Zur Ausfallhaftung des Staates für zahlungsunfähige Kommunen
BOOK
Cite BOOK
Style
Format
Zur Ausfallhaftung des Staates für zahlungsunfähige Kommunen
Nierhaus, Michael | Gebhardt, Ihno
Schriftenreihe des Kommunalwissenschaftlichen Instituts der Universität Potsdam, Vol. 4
(1999)
Additional Information
Book Details
Pricing
Abstract
In der vorliegenden Veröffentlichung gelangen Nierhaus und Gebhardt zu einer bundesverfassungsrechtlich und einfachgesetzlich fundierten Einstandspflicht der Länder für faktisch insolvente Kommunen. Die Autoren nehmen sich in ihrer Untersuchung einer bislang völlig ungeklärten Rechtsfrage mit außerordentlichen Konsequenzen für das Verhältnis von Land und Kommunen, aber auch für das öffentlich-rechtliche Kreditwesen an. Sofern überhaupt Stellungnahmen von Landesregierungen vorliegen (z. B. Brandenburg und Sachsen), gehen diese davon aus, daß eine $arechtliche$z Verpflichtung zur Übernahme von Verbindlichkeiten zahlungsunfähiger Kommunen nicht bestehe. Im Gegensatz dazu wurde von den Landesbanken und anderen Kreditinstituten bis zu einem Runderlaß des brandenburgischen Innenministers aus dem Jahre 1994 die aus der staatlichen Verantwortung für die kommunale Ebene abgeleitete unbegrenzte Bonität von Kommunen stets vorausgesetzt, wie sie auch in gesetzlichen Bestimmungen über die Kreditwirtschaft zum Ausdruck kommt. Der ministerielle Runderlaß und die Haushaltsnotstandslagen der Kommunen bildeten den Anlaß, der grundlegenden Fragestellung einer staatlichen Einstandsverpflichtung für »ihre« Kommunen finanzverfassungsrechtlich nachzugehen.In ihrer Untersuchung haben sich die Autoren mit den in der Literatur vertretenen, größtenteils abweichenden Thesen auseinandergesetzt. Nierhaus/Gebhardt gehen einen eigenständigen Weg und gelangen - grosso modo - zu deutlich unterscheidbaren Ergebnissen: Jedenfalls dann, wenn die Erfüllung eines Kernbestandes von Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises, der Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung und pflichtiger Selbstverwaltungsaufgaben mit den der Gemeinde zur Verfügung stehenden Finanzmitteln nicht mehr bewältigt werden kann, haftet das Land für bestehende Verbindlichkeiten. Bundes- und Landesverfassungsrecht führen zum Ergebnis einer beschränkt individuellen Finanzausstattungsgarantie der Kommunen, die nach Auswertung der einschlägigen landesverfassungsgerichtlichen Rechtsprechung ihre Begrenzung in der Haushalts(notstands)lage des jeweiligen Landes findet.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Inhalt | 5 | ||
A. Ausgangslage und Gegenstand der Untersuchung | 7 | ||
B. Ausfallhaftung des Staates für zahlungsunfähige Kommunen | 13 | ||
I. Einleitung | 13 | ||
II. Ausfallhaftung des Staates für Kommunalverbindlichkeiten aufgrund einfachgesetzlicher Regelungen | 15 | ||
1. Ausgangslage | 15 | ||
2. Die Regelung der Konkursunfähigkeit von Gemeinden und Gemeindeverbänden | 16 | ||
a) Die gesetzliche Ausgangslage | 16 | ||
b) Verfassungsrechtliche Fundierung | 19 | ||
c) Die Regelung der Konkursunfähigkeit als unzulässiger Eingriff in Art. 14 GG? | 20 | ||
d) Die Rechtsprechung des BVerfG zur Regelung der Konkursunfähigkeit juristischer Personen des öffentlichen Rechts | 23 | ||
e) Einschlägige Regelungen des Kredit- und Versicherungswesens | 25 | ||
3. Die Finanzausgleichsgesetze | 28 | ||
4. Anstaltslast und Gewährträgerhaftung | 34 | ||
III. Ausfallhaftung des Staates für zahlungsunfähige Kommunen aufgrund Bundes- und Landesverfassungsrechts | 41 | ||
1. Art. 14 GG als Grundlage einer staatlichen Einstandspflicht? | 41 | ||
2. Art. 20 Abs. 3 GG als Grundlage einer Ausfallhaftung? | 45 | ||
3. Art. 28 Abs. 2, 3, Art. 115 c Abs. 3 GG als Grundlagen einer staatlichen Ausfallhaftung | 46 | ||
a) Anspruch der Gemeinden auf eine finanzielle Mindestausstattung bzw. auf eine angemessene Finanzausstattung | 46 | ||
b) Ausfallhaftung des Landes bei Zahlungsunfähigkeit von Kommunen | 51 | ||
aa) Konzeptionen einer staatlichen Ausfallhaftung | 51 | ||
bb) Kerngewährleistung des Art. 28 Abs. 2 GG | 51 | ||
cc) Rechtssubjektsgarantie mit beschränkt individueller Wirkung | 53 | ||
dd) Nivellierungsverbot | 57 | ||
ee) Art. 28 Abs. 3 GG | 58 | ||
ff) Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers bei Normierung der Ausfallhaftung | 59 | ||
gg) Einwände gegen eine generelle Ausfallhaftung (Oebbecke) | 60 | ||
(1) Rechtsprechung des BVerwG und BSG zur Konkursunfähigkeit juristischer Personen des öffentlichen Rechts | 61 | ||
(2) Einwand der haftungsrechtlichen „Rechtssubjektivität“ von Kommunen | 66 | ||
(3) Einwand der Kreditimpermeabilität | 70 | ||
4. Landesverfassungsrecht | 76 | ||
C. Zur Frage der Abtretbarkeit und Pfändbarkeit des Anspruchs der zahlungsunfähigen Kommune auf staatliche Ausfallhaftung | 85 | ||
D. Zusammenfassung und Ergebnisse | 87 | ||
Literaturverzeichnis | 92 | ||
Sachwortverzeichnis | 96 |