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Rastätter, M. (2004). Der Einfluss des § 14 HeimG auf Verfügungen von Todes wegen. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51285-0
Rastätter, Myriam. Der Einfluss des § 14 HeimG auf Verfügungen von Todes wegen. Duncker & Humblot, 2004. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51285-0
Rastätter, M (2004): Der Einfluss des § 14 HeimG auf Verfügungen von Todes wegen, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-51285-0

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Der Einfluss des § 14 HeimG auf Verfügungen von Todes wegen

Rastätter, Myriam

Schriften zum Bürgerlichen Recht, Vol. 286

(2004)

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Abstract

Die praktisch relevante Frage, inwieweit Heimbewohner im Hinblick auf § 14 HeimG wirksam zugunsten von Heimbediensteten oder von Heimträgern Verfügungen von Todes wegen treffen können, steht im Zentrum dieser Untersuchung. Dargestellt werden zuerst die allgemeinen Anwendungsvoraussetzungen des § 14 HeimG. Den Schwerpunkt der Arbeit bildet dann die Frage der Anwendbarkeit der Vorschrift auf testamentarische Verfügungen.

Die Autorin spricht sich dafür aus, § 14 HeimG nur dann anzuwenden, wenn der Bedachte vor dem Tod des Erblassers Kenntnis vom Inhalt der Verfügung erlangt hatte und der Erblasser selbst um diese Kenntnis des Bedachten wusste. Bei der Anwendung des § 14 HeimG auf Erbverträge müsse danach differenziert werden, ob der Begünstigte Vertragspartner oder nur begünstigter »Dritter« ist. Im weiteren wird untersucht, ob § 14 HeimG auch auf deutsche Bewohner ausländischer Heime und auf Pflege- und Betreuungsverhältnisse außerhalb des Heimbereichs anwendbar ist.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Einleitung 13
§ 1 Gesetzliche Ausgangslage 16
I. Zielsetzungen des HeimG 16
II. Regelungsgehalt und Schutzzweck des § 14 HeimG 17
§ 2 Allgemeine Anwendungsvoraussetzungen des § 14 HeimG 21
I. Räumlicher Anwendungsbereich 21
1. Heimbegriff 21
2. Abgrenzung zu anderen Pflege- und Betreuungskonzepten 26
a) Wohngemeinschaften 27
b) Häusliche Pflege 28
c) Einrichtungen des Betreuten Wohnens 29
II. Persönlicher Anwendungsbereich 33
1. Verbotsadressaten 33
a) Heimträger 33
b) Heimbedienstete 33
2. Geschützter Personenkreis 35
a) Heimbewohner 35
b) Heimbewerber 36
III. Sachlicher Anwendungsbereich 38
1. Verbotene Zuwendung 38
a) Zugunsten des Trägers gemäß § 14 Abs. 1 HeimG 38
b) Zugunsten des Heimpersonals gemäß § 14 Abs. 5 HeimG 39
2. Untersagte Handlung 43
3. Ausnahmen vom Verbot 44
a) Geringwertige Aufmerksamkeiten 44
b) Vorherige Genehmigungsmöglichkeit 45
§ 3 Zivilrechtliche Relevanz eines Verstoßes gegen § 14 HeimG 47
I. § 14 HeimG als Verbotsgesetz im Sinne des § 134 BGB 47
1. Verbotsgesetz nach § 134 BGB 48
a) Abgrenzung anhand des Wortlauts 49
b) Abgrenzung anhand der Anzahl der Verbotsadressaten 49
c) Abgrenzung anhand des Sachgebiets 50
d) Abgrenzung anhand des Schutzzwecks der Norm 51
2. Rechtsfolge eines Verstoßes 52
II. Besonderheiten bei Verfügungen von Todes wegen? 52
§ 4 Anwendbarkeit des § 14 HeimG auf testamentarische Verfügungen 55
I. Grundsätzliche Anwendbarkeit auf letztwillige Verfügungen 55
1. Wortlaut und Entstehungsgeschichte 55
2. Einbeziehung zum Schutz der Vermögensdispositionsfreiheit der Heimbewohner 55
3. Einbeziehung zum Schutz des Heimfriedens 56
II. Testamentarische Zuwendung als „geldwerte Leistung" 57
III. Erfordernis des Versprechen- oder Gewährenlassens 59
1. Sich versprechen lassen 59
2. Sich gewähren lassen 60
a) Ausgangsproblematik 60
b) Unterschiedliche Lösungsansätze 61
aa) Lebzeitiges Einvernehmen oder lebzeitige Kenntnis 61
bb) Annahme der Erbschaft 61
cc) Anfall der Erbschaft 62
c) Stellungnahme 63
aa) Auslegung anhand des Wortlauts 63
bb) Teleologische Auslegung 65
(1) Verfolgung der mit der Vorschrift verfolgten Schutzzwecke 65
(2) Gefahr übermäßiger Einschränkung der Testierfreiheit 68
(3) Schutz der letztwilligen Verfügungsfreiheit durch Einholung einer vorherigen Genehmigung? 70
cc) Auslegung anhand verfassungsrechtlicher Prinzipien 72
dd) Ergebnis 76
d) Einzelheiten zum Erfordernis des Einvernehmens bzw. der Kenntnis des Bedachten auf der Grundlage der h.M. 76
aa) Einvernehmen im Sinne korrespondierender Willenserklärungen 76
bb) Bloße Kenntnis des Bedachten von der Zuwendung 77
cc) Kenntnis von der Kenntnis 78
dd) Eigene Stellungnahme 79
e) Kenntniszurechnung 82
3. Probleme bei der praktischen Anwendung der Ergebnisse 85
a) Umkehr der materiellen Beweislast durch tatsächliche Vermutung der Kenntnis 88
b) Beweiserleichterung durch Reduzierung des Beweismaßes 89
c) Eigene Stellungnahme 90
4. Alternativen de lege ferenda? 94
§ 5 Die Anwendbarkeit des § 14 HeimG auf Erbverträge 97
I. Besonderheiten des Erbvertrages 97
II. Bedachter ist Vertragspartner 98
1. Geldwerte Leistung i.S.d. § 14 HeimG 98
2. Sich versprechen bzw. sich gewähren lassen 99
III. Bedachter ist „Dritter" 100
1. Geldwerte Leistung i.S.d. § 14 HeimG 100
2. Sich versprechen bzw. sich gewähren lassen 100
§ 6 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Gesetzeswidrigkeit 102
I. Grundsatz 102
II. Erfüllung des Tatbestandes nach Errichtung der Verfügung 104
1. Testament 105
a) „sich gewähren lassen" 105
b) Zusammenhang zwischen testamentarischer Zuwendung und heimvertraglichen Leistungen 107
2. Erbvertrag 107
a) „sich gewähren lassen" 107
b) Zusammenhang zwischen erbvertraglicher Zuwendung und heimvertraglichen Leistungen 109
§ 7 Geltung des § 14 HeimG in Fällen mit Auslandsberührung 110
I. Geltung für deutsche Staatsangehörige in ausländischen Heimen? 110
II. Geltung für ausländische Bewohner inländischer Heime? 112
§ 8 Ausdehnung des Anwendungsbereichs der Vorschrift 114
I. Anwendung auf Zuwendungen zugunsten nahe stehender Dritter? 114
II. Anwendung außerhalb des Heimbereichs? 118
Zusammenfassung 124
Literaturverzeichnis 126
Sachwortverzeichnis 131