Widerstandsrecht und Konfessionskonflikt
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Widerstandsrecht und Konfessionskonflikt
Notwehr und Gemeiner Mann im deutsch-britischen Vergleich 1530-1669
Schriften zur Europäischen Rechts- und Verfassungsgeschichte, Vol. 27
(1999)
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Abstract
Wurde im Alten Reich durch den Augsburger Religionsfrieden von 1555 der weiteren Entwicklung widerstandsrechtlicher Argumente die Spitze genommen? Die Studie nimmt dieses Problem zum einen durch die Konzentration auf die Frage der Not- und Gegenwehr, zum anderen durch den systematischen Vergleich mit England und Schottland, zwei vermeintlichen Mutterländern der Radikalisierung widerstandsrechtlicher Argumente zu einem modernen Naturrecht, auf. Nach einem einleitenden Überblick zur Geschichte der Historiographie des Widerstandsrechts von Ranke bis in die Gegenwart wird im zweiten Teil für das Reich die konzeptionelle Ausdifferenzierung der Konzepte strafrechtlicher Notwehr, reichsständischen Widerstandsrechts und naturrechtlicher Gegenwehr zwischen 1530 und dem ersten Drittel des 17. Jahrhunderts verfolgt. Das Naturrecht der Gegenwehr wurde dabei den sich entwickelnden Territorien, nicht jedoch als fürstlichen Landesherrschaften, sondern als $aVaterländern$z der Gläubigen und als Herrschaft des Rechts, zugesprochen. Die emphatische Aufforderung zur Verteidigung der Landesgesetze als Pflicht aller »cives patriae amantes« über die konfessionelle Trennlinie zwischen Reformierten und Lutheranern und die unterschiedlichsten verfassungsrechtlichen Entwürfe der Zeit hinweg wurde auch von Landständen im Konflikt mit ihrer Landesobrigkeit rezipiert. Im letzten Teil wurde die Rezeption dieser Argumente in Schottland und England um die Mitte des 16. Jahrhunderts und erneut seit den 1620er Jahren verfolgt. Die Sicht von einem vermeintlichen Gegensatz lutherischer Obrigkeitshörigkeit im Reich gegenüber calvinistischem Widerstandswillen in England und Schottland ist kaum haltbar.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 7 | ||
Inhalt | 11 | ||
A. Widerstandsrecht und die Frage nach der Entstehung des neuzeitlichen Gemeinwesens | 13 | ||
I. Gemeiner Mann und ständische Gesellschaft im Spiegel des Widerstandsrechts | 13 | ||
II. Die Geschichte des Widerstandsrechts und die politischen Auseinandersetzungen des 19. und frühen 20. Jahrhunderts | 26 | ||
B. Notwehr und Widerstandsrecht im Heiligen Römischen Reich, 1530–1664 | 51 | ||
I. Notwehr und Gemeiner Mann in den Rechtfertigungsschriften der Anhänger des Augsburger Bekenntnisses, 1530–1562 | 51 | ||
II. Widerstandsrecht und Notwehrrecht zwischen 1614 und 1664 | 71 | ||
C. Notwehr und Widerstandsrecht in den Königreichen England und Schottland, 1553–1669 | 98 | ||
I. Notwehr und Gemeiner Mann in den englischen Konfessionskonflikten, 1553–1657 | 98 | ||
II. Die Notwehr des Gemeinwesens und des Gläubigen im Königreich Schottland, 1560–1669 | 130 | ||
Schluß: Konfessionelle Erfahrungsgemeinschaften, monarchische Herrschaft und Notwehr: Duell zwischen „Herrschaft“ und „Genossenschaft“ oder Krise des „monarchischen Republikanismus“? | 148 | ||
Quellen- und Literaturverzeichnis | 167 | ||
Personen- und Sachregister | 188 |