Das Prinzip der Analogie als juristische Methode
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Langhein, A. (1992). Das Prinzip der Analogie als juristische Methode. Ein Beitrag zur Geschichte der methodologischen Grundlagenforschung vom ausgehenden 18. bis zum 20. Jahrhundert. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-47299-4
Langhein, A. W. Heinrich. Das Prinzip der Analogie als juristische Methode: Ein Beitrag zur Geschichte der methodologischen Grundlagenforschung vom ausgehenden 18. bis zum 20. Jahrhundert. Duncker & Humblot, 1992. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-47299-4
Langhein, A (1992): Das Prinzip der Analogie als juristische Methode: Ein Beitrag zur Geschichte der methodologischen Grundlagenforschung vom ausgehenden 18. bis zum 20. Jahrhundert, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-47299-4
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Das Prinzip der Analogie als juristische Methode
Ein Beitrag zur Geschichte der methodologischen Grundlagenforschung vom ausgehenden 18. bis zum 20. Jahrhundert
Hamburger Rechtsstudien, Vol. 82
(1992)
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Book Details
Pricing
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 5 | ||
Inhaltsverzeichnis | 7 | ||
Abkürzungsverzeichnis | 11 | ||
Einführung | 13 | ||
Erster Teil: Grundlagen | 15 | ||
I. Allgemeines | 15 | ||
II. Grundzüge der klassischen Lehre zur Analogie | 16 | ||
1. Die Lehre von der Induktion | 16 | ||
a) Die unvollständige Induktion | 19 | ||
b) Die vollständige Induktion | 20 | ||
2. Die Lehre von der Analogie | 22 | ||
3. Zusammenfassung | 31 | ||
Zweiter Teil: Die Juristischen Lehren zum Analogieverfahren | 33 | ||
Erster Abschnitt: Das ausgehende 18. Jahrhundert | 33 | ||
I. Das induktive Schlußverfahren als juristische Ausprägung der Analogie | 33 | ||
1. Die Absicht des Gesetzgebers als Grundlage der Analogie bei Schnaubert | 33 | ||
2. Die Analogie als Mittel zur Findung allgemeiner Rechtsgrundsätze bei Tafìnger | 34 | ||
3. Die Analogie als induktives Schlußverfahren und als Umkehrschluß bei Glück | 36 | ||
II. Analogie als dem Natur- und Völkerrecht innewohnender „reiner Ähnlichkeitsschluß" | 38 | ||
1. Analogie als „Reiner Ähnlichkeitsschluß" und als Umkehrschluß bei Geisler | 38 | ||
2. Die Rechts- und Gesetzesanalogie als „reiner Ähnlichkeitsschluß" aus dem Geist des Gesetzes bei Grolman | 40 | ||
III. Die grammatisch unvollständige Induktion als Analogie bei Kleinschrod | 42 | ||
Zweiter Abschnitt: Das 19. Jahrhundert | 46 | ||
I. Analogie als induktiv-deduktives Doppelverfahren im Rahmen der klassischen Lehre | 46 | ||
1. Die moralische und physische Analogie bei Globig | 46 | ||
2. Böcking | 50 | ||
II. Analogie als reines induktives Schlußverfahren juristischer Ausprägung | 51 | ||
1. Die vom Gesetzgeber gedachte Vorgabe des Rechts als Grundlage des Analogieverfahrens | 51 | ||
a) Gönner | 52 | ||
b) Der Wille des Gesetzgebers als Maßstab der Analogie — Jordan | 52 | ||
c) Der Wahrscheinlichkeitscharakter im Analogieverfahren bei Brinz | 54 | ||
d) Der Richter als Gedankenträger des Gesetzgebers — Thibaut | 56 | ||
e) Vangerow in der Nachfolge von Thibaut | 59 | ||
f) Die Übernahme der Methodenlehre Thibauts durch Windscheid | 61 | ||
g) Analogie als Überschreitung des gesetzgeberischen Willens auf der Grundlage der Wesensgleichheit — Regelsberger | 62 | ||
2. Das vorgegebene naturrechtlich-idealistische Prinzip als Grundlage des Analogieverfahrens | 64 | ||
a) Der analogisch reine „Ähnlichkeitsschluß" als indirekte und induktive Anwendung einer positiven Norm — Ulrich | 64 | ||
b) Die in der Rechtswissenschaft verkörperte Rechtswahrheit als axiomatische Grundlage des Rechts — Puchta | 69 | ||
c) Die Anwendung eines „Prinzips" als Analogie — Thöl | 70 | ||
d) Goldschmidts eklektizistischer Methodenansatz im Recht | 73 | ||
e) Merkel als ein Begründer der „modernen Lückentheorie" und ihres Zusammenhangs mit der Analogie | 76 | ||
f) Binding | 78 | ||
III. Analogie als induktives Schlußverfahren und als reiner „Ähnlichkeitsschluß" | 80 | ||
1. Das gesetzte Recht als Grundlage des Analogieverfahrens | 80 | ||
a) Feuerbachs strenge Unterscheidung von der Ursache und der Existenz des positiven Rechts | 81 | ||
b) Der historisch gewachsene RechtsstofF als Kernpunkt des Analogieverfahrens bei Savigny | 87 | ||
c) Der reine „Ähnlichkeitsschluß" als Analogie in der von Kierulff ausgeprägten Art | 95 | ||
d) Mühlenbruch | 99 | ||
2. Das menschlich konkrete Lebensverhältnis als Grundlage der Analogie bei Jhering | 100 | ||
3. Das gesetzte Recht und die Natur der Sache als Grundlage des Analogieverfahrens bei Wächter | 104 | ||
a) Allgemeine Grundlagen | 104 | ||
b) Das Analogieverfahren Wächters im Strafrecht | 105 | ||
c) Das Analogieverfahren Wächters im Zivilrecht | 109 | ||
IV. Die Bestimmung der Reichweite des Rechts durch Bergbohm | 113 | ||
Dritter Abschnitt: Das 20. Jahrhundert | 117 | ||
I. Die Lücke im Gesetz oder im Recht | 117 | ||
1. Zitelmanns Lehre vom „allgemeinen negativen Satz" | 117 | ||
2. Kelsens Auffassung über „Lücken" im Recht | 119 | ||
3. Würdigung | 120 | ||
II. Die Überleitung der klassischen Analogielehre in den juristischen Bereich | 123 | ||
1. Der Ansatz zu einer Überführung der klassischen Logik in den Bereich der Rechtslehre durch Rudolf Stammler | 123 | ||
2. Die Einfuhrung der formalen Logik für die juristische Methodenlehre durch Klug | 129 | ||
III. Analogie als Findung des gesetzlichen Grundgedankens oder des Prinzips über die unvollständige Induktion | 135 | ||
1. Der „Standpunkt" des Gesetzgebers als generaler Rechtssatz einer unvollständigen Induktion — Herrfardt | 135 | ||
2. Der „gemeinsame Grundgedanke" als Anhaltspunkt des unvollständigen Induktionsverfahrens — Sauer | 137 | ||
3. Die „Gleichheit des Grundes" als Maßstab für analoge Rechtsanwendung — Nawiasky | 139 | ||
4. Der induktiv ermittelte Gesetzeszweck als Grundlage zur Regelung ungeregelter Fälle — Bartolomeyczik | 141 | ||
5. Die analoge Rechtsanwendung als Wirksamwerden von gesetzlichen Prinzipien — Enneccerus — Nipperdey | 143 | ||
6. Der Grundgedanke des Gesetzes als Kernpunkt des Analogieverfahrens bei Heller | 147 | ||
IV. Juristische Analogie als unvollständige Induktion zur Findung eines gesetzlichen Prinzips und als Ähnlichkeitsschluß | 152 | ||
1. Die analoge Rechtsanwendung als Prinzip von Ursache und Wirkung — von Tuhr | 152 | ||
2. Die Herausarbeitung der Analogie als „Ähnlichkeitsschluß" und als unvollständige Induktion — Larenz | 154 | ||
3. Die gleichzeitige Feststellung und Ausfüllung von Lücken mit Hilfe der Analogie — Canaris | 161 | ||
V. Die juristische Analogie als Gleichheit der Interessenlage und als konsequente Verfolgung gesetzlicher Zweckrichtung | 167 | ||
1. Die bezugslose „Gleichheit der Interessenlage" im Analogieverständnis Hecks | 167 | ||
2. Wüstendörfers Analogieverständnis als Annäherung an eine Induktion | 172 | ||
3. Rümelin | 175 | ||
VI. Der gesetzliche Subsumtionsvorgang verstanden als Analogiemethode | 177 | ||
1. Die normierte „Zweckrichtung" als Auslegungsmaßstab einer Norm anstelle des Analogieverfahrens — Sax | 177 | ||
2. Analogie als Angleichung von Gesetzesnorm und Lebenssachverhalt über das Denken aus der „Natur der Sache" und dem Typus — Kaufmann | 186 | ||
VII. Die subjektive Vorbewertung eines Rechtsfalles als juristische Analogie — Esser | 198 | ||
Dritter Teil: Historisch-kritische Einordnung der Analogieverfahren | 203 | ||
I. Die Suche nach dem „Gedanken", der „Absicht" und dem Geist — „ratio legis" — des Gesetzgebers als Maßstab zur Regelung ungeregelter Fälle | 204 | ||
II. Die Erfassung eines generalen Satzes mittelst der unvollständigen Induktion aus „Tatbestand", „Volksgeist" und „konkretem Lebensverhältnis" | 210 | ||
III. Sonderwege zur Handhabung der Juristischen Analogie" im 20. Jahrhundert | 211 | ||
1. Die „lnteressenjurisprudenz" als Wegbereiter der „Wertungsjurisprudenz" | 211 | ||
2. Die Gesetzliche Subsumtion als Analogie | 212 | ||
IV. Die versuchte Überführung der klassischen Analogielehre in den juristischen Bereich | 213 | ||
V. Ergebnis | 215 | ||
VI. Ausblick | 216 | ||
Literaturverzeichnis | 220 | ||
Stichwortverzeichnis | 231 |