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Die Bedeutung des Volkes im Völkerrecht

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Elsner, B. (2000). Die Bedeutung des Volkes im Völkerrecht. Unter besonderer Berücksichtigung der historischen Entwicklung und der Praxis des Selbstbestimmungsrechts der Völker. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-49827-7
Elsner, Bernd Roland. Die Bedeutung des Volkes im Völkerrecht: Unter besonderer Berücksichtigung der historischen Entwicklung und der Praxis des Selbstbestimmungsrechts der Völker. Duncker & Humblot, 2000. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-49827-7
Elsner, B (2000): Die Bedeutung des Volkes im Völkerrecht: Unter besonderer Berücksichtigung der historischen Entwicklung und der Praxis des Selbstbestimmungsrechts der Völker, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-49827-7

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Die Bedeutung des Volkes im Völkerrecht

Unter besonderer Berücksichtigung der historischen Entwicklung und der Praxis des Selbstbestimmungsrechts der Völker

Elsner, Bernd Roland

Schriften zum Völkerrecht, Vol. 140

(2000)

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Abstract

Das 20. Jahrhundert wird Europa und der Welt mit dem Selbstbestimmungsrecht der Völker ein ungelöstes Problem hinterlassen. Verbunden damit bleibt die Suche nach dem Rechtsträger - dem "Volk". Zwei Ordnungsmodelle konkurrieren dabei um die Gunst des Völkerrechts.

Das Werk stößt zwar im allgemeinen Sprachgebrauch für "Volk" auf die Bedeutungsinhalte politische Gemeinschaft, Territorialvolk und ethnische Gemeinschaft. Ausgehend von Hugo Grotius - dem "Vater" des modernen Völkerrechts - ist "Volk" aber ursprünglich die politische Gemeinschaft (Civitas) und damit das Staatsvolk, woran weder die Französische Revolution noch der Amerikanische Unabhängigkeitskrieg und auch nicht die nationalen Befreiungskriege in Europa etwas änderten. Der Ablehnung des im 19. Jahrhundert entstandenen Nationalitätenprinzips - des anderen Ordnungsmodells - durch die damalige Völkerrechtslehre folgte im 20. Jahrhundert die widersprüchliche Idee der Selbstbestimmung der Völker. In der Charta der Vereinten Nationen und in anderen völkerrechtlichen Verträgen findet sich zwar das Selbstbestimmungsprinzip, dennoch ist "Volk" auch dann immer noch das Staatsvolk, trotz eines im übrigen ungeklärten Volksbegriffes. Einzelfallanalyse und internationale Rechtsprechung zeigen eine erneute Ablehnung des ethnisch-nationalen Konzepts in der Praxis besonders im Rahmen der Dekolonisierung; das ethnisch-nationale Konzept spielt seine Rolle im Bereich des Minderheitenschutzes. Wo neue Staaten gegründet werden sollen oder wo eine bestimmte Art der Repräsentation der Bevölkerung im Staat gefordert wird, steht dies in einem latenten Spannungsverhältnis zur geschützten staatlichen Integrität. Eine Entbindung von Bevölkerungsgruppen aus dem Staatsvolk soll dennoch in bestimmten Fällen möglich sein und durch die Staatengemeinschaft vorgenommen werden können, wobei ein Rückgriff auf das Selbstbestimmungsrecht nicht nötig ist.

Das Werk wird abgerundet durch einen Nachtrag zum Kosovo-Konflikt.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Abkürzungsverzeichnis 16
Einleitung 19
Kapitel 1: Der Volksbegriff im allgemeinen Sprachgebrauch 23
A. Die Bezeichnung „people“ im Englischen 24
B. „Peuple“ im Französischen 27
C. „народ“ im Russischen 28
D. „Pueblo“ im Spanischen 29
E. „RÉNMÍN“ und „MÍNZÚ“ im Chinesischen 30
F. „Volk“ und „Nation“ im deutschen Sprachgebrauch 30
G. Resümee 33
Kapitel 2: Die Entwicklung des Volksbegriffes im Völkerrecht seit Hugo Grotius bis zur Gründung der Vereinten Nationen 35
A. Der Volksbegriff bei Grotius und Vattel und die Bedeutung des Staates in der Neuzeit 35
I. „Volk“ und „Civitas“ bei Hugo Grotius 36
II. „Volk“ und „Nation“ bei Emer de Vattel 38
B. Die drei umwälzenden politischen Erscheinungen in Europa und Amerika, das Nationalitätenprinzip und die Reaktion des Völkerrechtsschrifttums 39
I. Revolution, Unabhängigkeit und nationale Befreiung 39
1. Revolution und Staatsvolk 40
2. Sezession: Ihre Rechtfertigung, das Ziel ökonomischer Unabhängigkeit und der territoriale Volksbegriff 42
3. Ethnisch-nationale Befreiung 46
II. Der ethnisch-nationale Volksbegriff auf dem Weg ins Völkerrecht 47
1. Herders Volksbegriff und die Romantik 48
2. Fichte und die Politisierung der Idee 49
3. Pasquale Stanislao Mancini, sein Prinzip der Nationalität und der Einfluß der historischen Rechtsschule 50
III. „Nationalität“ und „Civitas“: Die Unvereinbarkeit zweier Ordnungen 54
1. Die Suche nach Spielraum im positiven Völkerrecht 54
2. Kritik und Zweifel 57
IV. Resümee 60
C. Der Volksbegriff zwischen zwei Weltkriegen 61
I. Die Anerkennung der „Nation“ der Tschechen und Slowaken während des Ersten Weltkriegs 62
II. Vom Nationalitätenprinzip zum Selbstbestimmungsrecht der Völker 63
1. Lenins „Selbstbestimmungsrecht der Nationen“: Sprachlich einheitliche Wirtschaftsräume und die Solidarität der Werktätigen 67
2. Woodrow Wilson und die Vierzehn Punkte: Der „Consent of the Governed“ und die europäische Friedensordnung 70
3. Winston Churchills Rückblick: Self-Government im Empire und die Befreiung der Nationalitäten auf dem Kontinent 79
III. Und wieder Kritik und Zweifel: Das Selbstbestimmungsrecht – ein Recht der Nationalitäten? 85
D. Abschließende Stellungnahme zum zweiten Kapitel 89
Kapitel 3: Der Volksbegriff in völkerrechtlichen Verträgen, insbesondere in der Charta der Vereinten Nationen 91
A. Die Völkerbundsatzung 91
B. Die Charta der Vereinten Nationen 94
I. Die Intention bei der Wortwahl 96
II. Der unmittelbare Kontext von Art. 1 (2) und Art. 55 UN-Charta 99
1. Selbstbestimmung – Schutz der Staatsvölker, antidiktatoriale und antikoloniale Tendenz 100
2. „Equal rights of peoples“ oder „equal rights of nations large and small“? 104
3. „Friendly relations to strengthen universal peace“ 106
4. Art. 55: „Stability“, „self-determination“, „solutions of economic, social and cultural problems“ 109
5. Der verbleibende Grad an Unsicherheit 110
III. Der Volksbegriff in der UN-Charta im Zusammenhang mit den Hoheitsgebieten in kolonialer oder sonstiger Abhängigkeit 112
IV. Resümee 114
C. Die Beratungen der UN-Generalversammlung: Ein verwirrendes Bild 115
I. Der Dekolonisierungsprozeß, das Selbstbestimmungsrecht der Völker und die Resolution 1514 (XV) aus dem Jahre 1960 119
1. Die Formulierung „all peoples“ 121
2. Die Bezeichnungen „Kolonie“ und „non-self-governing territory“ 123
II. Der völkerrechtliche Volksbegriff und die Deklaration zu Resolution 2625 (XXV) „Concerning Friedly Relations and Cooperation among States“ (1970) 127
1. Streit um den Begriff „people“ 128
2. Territoriale Integrität und politische Einheit 131
III. Resolutionen zum Selbstbestimmungsrecht in den 80er und 90er Jahren 133
IV. Resümee 136
D. Möglichkeiten, den Volksbegriff aus anderen völkerrechtlichen Dokumenten abzuleiten 136
I. Der Pakt über bürgerliche und politische Rechte (1966) 137
1. Der Volksbegriff – Art. 1 des Paktes 137
2. Das Verhältnis zum Minderheitenschutz des Art. 27 141
II. Die KSZE-Schlußakte von 1975 143
III. Das erste Genfer Zusatzprotokoll zu den Rot-Kreuz-Abkommen von 1977 146
IV. Die African (Banjul) Charter of Human and Peoples Rights von 1981 147
V. Die Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes sowie das Abkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung 149
1. Die Konvention über die Verhütung und die Bestrafung des Völkermordes (1948) 149
2. Die Konvention zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (1966) 151
VI. Resümee (zu Kap. 3 D I–V) 152
VII. Ein Selbstbestimmungsrecht für „indigene Völker“ 152
1. Die ILO-Konventionen über „indigene Völker“ (1989) 153
2. Draft United Nations Declaration on the Rights of Indigenous Peoples (1994) 154
3. Resümee (zu Kap. 3 D VII) 156
E. Abschließende Stellungnahme zum dritten Kapitel 157
Kapitel 4: Der völkerrechtliche Volksbegriff in der Staatenpraxis 159
A. Die Behandlung relevanter Einzelfälle auf internationaler Ebene 160
I. Vom Nationalitätenprinzip zur Dekolonisierung 161
1. „Status of the German-speaking element in the province of Bolzano (Bozen)“ 161
2. Die Tibet-Frage vor den Vereinten Nationen 162
3. Die Togo-Frage – Keine Selbstbestimmung für die Ewe 164
4. Südwest-Afrika: Namibia und die Namibianer – Namensgebung bei Kolonialvölkern 168
5. Ost-Timor und Mayotte – Die Bedeutung kolonialer Grenzen und die Scheingefechte um die ethnische Zugehörigkeit 169
6. Resümee 172
II. Der Schutz des Erreichten und des Bestehenden 173
1. Die Krise um den Kongo (zwischenzeitlich Zaire genannt) vor den Gremien der Vereinten Nationen 173
2. Nigeria, der Biafra-Konflikt und die Reaktion der Staatengemeinschaft 174
3. Die Zypern-Frage 176
III. Zweifelhafte Gegenbeispiele für ein Sezessionsrecht als eine Form ethnisch-nationaler Selbstbestimmung 178
1. Das Beispiel der Loslösung Bangladeschs von Pakistan 178
2. Die Behandlung des Zerfalls Jugoslawiens in den Gremien der Vereinten Nationen und durch die Staaten der Europäischen Gemeinschaft 180
3. Resümee 183
IV. Der Schutz des Staatsvolks vor Intervention und Besetzung 185
1. Die Behandlung der Besetzung Afghanistans durch die Sowjetunion 185
2. Die vietnamesische Besetzung Kambodschas und die Vereinten Nationen 186
3. Die Behandlung der Unterstützung der anti-sandinistischen Aktionen in Nicaragua 187
V. Südafrika, Gleichberechtigung und Mehrheitsherrschaft 187
VI. Die Palästina-Frage vor den Vereinten Nationen und die Selbstbestimmung des palästinensischen Volks 189
VII. Eine Rückbesinnung auf die ethnisch-nationale Konzeption? 191
VIII. Resümee 194
B. Die Anerkennung von Völkern und Befreiungsbewegungen im Zusammenhang mit Selbstbestimmungsforderungen 195
I. Die Anerkennung von Völkern 195
II. Die Anerkennung von Befreiungsbewegungen 198
C. Ansichten der Staaten, insbesondere anhand der Berichte gem. Art. 40 IPBPR 200
I. Die Stellungnahmen der süd- und mittelamerikanischen Staaten 202
1. Volkssouveränität, nationale Einheit, Demokratie und Selbstbestimmung 203
2. Externe, staatsschützende Komponente des Selbstbestimmungsrechts 204
3. „Indigenous populations“ und der Volksbegriff 205
II. Die Position der Vereinigten Staaten sowie der ehemaligen britischen Dominions Australien und Kanada 205
1. Die US-amerikanische Position, eine flexible Antwort auf eine ungeklärte Frage 206
2. Australien und Kanada, insbesondere die Ost-Timor-Frage und Quebecs Sezessionismus 210
3. „Indigenous populations“ und der Volksbegriff 214
III. Die Stellungnahme der Staaten Afrikas 216
1. Volkssouveränität und nationale Einheit 216
2. Ethnische Vielfalt, Selbstbestimmung und der Volksbegriff 217
IV. Die Staaten des Nahen Ostens 219
1. Die Palästinensische Frage 219
2. Integritätsschutz des Staates und das Selbstbestimmungsrecht 220
V. Die Staaten Asiens 221
1. Die chinesische Position 221
2. Der indische Subkontinent und der indische Vorbehalt 223
3. Die Philippinen – Dekolonisierung, nationale Souveränität und regionale Autonomie 224
VI. Die Staaten Westeuropas 225
1. Die britische Position 226
2. Die französische Position 229
3. Nationalitätenkonflikte in Westeuropa 231
4. Finnland, die Ålandfrage und die „indigenous populations“ in Skandinavien 233
5. Deutsche Einheit und Selbstbestimmung 233
VII. Die osteuropäischen Staaten 235
1. Die Tschechen und Slowaken vor dem Zerfall 235
2. Es war einmal: Selbstbestimmung in Jugoslawien 235
3. Es war einmal: Selbstbestimmung in der UdSSR und Selbstbe-stimmung in der Russischen Föderation 237
VIII. Resümee 239
D. Die Haltung der Generalsekretäre der Vereinten Nationen 240
E. Abschließende Stellungnahme zum vierten Kapitel 241
Kapitel 5: Internationale richterliche, schiedsrichterliche und gutachterliche Stellungnahmen 245
A. Ethnische Aspekte in der Rechtsprechung des Ständigen Internationalen Gerichtshofs: Eine geänderte Betrachtung des Staatsvolks 245
I. Das Gutachten des Ständigen Internationalen Gerichtshofs in der Angelegenheit „The Greco-Bulgarian ‘Communities’“ (1930) 246
II. Minority Schools in Albania – „Genuine and effective equality“ (1935) 248
III. Minderheitenschulen in Oberschlesien („Rights of Minorities in Upper Silesia“): Wer gehört zu einer Minderheit? (1928) 249
IV. Resümee 251
B. Selbstbestimmung und Rechtsträger beim Zerfall staatlicher Strukturen: Ein unklares Prinzip und sein unbestimmter Nutznießer 251
I. Gutachten, Entscheidungsvorschlag und Entscheidung des Völkerbunds in der Aland-Frage 252
1. Die Beurteilung der Streitigkeit durch die Gutachter (1920) 253
2. Der Entscheidungsvorschlag der Berichterstatter (1921) 256
II. Die Gutachten der Schiedskommission der „Conference on Yugoslavia“ 259
1. Das Ende Jugoslawiens – Wann zerfällt ein Bundesstaat? (1991) 259
2. Selbstbestimmung von Serben und Kroaten in Bosnien-Herzegowina? (1992) 260
3. Die Völker im Staat, das Ideal der Civitas und der Wille der Bevölkerung (1992) 263
III. Resümee 264
C. Die Dekolonisierung und ihre Folgen im Hinblick auf das Selbstbestimmungsrecht 265
I. Das Namibia-Gutachten von 1971 – Dekolonisierung und Selbstbestimmung 265
II. Das Gutachten zur Zugehörigkeit der West-Sahara (1975): Die fehlende Rechtsfähigkeit der Nationalität und die Rolle der UN-Generalversammlung bei der Bestimmung des Trägers des Selbstbestimmungsrechts 266
III. Die Entscheidung des Internationalen Gerichtshofs zu Ost-Timor (1995) 269
IV. Der Disput zwischen Guinea-Bissau und Senegal über die maritime Grenzziehung – Die Unabhängigkeitsbewegung, die Unterstützung durch die Bevölkerung und die internationale Anerkennung als rechtlich relevante Faktoren (1989) 270
V. Das Prinzip „uti possidetis“ und das Selbstbestimmungsrecht der Völker in der Entscheidung im Grenzstreit zwischen Burkina Faso und Mali (1986) 272
VI. Resümee 275
D. Selbstbestimmungsrecht, Interventionsverbot und die Entscheidung des Internationalen Gerichtshofs in der Frage der militärischen Aktivitäten in Nicaragua (1986) 275
E. Der Schutz indigener Völker, insbesondere der Rechtsschutz vor dem Komitee des Paktes über bürgerliche und politische Rechte 277
I. Der Cayuga Indians Claim Case (1926) 277
II. Report der Interamerikanischen Kommission für Menschenrechte bezüglich der Situation „of a Segment of the Nicaraguan Population of Miskito Origin“ (1983) 278
III. Die Rechtsprechung des Menschenrechtskomitees des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte 281
IV. Resümee 283
F. Abschließende Stellungnahme zum fünften Kapitel 283
Kapitel 6: Zusammenfassung und Schlußfolgerungen: Selbstbestimmungsrecht, Volk und Völkerrecht 289
A. Zusammenfassung 290
I. Historische Perspektive 290
II. Das Zeitalter der Vereinten Nationen 294
III. Das Schicksal des Nationalitätenprinzips – Die Trennung zwischen Minderheitenschutz und Selbstbestimmungsrecht 295
IV. Abschließende Bemerkungen zur Zusammenfassung 296
B. Die drei Aspekte der politischen Selbstbestimmung sowie die Einbindung in das und die Entbindung aus dem Staatsvolk 299
I. Das Transformationsprinzip und die Beurteilung von Unabhängigkeitsforderungen 300
1. Gründe, die Einbindung in ein Staatsvolk zu verneinen 301
a) Vorliegen eines „non-self-governing territory“ 301
b) Zerfallsprozesse, Auflösung von Staatlichkeit 302
c) Fehlende Repräsentation von Bevölkerungsteilen durch die Regierung 303
d) Unversöhnlicher Konflikt zwischen Teilen der Bevölkerung 303
e) Beharrliche Verletzung oder Mißachtung von unveräußerlichen Rechten der Bevölkerung durch die Regierung 304
2. Die Rahmenbedingungen für eine Selbstbestimmungsforderung 306
a) Das relevante Territorium 306
b) Der Wille der Territorialbevölkerung zur Sezession 307
c) Die Existenz einer politischen Organisation der Bevölkerung 307
d) Funktionsbeschreibung des bestehenden Staates, Bindungen der Bevölkerung und des Territoriums an die Bevölkerung und das Territorium des Staates 307
3. Die Behandlung einer Selbstbestimmungsforderung durch die Staatengemeinschaft 308
II. Das Integritätsprinzip 311
III. Das Repräsentationsprinzip 312
1. Die Form der Repräsentation: Demokratie? 313
2. Das „Volk“ im Staat – Wer zählt zum Staatsvolk? 316
a) Demokratie oder Ethnokratie: Die Frage der Staatsangehörigkeit 317
b) Die Rechte der Bevölkerungsteile, denen die Staatsangehörigkeit fehlt 319
C. Abschließende Bemerkungen 319
Nachtrag zum Kosovo-Konflikt anläßlich der Veröffentlichung 323
Literaturverzeichnis 331
Auswahl zitierter Dokumente 352
Behandelte Entscheidungen, Gutachten und ähnliches 355
Personen- und Sachverzeichnis 357