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Zur Ausfallhaftung des Staates für zahlungsunfähige Kommunen

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Nierhaus, M., Gebhardt, I. (1999). Zur Ausfallhaftung des Staates für zahlungsunfähige Kommunen. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-49955-7
Nierhaus, Michael and Gebhardt, Ihno. Zur Ausfallhaftung des Staates für zahlungsunfähige Kommunen. Duncker & Humblot, 1999. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-49955-7
Nierhaus, M and Gebhardt, I (1999): Zur Ausfallhaftung des Staates für zahlungsunfähige Kommunen, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-49955-7

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Zur Ausfallhaftung des Staates für zahlungsunfähige Kommunen

Nierhaus, Michael | Gebhardt, Ihno

Schriftenreihe des Kommunalwissenschaftlichen Instituts der Universität Potsdam, Vol. 4

(1999)

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Abstract

In der vorliegenden Veröffentlichung gelangen Nierhaus und Gebhardt zu einer bundesverfassungsrechtlich und einfachgesetzlich fundierten Einstandspflicht der Länder für faktisch insolvente Kommunen. Die Autoren nehmen sich in ihrer Untersuchung einer bislang völlig ungeklärten Rechtsfrage mit außerordentlichen Konsequenzen für das Verhältnis von Land und Kommunen, aber auch für das öffentlich-rechtliche Kreditwesen an. Sofern überhaupt Stellungnahmen von Landesregierungen vorliegen (z. B. Brandenburg und Sachsen), gehen diese davon aus, daß eine $arechtliche$z Verpflichtung zur Übernahme von Verbindlichkeiten zahlungsunfähiger Kommunen nicht bestehe. Im Gegensatz dazu wurde von den Landesbanken und anderen Kreditinstituten bis zu einem Runderlaß des brandenburgischen Innenministers aus dem Jahre 1994 die aus der staatlichen Verantwortung für die kommunale Ebene abgeleitete unbegrenzte Bonität von Kommunen stets vorausgesetzt, wie sie auch in gesetzlichen Bestimmungen über die Kreditwirtschaft zum Ausdruck kommt. Der ministerielle Runderlaß und die Haushaltsnotstandslagen der Kommunen bildeten den Anlaß, der grundlegenden Fragestellung einer staatlichen Einstandsverpflichtung für »ihre« Kommunen finanzverfassungsrechtlich nachzugehen.

In ihrer Untersuchung haben sich die Autoren mit den in der Literatur vertretenen, größtenteils abweichenden Thesen auseinandergesetzt. Nierhaus/Gebhardt gehen einen eigenständigen Weg und gelangen - grosso modo - zu deutlich unterscheidbaren Ergebnissen: Jedenfalls dann, wenn die Erfüllung eines Kernbestandes von Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises, der Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung und pflichtiger Selbstverwaltungsaufgaben mit den der Gemeinde zur Verfügung stehenden Finanzmitteln nicht mehr bewältigt werden kann, haftet das Land für bestehende Verbindlichkeiten. Bundes- und Landesverfassungsrecht führen zum Ergebnis einer beschränkt individuellen Finanzausstattungsgarantie der Kommunen, die nach Auswertung der einschlägigen landesverfassungsgerichtlichen Rechtsprechung ihre Begrenzung in der Haushalts(notstands)lage des jeweiligen Landes findet.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Inhalt 5
A. Ausgangslage und Gegenstand der Untersuchung 7
B. Ausfallhaftung des Staates für zahlungsunfähige Kommunen 13
I. Einleitung 13
II. Ausfallhaftung des Staates für Kommunalverbindlichkeiten aufgrund einfachgesetzlicher Regelungen 15
1. Ausgangslage 15
2. Die Regelung der Konkursunfähigkeit von Gemeinden und Gemeindeverbänden 16
a) Die gesetzliche Ausgangslage 16
b) Verfassungsrechtliche Fundierung 19
c) Die Regelung der Konkursunfähigkeit als unzulässiger Eingriff in Art. 14 GG? 20
d) Die Rechtsprechung des BVerfG zur Regelung der Konkursunfähigkeit juristischer Personen des öffentlichen Rechts 23
e) Einschlägige Regelungen des Kredit- und Versicherungswesens 25
3. Die Finanzausgleichsgesetze 28
4. Anstaltslast und Gewährträgerhaftung 34
III. Ausfallhaftung des Staates für zahlungsunfähige Kommunen aufgrund Bundes- und Landesverfassungsrechts 41
1. Art. 14 GG als Grundlage einer staatlichen Einstandspflicht? 41
2. Art. 20 Abs. 3 GG als Grundlage einer Ausfallhaftung? 45
3. Art. 28 Abs. 2, 3, Art. 115 c Abs. 3 GG als Grundlagen einer staatlichen Ausfallhaftung 46
a) Anspruch der Gemeinden auf eine finanzielle Mindestausstattung bzw. auf eine angemessene Finanzausstattung 46
b) Ausfallhaftung des Landes bei Zahlungsunfähigkeit von Kommunen 51
aa) Konzeptionen einer staatlichen Ausfallhaftung 51
bb) Kerngewährleistung des Art. 28 Abs. 2 GG 51
cc) Rechtssubjektsgarantie mit beschränkt individueller Wirkung 53
dd) Nivellierungsverbot 57
ee) Art. 28 Abs. 3 GG 58
ff) Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers bei Normierung der Ausfallhaftung 59
gg) Einwände gegen eine generelle Ausfallhaftung (Oebbecke) 60
(1) Rechtsprechung des BVerwG und BSG zur Konkursunfähigkeit juristischer Personen des öffentlichen Rechts 61
(2) Einwand der haftungsrechtlichen „Rechtssubjektivität“ von Kommunen 66
(3) Einwand der Kreditimpermeabilität 70
4. Landesverfassungsrecht 76
C. Zur Frage der Abtretbarkeit und Pfändbarkeit des Anspruchs der zahlungsunfähigen Kommune auf staatliche Ausfallhaftung 85
D. Zusammenfassung und Ergebnisse 87
Literaturverzeichnis 92
Sachwortverzeichnis 96