Grundlagen »Gemeinsamer Sicherheit« im Weltraum nach universellem Völkerrecht
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Grundlagen »Gemeinsamer Sicherheit« im Weltraum nach universellem Völkerrecht
Der Grundsatz der friedlichen Nutzung des Weltraums im Lichte des völkerrechtlichen Strukturprinzips vom »Gemeinsamen Erbe der Menschheit«
Schriften zum Völkerrecht, Vol. 148
(2003)
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Abstract
Detlev Wolter untersucht in der vorliegenden interdisziplinären Arbeit die völkerrechtlichen Grundlagen für die Anwendung der sicherheitspolitischen Konzeption »Gemeinsamer Sicherheit« auf den Weltraum. Gestützt auf die Menschheitsklausel als zentralem Strukturprinzip des Weltraumvertrages und das Kooperationsgebot entwirft er eine umfassende Theorie der friedlichen Nutzung des hoheitsfreien Gemeinschaftsraums. Der Strukturwandel des Völkerrechts von einem Koexistenz- zum Kooperationsrecht mit der Herausbildung von Allgemeinwohlinteressen im Völkerrecht wird für die Sicherheit im Gemeinschaftsraum fruchtbar gemacht. Dazu werden Entstehungsgeschichte, Anwendungsbereich und Inhalt des Grundsatzes der friedlichen Nutzung des Weltraums und des Prinzips des Gemeinsamen Erbes der Menschheit anhand der Staatenpraxis in den Vereinten Nationen und der Genfer Abrüstungskonferenz beleuchtet und die global commons-Diskussion auf den Sicherheitsbereich bezogen.Die Herausarbeitung konkretisierender Rechtsstandards und Kriterien der friedlichen Nutzung bildet die Grundlage für eine völkerrechtliche Bewertung der Pläne von Präsident Bush jr. zu einer weltraumgestützten Raketenabwehr. Den Bestrebungen einer militärischen Kontrolle über den Weltraum wird die Bekräftigung gemeinsamer Sicherheitsinteressen als Chance für einen kooperativen Strategiewechsel gegenübergestellt.Im rechtspolitischen Teil schlägt der Autor ein multilaterales Abkommen über kooperative Sicherheit im Weltraum (KSW-Vertrag) mit folgenden Bestandteilen vor: Transparenz und Vertrauensbildung, strukturelle Nichtangriffsfähigkeit, schrittweise Denuklearisierung, Schutz vor unautorisierten und versehentlichen Raketenangriffen und vor Raketenangriffen unter Verletzung eines Nichtverbreitungsregimes, Verbot der aktiven militärischen Nutzung des Gemeinschaftsraums von zerstörerischer Art und Errichtung einer International Satellite Monitoring Agency. Der Entwurf für eine gemeinsame Sicherheitsordnung knüpft strukturell an eine kooperative Völkerrechtsordnung mit den Gemeinschaftswerten von Abrüstung, wirtschaftlicher Entwicklung und multilateraler Friedenssicherung an.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 7 | ||
Inhaltsübersicht | 9 | ||
Inhaltsverzeichnis | 11 | ||
Abkürzungsverzeichnis | 22 | ||
A. Einleitung | 25 | ||
I. Problemstellung | 25 | ||
II. Methodischer Ansatz und Gang der Darstellung | 32 | ||
B. Die völkerrechtliche Begrenzung des militärischen Hegemonialstatus der Weltraummächte über den Weltraum | 38 | ||
I. Entstehungsgeschichte des Grundsatzes der friedlichen Nutzung des Weltraums | 38 | ||
1. Die Weltraummächte verpflichten sich, den Weltraum im Interesse der Menschheit zu „friedlichen Zwecken“ zu nutzen | 38 | ||
a) Der Beginn des Weltraumzeitalters geht mit den Bekundungen der Weltraummächte einher, den Weltraum nur zu friedlichen Zwecken im Interesse der ganzen Menschheit zu nutzen und vom Wettrüsten freizuhalten | 38 | ||
b) Die Schaffung des „Ausschusses der Vereinten Nationen für die friedliche Nutzung des Weltraums“ im Jahre 1958 und die Weltraum-Rechtsgrundsätze-Erklärung der VN-Generalversammlung von 1963 | 42 | ||
c) Erste begrenzte Demilitarisierungserfolge betreffend den Weltraum im Jahre 1963 und weitere multilaterale Bemühungen um ein Verbot der Stationierung von Waffen im Weltraum | 47 | ||
2. Der Weltraumvertrag als „Magna Charta“ der Weltraumordnung und die Überordnung des Allgemeinwohlinteresses der internationalen Gemeinschaft über einzelstaatliche Partikularinteressen im Sicherheitsbereich | 51 | ||
3. Gesamtwürdigung der Entstehungsgeschichte des Grundsatzes der friedlichen Nutzung des Weltraums als Maßstab zur Beschränkung der Rüstung im Weltraum und der militärischen Hegemonialstellung der Weltraummächte | 56 | ||
4. Zwischenergebnis: Spannungsverhältnis zwischen Menschheitsinteresse und einzelstaatlicher Weltraumfreiheit im Sicherheitsbereich | 60 | ||
II. Die internationale Gemeinschaft akzeptiert nolens volens passive, nicht-zerstörerische militärische Nutzungen des Weltraums durch die Weltraummächte, aber keine darüber hinausgehenden aktiven militärischen Nutzungen zerstörerischer Qualität | 64 | ||
1. Der Grundsatz der friedlichen Nutzung des Weltraums in der Praxis bis Anfang der achtziger Jahre: Hinnahme passiver nicht-zerstörerischer militärischer Nutzungen mittels Reconnaissance-, Navigations- und Frühwarnsatelliten | 64 | ||
a) Die Unterscheidung zwischen passiven, nicht-zerstörerischen militärischen Nutzungen des Weltraums und aktiven militärischen Nutzungen zerstörerischer Qualität | 64 | ||
b) Die Definition aktiver militärischer Nutzungen des Weltraums von zerstörerischer Qualität | 71 | ||
c) Die Einordnung bisheriger und geplanter Weltraumnutzungen nach dem Kriterium aktiver, zerstörerischer militärischer Nutzungen des Weltraums | 75 | ||
aa) Bisherige militärische Nutzungen | 75 | ||
(1) Bisherige militärische Nutzungen des Weltraums sind passiver, nicht-zerstörerischer Art | 75 | ||
(2) Frühe ASAT- und ABM-Systeme sind nicht-weltraumgestützt | 76 | ||
bb) Neuartige in der Entwicklung oder Erprobung befindliche aktive militärische Nutzungen des Weltraums von zerstörerischer Qualität | 78 | ||
(1) Laser- und Teilchenstrahlenwaffen (Directed Energy Weapons) | 79 | ||
(2) Radiofrequenzwaffen | 81 | ||
(3) Kinetische oder Projektilwaffen (Impact Weapons, KEW) | 81 | ||
(4) Sensor-Satelliten | 83 | ||
2. An der Schwelle zur Bewaffnung des Weltraums: Die Pläne zur Stationierung weltraumgestützter Waffensysteme | 84 | ||
a) Mahans Erbe und die militärische Bedeutung der Kontrolle über den Weltraum | 84 | ||
b) Sowjetische Programme zur Entwicklung aktiver zerstörerischer Weltraumfähigkeiten und deren potenzielle Aufrechterhaltung durch Russland für den Fall einer beginnenden Bewaffnung des Weltraums | 89 | ||
c) Die SDI-Rede Präsident Reagans am 23. März 1983 und die forcierte Erprobung „exotischer“ Weltraumwaffen | 93 | ||
d) Neuorientierung von SDI Anfang der neunziger Jahre unter Präsident Bush, Haushaltszwänge, technologische Rückschläge und rüstungskontrollpolitische Skrupel der Clinton-Administration | 95 | ||
e) Der zögernde Beginn der Realisierung eines eingeschränkten, im Rahmen des ABM-Vertrages verbleibenden NMD-Systems unter der zweiten Clinton-Administration | 98 | ||
f) Die Forcierung und mögliche Ausweitung des NMD-Systems sowie die weiterreichenden Pläne der Administration von George W. Bush junior für eine Bewaffnung des Weltraums | 102 | ||
g) „Space Sovereignty“: Abkehr vom hoheitsfreien Status des Weltraums? | 106 | ||
h) Die Haltung der Europäer, Kanadas und Japans gegenüber SDI und NMD | 107 | ||
i) Chinas militärisches Weltraumprogramm und weitere potenzielle Weltraummilitärmächte | 113 | ||
3. Ergebnis | 117 | ||
III. Die internationale Gemeinschaft reagiert auf die drohende Bewaffnung des Weltraums und fordert dringend multilaterale Verhandlungen zur Verhinderung eines Wettrüstens im Weltraum | 120 | ||
1. Die Forderungen der Vereinten Nationen nach multilateralen Verhandlungen zur Verhinderung eines Wettrüstens im Weltraum seit 1978 | 121 | ||
a) Die Sondersitzung der VN-Generalversammlung 1978 zu Abrüstungsfragen, die Einrichtung der multilateralen Abrüstungskonferenz in Genf (CD) und die Behandlung der Weltraumrüstung im VN-Weltraumausschuss | 121 | ||
b) Die erste Resolution der VN-Generalversammlung 36/97 vom 9. 12. 1981 zu dem Tagesordnungspunkt „Verhinderung eines Wettrüstens im Weltraum (Prevention of an Arms Race in Outer Space, PAROS)“ und die Zweite Konferenz der Vereinten Nationen über die friedliche Erforschung und Nutzung des Weltraums (UNISPACE II) 1982 | 124 | ||
2. Die Behandlung der Weltraumfrage in der Genfer Abrüstungskonferenz (Conference on Disarmament, CD) | 127 | ||
a) Arbeitsweise und Mandat des einzigen universellen Verhandlungsforums zu Abrüstungsfragen | 127 | ||
b) Die Beratungen des Ad-hoc-Ausschusses der Genfer Abrüstungskonferenz zur Verhinderung eines Wettrüstens im Weltraum (PAROS-Ad hoc-Ausschuss) von 1985–1994 | 129 | ||
aa) Lange Jahre bis zur Einrichtung des Ad-hoc-Ausschusses der CD zur Verhinderung eines Wettrüstens im Weltraum | 129 | ||
bb) Die Haltung der Europäer | 132 | ||
cc) Die Entwicklung der sowjetischen Position, die einseitige Verpflichtung der UdSSR, keine Anti-Satelliten-Waffen in den Weltraum zu bringen, und die heutige russische Haltung | 134 | ||
dd) Die inhaltliche Arbeit des Ad-hoc-Ausschusses zu PAROS von 1985 bis 1994 und die Substanziierung eines Normierungsanspruchs zur Aushandlung eines Abkommens über die Verhinderung eines Wettrüstens im Weltraum | 137 | ||
c) Die seit 1998 andauernde Blockade der multilateralen Abrüstungsverhandlungen | 139 | ||
aa) Seit 1998 an Stelle von Sach- nur noch Mandatsverhandlungen | 139 | ||
bb) Rechtliche Würdigung des Verhandlungsstillstandes | 152 | ||
d) Ein neuer multilateraler Versuch | 155 | ||
e) Deblockade? | 155 | ||
3. Der normative Gehalt der Forderung der internationalen Gemeinschaft nach multilateralen Verhandlungen zur Verhinderung eines Wettrüstens im Weltraum und die Haltung der USA | 157 | ||
4. Ausbau der friedlichen Zusammenarbeit bei der Nutzung des Weltraums als Gegengewicht gegen ein Wettrüsten im Weltraum und UNISPACE III | 160 | ||
5. Rechtswahrende Wirkung der ablehnenden Reaktionen der internationalen Gemeinschaft gegenüber der Stationierung zerstörerischer weltraumgestützter Waffensysteme | 161 | ||
IV. Fazit und weitere Fragestellung | 164 | ||
C. Der Grundsatz des „Gemeinsamen Erbes der Menschheit (CHOM-Prinzip)“ als allgemeines Strukturprinzip im Weltraumrecht | 167 | ||
I. Bisherige Einordnung | 167 | ||
1. Entstehungsgeschichte | 167 | ||
a) Res communis als begrenztes Vorläuferkonzept | 167 | ||
b) Einführung des Grundsatzes im Weltraumrecht und Anwendung auf den Weltraum per se | 169 | ||
2. Kernelemente und Rechtsnatur des CHOM-Grundsatzes im Weltraumrecht | 177 | ||
a) Kernelemente | 177 | ||
aa) Absolutes Aneignungsverbot | 177 | ||
bb) Nutzung zum Wohle der Menschheit und gerechte Verteilung der Erlöse unter besonderer Berücksichtigung der Interessen der Entwicklungsländer | 179 | ||
cc) Friedliche Nutzung | 183 | ||
dd) Umweltschutz: Bewahrung des Erbes für künftige Generationen | 187 | ||
ee) Kooperations- und Konsultationsgebot sowie Informationspflichten gegenüber anderen Staaten und den Vereinten Nationen | 189 | ||
b) Rechtsnatur | 193 | ||
aa) Völkervertragsrecht und erga omnes-Wirkung des CHOM-Grundsatzes | 193 | ||
bb) Völkergewohnheitsrecht | 198 | ||
cc) Allgemeine Rechtsgrundsätze | 203 | ||
dd) Ius cogens und „public interest norms“ | 206 | ||
ee) Fazit | 208 | ||
3. Weltraumrechtliche Gemeinwohl- und Menschheitsklausel | 209 | ||
4. Ergebnis | 215 | ||
II. Der CHOM-Grundsatz als allgemeines Strukturprinzip des Weltraumrechts | 215 | ||
1. Begriffsbestimmung und Funktion der Strukturanalyse im Völkerrecht | 215 | ||
2. Herleitung des CHOM-Grundsatzes als Strukturprinzip des Weltraumrechts | 224 | ||
a) Ausgangslage | 224 | ||
b) Struktureller Wandel des internationalen Systems und Völkerrecht | 226 | ||
c) Strukturwandel des Völkerrechts und Entstehung des CHOM-Grundsatzes | 232 | ||
aa) Die Herausbildung von Allgemeinwohlinteressen | 232 | ||
bb) Strukturwandel, völkerrechtliche Solidaritätspflicht und CHOM | 235 | ||
cc) Strukturwandel, Umweltvölkerrecht und die Rechte künftiger Generationen nach dem CHOM-Grundsatz | 240 | ||
dd) Strukturwandel und CHOM als „Menschheitsrecht“ der dritten Generation | 242 | ||
d) Strukturwandel des Völkerrechts und Normentstehungsprozess des CHOM-Grundsatzes | 243 | ||
e) Auswirkung des Strukturwandels im Völkerrecht auf das neu entstehende Weltraumrecht und Einstufung des CHOM-Prinzips als materiales Strukturprinzip des Weltraumrechts | 249 | ||
3. Einordnung des Strukturprinzips als allgemeiner Rechtsgrundsatz | 254 | ||
4. Schlussfolgerung: Bedeutung des materialen Strukturprinzips für Auslegung, Anwendung, Durchsetzung und spezifizierende Konkretisierung des Grundsatzes der friedlichen Nutzung des Weltraums | 256 | ||
III. Völkerrechtlicher Strukturwandel, CHOM und „Gemeinsame Sicherheit“ im Weltraum | 258 | ||
1. „Gemeinsame Sicherheit“ und Völkerrecht | 258 | ||
2. Die Strukturelemente „Gemeinsamer Sicherheit“ | 264 | ||
3. Gemeinsame Sicherheit und Großmächte | 268 | ||
4. „Gemeinsame Sicherheit“, Nuklearstrategie und Raketenabwehr im Weltraum | 272 | ||
5. Folgerung | 277 | ||
D. Das Rechtsgebot der friedlichen Nutzung des Weltraums als Strukturelement des weltraumrechtlichen CHOM-Prinzips und die Verwirklichung des Menschheitsinteresses im Sicherheitsbereich | 279 | ||
I. Anwendungsbereich des Rechtsgebots der friedlichen Nutzung des Weltraums | 279 | ||
1. Unterschiedliche Entmilitarisierungsgrade von Himmelskörpern einschließlich des Mondes einerseits und des Weltraums per se andererseits | 279 | ||
2. Anwendung des Grundsatzes auf den Weltraum per se in der Staatenpraxis | 285 | ||
3. Fazit | 287 | ||
II. Unterschiedliche Auslegungen des Rechtsgebots der friedlichen Nutzung des Weltraums | 287 | ||
1. Der Begriff „friedlich“ im Recht der internationalisierten Räume und weitere Analogien | 287 | ||
2. Die Dichotomie der Auslegung von „friedlich“ als „nicht aggressiv“ oder „nicht militärisch“ im Weltraumrecht | 292 | ||
a) Uneinheitliche Staatenpraxis der Weltraummächte | 292 | ||
b) Die „minimalistische“ Interpretation als „nicht aggressiv“ | 294 | ||
c) Die „maximalistische“ Interpretation als „nicht militärisch“ | 297 | ||
3. Vermittelnde Auffassungen und neue Wege | 300 | ||
4. Eigener Ansatz | 303 | ||
III. Rechtsnatur des Rechtsgebots der friedlichen Nutzung des Weltraums | 304 | ||
IV. Die friedliche Nutzung des Weltraums als strukturelle Voraussetzung der Verwirklichung des Menschheitsinteresses | 307 | ||
1. Die Dimension des Menschheitsinteresses: friedliche Nutzung als Implementierung der Menschheitsklausel im Bereich der Sicherheit | 307 | ||
2. Das territoriale Strukturelement: friedliche Nutzung des Weltraums zur Gewährleistung des Aneignungs- und Okkupationsverbots nach Artikel II WRV | 313 | ||
3. Das friedens- und sicherheitspolitische Strukturelement: friedliche Nutzung des Weltraums als Voraussetzung des Gebots nach Artikel III WRV zur Erhaltung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit und zur Förderung internationaler Zusammenarbeit und Verständigung sowie zur Einhaltung des Gewaltverbots | 318 | ||
4. Das wirtschaftliche Strukturelement: friedliche Nutzung des Weltraums als Voraussetzung der wirtschaftlichen Nutzung des Weltraumes im Interesse der ganzen Menschheit | 321 | ||
5. Das kooperative Strukturelement: friedliche Nutzung des Weltraums als Voraussetzung und Ausfluss des weltraumrechtlichen Kooperationsgebotes | 323 | ||
6. Das umweltpolitische Strukturelement: friedliche Nutzung des Weltraums zur Bewahrung der Interessen künftiger Generationen | 325 | ||
7. Fazit | 327 | ||
V. Rechtsstandards und Kriterien der friedlichen Nutzung zur Beurteilung der Zulässigkeit militärischer Weltraumaktivitäten | 327 | ||
1. Aufgabe und Bedeutung konkretisierender Rechtsstandards und Kriterien der friedlichen Nutzung | 327 | ||
2. Begriffsbestimmung und Herleitung der Rechtsstandards der friedlichen Nutzung des Weltraums | 329 | ||
3. Ausdrückliche Ge- und Verbote des Weltraumvertrages als Rechtsstandards der friedlichen Nutzung | 333 | ||
a) Gewaltverbot und Selbstverteidigung im Weltraum | 333 | ||
b) Das Verbot der militärischen Okkupation des Weltraums | 338 | ||
c) Der Rechtsstandard positiver Auswirkungen auf den Weltfrieden und die internationale Sicherheit sowie auf internationale Zusammenarbeit und Verständigung (Artikel III WRV) | 343 | ||
d) Der Rechtsstandard des Wohles der Menschheit und des Nutzens aller Staaten unter besonderer Berücksichtigung der Entwicklungsländer (Artikel I Absatz 1 WRV) | 344 | ||
e) Ausdrückliche Verbote der militärischen Nutzung des Weltraums | 346 | ||
4. Kombinationsstandards der friedlichen Nutzung des Weltraums | 353 | ||
a) Der Rechtsstandard Gemeinsamer/kooperativer Sicherheit im Weltraum (Artikel I in Verbindung mit Artikel IV und IX WRV) | 354 | ||
aa) Grundlagen | 354 | ||
bb) Die Gebote von Kooperation und Rücksichtnahme und die Einhaltung von Konsultationspflichten | 356 | ||
cc) Die Pflicht zur Einbindung von Rüstungsschritten in Bezug auf den Weltraum in multilaterale kooperative Sicherheitsarrangements | 359 | ||
b) Der Rechtsstandard der Verhinderung eines Wettrüstens im Weltraum (Artikel I in Verbindung mit Artikel III WRV) | 360 | ||
aa) Grundlagen | 360 | ||
bb) Inhalt | 361 | ||
cc) Rechtsnatur | 363 | ||
c) Der Rechtsstandard der umweltwahrenden friedlichen Nutzung des Weltraums (Artikel I Absatz 1, IX WRV und Artikel 4 und 7 MV) | 366 | ||
5. Die Unvereinbarkeit aktiver militärischer Weltraumnutzungen von zerstörerischer Qualität mit den Rechtsstandards der friedlichen Nutzung des Weltraums | 367 | ||
a) Die Bedeutung des Kriteriums aktiver militärischer Weltraumnutzungen von zerstörerischer Qualität für die Beurteilung der Zulässigkeit militärischer Nutzungen | 367 | ||
b) Prüfung aktiver militärischer Nutzungen an Hand der Rechtsstandards der friedlichen Nutzung | 372 | ||
aa) Auswirkungen auf den Weltfrieden und die internationale Sicherheit (Artikel III WRV) | 372 | ||
(1) Auswirkungen auf die internationale Sicherheit | 372 | ||
(2) Auswirkungen auf regionale Sicherheit und Stabilität | 376 | ||
(3) Auswirkungen auf Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung | 379 | ||
bb) Auswirkungen auf die Gemeinsame/kooperative Sicherheit | 381 | ||
cc) Auswirkungen auf die Verhinderung eines Wettrüstens im Weltraum | 382 | ||
dd) Auswirkungen auf die wirtschaftlichen Interessen aller Staaten und das Wohl der Menschheit: negative Wohlstandsfolgen (Artikel I Absatz 1 WRV) | 383 | ||
ee) Auswirkungen auf die Bewahrung der Umwelt im Weltraum | 385 | ||
ff) Fazit | 387 | ||
6. Durchsetzung und Effektuierung der Verpflichtungen | 388 | ||
VI. Das Verhältnis der weltraumbezogenen Bestimmungen des ABM-Vertrages zu den erga omnes-Verpflichtungen des Grundsatzes der friedlichen Nutzung des Weltraums | 389 | ||
1. Die weltraumbezogenen Bestimmungen des ABM-Vertrages | 389 | ||
2. Auswirkungen des ABM-Vertrages auf das multilaterale Rüstungskontroll- und Nichtverbreitungsgefüge | 390 | ||
3. Die Frage einer erga omnes-Wirkung des ABM-Vertrages und das Verhältnis zum multilateralen Grundsatz der friedlichen Nutzung des Weltraums | 392 | ||
4. Die weltraumbezogenen Bestimmungen des ABM-Vertrages als bilaterale Konkretisierung des Grundsatzes der friedlichen Nutzung des Weltraums | 393 | ||
VII. Die Notwendigkeit der verfahrensmäßigen Gewährleistung der friedlichen Nutzung des Weltraums durch Schaffung einer internationalen sicherheitspolitischen Weltraumordnung | 396 | ||
1. Das Normativbedürfnis einer verfahrensmäßigen Konkretisierung des Grundsatzes der friedlichen Nutzung des Weltraums | 396 | ||
a) Das Umsetzungserfordernis des Weltraumvertrags zur Sicherung der Gemeinschaftsinteressen durch internationale Nutzungsordnungen im Allgemeinen | 396 | ||
b) Vergleich mit bestehenden internationalen Ordnungen bei der zivilen Weltraumnutzung | 401 | ||
2. Die unzureichende Berücksichtigung der Interessen der internationalen Gemeinschaft bei der militärischen Nutzung des Weltraums auf Grund des Fehlens einer internationalen Ordnung und geeigneter Verfahren im Sicherheitsbereich | 405 | ||
a) Das Fehlen einer internationalen Ordnung für die Sicherheit im Weltraum | 405 | ||
b) Das Umsetzungserfordernis im Sicherheitsbereich | 410 | ||
c) Fazit | 414 | ||
3. Die verfahrensmäßige Umsetzung des CHOM-Status des Weltraums im Sicherheitsbereich durch Schaffung einer internationalen Ordnung zur Gewährleistung der friedlichen Nutzung des Weltraums | 415 | ||
a) Der Normativanspruch auf Konkretisierung der Allgemeinwohlklausel in Artikel I Absatz 1 WRV im Sicherheitsbereich durch ein Abkommen über das Verbot der aktiven militärischen Nutzung des Weltraums von zerstörerischer Art | 415 | ||
b) Herleitung eines Rechtsanspruchs der internationalen Gemeinschaft auf Schaffung einer internationalen Ordnung über die friedliche Nutzung des Weltraums | 418 | ||
aa) Gemeinwohlklausel und Normierungsanspruch der internationalen Gemeinschaft | 418 | ||
bb) Die internationale Gemeinschaft als Rechtssetzer und Rechtsträger des Anspruchs der Menschheit auf Schaffung einer internationalen Ordnung über die friedliche Nutzung des Weltraums | 420 | ||
cc) Realisierbarkeit des Rechtsanspruchs | 424 | ||
c) Ergebnis | 425 | ||
E. Vorschläge zur Konkretisierung des Gebots der friedlichen Nutzung des Weltraums de lege ferenda: ein multilaterales Abkommen und eine internationale Organisation für „Gemeinsame Sicherheit im Weltraum“ | 427 | ||
I. Bisherige Vorschläge zur Umsetzung des Gebots der friedlichen Nutzung und der Menschheitsklausel im Sicherheitsbereich | 427 | ||
1. Vorschläge zur vertraglichen Konkretisierung des Gebots der friedlichen Nutzung und zur Verhinderung eines Wettrüstens im Weltraum | 427 | ||
a) Vertragsentwürfe für ein Verbot aktiver militärischer Nutzungen des Weltraums von zerstörerischer Art | 429 | ||
aa) Multilaterale Vorschläge und Vertragsentwürfe zur Verhinderung eines Wettrüstens im Weltraum in den Vereinten Nationen und in der CD | 429 | ||
bb) Vorschläge von Nichtregierungsorganisationen und einzelnen Autoren | 437 | ||
b) Vorschläge für vertrauensbildende Maßnahmen im Weltraum und für die Errichtung eines Schutzregimes für Satelliten | 441 | ||
2. Vorschläge zur gemeinsamen Entwicklung einer globalen Raketenabwehr | 446 | ||
3. Vorschläge für eine umfassende Sicherheitsordnung zur Gewährleistung der friedlichen Nutzung des Weltraums | 450 | ||
II. Ein multilaterales „Abkommen über Gemeinsame/Kooperative Sicherheit im Weltraum (KSW-Vertrag)“ als Ausführungsabkommen zum Weltraumvertrag im Sicherheitsbereich | 452 | ||
1. Ausgangspunkt und Grundlagen | 452 | ||
a) Die Umsetzung des völkerrechtlichen Paradigmenwechsels vom einzelstaatlichen Partikular- zum Menschheitsinteresse im Bereich der nuklearen und der allgemeinen Sicherheit im Weltraum | 452 | ||
b) Vergleich eines Verbots von Weltraumwaffen mit dem Chemiewaffenabkommen von 1993 als Präzedenzfall des Verbots einer ganzen Waffenkategorie | 455 | ||
2. Grundsätze des KSW-Vertrages | 458 | ||
a) Gemeinsame/kooperative Sicherheit | 458 | ||
b) Transparenz, Vertrauensbildung und strategische Vertrauensmaßnahmen („strategic reassurance measures“) | 458 | ||
c) Strukturelle Nichtangriffsfähigkeit, kooperativer Strategiewandel und nukleare Abrüstung | 459 | ||
d) Präventive Rüstungskontrolle durch das Verbot aktiver militärischer Nutzungen des Weltraums | 460 | ||
e) Grundsatz der Gleichheit | 461 | ||
3. Hauptelemente des KSW-Vertrages | 461 | ||
a) Grundsätze der Kooperativen Sicherheit im Weltraum | 462 | ||
aa) Abgrenzung zwischen allgemeinen kooperativen Sicherheitsbestimmungen und spezifischen nuklearstrategischen Fragen | 462 | ||
bb) Einzelbestimmungen kooperativer Sicherheit im Weltraum | 462 | ||
cc) Übereinstimmung der allgemeinen kooperativen Sicherheitsbestimmungen mit den Anforderungen an ein bilaterales kooperatives Vorgehen der USA mit Russland und China in der NMD-Frage | 463 | ||
b) Verbot der aktiven militärischen Nutzung zerstörerischer Art | 467 | ||
c) Vernichtung bestehender ASAT-Kapazitäten/Arsenale | 469 | ||
d) Vertrauensbildende Maßnahmen | 469 | ||
e) Schutzregime für zivile Weltraumobjekte und für passive militärische Nutzungen nicht-zerstörerischer Art | 471 | ||
f) Mechanismen zur Durchführungskontrolle: Monitoring und Verifikation | 472 | ||
g) Kodifizierung der weiteren Rechtsstandards der friedlichen Nutzung des Weltraums | 476 | ||
4. Geeignete internationale Gremien zur Aushandlung des Abkommens | 477 | ||
5. Wirkung des Abkommens gegenüber Drittstaaten | 478 | ||
6. Universalitätsanspruch und amerikanische und europäische Interessen | 482 | ||
III. Vorschlag für die Errichtung einer internationalen Weltraumorganisation zur Sicherung der friedlichen Nutzung des Weltraums | 485 | ||
1. Bisherige Vorschläge für eine internationale Weltraumorganisation mit Aufgaben im Sicherheitsbereich | 485 | ||
a) Frühe Vorschläge | 485 | ||
b) Kritik am Institutionalismus und Haushaltszwänge versus sicherheitspolitischer Notwendigkeiten | 487 | ||
c) Weltraumforschungsagentur | 489 | ||
d) Umfassende Weltraumbehörde | 490 | ||
e) Internationale Satelliten-Monitoring- und Verifikationsagenturen | 495 | ||
aa) Monitoring- und Verifikationsagenturen | 495 | ||
(1) International Satellite Monitoring Agency (ISMA) | 495 | ||
(2) International Space Monitoring Agency | 499 | ||
bb) Reine Verifikationsagenturen | 500 | ||
(1) International Space Inspectorate | 500 | ||
(2) PAXSAT A und B und International Space Data Centre | 501 | ||
(3) UN Verification Monitoring Authority | 501 | ||
cc) Völkerrechtliche Bewertung einer multilateralen Satellitenverifikation | 502 | ||
dd) Fazit | 505 | ||
2. Die institutionelle Umsetzung des CHOM-Status in Bezug auf den Grundsatz der friedlichen Nutzung des Weltraums durch Schaffung einer Weltraumorganisation zur Gewährleistung Gemeinsamer Sicherheit im Weltraum | 507 | ||
a) Die Unaufschiebbarkeit und die Chancen für eine institutionelle Sicherung der friedlichen Nutzung des Weltraums | 507 | ||
b) Die Tätigkeitsfelder der Organisation | 513 | ||
aa) Kooperative Sicherheit und Vertrauensbildung | 513 | ||
bb) Monitoring und Verifikation insbesondere der Nichtverbreitung von Weltraum- und Massenvernichtungswaffen | 513 | ||
cc) Frühwarnung und Schutz vor unautorisierten und versehentlichen Raketenangriffen | 515 | ||
dd) Weitere durch den Konsultativausschuss und COPUOS vorzubereitende Aufgaben im Bereich militärischer und ziviler Weltraumsicherheit | 517 | ||
ee) Längerfristig einzubeziehende Aufgaben der Organisation | 517 | ||
c) Institutionelle Struktur der Organisation | 519 | ||
d) Fazit | 522 | ||
F. Ergebnis und Schlussbetrachtung | 523 | ||
Anlage | 531 | ||
Rechtsprechungsverzeichnis | 538 | ||
Literaturverzeichnis | 539 | ||
Stichwortverzeichnis | 582 |