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Hoffmann, P. (1991). Der unerreichbare Zeuge im Strafverfahren. Die Unerreichbarkeit des Zeugen gemäß § 244 Abs. 3 Satz 2 der Strafprozeßordnung. Geschichtliche Untersuchung und aktuelle Problemstellung einschließlich der V-Mann-Problematik. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-47073-0
Hoffmann, Paul. Der unerreichbare Zeuge im Strafverfahren: Die Unerreichbarkeit des Zeugen gemäß § 244 Abs. 3 Satz 2 der Strafprozeßordnung. Geschichtliche Untersuchung und aktuelle Problemstellung einschließlich der V-Mann-Problematik. Duncker & Humblot, 1991. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-47073-0
Hoffmann, P (1991): Der unerreichbare Zeuge im Strafverfahren: Die Unerreichbarkeit des Zeugen gemäß § 244 Abs. 3 Satz 2 der Strafprozeßordnung. Geschichtliche Untersuchung und aktuelle Problemstellung einschließlich der V-Mann-Problematik, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-47073-0

Format

Der unerreichbare Zeuge im Strafverfahren

Die Unerreichbarkeit des Zeugen gemäß § 244 Abs. 3 Satz 2 der Strafprozeßordnung. Geschichtliche Untersuchung und aktuelle Problemstellung einschließlich der V-Mann-Problematik

Hoffmann, Paul

Schriften zum Strafrecht, Vol. 88

(1991)

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Abstract

In neuerer Zeit hat sich der Bundesgerichtshof als Revisionsinstanz in zahlreichen Entscheidungen mit der Frage der Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Beweisantrages wegen Unerreichbarkeit des Beweismittels zu beschäftigen. Nach Ansicht des Vorsitzenden Richters am Bundesgerichtshof, Herdegen, hat dieser Ablehnungsgrund "in den letzten Jahren eine Aktualisierung erfahren, die es rechtfertigt, ihn an die Spitze der Erörterung der in der Praxis wichtigsten Ablehnungsgründe zu stellen".

Vorrangiges Ziel des Autors ist es nicht, eine grundsätzliche Untersuchung über den Beweisantrag vorzulegen, sondern speziell den Ablehnungsgrund der Unerreichbarkeit des Beweismittels zu durchleuchten. Da aber die Entwicklung der Ablehnungsgründe eng verknüpft ist mit der Entwicklung des Beweisantragsrechts, kann er sich nicht losgelöst allein mit dem Ablehnungsgrund der Unerreichbarkeit beschäftigen, da sie gleichsam in die übergeordnete Problematik des Beweisantragsrechts eingebettet ist.

Weil die heutige Regelung des § 244. 3 SPO das Ergebnis einer über 100jährigen Auseinandersetzung ist, ja die geschichtlichen Wurzeln noch weiter zurückgreifen, liegt ein Schwerpunkt der Arbeit in der Aufarbeitung der geschichtlichen Entwicklung des Beweisantragsrechts im allgemeinen und des Ablehnungsgrundes der Unerreichbarkeit des Beweismittels im besonderen.

Der Verfasser beschäftigt sich darüber hinaus vor allem wegen der besonderen Tragweite und Aktualität mit den Aspekten der Unerreichbarkeit des Beweismittels aufgrund behördlichen Verhaltens (V-Mann-Problematik).

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 9
Einleitung 17
Teil 1: Begriffsbestimmung 19
1. Abschnitt: Der Begriff des Beweisantrags 19
I. Problemstellung 19
II. Die Begriffsdefinition des Beweisantrags und ihre einzelnen Komponenten 20
1. Die Definition 20
2. Die Komponenten des Beweisantrags 20
a) Die Behauptung bestimmter Beweistatsachen 21
b) Die Benennung bestimmter Beweismittel 22
aa) Zeugenbeweis 23
bb) Urkundenbeweis 25
2. Abschnitt: Das Verhältnis von Beweisantragsrecht und Aufklärungspflicht 27
Teil 2: Die historische Entwicklung der gesetzlichen Regelung 29
1. Abschnitt: Von der Constitutio Criminalis Carolina bis zur Reichsstrafprozeßordnung 1877 29
I. Die Constitutio Criminalis Carolina (CCC) 29
II. Die Zeit der Hexenverfolgung – Cautio Criminalis 31
III. Die preußische Kriminalordnung von 1805 33
IV. Die vorbildliche Entwicklung im französischen Strafverfahrensrecht 34
V. Die Reform des Strafverfahrens in den deutschen Staaten 36
VI. Die Regelungen über das Beweisantragsrecht und die Ablehnbarkeit von Beweisanträgen in der deutschen Partikulargesetzgebung vor Erlaß der RStPO 1877 37
1. Hessen-Nassau 37
2. Kurhessen 38
3. Bayern 39
4. Preußen 40
5. Württemberg, Braunschweig, Sachsen, Hannover, Baden 42
6. Zusammenfassung 44
VII. Die gesetzliche Regelung in der Reichsstrafprozeßordnung 1877 und ihre Entstehungsgeschichte 44
1. Die gesetzliche Regelung 44
2. Die Entstehungsgeschichte 46
a) Die Initiative des Gesetzgebers 46
b) Der erste Entwurf (E I) 46
c) Der zweite und dritte Entwurf (E II u. E III) 47
d) Die Überarbeitung durch die Reichsjustizkommission 49
VIII. Zusammenfassung und Schlußfolgerungen 51
2. Abschnitt: Von der Reichsstrafprozeßordnung 1877 bis zum Ende des 2. Weltkrieges – Die Ausgestaltung des Beweisantragsrechts und die Entwicklung des Ablehnungsgrundes der Unerreichbarkeit des Beweismittels in Gesetz, Rechtsprechung und Literatur 54
I. Die Entwicklung bis zur Notverordnung vom 14.6.1932 54
1. Gesetzgeberische Initiativen 54
a) Die Entwicklung bis zum Entwurf 1895 54
b) Die Entwicklung bis zum Entwurf 1919 55
c) Die Entwicklung bis zur Notverordnung vom 14.6.1932 56
2. Die Ausgestaltung des Beweisantragsrechts durch das Reichsgericht und die ältere Literatur – Die Entwicklung der Ablehnungsgründe 59
a) Die Arbeit des Reichsgerichts 59
aa) Die Entwicklung der Ablehnungsgründe 59
bb) Die Anfange der Aufklärungsrüge 62
b) Der Einfluß der älteren Literatur 63
II. Die Zeit der Machtergreifung durch die Nationalsozialisten bis zum Ende des 2. Weltkrieges 66
1. Gesetzgeberische Initiativen 66
a) Die Verordnung über die Bildung von Sondergerichten vom 31. März 1933 66
b) Das Gesetz zur Änderung der Vorschriften des Strafverfahrens und des GVG vom 28. Juni 1935 66
c) Die Maßnahmenverordnung vom 1. September 1939 und die Vereinfachungsverordnung vom 13. August 1942 68
2. Die Stellungnahme des Reichsgerichts zum Abbau des Beweisantragsrechts durch das nationalsozialistische Regime 69
a) Der Einfluß des § 24 der Maßnahmenverordnung auf die Rechtsprechung des Reichsgerichts 69
b) Die Weiterentwicklung der Aufklärungsrüge durch das Reichsgericht 70
3. Die Rolle der Literatur beim Abbau des Beweisantragsrechts in der NS-Zeit 70
III. Die Grundzüge der geschichtlichen Entwicklung speziell des Ablehnungsgrundes der Unerreichbarkeit bis zum Ende des 2. Weltkrieges in Rechtsprechung und Literatur 72
1. Die Rechtsprechung des Reichsgerichts 72
2. Die Behandlung in der älteren Literatur 75
IV. Die gesetzliche Regelung durch das Rechtsvereinheitlichungsgesetz vom 12. September 1950 76
V. Zusammenfassung und Schlußfolgerungen 77
Teil 3: Die Unerreichbarkeit des Beweismittels nach gegenwärtigem Recht 81
1. Abschnitt: Die Einordnung des Ablehnungsgrundes der Unerreichbarkeit in das Normengefüge der Strafprozeßordnung 81
I. Einordnung in § 244 81
II. Zusammenhang zwischen § 244 Abs. 3 Satz 2 5. Alt. und den §§ 223 und 251 83
2. Abschnitt: Grundsätzliche Voraussetzungen der Ablehnung eines Beweisantrags wegen Unerreichbarkeit des Beweismittels 87
I. Vorliegen eines Beweisantrags 87
1. Der Unterschied zwischen Amtsaufklärungspflicht und Beweisantragsrecht 87
a) Theorie der Identität von Amtsaufklärungspflicht und Beweisantragsrecht 88
b) Stellungnahme 88
II. Die allgemeinen Gründe der Unerreichbarkeit – Versuch einer dogmatischen Differenzierung 92
1. Die bisherige Einteilung in tatsächliche und rechtliche Unerreichbarkeit 92
2. Eigener Ansatz – Objektive und subjektive Unerreichbarkeit 95
3. Abschnitt: Die Unerreichbarkeit des Zeugen 97
I. Der Zeuge als dominierendes Beweismittel in der Praxis 97
II. Vorprüfung durch das Gericht 97
1. Stellung eines Beweisantrags 97
2. Das Nichtvorliegen anderer Ablehnungsgründe 97
III. Die Fälle der objektiven Unerreichbarkeit des Zeugen 99
1. In der Person des Zeugen liegende und von ihm selbst nicht zu beseitigende Hindernisse 99
a) Tod, Verschollenheit, Geisteskrankheit, § 251 Abs. 1 Nr. 1 1. u. 2. Variante 99
b) Krankheit und Gebrechlichkeit für längere oder ungewisse Zeit 100
aa) Unmöglichkeit des Erscheinens wegen Krankheit oder Gebrechlichkeit 100
bb) Die ungewisse Dauer 102
c) Die Unerreichbarkeit bei Möglichkeit der kommissarischen Vernehmung 102
2. Andere nicht zu beseitigende Hindernisse, die dem Erscheinen des Zeugen bei bekanntem Aufenthalt entgegenstehen, §§ 251 Abs. 1 Nr. 2, 223 Abs. 1 103
a) Inländische Zeugen 104
aa) Unerreichbarkeit bei Berufung des Zeugen auf das Zeugnisverweigerungsrecht 104
bb) Die Unerreichbarkeit bei Verweigerung der Aussagegenehmigung 106
cc) Unerreichbarkeit mangels Möglichkeit, das Erscheinen zu erzwingen 107
b) Im Ausland befindliche Zeugen 107
aa) Allgemeine Voraussetzung der Ablehnung wegen Unerreichbarkeit 107
bb) Die Unerreichbarkeit bei Aufenthalt des Zeugen in Vertragsstaaten des Europäischen Rechtshilfeübereinkommens 109
(a) Ladung zur Hauptverhandlung 109
(b) Entbehrlichkeit der Ladung 111
(c) Die Ausgestaltung der Ladung nach dem Europäischen Rechtshilfeübereinkommen 112
(aa) Die Unzulässigkeit von Zwangsandrohungen – Art. 8 EuRHiÜbK 112
(bb) Hinweis auf die Zeugenentschädigung – Art. 9 EuRHiÜbk 113
(cc) Aufforderung des ersuchten Staates an den Zeugen zu erscheinen – Art. 10 EuRHiÜbK 113
(dd) Die Überstellung eines Häftlings als Zeuge gem. Art. 11 EuRHiÜbk 115
(ee) Der Hinweis auf das freie Geleit gem. Art. 12 Abs. 1 und 3 EuRHiÜbK 116
cc) Die Unerreichbarkeit bei bekanntem Aufenthalt des Zeugen im sonstigen Ausland im Rechtshilfeverkehr auf vertraglicher und vertragsloser Ebene 118
(a) Zustellung einer Ladung 118
(b) Die Zusicherung freien Geleits 120
c) Zeugen aus der DDR 123
aa) Die Auswirkungen des Grundlagenvertrages 123
bb) Unerreichbarkeit bei Ablehnung der Weiterleitung des Rechtshilfeersuchens durch Behörden der Bundesrepublik 124
cc) Unerreichbarkeit des Zeugen bei der Gefahr rechtsstaatlicher Verfolgung 126
3. Die Behandlung des Beweisantrags bei „vorübergehender“ Unerreichbarkeit des Zeugen, dessen Aufenthalt bekannt ist 127
a) Die von der Rechtsprechung zugrunde gelegte Zeitspanne 127
b) Einräumung eines Ermessensspielraums 128
aa) Das Kriterium der Schwere des Tatvorwurfs 129
bb) Die Bedeutung des Beweismittels 129
cc) Die Berücksichtigung des Beschleunigungsgrundsatzes 130
c) Die Notwendigkeit einer Begrenzung der „vorübergehenden“ Unerreichbarkeit 131
4. Die Unerreichbarkeit des behördlich geheimgehaltenen V-Mannes 132
a) Problemstellung 132
b) Der Begriff des V-Mannes, seine Einsatzgebiete und sein Vorgehen 133
aa) Der Begriff des V-Mannes 133
bb) Die Einsatzgebiete des V-Mannes 135
cc) Das Vorgehen des V-Mannes 136
c) Voraussetzungen für die Unerreichbarkeit des behördlich geheimgehaltenen V-Mannes 137
aa) Zulässigkeit und rechtliche Grundlagen der Abschottung des V-Mannes durch die Behörden 137
(a) Die Verweigerung der Aussagegenehmigung 137
(b) Die Rechtsgrundlage für die Nichtbekanntgabe des Namens und der ladungsfähigen Anschrift des V-Mannes 138
(c) Die Weigerungsgründe des § 96 140
(d) Weitere Weigerungsgründe – Gefährdung des Zeugen und Vertraulichkeitszusage 141
(e) Die Entscheidungskompetenz bei der Auskunftsverweigerung 143
(f) Der Zeitpunkt der Entscheidung der obersten Dienstbehörde 145
(g) Anforderungen an die Begründung der Sperrerklärung der obersten Dienstbehörde 146
bb) Der Rechtsweg gegen die Sperrerklärung 147
(a) Der Verwaltungsrechtsweg 148
(b) Der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten 149
(c) Stellungnahme 149
cc) Die Behandlung des Beweisantrags bei rechtswidriger Verweigerung der Auskunft über die Identität des V-Mannes 151
(a) Die Gründe der Rechtswidrigkeit 151
(b) Die Reaktionen des erkennenden Gerichts 152
(aa) Die Erhebung von Gegenvorstellungen 152
(bb) Abwarten des Justizverwaltungsverfahrens 152
(cc) Beschlagnahme der Akten 153
(c) Die Behandlung des Beweisantrags 155
dd) Die Behandlung des Beweisantrags bei rechtmäßiger Sperrerklärung 157
d) Die Rechtsfolge der Unerreichbarkeit des behördlich geheimgehaltenen V-Mannes aus der Sicht der Rechtsprechung 158
aa) Der Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 26.5.1981 162
bb) Die vorläufige Bewertung des Beschlusses 165
cc) Der Beschluß des großen Senats für Strafsachen vom 17.10.1983 167
dd) Analyse der Entscheidung des Großen Senats 169
ee) Die Auswirkungen des Beschlusses des Großen Senats auf die neuere Rechtsprechung 173
(a) Die Entscheidungen des 5. Strafsenats vom 20.12.1983 und 16.4.1985 173
(b) Das Urteil des 3. Strafsenats vom 14.11.84 174
(c) Das Urteil des 2. Strafsenats vom 5.12.1984 177
(d) Das Urteil des 5. Strafsenats vom 16.4.1985 178
(e) Der Beschluß des 5. Strafsenats vom 21.3.1989 179
(j) Das Urteil des 2. Strafsenats vom 31.3.1989 179
e) Die Notwendigkeit einer Kurskorrektur der Rechtsprechung 182
aa) Die heute noch zu lösenden Probleme 182
bb) Die „Fernwirkung“ des Lösungsansatzes des Großen Senats 183
(a) Verbot des Ausschlusses der Verteidigung bei der polizeilichen Vernehmung 183
(b) Die Pflicht zur Namensnennung des V-Mannes gem. § 68 bei der polizeilichen Vernehmung 185
(c) Die Konsequenz der gefundenen Lösung 187
cc) Die Lösungsansätze der Literatur und ihre Berechtigung 188
(a) Verstoß gegen das Gebot eines fairen Verfahrens 188
(aa) Die Zweifelhaftigkeit des § 261 als taugliches Regulativ 189
(bb) Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG 194
(cc) Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 und Abs. 3 d der Menschenrechtskonvention (MRK) 196
(b) Rechtsmißbrauch wegen widersprüchlichen Verhaltens 198
dd) Modifikation des gefundenen Ergebnisses 199
(a) Gefährdung des V-Mannes durch den Angeklagten oder seine Hintermänner 199
(b) Zustimmung des Angeklagten zur Verwertung der V-Mann-Angaben 200
f) Schlußbetrachtung 202
IV. Die Fälle der subjektiven Unerreichbarkeit des Zeugen 203
1. Unerreichbarkeit des Zeugen wegen nicht zu ermittelnden Aufenthalts 203
a) Die nach der Rechtsprechung zu stellenden Anforderungen an die Beibringungsbemühungen des Gerichts 204
b) In Unzulässigkeit einer Durchbrechung des Beweisantizipationsverbots 208
c) Die „Schwere der Tat“ als unzulässiges Abwägungskriterium 210
d) Die Konsequenz der gefundenen Lösung 210
2. Unerreichbarkeit des Zeugen wegen Unzumutbarkeit des Erscheinens 213
V. Die Anforderungen an die Begründung der Ablehnung des Beweisantrags 214
Ergebnis der Untersuchung 218
Literaturverzeichnis 222