Verfassungsrechtliche Fragen der Richterwahl
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Verfassungsrechtliche Fragen der Richterwahl
Zu den Möglichkeiten und Grenzen der Bildung von Richterwahlausschüssen
Münsterische Beiträge zur Rechtswissenschaft, Vol. 116
(1998)
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Abstract
Da der Gerichtsbarkeit im heutigen Gemeinwesen eine außerordentlich große Bedeutung zukommt, muß der Auswahl der Richter höchste Aufmerksamkeit geschenkt werden. Insbesondere kommt es darauf an, wem die Personalauswahl obliegt. In den Bundesländern erfolgt die Auswahl der Richter teils ausschließlich durch die Landesregierung oder bestimmte Minister, teils entscheiden die genannten Instanzen im Einvernehmen mit einem Richterwahlausschuß. Die Schrift geht der in der Praxis akut gewordenen Frage nach, ob es zulässig ist, die Auswahl der Richter einem Parlamentsausschuß zu übertragen. Dies wirft grundsätzliche Fragen der Gewaltenteilung im Verhältnis von Legislative und Exekutive auf, die im einzelnen näher untersucht werden. Der Verfasser kommt zu dem Ergebnis, daß einem Richterwahlausschuß auf Landesebene nach dem Grundgesetz höchstens das gleiche Entscheidungsgewicht wie dem »Justizminister« zukommen darf. Es ist somit nicht zulässig, Richterwahlausschüsse einzurichten, die in der Lage sind, den Justizminister zu überstimmen. Zudem steht in Nordrhein-Westfalen die Landesverfassung einer Parlamentarisierung der Richterwahl entgegen, weil die Auswahl der Richter allein der »Landesregierung« obliegt. Soll der Regierung die Entscheidung über die Personalauswahl der Richter genommen und einem aus Parlamentariern zusammengesetzten Richterwahlausschuß übertragen werden, müßten zuvor sowohl das Grundgesetz als auch die Landesverfassung geändert werden.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 5 | ||
Inhaltsverzeichnis | 7 | ||
A. Gegenstand der Untersuchung | 11 | ||
I. Problemstellung | 11 | ||
II. Gang der Untersuchung | 13 | ||
III. Terminologie | 14 | ||
B. Die sich aus Art. 98 Abs. 4 GG ergebenden Grenzen für die Errichtung und Ausgestaltung von Richterwahlausschüssen der Länder | 15 | ||
I. Die Bindung der Länder an das in Art. 98 Abs. 4 GG vorgesehene Verfahren | 15 | ||
1. Die Darstellung des Meinungsstandes | 15 | ||
2. Die Auslegung des Art. 98 Abs. 4 GG | 17 | ||
a) Der Wortlaut der Bestimmung | 17 | ||
b) Die Entstehungsgeschichte des Art. 98 Abs. 4 GG | 18 | ||
aa) Der Gang der Verhandlungen im Parlamentarischen Rat | 18 | ||
bb) Die Würdigung der parlamentarischen Beratungen | 23 | ||
c) Die systematische Stellung des Art. 98 Abs. 4 GG | 27 | ||
aa) Die Stellung des Art. 98 Abs. 4 GG im IX. Abschnitt des Grundgesetzes | 27 | ||
bb) Art. 98 Abs. 4 GG und Gewaltenteilungsprinzip | 28 | ||
(1) Die Geltung des im Grundgesetz geregelten Gewaltenteilungsprinzips in den Ländern | 29 | ||
(2) Der Bindungsgehalt des Gewaltenteilungsprinzips | 30 | ||
(a) Der bloße Prinzipiencharakter der Gewaltenteilung | 30 | ||
(b) Der positive Gehalt des Gewaltenteilungsprinzips | 32 | ||
(aa) Die normative Verbindlichkeit des Prinzips | 32 | ||
(bb) Allgemeine Umschreibungen des dem Gewaltenteilungsprinzip zukommenden Bindungsgehalts | 33 | ||
(cc) Die grundsätzliche Vollzugshoheit und Personalhoheit der Exekutive im organisatorischen Sinne | 35 | ||
(3) Folgerungen für die Auslegung des Art. 98 Abs. 4 GG | 39 | ||
cc) Art. 98 Abs. 4 GG und Bundesstaatsprinzip | 39 | ||
dd) Art. 98 Abs. 4 GG und Demokratieprinzip | 40 | ||
ee) Art. 98 Abs. 4 GG und Rechtsstaatsprinzip | 43 | ||
c) Ergebnis | 43 | ||
II. Der Bindungsgehalt im einzelnen | 44 | ||
1. Die angesprochenen Richter | 44 | ||
2. Die “Anstellung” von Richtern als Bezugspunkt der Mitwirkungsbefugnisse des Richterwahlausschusses | 46 | ||
3. Der Landesjustizminister als Entscheidungsträger | 49 | ||
4. Die Zusammensetzung des Richterwahlausschusses | 52 | ||
5. Das Erfordernis einer gemeinsamen Entscheidung | 54 | ||
III. Ergebnis | 55 | ||
C. Die sich aus der Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen ergebenden Grenzen für die Errichtung von Richterwahlausschüssen durch Landesgesetz | 56 | ||
I. Die Bindung des Landesgesetzgebers an die Landesverfassung | 56 | ||
II. Die Vereinbarkeit einer Einführung der Richterwahl durch einfaches Landesgesetz mit Art. 58 LV NW | 57 | ||
1. Die Geltung des Art. 58 LV NW für die Ernennung von Richtern im Landesdienst | 58 | ||
a) Der Wortlaut der Bestimmung | 58 | ||
b) Die Entstehungsgeschichte des Art. 58 LV NW | 60 | ||
c) Verfassungssystematik | 62 | ||
d) Ergebnis | 63 | ||
2. Der Umfang des Ernennungsrechts der Landesregierung nach Art. 58 LV NW | 63 | ||
a) Der Wortlaut der Bestimmung | 63 | ||
b) Die Entstehungsgeschichte des Art. 58 LV NW | 64 | ||
c) Verfassungssystematik | 65 | ||
d) Ergebnis | 67 | ||
3. Die Zulässigkeit einer Übertragung der Regierungsbefugnisse auf andere Stellen durch einfaches Landesgesetz | 67 | ||
a) Der Wortlaut des Art. 58 Satz 2 LV NW | 67 | ||
b) Die Entstehungsgeschichte der Vorschrift | 68 | ||
c) Das Recht der Landesregierung zur Übertragung ihrer Befugnisse auf den Landesgesetzgeber | 72 | ||
4. Ergebnis | 73 | ||
III. Die Vereinbarkeit der Einführung einer Richterwahl durch einfaches Landesgesetz mit Art. 3 Abs. 2 LV NW | 73 | ||
D. Die notwendigen Verfassungsänderungen zum Zwecke der Einführung einer Richterwahl in Nordrhein-Westfalen | 75 | ||
E. Zur Zulässigkeit der Einsetzung eines Parlamentsausschusses zum Zwecke der Abgabe von Empfehlungen für die Ernennung von Richtern | 77 | ||
I. Die Vereinbarkeit mit Art. 98 Abs. 4 GG | 77 | ||
II. Die Vereinbarkeit mit Art. 58 LV NW | 78 | ||
III. Die Vereinbarkeit mit dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit | 79 | ||
IV. Ergebnis | 80 | ||
F. Zusammenfassung der Ergebnisse | 81 | ||
Literaturverzeichnis | 83 | ||
Stichwortverzeichnis | 90 |