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Die mitgliedstaatliche Durchführung von EG-Richtlinien

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Nettesheim, M. (1999). Die mitgliedstaatliche Durchführung von EG-Richtlinien. Eine Untersuchung am Beispiel der Luftqualitätsrahmenrichtlinie. Hrsg. vom Umweltbundesamt. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-49630-3
Nettesheim, Martin. Die mitgliedstaatliche Durchführung von EG-Richtlinien: Eine Untersuchung am Beispiel der Luftqualitätsrahmenrichtlinie. Hrsg. vom Umweltbundesamt. Duncker & Humblot, 1999. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-49630-3
Nettesheim, M (1999): Die mitgliedstaatliche Durchführung von EG-Richtlinien: Eine Untersuchung am Beispiel der Luftqualitätsrahmenrichtlinie. Hrsg. vom Umweltbundesamt, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-49630-3

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Die mitgliedstaatliche Durchführung von EG-Richtlinien

Eine Untersuchung am Beispiel der Luftqualitätsrahmenrichtlinie. Hrsg. vom Umweltbundesamt

Nettesheim, Martin

(1999)

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Abstract

Die EG-Richtlinie ist der wohl ungewöhnlichste Rechtsquellentypus des Integrationsverbandes. Richtlinien ermöglichen rechtliche Steuerung durch Rechtsangleichung und Rechtsvereinheitlichung, ohne allerdings den Mitgliedstaaten die Regelungszuständigkeit zu nehmen. Die Richtlinie ist überstaatliche Rechtsnorm, aber auf Entfaltung ihrer Normativität durch staatliche Rechtsetzung angelegt. Keine der anderen Handlungsformen erweist sich aus rechtswissenschaftlicher Sicht als so problembeladen wie die Richtlinie.

Trotz einer inzwischen reichhaltigen Rechtsprechung des $aEuGH$z und trotz vielfältiger wissenschaftlicher Bemühungen sind die normativen Gehalte der Richtlinienbestimmungen noch immer nicht in allen Facetten fixiert. Schwierigkeiten ergeben sich zum einen bei der Feststellung jener Regeln, mit denen eine Richtlinienbestimmung auf mitgliedstaatliche Umsetzungsverstöße reagiert (unmittelbare Wirksamkeit und mitgliedstaatliche Haftung). Unklarheiten und Probleme bestehen zum anderen aber auch, was die Feststellung des genauen Gehaltes der mitgliedstaatlichen Pflichten bei der Umsetzung einer Richtlinie angeht. Nur zu häufig läßt sich dem Wortlaut der Richtlinienbestimmungen nicht eindeutig entnehmen, wie genau der Rechtszustand auszusehen hat, den die Mitgliedstaaten aufgrund ihrer Umsetzungsverpflichtung zu schaffen und zu erhalten haben. In diesem Fall müssen Konkretisierungsregeln zu Anwendung gebracht werden, mit denen sich der umzusetzende Inhalt einer Richtlinienbestimmung bestimmen läßt. Obwohl Unionsorgane und Mitgliedstaaten inzwischen auf einen reichhaltigen Erfahrungsschatz zurückgreifen können - am 1. Januar 1996 waren alleine ungefähr 1250 Richtlinien in Kraft -, fehlt es hier immer noch an hinreichender Klarheit. Die Feststellung des konkreten Gehalts mitgliedstaatlicher Umsetzungspflichten erweist sich häufig als zweifelsbeladen. Hieran haben auch die Urteile des $aEuGH$z nichts ändern können, die dieser in den letzten Jahren zum Problem mitgliedstaatlicher Umsetzungspflichten gefällt hat. Weiterhin bestehen dogmatische Grauzonen, deren Vermessung noch zu erfolgen hat.

Es ist das Anliegen dieser rechtsdogmatischen Studie, sich dieser Aufgabe zu stellen. Als exemplarisches Beispiel sollen dabei Bestimmungen der Luftreinhalterahmenrichtlinie dienen. Untersucht werden soll der Umsetzungsbedarf, der sich in der $aersten Umsetzungsphase$z dieser Richtlinie ergibt.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Inhaltsverzeichnis 5
Einleitung 9
Erster Teil: Mitgliedstaatliche Primärpflichten 15
A. Durchführungspflichten 18
I. Umsetzungspflichten 18
1. Die Pflicht zur Umsetzung der sachlich-inhaltlichen Gehalte 20
a) Das Regelungsziel: Rechtsänderungen allgemeinverbindlicher Natur 22
b) Das Regelungsziel: Behördliche Handlungen oder Unterlassungen 24
2. Die Struktur der nationalen Umsetzungsnorm 31
a) Die Rechtsbindung des Adressaten 31
b) Die Berechtigung einzelner zur Einforderung der pflichtigen Handlung 36
aa) Die Individualberechtigung 37
bb) Der Kreis der zu berechtigenden einzelnen 38
(1) Die qualifizierte Förderung schutzwürdiger Individualinteressen 41
(a) Schutzfähigkeit und -würdigkeit von Individualinteressen 43
(b) Qualifizierte Förderung 49
(2) Individualberechtigung jenseits individueller Interessiertheit? 52
c) Die unionsrechtskonforme Interpretation der Umsetzungsbestimmung 55
d) Die Ausgestaltung der Gerichtschutzansprüche 56
aa) Das Gebot der Gewährleistung effektiven Rechtschutzes 57
bb) Beeinträchtigungsverbote 58
3. Die Bestimmtheit des nationalen Umsetzungsrechts 62
4. Fälle fehlenden Umsetzungsbedarfs 65
5. Individualansprüche auf Umsetzung? 69
II. Kooperationspflichten 69
III. Bewehrungspflichten? 71
1. Die Bewehrung der Anwendung nationalen Umsetzungsrechts 72
2. Die Bewehrung unionsrechtlicher Durchführungspflichten 75
B. Anwendungspflichten 76
Zweiter Teil: Sekundärpflichten im Falle eines Umsetzungsverstoßes 77
A. Überblick 77
B. Die unmittelbare Wirksamkeit von Richtlinienbestimmungen 79
I. Die Begründung unmittelbar wirksamer Verhaltenspflichten 81
1. Der Adressatenkreis 81
2. Die inhaltlichen Anforderungen 84
a) Die inhaltliche Unbedingtheit 86
b) Die hinreichende Bestimmtheit 88
II. Die unmittelbar-subjektive Berechtigung 89
Dritter Teil: Der Durchführungsbedarf der Richtlinie 96/62/EG in der ersten Umsetzungsphase 96
A. Einführung 96
B. Einzelbetrachtung der Richtlinienbestimmungen 98
I. Art. 1 der Richtlinie 98
II. Art. 2 der Richtlinie 98
III. Art. 3 Satz 1 der Richtlinie 100
1. Sachliche Inhalte 101
a) Pflicht zur Begründung subjektiver Rechte des einzelnen? 101
b) Mitgliedstaatliche „Benennungspflichten“ 101
c) Die Gehalte des Art. 3 Satz 1 107
d) Die Adressaten der Pflicht 119
2. Der mitgliedstaatliche Handlungsbedarf 122
IV. Art. 3 Satz 2 der Richtlinie 125
1. Sachliche Inhalte 125
a) Pflicht zur Begründung subjektiver Rechte des einzelnen? 125
b) Der Adressat der Übermittlungs- und Veröffentlichungspflicht 130
c) Der Zeitpunkt des Übermittlungs- und Veröffentlichungsgebots 131
d) Der Inhalt der Übermittlung und Veröffentlichung 134
2. Der mitgliedstaatliche Handlungsbedarf 136
V. Art. 4 der Richtlinie 136
VI. Art. 12 der Richtlinie 138
VII. Die Anhänge I–IV 139
C. Gesamtbetrachtung des Regelungstypus Rahmenrichtlinie 139
D. Die Mitteilungspflicht nach Art. 13 Abs. 2 der Richtlinie 143
I. Gegenstand der Mitteilungspflicht 143
II. Zeitpunkt der Mitteilung 144
E. Rechtsfolgen eines mitgliedstaatlichen Verstoßes 145
F. Ergebnisse des dritten Teils 146
Anhang: Die Richtlinie 96/62/EG 149
Literaturverzeichnis 166
Sachwortverzeichnis 184