Der grundrechtliche Informationsanspruch des Forschers gegenüber dem Staat

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Der grundrechtliche Informationsanspruch des Forschers gegenüber dem Staat
Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 615
(1992)
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Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 7 | ||
Inhaltsverzeichnis | 9 | ||
Abkürzungsverzeichnis | 20 | ||
Einleitung | 27 | ||
§ 1 Rechtfertigung des verfassungsrechtlichen Untersuchungsansatzes | 28 | ||
I. Der tatsächliche Konflikt um den Zugang der Forschung zu staatlichen Daten | 28 | ||
1. Der Bedarf der Forschung an staatlichen Daten — einige ausgewählte Beispiele | 28 | ||
a) Historische Forschung | 29 | ||
b) Empirische Sozialforschung | 29 | ||
c) Epidemiologische Forschung | 30 | ||
2. Berichte über Forschungsbehinderungen durch Zugangsverweigerung | 31 | ||
II. Der Schutz des wissenschaftlichen Datenzugangs durch das einfache Recht | 34 | ||
§ 2 Präzisierung der Fragestellung | 37 | ||
I. Zum Begriff des „Anspruchs" | 37 | ||
II. Die „Information" als Anspruchsgegenstand | 38 | ||
1. Die Unterscheidung von unmittelbarem (direktem) und mittelbarem (indirektem) Informationsanspruch | 38 | ||
2. Die Abgrenzung von der Öffentlichkeitsarbeit des Staates | 40 | ||
III. Die grundrechtlichen Freiheitsverbürgungen als Anspruchsgrundlage | 40 | ||
IV. Eingrenzungen in bezug auf den Anspruchsverpflichteten | 41 | ||
V. Präzisierung in bezug auf die Person des Anspruchsberechtigten | 41 | ||
Erster Teil: Die verfassungsrechtliche Problematik der Fragestellung | 43 | ||
§ 3 Keine unmittelbare Verbürgung eines Informationsanspruchs zu Forschungszwecken | 43 | ||
§ 4 Der Stand von Rechtsprechung und Schrifttum | 45 | ||
I. Die ablehnende Haltung in der Rechtsprechung | 45 | ||
1. Der „typische" Argumentationsverlauf | 46 | ||
a) Die gemeinsamen Prämissen | 46 | ||
aa) Die Forschungsfreiheit als maßgeblicher verfassungsrechtlicher Anknüpfungspunkt | 46 | ||
bb) Der Informationsanspruch als Problem originärer grundrechtlicher Leistungsansprüche | 47 | ||
cc) Die Doppelnatur des Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG als Abwehrrecht und als objektive Wertentscheidung | 47 | ||
b) Die Argumente gegen die Anerkennung des Informationsanspruchs | 48 | ||
aa) Die restriktive Position des Bundesverwaltungsgerichts: nur Anspruch auf derivative Teilhabe am Wissenschaftsbetrieb | 49 | ||
bb) Das Kriterium der Unerläßlichkeit der staatlichen Informationsleistung | 50 | ||
cc) Keine Sonderrolle des Staates beim Informationsanspruch | 51 | ||
dd) Die Grundrechte anderer | 52 | ||
2. Abweichende Argumentationsmuster | 52 | ||
II. Der Meinungsstand im Schrifttum | 53 | ||
1. Die Gegner eines Informationsanspruchs zu Forschungszwecken — Argumente | 54 | ||
a) Die Unbestimmtheit im Anspruchsobjekt | 54 | ||
b) Der Vorbehalt des Möglichen | 55 | ||
c) Die Beschränkung des Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG auf die traditionellen Dimensionen der allgemeinen Informationsfreiheit | 55 | ||
2. Die Befürworter eines prinzipiellen Informationsanspruchs zu Forschungszwecken gegenüber dem Staat | 56 | ||
a) Der „traditionelle" Ansatz: Die Wertentscheidung des Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG als Grundlage eines Leistungsrechts auf Information zu Forschungszwecken | 58 | ||
b) Der „ParadigmenWechsel": Alternativen zum verfassungsrechtlichen Anknüpfungspunkt und zur leistungsrechtlichen Konstruktion | 60 | ||
aa) Alternativen im verfassungsrechtlichen Anknüpfungspunkt | 60 | ||
bb) Der Informationsanspruch als Reaktion auf den abwehrrechtlichen Gehalt des Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG | 61 | ||
§ 5 Bilanz und kritische Würdigung | 63 | ||
I. Zur Frage originärer Leistungsrechte bei Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG | 63 | ||
1. Die Eignung der „Wertentscheidung" des Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG als Grundlage eines originären Leistungsanspruchs | 64 | ||
2. Begründungsdefizite bei der Handhabung des Merkmals der „Unerläßlichkeit" | 65 | ||
II. Berechtigung der Einordnung des Informationsanspruchs als Problem grundrechtlicher Leistungsansprüche | 65 | ||
III. Unklarheiten über das Verhältnis von Wissenschaftsfreiheit und Informationsfreiheit | 70 | ||
1. Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG als thematisch einschlägiges Grundrecht? | 71 | ||
2. Sperrwirkungen aus dem Grundrecht der Informationsfreiheit? | 74 | ||
§ 6 Konsequenzen und Fortgang der Untersuchung | 74 | ||
I. Die Notwendigkeit der Erweiterung der Fragestellung gegenüber dem bisher typischen Argumentationsablauf | 74 | ||
II. Zur Rolle der Grundrechtstheorie | 75 | ||
1. Grundrechtstheorie als notwendige Offenlegung des Vorverständnisses bei der Grundrechtsinterpretation | 76 | ||
2. Grundrechtstheorie als „Deduktionsprinzip"? | 77 | ||
3. Konsequenzen | 78 | ||
III. Zum Fortgang der Untersuchung | 79 | ||
Zweiter Teil: Der Anspruch auf Information zu Forschungszwecken durch den Staat als Gewährleistungsdimension der Wissenschaftsfreiheit | 80 | ||
Erstes Kapitel: Die Wissenschaftsfreiheit als thematisch primär einschlägiges Grundrecht | 80 | ||
§ 7 Die wissenschaftliche Informationsfreiheit als Bestandteil der Wissenschaftsfreiheit: Zum Verhältnis von Wissenschaftsfreiheit und Informationsfreiheit | 81 | ||
I. Vorgaben im Wortlaut des Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG | 85 | ||
II. Das Prinzip der Eigengesetzlichkeit der Wissenschaft als zentrale Auslegungsmaxime für Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG | 85 | ||
1. Der Inhalt des Prinzips der Eigengesetzlichkeit | 86 | ||
2. Die Begründung des Prinzips der Eigengesetzlichkeit | 87 | ||
a) Die Unabgeschlossenheit und Vielgestaltigkeit des tatsächlichen Phänomens „Wissenschaft" | 87 | ||
b) Die bewußte Respektierung der Vielgestaltigkeit und Unabgeschlossenheit der Wissenschaft durch Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG | 88 | ||
3. Die Ausklammerung der „Vorarbeiten" als Verstoß gegen das Verbot staatlichen Wissenschaftsrichtertums | 89 | ||
III. Keine Notwendigkeit zur Ausklammerung der Vorarbeiten aus dem Gesichtspunkt hinreichender Abgrenzbarkeit des Normbereichs von Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG | 92 | ||
1. Zur Notwendigkeit positiver Abgrenzung | 92 | ||
2. Untauglichkeit der Konkretisierung nach Gattungstypen | 93 | ||
3. Die Einordnung in den wissenschaftlichen Denk- und Handlungskomplex | 94 | ||
a) Eckdaten für eine Präzisierung der Begriffe „Wissenschaft" und „Forschung" | 95 | ||
aa) Die Unbrauchbarkeit materialer im Sinne von wertender Begriffsbestimmung | 95 | ||
bb) Kein (außerwissenschaftliches) Definitionsverbot | 95 | ||
cc) Zum Ziel eines „neutralen" Wissenschaftsbegriffs | 98 | ||
b) Versuch einer Begriffsbestimmung | 99 | ||
aa) Wahrheitsfindung und Erkenntnis als Ziel | 100 | ||
bb) Versuch | 101 | ||
cc) Methodengeleitetheit des Strebens um Erkenntnis | 102 | ||
dd) Nachprüfbarkeit des Vorgehens | 103 | ||
ee) Das Bemühen um Einfügung in übergeordnete Gesetzmäßigkeiten | 103 | ||
c) Die Einordnung in den wissenschaftlichen Denk- und Handlungskomplex als Kriterium zur Abgrenzung zwischen wissenschaftlicher und nicht-wissenschaftlicher Informationsbeschaffung | 104 | ||
IV. (Zwischen-)Ergebnis | 105 | ||
§ 8 Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG als lex specialis für den Schutz der wissenschaftlich benötigten Informationen | 105 | ||
I. Keine Verdrängung des Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG im Falle der Existenz eines allgemeinen Informationsanspruchs | 106 | ||
II. Keine Sperrwirkung des Art. 5 Abs. 1 Satz 1, 2. Alt. GG | 106 | ||
1. Keine Anhaltspunkte im Wortlaut des Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG | 106 | ||
2. Fehlende Überzeugungskraft der Gegenargumente | 107 | ||
a) Das Argument der fehlenden Abgrenzbarkeit | 107 | ||
b) Das Privilegierungs-Argument | 108 | ||
§ 9 Ergebnis des ersten Kapitels und Fortgang der Untersuchung | 109 | ||
Zweites Kapitel: Der Informationsanspruch zu Forschungszwecken als Folge der abwehrrechtlichen Seite des Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG | 111 | ||
§ 10 Zur Bedeutung der abwehrrechtlichen Dimension des Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG | 112 | ||
I. Zur thematischen Reichweite des Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG als Abwehrrecht | 112 | ||
II. Der Abwehranspruch als Bestandteil der abwehrrechtlichen Dimension des Art. 5 Abs. 3 Satz 1 | 113 | ||
§11 Ansatzmöglichkeiten für eine abwehrrechtliche Begründung des Informationsanspruchs zu Forschungszwecken | 115 | ||
I. Allgemeine Voraussetzungen für die Eröffnung des grundrechtlichen Abwehranspruchs | 115 | ||
1. Unbeachtlichkeit der äußeren Form des beanspruchten staatlichen Verhaltens | 115 | ||
2. Der Grundrechtseingriff als Mindestvoraussetzung | 115 | ||
3. Grundrechtseingriff und Grundrechtsverletzung — zur Bedeutung der Rechtswidrigkeit des Grundrechtseingriffs | 116 | ||
a) Die Unterscheidung von Schutzbereich und effektivem Garantiebereich der Grundrechte | 116 | ||
aa) Der grundrechtliche Schutzbereich | 117 | ||
bb) Der effektive Garantiebereich | 118 | ||
b) Die Bedeutung von Grundrechtseingriff und Grundrechtsverletzung für den Abwehranspruch | 119 | ||
II. Begründungsanforderungen für eine abwehrrechtliche Konstruktion des Informationsanspruchs zu Forschungszwecken | 119 | ||
1. Zum Begriff des Grundrechtseingriffs | 120 | ||
a) Der traditionelle Eingriffsbegriff | 120 | ||
b) Die Ausweitung des traditionellen Eingriffsbegriffs | 122 | ||
aa) Die Ausdehnung auf sog. faktische und mittelbare Grundrechtseingriffe | 122 | ||
bb) Unterlassen als Grundrechtseingriff | 123 | ||
2. Drei denkbare Ansätze für eine abwehrrechtliche Begründung des Informationsanspruchs | 125 | ||
a) Das Unterlassen der Informationsgewährung als Grundrechtseingriff | 125 | ||
b) Die Informationsverweigerung als faktisches (indirektes) Forschungsverbot | 125 | ||
c) Die Informations-"Leistung" als Beseitigung eines vorausgegangenen Verbots wissenschaftlicher Eigeninformation | 126 | ||
(Zwischen-)Ergebnis | 128 | ||
§ 12 Problemabschichtung: Nicht-tragfähige Begründungsansätze | 128 | ||
I. Das Unterlassen der Information als Grundrechtseingriff | 128 | ||
1. Unterlassen als Grundrechtseingriff — eine nur nominell abwehrrechtliche Konzeption | 129 | ||
2. Beibehaltung der grundsätzlichen Trennung von Abwehr- und Leistungsanspruch | 130 | ||
Ergebnis | 132 | ||
II. Die Informationsverweigerung als faktisches Forschungsverbot? | 132 | ||
§ 13 Berechtigung der abwehrrechtlichen Konstruktion für die Fälle des indirekten Informationsanspruchs | 134 | ||
I. Die Schlüssigkeit des Konzepts | 136 | ||
1. Die (indirekte) Informationsgewährung als abwehrrechtlich gebotene Störungsbeseitigung | 136 | ||
2. Mögliche Einwände | 137 | ||
a) Die Behörde oder der Gesetzgeber als Anspruchsgegner? | 138 | ||
b) Der grundsätzliche Spielraum des Staates bei der Erfüllung der Beseitigungspflicht | 139 | ||
c) Untrennbare Verbindung zwischen direkter und indirekter Information? | 140 | ||
d) Informationsanspruch und Gesetzesvorbehalt | 142 | ||
(Zwischen-)Ergebnis | 145 | ||
II. Berechtigung der Prämisse | 145 | ||
1. Die Problematik der Prämisse | 146 | ||
a) Die Eigeninformation aus staatlichen Datenbeständen als Sonderform der Nutzung öffentlicher Einrichtungen und Sachen | 147 | ||
b) Die überwiegend leistungsrechtliche Betrachtungsweise für die Fälle der Nutzung öffentlicher Einrichtungen und Sachen | 148 | ||
c) Die Gründe für die Zurückweisung abwehrrechtlicher Konstruktionen für die Fälle der Nutzung öffentlicher Einrichtungen und Sachen | 151 | ||
aa) Natürliche Freiheit oder staatlich geschaffenes Recht? | 152 | ||
bb) Die fehlende Einwilligung des öffentlichen Sachherrn | 152 | ||
cc) Das „Wann" und „Wo" der Freiheitsbetätigung | 153 | ||
dd) Das Argument der Anstaltsgewalt | 154 | ||
2. Stellungnahme | 155 | ||
a) Ist die Benutzung öffentlicher Einrichtungen und Sachen als Ausübung „natürlicher" Freiheit darstellbar? | 155 | ||
aa) Die Unerheblichkeit des staatlichen Zulassungsaktes für die Frage der „natürlichen" Freiheit | 156 | ||
bb) „Natürliche" Freiheit als voraussetzungslose Freiheit? | 157 | ||
(Zwischen-)Ergebnis: | 160 | ||
b) Begrenzung des Schutzbereichs auf „erlaubte" Nutzungen? | 161 | ||
aa) Das zugrundeliegende Konzept einer engen Tatbestandstheorie | 161 | ||
(1) Allgemeine grundrechtsdogmatische Konzepte | 161 | ||
(2) Enge Tatbestandskonzeptionen speziell für Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG | 162 | ||
(a) Die Position von Pieroth / Schlink | 162 | ||
(b) Die Position von Lerche | 163 | ||
(c) Die Position von Wahl | 164 | ||
(3) Bedeutung für die Fälle des indirekten Informationsanspruchs zu Forschungszwecken | 165 | ||
bb) Die Gegenkonzeption eines weiten Tatbestandskonzepts | 165 | ||
cc) Kritik und Stellungnahme | 166 | ||
(1) Die allgemeine Rechtsordnung als Grenze des grundrechtlichen Schutzbereichs bei Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG? | 167 | ||
(2) Verfassungsrechtlich geschützte Rechtspositionen Dritter als Grenze des grundrechtlichen Schutzbereichs? | 169 | ||
(3) Zur Sonderposition von Wahl | 173 | ||
Ergebnis | 173 | ||
c) Zur Möglichkeit der Ausgrenzung des „Wann" und „Wo" der Freiheitsbetätigung aus dem grundrechtlichen Schutzbereich | 173 | ||
aa) Friedrich Müllers „Theorie der sachspezifischen Modalitäten" | 174 | ||
bb) Würdigung | 176 | ||
Ergebnis | 178 | ||
d) Keine Einengung des grundrechtlichen Schutzbereichs unter dem Gesichtspunkt des „besonderen Gewaltverhältnisses" | 178 | ||
3. (Zwischen-)Ergebnis | 179 | ||
III. Zusammenfassung der Ergebnisse von § 13 | 180 | ||
§ 14 Voraussetzungen und Schranken des (indirekten) Informationsanspruchs zu Forschungszwecken | 181 | ||
I. Die Voraussetzungen des indirekten Informationsanspruchs zu Forschungszwecken | 181 | ||
1. Information durch aktive Informationsbeschaffung | 182 | ||
2. Die Einfügung der Informationsbeschaffung in ein konkretes Forschungsvorhaben | 182 | ||
3. Keine Einschränkungen in Hinblick auf die Person des Anspruchsberechtigten | 182 | ||
II. Die Schranken des Informationsanspruchs zu Forschungszwecken bei Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG | 184 | ||
1. Zu den Schranken der Forschungsfreiheit im allgemeinen | 184 | ||
2. Die Schranken des aus Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG abgeleiteten Informationsanspruchs | 190 | ||
a) Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung | 191 | ||
aa) Inhalt und Schranken | 192 | ||
bb) Kollisionsfälle | 193 | ||
(1) Scheinkollisionen | 193 | ||
(a) Anonymisierung als Grenze des Schutzbereichs | 193 | ||
(b) Die Einwilligung als Schutzbereichsgrenze | 196 | ||
(c) Kein Schutz für bestimmte Datenarten? | 199 | ||
(2) Fälle „echter" Kollision zwischen Forschungsfreiheit und informationeller Selbstbestimmung | 199 | ||
cc) Einige Leitlinien zur Kollisionslösung | 200 | ||
(1) Das Gefahrenpotential für den Betroffenen | 200 | ||
(a) Der Verwendungszusammenhang als Indikator für das zu erwartende Gefahrenpotential | 201 | ||
(b) Besonderheiten des Verwendungszwecks beim Informationszugriff zu Forschungszwecken | 202 | ||
(c) Hypothetische Verwendungs- und Verknüpfungsmöglichkeiten | 204 | ||
(d) Die Mißbrauchsgefahr | 204 | ||
(e) Die Sensibilität der Daten als abwägungsrelevanter Gesichtspunkt? | 206 | ||
(2) Das Ausmaß der Behinderung des Forschungsvorhabens | 207 | ||
(3) Die Bedeutung eines Forschungsvorhabens für die Allgemeinheit | 208 | ||
(4) Zur Rolle des Gesetzesvorbehalts | 210 | ||
b) Die Sicherheit des Staates als Schranke des Informationsanspruchs | 210 | ||
c) Die Funktionsfähigkeit der Verwaltung als Schranke des Informationsanspruchs zu Forschungszwecken | 212 | ||
d) Die Bestimmungsbefugnis des Staates über seine Datenbestände als Schranke des Informationsanspruchs zu Forschungszwecken | 214 | ||
Ergebnis | 217 | ||
Drittes Kapitel: Der Informationsanspruch zu Forschungszwecken als Folge leistungsrechtlicher Gehalte des Art. 5 Abs. 3 Satz I GG? | 218 | ||
§ 15 Die Information zu Forschungszwecken als „Leistung" | 218 | ||
I. Die Beschränkung der leistungsrechtlichen Problematik auf die Fälle der direkten Information | 218 | ||
1. Zum Begriff des „Leistungsanspruchs" | 218 | ||
2. Konsequenzen für die Einordnung des Informationsanspruchs zu Forschungszwecken | 219 | ||
II. Weitere Eingrenzungen | 220 | ||
1. Der Informationsanspruch als materieller Leistungsanspruch i.e.S. | 221 | ||
2. Originärer oder derivativer Leistungsanspruch? | 222 | ||
§ 16 Die besondere Problematik eines „Leistungsrechts auf staatliche Information zu Forschungszwecken" | 224 | ||
I. Die allgemeine Fragestellung | 225 | ||
II. Rechtsprechung und Schrifttum im Überblick | 225 | ||
1. Der Stand der Diskussion um die leistungsrechtliche Seite der Wissenschaftsfreiheit | 226 | ||
a) Das Hochschul-Urteil des Bundesverfassungsgerichts | 226 | ||
b) Die zurückhaltende Rezeption der Entscheidung | 228 | ||
2. Die allgemeine Diskussion um die Leistungsrechte | 229 | ||
a) Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts | 229 | ||
b) Die Stellungnahmen im Schrifttum | 230 | ||
III. Die Schwierigkeiten einer Begründung grundrechtlicher Leistungsansprüche | 232 | ||
1. Die Unterscheidung zwischen der Realisierung von Freiheit als Staatsaufgabe und als Anspruchsgegenstand | 232 | ||
2. Sachliche Bedenken | 235 | ||
a) Die spezifische Unbestimmtheit verfassungsunmittelbarer Leistungsansprüche | 235 | ||
b) Die Knappheit der staatlich verfügbaren Mittel | 238 | ||
c) Die Unvereinbarkeit mit der Freiheit des Leistungsempfängers | 240 | ||
3. Zum Stellenwert der Schwierigkeiten | 240 | ||
4. (Zwischen) Ergebnis | 242 | ||
IV. Konsequenzen für den Informationsanspruch zu Forschungszwecken | 243 | ||
1. Modifikation der leistungsrechtlichen Problematik beim Informationsanspruch zu Forschungszwecken | 243 | ||
a) Die prinzipielle Verfügbarkeit der Ressource „Information" | 243 | ||
b) Bestimmtheitsprobleme | 244 | ||
aa) Keine ausreichende Festlegung der Art der zur Gewährleistung realer Forschungsfreiheit einzusetzenden Mittel | 245 | ||
bb) Unbestimmtheit des Anspruchsobjekts „Information"? | 247 | ||
cc) Zusammenfassung | 247 | ||
2. Begründungsanforderungen für die Ableitung eines Informationsanspruchs aus der Wissenschaftsfreiheit | 247 | ||
V. Zum Fortgang der Untersuchung | 249 | ||
§ 17 Der objektiv-rechtliche Gehalt des Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG als Grundlage eines Leistungsrechts auf Information zu Forschungszwecken | 250 | ||
I. Inhalt und Eigenart des objektiv-rechtlichen Grundrechtsgehalts | 251 | ||
1. Der objektiv-rechtliche Grundrechtsgehalt als normierter Inhalt der Grundrechtsbestimmung | 252 | ||
2. Inhalt und Wirkungsweise: Der objektiv-rechtliche Gehalt der Grundrechtsbestimmungen als verbindliche Grundentscheidung für das jeweils grundrechtlich geschützte Rechtsgut | 253 | ||
a) Allgemeines | 253 | ||
b) Die Pflicht zur Gewährleistung realer Freiheit im besonderen | 255 | ||
II. Die Eignung des objektiv-rechtlichen Gehalts der Grundrechtsbestimmungen als Grundlage eines Leistungsanspruchs auf Information zu Forschungszwecken | 256 | ||
1. Bedingungen für die Begründung eines solchen Leistungsanspruchs | 256 | ||
a) Die prinzipielle Offenheit und Unbestimmtheit des objektivrechtlichen Gehalts der Grundrechtsbestimmungen | 257 | ||
b) Die Frage der Subjektivierbarkeit des objektiv-rechtlichen Gehalts der Grundrechtsbestimmungen | 258 | ||
c) Zum Verhältnis beider Voraussetzungen zueinander | 260 | ||
2. Zur Möglichkeit einer Präzisierung des objektiv-rechtlichen Gehalts der Wissenschaftsfreiheit | 261 | ||
a) Bedingungen einer Präzisierung | 261 | ||
b) Erste Möglichkeit: Staatliche Pflicht zur Gewährleistung eines Optimums freier Forschungstätigkeit (sog. Optimalstandard)? | 262 | ||
c) Zweite Möglichkeit: Verpflichtung des Staates zur Herstellung eines (absoluten) Mindeststandards freier Forschung | 269 | ||
d) Dritte Möglichkeit: Staatliche Verpflichtung zur Herstellung eines bestimmten qualitativen und / oder quantitativen Zustands von Forschung | 270 | ||
III. Ergebnis | 273 | ||
§ 18 Das Leistungsrecht auf Information zu Forschungszwecken als Folge einer in Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG verankerten Einrichtungsgarantie? | 274 | ||
I. Der Zusammenhang zwischen Leistungsrechten und Einrichtungsgarantien | 274 | ||
1. Rechtsprechung und Schrifttum im Überblick | 274 | ||
2. Zum Begriff der Einrichtungsgarantie | 277 | ||
a) Berechtigung der „klassischen" Bedeutung der Einrichtungsgarantien | 277 | ||
b) Ablehnung der erweiternden Konzeptionen | 279 | ||
aa) Ablehnung eines institutionellen Grundrechtsverständnisses | 279 | ||
bb) Keine Ausdehnung der Garantieobjekte auf gesellschaftliche Sachverhalte | 281 | ||
cc) Keine Erweiterung der Einrichtungsgarantien auf künftig zu schaffende Garantieobjekte | 282 | ||
3. Konsequenzen für den Zusammenhang von Einrichtungsgarantien und Leistungsansprüchen | 282 | ||
II. Der Informationsanspruch zu Forschungszwecken als Institutionsgewährleistungsanspruch? | 283 | ||
1. Die in Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG garantierte Einrichtung | 283 | ||
2. Die Information als notwendiges Mittel der Funktionsgewährleistung? | 284 | ||
III. Ergebnis | 285 | ||
§ 19 Das Leistungsrecht auf Information zu Forschungszwecken als Folge eines Zusammenspiels von Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG mit dem Demokratieprinzip? | 285 | ||
I. Das Demokratiegebot als Grundlage einer durch Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG subjektivierten Informationspflicht | 286 | ||
1. Die unbestreitbaren Bezüge des Demokratiegebots zur Öffentlichkeit des Staatshandelns | 287 | ||
2. Die fehlende Gleichsetzung von Öffentlichkeit und Informationsanspruch | 288 | ||
II. Demokratisch-funktionale Auslegung des Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG | 289 | ||
1. „Vorbilder" bei den Befürwortern eines Informationsanspruchs der Presse | 289 | ||
2. Übertragbarkeit auf die Wissenschaftsfreiheit? | 290 | ||
3. Kann diese Argumentation einen konkreten Anspruch auf direkte Information begründen? | 291 | ||
§ 20 Die Verbindung von Wissenschaftsfreiheit und Sozialstaatsprinzip als Grundlage? | 291 | ||
§ 21 Das Leistungsrecht auf Information zu Forschungszwecken als Folge einer „öffentlichen Aufgabe" der Wissenschaft? | 292 | ||
I. Wissenschaft als „öffentliche Aufgabe" | 293 | ||
II. Die „öffentliche Aufgabe" als anspruchsbegründende normative Rechtsfigur? | 293 | ||
Zusammenfassung der Ergebnisse des 3. Kapitels | 295 | ||
Dritter Teil: Weitere Anspruchsgrundlagen | 296 | ||
§ 22 Zensurverbot und Petitionsrecht | 297 | ||
I. Das Zensurverbot (Art. 5 Abs. 1 Satz 3 GG) | 297 | ||
II. Das Petitionsrecht (Art. 17 GG) | 298 | ||
§ 23 Die Informationsfreiheit als Grundlage eines Informationsanspruchs zu Forschungszwecken? | 299 | ||
I. Die Offenheit der Informationsfreiheit für den Informationszweck „Forschung" | 299 | ||
II. Vorrang des Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG für die Fälle des indirekten Informationsanspruchs | 300 | ||
III. Die Informationsfreiheit als Grundlage eines direkten Informationsanspruchs zu Forschungszwecken? | 301 | ||
1. Keine Begründung eines Auskunftsanspruchs durch den Wortlaut des Art. 5 Abs. 1 Satz 1, 2. Alt. GG | 302 | ||
2. Anhaltspunkte für eine rein abwehrrechtliche Konzeption der Informationsfreiheit in der Entstehungsgeschichte | 304 | ||
3. Zur Möglichkeit eines Auskunftsanspruchs als ungeschriebenem Bestandteil des Normbereichs von Art. 5 Abs. 1 Satz 1, 2. Alt. GG | 305 | ||
a) Zum Stellenwert von Wortlaut und Entstehungsgeschichte | 305 | ||
b) Bedingungen für die Anerkennung einer leistungsrechtlichen Seite des Art. 5 Abs. 1 Satz 1, 2. Alt. GG | 306 | ||
c) Zum Merkmal der „allgemein zugänglichen Quellen" | 307 | ||
d) Gründe gegen die Ableitung eines auf Auskunfterteilung gerichteten Leistungsanspruchs aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1, 2. Alt. GG | 309 | ||
IV. Ergebnis | 310 | ||
§ 24 Die Meinungsfreiheit als Grundlage eines Informationsanspruchs zu Forschungszwecken? | 310 | ||
Gesamtergebnis des dritten Teils | 312 | ||
Vierter Teil: Zusammenfassung und Ergebnisse der Untersuchung | 313 | ||
Literaturverzeichnis | 317 | ||
Stichwortverzeichnis | 347 |