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Rechtmäßigkeit und Verwertbarkeit heimlicher Stimmvergleiche im Strafverfahren

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Ackemann, U. (1997). Rechtmäßigkeit und Verwertbarkeit heimlicher Stimmvergleiche im Strafverfahren. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-48820-9
Ackemann, Ulrike. Rechtmäßigkeit und Verwertbarkeit heimlicher Stimmvergleiche im Strafverfahren. Duncker & Humblot, 1997. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-48820-9
Ackemann, U (1997): Rechtmäßigkeit und Verwertbarkeit heimlicher Stimmvergleiche im Strafverfahren, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-48820-9

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Rechtmäßigkeit und Verwertbarkeit heimlicher Stimmvergleiche im Strafverfahren

Ackemann, Ulrike

Schriften zum Prozessrecht, Vol. 132

(1997)

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Abstract

In dem der Entscheidung des BGH vom 24.2.1994 (BGHSt 40, 66 ff.) zugrundeliegenden Sachverhalt hatten Kriminalbeamte das Tatopfer eine polizeiliche Vernehmung durch eine geöffnete Tür ohne Wissen des Beschuldigten heimlich belauschen lassen. Das Tatopfer erklärte, sie sei sich zu 100 % sicher, daß es sich bei der Stimme des Beschuldigten um die Stimme des Täters handele. Das Landgericht stützte seine Verurteilung maßgeblich auf diese Aussage. Der BGH hob das Urteil schon wegen fehlerhafter Beweiswürdigung auf und ließ unentschieden, ob die Durchführung des heimlichen Stimmvergleichs rechtmäßig war.

Anläßlich dieser Entscheidung untersucht die Monographie die Rechtmäßigkeit und Verwertbarkeit heimlicher von den Strafverfolgungsbehörden und von Privaten durchgeführter Stimmvergleiche. Nachdem festgestellt wird, daß das nemo-tenetur-Prinzip, also der Grundsatz, daß der Beschuldigte nicht gezwungen werden darf, zu seiner eigenen Überführung beizutragen, heimliche Stimmvergleiche nicht verbietet, wird überprüft, ob heimliche Stimmvergleiche in verschiedenen Fallvarianten gegen Grundrechte oder Normen der StPO, insbesondere der §§ 136, 136 a StPO verstoßen. Die Autorin kommt zu dem Ergebnis, daß heimliche Stimmvergleiche bei von den staatlichen Ermittlern veranlaßten Gesprächen eine unzulässige Täuschung i. S. des § 136 a StPO darstellen.

Table of Contents

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Inhaltsverzeichnis 9
Einleitung 19
Kapitel 1: Der Beweiswert einer Identifizierung mittels Stimm Vergleichs 21
A. Identifizierung anhand der auf Tonträger fixierten Täterstimme 21
B. Identifizierung durch einen "Ohrenzeugen" 23
I. Die Wiedererkennenswahrscheinlichkeit bei der Identifizierung von Stimmen 24
II. Die Durchführung einer akustischen Gegenüberstellung 25
Kapitel 2: Die Rechtsprechung zu heimlichen Stimmvergleichen 27
A. Der Fall BGHSt 34, 39 ff. 27
I. Sachverhalt 27
II. Entscheidung 28
1. Eingriff in das Recht am eigenen Wort - Ermächtigungsgrundlage 28
a) § 81 b StPO 28
b) § 100 a ff. StPO 29
c) §§ 81, 81 a, 81 b, 94 ff. StPO analog 30
d) Notstandsgrundsätze 30
2. Verwertung 30
B. AG Freiburg StrV 1988, 383 31
I. Sachverhalt 31
II. Entscheidung 31
C. BGHSt 40, 66 ff. 32
I. Sachverhalt 32
II. Entscheidung 32
Kapitel 3: Die Bedeutung des nemo-tenetur-Grundsatzes für die Rechtmäßigkeit heimlicher Stimmvergleiche unter besonderer Berücksichtigung der ergangenen Rechtsprechung 34
A. Schutz vor Umgehungen des nemo-tenetur-Prinzips durch heimliche Ermittlungstätigkeit 38
I. Rechtsgrundlagen des nemo-tenetur-Prinzips 38
II. Schutz durch das nemo-tenetur-Prinzip selbst 41
III. Schutz durch den Grundsatz der Offenheit staatlichen Handelns 42
IV. Schutz durch den Grundsatz der StPO, daß "Leistungen" vom Bürger nur durch offene Vorgehensweise erlangt werden dürfen 44
B. Schutz vor Umgehungen des nemo-tenetur-Prinzips durch Täuschung 46
I. Schutz durch das nemo-tenetur-Prinzip selbst 46
II. Schutz gemäß § 136 a Abs. 1 StPO 47
C. Zusammenfassung 49
Kapitel 4: Rechtmäßigkeit heimlicher, von den Strafverfolgungsorganen durchgeführter Stimm vergleiche 51
A. Stimmvergleiche bei vom Beschuldigten mit Dritten geführten Gesprächen ohne Wissen des Beschuldigten und seiner Gesprächspartner 51
I. Das Belauschen unmittelbarer Gespräche des Beschuldigten ohne technische Hilfsmittel 52
1. Das Belauschen an öffentlichen Orten 52
a) Die Verletzung von Grundrechten 52
aa) Eingriff in das Recht am eigenen Wort 53
bb) Vorführung des Beschuldigten als möglicher Täter - Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht 56
cc) Rechtsgrundlage für den Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht 57
(1) § 163 b Abs. 1 StPO 58
(2) § 58 Abs. 2 StPO 58
(3) § 81 a StPO 61
(4) §§ 81 a, 81 b StPO analog 61
(5) § 81b StPO 62
b) Verstoß gegen § 136 Abs. 1 S. 2 StPO 64
c) Verstoß gegen § 136 a Abs. 1 StPO 65
2. Das Belauschen mittels heimlichen Eindringens in durch Art. 13 GG geschützte Räumlichkeiten 66
a) Die Verletzung von Grundrechten 66
b) Verstoß gegen § 136 Abs. 1 S. 2 StPO oder § 136 a Abs. 1 StPO 67
II. Das Abhören und Aufzeichnen von Telefongesprächen des Beschuldigten 68
1. Das Abhören durch den Ohrenzeugen gemäß §§ 100 a, 100 b StPO 68
2. Das Aufzeichen zum Zwecke eines Stimm Vergleichs gemäß §§ 100 a, 100 b StPO 69
3. Rechtfertigung von Eingriffen in das Fernmeldegeheimnis gemäß §34 StGB 70
III. Das Abhören und Aufzeichnen von unmittelbaren Gesprächen des Beschuldigten mit technischen Hilfsmitteln 72
1. Das Abhören durch den Ohrenzeugen gemäß §§ 100 c, 100 d StPO 73
2. Das Aufzeichnen zum Zwecke eines Stimmvergleichs gemäß §§ 100 c, 100 d StPO 74
3. Rechtfertigung des Abhörens und Aufzeichnens unmittelbarer Gespräche gemäß § 34 StGB 75
IV. Zusammenfassung der Ergebnisse von Fallgruppe A 77
Β. Stimm vergleiche bei vom Beschuldigten mit Dritten geführten Gesprächen mit Wissen des Gesprächspartners des Beschuldigten 77
I. Das Belauschen unmittelbarer Gespräche in der Wohnung des Gesprächspartners des Beschuldigten ohne technische Hilfsmittel 78
1. Die Verletzung von Grundrechten 78
a) Art. 13 GG 78
b) Recht am eigenen Wort 78
2. Verstoß gegen § 136 Abs. 1 S. 2 StPO 81
3. Verstoß gegen § 136 a Abs. 1 StPO 81
II. Das Mithören und Aufzeichnen von Telefongesprächen des Beschuldigten 82
1. Das Mithören eines Telefongesprächs mittels einer verkehrsüblichen Mithöreinrichtung 82
a) Die Verletzung von Grundrechten 83
aa) Eingriff in Art. 10 Abs. 1 GG 83
bb) Eingriff in das Recht am eigenen Wort 88
(1) Verstoß gegen § 201 StGB 88
(2) Eingriff in das Recht am eigenen Wort außerhalb von § 201 StGB 89
b) Verstoß gegen § 136 a Abs. 1 StPO 91
2. Das Aufzeichnen von Telefongesprächen 91
a) Grundrechtseingriff 91
b) Rechtsgrundlage für den Eingriff 92
aa) §§ 100 a, 100 b StPO 92
bb) § 34 StGB 93
III. Das Abhören und Aufzeichnen unmittelbarer Gespräche in der Wohnung des Gesprächspartners des Beschuldigten mit technischen Hilfsmitteln 94
IV. Zusammenfassung der Ergebnisse von Fallgruppe Β 96
C. Stimmvergleiche bei von den staatlichen Ermittlern mit dem Beschuldigten geführten Gesprächen 96
I. Stimm vergleiche durch heimliches Mithören des Ohrenzeugen mit bloßem Ohr bei unmittelbaren Gesprächen oder mittels einer erlaubten Mithöreinrichtung bei Telefongesprächen 97
1. Verstoß gegen § 136 a Abs. 1 StPO 97
a) Vom BGH entschiedene Fälle der gezielten Verleitung zur Selbstbelastung durch den Inhalt von Aussagen in Verbindung mit heimlicher Ermittlungstätigkeit 101
b) Stellungnahme zu dieser Rechtsprechung 104
c) Vergleich mit der gezielten Verleitung zum Sprechen zum Zwekke einer heimlichen akustischen Gegenüberstellung 106
d) Der Fall BGHSt 40, 66 ff. 108
2. Verstoß gegen Belehrungspflicht 111
a) Belehrungspflicht bei offenen Stimmvergleichen 111
aa) Extensive Auslegung des § 136 Abs. 1 S. 2 StPO 111
bb) § 136 Abs. 1 S. 2 StPO analog 111
cc) Verfassungsunmittelbare Belehrungspflicht aus nemotenetur- Grundsatz 114
b) Konsequenzen für heimliche Stimm vergleiche 116
aa) Die Bedeutung des § 136 Abs. 1 S. 2 StPO bei verdeckten Ermittlungen 116
bb) Belehrungspflicht bei heimlichen Stimmvergleichen 120
II. Tonbandaufzeichnungen zum Zwecke eines Stimmvergleichs - Verstoß gegen § 136 a Abs. 1 StPO 120
1. Offene Tonbandaufzeichnungen 121
2. Heimliche Tonbandaufzeichnungen 124
a) Generell bei von den staatlichen Ermittlern veranlaßten Gesprächen 124
b) Insbesondere bei Vernehmungen "im engeren Sinne" 125
III. Zusammenfassung der Ergebnisse von Fallgruppe C 127
D. Zusammenfassung 128
Kapitel 5: Rechtmäßigkeit heimlicher, von Privaten durchgeführter Stimmvergleiche 129
A. Möglicherweise verletzte Schutzvorschriften 129
I. § 136 a Abs. 1 StPO 129
II. Schutz durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht und §§ 123, 201 StGB 130
B. Rechtfertigung tatbestandlicher Eingriffe 133
I. Rechtfertigung aus Notwehr 134
II. Rechtfertigung aufgrund "notwehränlicher Lage" 138
III. Rechtfertigung von Verstößen gegen § 201 StGB aufgrund "Interessenabwägung" 139
IV. Rechtfertigung gemäß § 34 StGB - Kriterien für die vorzunehmende Interessenabwägung 140
1. Die Interessen des den Stimm vergleich Durchführenden 140
a) Rechtfertigung von Eingriffen zum Zwecke der Strafverfolgung 141
aa) Prinzipielle Möglichkeit einer Rechtfertigung 141
bb) Rechtfertigung von Eingriffen durch heimliche Stimmvergleiche 142
(1) Verstöße gegen § 123 StGB 143
(2) Eingriffe in das Recht am eigenen Wort 144
(3) Verstöße gegen § 201 StGB 145
b) Rechtfertigung von Eingriffen zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen 147
aa) Eingriffe in das Recht am eigenen Wort 147
bb) Verstöße gegen § 201 StGB 148
cc) Verstöße gegen § 123 StGB 152
c) Rechtfertigung von Eingriffen zu präventiven Zwecken 153
aa) Eingriffe in das Recht am eigenen Wort 154
bb) Verstöße gegen §§ 201, 123 StGB 154
2. Die Interessen des durch den Stimmvergleich Betroffenen 155
C. Zusammenfassung 159
Kapitel 6: Die Verwertung der gewonnenen Informationen 161
A. Die Verwertung der von den Strafverfolgungsorganen beschafften Informationen 162
I. Die Verwertung der auf rechtmäßige Weise gewonnenen Informationen 162
II. Die Verwertung der auf rechtswidrige Weise gewonnenen Informationen 164
1. Die Begründung unselbständiger Beweisverwertungsverbote 165
a) Nach unserer Rechtsordnung anzuerkennende Gründe für nicht ausdrücklich normierte Beweisverwertungsverbote 166
aa) Schutz der Wahrheitsfindung 166
bb) Disziplinierung der StrafVerfolgungsorgane 169
cc) Wahrung der Glaubwürdigkeit des Rechtsstaats 173
(1) Störung der spezialpräventiven Funktion von Strafe 173
(2) Störung der generalpräventiven Funktion der Strafe 174
(3) Sittliche Überlegenheit des Staates 175
(4) Beweisverwertungsverbote bei Verletzungen der Menschenwürde 176
dd) Schutz von Individualrechten 181
b) Bedeutung hypothetischer Ermittlungsverläufe für die Begründung unselbständiger Beweisverwertungsverbote 188
aa) Beweisverwertungsverbote zur Wahrung der Glaubwürdigkeit des Rechtsstaats 189
bb) Beweisverwertungsverbote zum Schutz individueller Rechte 189
2. Beweisverwertungsverbote bei rechtswidriger Durchführung heimlicher Stimmvergleiche 193
a) Rechtswidriger Eingriff in Art. 13 GG 193
aa) Verletzungen des Rechts aus Art. 13 GG eines Dritten 193
bb) Verletzungen des Rechts aus Art. 13 GG des Beschuldigten 194
b) Rechstswidriger Eingriff in Art. 10 GG 195
c) Rechtswidriger Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht 196
d) Verstoß gegen § 136 a Abs. 1 StPO 197
e) Verletzung von Belehrungspflichten 200
B. Die Verwertung der von Privaten beschafften Informationen 200
I. Die Bedeutung der Rechtswidrigkeit der Beweisgewinnung fur die Verwertbarkeit von Privaten erlangter Beweismittel 201
II. Selbständige Beweisverwertungsverbote 203
C. Zusammenfassung 205
Kapitel 7: Zusammenfassung der Ergebnisse 207
Literaturverzeichnis 211
Sachwortregister 222