Probleme des Drittschutzes bei der Planfeststellung
BOOK
Cite BOOK
Style
Format
Probleme des Drittschutzes bei der Planfeststellung
Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 817
(2000)
Additional Information
Book Details
Pricing
Abstract
Die Autorin befasst sich mit dem subjektiven öffentlichen Recht in der fachplanerischen Abwägung. Nach einer Untersuchung seiner dogmatischen Grundlagen wird das Abwägungsgebot als drittschützende Norm eingeordnet. Hierbei werden drei Stufen subjektivrechtlicher Abwägung unterschieden: Auf der ersten Stufe stehen die Interessen, die sich unterhalb der Schwelle der einfachgesetzlich ausgeprägten subjektiven öffentlichen Rechte befinden. Die zweite Stufe wird durch die Schutzauflagenvorschriften definiert. Sie kennzeichnen die einfachgesetzlich ausgeprägte Zumutbarkeitsschwelle, die anhand ausgewählter Beispiele konkretisiert wird. Auf der dritten Stufe subjektivrechtlicher Abwägung werden die Folgen der unmittelbaren Inanspruchnahme des Grundeigentums, unter anderem auch im Vergleich zur zweiten Stufe, erörtert. Verfahrens- und Abwägungsfehler in der Planfeststellung werden unter Drittschutzaspekten untersucht. Der die Arbeit abschließende Drittschutzvergleich von Planfeststellung und immissionsschutzrechtlicher Genehmigung führt zum Ergebnis, dass Letztere trotz ihrer Ausgestaltung als Kontrollerlaubnis keine prinzipiell schlechtere Drittschutzposition bietet als die Planfeststellung.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 7 | ||
Inhaltsverzeichnis | 9 | ||
Abkürzungsverzeichnis | 20 | ||
1. Teil: Darstellung und Kritik des Abwägungsgebotes | 25 | ||
A. Die Planrechtfertigung | 25 | ||
B. Die Einhaltung der Planungsleitsätze | 29 | ||
C. Die Wahrung des fachplanerischen Abwägungsgebotes | 31 | ||
I. Der Begriff und die Bedeutung der Abwägung" in der Fachplanung | 31 | ||
II. Die fehlende Eigenständigkeit des planerischen Abwägens als normtheoretische Kategorie | 33 | ||
1. Die These von den Planungsentscheidungen als Finalprogramme | 34 | ||
2. Die Kritik an der Differenzierung von Konditional- und Finalprogrammen | 35 | ||
3. Die Unterscheidung von Tatbestands- und Rechtsfolgenermessen | 36 | ||
4. Die konditionale Normstruktur von Planungsnormen | 37 | ||
5. Der Charakter von Abwägungs- und Ermessensnormen als sog. Prinzipien | 39 | ||
6. Fazit | 41 | ||
III. Die Zusammenstellung und Einstellung des Abwägungsmaterials | 41 | ||
1. Die Zusammenstellung und Einstellung des Abwägungsmaterials als abstrakt- begriffliche Abgrenzung und Subsumtion | 41 | ||
2. Die Zusammenstellung des Abwägungsmaterials als Sachverhaltsermittlung und ihr Verhältnis zur Einstellung der Belange | 43 | ||
3. Die öffentlichen und privaten Belange als uneingeschränkt überprüfbare unbestimmte Rechtsbegriffe | 45 | ||
IV. Der Rechtscharakter der Planungsnormen als Koppelungsnormen | 46 | ||
1. Die ermessensdirigierende Funktion der unbestimmten Rechtsbegriffe | 46 | ||
2. Die gesetzgeberischen Merkposten | 48 | ||
3. Der Umfang der Kontrolldichte beim Gewichten und Ausgleichen der Belange | 51 | ||
a) Das Gewichten der Belange | 51 | ||
b) Das Ausgleichen der Belange | 52 | ||
c) Die Entbehrlichkeit des Grundsatzes der Problembewältigung | 53 | ||
V. Der ausschließlich nachvollziehende Charakter des Planungsermessens | 54 | ||
VI. Die Modifizierung der Abwägungsfehlerdoktrin | 56 | ||
1. Die Unanwendbarkeit der Abwägungsfehlerlehre auf die Zusammenstellung und Einstellung des Abwägungsmaterials | 57 | ||
2. Der Abwägungsfehlgebrauch | 58 | ||
VII. Die Differenzierung nach Abwägungsvorgang und Abwägungsergebnis | 59 | ||
1. Die Problematik der Kontrolle von Abwägungsvorgang und -ergebnis | 59 | ||
2. Die Beschränkung der Kontrolle auf den Abwägungsvorgang in Gestalt einer reinen Begründungskontrolle | 61 | ||
VIII. Die Überprüfung von Planungsalternativen als Unterfall der Abwägung | 62 | ||
1. Die normativen Anforderungen | 62 | ||
2. Exkurs: Die Bedeutung höherstufiger Planungsentscheidungen | 65 | ||
IX. Die abschnittsweise Planfeststellung | 67 | ||
X. Keine Unterscheidung zwischen der privat- und der gemeinnützigen Planfeststellung | 69 | ||
XI. Die Gestaltungswirkung des Planfeststellungsbeschlusses | 72 | ||
1. Das Verhältnis des Fachplanungsrechts zum Naturschutzrecht | 72 | ||
2. Das Verhältnis des Fachplanungs- zum Bauplanungsrecht | 75 | ||
D. Die Umweltverträglichkeitsprüfung im Recht der Planfeststellung | 76 | ||
I. Das Ziel und die Bedeutung der Umweltverträglichkeitsprüfung | 77 | ||
II. Die verfahrensrechtliche Wirkung der Umweltverträglichkeitsprüfung | 77 | ||
III. Das spezifische Verhältnis von Umweltverträglichkeitsprüfung und Planfeststellung | 79 | ||
1. Die Phasen der Umweltverträglichkeitsprüfung im Hinblick auf die fachplanungsrechtliche Zulassungsentscheidung | 79 | ||
a) Die zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen | 80 | ||
b) Die Bewertung der Umweltauswirkungen | 81 | ||
c) Die Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsprüfung | 82 | ||
2. Die Bedeutung der Umweltverträglichkeitsprüfung für die Planfeststellung | 83 | ||
3. Die Alternativenprüfung im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung | 85 | ||
2. Teil: Das subjektive öffentliche Recht in der Abwägung | 87 | ||
A. Das subjektive öffentliche Recht auf eine gerechte Abwägung der eigenen Belange | 87 | ||
I. Der Inhalt des subjektiven öffentlichen Rechts | 87 | ||
1. Die Problematik der Schutznormtheorie | 88 | ||
2. Die multipolaren Konfliktlagen | 89 | ||
3. Der Inhalt des subjektiven öffentlichen Rechts in multipolaren Konfliktlagen | 91 | ||
4. Die Konfliktschlichtungsformel | 91 | ||
II. Das subjektive öffentliche Recht auf gerechte Abwägung der eigenen Belange | 92 | ||
1. Die Herkunft der Formel vom „Recht auf eine gerechte Abwägung" | 93 | ||
2. Die Kritik am Recht auf gerechte Abwägung eigener Belange | 95 | ||
3. Das Abwägungsgebot als materielle Ordnungsnorm und Konfliktschlichtungsprogramm | 97 | ||
4. Die Beschränkung des Anspruches auf gerechte Abwägung auf „eigene" Belange | 99 | ||
a) Die Kritik an der Beschränkung des Abwägungsanspruches | 99 | ||
b) Der Anspruch auf Abwägung der eigenen Belange als Ausschnitt der Konfliktschlichtung | 100 | ||
Β. Die Belange auf der 1. Stufe der Abwägung (= Interessen) | 101 | ||
I. Das Recht auf eine gerechte Abwägung der Interessen unterhalb der Schwelle des ausgeprägten subjektiven öffentlichen Rechts | 102 | ||
1. Beispiele zur Abwägungsbeachtlichkeit von Interessen | 102 | ||
2. Die sog. „beachtlichen Wirkungen" | 104 | ||
3. Der Anspruch auf Abwägung der Interessen | 105 | ||
4. Die Bedeutung des Rechts auf gerechte Abwägung der eigenen Interessen | 107 | ||
5. Die Kriterien zur Festlegung des Berührtseins von Interessen | 107 | ||
II. Der Anspruch auf gerechte Abwägung der eigenen Interessen auch unterhalb der normierten Zumutbarkeitsschwelle | 108 | ||
C. Grundsatzfragen auf der 2. Stufe der Abwägung | 112 | ||
I. Die Schutzauflagenvorschriften als „legislatorische Indizien" für die Einräumung subjektiver Rechtspositionen | 112 | ||
1. Die „Rechte anderer" als Drittschutzbegründung | 112 | ||
2. Die Schutzauflagenvorschriften als unübersteigbare Grenze der Erheblichkeit | 115 | ||
II. Die Probleme bei der Auslegung der Schutzauflagenvorschriften am Beispiel des § 74 Abs. 2 Satz 2 BVwVfG | 117 | ||
1. Das Auflagengebot zur Vermeidung nachteiliger Wirkungen auf Rechte anderer | 117 | ||
a) Die Anwendbarkeit des Bundes-Immissionsschutzgesetzes | 118 | ||
b) Die Begriffe Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen | 119 | ||
c) Die kausale Zuordnung von Emissionen und Immissionen | 120 | ||
d) Der Drittschutz obligatorisch Berechtigter | 122 | ||
e) Exkurs: Der Rechtsschutz der Gemeinden | 124 | ||
2. Die Schutzauflagengebote als Ordnungsnormen und Konfliktschlichtungsprogramme | 126 | ||
III. Die Probleme bei der Ermittlung der Erheblichkeitsgrenze | 127 | ||
1. Der Zweck und die Bedeutung gesetzlich normierter Grenzwerte | 128 | ||
2. Die Bindungswirkung von Verwaltungsvorschriften | 129 | ||
a) Der Begriff und die Rechtsnatur von Verwaltungsvorschriften | 129 | ||
b) Die Kategorien antizipiertes Sachverständigengutachten und normkonkretisierende Verwaltungsvorschrift | 130 | ||
c) Die exekutivische Auslegungsofferte | 132 | ||
3. Die Bedeutung privater technischer Regelwerke | 132 | ||
4. Die Anwendung privater technischer Normen im Wege der Verweisung | 133 | ||
5. Die Bedeutung der privaten technischen Regelwerke bei der Vorhabenzulassung | 134 | ||
a) Die rechtsstaatlichen Mindestanforderungen bei der Anwendung privater Standards | 134 | ||
b) Die Einhaltung der Mindestanforderungen bei den Normen des DIN | 135 | ||
c) Die Einhaltung der Mindestanforderungen bei den VDI-Richtlinien (VDI 1000) | 136 | ||
d) Die Bedeutung privater Regelwerke für Behörden und Verwaltungsgerichte | 136 | ||
D. Die Exemplifizierung der Drittschutzschwelle anhand ausgewählter Beispiele | 137 | ||
I. Die Erheblichkeitsgrenze bei kraftfahrzeugbedingten Schadstoffimmissionen | 137 | ||
1. Die Anwendbarkeit von § 41 Abs. 1 BImSchG | 138 | ||
2. Die Anwendbarkeit der TA Luft | 139 | ||
3. Die Anwendbarkeit des Merkblattes über die Luftverunreinigung an Straßen- MLuS-92 | 139 | ||
4. Die Anwendbarkeit der VDI-Richtlinie 2310 | 141 | ||
5. Die Anwendbarkeit der 22. BImSchV | 142 | ||
6. Die Anwendbarkeit der 23. BImSchV | 143 | ||
II. Die Erheblichkeitsgrenze bei elektrischen und elektromagnetischen Feldern von Bahnstromleitungen | 143 | ||
1. Physikalische Grundlagen, biologische Wirkungen und erste Ansätze zur Festlegung der Erheblichkeitsschwelle | 144 | ||
2. Die verbindliche Bestimmung der Erheblichkeitsschwelle mittels der 26. BImSchV | 147 | ||
III. Die Erheblichkeitsschwelle bei Erschütterungswirkungen | 148 | ||
IV. Die Erheblichkeitsschwelle bei Verkehrslärm | 150 | ||
1. § 41 Abs. 1 BImSchG im System des Verkehrslärmschutzes | 151 | ||
2. Der Bau oder die wesentliche Änderung im Sinne der 16. BImSchV | 152 | ||
3. Der Begriff „Nachbarschaft" und die Festlegung von Grenzwerten | 154 | ||
4. Spezielle Probleme im Zusammenhang mit der Ermittlung der Drittschutzschwelle | 156 | ||
a) Kein Raum für die Berücksichtigung einer tatsächlichen oder planerischen Vorbelastung | 156 | ||
b) Die Problematik der Summierungswirkung | 156 | ||
c) Die Berechnung des maßgeblichen Beurteilungspegels | 159 | ||
d) Die Rechtmäßigkeit des sog. „Schienenbonus" | 160 | ||
e) Kein Abschlag in Höhe von 3 dB(A) für das „besonders überwachte Gleis" | 162 | ||
V. Die Erheblichkeitsschwelle bei Fluglärm | 162 | ||
1. Die Bestimmung der Erheblichkeitsschwelle mit Hilfe des Fluglärmgesetzes | 163 | ||
2. Die Bestimmung der Erheblichkeitsschwelle anhand der DIN 45643 „Messung und Beurteilung von Flugzeuggeräuschen" | 164 | ||
3. Die Bestimmung der Erheblichkeit mittels analoger Anwendung der 16. BImSchV | 165 | ||
4. Die Bestimmung der Zumutbarkeit im Wege der Einzelfallbetrachtung | 165 | ||
a) Die Bestimmung des Schutzumfanges unter Berücksichtigung der tatsächlichen und planerischen Vorbelastung | 165 | ||
b) Die zulässigen Immissionsgrenzwerte für Verkehrsflughäfen | 169 | ||
VI. Die Erheblichkeitsschwelle für Deponien | 170 | ||
1. Die Beeinträchtigungsquellen im Zusammenhang mit Deponien | 170 | ||
2. Keine Konkretisierung der Drittschutzschwelle mittels der Technischen Anleitungen Sonder-sowie Siedlungsabfall | 171 | ||
3. Die Konkretisierung der Erheblichkeitsschwelle für Deponiegase | 172 | ||
a) Die Konkretisierung der Erheblichkeitsschwelle für Geruchsbelästigungen (Olfaktometrie) | 173 | ||
b) Die Bestimmung der Erheblichkeitsschwelle für Deponielärm | 174 | ||
E. Die Gelderstattungs- und Geldersatzansprüche bei mittelbarer Betroffenheit | 176 | ||
I. Der Gelderstattungsanspruch für Maßnahmen des passiven Schallschutzes | 177 | ||
1. Die Grundsätze des Gelderstattungsanspruches | 177 | ||
2. Der anzustrebende Innenraumpegel am Beispiel der Immissionen an Verkehrswegen | 180 | ||
a) Die Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmenverordnung - 24. BImSchV | 180 | ||
b) Die VDI-Richtlinie 2719, „Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen" | 181 | ||
c) Die DIN 4109, „Schallschutz im Hochbau - Anforderungen und Nachweise" | 182 | ||
d) Die Akustik 23, „Richtlinie für die Schalldämmung von Fenstern bei Schienenverkehrslärm" | 183 | ||
e) Ein Vergleich der Regelwerke vor dem Hintergrund der Lärmwirkungsforschung | 184 | ||
II. Der Geldersatzanspruch nach § 74 Abs. 2 Satz 3 BVwVfG | 185 | ||
1. Der Geldersatzanspruch als äußerste Grenze der Zulassung des Vorhabens | 186 | ||
2. Die Rechtsnatur des Geldersatzanspruches | 187 | ||
3. Der Gegenstand des Geldersatzanspruches | 188 | ||
F. Grundsatzfragen auf der 3. Stufe der Abwägung | 190 | ||
I. Der Eigentumsbegriff | 190 | ||
II. Das Verhältnis von Planfeststellung und nachfolgender Enteignung unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Enteignungsvoraussetzungen | 191 | ||
1. Das Verhältnis von Planfeststellung und nachfolgender Enteignung | 191 | ||
2. Die Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Enteignung | 193 | ||
3. Das Enteignungsrecht bezüglich naturschutzrechtlich gebotener Maßnahmen | 194 | ||
III. Ein Vergleich von Enteignungsbetroffenheit und sonstiger Rechtsbetroffenheit bei nur mittelbaren Auswirkungen des Vorhabens | 195 | ||
IV. Kein „Anspruch" auf eine umfassende Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses | 198 | ||
1. Die Kritik am umfassenden Abwägungsanspruch des enteignungsbetroffenen Dritten | 198 | ||
2. Die subjektiv-rechtliche Eingrenzung des scheinbar umfassenden Rügerechts | 199 | ||
3. Teil: Die materiell-rechtlichen Konsequenzen von Verfahrens- und Abwägungsfehlern | 203 | ||
A. Die Konsequenzen von Verfahrensfehlern | 203 | ||
I. Die Heilung von Verfahrensfehlern nach § 45 BVwVfG | 204 | ||
II. Die Unbeachtlichkeit von Fehlern nach § 46 BVwVfG | 206 | ||
1. Die rechtliche Alternativlosigkeit | 207 | ||
2. Die tatsächliche Alternativlosigkeit | 208 | ||
3. Die Bedeutung von absoluten Verfahrensrechten | 209 | ||
4. Exkurs: Die materielle Präklusion | 210 | ||
III. Die Fehler bei der Umweltverträglichkeitsprüfung als Fall von Verfahrensfehlern | 211 | ||
B. Das Fehlen von Schutzauflagen | 213 | ||
I. Der Anspruch auf Planaufhebung, wenn die Gesamtkonzeption berührt ist | 213 | ||
II. Der Anspruch auf Planergänzung, wenn die Gesamtkonzeption nicht berührt ist | 214 | ||
C. Die Bedeutung und Reichweite der sog. Fehlerheilungsvorschriften | 216 | ||
I. Die Beachtlichkeit von „Mängeln bei der Abwägung" | 217 | ||
1. Der Mangel bei der Abwägung | 217 | ||
2. Die Erheblichkeit von Fehlern | 218 | ||
a) Die Offensichtlichkeit | 218 | ||
b) Der Einfluß auf das Abwägungsergebnis | 220 | ||
3. Der „Dualismus" von Abwägungsvorgang und -ergebnis bei der Fehlerrelevanz | 220 | ||
II. Die Planergänzung und das ergänzende Verfahren als Mittel der „Planerhaltung" | 222 | ||
1. Die Planergänzung | 222 | ||
2. Das ergänzende Verfahren | 223 | ||
3. Die Fehlerheilungsvorschriften als Ausdruck eines prozessualen „Grundsatzes der Planerhaltung" | 224 | ||
4. Teil: Die prozessualen Konsequenzen von Abwägungsfehlern | 227 | ||
A. Das Klageverfahren | 227 | ||
I. Das Fehlen von Schutzauflagen außerhalb des Anwendungsbereichs der Fehlerheilungsvorschriften | 227 | ||
1. Die statthafte Klageart | 227 | ||
2. Die Antragstellung und der Entscheidungsausspruch des Gerichts | 229 | ||
II. Die Planänderung und die Planergänzung im Anwendungsbereich der Fehlerheilungsvorschriften | 230 | ||
1. Die Antragstellung | 230 | ||
2. Die Anfechtungsklage sui generis ohne kassatorische Wirkung als statthafte Klage | 230 | ||
B. Der einstweilige Rechtsschutz | 232 | ||
I. Der einstweilige Rechtsschutz nach §§ 80, 80 a VwGO | 232 | ||
II. Der Antrag auf einstweilige Anordnung nach § 123 VwGO | 234 | ||
C. Die prozessualen Probleme der abschnittsweisen Planfeststellung | 234 | ||
D. Die prozessualen Probleme des Gelderstattungs- und des Geldersatzanspruches | 236 | ||
5. Teil: Die Struktur des Drittschutzes im Vergleich von Planfeststellung und immissionsschutzrechtlicher Genehmigung | 238 | ||
A. Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung als Kontrollerlaubnis | 238 | ||
B. Die Genehmigungsvoraussetzungen nach § 6 BImSchG und der Drittschutz | 239 | ||
I. Die Erfüllung der Grundpflichten ( § 6 Nr. 1 BImSchG) und der Drittschutz | 239 | ||
1. Der Schutzgrundsatz (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG) | 240 | ||
a) Die Drittschutzrichtung von § 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG | 240 | ||
b) Die Bestimmung der Drittschutzschwelle | 241 | ||
2. Der Vorsorgegrundsatz (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG) | 243 | ||
3. Die Abfallvermeidungs-, -verwertungs- und -beseitigungspflicht (§ 5 Abs. 1 Nr. 3 BImSchG) und die Abwärmenutzungs- und Nachbetriebspflicht (§ 5 Abs. 1 Nr. 4 BImSchG) | 245 | ||
4. Die sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften (§ 6 Nr. 2 BImSchG) und der Drittschutz | 247 | ||
C. Keine strukturelle Modifikation des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens durch die sonstigen öffentlichen Vorschriften im Sinne von § 6 Nr. 2 BImSchG | 249 | ||
I. Die Belange des Städtebaus | 249 | ||
1. Gestaltungsspielraum bzw. Versagungsermessen? | 250 | ||
2. Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung als strikter Kontrolltatbestand | 251 | ||
II. Das naturschutzrechtliche Vermeidungs- und Ausgleichsgebot | 252 | ||
D. Der Strukturvergleich zwischen dem Drittschutz nach Immissionsschutz- und Planfeststellungsrecht | 253 | ||
I. Der Vergleich des Drittschutzes im Hinblick auf die erste Drittschutzstufe bei der Abwägung | 253 | ||
II. Der Vergleich des Drittschutzes im Hinblick auf die zweite Drittschutzstufe bei der Abwägung | 254 | ||
III. Der Vergleich des Drittschutzes im Hinblick auf die dritte Drittschutzstufe bei der Abwägung | 255 | ||
IV. Ein abschließender Vergleich der Struktur von immissionsschutzrechtlicher Genehmigung und planerischem Ermessen vom Zulassungstypus her | 257 | ||
Literaturverzeichnis | 260 | ||
Sachregister | 289 |