kapitel 5: Die Struktur des Kollisionsproblems und seine Lösung mit Hilfe des Abwägungsmodells 159
I. Problemstellung 159
1. Zurechnung des Handelns zum Staat 159
2. Die unmittelbare Drittwirkung der Grundfreiheiten und die Anerkennung von Schutzpflichten auf Seiten der Mitgliedstaaten 160
3. Entwicklung und Geltungsgrund der Gemeinschaftsgrundrechte und ihr Verhältnis zu den Grundfreiheiten 161
II. Die Abwägung als Lösungsmodell für die Kollision von Grundfreiheiten und Gemeinschaftsgrundrechten 162
1. Die Kollision von Gemeinschaftsgrundrechten und Grundfreiheiten als Prinzipienkollision 162
a) Die Prinzipienqualität von Gemeinschaftsgrundrechten und Grundfreiheiten 163
b) Auflösung der Prinzipienkollision durch Abwägung 165
2. Das Recht auf staatliches Handeln zum Schutz subjektiver Rechte und seine Kollision mit einem gleichrangigen Abwehrrecht 168
3. a) Das Recht auf staatliches Handeln zum Schutz subjektiver Rechte 168
b) Die Kollision von Schutzrechten mit Abwehrrechten 170
aa) Abgleich mit dem Kollisionsmodell 170
bb) Kritik an der Anwendung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit auf Kollisionslagen 170
III. Das Drei-Relationen-Modell zur vollständigen Erfassung des Konflikts zwischen gleichrangigen Freiheitsgarantien / Prinzipien 171
1. Die drei Relationen 171
2. Das Verhältnis der drei Relationen zueinander 173
a) Die Zweidimensionalität des ‚Drei-Relationen-Modells‘ 173
b) Das Verhältnis von unmittelbarer Drittwirkung, mittelbarer Drittwirkung und Schutzpflichtenlehre 174
aa) Allgemein 174
bb) Unmittelbare Drittwirkung – mittelbare Drittwirkung (Schutzpflicht) 175
cc) Schutzpflichtenlehre – mittelbare Drittwirkung 175
3. Ergebnis 176
IV. Der Wesensunterschied zwischen den Gemeinschaftsgrundrechten und den Grundfreiheiten und seine Konsequenzen für den Abwägungsvorgang 176
1. Grundrechte als primär individuelle Gewährleistungen 177
2. Die Grundfreiheiten als primär institutionelle Garantien 177
3. Relevanz und Konsequenzen des unterschiedlichen materiellen Charakters von Grundfreiheiten und Gemeinschaftsgrundrechten für den Abwägungsvorgang 178
a) Relevanz des unterschiedlichen materiellen Charakters 178
b) Auswirkungen des unterschiedlichen materiellen Charakters auf den Abwägungsvorgang 179
aa) Methodische Vorgaben 180
bb) Die teleologische Perspektive 181
cc) Systematische Erwägungen 181
(1) Systemwidrige Bindung Privater an die Grundfreiheiten? 181
(2) Kein Spürbarkeitserfordernis im Rahmen der Grundfreiheiten? 182
4. Ergebnis 185
V. Zusammenfassung 186
Kapitel 6: Die dogmatische Umsetzung der Kollisionsregel im Gemeinschaftsrecht 188
I. Einleitung 188
II. Die Lösung im ‚Erdbeerstreit‘-Verfahren 188
1. Das Urteil des EuGH 188
2. Die Schlußanträge von GA Lenz 189
a) Die fehlenden Stringenz in der Argumentation 190
b) Die akzessorische Ergänzung des Beeinträchtigungsverbotes von Art. 28 EGV um ein Schutzgebot mit Hilfe von Art. 10 Abs. 1 EGV 191
c) Das Akzessorietätserfordernis im Rahmen von Art. 10 EGV 192
aa) Allgemein 192
bb) 1. Beispiel: Die unmittelbare Wirksamkeit von Richtlinienbestimmungen 193
cc) 2. Beispiel: Die mitgliedstaatliche Haftung 194
dd) Die Unanwendbarkeit von Art. 10 Abs. 1 EGV zur Begründung der zu sichernden Hauptpflicht 195
3. Ergebnis 196
III. Die Funktion von Art. 10 EGV im Rahmen einer Kollision von Grundfreiheiten und Gemeinschaftsgrundrechten am Beispiel des ‚Erdbeerstreit‘-Verfahrens 197
1. Das Bestehen einer Schutzpflicht als Hauptpflicht 197
2. Gemeinschaftsrechtliche Grenzen der akzessorischen Nebenpflichten 199
a) Der Charakter der geschützten Rechtsposition als äußerer Rahmen für die Ableitung gemeinschaftsrechtlicher Schutzpflichten im Kollisionsfall 199
b) Das Akzessorietätserfordernis als innerer Rahmen für die Ableitung gemeinschaftsrechtlicher Schutzpflichten im Kollisionsfall 201
c) Das mitgliedstaatliche Ermessen bei der Umsetzung gemeinschaftsrechtlicher Schutzpflichten im Kollisionsfall 201
aa) Die Ermessensreduktion im Bezug auf das Entschließungsermessen 201
bb) Das Auswahlermessen und der Rückzug des EuGH auf eine Evidenzkontrolle 203
(1) Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz als Grenze für Gemeinschaftsmaßnahmen – Art. 5 Abs. 3 EGV 204
(2) Die ratio der Schutzpflicht 205
cc) Ergebnis 206
IV. Zusammenfassung 206
Literaturverzeichnis 208
Entscheidungsverzeichnis 218
Sachwortverzeichnis 224