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Brähler, V. (2000). Die rechtliche Behandlung von Serienstraftaten und -ordnungswidrigkeiten. Eine Untersuchung aus Anlaß des Plenarbeschlusses BGHSt 40, 138. Zugleich eine Abhandlung über die Auswirkungen des Beschlusses auf das gesamte Konkurrenzsystem und die diesbezüglichen Reformbestrebungen. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-49832-1
Brähler, Volker. Die rechtliche Behandlung von Serienstraftaten und -ordnungswidrigkeiten: Eine Untersuchung aus Anlaß des Plenarbeschlusses BGHSt 40, 138. Zugleich eine Abhandlung über die Auswirkungen des Beschlusses auf das gesamte Konkurrenzsystem und die diesbezüglichen Reformbestrebungen. Duncker & Humblot, 2000. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-49832-1
Brähler, V (2000): Die rechtliche Behandlung von Serienstraftaten und -ordnungswidrigkeiten: Eine Untersuchung aus Anlaß des Plenarbeschlusses BGHSt 40, 138. Zugleich eine Abhandlung über die Auswirkungen des Beschlusses auf das gesamte Konkurrenzsystem und die diesbezüglichen Reformbestrebungen, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-49832-1

Format

Die rechtliche Behandlung von Serienstraftaten und -ordnungswidrigkeiten

Eine Untersuchung aus Anlaß des Plenarbeschlusses BGHSt 40, 138. Zugleich eine Abhandlung über die Auswirkungen des Beschlusses auf das gesamte Konkurrenzsystem und die diesbezüglichen Reformbestrebungen

Brähler, Volker

Kölner Kriminalwissenschaftliche Schriften, Vol. 33

(2000)

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Abstract

Der Autor behandelt die Geschichte, Gegenwart und Zukunft des in den §§ 52 ff. StGB nur unzureichend geregelten Modells der echten strafrechtlichen Konkurrenzverhältnisse. Als Markierung der Gegenwart steht der Plenarbeschluß des Großen Senates für Strafsachen (BGHSt 40, 138 ff.), in welchem die Rechtsfigur der fortgesetzten Handlung abgeschafft wurde. Das hauptsächlich durch die Rechtsprechung geprägte Konkurrenzmodell stieß vor allem bei der Bewältigung von (umfangreichen) Serienstraftaten immer wieder auf seine Grenzen.

Selbstverständlich werden in dieser Arbeit die Hintergründe und Signale des Plenarbeschlusses, insbesondere die krisenhafte Entwicklung der fortgesetzten Handlung, ausführlich dargestellt und gewürdigt. Die umfassend erläuterte Geschichte des Konkurrenzmodells zeigt auf, daß die fortgesetzte Handlung schon durch das Reichsgericht - entgegen ihrer ursprünglichen Konzeption - oft nur noch als bloße konkurrenz- und strafzumessungsrechtliche Zweckkonstruktion ohne dogmatische Konturen eingesetzt wurde.

Schwerpunkt der Arbeit ist die Darstellung der (bislang nur wenig beachteten) Auswirkungen des Plenarbeschlusses auf das gesamte Konkurrenzmodell. Gerade bei den übrigen Rechtsfiguren (natürliche Handlungseinheit, Dauerdelikt, Bewertungseinheit, Verklammerung etc.) wurden viele konkurrenzrechtliche Schnittstellen durch die fortgesetzte Handlung verdeckt. Insoweit bleibt festzuhalten, daß das Konkurrenzmodell erst durch den Plenarbeschluß subsumierbare Konturen erhalten hat und von dessen stark einzelfallbezogenem Charakter befreit worden ist. Auch die klassischen Probleme bei der Bewältigung von Serienstraftaten (Verjährung / Umfang der Tatfeststellungen / Zweifelsatzanwendungen / Rechtskraftwirkung / Strafzumessung etc.) kommen in diesem Werk nicht zu kurz. Besonders behandelt werden dabei die typisierten Serientaten aus dem Betäubungs-, Steuer- und Sexualstrafrecht.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Inhaltsverzeichnisr 7
Erster Teil: Einführung in die Problembereiche 23
I. Allgemeines 24
II. Erläuterungen zum Konkurrenzmodell und zur Strafzumessungslehre 26
1. Die Geschichte 26
2. Die heutige Grundkonzeption der §§ 52 ff. StGB 27
3. Die verschiedenen gesetzlichen Rechtsfolgen 28
4. Die verschiedenen Strafzumessungsprinzipien 30
a) Die konkurrenzlose Gesetzesverletzung 30
b) Die ungleichartige Idealkonkurrenz (§ 52 I 1. Alt., II 1/2 StGB) 30
c) Die gleichartige Idealkonkurrenz (§ 52 I 2. Alt. StGB) 31
d) Die Realkonkurrenz (Asperationsprinzip) 33
5. Gesetzliche und praktische Unterschiede 34
6. Zwischenergebnisse 37
III. Die einzelnen Rechtsfiguren der juristischen Konkurrenzlehre und ihr Bezug zur Strafzumessungslehre 38
1. Die „Handlung im natürlichen Sinne“ 38
2. Die „natürliche Handlungseinheit“ 38
a) Geschlossene iterative Handlungsabläufe 39
b) Sukzessive Tatausführung 41
c) Vollständige und teilweise Identität der Ausführungshandlungen 41
d) Unverhältnismäßige und uneinheitliche Erweiterungen durch den Bundesgerichtshof 42
aa) Abschwächung der Anforderungen an den zeitlich-räumlich-voluntativen Zusammenhang 43
bb) Kritik seitens der herrschenden Lehre 44
cc) Einfluß der Entscheidung des Großen Senates für Strafsachen 46
e) Zwischenergebnisse 46
3. Die „tatbestandliche Handlungseinheit“ 47
a) Die „mehraktigen und zusammengesetzten Delikte“ 47
b) Die „Dauerdelikte“ 48
c) Das „Pauschaldelikt“ (sog. „gesetzliche Handlungseinheit“) 51
d) Die Sonderrechtsfigur der „Bewertungseinheit“ 53
4. Die „juristische Handlungseinheit“ 56
a) Rechtliche Zusammenfassung durch Verklammerung 56
b) Rechtliche Verknüpfung durch verwirklichte überschießende Innentendenz 59
c) Die fortgesetzte Handlung 61
d) Fazit 61
5. Die „Tatmehrheit“ 62
6. Die „Einheitsstrafe“ im Jugendstrafrecht 63
7. Fazit und Ausblick 64
IV. Grundbegriffe und Erläuterungen zur Serienkriminalität und deren Bezug zur Strafzumessungs- und Konkurrenzlehre 65
1. Die „zeitlich gestreckte Vorsatztat“ 65
2. Die „gleichartige Verbrechensmenge“ als klassische Ausprägung der Serienstraftat 66
3. Die „Sammel- oder Kollektivstraftat“ 68
4. Das „Massenverbrechen“ 70
5. Fazit und Ausblick 71
Zweiter Teil: Die Entwicklung der fortgesetzten Handlung bis zu ihrer Aufgabe durch den Großen Senat für Strafsachen 72
I. Die Entstehungsgeschichte 72
1. Das römische Recht 72
2. Das germanische Recht 73
3. Ursprung des Fortsetzungszusammenhanges im Strafrecht in der mittelalterlichen italienischen Jurisprudenz 73
a) Sinn und Zweck der Rechtsfigur aus Sicht ihrer Begründer 74
b) Parallelen zur heutigen Entwicklung 75
II. Ursprung des Fortsetzungszusammenhanges auf deutschem Boden – Das Gemeine Recht in Deutschland bis zum Inkrafttreten des RStGB von 1871 75
1. Frühe Periode des Gemeinen Rechts 76
2. Das Gemeine Recht des 17. und 18. Jahrhunderts 76
3. Das Gemein- und Partikularrecht im 19. Jahrhundert 77
a) Anselm v. Feuerbach (rein objektive Theorie) 77
b) Mittermaier als Kritiker und Begründer der objektiv-subjektiven Vereinigungstheorie („Wurzel der Lehre vom fortgesetzten Verbrechen“) 78
c) Schröter und Henke als Vertreter der streng subjektiven Theorie 80
d) Der Einfluß von Berner (Imputationslehre) 80
e) Hälschner als Begründer des „echten Gesamtvorsatzes“ bei der fortgesetzten Handlung (Fortführung der objektiv-subjektiven Kombinationslehre) 81
f) Die Motive der Begründer im einzelnen 82
4. Zwischenfazit 83
III. Die fortgesetzte Handlung nach dem Inkrafttreten des RStGB von 1871 84
1. Standpunkt der Literatur und der Untergerichte der Einzelstaaten 84
2. Die Behandlung durch das Reichsgericht (Kombination objektiver und subjektiver Merkmale) 88
3. Die stetigen Reformbestrebungen zum strafrechtlichen Konkurrenzsystem und ihr Bezug zur fortgesetzten Handlung 90
a) Die Reformbestrebungen bis 1919 90
b) Die Reformbestrebungen in der Weimarer Republik 92
c) Die Reformbestrebungen im Dritten Reich 92
d) Die Reformbestrebungen nach dem 2. Weltkrieg 94
4. Fazit und Ausblick 96
IV. Die bis zur Entscheidung des Großen Senates vertretenen Voraussetzungen der fortgesetzten Handlung 97
1. Objektive Grundvoraussetzungen 97
a) Erfüllung aller Deliktsvoraussetzungen bei jedem Einzelakt 97
b) Gleichartigkeit des Verstoßes gegen eine Verbotsnorm 98
c) Gleichartigkeit des Tatherganges 99
d) Zeitlich-räumlicher Zusammenhang 99
e) Einheitlichkeit des betroffenen Rechtsgutes 103
f) Fazit 106
2. Subjektive Voraussetzungen 106
a) Der Grundansatz der Rechtsprechung – der sog. „einheitliche Vorsatz“ 107
aa) Der echte und „ex-ante“ gebildete Gesamtvorsatz 108
bb) Möglichkeit der Vorsatzerweiterung während der Tat (d. h. bis zur Vollendung) 110
cc) Die Hintergründe dieser Modelle 113
dd) Kritik 114
ee) Zwischenergebnisse 115
b) Das Gegenmodell in der Literatur – der sog. „Fortsetzungsvorsatz“ 116
aa) Herleitung aus Aspekten der Prozeßökonomie 117
bb) Faktische Geltung bei Anwendung des Grundsatzes „in dubio pro reo“ 119
cc) Kritik 123
dd) Zwischenergebnisse 127
c) Die Annäherung durch die Rechtsprechung – der sog. „erweiterte Gesamtvorsatz“ 128
aa) Hintergründe dieses Vorsatzmodells 130
bb) Kritik 131
cc) Zwischenergebnisse 134
d) Der deliktsspezifisch fast völlige Übergang der Rechtsprechung einiger Senate zum Fortsetzungsvorsatz 134
aa) 1. Fallgruppe: Das Betäubungsmittelstrafrecht 135
(1) Hintergründe 137
(2) Kritik 137
(3) Fazit 140
bb) 2. Fallgruppe: Das Steuerstrafrecht 140
(1) Hintergründe 142
(2) Kritik 143
(3) Fazit 148
cc) 3. Fallgruppe: Das Sexualstrafrecht 148
(1) Hintergründe 149
(2) Kritik 151
(3) Fazit 153
dd) Weitere Einzelfälle 154
ee) Schlußbetrachtungen 155
3. Zusammenfassung und Fazit 156
V. Die fortgesetzte Handlung im System der §§ 52 ff. StGB 156
1. Abgrenzungen zu den anderen Rechtsfiguren 157
2. Strafzumessung 160
a) Bestrafung wegen einer konkurrenzlosen Gesetzesverletzung 161
b) Abgrenzung zur gleichartigen Idealkonkurrenz 161
c) Strafrahmen und Schwere der Schuld bei der fortgesetzten Handlung 163
d) Strafzumessungspraxis (scheinbare Erleichterung bei der Strafbildung) 167
3. Zwischenergebnisse 171
VI. Fazit und Ausblick 172
Dritter Teil: Problemfälle 174
I. FALL 1: Die sog. „zeitlich gestreckte Vorsatztat“ am Beispiel des § 242 I StGB 174
1. Lösung anhand der drei Vorsatzmodelle 175
2. Probleme nach der Entscheidung des Großen Senates 176
a) Notwendigkeit der Privilegierung der „zeitlich gestreckten Vorsatztat“ 176
b) Wertungswidersprüche, die auf Gerechtigkeitsaspekten beruhen 176
c) Die zeitlich gestreckte Vorsatztat als Fall der „konkurrenzlosen Gesetzesverletzung“ oder als Fall der „gleichartigen Idealkonkurrenz“? 177
d) Abgrenzung zu den anderen Rechtsfiguren im Konkurrenzmodell 178
e) Gewohnheitsrechtliche Geltung der ursprünglichen Ausgestaltung der fortgesetzten Handlung 179
f) Fazit und Ausblick 179
II. FALL 2: Notwendige Einschränkungen der Privilegierung von „zeitlich gestreckten Vorsatztaten“ am Beispiel der §§ 246, 266 StGB 180
1. Lösung anhand der drei Vorsatzmodelle 180
2. Probleme nach der Entscheidung des Großen Senates 181
a) Regel- oder Ausnahmecharakter der zeitlich gestreckten Vorsatztat im Konkurrenzmodell? 181
b) Die „vermeidbare“ zeitlich gestreckte Vorsatztat 182
aa) Gründe der Straftatverdeckung 183
bb) Gründe der Bequemlichkeit 184
cc) Situative und konfliktbedingte Gründe 184
c) Unnötige Privilegierung des Organisationstäters 185
d) Fazit und Ausblick 185
III. FALL 3: Der „enge zeitlich-räumliche Zusammenhang“ bei der zeitlich gestreckten Vorsatztat am Beispiel der §§ 153 ff.; 258 StGB 186
1. Lösung anhand der drei Vorsatzmodelle 186
2. Probleme nach der Entscheidung des Großen Senates 187
a) Zeitliche Reichweite der zeitlich gesteckten Vorsatztat 188
b) Räumlich-situative Reichweite der zeitlich gesteckten Vorsatztat 188
c) Wertungswidersprüche, die auf Konfliktsituationen beim Täter beruhen (Auswirkungen auf die Strafzumessung) 189
d) Fazit und Ausblick 189
IV. FALL 4: BtMG-Kriminalität – Bewertungseinheit – „Rauschgiftsilos“ (§§ 29ff. BtMG) 190
1. Lösung anhand der drei Vorsatzmodelle 191
2. Probleme nach der Entscheidung des Großen Senates 193
a) Grundsätzliche Aufrechterhaltung der Rechtsfigur der Bewertungseinheit 193
b) Mögliche Erweiterungen der „Bewertungseinheit“ zur Aufrechterhaltung des sog. „eingespielten Bezugs- und Verkaufssystems“ (sog. „Rauschgiftsilos“) 195
aa) Ansicht des 5. Strafsenates 195
bb) Ansicht des 3. Strafsenates 196
cc) Zwischenfazit 196
c) Anwendung des Zweifelssatzes 197
aa) Ansicht des 1. und des 5. Strafsenates 197
bb) Ansicht des 4. Strafsenates 198
cc) Zwischenfazit 199
d) Probleme bei der Mengenbegrifflichkeit 200
e) Fazit und Ausblick 201
V. FALL 5: Behandlung weitreichender Serienstraftaten am Beispiel des § 370 AO 201
1. Lösung anhand der drei Vorsatzmodelle 202
2. Probleme nach der Entscheidung des Großen Senates 203
a) Alternativlösungen für die nunmehr abgeschaffte sog. „institutionalisierte Steuerhinterziehung“ (Möglichkeit der Privilegierung auf der Strafzumessungsebene) 203
b) Probleme der Verjährung (§ 78a StGB) 204
c) Gesamtstrafenbildung bei hundertfachen Einzelakten 205
d) Fazit und Ausblick 205
VI. FALL 6: Sexualdelikte (§§ 174ff. StGB) 205
1. Lösung anhand der drei Vorsatzmodelle 206
2. Probleme nach der Entscheidung des Großen Senates 207
a) Anforderungen an die Tatfeststellungen im Urteil 207
aa) Ansicht des 3. Strafsenates (Vorzug der Interessen des Angeklagten) 208
bb) Ansicht des 1. Strafsenates (Vorzug der Opferinteressen) 209
cc) Ansicht des 2. Strafsenates (Anwendung des Zweifelssatzes) 209
dd) Zwischenfazit 211
b) Anforderungen an die Anklageschrift 212
aa) Grundsätzliche Voraussetzungen 212
bb) Weitergehende Ansicht des OLG Bamberg 213
c) Fazit und Ausblick 214
VII. FALL 7: Reichweite der natürlichen Handlungseinheit am Beispiel des Polizeifluchtfalls 214
1. Bisher vertretene Lösungsvorschläge 215
2. Probleme nach der Entscheidung des Großen Senates 216
a) Neuorientierung der Rechtsfigur (Ausrichtung an einer rein natürlichen Betrachtungsweise) 217
b) Die juristische Handlungseinheit als „Auffangbecken“? 218
c) Fazit und Ausblick 219
VIII. FALL 8: Probleme bei den Dauerstraftaten am Beispiel des § 21 I Nr. 1 StVG 219
1. Bisherige Lösungsansätze 220
2. Probleme nach der Entscheidung des Großen Senates 222
a) Abgrenzung zwischen „einer Tat“ und Tatmehrheit 222
aa) Konkurrenzrechtliche Einordnung des Dauerdelikts 222
bb) Mögliche Zäsuren 223
b) Fazit und Ausblick 225
IX. FALL 9: Die zukünftige Behandlung der sog. „Pauschaldelikte“ am Beispiel des § 225 I StGB 226
1. Bisher vertretene Lösungsansätze 226
2. Probleme nach der Entscheidung des Großen Senates 227
a) Abgrenzung zwischen „einer Tat“ und Tatmehrheit bei Pauschaldelikten 228
b) Gefahr der unverhältnismäßigen Ausdehnung der sog. „Pauschaldelikte“ durch die Rechtsprechung 230
c) Abgrenzung zwischen Pauschaldelikt und Bewertungseinheit 231
d) Fazit und Ausblick 232
X. FALL 10: Probleme im Recht der Ordnungswidrigkeiten (insbesondere bei den Verkehrsordnungswidrigkeiten) 232
1. Die bisherige gängige Praxis 233
2. Probleme nach der Entscheidung des Großen Senates 234
a) Geltung des Kumulationsprinzips gemäß § 20 OWiG 235
b) Auswirkungen auf das Punktsystem des § 1 StVZO bei Verkehrsordnungswidrigkeiten 236
c) Fazit und Ausblick 237
XI. Gesamtfazit und Ausblick 238
Vierter Teil: Die Entscheidung des Großen Senates für Strafsachen (BGHSt 40, 138ff.) im einzelnen 239
I. Die aufgestellten Grundsätze und deren praktische Konsequenzen 239
1. Die wichtigsten Aussagen der Entscheidung 239
a) Abschaffung der fortgesetzten Handlung für die §§ 173 ff. und § 263 StGB 239
aa) Faktische Bezugnahme auf alle anderen Delikte 240
bb) Bestätigung durch nachfolgende höchstrichterliche Entscheidungen 240
b) „Tatbestandsbezogene Gründe“ als neuer dogmatischer Rahmen der fortgesetzten Handlung? 241
aa) Keine neue Definition der fortgesetzten Handlung 242
bb) Beschränkung auf die sog. „Pauschaldelikte“ 243
cc) Zwischenergebnis 245
c) Unumgängliche sachgerechte Würdigung des Gesamtunwertes als neuer dogmatischer Rahmen 246
d) Indizwirkung für das gesamte Konkurrenzmodell 247
2. Konsequenzen für die Praxis 248
II. Die Hintergründe des Plenarbeschlusses 249
1. Materielle Konsequenzen zum Nachteil des Täters 249
a) Die Probleme bezüglich der Verjährung 249
aa) Anwendung des § 78a StGB 249
bb) Eingreifen der „Kappungsgrenze“ des § 78c III 2 StGB 251
cc) Besondere Auswirkungen im Steuerstrafrecht 251
dd) Gegenmaßnahmen in der Rechtsprechung 253
b) Auswirkungen auf negative Gesetzesänderungen (§ 2 II StGB) 254
c) Auswirkungen auf § 55 I StGB (nachträgliche Gesamtstrafenbildung) 255
d) Probleme bei der Bestimmung des Tatortes 255
e) Anwendungsbereich des § 66 I Nr. 1 StGB 255
f) Auswirkungen auf Tatbestände, die den sog. „Mengenbegriff“ enthalten 256
g) Auswirkungen auf den Schuldspruch 258
h) Problem der Anwendung des § 24 StGB 259
i) Probleme im Bereich der Teilnahme 259
2. Prozessuale Konsequenzen zum Nachteil des Täters 260
a) Eingeschränkte Verteidigungsmöglichkeit aufgrund der zu pauschalen Tatsachenfeststellungen in der Praxis 260
aa) Forderung des Bundesgerichtshofes 260
bb) Unzureichende Beachtung in der Praxis durch die Aufweichung der objektiven Voraussetzungen der Rechtsfigur 262
b) Fehlende Freispruchausnahme bei der insgesamt verurteilenden Entscheidung 263
c) Probleme bei der Amnestie (entsprechend zum materiellen Problem des § 2 II StGB) 263
d) Erschwerte Möglichkeit der Wiederaufnahme des Verfahrens 264
e) Ausdehnung des Verfahrensgegenstandes entgegen der Ratio des § 265 StPO 265
3. Materielle Konsequenzen zum Vorteil des Täters 266
a) Privilegierung von Straftaten aus der „organisierten (Banden-)Kriminalität“ 266
b) Anwendungsbereich des § 66 II StGB 267
c) Privilegierung bei der Strafzumessung (Gewährung eines Mengenstrafrabattes /unterschiedliche Strafobergrenze) 268
4. Prozessuale Konsequenzen zum Vorteil des Täters 269
a) Rechtskraftwirkung (Strafklageverbrauch) 269
b) Die Konsequenzen der fehlerhaften Anwendung der Rechtsfigur oder bei Rechtsfehlern bezüglich einzelner Teilakte 270
5. Sonstige „täterneutrale“ Hintergründe – Die krisenhafte Entwicklung der Rechtsfigur 271
a) Die stetig zunehmende Uneinheitlichkeit innerhalb der Rechtsprechung 271
aa) Widersprechende Kasuistik anhand einiger Beispiele 271
bb) Entwicklung zu sog. „case laws“ im negativen Sinne 272
b) Die Probleme der pauschalen Tatsachenfeststellungen (fehlende Ermittlungsdisziplin) 273
c) Ausdehnende Anwendungspraxis der Tatgerichte und der Ermittlungsbehörden im Rahmen von Prozeßdeals 273
d) Fehlende ausdrückliche gesetzliche Grundlage 274
aa) Anwendung des Art. 103 II GG angesichts der zahlreichen nachteiligen Folgen für den Täter 275
bb) Meinungsstreit 275
cc) Abwägung und Fazit 276
e) Unzumutbare ermittlungstechnische Anforderungen 277
aa) Beweistechnische Probleme 277
bb) Örtliche Erstreckung von Straftaten 277
f) Überdenken der ursprünglichen und tatsächlichen materiellen Geltungsgründe der fortgesetzten Handlung 278
aa) Milderung von Härten des Kumulationsprinzips 278
bb) Gründe der Praktikabilität und Prozeßökonomie 278
(1) Sachverhaltsaufklärung, Tatfeststellung und Darstellung im Urteil 279
(2) Darstellung in der Anklage (§ 200 StPO) 280
(3) Strafzumessung 281
(4) Fazit 281
cc) Gründe einer „natürlichen und lebensnahen“ Betrachtung 282
dd) Kriminologische und kriminalpolitische Aspekte 282
ee) Zwischenergebnis 283
g) Die Entscheidung des Schweizer BGH als „Vorreiter“ 284
6. Die konkreten Vorlagebeschlüsse 284
7. Fazit 287
III. Rechts- und kompetenzwidrige Aufhebung von Gewohnheitsrecht durch den Großen Senat für Strafsachen vom Standpunkt der krisenhaften Entwicklung der Rechtsfigur? 287
1. Abgrenzung: Gewohnheitsrecht / Richterrecht 288
2. Meinungsstreit (vom Standpunkt der krisenhaften Entwicklung der Rechtsfigur und ihrer tatsächlichen Anwendung in der Rechtspraxis) 289
3. Fazit 290
IV. Gewohnheitsrechtliche Geltung der ursprünglichen Ausprägung der Rechtsfigur zur Erfassung der „zeitlich gestreckten Vorsatztaten“ – Die Entscheidung im Kontext der historischen Entwicklung der Rechtsfigur 290
1. Der Grundansatz der Reichsgerichtsrechtsprechung als einheitlich vertretene Rechtsfortbildung 291
a) Objektive Voraussetzungen 292
b) Subjektive Voraussetzungen (echter Gesamtvorsatz) 292
c) Zwischenergebnis 294
2. Angemessenheit des Plenarbeschlusses unter Berücksichtigung des historischen Grundkonzeptes der Rechtsfigur 295
a) Berücksichtigung der Hintergründe der Entscheidung des Großen Senates 295
aa) Probleme der Verjährung 295
bb) Probleme der Sachverhaltsaufklärung 296
cc) Darstellung in der Anklage 297
dd) Probleme der Quantitäts- und Wertbegriffe 298
ee) Strafbemessung 299
ff) Anwendung des Zweifelssatzes 299
gg) Strafklageverbrauch 301
hh) Sonstige Probleme 301
ii) Gefahr eines erneuten Zweckwandels und einer neuen Krise der fortgesetzten Handlung 302
b) Fazit 303
3. Ergebnis 304
V. Auswirkungen der Entscheidung auf laufende Verfahren 304
Fünfter Teil: Neue und alte Probleme bei der Behandlung von Serienstraftaten nach der Abschaffung der Rechtsfigur des Fortsetzungszusammenhanges und die entsprechenden Lösungsvorschläge 308
I. Die konkurrenzrechtliche Handhabung der „zeitlich gestreckten Vorsatztaten“ (FÄLLE 1–3) 308
1. Anregungen der Gesetzgebungsorgane 308
2. Andeutungen in der höchstrichterlichen Rechtsprechung 308
3. Ansichten in der Literatur 309
a) Geppert 309
b) Schlüchter 310
c) Sowada 311
d) Tröndle 312
e) Stree 313
f) Abschließende Stellungnahme zu den Literaturmeinungen 313
4. Eigenes Lösungsmodell 318
a) Erfassung der zeitlich gestreckten Vorsatztaten durch die Rechtsfigur der „juristischen“ Handlungseinheit 318
aa) Vergleich mit den übrigen Fallgruppen zu dieser Rechtsfigur 318
(1) Rechtliche Verknüpfung durch verwirklichte überschießende Innentendenz am Beispiel der Zusammenfassung von § 267 I 1. und 3. Alt. StGB 319
(2) Rechtliche Verknüpfung durch Verklammerung 320
(3) Der sog. „Polizeiflucht“-Fall 321
bb) Fazit 322
b) Umfang und Voraussetzungen der zeitlich gestreckten Vorsatztaten 322
aa) Unumgänglichkeitkeit der Privilegierung von „vermeidbaren zeitlich gestreckten Vorsatztaten“ 323
(1) Gründe der Straftatverdeckung 324
(2) Gründe der Bequemlichkeit 325
(3) Situative und konfliktbedingte Gründe 326
(4) Zwischenergebnis 327
bb) Beachtung des engen zeitlich-räumlichen Zusammenhanges 327
cc) Anwendung des Zweifelssatzes 330
dd) Zwischenergebnis 331
c) Rechtsfolgen der zeitlich gestreckten Vorsatztaten 332
d) Einklang mit der Entscheidung des Großen Senates für Strafsachen („Unumgängliche Gründe“) 333
e) Gewohnheitsrechtliche Geltung der ursprünglichen Rechtsfigur 334
f) Gedanken zur Regelbarkeit der fortgesetzten Handlung 335
g) Fazit 336
5. Lösung der FÄLLE 1–3 337
6. Ergebnisse und Lösungsvorschläge 338
II. Die Auswirkungen der Entscheidung des Großen Senates für Strafsachen auf das Konkurrenzmodell im einzelnen 339
1. Die Handlung im natürlichen Sinne 340
2. Die natürliche Handlungseinheit (FALL 7) 340
a) Anwendungsbereich der einzelnen Rechtsfiguren 340
b) Anforderungen an den unmittelbaren zeitlich-räumlich-voluntativen Zusammenhang 344
c) Abgrenzung zu den zeitlich gestreckten Vorsatztaten 346
d) Reichweite des Grundsatzes „in dubio pro reo“ 348
e) Aspekte der Strafzumessung 349
f) Lösung von FALL 7 350
g) Ergebnisse 351
3. Die tatbestandliche Handlungseinheit 352
a) Dauerdelikte (FALL 8) 352
b) Pauschaldelikte 357
aa) §§ 98 ff. StGB 358
bb) §§ 180a; 181a StGB 362
cc) § 283 I Nr. 5 StGB 362
dd) § 225 I StGB 363
ee) Allgemeine Schlußfolgerungen 366
c) Bewertungseinheit (FALL 4) 367
aa) Grenzen dieser Rechtsfigur (FALL 4a) 368
bb) Reichweite des Grundsatzes „in dubio pro reo“ (FALL 4b) 372
d) Begriffliche Unterscheidung der verschiedenen Fallgruppen der tatbestandlichen Handlungseinheit 375
e) Lösung der FÄLLE 8, 9, 4a und 4b 377
f) Ergebnisse 379
4. Die juristische Handlungseinheit 379
a) Rechtliche Verknüpfung durch Verklammerung 380
b) Rechtliche Verknüpfung durch verwirklichte überschießende Innentendenz 382
c) Rechtliche Verknüpfung der zeitlich gestreckten Vorsatztaten 384
d) Aspekte der Strafzumessung 384
5. Notwendige Annahme von Tatmehrheit 385
6. Gesamtfazit 385
III. Weitere rechtliche Auswirkungen der Entscheidung – Neue und alte Probleme und deren mögliche Lösungen 385
1. Probleme der Verjährung (FALL 5) 386
a) Berücksichtigung verjährter Einzelakte bei der Strafzumessung 386
aa) Meinungsstreit 387
bb) Abwägung 387
(1) Rechtsgedanke des § 78 StGB 388
(2) § 51 BZRG als Grenze 390
(3) Berücksichtigung des Art. 6 II EMRK 391
cc) Sachliches Gewicht bei der Strafzumessung 392
dd) Ergebnis 394
b) Anwendung des § 78b I Nr. 1 StGB 394
c) Lösung von FALL 5 395
d) Ergebnisse und Lösungsvorschläge 396
2. Ermittlungstechnische Probleme 397
3. Sachverhaltsaufklärung, Tatfeststellung und Darstellung im Urteil 397
a) Rechtliche Anforderungen 397
b) Abweichende Lösungsmodelle in der Praxis 398
aa) Anwendung des Zweifelssatzes 398
(1) Verteilung des „Gesamtschadens“ auf eine „Mindestzahl“ der Einzelakte 399
(2) Institutionalisiertes System 401
bb) Ausnahmestellung des Sexualstrafrechts (FALL 6) 402
(1) Praktische Konkordanz von Täter- und Opferinteressen 403
(2) Reichweite des Grundsatzes „in dubio pro reo“ 406
(3) Kriterien für die Einzelfallabwägung 408
(4) Zwischenergebnis 409
cc) Anforderungen an die übrigen Deliktsgruppen 409
(1) Die ermittlungstechnischen Konstellationen im einzelnen 410
(a) „Gesamtschaden“ und die „Einzelakte“ stehen fest, nur nicht die genaue Verteilung (→ Lösung auf dem Wege der gleichartigen Wahlfeststellung) 410
(b) Nur ein „Gesamtschaden“ steht fest, aber noch nicht einmal die Existenz einer Tatserie 411
(c) Nur ein „konkret bezifferter Gesamtschaden“ und die „Existenz einer Tatserie“ stehen fest, nicht aber die Zahl der Einzelakte 411
(d) Nur die Existenz einer Tatserie und eines Gesamtschadens stehen fest, aber weder die Anzahl der Einzelakte noch die Höhe des Gesamtschadens 413
(2) Fazit 415
c) Lösung von FALL 6 416
d) Ergebnisse und Lösungsvorschläge 416
4. Darstellung in der Anklage 417
a) Die Informationsfunktion der Anklage (unter besonderer Berücksichtigung des Sexualstrafrechts) 417
b) Die Umgrenzungsfunktion der Anklage (unter besonderer Berücksichtigung des Sexualstrafrechts) 419
c) Gefahr der verstärkten Anwendung des § 154 I Nr. 1 StPO 420
d) Ergebnisse und Lösungsvorschläge 423
5. Strafbemessung 424
a) Auswirkungen auf die Strafzumessungskriterien und das Strafniveau 424
b) Rechtliche Möglichkeiten zur Berechnung der Gesamtstrafe bei (umfangreichen) Serienstraftaten 427
c) Ergebnisse und Lösungsvorschläge 435
6. Rechtskraftwirkung 436
7. Quantitäts- und Wertbegriffe (FALL 4c) 439
8. Gesamtfazit 440
Sechster Teil: Die Behandlung von Serienordnungswidrigkeiten (FALL 10) 441
I. Rechtliche Möglichkeiten zur Aufhebung von Härten des Kumulationsprinzips 441
1. Verstärkte Anwendung des Opportunitätsprinzips (§ 47 OWiG) 442
2. Berücksichtigung bei der Bemessung der Einzelgeldbußen 443
3. Ausdehnung der konkurrenzrechtlichen Rechtsfiguren 444
4. Fazit 445
II. Vorschläge zur Änderung (bzw. Abschaffung) des in § 20 OWiG verankerten Kumulationsprinzips durch den Gesetzgeber 446
III. Anwendung des Punktsystems 447
1. Initiativen auf Länderebene 447
2. Lösung von FALL 10 448
3. Fazit 448
IV. Ergebnisse und Lösungsvorschläge 449
Siebter Teil: Gedanken zu den Reformbestrebungen beim strafrechtlichen Konkurrenzsystem 450
I. Neue Gesetzesvorschläge und -anregungen zur generellen Einführung der sog. „Einheitsstrafe“ 450
1. Grundmodell der Einheitsstrafe 450
a) Argumente der Befürworter 452
b) Fazit 453
2. Kritik an den Reformbestrebungen 454
a) Einführung der Einheitsstrafe aus kriminologischer und kriminalpolitischer Sicht 454
b) Rechtliche Probleme der Einheitsstrafe 456
aa) Anforderungen an die Tatfeststellungen im Urteil 456
bb) Sonstige Auswirkungen 458
c) Arbeitsökonomische Vorteile der Einheitsstrafe? 458
3. Ergebnis 460
II. Stellungnahme zur Reformbedürftigkeit des strafrechtlichen Konkurrenzsystems 460
Schlußbetrachtungen 461
Literaturverzeichnis 463
Sachverzeichnis 480