Die Strafrechtsjustiz der DDR im Systemwechsel
BOOK
Cite BOOK
Style
Format
Die Strafrechtsjustiz der DDR im Systemwechsel
Partei und Justiz, Mauerschützen und Rechtsbeugung
Editors: Drobnig, Ulrich
Schriftenreihe der Gesellschaft für Deutschlandforschung, Vol. 64
(1998)
Additional Information
Book Details
Pricing
Abstract
Dieser Band enthält acht Beiträge zu einer Tagung, die zwei zentrale Aspekte der Strafjustiz der DDR aus heutiger Sicht und Einsicht analysieren. Es geht zum einen um die Steuerung der Justiz durch die SED. Zu diesem Komplex hat die Wiedervereinigung Deutschlands eine Fülle aufschlußreicher Materialien zugänglich gemacht. Einleitend bietet der Beitrag von Hubert Rottleuthner, bester Kenner dieser Materie, einen allgemeinen Überblick zu diesem Fragenkreis. Zwei Referate von Insidern stellen sodann aus eigener Anschauung die Einflußnahme der Partei auf die Rechtsprechung des Obersten Gerichts und auf die Generalstaatsanwaltschaft der DDR dar. Diese Untersuchungen eröffnen wertvolle Einblicke in den inneren Mechanismus eines totalitären Staates und seine direkten wie indirekten Wirkungen (z. B. in Form des vorauseilenden Gehorsams) auf die Justiz.Im zweiten Teil des Buches werden die Rechtsprechung und der wissenschaftliche Meinungsstreit zur heutigen strafrechtlichen Beurteilung zweier besonders gravierender Komplexe aus den Zeiten der DDR untersucht. Es geht einmal um die strafrechtliche Verfolgung der Mauerschützen und zum anderen um die Strafverfahren wegen Rechtsbeugung durch Richter der DDR. Beide Komplexe haben auch beträchtliche öffentliche Aufmerksamkeit gefunden und werfen schwierige moralische und rechtliche Probleme auf. Zu jedem dieser beiden Themen enthält das Buch jeweils zwei eindringliche Untersuchungen von hervorragenden Sachkennern, Herwig Roggemann und Günter Spendel. Hartmuth Horstkotte, ehemals Richter am Bundesgerichtshof, und Staatsanwalt Hans-Jürgen Helten schöpfen aus reicher praktischer Erfahrung. Den beiden unterschiedlichen Komplexen liegt ein gemeinsames Dilemma zugrunde: Im Interesse einer gerechten Beurteilung der Täter sind ihre Taten zwar grundsätzlich nach dem Strafrecht der DDR zu beurteilen; und dies führt vielfach zu Freisprüchen. Andererseits verlangte das Interesse der Opfer, dem Strafrecht der DDR in krassen Fällen unter Berufung auf menschenrechtliche Konventionen eine Grenze zu ziehen.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Inhaltsverzeichnis | 5 | ||
Vorwort | 7 | ||
Lore Maria Peschel-Gutzeit: Aufarbeitung von Systemunrecht durch die Justiz: Anspruch undrWirklichkeit | 9 | ||
1. Aufarbeitung des NS-Unrechts | 9 | ||
2. Aufarbeitung des SED-Unrechts | 12 | ||
2.1 Die Quantität der Aufarbeitung | 13 | ||
2.2 Die Qualität der Aufarbeitung | 14 | ||
3. Schluß | 21 | ||
I. Partei und Justiz | 23 | ||
Hubert Rottleuthner: Steuerung der Justiz in der DDR | 25 | ||
1. Einige grundsätzliche Betrachtungen zur Steuerung der DDR-Justiz | 26 | ||
2. Besonderheiten der Justiz-Steuerung in der DDR | 30 | ||
3. Zum Verhältnis: Antrag des Staatsanwalts – richterliches Urteil | 32 | ||
Hans-Dietrich Lehmann: Leitung und Lenkung der Rechtsprechung durch das Oberste Gerichtrder DDR | 43 | ||
Wolfgang Behlert: Staatsanwaltschaft und politisches System in der DDR: Außen-, Kontext-,rSelbststeuerung | 49 | ||
1. Zur Problemstellung | 49 | ||
2. Struktur und Funktionalität des Steuerungsprozesses | 51 | ||
3. Ergebnis | 59 | ||
II. Systemwechsel und Strafrecht | 61 | ||
Hartmuth Horstkotte: Rechtsbeugung durch Richter und Staatsanwälte in der DDR. Ein Berichtrüber die neuere Rechtsprechung | 63 | ||
1. Überblick | 63 | ||
2. Zwei zentrale juristische Gesichtspunkte | 65 | ||
2.1 Regelung des Einigungsvertrages, § 2 Abs. 3 StGB | 66 | ||
2.2 Rückwirkungsverbot | 69 | ||
2.3 Kriterien der Rechtsbeugung durch DDR-Richter und Staatsanwälte | 72 | ||
2.4 Zur Kritik der Rechtsanwendung seit 1993 | 73 | ||
3. Darstellung der gegenwärtigen Praxis nach Fallgruppen | 81 | ||
3.1 Rechtskräftig gewordene Schuldsprüche wegen Rechtsbeugung | 81 | ||
3.2 Freisprüche vom Vorwurf der Rechtsbeugung | 86 | ||
4. Resumé | 93 | ||
4.1 Praktische Tragweite des Rückwirkungsverbots | 94 | ||
4.2 Sanktionen in der DDR-Praxis | 95 | ||
4.3 Zum Kriterium „Überdehnung“ | 95 | ||
4.4 Sonstige Fälle, Vorschau auf künftige Problemkonstellationen | 96 | ||
5. Einige persönliche Bemerkungen | 96 | ||
5.1 Beschränkte Leistungsfähigkeit des Strafrechts, Alternativen | 96 | ||
5.2 Strafzwecke | 97 | ||
5.3 Lehren aus den Rechtsbeugungsverfahren für die Rechtsanwendung | 98 | ||
5.4 Nutzen der Dokumentation | 99 | ||
5.5 Vergleich mit der Beurteilung der von 1933 bis 1945 begangenen Taten | 99 | ||
Günter Spendel: Rechtsbeugung und Bundesgerichtshof - Eine Kritik | 101 | ||
Herwig Roggemann: Die strafrechtliche Aufarbeitung der Vergangenheit der DDR am Beispielrder "Mauerschützen" und der Rechtsbeugung - Eine Zwischenbilanz | 111 | ||
1. Politische und rechtliche Vorfragen zur Rechtslage Deutschlands | 111 | ||
2. Fallkonstellationen und Verfahren | 116 | ||
2.1 Mögliche Formen der Aufarbeitung | 116 | ||
2.2 Formen strafrechtsrelevanten Systemunrechts | 117 | ||
2.3 Verfahren | 121 | ||
3. Historische und politische Asymmetrien | 122 | ||
4. Strafrechtsgeltung und Rechtsanwendung | 124 | ||
5. Politisches Strafrecht im Rechtsstaat | 126 | ||
6. Unrechtsevidenz und Exzeß | 128 | ||
Hans-Jürgen Helten: Zur strafrechtlichen Beurteilung der Mauerschützen | 131 | ||
1. Die Schwerpunktabteilung für Bezirkskriminalität und DDR-Justizunrecht des Landes Brandenburg | 131 | ||
2. Vorsatz | 133 | ||
3. Rechtswidrigkeit | 137 | ||
4. Unrechtsbewußtsein | 141 | ||
5. Strafzumessung | 143 | ||
6. Fazit | 144 | ||
Verfasser und Herausgeber | 147 |