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Verfassungsrechtliche Fragen der Richterwahl

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Ehlers, D. (1998). Verfassungsrechtliche Fragen der Richterwahl. Zu den Möglichkeiten und Grenzen der Bildung von Richterwahlausschüssen. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-49401-9
Ehlers, Dirk. Verfassungsrechtliche Fragen der Richterwahl: Zu den Möglichkeiten und Grenzen der Bildung von Richterwahlausschüssen. Duncker & Humblot, 1998. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-49401-9
Ehlers, D (1998): Verfassungsrechtliche Fragen der Richterwahl: Zu den Möglichkeiten und Grenzen der Bildung von Richterwahlausschüssen, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-49401-9

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Verfassungsrechtliche Fragen der Richterwahl

Zu den Möglichkeiten und Grenzen der Bildung von Richterwahlausschüssen

Ehlers, Dirk

Münsterische Beiträge zur Rechtswissenschaft, Vol. 116

(1998)

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Abstract

Da der Gerichtsbarkeit im heutigen Gemeinwesen eine außerordentlich große Bedeutung zukommt, muß der Auswahl der Richter höchste Aufmerksamkeit geschenkt werden. Insbesondere kommt es darauf an, wem die Personalauswahl obliegt. In den Bundesländern erfolgt die Auswahl der Richter teils ausschließlich durch die Landesregierung oder bestimmte Minister, teils entscheiden die genannten Instanzen im Einvernehmen mit einem Richterwahlausschuß. Die Schrift geht der in der Praxis akut gewordenen Frage nach, ob es zulässig ist, die Auswahl der Richter einem Parlamentsausschuß zu übertragen. Dies wirft grundsätzliche Fragen der Gewaltenteilung im Verhältnis von Legislative und Exekutive auf, die im einzelnen näher untersucht werden. Der Verfasser kommt zu dem Ergebnis, daß einem Richterwahlausschuß auf Landesebene nach dem Grundgesetz höchstens das gleiche Entscheidungsgewicht wie dem »Justizminister« zukommen darf. Es ist somit nicht zulässig, Richterwahlausschüsse einzurichten, die in der Lage sind, den Justizminister zu überstimmen. Zudem steht in Nordrhein-Westfalen die Landesverfassung einer Parlamentarisierung der Richterwahl entgegen, weil die Auswahl der Richter allein der »Landesregierung« obliegt. Soll der Regierung die Entscheidung über die Personalauswahl der Richter genommen und einem aus Parlamentariern zusammengesetzten Richterwahlausschuß übertragen werden, müßten zuvor sowohl das Grundgesetz als auch die Landesverfassung geändert werden.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
A. Gegenstand der Untersuchung 11
I. Problemstellung 11
II. Gang der Untersuchung 13
III. Terminologie 14
B. Die sich aus Art. 98 Abs. 4 GG ergebenden Grenzen für die Errichtung und Ausgestaltung von Richterwahlausschüssen der Länder 15
I. Die Bindung der Länder an das in Art. 98 Abs. 4 GG vorgesehene Verfahren 15
1. Die Darstellung des Meinungsstandes 15
2. Die Auslegung des Art. 98 Abs. 4 GG 17
a) Der Wortlaut der Bestimmung 17
b) Die Entstehungsgeschichte des Art. 98 Abs. 4 GG 18
aa) Der Gang der Verhandlungen im Parlamentarischen Rat 18
bb) Die Würdigung der parlamentarischen Beratungen 23
c) Die systematische Stellung des Art. 98 Abs. 4 GG 27
aa) Die Stellung des Art. 98 Abs. 4 GG im IX. Abschnitt des Grundgesetzes 27
bb) Art. 98 Abs. 4 GG und Gewaltenteilungsprinzip 28
(1) Die Geltung des im Grundgesetz geregelten Gewaltenteilungsprinzips in den Ländern 29
(2) Der Bindungsgehalt des Gewaltenteilungsprinzips 30
(a) Der bloße Prinzipiencharakter der Gewaltenteilung 30
(b) Der positive Gehalt des Gewaltenteilungsprinzips 32
(aa) Die normative Verbindlichkeit des Prinzips 32
(bb) Allgemeine Umschreibungen des dem Gewaltenteilungsprinzip zukommenden Bindungsgehalts 33
(cc) Die grundsätzliche Vollzugshoheit und Personalhoheit der Exekutive im organisatorischen Sinne 35
(3) Folgerungen für die Auslegung des Art. 98 Abs. 4 GG 39
cc) Art. 98 Abs. 4 GG und Bundesstaatsprinzip 39
dd) Art. 98 Abs. 4 GG und Demokratieprinzip 40
ee) Art. 98 Abs. 4 GG und Rechtsstaatsprinzip 43
c) Ergebnis 43
II. Der Bindungsgehalt im einzelnen 44
1. Die angesprochenen Richter 44
2. Die “Anstellung” von Richtern als Bezugspunkt der Mitwirkungsbefugnisse des Richterwahlausschusses 46
3. Der Landesjustizminister als Entscheidungsträger 49
4. Die Zusammensetzung des Richterwahlausschusses 52
5. Das Erfordernis einer gemeinsamen Entscheidung 54
III. Ergebnis 55
C. Die sich aus der Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen ergebenden Grenzen für die Errichtung von Richterwahlausschüssen durch Landesgesetz 56
I. Die Bindung des Landesgesetzgebers an die Landesverfassung 56
II. Die Vereinbarkeit einer Einführung der Richterwahl durch einfaches Landesgesetz mit Art. 58 LV NW 57
1. Die Geltung des Art. 58 LV NW für die Ernennung von Richtern im Landesdienst 58
a) Der Wortlaut der Bestimmung 58
b) Die Entstehungsgeschichte des Art. 58 LV NW 60
c) Verfassungssystematik 62
d) Ergebnis 63
2. Der Umfang des Ernennungsrechts der Landesregierung nach Art. 58 LV NW 63
a) Der Wortlaut der Bestimmung 63
b) Die Entstehungsgeschichte des Art. 58 LV NW 64
c) Verfassungssystematik 65
d) Ergebnis 67
3. Die Zulässigkeit einer Übertragung der Regierungsbefugnisse auf andere Stellen durch einfaches Landesgesetz 67
a) Der Wortlaut des Art. 58 Satz 2 LV NW 67
b) Die Entstehungsgeschichte der Vorschrift 68
c) Das Recht der Landesregierung zur Übertragung ihrer Befugnisse auf den Landesgesetzgeber 72
4. Ergebnis 73
III. Die Vereinbarkeit der Einführung einer Richterwahl durch einfaches Landesgesetz mit Art. 3 Abs. 2 LV NW 73
D. Die notwendigen Verfassungsänderungen zum Zwecke der Einführung einer Richterwahl in Nordrhein-Westfalen 75
E. Zur Zulässigkeit der Einsetzung eines Parlamentsausschusses zum Zwecke der Abgabe von Empfehlungen für die Ernennung von Richtern 77
I. Die Vereinbarkeit mit Art. 98 Abs. 4 GG 77
II. Die Vereinbarkeit mit Art. 58 LV NW 78
III. Die Vereinbarkeit mit dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit 79
IV. Ergebnis 80
F. Zusammenfassung der Ergebnisse 81
Literaturverzeichnis 83
Stichwortverzeichnis 90