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Friedrich Franz von Mayer

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Ishikawa, T. (1992). Friedrich Franz von Mayer. Begründer der »juristischen Methode« im deutschen Verwaltungsrecht. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-47489-9
Ishikawa, Toshiyuki. Friedrich Franz von Mayer: Begründer der »juristischen Methode« im deutschen Verwaltungsrecht. Duncker & Humblot, 1992. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-47489-9
Ishikawa, T (1992): Friedrich Franz von Mayer: Begründer der »juristischen Methode« im deutschen Verwaltungsrecht, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-47489-9

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Friedrich Franz von Mayer

Begründer der »juristischen Methode« im deutschen Verwaltungsrecht

Ishikawa, Toshiyuki

Tübinger Schriften zum Staats- und Verwaltungsrecht, Vol. 13

(1992)

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Abstract

Das Verwaltungsrecht stellt das jüngste Kind der Rechtswissenschaft dar. Bis es die Stellung einer selbständigen Rechts- und Lehrdisziplin erlangte, bedurfte es eines langen Entwicklungsprozesses. Der Autor beschäftigt sich in dieser Arbeit mit einem württembergischen Beamten, der in der Zeit zwischen dem Frühkonstitutionalismus und der Reichsgründung lebte und zur Verselbständigung und Verwissenschaftlichung dieses Faches einen wesentlichen Beitrag leistete. Etwa um die Mitte des 19. Jahrhunderts versuchte er über die damals übliche landesrechtliche Orientierung hinaus als erster mit einer neuen Methode, der "juristischen Methode", ein allgemeines und gemeinsam-deutsches Verwaltungsrecht zu begründen. Es handelt sich um Friedrich Franz von Mayer (1816 - 1870). Der Verfasser konnte für die Arbeit eine bisher unbekannte Autobiographie Friedrich Franz von Mayers zu Rate ziehen. So ist es also Gegenstand der Untersuchung, anhand dieser Aufzeichnung und anderer Quellen das Leben und Wirken F. F. von Mayers demjenigen wissenschaftlichen Publikum vorzustellen, das sich für die Geschichte der Verselbständigung des Verwaltungsrechts als Wissenschaft interessiert.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Geleitwort 7
Vorwort 9
Inhaltsverzeichnis 11
Abkürzungsverzeichnis 16
Einleitung 19
§ 1 Gegenstand und Aufgabe der Untersuchung 19
§ 2 Bisheriger Forschungsstand 22
§ 3 Methode und Plan der Darstellung 27
Kapitel 1: F.F. Mayer und seine Zeit 31
§ 4 „Notizen aus meinem Lebensgang“ 31
1. Vorbemerkungen 31
2. Herkunft 33
3. Das Königreich Württemberg und der Verfassungskampf 35
a) F.F. Mayer als Geschichtsschreiber 35
b) Der Verfassungskampf 1815–1819 36
c) Besonderheiten der württembergischen Verfassungsurkunde von 1819 38
§ 5 Vom Schreiberinzipienten zum Regiminalstudium 43
1. Das Schreiberwesen in Württemberg 43
2. Die staatswirtschaftliche Fakultät an der Universität Tübingen 47
3. Der „Staatswirt“ im Vormärz 51
§ 6 F.F. Mayers Entwicklung zum Verwaltungsrechtswissenschaftler 58
1. Vorbemerkung 58
2. F.F. Mayers Tätigkeit als Oberamtmann im Jahre 1848 63
3. Von Neckarsulm nach Göppingen 66
§ 7 Bis zu seinem Tode 70
1. Die Erhebung in den Personaladel 70
2. Eine „ausgebrannte Phantasie“? 73
Kapitel 2: F.F. Mayers System des Verwaltungsrechts 75
§ 8 Ausgangspunkt der Untersuchung 75
1. F.F. Mayer im Spiegel der Literatur 75
a) Gesetzmäßigkeit der Verwaltung 76
b) Subjektives öffentliches Recht 76
c) Begriff des öffentlichen Rechts 77
d) Besondere Form des Verwaltungshandelns 77
e) Ermessensausübung der Verwaltung und ihre Grenzen 78
f) Begriff der Anstalt 80
g) Lehre vom sog. beliehenen Unternehmer 81
2. Mängel der „F.F. Mayer-Forschung“ 82
§ 9 Staat und Staatszwecke 83
1. Der Staat als Organismus 84
2. Der Staat als Rechtssubjekt 87
3. Der Rechtsstaat 88
4. Staatszwecke 90
5. Zusammenfassung 92
§ 10 Das Rechtsverständnis F.F. Mayers 92
1. Die „Rechtskreise“ der Einzelnen 93
2. Privates und öffentliches Recht 94
3. Subjektives öffentliches Recht 97
4. Einfaches Interesse, rechtliches Interesse und subjektives Recht des Einzelnen 101
5. Zusammenfassung 103
§ 11 Verwaltung und Justiz 103
1. F.F. Mayers Verständnis der Gewaltenteilung 103
2. Der Begriff der Verwaltung 105
3. F.F. Mayers Begriff der „Rechtsprechung“ 108
4. Das Unterscheidungsmerkmal von Justiz und Verwaltung 110
5. Zusammenfassung 111
§ 12 Die Verselbständigung des Verwaltungsrechts als Wissenschaft 112
1. Vorgeschichte 112
2. K.H.L. Hoffmanns Forderung aus dem Jahre 1844 113
3. F.F. Mayers Methode des Verwaltungsrechts 116
4. Zusammenfassung 120
§ 13 F.F. Mayers System des Verwaltungsrechts 121
1. Der Aufbau seines Systems 121
2. Handlungsformen der Verwaltung 125
a) Die rechtliche Einteilung von Verwaltungshandlungen 125
b) Der „Verwaltungsact“ 128
c) Die Kontrolle der Verwaltungshandlungen 130
d) Das Verwaltungsermessen und seine Grenzen 133
3. Das System des materiellen Verwaltungsrechts 133
a) Die Einteilung der öffentlichen Rechtsbeziehungen 133
b) Das Staatsverwaltungsrecht 135
aa) Die Grundlage des Rechtsverhältnisses 136
bb) Die unmittelbaren Beziehungen der Einzelnen zum Staat (das „Mitwirkungsrecht“) 137
cc) Das Verwaltungsrecht der Polizei 141
dd) Das Recht der „Staatspflege“ 148
c) Das Gemeindeverwaltungsrecht 154
aa) Der Begriff der Gemeinde 155
bb) Das Verhältnis der Gemeinde zum Staat 157
cc) Das Verhältnis der Gemeinde zu anderen öffentlichen Körperschaften 158
dd) Das Verhältnis der Gemeinde zu den Einzelnen 158
d) Das Recht der „Staatshaftung“ 160
aa) Die Expropriation und die Entschädigung 160
bb) Ein umfassendes Rechtsinstitut der „Staatshaftung“? 162
4. Das System des formellen Verwaltungsrechts 164
a) F.F. Mayers Vorstellung zur Einrichtung der Verwaltungsrechtsprechung 164
b) Streitige und reine Verwaltungssachen 165
c) Das Ziel der streitigen Verwaltungssachen 166
d) Grundsätze des Verfahrens der Verwaltungsstreitsachen 167
aa) Subjekt des Verfahrens 167
bb) Quellen der Entscheidung 168
cc) Arten der Verwaltungsstreitsachen 169
dd) Verfahrensgrundsätze der Verwaltungstreitsachen 170
ee) Entscheidungen und Rechtsmittel 172
e) Zusammenfassender Überblick über das formelle Verwaltungsrecht F.F. Mayers 174
Kapitel 3: Schlußbetrachtung 176
§ 14 Das wissenschaftliche Verdienst F.F. Mayers 176
1. Die Systembildung und ihre Methode 176
a) Ziele der Systembildung 176
b) Die Methode F.F. Mayers 177
c) Ein allgemeiner Teil des Verwaltungsrechts? 180
2. Die Verwaltung und das Verwaltungsrecht 182
a) Die Bestimmung des Verwaltungsbegriffs 182
b) Die Verwaltung als Gesetzesvollzieherin und als Wächterin der öffentlichen Interessen 184
c) Arten der öffentlichen Verwaltung 185
aa) Die Dreiteilung des Verwaltungshandelns 185
bb) Anerkennung einer leistenden Verwaltung? 185
cc) Die Einordnung des Verwaltungshandelns nach seinen Rechtsformen 188
dd) Der Begriff des „Verwaltungsactes“ 188
d) Das Verwaltungsrecht als ein System 190
3. Das Rechtsstaatsprinzip 191
a) Die Herrschaft des Rechts 191
b) Die Anerkennung eines subjektiven öffentlichen Rechts 192
c) Das Fehlen des sog. besonderen Gewaltverhältnisses 195
d) Der „verfahrensmäßige“ Gedanke bei F.F. Mayer 196
e) Die Durchsetzung des Rechtsstaatsprinzips in den Verwaltungsstreitsachen 198
4. Die Bedingungen für die Entwicklung der Verwaltungsrechtswissenschaft F.F. Mayers 200
a) Die persönliche Lage 200
b) Der Einfluß des süddeutschen Konstitutionalismus 203
c) Die hochentwickelte Administrativjustiz in Württemberg 204
d) Zusammenfassung 207
§ 15 Grenzen der Verwaltungsrechtswissenschaft F.F. Mayers 208
1. Die methodische Frage 208
2. Einzelne Rechtsinstitute 210
a) Die Bestimmung des Verwaltungsbegriffs 210
b) Das Recht der Polizeiverwaltung 211
c) Das Verwaltungsrecht der Staatspflege 211
d) Die Staatshaftung 212
e) Das Gemeindeverwaltungsrecht 212
f) Die Grundsätze der Verwaltungsrechtsprechung 212
g) Sonstiges 214
3. Schlußwort 214
Anhang I: Die rezipierte juristische Methode des Verwaltungsrechts in Japan 217
Anhang II: „Notizen aus meinem Lebensgang“ von F.F. Mayer 227
Quellen- und Schrifttumsverzeichnis 254