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(1971). »Verteidigung der Rechtsordnung« (§§ 14, 23 StGB). Kritik an der Entstehung und Handhabung eines strafrechtlichen Begriffs. Mit einem Anhang: Ein strafrechtliches Seminar als hochschuldidaktisches Problem. Von Wolfgang Naucke / Uwe Bake / Hermann Bartling / Lutz Bewersdorf / Hans-E. Böttcher / Friedrich E. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-42493-1
. »Verteidigung der Rechtsordnung« (§§ 14, 23 StGB): Kritik an der Entstehung und Handhabung eines strafrechtlichen Begriffs. Mit einem Anhang: Ein strafrechtliches Seminar als hochschuldidaktisches Problem. Von Wolfgang Naucke / Uwe Bake / Hermann Bartling / Lutz Bewersdorf / Hans-E. Böttcher / Friedrich E. Duncker & Humblot, 1971. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-42493-1
(1971): »Verteidigung der Rechtsordnung« (§§ 14, 23 StGB): Kritik an der Entstehung und Handhabung eines strafrechtlichen Begriffs. Mit einem Anhang: Ein strafrechtliches Seminar als hochschuldidaktisches Problem. Von Wolfgang Naucke / Uwe Bake / Hermann Bartling / Lutz Bewersdorf / Hans-E. Böttcher / Friedrich E, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-42493-1

Format

»Verteidigung der Rechtsordnung« (§§ 14, 23 StGB)

Kritik an der Entstehung und Handhabung eines strafrechtlichen Begriffs. Mit einem Anhang: Ein strafrechtliches Seminar als hochschuldidaktisches Problem. Von Wolfgang Naucke / Uwe Bake / Hermann Bartling / Lutz Bewersdorf / Hans-E. Böttcher / Friedrich E

Schriften zum Strafrecht, Vol. 13

(1971)

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Table of Contents

Section Title Page Action Price
Inhaltsverzeichnis 5
Abkürzungsverzeichnis 11
Einleitung 13
Kapitel 1: Die Entstehung des Begriffs „Verteidigung der Rechtsordnung“ in den §§ 14, 23 StGB 16
A. Erörterung des Problems der Freiheitsstrafe unter 6 Monaten und der Frist für die Strafaussetzung zur Bewährung vom Entwurf 1960 bis zum Alternativ-Entwurf 1966 16
I. Entwurf 1960 (E 60) 16
1. Stellungnahme zum Problem der kurzen Freiheitsstrafe 16
2. Folgerungen für die Freiheitsstrafe unter 6 Monaten und für die Frist für die Strafaussetzung zur Bewährung 17
3. Ziel des E 60: Vermeidung von Lücken (Formulierungskonsequenzen) 17
II. Entwurf 1962 (E 62) 18
III. Alternativ-Entwurf 1966 (AE) 18
1. Stellungnahme zum Problem der kurzen Freiheitsstrafe 18
2. Folgerungen für die Freiheitsstrafe unter 6 Monaten und für die Frist für die Strafaussetzung zur Bewährung 19
3. Ziel des AE 1966: Inkaufnehmen von Lücken (Formulierungskonsequenzen) 20
IV. Die möglichen Lösungen des Problems nach dem Stand der Diskussion 1966 20
B. Die Beratungen im Sonderausschuß 21
I. Argumente gegen die kurze Freiheitsstrafe 21
II. Argumente für die kurze Freiheitsstrafe 22
III. Die Entscheidung des Sonderausschusses 22
1. Die Haltung des Sonderausschusses zu den Strafgründen und -zwecken 22
2. Die Suche nach einer geeigneten Einschränkungsformel 24
a) Ziel: anwendbare Formulierung 24
b) Die verschiedenen Formulierungen und ihre Begründungen 24
3. Der Inhalt der Endformulierung 27
IV. Lösung 29
C. Begriff der „Verteidigung der Rechtsordnung“ in den Bundestagsberatungen 1969 30
I. Argumente gegen die kurze Freiheitsstrafe und für eine Erweiterung der Strafaussetzung zur Bewährung 30
II. Argumente für die kurze Freiheitsstrafe und gegen eine Erweiterung der Strafaussetzung zur Bewährung 33
III. Diskussion der Strafzwecke und -gründe 34
IV. Einführung des Begriffs der „Verteidigung der Rechtsordnung“ und seine Abgrenzung von anderen, ähnlichen Begriffen 38
V. Der Begriff der „Verteidigung der Rechtsordnung“ und die Ratschläge an die Praxis 40
VI. Das Ergebnis: ein Kompromiß 42
D. Kritische Bemerkungen zur Entstehungsgeschichte 44
I. Kriterien für die Kritik (Forderungen an die Arbeitsweise des Gesetzgebers) 44
II. Folgerungen 45
III. Ausblick 46
Kapitel 2: Die Literatur zum Begriff „Verteidigung der Rechtsordnung“ 47
Einleitung 47
A. Verhalten der Literatur gegenüber dem neuen Begriff 47
I. Beurteilung des Begriffs als zwar ungenau aber auslegungsfähig 47
II. Historische Auslegung 49
1. Bezugnahme auf die Entstehungsgeschichte 49
2. Argumente aus der Entstehungsgeschichte 50
a) Teilaspekt der Generalprävention 50
b) Engere Maßstäbe als bei § 27 b StGB a. F. 51
c) Auslegung des Begriffs enger als die der Begriffe „öffentliches Interesse“ und „Aufgabe der Strafe, Straftaten entgegenzuwirken“ 52
d) Schuld- und Sühnegesichtspunkte nicht allein maßgebend 52
3. Aus der Entstehungsgeschichte abgeleitete Ergebnisse 53
a) Ausgangspunkt für die eigene Auslegung 53
b) Praktikable Formulierungen 53
c) Fallgruppen 54
III. Sonstige Auslegungsmethoden 55
1. Deutung des Wortsinns 55
a) Oberflächliche Betrachtung des Begriffs durch die Literatur 55
b) Analyse des Wortes „Verteidigung“ 56
c) Zusammenfassung 57
2. Deutung des Sinnzusammenhangs 57
a) Äußere Systematik 58
b) Innerer Sinnzusammenhang des Rechts und der Rechtsentwicklung 58
c) Zusammenfassung 59
3. Kriminalpolitische Argumentation 59
a) Einleitung der Argumentation 59
b) Begründung für das Vorgehen 60
c) Die kriminalpolitische Argumentation 60
d) Die Formulierung der Entscheidung 62
4. Sonstige Richtigkeitskriterien 62
a) Zitieren von Gerichtsentscheidungen 62
b) Nennung einer Auslegung ohne Begründung 62
c) Abstellen auf den Einzelfall 63
B. Kritik am Vorgehen der Literatur 63
I. Die grundsätzliche Fragestellung und ihre Kritik 63
II. Die Auswirkung der grundsätzlichen Fragestellung 64
III. Die vom Gesetzgeber erfolgte Delegation einer Entscheidung an die rechtsanwendenden Berufe. Beurteilung nach Betrachtung der Literatur 65
Kapitel 3: Die Gerichtspraxis zum Begriff „Verteidigung der Rechtsordnung“ 67
A. Analyse der Entscheidungen 67
I. Arten der Entscheidungen 67
II. Anwendungsfälle 67
III. Methodischer Ausgangspunkt der Rechtsprechung: Ausblick auf die Ergebnisse der Rechtsprechung 72
IV. Verhältnis von Geld- und Freiheitsstrafe 74
V. Durch Auslegung gewonnene allgemeine Abgrenzungskriterien 75
1. Ausnahmeregelung 75
2. Enger als „öffentliches Interesse“ 78
3. Erheblicher Angriff 79
4. Verteidigung der Rechtsordnung als Strafzweck; Durchsetzung der Strafrechtsordnung selbst; Rechtsgüterschutz 80
5. Schuldvergeltung, Sühne, Genugtuung 81
6. Spezialprävention 83
7. Generalprävention 84
8. Gefährdung der Rechtstreue 88
9. Weitere Strafzwecke; Verhältnis der Strafzwecke zueinander 95
10. Unterordnung der Tätereinwirkung unter die Einwirkung auf die Allgemeinheit 96
VI. Ermessen 97
VII. Versuch, Fallgruppen zu bilden, und Einzelfallentscheidungen 99
1. Gegen generalisierende Betrachtung; Abstellen auf den Einzelfall; gegen Abstellen auf bestimmte Tatbestandsgruppen 99
2. Negative Kriterien für die Abgrenzung von Fallgruppen 101
a) Nicht allein wegen (schwerer) Tatfolgen 101
b) Nicht bei Ersttaten (durchschnittlichen Schweregrades) 103
c) Nicht nowendig bei Wiederholungstaten 104
d) Nicht notwendig bei vorsätzlicher Trunkenheitsfahrt 105
3. Positive Kriterien für die Abgrenzung von Fallgruppen 105
a) Bei gleichen Taten kein Übergang zu milderer Strafart 105
b) Wenn die verletzte Rechtsnorm nicht ernst genommen wird 106
c) Bei ungewöhnlicher Gleichgültigkeit 107
d) Bei besonders hartnäckigem, rechtsmißachtendem Verhalten 107
e) Bei Wiederholungstätern häufiger 108
f) Bei Ersttätern, jedenfalls bei nicht wiedergutzumachenden Schäden 110
g) Weniger Tatfolgen als Maß der Schuld und Gefährlichkeit entscheidend 111
h) Bei gewissen Tatbeständen häufiger 111
i) Auch bei vorsätzlichen Wirtschaftsdelikten 112
j) Auch bei Fahrlässigkeitstaten 112
VIII. Die BGH-Entscheidungen vom 8. Dezember 1970 und vom 21. Januar 1971 113
B. Kritik der Rechtsprechung 116
I. Kritik an der Arbeitsweise der Rechtsprechung, ausgehend von ihren Ergebnissen 116
1. Maßstab: Voraussehbare und überprüfbare Ergebnisse 116
2. Gelingen der Rechtsprechung voraussehbare und überprüfbare Ergebnisse? 116
a) Gelingen der Rechtsprechung die geforderten Ergebnisse durch Auslegung des Begriffs? 116
aa) Subjektive Auslegung 116
bb) Versuch mit anderen (objektiven) Auslegungsmethoden 117
b) Gelingen der Rechtsprechung die geforderten Ergebnisse durch Bildung von Fallgruppen? 119
c) Gelingen der Rechtsprechung die geforderten Ergebnisse durch Entscheidung im Einzelfall? 119
aa) Keine Klarheit über Strafzwecke 120
bb) Fehlen empirischer Unterlagen 120
II. Entspricht das Gesamtergebnis der Rechtsprechung dem Charakter der Norm als Ausnahmeregelung? 121
1. Erster Anschein: Anerkennung als Ausnahmeregelung 121
2. Mögliche Vorbehalte 122
a) Unsicher, ob die Ergebnisse repräsentativ für die Oberlandesgerichte sind 122
b) Die Vorinstanzen und ihr Verhältnis zur Reformgesetzgebung 122
c) Vorwiegend Verkehrsdelikte 122
III. Selbstverständnis und Funktion der Rechtsprechung zu den §§ 14, 23 StGB 123
1. Gegenüberstellung von Selbstverständnis und Funktion 123
a) Selbstverständnis der Rechtsprechung: Gesetzesinterpretation 123
b) Grenze der Interpretation 124
aa) Grenze der Interpretation im Strafrecht allgemein 124
bb) Bestimmung der Grenze bei der Anwendung des Begriffs „Verteidigung der Rechtsordnung“ durch die Gerichte 124
c) Tatsächliche Funktion der Rechtsprechung 125
2. Bewertung des Widerspruchs zwischen Selbstverständnis und tatsächlicher Funktion 127
a) Stellungnahme der Gerichte 127
aa) Ergebnislose Anwendung der subjektiven Methode 127
bb) Stilistische Vorbereitung der Einzelfallentscheidung 127
cc) Pragmatische Gründe, den Widerspruch zwischen Selbstverständnis und Funktion nicht ausdrücklich zu erörtern 128
b) Läßt sich der Widerspruch zwischen Selbstverständnis und Funktion mit Erfolg erörtern? 129
aa) Gewaltenteilung 129
bb) Bestimmtheit der Strafbarkeit 129
c) Konsequenzen des Widerspruchs zwischen Funktion und Selbstverständnis 132
aa) Gesichtspunkte für die Beibehaltung des Widerspruchs zwischen Funktion und Selbstverständnis 132
bb) Gesichtspunkte gegen die Beibehaltung des Widerspruchs 133
Zusammenfassung: Auf den Begriff „Verteidigung der Rechtsordnung“ (§§ 14, 23 StGB) kann die Verhängung bzw. Vollstreckung einer Freiheitsstrafe nicht gestützt werden 134
Anhang: Ein strafrechtliches Seminar als hochschuldidaktisches Problem 142
A. Anlaß für das Seminar 142
B. Bericht über Ablauf und Verfahren des Seminars 147
I. Darstellung des zeitlichen Ablaufs 147
II. Darstellung zur Methode 151
C. Kritische Bemerkungen zum Seminar 155
I. Probleme 155
II. Positive Erfahrungen, Ausgangsbasis für Empfehlungen 159
III. Fazit 161
Entscheidungsverzeichnis 162
Literaturverzeichnis 165