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Das Verhältnis der Tübinger Schule zur deutschen Rechtssoziologie

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Dombek, B. (1969). Das Verhältnis der Tübinger Schule zur deutschen Rechtssoziologie. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-41843-5
Dombek, Bernhard. Das Verhältnis der Tübinger Schule zur deutschen Rechtssoziologie. Duncker & Humblot, 1969. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-41843-5
Dombek, B (1969): Das Verhältnis der Tübinger Schule zur deutschen Rechtssoziologie, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-41843-5

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Das Verhältnis der Tübinger Schule zur deutschen Rechtssoziologie

Dombek, Bernhard

Schriftenreihe zur Rechtssoziologie und Rechtstatsachenforschung, Vol. 15

(1969)

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Abstract

Mit der Begründung dieser Schriftenreihe im Jahre 1966 ging es dem Berliner Handels- und Wirtschaftsrechtler Ernst E. Hirsch, wie er damals schrieb, um den Nachweis, »daß die Wiederaufnahme der durch die nationalsozialistische Herrschaft unterbundenen Bemühungen von Arthur Nussbaum um Erforschung der Rechtstatsachen für eine Rechtswissenschaft stricto sensu ebenso unentbehrlich ist wie die im deutschen Rechtskreis von Eugen Ehrlich begründete, aber noch immer vor allem von Juristen teils abgelehnte, teils beargwöhnte Rechtssoziologie.« Entsprechend dieser (unveränderten) Aufgabenstellung ist die Schriftenreihe zum einen der Beschäftigung mit den Klassikern der Vergangenheit und ihrer Relevanz für das Heute und zum anderen aktuellen Fragestellungen der Gegenwart gewidmet.

Table of Contents

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Vorwort des Herausgebers 5
Inhaltsverzeichnis 7
Erster Teil: Die Tübinger Schule 11
§ 1 I. Kapitel: Die Bezeichnung „Tübinger Schule“ 11
II. Kapitel: Die Begriffsjurisprudenz 12
§ 2 1. Abschnitt: Entstehung und Rechtsquellenlehre 12
§ 3 2. Abschnitt: Rechtsanwendung 14
§ 4 3. Abschnitt: Die Aufgabe der Rechtswissenschaft 15
§ 5 4. Abschnitt: Die Methodenlehren Iherings 16
III. Kapitel: Die Lehre der Tübinger Schule 17
§ 6 1. Abschnitt: Die Vertreter der Tübinger Schule 17
§ 7 2. Abschnitt: Die genetische Interessentheorie 19
1. Der Begriff des Interesses 19
2. Die Prinzipien der Interessenabwägung 22
§ 8 3. Abschnitt: Die Gesetzesauslegung 25
§ 9 4. Abschnitt: Begriffs- und Systembildung 30
§ 10 5. Abschnitt: Das Verhältnis zur Freirechtslehre 32
Zweiter Teil: Die Bedeutung der Tübinger Schule für die deutsche Rechtssoziologie 36
I. Kapitel: Die deutsche Rechtssoziologie 36
§ 11 1. Abschnitt: Die Soziologie als Wissenschaft 36
§ 12 2. Abschnitt: Die Rechtssoziologie als Wissenschaft 37
§ 13 3. Abschnitt: Die deutsche Rechtssoziologie 39
II. Kapitel: Das Verhältnis der Tübinger Schule zur Rechtssoziologie 43
§ 14 1. Abschnitt: Das Verhältnis zwischen Rechtswissenschaft und Rechtssoziologie 43
§ 15 2. Abschnitt: Die Tübinger Schule als soziologische Jurisprudenz 52
III. Kapitel: Die Bedeutung der Tübinger Schule für die deutsche Rechtssoziologie 53
§ 16 1. Abschnitt: Ausdrückliche Stellungnahmen der deutschen Rechtssoziologie zur Tübinger Schule 53
§ 17 2. Abschnitt: Der Einfluß der Tübinger Schule auf die Rechtspraxis 57
3. Abschnitt: Die genetische Interessentheorie in der deutschen Rechtssoziologie 60
§ 18 Der Begriff des Interesses 60
§ 19 Die Prinzipien der Interessenabwägung 68
§ 20 Recht und Macht 77
§ 21 Der Rechtsbegriff 81
§ 22 4. Abschnitt: Die Erforschung der sozialen Wirklichkeit 85
§ 23 IV. Kapitel: Ergebnisse der vorliegenden Arbeit 90
Literaturverzeichnis 92