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Kompetenzausübung und Subsidiaritätskontrolle im europäischen Umweltrecht

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Eisenberg, S. (2006). Kompetenzausübung und Subsidiaritätskontrolle im europäischen Umweltrecht. Zu den Voraussetzungen, Vor- und Nachteilen subsidiaritätsorientierter Umweltrechtsetzung in Europa. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52232-3
Eisenberg, Sonja. Kompetenzausübung und Subsidiaritätskontrolle im europäischen Umweltrecht: Zu den Voraussetzungen, Vor- und Nachteilen subsidiaritätsorientierter Umweltrechtsetzung in Europa. Duncker & Humblot, 2006. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52232-3
Eisenberg, S (2006): Kompetenzausübung und Subsidiaritätskontrolle im europäischen Umweltrecht: Zu den Voraussetzungen, Vor- und Nachteilen subsidiaritätsorientierter Umweltrechtsetzung in Europa, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-52232-3

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Kompetenzausübung und Subsidiaritätskontrolle im europäischen Umweltrecht

Zu den Voraussetzungen, Vor- und Nachteilen subsidiaritätsorientierter Umweltrechtsetzung in Europa

Eisenberg, Sonja

Schriften zum Umweltrecht, Vol. 149

(2006)

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Abstract

Beginnend mit der Diskussion um eine sachgerechte Kompetenzabgrenzung zwischen der europäischen und der mitgliedstaatlichen Ebene im Umweltbereich, geht die Autorin zunächst der Frage nach, welche Anforderungen eine rechtlich präzise Interpretation der Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsprinzipien an die gemeinschaftliche Kompetenzausübung im Umweltrecht stellt. Es wird dargelegt, dass das Subsidiaritätsprinzip gem. Art. 5 Absatz 2 EG eine Differenzierung zwischen globalen bzw. grenzüberschreitenden und lokalen Umweltproblemen erfordert bzw. eine Analyse der Binnenmarkt- und Wettbewerbsrelevanz der umweltpolitischen Maßnahmen. Es folgt die dazu erforderliche Auseinandersetzung mit der ökonomischen Analyse des Harmonisierungsbedarfs im Umweltbereich, insbesondere aus wettbewerbspolitischen Gründen. Anschließend wird demgegenüber untersucht, welche Nachteile eine streng am Transnationalitätskriterium orientierte Kompetenzausübung für eine effektive Umweltpolitik mit sich bringen kann. Es wird dargestellt, inwiefern die Besonderheiten der Umweltpolitik dagegen sprechen, dass für eine Bestimmung der jeweils zuständigen Rechtsetzungsebene im Rahmen der Regelungsbreite des Umweltrechts differenziert und die Zuständigkeiten etwa unter Anknüpfung an die räumliche Dimension eines Umweltmediums abgegrenzt werden.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Einleitung 15
A. Anlass der Untersuchung 15
B. Ziele der Untersuchung 18
C. Vorgehensweise 19
Teil 1: Umweltrechtliche Kompetenzen und Kompetenzausübungsregeln im EG-Vertrag 24
A. Gemeinschaftskompetenzen im Umweltrecht 24
I. Entwicklung des europäischen Umweltrechts 24
1. Primärrecht 24
2. Sekundärrecht, Aktionsprogramme und Durchführungsmaßnahmen 28
II. Kompetenzgrundlagen im Umweltrecht 31
1. Die verschiedenen Rechtsgrundlagen 31
2. Abgrenzung zwischen den Rechtsgrundlagen 34
B. Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsprinzip im EG-Vertrag 36
I. Begriff und Herkunft des Subsidiaritätsprinzips 36
II. Das umweltrechtliche Subsidiaritätsprinzip in Art. 130 r Abs. 4 EWGV 39
III. Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsprinzip nach Art. 5 EG 41
1. Entwicklungen bis zum Vertrag von Maastricht 41
2. Entwicklungen seit dem Vertrag von Maastricht 44
3. Dogmatische Einordnung der Art. 5 Abs. 2 und 3 EG 48
Teil 2: Anforderungen des Subsidiaritätsprinzips an das gemeinschaftliche Umweltrecht 53
A. Voraussetzungen von Art. 5 Abs. 2 und 3 EG im Bereich des Umweltrechts 53
I. Rechtsqualität und Justiziabilität des Subsidiaritätsprinzips 54
1. Für eine grundsätzliche Justiziabilität des Art. 5 Abs. 2 EG 54
2. Art. 5 Abs. 2 EG als politisches Prinzip 57
3. Stellungnahme 57
4. Aktuelle Entwicklungen 61
II. Bereichsspezifische Interpretation des Art. 5 Abs. 2 EG für das Umweltrecht 62
1. Nicht-ausschließliche Gemeinschaftszuständigkeit 64
2. Negativkriterium 66
a) Ebene der Mitgliedstaaten 66
aa) Ansichten in der Literatur 66
bb) Stellungnahme 67
b) Die „in Betracht gezogenen Maßnahmen" 68
c) Begriff des Ziels 68
aa) Der Zielbegriff im Primärrecht 69
(1) Diskussion in der Literatur 69
(2) Stellungnahme 71
bb) Einheitliches Schutzniveau als Ziel? 72
cc) Umweltpolitische Ziele als einzig mögliche Ziele von Umweltvorschriften? 74
d) Keine ausreichende Möglichkeit der Zielerreichung („nicht ausreichend erreicht werden können") 77
aa) Ansichten zu Bedeutung und Funktion des Negativkriteriums 77
bb) Stellungnahme 81
(1) Wortlautauslegung und Telos des Subsidiaritätsprinzips 81
(2) Gründe für die fehlende Möglichkeit der Zielerreichung im Umweltrecht 82
(a) Grenzüberschreitende und globale Umweltbeeinträchtigungen 82
(b) Umweltbezogene Handelshemmnisse 85
(c) Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen 89
3. Positivkriterium 93
a) Verknüpfung mit dem Negativkriterium 93
b) Bessere Zielerreichung 94
c) Umfang und Wirkungen 94
4. Fazit 96
III. Vorgaben des Art. 5 Abs. 3 EG für das Umweltrecht 97
1. Anforderungen des Verhältnismäßigkeitsprinzips an Rechtsakte der Gemeinschaft 97
2. Umweltspezifische Anwendung des Art. 5 Abs. 3 EG 100
B. Übereinstimmung des gemeinschaftlichen Umweltsekundärrechts mit den Vorgaben der Art. 5 Abs. 2 und 3 EG 104
I. Vorgehensweise 105
II. Überblick über die Subsidiaritätskonformität der gemeinschaftlichen Rechtsetzungstätigkeit im Umweltbereich 106
1. Ansichten in der Literatur 106
a) Transnationalität als wesentliches Abgrenzungskriterium 106
b) Andere Abgrenzungskriterien 110
2. Ansicht der Europäischen Kommission 111
3. Ansichten in der deutschen Bundes- und Landespolitik 115
4. Stellungnahme 120
a) Probleme der genannten Ansichten 120
b) Einteilung der Umweltregelungen 124
c) Grenzüberschreitende und globale Umweltauswirkungen 126
d) Binnenmarkt- bzw. Wettbewerbsrelevanz 130
III. Besondere Problembereiche im neueren Umweltrecht der Gemeinschaft 135
1. Die Umgebungslärmrichtlinie 135
a) Regelungstätigkeit der Gemeinschaft im Bereich des Lärmschutzes 136
b) Vereinbarkeit der Umgebungslärmrichtlinie mit Art. 5 Abs. 2 und 3 EG 137
2. Die Bodenschutzstrategie der Gemeinschaft 139
a) Gemeinschaftliche Regelungen und Regelungsvorhaben 139
b) Beurteilung der Konzepte im Hinblick auf Art. 5 Abs. 2 EG 143
3. Das Gewässerschutzrecht der Gemeinschaft 145
a) Das geltende Gewässerschutzrecht im Überblick 146
aa) Wesentlicher Regelungsinhalt der Wasserrahmenrichtlinie 146
bb) Sonstige Rechtsakte zum Gewässerschutz 148
b) Vereinbarkeit des Gewässerschutzrechts mit Art. 5 Abs. 2 und 3 EG 150
aa) Regelung der Verwaltungsorganisation durch die Wasserrahmenrichtlinie 150
bb) Transnationalität im Rahmen des Gewässerschutzrechts 152
(1) Grenzüberschreitende und globale Umweltauswirkungen 153
(2) Binnenmarktbezug und Wettbewerbsrelevanz 158
4. Die Umwelthaftungsrichtlinie 161
a) Die Richtlinie im Überblick 161
b) Vereinbarkeit des Umwelthaftungsrechts mit Art. 5 Abs. 2 und 3 EG 165
aa) Standpunkt der Kommission 165
bb) Reaktionen aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft 166
cc) Stellungnahme 170
IV Fazit 174
C. Probleme der aktuellen Harmonisierungstätigkeit 175
I. Begründungsdefizite im Hinblick auf die Subsidiaritätskonformität 175
II. Legitimationsprobleme 181
III. Mangelnde Effektivität der gemeinschaftlichen Politikgestaltung im Umweltbereich 185
Teil 3: Reformmöglichkeiten mit dem Ziel einer Begrenzung der umweltrechtlichen Harmonisierung auf transnationale Aspekte 191
A. Reformvorschläge zur verbesserten Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips 191
I. Grundlegende Reform der Kompetenzordnung durch Anwendung des Subsidiaritätsprinzips als Kompetenzverteilungsregel 192
1. Aufstellung eines Kompetenzkatalogs unter Zugrundelegung des Subsidiaritätsprinzips 193
2. Konkrete Vorschläge für die Ausgestaltung eines Kompetenzkatalogs 195
II. Vorschläge für eine Beschränkung der Reform auf textliche Präzisierungen 200
1. Begründungen für die fehlende Notwendigkeit grundlegender Reformen 200
2. Mögliche textliche Präzisierungen 204
a) Präzisierungen der Kompetenzvorschriften 204
b) Neufassung der Kompetenzausübungsregelungen 207
c) Ergebnisse des Verfassungskonvents und der anschließenden Regierungskonferenz 209
III. Vorschläge für prozedurale und institutionelle Reformen zur Kompetenzsicherung 211
1. Institutionelle Reformmöglichkeiten 211
2. Kritik an institutionellen Reformen und prozedurale Reformvorschläge 214
3. Ergebnisse des Verfassungskonvents und der anschließenden Regierungskonferenz 217
B. Bewertung der Vorschläge unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Umweltrechts 220
I. Subsidiaritätsprinzip als Kompetenzverteilungsregel 220
II. Textliche Präzisierungen 224
III. Institutionelle bzw. prozedurale Absicherungen 226
C. Argumente für eine strikte Subsidiaritätswahrung im Sinne des Transnationalitätskriteriums 230
I. Wahrung von föderaler Struktur und Bürgernähe 231
II. Gründe für eine stärkere Dezentralisierung der europäischen Umweltpolitik aus ökonomischer Sicht 233
1. Theoretische Grundlagen für die ökonomische Beurteilung gemeinschaftlicher Umweltpolitik 234
a) Gegenstand der Umweltökonomik 234
b) Grundlagen der Ökonomischen Theorie des Föderalismus 238
c) Fortentwicklung der ökonomischen Föderalismustheorie für die Kompetenzabgrenzung im gemeinschaftlichen Umweltrecht 241
2. Ökonomische Analysen des gemeinschaftlichen Harmonisierungsbedarfs im Umweltrecht 245
a) Gründe für die Dezentralisierung umweltpolitischer Maßnahmen 246
aa) Orientierung an Umweltpräferenzen 246
bb) Institutioneller Wettbewerb 247
cc) Bessere Anpassungsmöglichkeiten an regionale Umwelteigenschaften 249
dd) Kürzere Informations- und Kommunikationswege 249
b) Ökonomische Analysen möglicher Zentralisierungsgründe 250
aa) Spillover-Wirkungen 250
bb) Wettbewerbspolitische Gründe 255
cc) Handelspolitische Gründe 256
dd) Realisierung von Kosten- und Skalenvorteilen 258
ee) Meritorische Gründe 260
ff) Wirtschaftspolitische Gründe 261
III. Zusammenfassung und Kritik 263
Teil 4: Reformmöglichkeiten mit dem Ziel einer erleichterten Kompetenzausübung in der Regelungsbreite des Umweltrechts 270
A. Der Konflikt zwischen der Wahrung mitgliedstaatlicher Kompetenzbereiche und der Herstellung gleichwertiger ökologischer Lebensverhältnisse 270
I. Problemaufriss 270
II. Vorgehensweise 273
B. Argumente für die Beschränkung mitgliedstaatlicher Herrschaftsbereiche im Umweltrecht 274
I. Stärkung der Rechtsidee des „bestmöglichen Umweltschutzes" in der EU 275
1. Stärkung des Vorsorge-und Vorbeugegedankens 277
a) Inhalt und Zielrichtung der Prinzipien 277
b) Verhältnis zum Subsidiaritätsprinzip 280
2. Verwirklichung eines hohen Schutzniveaus durch integrierte Schutzmaßnahmen 285
a) Inhalt und Zielrichtung des Schutzprinzips 286
b) Verhältnis zum Subsidiaritätsprinzip 290
II. Besonderes Allgemeininteresse am Schutz der Umwelt 293
1. Besonderheiten des Rechtsgutes Umwelt und seiner Stellung im Recht 294
2. Umweltschutz als originär europäischer Gemeinwohlbelang und Wahrung nationaler Regelungstraditionen 297
III. Fazit 304
C. Ausgestaltung einer entsprechenden Reform im Umweltbereich 306
I. Bisherige Vorschläge 306
II. Bewertung und eigener Vorschlag 310
1. Änderung des Subsidiaritätsprinzips oder der Kompetenzgrundlagen 310
a) Geänderte Interpretation des Subsidiaritätsprinzips 310
b) Formulierungsänderungen 311
2. Betonung der Verhältnismäßigkeitskontrolle 314
a) Das Verhältnismäßigkeitsprinzip als Instrument zur Wahrung mitgliedstaatlicher Kompetenzausübung im Umweltbereich 315
aa) Die Forderung nach einer Berücksichtigung nationaler Regelungsstrukturen 315
bb) Möglichkeiten der Beschränkung der Regelungstiefe gemeinschaftlicher Umweltmaßnahmen 319
b) Möglichkeiten zur Stärkung der Anwendung und Kontrolle der Verhältnismäßigkeit 325
III. Fazit 328
Zusammenfassung und Ergebnis 332
A. Ergebnisse in Thesen 332
B. Summary 338
C. Résumé 345
Literaturverzeichnis 352
Sachregister 386