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Grundlagen »Gemeinsamer Sicherheit« im Weltraum nach universellem Völkerrecht

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Wolter, D. (2003). Grundlagen »Gemeinsamer Sicherheit« im Weltraum nach universellem Völkerrecht. Der Grundsatz der friedlichen Nutzung des Weltraums im Lichte des völkerrechtlichen Strukturprinzips vom »Gemeinsamen Erbe der Menschheit«. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51146-4
Wolter, Detlev. Grundlagen »Gemeinsamer Sicherheit« im Weltraum nach universellem Völkerrecht: Der Grundsatz der friedlichen Nutzung des Weltraums im Lichte des völkerrechtlichen Strukturprinzips vom »Gemeinsamen Erbe der Menschheit«. Duncker & Humblot, 2003. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51146-4
Wolter, D (2003): Grundlagen »Gemeinsamer Sicherheit« im Weltraum nach universellem Völkerrecht: Der Grundsatz der friedlichen Nutzung des Weltraums im Lichte des völkerrechtlichen Strukturprinzips vom »Gemeinsamen Erbe der Menschheit«, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-51146-4

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Grundlagen »Gemeinsamer Sicherheit« im Weltraum nach universellem Völkerrecht

Der Grundsatz der friedlichen Nutzung des Weltraums im Lichte des völkerrechtlichen Strukturprinzips vom »Gemeinsamen Erbe der Menschheit«

Wolter, Detlev

Schriften zum Völkerrecht, Vol. 148

(2003)

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Abstract

Detlev Wolter untersucht in der vorliegenden interdisziplinären Arbeit die völkerrechtlichen Grundlagen für die Anwendung der sicherheitspolitischen Konzeption »Gemeinsamer Sicherheit« auf den Weltraum. Gestützt auf die Menschheitsklausel als zentralem Strukturprinzip des Weltraumvertrages und das Kooperationsgebot entwirft er eine umfassende Theorie der friedlichen Nutzung des hoheitsfreien Gemeinschaftsraums. Der Strukturwandel des Völkerrechts von einem Koexistenz- zum Kooperationsrecht mit der Herausbildung von Allgemeinwohlinteressen im Völkerrecht wird für die Sicherheit im Gemeinschaftsraum fruchtbar gemacht. Dazu werden Entstehungsgeschichte, Anwendungsbereich und Inhalt des Grundsatzes der friedlichen Nutzung des Weltraums und des Prinzips des Gemeinsamen Erbes der Menschheit anhand der Staatenpraxis in den Vereinten Nationen und der Genfer Abrüstungskonferenz beleuchtet und die global commons-Diskussion auf den Sicherheitsbereich bezogen.

Die Herausarbeitung konkretisierender Rechtsstandards und Kriterien der friedlichen Nutzung bildet die Grundlage für eine völkerrechtliche Bewertung der Pläne von Präsident Bush jr. zu einer weltraumgestützten Raketenabwehr. Den Bestrebungen einer militärischen Kontrolle über den Weltraum wird die Bekräftigung gemeinsamer Sicherheitsinteressen als Chance für einen kooperativen Strategiewechsel gegenübergestellt.

Im rechtspolitischen Teil schlägt der Autor ein multilaterales Abkommen über kooperative Sicherheit im Weltraum (KSW-Vertrag) mit folgenden Bestandteilen vor: Transparenz und Vertrauensbildung, strukturelle Nichtangriffsfähigkeit, schrittweise Denuklearisierung, Schutz vor unautorisierten und versehentlichen Raketenangriffen und vor Raketenangriffen unter Verletzung eines Nichtverbreitungsregimes, Verbot der aktiven militärischen Nutzung des Gemeinschaftsraums von zerstörerischer Art und Errichtung einer International Satellite Monitoring Agency. Der Entwurf für eine gemeinsame Sicherheitsordnung knüpft strukturell an eine kooperative Völkerrechtsordnung mit den Gemeinschaftswerten von Abrüstung, wirtschaftlicher Entwicklung und multilateraler Friedenssicherung an.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsübersicht 9
Inhaltsverzeichnis 11
Abkürzungsverzeichnis 22
A. Einleitung 25
I. Problemstellung 25
II. Methodischer Ansatz und Gang der Darstellung 32
B. Die völkerrechtliche Begrenzung des militärischen Hegemonialstatus der Weltraummächte über den Weltraum 38
I. Entstehungsgeschichte des Grundsatzes der friedlichen Nutzung des Weltraums 38
1. Die Weltraummächte verpflichten sich, den Weltraum im Interesse der Menschheit zu „friedlichen Zwecken“ zu nutzen 38
a) Der Beginn des Weltraumzeitalters geht mit den Bekundungen der Weltraummächte einher, den Weltraum nur zu friedlichen Zwecken im Interesse der ganzen Menschheit zu nutzen und vom Wettrüsten freizuhalten 38
b) Die Schaffung des „Ausschusses der Vereinten Nationen für die friedliche Nutzung des Weltraums“ im Jahre 1958 und die Weltraum-Rechtsgrundsätze-Erklärung der VN-Generalversammlung von 1963 42
c) Erste begrenzte Demilitarisierungserfolge betreffend den Weltraum im Jahre 1963 und weitere multilaterale Bemühungen um ein Verbot der Stationierung von Waffen im Weltraum 47
2. Der Weltraumvertrag als „Magna Charta“ der Weltraumordnung und die Überordnung des Allgemeinwohlinteresses der internationalen Gemeinschaft über einzelstaatliche Partikularinteressen im Sicherheitsbereich 51
3. Gesamtwürdigung der Entstehungsgeschichte des Grundsatzes der friedlichen Nutzung des Weltraums als Maßstab zur Beschränkung der Rüstung im Weltraum und der militärischen Hegemonialstellung der Weltraummächte 56
4. Zwischenergebnis: Spannungsverhältnis zwischen Menschheitsinteresse und einzelstaatlicher Weltraumfreiheit im Sicherheitsbereich 60
II. Die internationale Gemeinschaft akzeptiert nolens volens passive, nicht-zerstörerische militärische Nutzungen des Weltraums durch die Weltraummächte, aber keine darüber hinausgehenden aktiven militärischen Nutzungen zerstörerischer Qualität 64
1. Der Grundsatz der friedlichen Nutzung des Weltraums in der Praxis bis Anfang der achtziger Jahre: Hinnahme passiver nicht-zerstörerischer militärischer Nutzungen mittels Reconnaissance-, Navigations- und Frühwarnsatelliten 64
a) Die Unterscheidung zwischen passiven, nicht-zerstörerischen militärischen Nutzungen des Weltraums und aktiven militärischen Nutzungen zerstörerischer Qualität 64
b) Die Definition aktiver militärischer Nutzungen des Weltraums von zerstörerischer Qualität 71
c) Die Einordnung bisheriger und geplanter Weltraumnutzungen nach dem Kriterium aktiver, zerstörerischer militärischer Nutzungen des Weltraums 75
aa) Bisherige militärische Nutzungen 75
(1) Bisherige militärische Nutzungen des Weltraums sind passiver, nicht-zerstörerischer Art 75
(2) Frühe ASAT- und ABM-Systeme sind nicht-weltraumgestützt 76
bb) Neuartige in der Entwicklung oder Erprobung befindliche aktive militärische Nutzungen des Weltraums von zerstörerischer Qualität 78
(1) Laser- und Teilchenstrahlenwaffen (Directed Energy Weapons) 79
(2) Radiofrequenzwaffen 81
(3) Kinetische oder Projektilwaffen (Impact Weapons, KEW) 81
(4) Sensor-Satelliten 83
2. An der Schwelle zur Bewaffnung des Weltraums: Die Pläne zur Stationierung weltraumgestützter Waffensysteme 84
a) Mahans Erbe und die militärische Bedeutung der Kontrolle über den Weltraum 84
b) Sowjetische Programme zur Entwicklung aktiver zerstörerischer Weltraumfähigkeiten und deren potenzielle Aufrechterhaltung durch Russland für den Fall einer beginnenden Bewaffnung des Weltraums 89
c) Die SDI-Rede Präsident Reagans am 23. März 1983 und die forcierte Erprobung „exotischer“ Weltraumwaffen 93
d) Neuorientierung von SDI Anfang der neunziger Jahre unter Präsident Bush, Haushaltszwänge, technologische Rückschläge und rüstungskontrollpolitische Skrupel der Clinton-Administration 95
e) Der zögernde Beginn der Realisierung eines eingeschränkten, im Rahmen des ABM-Vertrages verbleibenden NMD-Systems unter der zweiten Clinton-Administration 98
f) Die Forcierung und mögliche Ausweitung des NMD-Systems sowie die weiterreichenden Pläne der Administration von George W. Bush junior für eine Bewaffnung des Weltraums 102
g) „Space Sovereignty“: Abkehr vom hoheitsfreien Status des Weltraums? 106
h) Die Haltung der Europäer, Kanadas und Japans gegenüber SDI und NMD 107
i) Chinas militärisches Weltraumprogramm und weitere potenzielle Weltraummilitärmächte 113
3. Ergebnis 117
III. Die internationale Gemeinschaft reagiert auf die drohende Bewaffnung des Weltraums und fordert dringend multilaterale Verhandlungen zur Verhinderung eines Wettrüstens im Weltraum 120
1. Die Forderungen der Vereinten Nationen nach multilateralen Verhandlungen zur Verhinderung eines Wettrüstens im Weltraum seit 1978 121
a) Die Sondersitzung der VN-Generalversammlung 1978 zu Abrüstungsfragen, die Einrichtung der multilateralen Abrüstungskonferenz in Genf (CD) und die Behandlung der Weltraumrüstung im VN-Weltraumausschuss 121
b) Die erste Resolution der VN-Generalversammlung 36/97 vom 9. 12. 1981 zu dem Tagesordnungspunkt „Verhinderung eines Wettrüstens im Weltraum (Prevention of an Arms Race in Outer Space, PAROS)“ und die Zweite Konferenz der Vereinten Nationen über die friedliche Erforschung und Nutzung des Weltraums (UNISPACE II) 1982 124
2. Die Behandlung der Weltraumfrage in der Genfer Abrüstungskonferenz (Conference on Disarmament, CD) 127
a) Arbeitsweise und Mandat des einzigen universellen Verhandlungsforums zu Abrüstungsfragen 127
b) Die Beratungen des Ad-hoc-Ausschusses der Genfer Abrüstungskonferenz zur Verhinderung eines Wettrüstens im Weltraum (PAROS-Ad hoc-Ausschuss) von 1985–1994 129
aa) Lange Jahre bis zur Einrichtung des Ad-hoc-Ausschusses der CD zur Verhinderung eines Wettrüstens im Weltraum 129
bb) Die Haltung der Europäer 132
cc) Die Entwicklung der sowjetischen Position, die einseitige Verpflichtung der UdSSR, keine Anti-Satelliten-Waffen in den Weltraum zu bringen, und die heutige russische Haltung 134
dd) Die inhaltliche Arbeit des Ad-hoc-Ausschusses zu PAROS von 1985 bis 1994 und die Substanziierung eines Normierungsanspruchs zur Aushandlung eines Abkommens über die Verhinderung eines Wettrüstens im Weltraum 137
c) Die seit 1998 andauernde Blockade der multilateralen Abrüstungsverhandlungen 139
aa) Seit 1998 an Stelle von Sach- nur noch Mandatsverhandlungen 139
bb) Rechtliche Würdigung des Verhandlungsstillstandes 152
d) Ein neuer multilateraler Versuch 155
e) Deblockade? 155
3. Der normative Gehalt der Forderung der internationalen Gemeinschaft nach multilateralen Verhandlungen zur Verhinderung eines Wettrüstens im Weltraum und die Haltung der USA 157
4. Ausbau der friedlichen Zusammenarbeit bei der Nutzung des Weltraums als Gegengewicht gegen ein Wettrüsten im Weltraum und UNISPACE III 160
5. Rechtswahrende Wirkung der ablehnenden Reaktionen der internationalen Gemeinschaft gegenüber der Stationierung zerstörerischer weltraumgestützter Waffensysteme 161
IV. Fazit und weitere Fragestellung 164
C. Der Grundsatz des „Gemeinsamen Erbes der Menschheit (CHOM-Prinzip)“ als allgemeines Strukturprinzip im Weltraumrecht 167
I. Bisherige Einordnung 167
1. Entstehungsgeschichte 167
a) Res communis als begrenztes Vorläuferkonzept 167
b) Einführung des Grundsatzes im Weltraumrecht und Anwendung auf den Weltraum per se 169
2. Kernelemente und Rechtsnatur des CHOM-Grundsatzes im Weltraumrecht 177
a) Kernelemente 177
aa) Absolutes Aneignungsverbot 177
bb) Nutzung zum Wohle der Menschheit und gerechte Verteilung der Erlöse unter besonderer Berücksichtigung der Interessen der Entwicklungsländer 179
cc) Friedliche Nutzung 183
dd) Umweltschutz: Bewahrung des Erbes für künftige Generationen 187
ee) Kooperations- und Konsultationsgebot sowie Informationspflichten gegenüber anderen Staaten und den Vereinten Nationen 189
b) Rechtsnatur 193
aa) Völkervertragsrecht und erga omnes-Wirkung des CHOM-Grundsatzes 193
bb) Völkergewohnheitsrecht 198
cc) Allgemeine Rechtsgrundsätze 203
dd) Ius cogens und „public interest norms“ 206
ee) Fazit 208
3. Weltraumrechtliche Gemeinwohl- und Menschheitsklausel 209
4. Ergebnis 215
II. Der CHOM-Grundsatz als allgemeines Strukturprinzip des Weltraumrechts 215
1. Begriffsbestimmung und Funktion der Strukturanalyse im Völkerrecht 215
2. Herleitung des CHOM-Grundsatzes als Strukturprinzip des Weltraumrechts 224
a) Ausgangslage 224
b) Struktureller Wandel des internationalen Systems und Völkerrecht 226
c) Strukturwandel des Völkerrechts und Entstehung des CHOM-Grundsatzes 232
aa) Die Herausbildung von Allgemeinwohlinteressen 232
bb) Strukturwandel, völkerrechtliche Solidaritätspflicht und CHOM 235
cc) Strukturwandel, Umweltvölkerrecht und die Rechte künftiger Generationen nach dem CHOM-Grundsatz 240
dd) Strukturwandel und CHOM als „Menschheitsrecht“ der dritten Generation 242
d) Strukturwandel des Völkerrechts und Normentstehungsprozess des CHOM-Grundsatzes 243
e) Auswirkung des Strukturwandels im Völkerrecht auf das neu entstehende Weltraumrecht und Einstufung des CHOM-Prinzips als materiales Strukturprinzip des Weltraumrechts 249
3. Einordnung des Strukturprinzips als allgemeiner Rechtsgrundsatz 254
4. Schlussfolgerung: Bedeutung des materialen Strukturprinzips für Auslegung, Anwendung, Durchsetzung und spezifizierende Konkretisierung des Grundsatzes der friedlichen Nutzung des Weltraums 256
III. Völkerrechtlicher Strukturwandel, CHOM und „Gemeinsame Sicherheit“ im Weltraum 258
1. „Gemeinsame Sicherheit“ und Völkerrecht 258
2. Die Strukturelemente „Gemeinsamer Sicherheit“ 264
3. Gemeinsame Sicherheit und Großmächte 268
4. „Gemeinsame Sicherheit“, Nuklearstrategie und Raketenabwehr im Weltraum 272
5. Folgerung 277
D. Das Rechtsgebot der friedlichen Nutzung des Weltraums als Strukturelement des weltraumrechtlichen CHOM-Prinzips und die Verwirklichung des Menschheitsinteresses im Sicherheitsbereich 279
I. Anwendungsbereich des Rechtsgebots der friedlichen Nutzung des Weltraums 279
1. Unterschiedliche Entmilitarisierungsgrade von Himmelskörpern einschließlich des Mondes einerseits und des Weltraums per se andererseits 279
2. Anwendung des Grundsatzes auf den Weltraum per se in der Staatenpraxis 285
3. Fazit 287
II. Unterschiedliche Auslegungen des Rechtsgebots der friedlichen Nutzung des Weltraums 287
1. Der Begriff „friedlich“ im Recht der internationalisierten Räume und weitere Analogien 287
2. Die Dichotomie der Auslegung von „friedlich“ als „nicht aggressiv“ oder „nicht militärisch“ im Weltraumrecht 292
a) Uneinheitliche Staatenpraxis der Weltraummächte 292
b) Die „minimalistische“ Interpretation als „nicht aggressiv“ 294
c) Die „maximalistische“ Interpretation als „nicht militärisch“ 297
3. Vermittelnde Auffassungen und neue Wege 300
4. Eigener Ansatz 303
III. Rechtsnatur des Rechtsgebots der friedlichen Nutzung des Weltraums 304
IV. Die friedliche Nutzung des Weltraums als strukturelle Voraussetzung der Verwirklichung des Menschheitsinteresses 307
1. Die Dimension des Menschheitsinteresses: friedliche Nutzung als Implementierung der Menschheitsklausel im Bereich der Sicherheit 307
2. Das territoriale Strukturelement: friedliche Nutzung des Weltraums zur Gewährleistung des Aneignungs- und Okkupationsverbots nach Artikel II WRV 313
3. Das friedens- und sicherheitspolitische Strukturelement: friedliche Nutzung des Weltraums als Voraussetzung des Gebots nach Artikel III WRV zur Erhaltung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit und zur Förderung internationaler Zusammenarbeit und Verständigung sowie zur Einhaltung des Gewaltverbots 318
4. Das wirtschaftliche Strukturelement: friedliche Nutzung des Weltraums als Voraussetzung der wirtschaftlichen Nutzung des Weltraumes im Interesse der ganzen Menschheit 321
5. Das kooperative Strukturelement: friedliche Nutzung des Weltraums als Voraussetzung und Ausfluss des weltraumrechtlichen Kooperationsgebotes 323
6. Das umweltpolitische Strukturelement: friedliche Nutzung des Weltraums zur Bewahrung der Interessen künftiger Generationen 325
7. Fazit 327
V. Rechtsstandards und Kriterien der friedlichen Nutzung zur Beurteilung der Zulässigkeit militärischer Weltraumaktivitäten 327
1. Aufgabe und Bedeutung konkretisierender Rechtsstandards und Kriterien der friedlichen Nutzung 327
2. Begriffsbestimmung und Herleitung der Rechtsstandards der friedlichen Nutzung des Weltraums 329
3. Ausdrückliche Ge- und Verbote des Weltraumvertrages als Rechtsstandards der friedlichen Nutzung 333
a) Gewaltverbot und Selbstverteidigung im Weltraum 333
b) Das Verbot der militärischen Okkupation des Weltraums 338
c) Der Rechtsstandard positiver Auswirkungen auf den Weltfrieden und die internationale Sicherheit sowie auf internationale Zusammenarbeit und Verständigung (Artikel III WRV) 343
d) Der Rechtsstandard des Wohles der Menschheit und des Nutzens aller Staaten unter besonderer Berücksichtigung der Entwicklungsländer (Artikel I Absatz 1 WRV) 344
e) Ausdrückliche Verbote der militärischen Nutzung des Weltraums 346
4. Kombinationsstandards der friedlichen Nutzung des Weltraums 353
a) Der Rechtsstandard Gemeinsamer/kooperativer Sicherheit im Weltraum (Artikel I in Verbindung mit Artikel IV und IX WRV) 354
aa) Grundlagen 354
bb) Die Gebote von Kooperation und Rücksichtnahme und die Einhaltung von Konsultationspflichten 356
cc) Die Pflicht zur Einbindung von Rüstungsschritten in Bezug auf den Weltraum in multilaterale kooperative Sicherheitsarrangements 359
b) Der Rechtsstandard der Verhinderung eines Wettrüstens im Weltraum (Artikel I in Verbindung mit Artikel III WRV) 360
aa) Grundlagen 360
bb) Inhalt 361
cc) Rechtsnatur 363
c) Der Rechtsstandard der umweltwahrenden friedlichen Nutzung des Weltraums (Artikel I Absatz 1, IX WRV und Artikel 4 und 7 MV) 366
5. Die Unvereinbarkeit aktiver militärischer Weltraumnutzungen von zerstörerischer Qualität mit den Rechtsstandards der friedlichen Nutzung des Weltraums 367
a) Die Bedeutung des Kriteriums aktiver militärischer Weltraumnutzungen von zerstörerischer Qualität für die Beurteilung der Zulässigkeit militärischer Nutzungen 367
b) Prüfung aktiver militärischer Nutzungen an Hand der Rechtsstandards der friedlichen Nutzung 372
aa) Auswirkungen auf den Weltfrieden und die internationale Sicherheit (Artikel III WRV) 372
(1) Auswirkungen auf die internationale Sicherheit 372
(2) Auswirkungen auf regionale Sicherheit und Stabilität 376
(3) Auswirkungen auf Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung 379
bb) Auswirkungen auf die Gemeinsame/kooperative Sicherheit 381
cc) Auswirkungen auf die Verhinderung eines Wettrüstens im Weltraum 382
dd) Auswirkungen auf die wirtschaftlichen Interessen aller Staaten und das Wohl der Menschheit: negative Wohlstandsfolgen (Artikel I Absatz 1 WRV) 383
ee) Auswirkungen auf die Bewahrung der Umwelt im Weltraum 385
ff) Fazit 387
6. Durchsetzung und Effektuierung der Verpflichtungen 388
VI. Das Verhältnis der weltraumbezogenen Bestimmungen des ABM-Vertrages zu den erga omnes-Verpflichtungen des Grundsatzes der friedlichen Nutzung des Weltraums 389
1. Die weltraumbezogenen Bestimmungen des ABM-Vertrages 389
2. Auswirkungen des ABM-Vertrages auf das multilaterale Rüstungskontroll- und Nichtverbreitungsgefüge 390
3. Die Frage einer erga omnes-Wirkung des ABM-Vertrages und das Verhältnis zum multilateralen Grundsatz der friedlichen Nutzung des Weltraums 392
4. Die weltraumbezogenen Bestimmungen des ABM-Vertrages als bilaterale Konkretisierung des Grundsatzes der friedlichen Nutzung des Weltraums 393
VII. Die Notwendigkeit der verfahrensmäßigen Gewährleistung der friedlichen Nutzung des Weltraums durch Schaffung einer internationalen sicherheitspolitischen Weltraumordnung 396
1. Das Normativbedürfnis einer verfahrensmäßigen Konkretisierung des Grundsatzes der friedlichen Nutzung des Weltraums 396
a) Das Umsetzungserfordernis des Weltraumvertrags zur Sicherung der Gemeinschaftsinteressen durch internationale Nutzungsordnungen im Allgemeinen 396
b) Vergleich mit bestehenden internationalen Ordnungen bei der zivilen Weltraumnutzung 401
2. Die unzureichende Berücksichtigung der Interessen der internationalen Gemeinschaft bei der militärischen Nutzung des Weltraums auf Grund des Fehlens einer internationalen Ordnung und geeigneter Verfahren im Sicherheitsbereich 405
a) Das Fehlen einer internationalen Ordnung für die Sicherheit im Weltraum 405
b) Das Umsetzungserfordernis im Sicherheitsbereich 410
c) Fazit 414
3. Die verfahrensmäßige Umsetzung des CHOM-Status des Weltraums im Sicherheitsbereich durch Schaffung einer internationalen Ordnung zur Gewährleistung der friedlichen Nutzung des Weltraums 415
a) Der Normativanspruch auf Konkretisierung der Allgemeinwohlklausel in Artikel I Absatz 1 WRV im Sicherheitsbereich durch ein Abkommen über das Verbot der aktiven militärischen Nutzung des Weltraums von zerstörerischer Art 415
b) Herleitung eines Rechtsanspruchs der internationalen Gemeinschaft auf Schaffung einer internationalen Ordnung über die friedliche Nutzung des Weltraums 418
aa) Gemeinwohlklausel und Normierungsanspruch der internationalen Gemeinschaft 418
bb) Die internationale Gemeinschaft als Rechtssetzer und Rechtsträger des Anspruchs der Menschheit auf Schaffung einer internationalen Ordnung über die friedliche Nutzung des Weltraums 420
cc) Realisierbarkeit des Rechtsanspruchs 424
c) Ergebnis 425
E. Vorschläge zur Konkretisierung des Gebots der friedlichen Nutzung des Weltraums de lege ferenda: ein multilaterales Abkommen und eine internationale Organisation für „Gemeinsame Sicherheit im Weltraum“ 427
I. Bisherige Vorschläge zur Umsetzung des Gebots der friedlichen Nutzung und der Menschheitsklausel im Sicherheitsbereich 427
1. Vorschläge zur vertraglichen Konkretisierung des Gebots der friedlichen Nutzung und zur Verhinderung eines Wettrüstens im Weltraum 427
a) Vertragsentwürfe für ein Verbot aktiver militärischer Nutzungen des Weltraums von zerstörerischer Art 429
aa) Multilaterale Vorschläge und Vertragsentwürfe zur Verhinderung eines Wettrüstens im Weltraum in den Vereinten Nationen und in der CD 429
bb) Vorschläge von Nichtregierungsorganisationen und einzelnen Autoren 437
b) Vorschläge für vertrauensbildende Maßnahmen im Weltraum und für die Errichtung eines Schutzregimes für Satelliten 441
2. Vorschläge zur gemeinsamen Entwicklung einer globalen Raketenabwehr 446
3. Vorschläge für eine umfassende Sicherheitsordnung zur Gewährleistung der friedlichen Nutzung des Weltraums 450
II. Ein multilaterales „Abkommen über Gemeinsame/Kooperative Sicherheit im Weltraum (KSW-Vertrag)“ als Ausführungsabkommen zum Weltraumvertrag im Sicherheitsbereich 452
1. Ausgangspunkt und Grundlagen 452
a) Die Umsetzung des völkerrechtlichen Paradigmenwechsels vom einzelstaatlichen Partikular- zum Menschheitsinteresse im Bereich der nuklearen und der allgemeinen Sicherheit im Weltraum 452
b) Vergleich eines Verbots von Weltraumwaffen mit dem Chemiewaffenabkommen von 1993 als Präzedenzfall des Verbots einer ganzen Waffenkategorie 455
2. Grundsätze des KSW-Vertrages 458
a) Gemeinsame/kooperative Sicherheit 458
b) Transparenz, Vertrauensbildung und strategische Vertrauensmaßnahmen („strategic reassurance measures“) 458
c) Strukturelle Nichtangriffsfähigkeit, kooperativer Strategiewandel und nukleare Abrüstung 459
d) Präventive Rüstungskontrolle durch das Verbot aktiver militärischer Nutzungen des Weltraums 460
e) Grundsatz der Gleichheit 461
3. Hauptelemente des KSW-Vertrages 461
a) Grundsätze der Kooperativen Sicherheit im Weltraum 462
aa) Abgrenzung zwischen allgemeinen kooperativen Sicherheitsbestimmungen und spezifischen nuklearstrategischen Fragen 462
bb) Einzelbestimmungen kooperativer Sicherheit im Weltraum 462
cc) Übereinstimmung der allgemeinen kooperativen Sicherheitsbestimmungen mit den Anforderungen an ein bilaterales kooperatives Vorgehen der USA mit Russland und China in der NMD-Frage 463
b) Verbot der aktiven militärischen Nutzung zerstörerischer Art 467
c) Vernichtung bestehender ASAT-Kapazitäten/Arsenale 469
d) Vertrauensbildende Maßnahmen 469
e) Schutzregime für zivile Weltraumobjekte und für passive militärische Nutzungen nicht-zerstörerischer Art 471
f) Mechanismen zur Durchführungskontrolle: Monitoring und Verifikation 472
g) Kodifizierung der weiteren Rechtsstandards der friedlichen Nutzung des Weltraums 476
4. Geeignete internationale Gremien zur Aushandlung des Abkommens 477
5. Wirkung des Abkommens gegenüber Drittstaaten 478
6. Universalitätsanspruch und amerikanische und europäische Interessen 482
III. Vorschlag für die Errichtung einer internationalen Weltraumorganisation zur Sicherung der friedlichen Nutzung des Weltraums 485
1. Bisherige Vorschläge für eine internationale Weltraumorganisation mit Aufgaben im Sicherheitsbereich 485
a) Frühe Vorschläge 485
b) Kritik am Institutionalismus und Haushaltszwänge versus sicherheitspolitischer Notwendigkeiten 487
c) Weltraumforschungsagentur 489
d) Umfassende Weltraumbehörde 490
e) Internationale Satelliten-Monitoring- und Verifikationsagenturen 495
aa) Monitoring- und Verifikationsagenturen 495
(1) International Satellite Monitoring Agency (ISMA) 495
(2) International Space Monitoring Agency 499
bb) Reine Verifikationsagenturen 500
(1) International Space Inspectorate 500
(2) PAXSAT A und B und International Space Data Centre 501
(3) UN Verification Monitoring Authority 501
cc) Völkerrechtliche Bewertung einer multilateralen Satellitenverifikation 502
dd) Fazit 505
2. Die institutionelle Umsetzung des CHOM-Status in Bezug auf den Grundsatz der friedlichen Nutzung des Weltraums durch Schaffung einer Weltraumorganisation zur Gewährleistung Gemeinsamer Sicherheit im Weltraum 507
a) Die Unaufschiebbarkeit und die Chancen für eine institutionelle Sicherung der friedlichen Nutzung des Weltraums 507
b) Die Tätigkeitsfelder der Organisation 513
aa) Kooperative Sicherheit und Vertrauensbildung 513
bb) Monitoring und Verifikation insbesondere der Nichtverbreitung von Weltraum- und Massenvernichtungswaffen 513
cc) Frühwarnung und Schutz vor unautorisierten und versehentlichen Raketenangriffen 515
dd) Weitere durch den Konsultativausschuss und COPUOS vorzubereitende Aufgaben im Bereich militärischer und ziviler Weltraumsicherheit 517
ee) Längerfristig einzubeziehende Aufgaben der Organisation 517
c) Institutionelle Struktur der Organisation 519
d) Fazit 522
F. Ergebnis und Schlussbetrachtung 523
Anlage 531
Rechtsprechungsverzeichnis 538
Literaturverzeichnis 539
Stichwortverzeichnis 582