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TRIPS im Gemeinschaftsrecht

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Hermes, C. (2002). TRIPS im Gemeinschaftsrecht. Zu den innergemeinschaftlichen Wirkungen von WTO-Übereinkünften. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50600-2
Hermes, Christoph Julius. TRIPS im Gemeinschaftsrecht: Zu den innergemeinschaftlichen Wirkungen von WTO-Übereinkünften. Duncker & Humblot, 2002. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50600-2
Hermes, C (2002): TRIPS im Gemeinschaftsrecht: Zu den innergemeinschaftlichen Wirkungen von WTO-Übereinkünften, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-50600-2

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TRIPS im Gemeinschaftsrecht

Zu den innergemeinschaftlichen Wirkungen von WTO-Übereinkünften

Hermes, Christoph Julius

Veröffentlichungen des Walther-Schücking-Instituts für Internationales Recht an der Universität Kiel, Vol. 138

(2002)

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Abstract

Mit dem Agreement on Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights (TRIPS) wurde weltweit ein neuer Standard im internationalen Immaterialgüterrechtsschutz gesetzt. Die Europäische Gemeinschaft ist als WTO-Mitglied an die Bestimmungen des TRIPS gebunden. Der Autor untersucht die Frage, welche Wirkungen die TRIPS-Bestimmungen in der Gemeinschaftsrechtsordnung entfalten.

Als gemischtes Abkommen wirft das TRIPS zunächst die komplexe Frage auf, in welchem Umfang seine Bestimmungen innergemeinschaftliche Geltung erlangt haben. Die Lösung dieses Problems erfordert eine Abwägung der Interessen von Gemeinschaft und Mitgliedstaaten.

Im Hauptteil der Arbeit wird die unmittelbare Anwendbarkeit als für die Rechtspraxis wichtigste Wirkung des TRIPS untersucht. Die einschlägigen Urteile des EuGH werden kritisch daraufhin überprüft, ob sie der Sonderrolle des TRIPS im Kontext des WTO-Systems gerecht werden. Im Mittelpunkt stehen dabei die individualschützende Zielsetzung, die Verrechtlichung des WTO-Streitbeilegungssystems und die Präzision der Abkommensbestimmungen. Die zunehmend vertretene These, die Umsetzungspraxis anderer WTO-Mitglieder habe unter dem Gesichtspunkt der Reziprozität Einfluß auf die unmittelbare Anwendbarkeit in der Gemeinschaftsrechtsordnung, wird kritisch hinterfragt.

Der Verfasser kommt zum Ergebnis, daß den TRIPS-Bestimmungen - auch über die sonstigen innergemeinschaftlichen Wirkungen - ein beträchtliches Wirkpotential in der Gemeinschaftsrechtsordnung zukommt. Insgesamt soll die Untersuchung ein Anstoß sein, das Verhältnis von WTO-Recht und Gemeinschaftsrecht gegenüber rein handelspolitisch motivierten Ansätzen auf einer rechtlich tragfähigen Grundlage neu zu bestimmen.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Abkürzungsverzeichnis 19
Einleitung 23
A. Historische Entwicklung bis zum TRIPS 23
I. Vorläufer des TRIPS im internationalen Schutz geistigen Eigentums 24
II. Defizite im internationalen Immaterialgüterrechtsschutz als Verzerrung des Welthandels 25
III. Schwächen der traditionellen Konventionen 26
IV. Einbeziehung der handelsbezogenen Aspekte des Schutzes des geistigen Eigentums in die Uruguay-Runde 27
V. TRIPS als integrierender Bestandteil des WTO-Übereinkommens 28
VI. Überblick über Ziel und Inhalt des TRIPS 30
B. Gegenstand der Untersuchung 32
C. Motivation für die Untersuchung 35
I. Praktisches Interesse 35
II. Dogmatisches Interesse 37
D. Gang der Untersuchung 39
Teil 1: Die Geltung des TRIPS in der Gemeinschaftsrechtsordnung 42
A. Die Geltung von Gemeinschaftsabkommen in der Gemeinschaftsrechtsordnung 42
I. Voraussetzungen der innergemeinschaftlichen Geltung 43
II. Normenhierarchische Stellung in der Gemeinschaftsrechtsordnung 44
III. Konsequenzen der innergemeinschaftlichen Geltung 45
1. Auslegungszuständigkeit des EuGH 45
2. Anwendungsvorrang 46
IV. Zusammenfassung 47
B. TRIPS als gemischtes Gemeinschaftsabkommen 47
I. Begriff und Bedeutung der gemischten Abkommen 47
II. Die Reichweite der EG-Vertragsabschlußzuständigkeit für das TRIPS nach dem Gutachten 1/94 des EuGH 49
1. Hintergrund des Gutachtens 49
2. Inhalt des Gutachtens 52
a) TRIPS und Art. 133 EGV 52
aa) Die Vertragsabschlußzuständigkeit nach Art. 133 EGV 52
bb) Die Auffassungen der Verfahrensbeteiligten 53
cc) Die Auffassung des Gerichtshofes 54
b) TRIPS und AETR-Doktrin 55
aa) Die Vertragsabschlußzuständigkeit nach der AETR-Doktrin 55
bb) Die Auffassungen der Verfahrensbeteiligten 57
cc) Die Auffassung des Gerichtshofes 59
c) TRIPS und 1/76-Doktrin 60
aa) Die Vertragsabschlußzuständigkeit nach der 1/76-Doktrin 60
bb) Die Ansichten der Verfahrensbeteiligten 61
cc) Die Auffassung des Gerichtshofes 62
d) TRIPS und Art. 95 und 308 EGV 62
e) Ergebnis 63
3. Folgen des Gutachtens 65
III. Bewertung und weitere Entwicklung 66
IV. Zusammenfassung 68
C. Die Konsequenzen für die innergemeinschaftliche Geltung des TRIPS 69
I. Die völkerrechtliche Bindung als Vorfrage der innergemeinschaftlichen Geltung 69
1. Die Reichweite der völkerrechtlichen Bindung bei gemischten Abkommen mit Offenbarung der Zuständigkeitsaufteilung 70
2. Reichweite der völkerrechtlichen Bindung bei gemischten Abkommen ohne Offenbarung der Zuständigkeitsaufteilung 71
3. Die Reichweite der völkerrechtlichen Bindung an das TRIPS 72
II. Die Reichweite der innergemeinschaftlichen Geltung gemischter Abkommen 73
1. Die Rechtsprechung des EuGH 73
a) Die Rechtsprechung des EuGH vor den Rechtssachen „Hermès“ und „Dior und Assco“ 74
b) Die Rechtssache „Hermès“ 76
aa) Sachverhalt 77
bb) Ansichten der Verfahrensbeteiligten 78
cc) Die Schlußanträge von Generalanwalt Tesauro 79
dd) Das Urteil des Gerichtshofs 80
c) Die Rechtssachen „Dior und Assco“ 81
aa) Sachverhalt 81
bb) Die Schlußanträge von Generalanwalt Cosmas 82
cc) Das Urteil des Gerichtshofs 84
d) Zusammenfassung 86
2. Das Schrifttum 87
a) Trennungsmodell 88
b) Einheitsmodell 89
c) Differenzierende Lösungen 92
3. Stellungnahme 93
a) Kritik an den Ansätzen der Rechtsprechung und des Schrifttums 93
aa) Kritik an der Rechtsprechung des EuGH 93
bb) Kritik an verschiedenen Ansätzen im Schrifttum 96
b) Abwägung der Interessen von Gemeinschaft und Mitgliedstaaten 97
aa) Umfassende völkerrechtliche Haftung der Gemeinschaft und Pflicht der Mitgliedstaaten zur Gemeinschaftstreue 98
bb) Einheitlichkeit als Bedingung für die Funktionsfähigkeit der Gemeinschaft 99
cc) Speziell auf das WTO-Übereinkommen bezogene Argumente 100
dd) Ergebnis 101
III. Ergebnis für das TRIPS 102
Teil 2: Mögliche Wirkungen von Gemeinschaftsabkommen im Gemeinschaftsrecht 103
A. Unmittelbare Anwendbarkeit 104
I. Das Konzept der unmittelbaren Anwendbarkeit 104
1. Terminologie 105
2. Definition 105
a) Weites Verständnis 106
b) Enges Verständnis 106
c) Eigenes Verständnis 107
3. Völkerrechtliche und interne Perspektive 110
a) Völkerrechtliche Verpflichtung zur unmittelbaren Anwendbarkeit 111
aa) Allgemeines Völkerrecht 111
bb) Verpflichtung aus dem Abkommen 112
b) Verfassungsrechtliche Möglichkeit der unmittelbaren Anwendbarkeit 115
c) Zusammenfassung 116
II. Die Bestimmung der unmittelbaren Anwendbarkeit von Gemeinschaftsabkommen in der Gemeinschaftsrechtsordnung 117
1. Keine Regelung durch EGV oder Genehmigungsakte 117
2. Die Auslegungszuständigkeit des EuGH 119
3. Die Auslegungsmethode 120
III. Die Rechtsprechung des EuGH zu einzelnen Gemeinschaftsabkommen 121
1. Die Rechtsprechung zum GATT 1947 122
a) Die Rechtsprechung seit „International Fruit“ 122
b) Das Urteil „Deutschland/Rat“ 125
2. Die Rechtsprechung zu anderen Gemeinschaftsabkommen 126
a) Das Urteil „Bresciani“ 127
b) Das Urteil „Razanatsimba“ 129
c) Das Urteil „Pabst“ 129
d) Das Urteil „Polydor“ 130
e) Das Urteil „Kupferberg“ 131
aa) Vergleich des Abkommens mit GATT 1947, Assoziierungsabkommen und EWGV 131
bb) Einseitige Anerkennung 133
cc) Auslegungsdivergenzen 134
dd) Exklusivität der Gemischten Ausschüsse 135
ee) Schutzklauseln 136
ff) Konkrete Bestimmung 136
f) Die Urteile „Demirel“ und „Sevince“ 138
g) Das Urteil „Kziber“ 140
h) Das Urteil „Chiquita Italia“ 141
IV. Auswertung der Rechtsprechung des EuGH: Die gemeinschaftsrechtlichen Kriterien für die unmittelbare Anwendbarkeit von Gemeinschaftsabkommen 143
1. Ziel des Abkommens 144
2. Flexibilität des Abkommens 145
a) Streitbeilegungsmechanismus 145
b) Vorschriften über Ausnahmegenehmigungen und Schutzmaßnahmen 147
3. Konkrete Bestimmung des Abkommens 147
a) Präzision der Vorschrift 149
b) Vorbehaltslosigkeit 149
c) Vertragsparteien als Adressaten der Bestimmung 150
d) Vergleich mit Bestimmungen des EGV 150
4. Reziprozitätserwägungen 151
a) Reziproke Pflichtenstruktur 151
b) Reziprozitätsstörungen wegen einseitiger Anerkennung der unmittelbaren Anwendbarkeit 153
c) Reziprozitätsstörungen wegen dezentraler Rechtsanwendung 155
5. Zusammenfassung und Kritik 156
V. Verwandte Wirkungen: Unmittelbare Anwendbarkeit von Sekundärrecht und Schadensersatzansprüche 159
1. Unmittelbare Anwendbarkeit von Sekundärrecht 159
a) Abstrakt-generelles Sekundärrecht 159
b) Streitbeilegungsentscheidungen 161
2. Schadensersatzansprüche 162
a) Außervertragliche Haftung der Gemeinschaft 162
b) Gemeinschaftsrechtlicher Staatshaftungsanspruch gegen Mitgliedstaaten 165
3. Zusammenfassung 168
B. Mittelbare Anwendbarkeit 168
I. Die Fediol-Doktrin 169
II. Die Nakajima-Doktrin 171
1. Erkennbarkeit der Umsetzungsabsicht 172
2. Umsetzung durch Ergänzung bestehender Sekundärrechtsakte 173
III. Zusammenfassung 174
C. Völkerrechtskonforme Auslegung 174
I. Das Prinzip der völkerrechtskonformen Auslegung in anderen Rechtsordnungen 175
II. Die „Gemeinschaftsabkommen-konforme“ Auslegung sekundären Gemeinschaftsrechts 176
III. Die „Gemeinschaftsabkommen-konforme“ Auslegung mitgliedstaatlichen Rechts 177
IV. Zusammenfassung 178
D. Zusammenfassung 178
Teil 3: Die unmittelbare Anwendbarkeit des TRIPS 180
A. Keine Regelung auf Abkommensebene 181
B. Der Ratsbeschluß 94/800/EG 183
I. Hintergrund der Begründungserwägung 184
II. Wirkung der Begründungserwägung 185
1. Verbindliche Regelung 185
2. Bloße Meinungskundgabe 186
a) Unilateraler Charakter 187
b) Normenhierarchisches Argument 188
c) Beschränkte Funktion des Genehmigungsbeschlusses 188
d) Lokalisierung in der Präambel und zurückhaltende Formulierung 189
3. Stellungnahme 190
C. Auslegung des TRIPS 190
I. Die Auslegung des TRIPS und anderer WTO-Übereinkünfte durch den EuGH 191
1. Die Urteile „T. Port“ und „Affish“ 191
a) Das Urteil „T. Port“ 192
aa) Die Schlußanträge von Generalanwalt Elmer 192
bb) Das Urteil des Gerichtshofs 193
b) Das Urteil „Affish“ 193
aa) Die Schlußanträge von Generalanwalt Cosmas 194
bb) Das Urteil des Gerichtshofs 196
2. Das Urteil „Hermès“ 196
a) Die Schlußanträge von Generalanwalt Tesauro 197
aa) Kritik an der Rechtsprechung zum GATT 1947 198
bb) Flexibilität des WTO-Übereinkommens 199
(1) Ausnahmevorschriften und Schutzklauseln 199
(2) Streitbeilegungsmechanismus 200
(3) Fazit 201
cc) Konkrete Vorschrift 202
dd) Ergebnis 202
b) Das Urteil des Gerichtshofs 203
3. Das Urteil „Portugal/Rat“ 204
a) Die Schlußanträge von Generalanwalt Saggio 204
aa) Kritik an der Rechtsprechung des EuGH zum GATT 1947 205
bb) Gesamtbetrachtung des WTO-Übereinkommens 205
cc) Ergebnis 206
b) Das Urteil des Gerichtshofs 206
aa) Keine völkerrechtliche Pflicht zur unmittelbaren Anwendbarkeit 207
bb) Die Entschädigungsmöglichkeit nach Art. 22 DSU 208
cc) Das Ziel des WTO-Übereinkommens 209
dd) Ergebnis 209
4. Das Urteil „Dior und Assco“ 210
a) Die Schlußanträge von Generalanwalt Cosmas 211
b) Das Urteil des Gerichtshofs 212
5. Zusammenfassung 213
II. Kritische Überprüfung 214
1. Ziele von TRIPS und WTO-Übereinkommen 215
a) WTO-Übereinkommen 215
b) TRIPS 220
aa) Immaterialgüterrechte als Rechte einzelner 220
bb) Anknüpfung an die Staatsangehörigkeit der Schutzrechtsinhaber 221
cc) TRIPS als Harmonisierungsabkommen 222
dd) Regelung der effektiven Durchsetzung 223
c) Zusammenfassung 223
2. Flexibilität von TRIPS und WTO-Übereinkommen 224
a) Der Streitbeilegungsmechanismus nach dem DSU 224
aa) Funktionsweise 225
bb) Argumente für und wider die unmittelbare Anwendbarkeit 226
(1) Diplomatisch-konsensuale Elemente 226
(a) Ausgleichsmaßnahmen nach Art. 22 DSU 227
(b) Konsultationen, gütliche Einigung und Schiedsverfahren 229
(c) Interpretationsmonopol der Ministerkonferenz 230
(2) Justizförmige Elemente 231
(a) Prinzip des negativen Konsenses 231
(b) Institutionelle Verbesserungen 233
(c) Besetzung der Spruchkörper und Verfahren 234
(3) Vereinbarkeit von WTO-Streibeilegung und unmittelbarer Anwendbarkeit 234
cc) Zusammenfassung 235
b) Vorschriften über Schutzmaßnahmen und Ausnahmegenehmigungen 236
aa) WTO-Übereinkommen 236
bb) TRIPS 238
c) Zusammenfassung 240
3. Konkrete Vorschriften des TRIPS 240
a) Die Relevanz der Praxis internationaler und interner Gerichte zu TRIPS-Bestimmungen 242
aa) WTO-Streitbeilegungsgremium 242
bb) Gerichte von Verbandsstaaten der PVÜ und RBÜ 244
cc) Gemeinschaftsgerichte 248
b) Teil I des TRIPS 249
aa) Allgemeine Bestimmungen 249
bb) Grundprinzipien 250
(1) Inländerbehandlung 250
(2) Meistbegünstigung 251
c) Teil II des TRIPS 252
aa) Urheberrecht und Nachbarrechte 254
bb) Marken 256
cc) Geographische Angaben 257
dd) Gewerbliche Muster 258
ee) Patente 258
ff) Layout-Designs (Topographien) integrierter Schaltkreise 259
gg) Schutz nicht offenbarter Informationen 260
hh) Bekämpfung wettbewerbswidriger Praktiken in vertraglichen Lizenzen 261
d) Teil III 261
aa) Hintergrund und Inhalt von Teil III 261
(1) Allgemeine Pflichten 262
(2) Zivil- und Vewaltungsverfahren und Rechtsbehelfe 263
(3) Einstweilige Maßnahmen 263
(4) Besondere Erfordernisse bei Grenzverfahren 264
(5) Strafverfahren 265
bb) Bewertung der unmittelbaren Anwendbarkeit 265
(1) Offene Verpflichtungen 266
(2) Voraussetzung bestehender Verfahren 268
(3) Zusammenfassung 269
e) Teil IV 270
f) Teile V bis VII 271
g) Zusammenfassung 272
4. Ergebnis 272
D. Unmittelbare Anwendbarkeit und Reziprozität 273
I. Das Ausgangsproblem: Der Status des WTO-Übereinkommens bei Handelspartnern der EG 274
1. Vereinigte Staaten von Amerika 274
2. Japan 276
3. Andere Handelspartner in der WTO 277
II. Das Reziprozitätsargument in Rechtsprechung und Schrifttum 278
1. Die rechtliche Seite des Reziprozitätsarguments 279
a) EuGH 279
aa) Schlußanträge von Generalanwalt Tesauro in „Hermès“ 279
bb) Schlußanträge von Generalanwalt Saggio in „Portugal/Rat“ 281
cc) Gerichtshof in „Portugal/Rat“ 282
b) Schrifttum 283
c) Zusammenfassung 284
2. Die tatsächliche Seite des Reziprozitätsarguments 285
a) Verlust von Flexibilität 285
b) Selbstentwaffnung im Hinblick auf Sanktionen 286
c) Benachteiligung der Wirtschaftsteilnehmer 287
III. Kritik an dem Reziprozitätsargument in rechtlicher Hinsicht 287
1. Reziprozität im Rahmen von WTO-Übereinkommen und TRIPS 288
a) Das völkerrechtliche Konzept der Reziprozität 288
aa) Definition 288
bb) Reziprozität bei Entstehung und Durchführung völkerrechtlicher Verträge 290
cc) Kriterien für die Typisierung völkerrechtlicher Verträge 291
b) Die Rolle der Reziprozität bei der Entstehung von WTO-Übereinkommen und TRIPS 293
c) Die Rolle der Reziprozität bei der Durchführung von WTO-Übereinkommen und TRIPS 294
aa) WTO-Übereinkommen 294
bb) TRIPS 297
(1) Die Sonderstellung des TRIPS im WTO-Kontext 297
(2) Einbindung des TRIPS in das WTO-System 302
(a) Einbindung über Sanktionen im TRIPS-Bereich 302
(b) Praktikabilität von Sanktionen im TRIPS-Bereich 303
d) Zusammenfassung 308
2. Methode der Vertragsumsetzung und Gegenseitigkeit der Vertragsdurchführung 308
a) Vorüberlegungen 309
aa) Unterscheidung zwischen Vertragsumsetzung und Vertragsdurchführung 309
bb) Verknüpfung zwischen Vertragsumsetzung und Vertragsdurchführung bei völkerrechtlicher Regelung der Methode der Vertragsumsetzung 309
cc) Die Situation beim WTO-Übereinkommen 311
b) Kritik an den Ansätzen einer Verknüpfung von Vertragsumsetzung und Gegenseitigkeit in der Vertragsdurchführung 312
aa) Ansatz des EuGH in „Portugal/Rat“ 313
bb) Ansatz von „Generalanwalt Tesauro“ in „Hermès“ 314
cc) Ansatz von „Mengozzi“ 315
dd) Zusammenfassung 317
IV. Kritik an dem Reziprozitätsargument in tatsächlicher Hinsicht 317
1. Wert einer „Freiheit zum Vertragsbruch“ 318
2. Aussetzung von WTO-Pflichten bei unmittelbarer Anwendbarkeit 319
3. Vorteile auch unilateraler Handelsliberalisierung 320
V. Zusammenfassung 321
E. Rechtspolitische Erwägungen hinsichtlich der Anerkennung der unmittelbaren Anwendbarkeit 322
1. Gerichtliche Selbstbeschränkung im Bereich der Handelspolitik 323
2. Funktion der Mitgliedstaaten bei der Kontrolle des Gemeinschaftsgesetzgebers 323
3. Freiheit zum Vertragsbruch versus Konstitutionalisierung 324
4. Demokratischer und diplomatischer Ansatz 325
5. Dezentralisierung der WTO-Streitbeilegung 326
6. Verbesserung der Umsetzungseffizienz von Völkerrecht 326
F. Zusammenfassung 327
Teil 4: Mit der unmittelbaren Anwendbarkeit verwandte Wirkungen des TRIPS 329
I. Innergemeinschaftliche Wirkungen der WTO-Streitbeilegungsentscheidungen zum TRIPS 329
1. Völkerrechtliche Bindung 330
2. WTO-Streitbeilegungsentscheidungen als Bestandteil der Gemeinschaftsrechtsordnung 330
3. Unmittelbare Anwendbarkeit der WTO-Streitbeilegungsentscheidungen 331
II. Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von TRIPS-Bestimmungen. 333
1. Außervertragliche Haftung der Gemeinschaft 333
2. Gemeinschaftsrechtlicher Staatshaftungsanspruch gegen Mitgliedstaaten 336
III. Zusammenfassung 337
Teil 5: Mittelbare Anwendbarkeit des TRIPS 338
A. Berufung auf das TRIPS im Rahmen der Fediol-Doktrin 338
B. Berufung auf das TRIPS im Rahmen der Nakajima-Doktrin 340
I. Topographien von Halbleitererzeugnissen 341
II. Gemeinschaftsmarke 342
III. Schutz von Sorten und von biotechnologischen Erfindungen 343
C. Zusammenfassung 345
Teil 6: Völkerrechtskonforme Auslegung anhand des TRIPS 346
Teil 7: Zusammenfassung und Ausblick 350
A. Zusammenfassung der Untersuchungsergebnisse 350
B. Ausblick 354
Literaturverzeichnis 356
Sachwortverzeichnis 373