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Selbstbelastung und Verfahrenstrennung

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Wolff, H. (1997). Selbstbelastung und Verfahrenstrennung. Das Verbot des Zwangs zur aktiven Mitwirkung am eigenen Strafverfahren und seine Ausstrahlungswirkung auf die gesetzlichen Mitwirkungspflichten des Verwaltungsrechts. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-48714-1
Wolff, Heinrich Amadeus. Selbstbelastung und Verfahrenstrennung: Das Verbot des Zwangs zur aktiven Mitwirkung am eigenen Strafverfahren und seine Ausstrahlungswirkung auf die gesetzlichen Mitwirkungspflichten des Verwaltungsrechts. Duncker & Humblot, 1997. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-48714-1
Wolff, H (1997): Selbstbelastung und Verfahrenstrennung: Das Verbot des Zwangs zur aktiven Mitwirkung am eigenen Strafverfahren und seine Ausstrahlungswirkung auf die gesetzlichen Mitwirkungspflichten des Verwaltungsrechts, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-48714-1

Format

Selbstbelastung und Verfahrenstrennung

Das Verbot des Zwangs zur aktiven Mitwirkung am eigenen Strafverfahren und seine Ausstrahlungswirkung auf die gesetzlichen Mitwirkungspflichten des Verwaltungsrechts

Wolff, Heinrich Amadeus

Schriften zum Prozessrecht, Vol. 129

(1997)

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Abstract

Wie kaum ein anderer verfahrensspezifischer Grundsatz wirkt sich die strafprozessuale Aussagefreiheit auch auf andere Rechtsgebiete aus. Der gesamte Wirkungskreis dieser Garantie kann nur dann richtig erfaßt werden, wenn man die strafprozessuale Garantie selbst (der Grundsatz nemo tenetur se ipsum accusare) von ihrer Ausstrahlungswirkung auf andere Verfahren trennt. In der vorliegenden Untersuchung wird der nemo tenetur Grundsatz hinsichtlich seiner Geschichte, seiner verfassungsrechtlichen Verbürgung und seiner Verwirklichung durch die StPO behandelt.

Zum ersten Mal wird die Ausstrahlungswirkung in ihren allgemeinen Grundlagen dargestellt. Hierauf folgt eine Umsetzung der im Rahmen des "Allgemeinen Teils" der Ausstrahlungswirkung entwickelten Grundsätze bei den Mitwirkungspflichten im Verwaltungsrecht. Entscheidend ist dabei die Frage, ob der Pflichtige seine verwaltungsrechtliche Mitwirkungspflicht mit dem Hinweis verweigern darf, eine Erfüllung würde zu einer strafrechtlichen Selbstbelastung führen. Untersucht werden die Auskunfts-, Vorlage-, Melde-, Erscheinungs-, Kennzeichnungs-, Ausweis- und Duldungspflichten sowie die Pflichten zur Eigenüberwachung und zur Bestellung eines Betriebsbeauftragten.

Die Ausstrahlungswirkung des nemo tenetur Prinzips beruht, wie am Steuer-, Sozial- und Statistikgeheimnis und der Zweckbindung des § 7 III G 10 zu sehen ist, auf einem allgemeinen rechtsstaatlichen Prinzip der Verfahrenstrennung. Das Trennungsgebot setzt die Rechtspraxis durch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung um. Dessen fehlende Eignung als Grundlage eines allgemeinen Prinzips der Verfahrenstrennung erkennt man aber daran, daß das Recht auf informationelle Selbstbestimmung hinsichtlich der Trennung von Schutzbereich und Eingriffsrechtfertigung und dem Eingriffsbegriff erheblich von der überkommenen Dogmatik abweicht. Entscheidend für das Prinzip der Verfahrenstrennung ist nicht die Art der Informationen als personenbezogene Daten, sondern umfassende

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsübersicht 7
Inhaltsverzeichnis 9
Abkürzungsverzeichnis 17
1. Kapitel: Das nemo tenetur Prinzip 21
§ 1 Geschichte des nemo tenetur Prinzips 21
I. Die religiösen Rechtsursprünge 21
II. Die Entwicklung in England 23
III. Die Entwicklung in Deutschland 25
§ 2 Die verfassungsrechtliche Verbürgung des nemo tenetur Prinzips 28
I. Strukturelle Grundlagen 28
II. Die in der Literatur vertretenen Begründungen 30
1. Die primär materiellrechtlichen Gewährleistungen 30
a) Allgemeine Handlungsfreiheit 30
b) Gewissens- und Religionsfreiheit 31
2. Die primär verfahrensrechtlichen Gewährleistungen 32
a) Anspruch auf rechtliches Gehör 32
b) Fair trail Grundsatz, insbes. die Waffengleichheit 33
c) Die Unschuldsvermutung 35
3. Die umfassenden Gewährleistungen 37
a) Das Rechtsstaatsprinzip 37
b) Die Menschenwürde und das allgemeine Persönlichkeitsrecht 39
aa) Die Begründung der überwiegenden Ansicht 39
(a) Die Argumentation 39
(b) Die Gründe für die Heranziehung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts 40
(c) Die Eignung der Menschenwürde als Grundlage 42
(aa) Konkretisierung des Würdebegriffs als Verfassungsauslegung 42
(bb) Der Bezug der Aussagefreiheit zur Menschenwürde 45
bb) Kritik an der herrschenden Lehre 46
III. Lösungsvorschlag 49
1. Kriminalstrafe 49
a) Äußerliche Betrachtung der Kriminalstrafe 49
aa) Die einzelnen Gesichtspunkte 49
bb) Zwischenergebnis 51
b) Strafe als staatliches Sanktionsmittel 52
aa) Die materiellen Anforderungen an die Strafe 52
bb) Die verfahrensrechtlichen Folgerungen 55
(a) Die Anerkennung der Selbständigkeit des Beschuldigten im Strafprozeß 55
(b) Die verfahrensrechtliche Voraussetzung zur eigenen Unrechtseinsicht 56
(c) Das Gegenübertreten des Staates und des einzelnen nach der Staatsvertragstheorie als Verdeutlichung 57
(d) Pragmatische Gesichtspunkte 58
(e) Zwischenergebnis 58
cc) Der Schuldgrundsatz 59
(a) Rechtsgrundlage des Schuldgrundsatzes 59
(b) Verfahrensrechtliche Anforderungen aus dem Schuldgrundsatz 60
(c) Weitere Gesichtspunkte, die für den Schuldgrundsatz sprechen 61
2. Die Ordnungswidrigkeiten 63
a) Die Gleichsetzung der Kriminalstrafe mit strafähnlichen Sanktionen im Grundgesetz 63
b) Kriminalunrecht und Ordnungswidrigkeiten 64
c) Ordnungswidrigkeiten und der nemo tenetur Grundsatz 65
3. Disziplinarmaßnahmen 67
§ 3 Der Strafprozess 68
I. Schweigerecht 69
1. Rechtsgrundlage 69
a) Die Hinweispflicht der §§ 115 III 1, 136 I 2, 243 IV 1 StPO 69
b) § 136a I StPO 69
2. Inhalt 70
a) Unterschiedlicher Wortlaut in §§ 115 III 1, 136 I 2 und 243 IV 1 StPO 70
aa) Beschuldigung und Anklage 70
bb) Äußerung zur Beschuldigung/Anklage und zur Sache 71
b) Persönliche Verhältnisse mit Ausnahme der Personaldaten 71
aa) Der Streitstand 71
bb) Lösungsvorschlag 72
(a) Einfachgesetzliche Auslegung 72
(b) Verfassungskonforme Auslegung 73
(aa) Verfassungswidrigkeit der wörtlichen Auslegung 73
(bb) Verfassungskonforme Auslegungsmöglichkeit 74
(cc) Die Grenze der richterlichen Rechtsfortbildung 74
c) Personaldaten 75
3. Zeitpunkt 76
a) Der Beschuldigtenstatus 76
b) Problemfälle 77
aa) Freiraum der Verfahrensbehörde bei Herbeiführung des Beschuldigtenstatus 77
bb) Erstreckung der Aussagefreiheit des Beschuldigten auch auf weitere selbständige Aussagepersonen 78
cc) Vergleich der Rechtsstellung des Beschuldigten mit der des Zeugen hinsichtlich des nemo tenetur Prinzips 80
(a) Wahrheitspflicht 80
(b) Aussagefreiheit 80
(c) § 55 I Alt. 1 StPO und die Anforderungen des nemo tenetur Prinzips 82
c) Gesamtvergleich 84
4. Rechtsfolgen 86
a) Schweigerecht 86
b) Keine Schweigepflicht 86
c) Beweisverbot 87
aa) Zur Frage der Täterschaft 87
bb) Strafzumessung 88
(a) Die Ansicht der Rechtsprechung 88
(b) Begründungsvorschlag 89
d) Lügerecht 90
II. Stellung bei sonstigen Beweismitteln 92
1. Grundsatz der Freiheit vor aktiver Mitwirkung 92
2. Ausnahmen 93
3. Geltung des nemo tenetur Grundsatzes für andere als Aussagepflichten 94
4. Nemo tenetur und die Zulässigkeit der Duldungspflichten 94
III. Folgen einer Verletzung der Rechte des Beschuldigten 95
1. Verletzung der Aussagefreiheit 96
a) Rechtlicher Eingriff 96
b) Faktischer Eingriff 96
2. Verletzung sonstiger Mitwirkungshandlungen 97
2. Kapitel: Die Ausstrahlungswirkung des nemo tenetur Prinzips 99
§ 4 Die Grundlagen der Ausstrahlungswirkung 99
I. Der Unterschied des nemo tenetur Prinzips zu seiner Ausstrahlungswirkung 99
1. Die Beschränkung des Verbots von Zwang zur aktiven Mitwirkung auf die Strafverfahren i.w.S. 100
2. Die Herleitung der Ausstrahlungswirkung 101
II. Die Begründung der Ausstrahlungswirkung in der Rechtsprechung und der Literatur 105
1. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts 105
a) Der Gemeinschuldnerbeschluß des Bundesverfassungsgerichts 105
b) Sonstige Senatsrechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Ausstrahlungswirkung 114
aa) Der Beschluß vom 22. Oktober 1980 114
bb) Das Urteil vom 3. November 1982 116
cc) Das Urteil 15. Dezember 1983 117
dd) Der Beschluß vom 1. Juni 1989 118
ee) Der Beschluß vom 14. November 1989 119
c) Sonstige Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Ausstrahlungswirkung 120
2. Die Lösungsansätze der Literatur 125
a) Ausdrückliche Betonung der gleichen Rechtsgrundlage des nemo tenetur Prinzips und der Ausstrahlungswirkung 125
b) Verweis auf verfassungsrechtliche Grundsätze als Grundlage der Ausstrahlungswirkung 127
c) Ausdrückliche Trennung zwischen Ausstrahlungswirkung und dem nemo tenetur Prinzip 128
III. Die Voraussetzungen der Ausstrahlungswirkung 129
1. Faktische Gefahr der Aushöhlung 129
2. Vergleich mit dem Strafverfahren 130
3. Das Erfordernis des Zwangs 130
IV. Die Bausteine des Schutzes der Ausstrahlungswirkung des nemo tenetur Prinzips 135
1. Die Schutzkategorien 135
a) Die erste Schutzkategorie: Die Verweigerungsrechte 135
b) Die zweite Schutzkategorie: Die Abschottung der Verfahren 136
c) Die dritte Schutzkategorie: Die folgenlose Mitwirkungsverweigerung 136
d) Die vierte Schutzkategorie: Die Strafbefreiungsvorschriften 137
2. Die Wahl der Schutzmechanismen 137
a) Die Freiheit des Gesetzgeber bei der “Abwägung” der widerstreitenden Interessen 137
b) Die Gefahr der strafverfahrensrechtlichen Verwertung von selbstbelastenden Äußerungen 140
c) Sonstige Gesichtspunkte 142
3. Fehlen einer notwendigen gesetzlichen Regelung 142
§ 5 Die Ausstrahlungswirkung des nemo tenetur Prinzips auf die besonderen Mitwirkungspflichten im Verwaltungsverfahren 145
I. Die Systematisierung der Mitwirkungspflichten nach der Art der Pflicht 147
1. Die Auskunftspflicht 147
a) Tatbestandsvoraussetzungen der speziellen Auskunftspflichten 149
aa) Auskunftsverlangen 150
bb) Reichweite des Rechts, Auskünfte zu verlangen 151
(a) Informationsbedürfnis der Verwaltung 151
(b) Zweck des verwaltungsrechtlichen Gesetzes als Grenze der Auskunftspflicht 152
(c) Kein Einsatz der Auskunftspflichten zum Zwecke der Ermittlung von Ordnungswidrigkeiten 153
cc) Pflichtiger Personenkreis 155
b) Rechtsfolge 156
aa) Inhaltlicher Bezug der Antwort zum Auskunftsverlangen 156
bb) Wahrheitspflicht 156
cc) Form 159
dd) Rechtzeitigkeit 160
c) Sanktion bei Verletzung der Auskunftspflicht 161
d) Die Besonderheiten der steuerlichen Auskunftspflicht 161
2. Vorlagepflichten 162
3. Pflicht zur Eigenüberwachung 164
4. Meldepflichten 167
a) Tatbestand und Rechtsfolge der Meldepflichten 167
b) Typologie 169
aa) Genehmigungsersetzende Anzeigen 169
bb) Änderung von genehmigungspflichtigen Sachverhalten bzw. von Anspruchsvoraussetzungen 170
cc) Laufende Überwachungsverfahren 171
dd) Ständige Zugriffsmöglichkeit 171
ee) Beendigung eines genehmigten oder anzeigepflichtigen Vorgangs 172
ff) Unglücksfälle oder Abhandenkommen 172
gg) Indienstnahme Dritter 172
hh) Statistische Zwecke 173
5. Erscheinungspflichten 173
6. Kennzeichnungspflicht 174
7. Ausweispflichten 175
8. Pflichten zu Bestellung eines Betriebsbeauftragten 175
9. Duldungspflichten 178
a) Duldung des Betretens von Grundstücken 178
aa) Tatbestand 179
bb) Rechtsfolge 181
(a) Mitwirkungspflicht des Pflichtigen 181
(b) Zusätzliche Bereitstellung 182
b) Entnahme von Proben 183
c) Erkennungsdienstliche Maßnahmen und ärztliche Untersuchungen 184
II. Die Ausstrahlungswirkung des nemo tenetur Prinzips auf die Mitwirkungspflichten 185
1. Pflichten, die denen des Strafverfahrens vergleichbar sind 185
a) Die Duldungspflichten 186
b) Die Ausweispflichten und Erscheinungspflichten 187
2. Die speziellen Auskunftspflichten 188
a) Das Auskunftsverweigerungsrecht 189
aa) Begriff der Gefahr 190
bb) Begünstigter bei juristischen Personen 193
cc) Sonstige Rechtsfragen im Zusammenhang des Auskunftsverweigerungsrechts 194
(a) Berufung auf das Auskunftsverweigerungsrecht notwendig 194
(b) Hinweispflicht 195
(c) Rechtsfolge 196
b) Die fehlenden Auskunftsverweigerungsrechte 197
aa) Die Analogie 199
(a) Die planwidrige Lücke 199
(b) Vergleichbare Interessenlage oder Rechtsähnlichkeit 200
bb) Verletzung des Art. 3 GG 201
cc) Verwertungsverbot 202
(a) Auskünfte des Versicherungsnehmers gegenüber seiner Haftpflichtversicherung 202
(b) Verwertungsverbot auch bei nachkonstitutionellen Gesetzen 204
(c) Keine Ergänzung des Verwertungsverbots durch ein Weitergabe- oder Offenbarungsverbot 204
(d) Alleiniges Weitergabe- oder Offenbarungsverbot 206
(e) Reichweite des Verwertungsverbots 206
(f) Fernwirkungsverbot 207
(g) Zeitpunkt des Eingreifens des Verwertungsverbots 208
(h) Die Regelung der Selbstbezichtigungsproblematik im allgemeinen Steuerrecht 209
(i) Auskunftspflichten ohne Vollstreckungsmöglichkeiten am Beispiel des Asylverfahrens 212
3. Eigenüberwachung 214
a) Aufzeichnungs- und Vorlagepflicht als Einheit 214
b) Analoge Anwendung des § 27 I 2 BImSchG 214
c) Verwertungsverbot 215
aa) Die Literatur 215
bb) Lösungsvorschlag 217
cc) Die hinsichtlich der Ausstrahlungswirkung mit der Eigenüberwachung vergleichbaren Pflichten 221
(a) Kennzeichnungspflicht 221
(b) Pflicht zur Bestellung eines Betriebsbeauftragten 222
4. Gemischte Konstellationen 224
a) Vorlagepflichten 224
aa) Keine unmittelbare oder analoge Anwendung der Auskunftsverweigerungsrechte 224
bb) Anerkennung eines Verwertungsverbots 228
b) Meldepflichten 230
§ 6 Ausblick: Die Ausstrahlungswirkung des nemo tenetur Prinzips als Ausdruck eines allgemeinen rechtsstaatlichen Prinzips auf Verfahrenstrennung 233
I. Die speziellen Geheimnisse als Ausprägung eines einheitlichen rechtsstaatlichen Prinzips auf Verfahrenstrennung 233
II. Die fehlende Eignung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, das Trennungsgebot grundrechtlich zu begründen 244
III. Die Neuartigkeit der Fragestellung für die Grundrechtsdogmatik und den Gesetzesvorbehalt 257
IV. Die Verwirklichung des Trennungsgebotes durch die geltende Rechtsordnung 267
Zusammenfassung 273
Literaturverzeichnis 282
Sachwortverzeichnis 325