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Die Amtshaftung der Gemeinden wegen der Überplanung von Altlasten

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Kuhn, W. (1997). Die Amtshaftung der Gemeinden wegen der Überplanung von Altlasten. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-48923-7
Kuhn, Wolfgang. Die Amtshaftung der Gemeinden wegen der Überplanung von Altlasten. Duncker & Humblot, 1997. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-48923-7
Kuhn, W (1997): Die Amtshaftung der Gemeinden wegen der Überplanung von Altlasten, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-48923-7

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Die Amtshaftung der Gemeinden wegen der Überplanung von Altlasten

Kuhn, Wolfgang

Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 720

(1997)

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Abstract

Im Mittelpunkt der Arbeit steht die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Amtshaftung der Gemeinden wegen der Überplanung altlastenkontaminierter Flächen durch Bebauungspläne.

Von dem vom BGH abweichenden Ausgangspunkt der Bejahung des Drittbezuges der Amtspflichten normsetzender Organwalter aus werden Widersprüche in der Rechtsprechung des BGH aufgezeigt und es wird deutlich gemacht, daß der Rechtsprechung keine dogmatisch einheitliche Linie zugrunde liegt, sondern die einzelnen Entscheidungen vielmehr von der konkreten Sachverhaltsgestaltung und einem insoweit unter Billigkeitsgesichtspunkten gewünschten Ergebnis geprägt waren. Bei konsequenter Anwendung der vom BGH in den Einzelentscheidungen vertretenen Grundsätze hätte der Umfang des zugesprochenen Schadensersatzes teilweise einer erweiternden, teilweise einer einschränkenden Modifikation bedurft.

Ein eigenständiger Schwerpunkt der Abhandlung liegt in der Untersuchung der Frage, welche Sorgfaltsanforderungen an die Gemeinde bzw. die Mitglieder des Gemeinderates bei der Aufstellung von Bebauungsplänen zu stellen sind und unter welchen Voraussetzungen von einer schuldhaften Amtspflichtverletzung ausgegangen werden kann.

Der Autor beschäftigt sich schwerpunktmäßig zudem mit der vom Bundesgerichtshof bisher noch nicht behandelten Problematik, ob Amtshaftungsansprüche auch dann begründet sein können, wenn die Kommunen erst nach Inkrafttreten eines Bebauungsplanes mit der Altlastenproblematik des überplanten Gebietes konfrontiert werden, dann jedoch keine Umplanung vornehmen. Zwar ist eine fortlaufende Prüfungspflicht in Bezug auf bestehende Bebauungspläne zu verneinen, jedoch sind die Kommunen gut beraten, bei Verdacht auf eine Altlast durch geeignete Maßnahmen den Rechtsschein des Bauen-"Könnens" zu beseitigen. Im übrigen ist danach zu unterscheiden, ob der Bebauungsplan nichtig ist oder nicht: Während im ersten Fall eine Drittgerichtetheit der Amtspflicht zur förmlichen Aufhebung zu verneinen ist, können im zweiten Fall bei Nichtänderung des Bebauungsplanes Amtshaftungsansprüche begründet sein.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Inhaltsverzeichnis 5
Abkürzungsverzeichnis 11
Α. Der Gang der Arbeit 15
B. Einführung in die Altlastenproblematik 17
I. Inhaltsbestimmung des Begriffs „Altlasten" 17
II. Die Bedeutung von Altlasten 20
III. Altlasten und Bauleitplanung 22
C. Die Amtshaftung wegen des Erlasses eines Bebauungsplanes 24
I. Die Altlastenrechtsprechung des Bundesgerichtshofes 24
II. Mitglieder des Gemeinderates als „Beamte" 33
III. Die Verletzung von drittbezogenen Amtspflichten beim Erlaß eines Bebauungsplanes 37
1. Die Staatshaftung bei normativem Unrecht 37
a) Bejahung der Haftung entgegen der Rechtsprechung 37
b) Die von der Rechtsprechung anerkannten Ausnahmen 44
2. Die verletzte Amtspflicht 49
a) Das Wesen der Amtspflicht 49
b) Die Auffassung des BGH von § 1 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 BauGB als Amtspflichten begründende Norm 52
c) Die Amtspflicht zur fehlerfreien Abwägung nach § 1 Abs. 6 BauGB 53
3. Die Drittbezogenheit der Amtspflicht 60
a) Das Erfordernis der Drittbezogenheit 60
b) Das Abstellen des BGH auf den hohen Rang der durch § 1 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 BauGB geschützten Rechtsgüter 63
c) Die Drittbezogenheit der Amtspflicht zur fehlerfreien Abwägung 63
d) Der sachliche Schutzbereich der Amtspflicht 65
aa) Der Bebauungsplan als „Verläßlichkeitsgrundlage" 65
(1) Das Vertrauen in die Fortdauer rechtlich erlaubter Nutzungen 65
(2) Das Vertrauen, ohne Gesundheitsgefährdung wohnen zu „können" 68
bb) Gleichbehandlung von Altlasten und sonstigen Gefahrursachen 71
cc) Zum Schutzzweck: Vermeidung der Errichtung unbewohnbarer Häuser 73
e) Der persönliche Schutzbereich der Amtspflicht 76
aa) Unbeachtlichkeit des Kriteriums der Bebauung bzw. Bebaubarkeit 77
bb) Keine unterschiedliche Behandlung von Bauträger und Grundstücksspekulant bzw. Kreditgeber 78
(1) Ungeeignetheit des Unterscheidungskriteriums der „Verantwortlichkeit" Dritten gegenüber 79
(2) Ungeeignetheit des Unterscheidungskriteriums der „Sanierungsverantwortlichkeit" 81
cc) Schutz nur für Bewohner des Plangebietes 82
(1) Der priviligierte Personenkreis 82
(2) Schutz für Erst- und Nacherwerber 83
(3) Auch lediglich obligatorisch Nutzungsberechtigte sind geschützt 86
IV. Die schuldhafte Verletzung der Amtspflicht 88
1. Das Verschulden 88
2. Von den Mitgliedern des Gemeinderates zu fordernde Sorgfalt 89
3. Verschulden bei Kollegialorganen 93
a) Verzicht auf individuellen Schuldnachweis 93
b) Festhalten am Verschuldenserfordernis 94
c) Keine Verschuldensvermutung bei fehlerhaftem Satzungserlaß 95
d) Kein Erfordernis eines einstimmigen Beschlusses 97
4. Möglichkeit des Organisationsverschuldens 97
5. Drittbezogene Amtspflichten der an der Vorbereitung des Gemeinderatsbeschlusses beteiligten Amtswalter 98
6. Keine drittbezogene Amtspflicht des verwaltungsleitenden Organes zur Beanstandung rechtswidriger Beschlüsse des Gemeinderates 103
7. Der Planungsfehler der Gemeinde 106
a) Abgrenzung zum unterschiedlichen Ausgangspunkt des BGH 106
b) Die Abwägung nach § 1 Abs. 6 BauGB 106
aa) Die dogmatische Einordnung des Abwägungsgebotes 106
bb) Die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zum Abwägungsgebot 108
cc) Die Typisierung von Abwägungsfehlern 109
c) Die Abwägungsfehler bei der Altlastenüberplanung 111
aa) Abwägungsfehler und der unzulässige Einwand fehlenden Problembewußtseins 111
bb) Ermittlungsdefizit durch Nichtaufklärung einer Bodenkontamination 113
(1) Die Voraussetzungen einer Aufklärungspflicht 113
(a) Nicht „ins Blaue hinein" 113
(b) Keine systematische Erforschung wegen der Kennzeichnungspflicht der §§ 5 Abs. 3 Nr. 3 und 9 Abs. 5 Nr. 3 BauGB 114
(c) Erfordernis konkreter Anhaltspunkte für eine Bodenkontamination 117
(d) Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ersetzt nicht die eigene Aufklärungspflicht 118
(e) Untersuchungsverpflichtung bei Erfassung der überplanten Fläche in einem Altlastenkataster 120
(f) Untersuchungsverpflichtung bei abstrakt gefährlicher Vornutzung 120
(2) Der Umfang der Aufklärungspflicht 127
(a) Aufklärungsmöglichkeiten 127
(b) Abschließende Entscheidung über die Nutzung des Plangebietes 128
(c) Aufklärungsintensität abhängig von Vornutzung und beabsichtigter Nutzung 129
(d) Der abstrakte Maßstab für die Aufklärungspflicht 130
cc) Abwägungsfehleinschätzung durch falsche Gewichtung der erkannten Bodenkontamination 132
(1) Die Grenzwerteproblematik 132
(2) Gewichtung der Kontamination im Rahmen einer Prognoseentscheidung 135
V. Der Umfang des Schadensersatzanspruchs 136
1. Der Schaden 136
2. Gesundheitsschäden 137
a) Unmittelbare und mittelbare Schäden 137
b) Schmerzensgeld 138
3. Fehlgeschlagene Aufwendungen 139
4. Nutzungsausfall 144
5. Sanierungskosten 145
VI. Kausalität zwischen Amtspflichtverletzung und Schaden 148
1. Abstimmungsverhalten und Satzungsbeschluß 148
2. Gemeinderatsbeschluß und Schadenseintritt 150
VII. Anspruchausschluß und Anspruchsminderung 151
1. Mitwirkendes Verschulden, § 254 BGB 151
2. Nichteinlegung eines Rechtsmittels, § 839 Abs. 3 BGB 154
a) Verhältnis des § 839 Abs. 3 zu §254 BGB 154
b) Verschweigen eines Altlastenverdachtes im Rahmen der Bürgerbeteiligung nach § 3 BauGB 156
3. Anderweite Ersatzmöglichkeit, § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB 158
a) Die Subsidiaritätsklausel 158
b) Amtshaftung und vertragliche Ansprüche 159
4. §§ 214; 215 BauGB stehen Amtshaftungsanspruch nicht entgegen 162
D. Die Amtshaftung wegen der Nichtänderung/Nichtaufhebung eines Bebauungsplanes 164
I. Amtspflichten nach Erlaß eines Bebauungsplanes? 164
II. Keine fortlaufende Prüfungspflicht in bezug auf erlassene Bebauungspläne 164
III. Sofortmaßnahmen der Gemeinde bei Kontaminationsverdacht 166
1. Unterrichtung Dritter 167
a) Bauaufsichtsbehörde 167
b) Bewohner des Plangebietes/Bauwillige 167
2. Deklaratorischer Beschluß mit Hinweis auf Bedenken gegen die Gültigkeit des Bebauungsplanes 168
3. Kennzeichnung, § 9 Abs. 5 Nr. 3 BauGB 169
a) Bei feststehender Altlast 169
b) Bei Altlastenverdacht 170
4. Veränderungssperre, § 14 ff. BauGB 171
5. Zurückstellung von Baugesuchen, § 15 BauGB 173
IV. Der nichtige Bebauungsplan 174
1. Die Nichtigkeit 174
a) Voraussetzungen der Nichtigkeit 174
b) Die Teilnichtigkeit 177
c) Die Unbeachtlichkeit von Abwägungsfehlern, § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB 177
d) Keine Heilung von Abwägungsfehlern durch § 215 Abs. 1 Nr. 2 BauGB 178
2. Abgrenzung zur Funktionslosigkeit 180
3. Aufhebung des nichtigen/funktionslosen Bebauungsplanes 181
a) Erfordernis der förmlichen Aufhebung 181
b) Keine Drittgerichtetheit der Amtspflicht zur förmlichen Aufhebung 183
V. Der wirksame Bebauungsplan 186
1. Die Amtspflicht zur Planänderung bei erkannter Altlast 186
a) Keine grundsätzliche Pflicht zur Anpassung von Bebauungsplänen an veränderte Erkenntnisse 186
b) Die „Erforderlichkeit" im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB 187
aa) Die planerische Konzeption der Gemeinde 187
(1) Die Befugnis zur Planung 189
(2) Die Verpflichtung zur Planung 190
c) Die „Erforderlichkeit" der Planänderung bei Altlastenerkenntnis nach Planerlaß 191
aa) Die Änderung bei „grober Unangemessenheit" der früheren Planentscheidung 191
bb) Die Planaufhebung wird der Planänderungspflicht nicht gerecht 193
cc) Die Änderungsverpflichtung im Verhältnis zu bauordnungs- und sanierungsrechtlichen Auflagen 194
2. Die Drittgerichtetheit der Amtspflicht zur Planänderung 196
a) Subjektives öffentliches Recht auf Planänderung? 196
aa) Ausschluß eines Anspruchs auf Planänderung durch § 2 Abs. 3 i.V.m. Abs. 4 BauGB? 196
(1) Keine analoge Anwendung der Rechtsprechung zu § 123 Abs. 3 BauGB 197
(2) Kein Anspruch aus den Beteiligungsvorschriften des Planaufstellungsverfahrens 199
(3) Kein Anspruch auf Bebauungsplanerlaß aus Grundrechten 200
b) Der unzulässige Rückschluß vom fehlenden subjektiven öffentlichen Recht auf das Nichtvorliegen eines Drittschutzes 202
3. Der Verstoß gegen die drittgerichtete Amtspflicht zur fehlerfreien Abwägung bei Nichtänderung des Bebauungsplanes trotz „ Erforderlichkeit" einer Änderung 202
E. Ergebnisse der Arbeit 204
Literaturverzeichnis 209
Sachwortverzeichnis 223