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Der grundrechtliche Informationsanspruch des Forschers gegenüber dem Staat

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Mayen, T. (1992). Der grundrechtliche Informationsanspruch des Forschers gegenüber dem Staat. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-47387-8
Mayen, Thomas. Der grundrechtliche Informationsanspruch des Forschers gegenüber dem Staat. Duncker & Humblot, 1992. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-47387-8
Mayen, T (1992): Der grundrechtliche Informationsanspruch des Forschers gegenüber dem Staat, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-47387-8

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Der grundrechtliche Informationsanspruch des Forschers gegenüber dem Staat

Mayen, Thomas

Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 615

(1992)

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Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Abkürzungsverzeichnis 20
Einleitung 27
§ 1 Rechtfertigung des verfassungsrechtlichen Untersuchungsansatzes 28
I. Der tatsächliche Konflikt um den Zugang der Forschung zu staatlichen Daten 28
1. Der Bedarf der Forschung an staatlichen Daten — einige ausgewählte Beispiele 28
a) Historische Forschung 29
b) Empirische Sozialforschung 29
c) Epidemiologische Forschung 30
2. Berichte über Forschungsbehinderungen durch Zugangsverweigerung 31
II. Der Schutz des wissenschaftlichen Datenzugangs durch das einfache Recht 34
§ 2 Präzisierung der Fragestellung 37
I. Zum Begriff des „Anspruchs" 37
II. Die „Information" als Anspruchsgegenstand 38
1. Die Unterscheidung von unmittelbarem (direktem) und mittelbarem (indirektem) Informationsanspruch 38
2. Die Abgrenzung von der Öffentlichkeitsarbeit des Staates 40
III. Die grundrechtlichen Freiheitsverbürgungen als Anspruchsgrundlage 40
IV. Eingrenzungen in bezug auf den Anspruchsverpflichteten 41
V. Präzisierung in bezug auf die Person des Anspruchsberechtigten 41
Erster Teil: Die verfassungsrechtliche Problematik der Fragestellung 43
§ 3 Keine unmittelbare Verbürgung eines Informationsanspruchs zu Forschungszwecken 43
§ 4 Der Stand von Rechtsprechung und Schrifttum 45
I. Die ablehnende Haltung in der Rechtsprechung 45
1. Der „typische" Argumentationsverlauf 46
a) Die gemeinsamen Prämissen 46
aa) Die Forschungsfreiheit als maßgeblicher verfassungsrechtlicher Anknüpfungspunkt 46
bb) Der Informationsanspruch als Problem originärer grundrechtlicher Leistungsansprüche 47
cc) Die Doppelnatur des Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG als Abwehrrecht und als objektive Wertentscheidung 47
b) Die Argumente gegen die Anerkennung des Informationsanspruchs 48
aa) Die restriktive Position des Bundesverwaltungsgerichts: nur Anspruch auf derivative Teilhabe am Wissenschaftsbetrieb 49
bb) Das Kriterium der Unerläßlichkeit der staatlichen Informationsleistung 50
cc) Keine Sonderrolle des Staates beim Informationsanspruch 51
dd) Die Grundrechte anderer 52
2. Abweichende Argumentationsmuster 52
II. Der Meinungsstand im Schrifttum 53
1. Die Gegner eines Informationsanspruchs zu Forschungszwecken — Argumente 54
a) Die Unbestimmtheit im Anspruchsobjekt 54
b) Der Vorbehalt des Möglichen 55
c) Die Beschränkung des Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG auf die traditionellen Dimensionen der allgemeinen Informationsfreiheit 55
2. Die Befürworter eines prinzipiellen Informationsanspruchs zu Forschungszwecken gegenüber dem Staat 56
a) Der „traditionelle" Ansatz: Die Wertentscheidung des Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG als Grundlage eines Leistungsrechts auf Information zu Forschungszwecken 58
b) Der „ParadigmenWechsel": Alternativen zum verfassungsrechtlichen Anknüpfungspunkt und zur leistungsrechtlichen Konstruktion 60
aa) Alternativen im verfassungsrechtlichen Anknüpfungspunkt 60
bb) Der Informationsanspruch als Reaktion auf den abwehrrechtlichen Gehalt des Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG 61
§ 5 Bilanz und kritische Würdigung 63
I. Zur Frage originärer Leistungsrechte bei Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG 63
1. Die Eignung der „Wertentscheidung" des Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG als Grundlage eines originären Leistungsanspruchs 64
2. Begründungsdefizite bei der Handhabung des Merkmals der „Unerläßlichkeit" 65
II. Berechtigung der Einordnung des Informationsanspruchs als Problem grundrechtlicher Leistungsansprüche 65
III. Unklarheiten über das Verhältnis von Wissenschaftsfreiheit und Informationsfreiheit 70
1. Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG als thematisch einschlägiges Grundrecht? 71
2. Sperrwirkungen aus dem Grundrecht der Informationsfreiheit? 74
§ 6 Konsequenzen und Fortgang der Untersuchung 74
I. Die Notwendigkeit der Erweiterung der Fragestellung gegenüber dem bisher typischen Argumentationsablauf 74
II. Zur Rolle der Grundrechtstheorie 75
1. Grundrechtstheorie als notwendige Offenlegung des Vorverständnisses bei der Grundrechtsinterpretation 76
2. Grundrechtstheorie als „Deduktionsprinzip"? 77
3. Konsequenzen 78
III. Zum Fortgang der Untersuchung 79
Zweiter Teil: Der Anspruch auf Information zu Forschungszwecken durch den Staat als Gewährleistungsdimension der Wissenschaftsfreiheit 80
Erstes Kapitel: Die Wissenschaftsfreiheit als thematisch primär einschlägiges Grundrecht 80
§ 7 Die wissenschaftliche Informationsfreiheit als Bestandteil der Wissenschaftsfreiheit: Zum Verhältnis von Wissenschaftsfreiheit und Informationsfreiheit 81
I. Vorgaben im Wortlaut des Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG 85
II. Das Prinzip der Eigengesetzlichkeit der Wissenschaft als zentrale Auslegungsmaxime für Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG 85
1. Der Inhalt des Prinzips der Eigengesetzlichkeit 86
2. Die Begründung des Prinzips der Eigengesetzlichkeit 87
a) Die Unabgeschlossenheit und Vielgestaltigkeit des tatsächlichen Phänomens „Wissenschaft" 87
b) Die bewußte Respektierung der Vielgestaltigkeit und Unabgeschlossenheit der Wissenschaft durch Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG 88
3. Die Ausklammerung der „Vorarbeiten" als Verstoß gegen das Verbot staatlichen Wissenschaftsrichtertums 89
III. Keine Notwendigkeit zur Ausklammerung der Vorarbeiten aus dem Gesichtspunkt hinreichender Abgrenzbarkeit des Normbereichs von Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG 92
1. Zur Notwendigkeit positiver Abgrenzung 92
2. Untauglichkeit der Konkretisierung nach Gattungstypen 93
3. Die Einordnung in den wissenschaftlichen Denk- und Handlungskomplex 94
a) Eckdaten für eine Präzisierung der Begriffe „Wissenschaft" und „Forschung" 95
aa) Die Unbrauchbarkeit materialer im Sinne von wertender Begriffsbestimmung 95
bb) Kein (außerwissenschaftliches) Definitionsverbot 95
cc) Zum Ziel eines „neutralen" Wissenschaftsbegriffs 98
b) Versuch einer Begriffsbestimmung 99
aa) Wahrheitsfindung und Erkenntnis als Ziel 100
bb) Versuch 101
cc) Methodengeleitetheit des Strebens um Erkenntnis 102
dd) Nachprüfbarkeit des Vorgehens 103
ee) Das Bemühen um Einfügung in übergeordnete Gesetzmäßigkeiten 103
c) Die Einordnung in den wissenschaftlichen Denk- und Handlungskomplex als Kriterium zur Abgrenzung zwischen wissenschaftlicher und nicht-wissenschaftlicher Informationsbeschaffung 104
IV. (Zwischen-)Ergebnis 105
§ 8 Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG als lex specialis für den Schutz der wissenschaftlich benötigten Informationen 105
I. Keine Verdrängung des Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG im Falle der Existenz eines allgemeinen Informationsanspruchs 106
II. Keine Sperrwirkung des Art. 5 Abs. 1 Satz 1, 2. Alt. GG 106
1. Keine Anhaltspunkte im Wortlaut des Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG 106
2. Fehlende Überzeugungskraft der Gegenargumente 107
a) Das Argument der fehlenden Abgrenzbarkeit 107
b) Das Privilegierungs-Argument 108
§ 9 Ergebnis des ersten Kapitels und Fortgang der Untersuchung 109
Zweites Kapitel: Der Informationsanspruch zu Forschungszwecken als Folge der abwehrrechtlichen Seite des Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG 111
§ 10 Zur Bedeutung der abwehrrechtlichen Dimension des Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG 112
I. Zur thematischen Reichweite des Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG als Abwehrrecht 112
II. Der Abwehranspruch als Bestandteil der abwehrrechtlichen Dimension des Art. 5 Abs. 3 Satz 1 113
§11 Ansatzmöglichkeiten für eine abwehrrechtliche Begründung des Informationsanspruchs zu Forschungszwecken 115
I. Allgemeine Voraussetzungen für die Eröffnung des grundrechtlichen Abwehranspruchs 115
1. Unbeachtlichkeit der äußeren Form des beanspruchten staatlichen Verhaltens 115
2. Der Grundrechtseingriff als Mindestvoraussetzung 115
3. Grundrechtseingriff und Grundrechtsverletzung — zur Bedeutung der Rechtswidrigkeit des Grundrechtseingriffs 116
a) Die Unterscheidung von Schutzbereich und effektivem Garantiebereich der Grundrechte 116
aa) Der grundrechtliche Schutzbereich 117
bb) Der effektive Garantiebereich 118
b) Die Bedeutung von Grundrechtseingriff und Grundrechtsverletzung für den Abwehranspruch 119
II. Begründungsanforderungen für eine abwehrrechtliche Konstruktion des Informationsanspruchs zu Forschungszwecken 119
1. Zum Begriff des Grundrechtseingriffs 120
a) Der traditionelle Eingriffsbegriff 120
b) Die Ausweitung des traditionellen Eingriffsbegriffs 122
aa) Die Ausdehnung auf sog. faktische und mittelbare Grundrechtseingriffe 122
bb) Unterlassen als Grundrechtseingriff 123
2. Drei denkbare Ansätze für eine abwehrrechtliche Begründung des Informationsanspruchs 125
a) Das Unterlassen der Informationsgewährung als Grundrechtseingriff 125
b) Die Informationsverweigerung als faktisches (indirektes) Forschungsverbot 125
c) Die Informations-"Leistung" als Beseitigung eines vorausgegangenen Verbots wissenschaftlicher Eigeninformation 126
(Zwischen-)Ergebnis 128
§ 12 Problemabschichtung: Nicht-tragfähige Begründungsansätze 128
I. Das Unterlassen der Information als Grundrechtseingriff 128
1. Unterlassen als Grundrechtseingriff — eine nur nominell abwehrrechtliche Konzeption 129
2. Beibehaltung der grundsätzlichen Trennung von Abwehr- und Leistungsanspruch 130
Ergebnis 132
II. Die Informationsverweigerung als faktisches Forschungsverbot? 132
§ 13 Berechtigung der abwehrrechtlichen Konstruktion für die Fälle des indirekten Informationsanspruchs 134
I. Die Schlüssigkeit des Konzepts 136
1. Die (indirekte) Informationsgewährung als abwehrrechtlich gebotene Störungsbeseitigung 136
2. Mögliche Einwände 137
a) Die Behörde oder der Gesetzgeber als Anspruchsgegner? 138
b) Der grundsätzliche Spielraum des Staates bei der Erfüllung der Beseitigungspflicht 139
c) Untrennbare Verbindung zwischen direkter und indirekter Information? 140
d) Informationsanspruch und Gesetzesvorbehalt 142
(Zwischen-)Ergebnis 145
II. Berechtigung der Prämisse 145
1. Die Problematik der Prämisse 146
a) Die Eigeninformation aus staatlichen Datenbeständen als Sonderform der Nutzung öffentlicher Einrichtungen und Sachen 147
b) Die überwiegend leistungsrechtliche Betrachtungsweise für die Fälle der Nutzung öffentlicher Einrichtungen und Sachen 148
c) Die Gründe für die Zurückweisung abwehrrechtlicher Konstruktionen für die Fälle der Nutzung öffentlicher Einrichtungen und Sachen 151
aa) Natürliche Freiheit oder staatlich geschaffenes Recht? 152
bb) Die fehlende Einwilligung des öffentlichen Sachherrn 152
cc) Das „Wann" und „Wo" der Freiheitsbetätigung 153
dd) Das Argument der Anstaltsgewalt 154
2. Stellungnahme 155
a) Ist die Benutzung öffentlicher Einrichtungen und Sachen als Ausübung „natürlicher" Freiheit darstellbar? 155
aa) Die Unerheblichkeit des staatlichen Zulassungsaktes für die Frage der „natürlichen" Freiheit 156
bb) „Natürliche" Freiheit als voraussetzungslose Freiheit? 157
(Zwischen-)Ergebnis: 160
b) Begrenzung des Schutzbereichs auf „erlaubte" Nutzungen? 161
aa) Das zugrundeliegende Konzept einer engen Tatbestandstheorie 161
(1) Allgemeine grundrechtsdogmatische Konzepte 161
(2) Enge Tatbestandskonzeptionen speziell für Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG 162
(a) Die Position von Pieroth / Schlink 162
(b) Die Position von Lerche 163
(c) Die Position von Wahl 164
(3) Bedeutung für die Fälle des indirekten Informationsanspruchs zu Forschungszwecken 165
bb) Die Gegenkonzeption eines weiten Tatbestandskonzepts 165
cc) Kritik und Stellungnahme 166
(1) Die allgemeine Rechtsordnung als Grenze des grundrechtlichen Schutzbereichs bei Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG? 167
(2) Verfassungsrechtlich geschützte Rechtspositionen Dritter als Grenze des grundrechtlichen Schutzbereichs? 169
(3) Zur Sonderposition von Wahl 173
Ergebnis 173
c) Zur Möglichkeit der Ausgrenzung des „Wann" und „Wo" der Freiheitsbetätigung aus dem grundrechtlichen Schutzbereich 173
aa) Friedrich Müllers „Theorie der sachspezifischen Modalitäten" 174
bb) Würdigung 176
Ergebnis 178
d) Keine Einengung des grundrechtlichen Schutzbereichs unter dem Gesichtspunkt des „besonderen Gewaltverhältnisses" 178
3. (Zwischen-)Ergebnis 179
III. Zusammenfassung der Ergebnisse von § 13 180
§ 14 Voraussetzungen und Schranken des (indirekten) Informationsanspruchs zu Forschungszwecken 181
I. Die Voraussetzungen des indirekten Informationsanspruchs zu Forschungszwecken 181
1. Information durch aktive Informationsbeschaffung 182
2. Die Einfügung der Informationsbeschaffung in ein konkretes Forschungsvorhaben 182
3. Keine Einschränkungen in Hinblick auf die Person des Anspruchsberechtigten 182
II. Die Schranken des Informationsanspruchs zu Forschungszwecken bei Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG 184
1. Zu den Schranken der Forschungsfreiheit im allgemeinen 184
2. Die Schranken des aus Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG abgeleiteten Informationsanspruchs 190
a) Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung 191
aa) Inhalt und Schranken 192
bb) Kollisionsfälle 193
(1) Scheinkollisionen 193
(a) Anonymisierung als Grenze des Schutzbereichs 193
(b) Die Einwilligung als Schutzbereichsgrenze 196
(c) Kein Schutz für bestimmte Datenarten? 199
(2) Fälle „echter" Kollision zwischen Forschungsfreiheit und informationeller Selbstbestimmung 199
cc) Einige Leitlinien zur Kollisionslösung 200
(1) Das Gefahrenpotential für den Betroffenen 200
(a) Der Verwendungszusammenhang als Indikator für das zu erwartende Gefahrenpotential 201
(b) Besonderheiten des Verwendungszwecks beim Informationszugriff zu Forschungszwecken 202
(c) Hypothetische Verwendungs- und Verknüpfungsmöglichkeiten 204
(d) Die Mißbrauchsgefahr 204
(e) Die Sensibilität der Daten als abwägungsrelevanter Gesichtspunkt? 206
(2) Das Ausmaß der Behinderung des Forschungsvorhabens 207
(3) Die Bedeutung eines Forschungsvorhabens für die Allgemeinheit 208
(4) Zur Rolle des Gesetzesvorbehalts 210
b) Die Sicherheit des Staates als Schranke des Informationsanspruchs 210
c) Die Funktionsfähigkeit der Verwaltung als Schranke des Informationsanspruchs zu Forschungszwecken 212
d) Die Bestimmungsbefugnis des Staates über seine Datenbestände als Schranke des Informationsanspruchs zu Forschungszwecken 214
Ergebnis 217
Drittes Kapitel: Der Informationsanspruch zu Forschungszwecken als Folge leistungsrechtlicher Gehalte des Art. 5 Abs. 3 Satz I GG? 218
§ 15 Die Information zu Forschungszwecken als „Leistung" 218
I. Die Beschränkung der leistungsrechtlichen Problematik auf die Fälle der direkten Information 218
1. Zum Begriff des „Leistungsanspruchs" 218
2. Konsequenzen für die Einordnung des Informationsanspruchs zu Forschungszwecken 219
II. Weitere Eingrenzungen 220
1. Der Informationsanspruch als materieller Leistungsanspruch i.e.S. 221
2. Originärer oder derivativer Leistungsanspruch? 222
§ 16 Die besondere Problematik eines „Leistungsrechts auf staatliche Information zu Forschungszwecken" 224
I. Die allgemeine Fragestellung 225
II. Rechtsprechung und Schrifttum im Überblick 225
1. Der Stand der Diskussion um die leistungsrechtliche Seite der Wissenschaftsfreiheit 226
a) Das Hochschul-Urteil des Bundesverfassungsgerichts 226
b) Die zurückhaltende Rezeption der Entscheidung 228
2. Die allgemeine Diskussion um die Leistungsrechte 229
a) Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts 229
b) Die Stellungnahmen im Schrifttum 230
III. Die Schwierigkeiten einer Begründung grundrechtlicher Leistungsansprüche 232
1. Die Unterscheidung zwischen der Realisierung von Freiheit als Staatsaufgabe und als Anspruchsgegenstand 232
2. Sachliche Bedenken 235
a) Die spezifische Unbestimmtheit verfassungsunmittelbarer Leistungsansprüche 235
b) Die Knappheit der staatlich verfügbaren Mittel 238
c) Die Unvereinbarkeit mit der Freiheit des Leistungsempfängers 240
3. Zum Stellenwert der Schwierigkeiten 240
4. (Zwischen) Ergebnis 242
IV. Konsequenzen für den Informationsanspruch zu Forschungszwecken 243
1. Modifikation der leistungsrechtlichen Problematik beim Informationsanspruch zu Forschungszwecken 243
a) Die prinzipielle Verfügbarkeit der Ressource „Information" 243
b) Bestimmtheitsprobleme 244
aa) Keine ausreichende Festlegung der Art der zur Gewährleistung realer Forschungsfreiheit einzusetzenden Mittel 245
bb) Unbestimmtheit des Anspruchsobjekts „Information"? 247
cc) Zusammenfassung 247
2. Begründungsanforderungen für die Ableitung eines Informationsanspruchs aus der Wissenschaftsfreiheit 247
V. Zum Fortgang der Untersuchung 249
§ 17 Der objektiv-rechtliche Gehalt des Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG als Grundlage eines Leistungsrechts auf Information zu Forschungszwecken 250
I. Inhalt und Eigenart des objektiv-rechtlichen Grundrechtsgehalts 251
1. Der objektiv-rechtliche Grundrechtsgehalt als normierter Inhalt der Grundrechtsbestimmung 252
2. Inhalt und Wirkungsweise: Der objektiv-rechtliche Gehalt der Grundrechtsbestimmungen als verbindliche Grundentscheidung für das jeweils grundrechtlich geschützte Rechtsgut 253
a) Allgemeines 253
b) Die Pflicht zur Gewährleistung realer Freiheit im besonderen 255
II. Die Eignung des objektiv-rechtlichen Gehalts der Grundrechtsbestimmungen als Grundlage eines Leistungsanspruchs auf Information zu Forschungszwecken 256
1. Bedingungen für die Begründung eines solchen Leistungsanspruchs 256
a) Die prinzipielle Offenheit und Unbestimmtheit des objektivrechtlichen Gehalts der Grundrechtsbestimmungen 257
b) Die Frage der Subjektivierbarkeit des objektiv-rechtlichen Gehalts der Grundrechtsbestimmungen 258
c) Zum Verhältnis beider Voraussetzungen zueinander 260
2. Zur Möglichkeit einer Präzisierung des objektiv-rechtlichen Gehalts der Wissenschaftsfreiheit 261
a) Bedingungen einer Präzisierung 261
b) Erste Möglichkeit: Staatliche Pflicht zur Gewährleistung eines Optimums freier Forschungstätigkeit (sog. Optimalstandard)? 262
c) Zweite Möglichkeit: Verpflichtung des Staates zur Herstellung eines (absoluten) Mindeststandards freier Forschung 269
d) Dritte Möglichkeit: Staatliche Verpflichtung zur Herstellung eines bestimmten qualitativen und / oder quantitativen Zustands von Forschung 270
III. Ergebnis 273
§ 18 Das Leistungsrecht auf Information zu Forschungszwecken als Folge einer in Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG verankerten Einrichtungsgarantie? 274
I. Der Zusammenhang zwischen Leistungsrechten und Einrichtungsgarantien 274
1. Rechtsprechung und Schrifttum im Überblick 274
2. Zum Begriff der Einrichtungsgarantie 277
a) Berechtigung der „klassischen" Bedeutung der Einrichtungsgarantien 277
b) Ablehnung der erweiternden Konzeptionen 279
aa) Ablehnung eines institutionellen Grundrechtsverständnisses 279
bb) Keine Ausdehnung der Garantieobjekte auf gesellschaftliche Sachverhalte 281
cc) Keine Erweiterung der Einrichtungsgarantien auf künftig zu schaffende Garantieobjekte 282
3. Konsequenzen für den Zusammenhang von Einrichtungsgarantien und Leistungsansprüchen 282
II. Der Informationsanspruch zu Forschungszwecken als Institutionsgewährleistungsanspruch? 283
1. Die in Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG garantierte Einrichtung 283
2. Die Information als notwendiges Mittel der Funktionsgewährleistung? 284
III. Ergebnis 285
§ 19 Das Leistungsrecht auf Information zu Forschungszwecken als Folge eines Zusammenspiels von Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG mit dem Demokratieprinzip? 285
I. Das Demokratiegebot als Grundlage einer durch Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG subjektivierten Informationspflicht 286
1. Die unbestreitbaren Bezüge des Demokratiegebots zur Öffentlichkeit des Staatshandelns 287
2. Die fehlende Gleichsetzung von Öffentlichkeit und Informationsanspruch 288
II. Demokratisch-funktionale Auslegung des Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG 289
1. „Vorbilder" bei den Befürwortern eines Informationsanspruchs der Presse 289
2. Übertragbarkeit auf die Wissenschaftsfreiheit? 290
3. Kann diese Argumentation einen konkreten Anspruch auf direkte Information begründen? 291
§ 20 Die Verbindung von Wissenschaftsfreiheit und Sozialstaatsprinzip als Grundlage? 291
§ 21 Das Leistungsrecht auf Information zu Forschungszwecken als Folge einer „öffentlichen Aufgabe" der Wissenschaft? 292
I. Wissenschaft als „öffentliche Aufgabe" 293
II. Die „öffentliche Aufgabe" als anspruchsbegründende normative Rechtsfigur? 293
Zusammenfassung der Ergebnisse des 3. Kapitels 295
Dritter Teil: Weitere Anspruchsgrundlagen 296
§ 22 Zensurverbot und Petitionsrecht 297
I. Das Zensurverbot (Art. 5 Abs. 1 Satz 3 GG) 297
II. Das Petitionsrecht (Art. 17 GG) 298
§ 23 Die Informationsfreiheit als Grundlage eines Informationsanspruchs zu Forschungszwecken? 299
I. Die Offenheit der Informationsfreiheit für den Informationszweck „Forschung" 299
II. Vorrang des Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG für die Fälle des indirekten Informationsanspruchs 300
III. Die Informationsfreiheit als Grundlage eines direkten Informationsanspruchs zu Forschungszwecken? 301
1. Keine Begründung eines Auskunftsanspruchs durch den Wortlaut des Art. 5 Abs. 1 Satz 1, 2. Alt. GG 302
2. Anhaltspunkte für eine rein abwehrrechtliche Konzeption der Informationsfreiheit in der Entstehungsgeschichte 304
3. Zur Möglichkeit eines Auskunftsanspruchs als ungeschriebenem Bestandteil des Normbereichs von Art. 5 Abs. 1 Satz 1, 2. Alt. GG 305
a) Zum Stellenwert von Wortlaut und Entstehungsgeschichte 305
b) Bedingungen für die Anerkennung einer leistungsrechtlichen Seite des Art. 5 Abs. 1 Satz 1, 2. Alt. GG 306
c) Zum Merkmal der „allgemein zugänglichen Quellen" 307
d) Gründe gegen die Ableitung eines auf Auskunfterteilung gerichteten Leistungsanspruchs aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1, 2. Alt. GG 309
IV. Ergebnis 310
§ 24 Die Meinungsfreiheit als Grundlage eines Informationsanspruchs zu Forschungszwecken? 310
Gesamtergebnis des dritten Teils 312
Vierter Teil: Zusammenfassung und Ergebnisse der Untersuchung 313
Literaturverzeichnis 317
Stichwortverzeichnis 347