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Henke, H. (1989). Die sog. Relativität des Schuldverhältnisses. Wie relativ ist eigentlich das Band zwischen Gläubiger und Schuldner?. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-46774-7
Henke, Horst-Eberhard. Die sog. Relativität des Schuldverhältnisses: Wie relativ ist eigentlich das Band zwischen Gläubiger und Schuldner?. Duncker & Humblot, 1989. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-46774-7
Henke, H (1989): Die sog. Relativität des Schuldverhältnisses: Wie relativ ist eigentlich das Band zwischen Gläubiger und Schuldner?, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-46774-7

Format

Die sog. Relativität des Schuldverhältnisses

Wie relativ ist eigentlich das Band zwischen Gläubiger und Schuldner?

Henke, Horst-Eberhard

Schriften zum Bürgerlichen Recht, Vol. 121

(1989)

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Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
I. Vorbemerkung 9
II. Die sog. Relativität des Schuldverhältnisses: Begriff und beispielhafte Verdeutlichung 11
1. Begriffliche Bestimmung der „Relativität“ 11
2. Über die Wahl des richtigen Ausgangspunkts: Wie der Begriff der „Relativität“ heute zu bilden ist 14
3. Beispielhafte Verdeutlichung des Begriffs der „Relativität“ 15
III. Wie sich die Relativität des Schuldverhältnisses im einzelnen auswirkt 24
1. Der nur „bestimmbare“ Gläubiger: Eine ernsthafte oder trügerische Erweiterung des Schuldbandes? 24
2. Die Relativität des Schuldverhältnisses auf der Seite der Verpflichtung 28
a) Die Beschränkung der Gläubigerrechte auf den Vertragsschuldner kraft der isolierenden Betrachtungweise des Schuldrechts 28
b) Die Erstreckung der Schuldnerpflichten kraft einer die Schuldverhältnisse verknüpfenden Betrachtungsweise 30
3. Die Relatitivät auf der Seite der Berechtigung 34
a) Alteri stipulari nemo potest – Niemand kann sich Leistungen zugunsten eines Dritten versprechen lassen: Welchen richtigen Kern enthält diese Aussage heute noch? 34
b) Die Erstreckung der Gläubigerrechte durch Verknüpfung von Lebens- und Rechtsverhältnissen 34
4. „Exceptio ex iure tertii non datur: Die Einrede aus dem Rechtsverhältnis zu einem Dritten ist unzulässig“ – Regel und Ausnahme 45
a) Die Regel 45
b) Die Ausnahme 49
c) Die Zulässigkeit der „Einrede aus fremden Recht“ kraft der Verknüpfung der Rechtsverhältnisse 52
d) Die Zulässigkeit der „Exceptio ex iure tertii“ kraft gesetzlicher Gestattung und kraft des Grundsatzes von „Treu und Glauben“ 53
e) „Exceptio ex iure tertii non datur“: Wo liegt bei einer vernünftig-sachlichen Abwehr von Ansprüchen die Regel, wo die Ausnahme? 58
5. Der Vertragsübergang im Miet-, Pacht- und Arbeitsrecht – eine erweiterte „exceptio ex iure tertii“ 59
6. Der Schutz des Schuldbandes gegen Eingriffe Dritter in begrifflicher und wertender Betrachtungsweise 64
a) Kann das Schuldverhältnis überhaupt von einem Außenstehenden „verletzt“ werden? 64
b) Der gezielte Angriff auf das Schuldverhältnis als „vorsätzliche, sittenwidrige Schädigung“ im Sinne des § 826 67
c) Die vorsätzliche, sittenwidrige Handlungsweise des Außenstehenden und ihr Zusammenhang mit dem verletzten Schuldband 70
IV. Die Relativität des Schuldverhältnisses: Herrschaft und Auflösung, Stärke und Schwäche des Trennungsdenkens 72
1. Die Zwei-Personen-Beziehung als Grundmuster des bürgerlichen Rechts und des Zivilprozesses 72
2. Der Begriff der „Relativität“ des Schuldverhältnisses 76
a) Der Kern der Relativität: die persönliche Beziehung zwischen Gläubiger und Schuldner 76
b) Die Erweiterungen der Relativität 77
c) Der Begriff der Relativität – heute 79
3. Die „industrielle Revolution“, die „sozialen Bindungen“ und die „gesteigerte Sensibilität zwischenmenschlicher Beziehungen“: Welche Kräfte weiten das Schuldband? 81
a) Von der Wertlosigkeit der „sozialen Motive“ und anderer Schlagworte 81
b) Das empfindlicher gewordene Rechtsgefühl als Grund für die Erweiterungen des Schuldbandes 82
4. Die Abkehr von der Relativität 84
V. Begriffliche Arbeit 90
Wichtigstes Schrifttum 97