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Hörfunkrechte des Sportveranstalters

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Strauß, I. (2006). Hörfunkrechte des Sportveranstalters. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52001-5
Strauß, Ingo. Hörfunkrechte des Sportveranstalters. Duncker & Humblot, 2006. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52001-5
Strauß, I (2006): Hörfunkrechte des Sportveranstalters, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-52001-5

Format

Hörfunkrechte des Sportveranstalters

Strauß, Ingo

Beiträge zum Sportrecht, Vol. 23

(2006)

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Abstract

Ingo Strauß behandelt umfassend die umstrittene Frage nach der Existenz von Hörfunkrechten an einer Sportveranstaltung und erläutert alle damit im Zusammenhang stehenden Problemfelder.

Im ersten Teil setzt er sich mit den zur Herleitung von Hörfunkrechten in Betracht kommenden Rechtsgrundlagen auseinander. Dabei kommt er zu dem Ergebnis, dass aufgrund der charakteristischen Umsetzungsleistung des Hörfunkreporters zwar kein wettbewerbsrechtlicher Anspruch wegen unlauterer Leistungsübernahme gegeben ist, allerdings bildet das Hausrecht am Veranstaltungsort eine ausreichende Rechtsgrundlage zur Herleitung von Hörfunkrechten. Eine uneingeschränkte Verwertungsmöglichkeit dieser Hörfunkrechte würde sich für den Sportveranstalter aber nur dann ergeben, wenn die Sender nicht ihrerseits einen Berichterstattungsanspruch aus dem Verfassungsrecht ableiten könnten, mit dessen Hilfe das Veranstalterhausrecht überwunden werden könnte. Das Bestehen eines solchen Berichterstattungsanspruchs wird im zweiten Teil untersucht.

Strauß beschränkt sich nicht nur auf die Darstellung der strittigen Rechtsfrage, sondern stellt auch den aus der zunehmenden Kommerzialisierung des Sports resultierenden Konflikt - Berichterstattungsinteressen der Medien vs. Vermarktungsinteressen des Sportveranstalters - plastisch und informativ dar.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Abkürzungsverzeichnis 20
Einleitung 25
1. Teil: Grundlagen eines Hörfunkrechts des Sportveranstalters 27
1. Abschnitt: Hörfunkübertragung einer Sportveranstaltung als eigenes Recht? 27
2. Abschnitt: Begriff des Sportveranstalters 29
A. Bedeutung und Herleitung der Sportveranstaltereigenschaft 29
B. Sportveranstalterbegriff in Rechtsprechung und Literatur 30
I. Der Veranstalterbegriff in der Rechtsprechung 30
II. Der Veranstalterbegriff in der Literatur 31
III. Neuere Entwicklungen 32
1. Tendenzen in der Rechtsprechung 32
a) „Europapokalheimspiele" (BGH NJW 1998, 756) 32
b) „FIA/Eisele" (LG Frankfurt / M a i n SpuRt 1998, 195) 33
c) „FIA/Eisele" (OLG Frankfurt/Main SpuRt 1999, 200) 33
2. Entwicklungen in der Literatur 33
3. Stellungnahme 34
C. Grundlagen des Sportveranstalterbegriffs 35
I. Notwendigkeit einer rechtlichen Anknüpfung 36
II. Entwicklung des Veranstalterbegriffs in der Rechtsprechung 36
1. Gerichtsentscheidungen zu Urheberrechtsverletzungen 37
2. Gerichtsentscheidungen zu Wettbewerbsverstößen gegen Veranstalter 37
3. Gerichtsentscheidungen zu kartellrechtlichen Fragen der Zentral Vermarktung von Sportveranstaltungen 38
4. Ergebnis 38
III. Rechtliche Konkretisierung des Sportveranstalterbegriffs 38
1. Schutzwürdigkeit des Veranstalters 39
2. Das Hausrecht als Anknüpfungspunkt für die rechtliche Konkretisierung des Sportveranstalterbegriffs 40
3. Der wettbewerbsrechtliche Leistungsschutz als Anknüpfungspunkt für die rechtliche Konkretisierung des Sportveranstalterbegriffs 41
D. Anwendbarkeit des Sportveranstalterbegriffs auf die Hörfunkberichterstattung 42
3. Abschnitt: Rechtsgrundlagen der Hörfunkrechte 44
A. Originäre Rechte des Sportveranstalters 44
I. Schutz der Sportveranstaltung über das Urheberrecht 45
1. Bedeutung und Inhalt des urheberrechtlichen Schutzes 45
a) Schutzrichtung des Urheberrechts 45
b) Das urheberrechtlich geschützte Werk 46
aa) Schutzobjekte des Urheberrechts: Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst 46
bb) Der Werkbegriff 47
2. Die Sportveranstaltung als geschütztes Werk im Sinne des § 2 Abs. 1 UrhG 48
a) Ausschluss des urheberrechtlichen Schutzes kraft Natur der Sache 48
aa) Mangelnde Zuordnung zu den Bereichen von Literatur, Wissenschaft und Kunst 48
bb) Mangelnder urheberrechtlicher Schutz auf internationaler Ebene 49
b) Umfang des Werkschutzes bei Sportveranstaltungen 49
aa) Sportliche Leistungen der teilnehmenden Sportler 50
(1) „Urheber" von sportlichen Darbietungen 50
(2) Kompatibilität von Urheberschutz und sportlicher Darbietung 51
(a) Wettbewerbsrechtliches Freihaltebedürfnis 51
(b) Unvereinbarkeit der Zielsetzung sportlicher Darbietung mit dem Urheberrecht 52
(c) Fehlender geistiger Gehalt bei sportlichen Leistungen 52
(d) Ergebnis 54
(3) Ausnahmsweise urheberrechtlicher Schutz im Hinblick auf die Choreographie sportlicher Darbietungen? 54
bb) Organisationsleistungen des Sportveranstalters 56
cc) Schutz des Regelwerks 57
dd) Urheberrechtlicher Schutz des Rahmenprogramms 58
(1) Schutz der musikalischen Elemente der Sportveranstaltung 59
(a) Urheberrechtlicher Schutz für Werke der Musik im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 2 UrhG 59
(b) Urheberrechtsverletzung durch Hörfunkübertragung 60
(2) Leistung des Moderators der Sportveranstaltung 62
c) Zwischenergebnis 63
3. Veranstalterschutz nach § 81 UrhG 63
a) Inhalt und Schutzrichtung 63
b) Direkte Anwendung des § 81 UrhG auf Sportveranstaltungen 64
c) Analoge Anwendung des § 81 UrhG auf Sportveranstaltungen 65
aa) Planwidrige Regelungslücke 65
bb) Vergleichbare Interessenlage 66
4. Hörfunkübertragung einer Sportveranstaltung als urheberrechtlich relevantes Verhalten? 68
a) Verletzung des Veröffentlichungsrechts gemäß § 12 UrhG 68
b) Verletzung sonstiger Verwertungsrechte des Urhebers 68
5. Zwischenergebnis 69
II. Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz der Sportveranstaltung 70
1. Anwendbarkeit des UWG auf Sportveranstaltungen 70
a) Subjektiver und objektiver Schutzzweck des Wettbewerbsrechts 71
b) Ergänzender wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz 72
c) Kein Ausschluss des UWG durch das Urheberrecht 74
2. Hörfunkübertragung einer Sportveranstaltung als Nachahmung fremder Leistung (§ 3 in Verbindung mit § 4 Nr. 9 UWG) 75
a) Hörfunkübertragung einer Sportveranstaltung als Wettbewerbshandlung 75
aa) Unternehmens- und Marktbezug der Hörfunkübertragung 76
bb) Hörfunkübertragung als Erbringung einer Dienstleistung 78
cc) Äußerliche Eignung zur Wettbewerbshandlung 78
dd) Wettbewerbsabsicht der Hörfunksender 79
b) Wettbewerbsverhältnis zwischen Sportveranstalter und Rundfunksender 82
aa) Wettbewerbsverhältnis hinsichtlich der durch die Sportveranstaltung angesprochenen Zielgruppe 83
bb) Wettbewerbsverhältnis bezüglich wirtschaftlicher Verwertungsmöglichkeiten 85
c) Unlauterkeit der nicht gestatteten Hörfunkübertragung 88
aa) Prinzip der Nachahmungsfreiheit 89
bb) Hörfunkübertragung als Nachahmung fremder Leistung 90
(1) Unmittelbare Übernahme der Leistung des Sportveranstalters durch die Hörfunkübertragung 91
(a) Wettbewerbliche Eigenart 92
(b) Hörfunkberichterstattung als unmittelbare Leistungsübernahme 93
(2) Nachschaffende Übernahme der Leistung des Sportveranstalters durch die Hörfunkübertragung 96
(a) Anwendbarkeit der nachschaffenden Leistungsübernahme auf die Hörfunkberichterstattung 97
(b) Hörfunkberichterstattung als nachschaffende Übernahme der Veranstalterleistung 98
(c) Unlauterkeit der nachschaffenden Leistungsübernahme 99
(3) Schutzwürdigkeit der Leistung als Anknüpfungspunkt für die Unlauterkeit 104
3. Hörfunkübertragung einer Sportveranstaltung als Wettbewerbsverstoß durch Rechtsbruch (§ 3 in Verbindung mit § 4 Nr. 11 UWG) 107
4. Zwischenergebnis 109
III. Deliktsrechtliche Ansprüche des Sportveranstalters 109
1. Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb gemäß § 823 Abs. 1 BGB 109
a) Keine Anwendbarkeit auf Hörfunkübertragungen wegen Subsidiarität? 110
b) Tatbestandsvoraussetzungen 113
aa) Eingriff in den Schutzbereich des Rechts am Gewerbebetrieb 113
bb) Betriebsbezogenheit des Eingriffs 116
(1) Übernahme der Wertung des Wettbewerbsrechts hinsichtlich der unmittelbaren Leistungsübernahme 117
(2) Hörfunkübertragung als Eingriff in die wirtschaftlichen Auswertungsmöglichkeiten des Veranstalters 118
cc) Rechtswidrigkeit der Verletzungshandlung 119
(1) Übernahme der Wertung aus dem Wettbewerbsrecht 120
(2) Ausschluss der Rechtswidrigkeit wegen Art. 5 Abs. 1 GG 121
c) Zwischenergebnis 122
2. Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung gemäß § 826 BGB 122
IV. Das Hausrecht am Veranstaltungsort als Rechtsgrundlage für Hörfunkrechte 124
1. Grundlagen und Inhalt des hausrechtlichen Schutzes einer Sportveranstaltung 124
a) Rechtsnatur des Hausrechts 124
aa) Das Eigentum als dogmatische Grundlage des Hausrechts 125
bb) Der Besitz als dogmatische Grundlage des Hausrechts 126
cc) Das Hausrecht als Konglomerat verschiedener Rechte 128
b) Der Sportveranstalter als Inhaber des Hausrechts am Veranstaltungsort 129
c) Räumlich-gegenständlicher Bereich des Hausrechts am Veranstaltungsort 131
aa) Ausübung hausrechtlicher Befugnisse bei der Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen 133
bb) Reichweite der hausrechtlichen Befugnisse gegen Beeinträchtigungen aus der Luft 135
d) Verzicht auf die Ausübung des Hausrechts 138
aa) Rechtsnatur der Verzichtserklärung 138
bb) Formen und Umfang der Verzichtserklärung bei Sportveranstaltungen 139
(1) Die bloße Erlaubnis zum Betreten des Grundstücks 139
(2) Verzicht auf Ausübung des Hausrechts durch schuldrechtlichen Gestattungsvertrag 140
(a) Der Besuchervertrag 140
(b) Das Schuldverhältnis zwischen Sportveranstalter und berichterstattenden Medien 141
e) Die Berechtigung zur Ausübung des Hausrechts am Veranstaltungsort 144
aa) Der Träger des Hausrechts am Veranstaltungsort 144
bb) Die Ausübung des Hausrechts durch Dritte 145
2. Reichweite des hausrechtlichen Schutzes bei der Abwehr von Hörfunkübertragungen einer Sportveranstaltung 147
a) Hausrechtsverletzung durch Hörfunkübertragung? 149
aa) Hörfunkübertragung als Beeinträchtigung des Eigentums am Veranstaltungsort 149
bb) Vermarktungsrechtliche Dimension des Hausrechts 152
b) Verweigerung des Zutritts zur Sportveranstaltung gegenüber den Hörfunksendern 155
aa) Hausrecht als ausreichende Rechtsgrundlage für Zutrittsverbot 155
bb) Grenzen der Hausrechtsausübung 156
(1) Eigenmächtige Durchsetzung eines Zugangsanspruchs durch die Hörfunksender 156
(2) Anspruch auf Zugang zum Veranstaltungsort durch Gesetz 158
(a) § 6 Abs. 2 Versammlungsgesetz 158
(b) § 5 Abs. 1 Satz 2 Rundfunkstaatsvertrag 160
(c) § 4 Abs. 1 Landespressegesetz 161
c) Das Hausrecht als Grundlage für Vergütungsansprüche des Sportveranstalters 165
aa) Befugnis zur privatautonomen Regelung des Zugangs als Grundlage für Vergütungsansprüche 166
bb) Unzulässigkeit des Vergütungsverlangens wegen fehlender vermarktungsrechtlicher Dimension des Hausrechts 167
cc) Gestattung der Hörfunkübertragung als Verkauf der Abwehrmöglichkeit 170
dd) Modifikation des herausgearbeiteten Ergebnisses aus verfassungsrechtlichen Gründen? 171
B. Rechte des Sportveranstalters kraft abgeleiteten Rechts 172
C. Zwischenergebnis 174
4. Abschnitt: Auswirkungen der Rechtsnatur der Hörfunkrechte auf den Sportveranstalterbegriff bei Hörfunkübertragungen 175
A. Unanwendbarkeit des gängigen Sportveranstalterbegriffs auf Hörfunkübertragungen von Sportveranstaltungen 175
B. Begriff des Sportveranstalters bei Hörfunkübertragungen 177
I. Inhalt des Veranstalterschutzes bei Hörfunkübertragungen 177
II. Das Hausrecht als rechtlicher Anknüpfungspunkt zur Bestimmung des Sportveranstalters bei Hörfunkübertragungen 178
III. Entwicklung eines Sportveranstalterbegriffs bei Hörfunkübertragungen 179
1. Fehlende Komplexität bei der Bestimmung des Sportveranstalterbegriffs 179
2. Der Sportveranstalterbegriff bei Hörfunkübertragungen 179
C. Konsequenzen 180
D. Zwischenergebnis 181
2. Teil: Grundlagen eines Berichterstattungsanspruchs 182
1. Abschnitt: Berichterstattungsanspruch aus internationalem Recht und EU-Recht 182
A. Die Konventionen des Europarats als Grundlage eines Berichterstattungsanspruchs 183
I. Art. 10 EMRK 183
1. Rang der Konvention 183
2. Reichweite des Art. 10 EMRK 184
a) Schutz auch der Rundfunkfreiheit 184
b) Die Informationsfreiheit als Grundlage eines Berichterstattungsanspruchs 185
aa) Berichterstattungsanspruch aus der passiven Informationsfreiheit 186
bb) Berichterstattungsanspruch aus der aktiven Informationsfreiheit 187
c) Medienpluralismus als Grundlage eines Berichterstattungsanspruchs 190
II. Art. 9 Europäisches Übereinkommen über grenzüberschreitendes Fernsehen 191
B. EU-Recht als Grundlage eines Berichterstattungsanspruchs 193
I. EG-Fernsehrichtlinie 193
II. Europäischer Verfassungsvertrag 194
1. Charta der Grundrechte der Europäischen Union 194
2. Berichterstattungsanspruch aus Art. 1-9 Europäischer Verfassungsvertrag 197
C. Zwischenergebnis 197
2. Abschnitt: Das Verfassungsrecht als Grundlage eines Anspruchs auf Hörfunkberichterstattung 197
A. Das Recht auf Fernsehkurzberichterstattung 198
I. Entstehung, Inhalt und geschichtlicher Hintergrund des Fernsehkurzberichterstattungsrechts 199
1. Rechtsprechung zur Kurzberichterstattung von Sportveranstaltungen 200
2. Verbandsrechtliche Regelungen des Kurzberichterstattungsrechts 202
3. Die duale Rundfunkordnung als Ausgangspunkt der gesetzlichen Regelung des Fernsehkurzberichterstattungsrechts 202
II. Rechtliche Beurteilung der Fernsehkurzberichterstattung vor In-Kraft-Treten der staatsvertraglichen Regelung 204
1. Einfachgesetzliche Abwehransprüche des Sportveranstalters gegen die Fernsehkurzberichterstattung 204
a) Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz 205
b) Deliktsrechtlicher Leistungsschutz 206
c) Bildnisschutz der mitwirkenden Sportler 207
d) Das Hausrecht am Veranstaltungsort 208
2. Herleitungsversuche aus einfachem Recht und Verfassungsrecht 209
a) Einfachgesetzliches Kurzberichterstattungsrecht 209
b) Verfassungsrechtliches Kurzberichterstattungsrecht 212
III. Die gesetzliche Regelung in § 5 Rundfunkstaatsvertrag 213
IV. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Februar 1998 219
1. Inhalt der verfassungsrechtlichen Entscheidung 220
a) Formelle Verfassungsmäßigkeit 220
b) Materielle Verfassungsmäßigkeit 221
aa) Mögliche Grundrechtsverletzungen im Hinblick auf die vom Sportveranstalter ausgeübte Tätigkeit 221
(1) Berufsfreiheit 221
(2) Wirtschaftliche Handlungsfreiheit 225
bb) Sonstige von der Fernsehkurzberichterstattung betroffene Grundrechte 226
(1) Eigentumsgarantie 226
(2) Unverletzlichkeit der Wohnung 227
(3) Rundfunkfreiheit 227
(4) Allgemeines Persönlichkeitsrecht 228
2. Die Bedeutung des Urteils 229
V. Gemeinsamkeiten zwischen Fernsehkurzberichterstattung und Hörfunkberichterstattung 230
1. Ausklammerung der Hörfunkberichterstattung in den gesetzlichen Regelungen zur Fernsehkurzberichterstattung 231
2. Vergleich der einfachgesetzlichen Grundlagen 231
3. Vergleich der verfassungsrechtlichen Grundlagen 233
4. Konsequenzen für die Beurteilung der Hörfunkberichterstattung von Sportveranstaltungen 235
B. Anspruch auf Zugang zur Hörfunkberichterstattung aus dem Verfassungsrecht 236
I. Art. 5 Abs. 1 GG als Grundlage der Informationsbeschaffung von Sportveranstaltungen 237
1. Informationsbeschaffung als Bestandteil der allgemeinen Informationsfreiheit 237
a) Die Sportveranstaltung als allgemein zugängliche Quelle 238
b) Keine Informationsbeschaffung der Massenmedien auf Grundlage der Informationsfreiheit 240
2. Die Rundfunkfreiheit als Grundlage der Informationsbeschaffung von Sportveranstaltungen 241
a) Inhalt und Bedeutung der Rundfunkfreiheit 242
b) Reichweite der aus der Rundfunkfreiheit resultierenden Informationsbeschaffung 243
aa) Informationsbeschaffung auch von nicht allgemein zugänglichen Quellen 243
bb) Grundrechtlicher Schutz durch die Rundfunkfreiheit auch bei Unterhaltung 245
II. Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG als Anknüpfungspunkt eines Berichterstattungsanspruchs 247
1. Berichterstattungsanspruch aus der Grundversorgung 247
2. Beschränkung des Hausrechts aufgrund der Wechselwirkung 252
3. Drittwirkung der Rundfunkfreiheit 253
a) Unmittelbare Drittwirkung der Rundfunkfreiheit? 254
aa) Grundsätzliche unmittelbare Drittwirkung der Grundrechte 254
(1) Lehre von der unmittelbaren Drittwirkung der Grundrechte 255
(2) Ablehnung der Lehre von der unmittelbaren Drittwirkung 256
bb) Keine unmittelbare Drittwirkung der Rundfunkfreiheit 257
b) Ausstrahlungswirkung der Rundfunkfreiheit 258
aa) Lehre von der mittelbaren Drittwirkung der Grundrechte 259
bb) Die Ausstrahlungswirkung der Rundfunkfreiheit in das Privatrecht 262
(1) Die Ausstrahlungswirkung als Transformator der Rundfunkfreiheit in das Privatrecht 262
(2) Reichweite der Ausstrahlungswirkung der Rundfunkfreiheit 262
(a) Unzulässiger Eingriff in Grundrechte des Veranstalters aufgrund der Ausstrahlungswirkung? 263
(b) Die Ausstrahlungswirkung als Legitimationsgrundlage zum Eingriff in Veranstalterrechte 264
(3) Einbruchstellen der Rundfunkfreiheit in das Privatrecht zur Begründung eines Berichterstattungsanspruchs 267
(a) Die Rundfunkfreiheit als sonstiges Recht im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB 267
(b) Das Berichterstattungsverbot als Verstoß gegen Treu und Glauben 269
(c) § 138 Abs. 1 BGB als Einbruchstelle der Rundfunkfreiheit 273
(d) § 826 BGB als Medium der Rundfunkfreiheit 278
(aa) Kontrahierungszwang wegen Verstoßes gegen das Kartellrecht? 280
(bb) § 826 BGB als Einbruchstelle der Ausstrahlungswirkung 282
(aaa) Kein Kontrahierungszwang wegen öffentlicher Subventionierung 285
(bbb) Kein Kontrahierungszwang wegen Monopolstellung des Sportveranstalters 285
(ccc) Die Ausstrahlungswirkung der Rundfunkfreiheit als Anknüpfungspunkt der Sittenwidrigkeit 286
(4) Inhalt und Reichweite des Kontrahierungszwangs 288
(a) Reichweite der Ausstrahlungswirkung der Rundfunkfreiheit bei der Sportberichterstattung 288
(aa) Sportberichterstattung als bloße Unterhaltung der Öffentlichkeit 289
(bb) Berichterstattung über Sportveranstaltung mehr als bloße Unterhaltung 290
(cc) Reichweite der Rundfunkfreiheit abhängig vom Charakter der Sportberichterstattung 292
(b) Vergleich mit Presse- und Fernsehberichterstattung 293
(aa) Presseberichterstattung 293
(bb) Fernsehberichterstattung 294
(c) Hörfunkberichterstattung 296
(aa) Von der Hörfunkberichterstattung beeinträchtigte Grundrechte des Sportveranstalters 297
(aaa) Grundrechtsbeeinträchtigung im Hinblick auf die vom Sportveranstalter ausgeübte Tätigkeit 297
(α) Beeinträchtigung von Art. 12 Abs. 1 GG bei berufsmäßig durchgeführten Sportveranstaltungen 297
(αα) Berufsfreiheit 297
(ββ) Schutz auch der Privatautonomie des Sportveranstalters über Art. 12 Abs. 1 GG 302
(β) Beeinträchtigung von Art. 2 Abs. 1 GG bei nicht berufsmäßig durchgeführten Sportveranstaltungen 304
(bbb) Sonstige von der Hörfunkberichterstattung beeinträchtigte Grundrechte 305
(α) Eigentumsgarantie 305
(β) Unverletzlichkeit der Wohnung 308
(γ) Rundfunkfreiheit 311
(bb) Bedeutung der Rundfunkfreiheit bei Hörfunkübertragungen 312
(cc) Abwägungsergebnisse 314
(aaa) Hörfunkübertragung von Sportveranstaltungen als frei zulässige Berichterstattungsform 315
(bbb) Keine Veränderung der einfachgesetzlichen Rechtslage durch das Verfassungsrecht 317
(ccc) Begrenzte Reichweite der Rundfunkfreiheit 319
(α) Keine frei zulässige und unentgeltliche Hörfunkberichterstattung 319
(β) „Radiokurzberichterstattungsrecht" als Ausfluss der Rundfunkfreiheit 322
III. Die Schaffung eines Radiokurzberichterstattungsrechts als Aufgabe des Gesetzgebers 328
1. Die grundrechtlichen Schutzpflichten als Ausgangspunkt einer gesetzlichen Regelung 329
2. Das gesetzliche Radiokurzberichterstattungsrecht als Ausgestaltung der Rundfunkfreiheit 331
Schlussbetrachtung und Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse 334
A. Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse 334
B. Schlussbetrachtung und Ausblick 336
Literaturverzeichnis 338
Sachverzeichnis 360