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Zur »Relativität der Rechtsbegriffe« in strafrechtlichen Tatbeständen

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Demko, D. (2002). Zur »Relativität der Rechtsbegriffe« in strafrechtlichen Tatbeständen. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50551-7
Demko, Daniela. Zur »Relativität der Rechtsbegriffe« in strafrechtlichen Tatbeständen. Duncker & Humblot, 2002. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50551-7
Demko, D (2002): Zur »Relativität der Rechtsbegriffe« in strafrechtlichen Tatbeständen, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-50551-7

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Zur »Relativität der Rechtsbegriffe« in strafrechtlichen Tatbeständen

Demko, Daniela

Schriften zum Strafrecht, Vol. 132

(2002)

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Abstract

Die Vielzahl der juristischen Auslegungsstreitigkeiten, in denen es darum geht, ob einem wortlautidentischen Begriff in verschiedenen Rechtsnormen notwendig dieselbe Bedeutung zukommen muß oder auch ein jeweils anderer Sinngehalt möglich oder geboten ist, zeigt auf, welche wichtige Rolle der Relativität der Rechtsbegriffe nicht nur in der alltäglichen Sprachverwendung, sondern gerade auch in der juristischen Fachsprache zukommt. Ziel der Arbeit ist es, neben der Darstellung der verschiedenen Erklärungsansätze zur "Relativität" die untrennbare Beziehung der "Relativität" zur Problematik des "Verhältnisses von Wort und Begriff" und zur "Zusammenhangsbedingtheit" und "Kontextbezogenheit" der Rechtsbegriffe aufzuzeigen.

Nach Darlegungen zur allgemeinen Hermeneutik als notwendige Basis der juristischen Auslegung schließt die Autorin eine Untersuchung der juristischen Auslegungscanones an, in deren Rahmen der enge Zusammenhang zwischen der teleologischen Begriffsbildung, der "Relativität" und der "Einheit der Rechtsordnung" sowie die Problematik der "Wortlautgrenze" ausführlich erörtert wird. Unter Zugrundelegung des Vorranges des teleologischen Kontextfaktors, der die "Relativität der Rechtsbegriffe" als eine normzweckspezifische Bedeutungsverschiedenheit erscheinen läßt, folgt anhand einzelner, in verschiedenen Rechtsnormen des StGB und Nebenstrafgesetzen vorkommender Begriffe eine kritische Untersuchung zum Umgang der Rechtsprechung und -lehre mit dem Begriffsrelativismus.

Table of Contents

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Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
A. Allgemeiner Teil 13
I. Die Lehre von der „Relativität der Rechtsbegriffe“ – Erklärungsansätze und Definitionen 13
II. Die Beziehung der „Relativität der Rechtsbegriffe“ zu dem Problem des „Verhältnisses von Wort und Begriff“ 35
1. Aufbau eines Zeichens aus Ausdrucks- und Inhaltsseite 35
2. Bedeutung von „Wort“ und „Begriff“ 42
a) Sinngehalt der Ausdrücke „Wort“ und „Begriff“ 42
b) Die Lehre vom sogenannten „Zeichendreieck der Semiotik“ und die Theorie von der „Intension und Extension“ 50
c) Die Lehre vom „Begriffskern und Begriffshof“ 54
d) Nebensinn und Gefühlswert eines Wortes 61
III. Die Beziehung der „Relativität der Rechtsbegriffe“ zu dem Problem der „Zusammenhangsbedingtheit“ und „Kontextbezogenheit“ der Rechtsbegriffe 64
1. Abhängigkeit eines Rechtsbegriffs vom übergeordneten Kontext 64
2. Verhältnis der Lehre von der „Zusammenhangsbedingtheit“ der Rechtsbegriffe zu der Lehre vom „hermeneutischen Zirkel“ und dem „Vorverständnis“ 87
3. Der „Kontext im weitesten Sinne“ als Zusammenfassung verschiedener „Kontexte im engeren Sinne“ und deren Wechselbezüglichkeit zu den Interpretations-„Methoden“ 95
IV. Die allgemeine Hermeneutik als Ausgangsbasis der juristischen Auslegung 105
V. Die juristische Auslegung und ihre Auslegungscanones 117
1. Grammatikalische Auslegung 117
2. Systematische Auslegung 121
3. Historische Auslegung 126
4. Teleologische Auslegung 133
a) Die Zweck- und Wertinterpretation im Recht 133
b) Die spezielle Ausprägung des Zweck-Gedankens im Strafrecht 145
c) Der Zusammenhang zwischen der „teleologischen Begriffsbildung“, der „Relativität der Rechtsbegriffe“ und der „Einheit der Rechtsordnung“ 153
5. Das Verhältnis der Auslegungscanones zueinander 161
a) Bestehen eines Rangverhältnisses zwischen den Auslegungscanones 161
b) Das „subjektive“ Element als irrationaler Auslegungsfaktor 170
6. Grenzen der juristischen Auslegung: Wortlautgrenze und strafrechtliches Analogieverbot 174
B. Besonderer Teil 190
I. Zu dem Begriff „Gemeinschaftlich“ in §§ 176a Abs. 1 Nr. 2, 177 Abs. 2 Nr. 2, 179 Abs. 4 Nr. 2, 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB n.F. und § 25 Abs. 2 StGB 190
II. Zu dem Begriff „Wegnahme“ in §§ 242, 289, 168, 274 Abs. 1 Nr. 3 StGB, § 17 Abs. 2 Nr. 1c UWG 211
1. „Wegnahme“ im Sinne des § 242 StGB 212
2. „Wegnahme“ im Sinne des § 289 StGB 214
3. „Wegnahme“ im Sinne des § 168 StGB 233
4. „Wegnahme“ im Sinne des § 274 Abs. 1 Nr. 3 StGB 236
5. „Wegnahme“ im Sinne des § 17 Abs. 2 Nr. 1c UWG 237
III. Zu dem Begriff „Ingebrauchnahme“ in § 248b StGB und § 290 StGB 239
1. „Ingebrauchnahme“ im Sinne des § 290 StGB 239
2. „Ingebrauchnahme“ im Sinn des § 248 b StGB 242
IV. Zu dem Begriff „Bestimmen“ in §§ 26, 174 Abs. 2 Nr. 2, 176 Abs. 2, 3 Nr. 2, 179 Abs. 2, 180 Abs. 2, 3, 180b Abs. 1, 2 Nr. 2, 181 Abs. 1 Nr. 1, 216 Abs. 1 StGB, 30a Abs. 2 Nr. 1 BtMG 261
V. Zu dem Begriff „Waffe“ in §§ 113 II 2 Nr. 1, 121 III 2 Nr. 2, 125 a 2 Nr. 2, 177 III Nr. 1, 177 IV Nr. 1, 224 I Nr. 2, 244 I Nr. 1a, 250 I Nr. 1a, 250 II Nr. 1, 2 und dem Begriff „gefährliches Werkzeug“ in §§ 177 III Nr. 1, 177 IV Nr. 1, 224 I Nr. 2, 244 I Nr. 1a, 250 I Nr. 1a, 250 II Nr. 1 StGB 276
1. „Waffe“ und „gefährliches Werkzeug“ im Sinne des § 224 I Nr. 2 StGB n. F. 278
2. „Waffe“ im Sinne der §§ 113 II S. 2 Nr. 1, 121 III S. 2 Nr. 2, 125 a S. 2 Nr. 2 StGB 282
3. „Waffe“ und „gefährliches Werkzeug“ im Sinne der §§ 177 III Nr. 1, IV Nr. 1 StGB n.F., 244 I Nr. 1a StGB n.F., 250 I Nr. 1a, II Nr. 1, 2 StGB n. F. 284
C. Zusammenfassung 321
Literaturverzeichnis 326
Sachwortverzeichnis 338