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Langhein, A. (1992). Das Prinzip der Analogie als juristische Methode. Ein Beitrag zur Geschichte der methodologischen Grundlagenforschung vom ausgehenden 18. bis zum 20. Jahrhundert. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-47299-4
Langhein, A. W. Heinrich. Das Prinzip der Analogie als juristische Methode: Ein Beitrag zur Geschichte der methodologischen Grundlagenforschung vom ausgehenden 18. bis zum 20. Jahrhundert. Duncker & Humblot, 1992. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-47299-4
Langhein, A (1992): Das Prinzip der Analogie als juristische Methode: Ein Beitrag zur Geschichte der methodologischen Grundlagenforschung vom ausgehenden 18. bis zum 20. Jahrhundert, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-47299-4

Format

Das Prinzip der Analogie als juristische Methode

Ein Beitrag zur Geschichte der methodologischen Grundlagenforschung vom ausgehenden 18. bis zum 20. Jahrhundert

Langhein, A. W. Heinrich

Hamburger Rechtsstudien, Vol. 82

(1992)

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Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Abkürzungsverzeichnis 11
Einführung 13
Erster Teil: Grundlagen 15
I. Allgemeines 15
II. Grundzüge der klassischen Lehre zur Analogie 16
1. Die Lehre von der Induktion 16
a) Die unvollständige Induktion 19
b) Die vollständige Induktion 20
2. Die Lehre von der Analogie 22
3. Zusammenfassung 31
Zweiter Teil: Die Juristischen Lehren zum Analogieverfahren 33
Erster Abschnitt: Das ausgehende 18. Jahrhundert 33
I. Das induktive Schlußverfahren als juristische Ausprägung der Analogie 33
1. Die Absicht des Gesetzgebers als Grundlage der Analogie bei Schnaubert 33
2. Die Analogie als Mittel zur Findung allgemeiner Rechtsgrundsätze bei Tafìnger 34
3. Die Analogie als induktives Schlußverfahren und als Umkehrschluß bei Glück 36
II. Analogie als dem Natur- und Völkerrecht innewohnender „reiner Ähnlichkeitsschluß" 38
1. Analogie als „Reiner Ähnlichkeitsschluß" und als Umkehrschluß bei Geisler 38
2. Die Rechts- und Gesetzesanalogie als „reiner Ähnlichkeitsschluß" aus dem Geist des Gesetzes bei Grolman 40
III. Die grammatisch unvollständige Induktion als Analogie bei Kleinschrod 42
Zweiter Abschnitt: Das 19. Jahrhundert 46
I. Analogie als induktiv-deduktives Doppelverfahren im Rahmen der klassischen Lehre 46
1. Die moralische und physische Analogie bei Globig 46
2. Böcking 50
II. Analogie als reines induktives Schlußverfahren juristischer Ausprägung 51
1. Die vom Gesetzgeber gedachte Vorgabe des Rechts als Grundlage des Analogieverfahrens 51
a) Gönner 52
b) Der Wille des Gesetzgebers als Maßstab der Analogie — Jordan 52
c) Der Wahrscheinlichkeitscharakter im Analogieverfahren bei Brinz 54
d) Der Richter als Gedankenträger des Gesetzgebers — Thibaut 56
e) Vangerow in der Nachfolge von Thibaut 59
f) Die Übernahme der Methodenlehre Thibauts durch Windscheid 61
g) Analogie als Überschreitung des gesetzgeberischen Willens auf der Grundlage der Wesensgleichheit — Regelsberger 62
2. Das vorgegebene naturrechtlich-idealistische Prinzip als Grundlage des Analogieverfahrens 64
a) Der analogisch reine „Ähnlichkeitsschluß" als indirekte und induktive Anwendung einer positiven Norm — Ulrich 64
b) Die in der Rechtswissenschaft verkörperte Rechtswahrheit als axiomatische Grundlage des Rechts — Puchta 69
c) Die Anwendung eines „Prinzips" als Analogie — Thöl 70
d) Goldschmidts eklektizistischer Methodenansatz im Recht 73
e) Merkel als ein Begründer der „modernen Lückentheorie" und ihres Zusammenhangs mit der Analogie 76
f) Binding 78
III. Analogie als induktives Schlußverfahren und als reiner „Ähnlichkeitsschluß" 80
1. Das gesetzte Recht als Grundlage des Analogieverfahrens 80
a) Feuerbachs strenge Unterscheidung von der Ursache und der Existenz des positiven Rechts 81
b) Der historisch gewachsene RechtsstofF als Kernpunkt des Analogieverfahrens bei Savigny 87
c) Der reine „Ähnlichkeitsschluß" als Analogie in der von Kierulff ausgeprägten Art 95
d) Mühlenbruch 99
2. Das menschlich konkrete Lebensverhältnis als Grundlage der Analogie bei Jhering 100
3. Das gesetzte Recht und die Natur der Sache als Grundlage des Analogieverfahrens bei Wächter 104
a) Allgemeine Grundlagen 104
b) Das Analogieverfahren Wächters im Strafrecht 105
c) Das Analogieverfahren Wächters im Zivilrecht 109
IV. Die Bestimmung der Reichweite des Rechts durch Bergbohm 113
Dritter Abschnitt: Das 20. Jahrhundert 117
I. Die Lücke im Gesetz oder im Recht 117
1. Zitelmanns Lehre vom „allgemeinen negativen Satz" 117
2. Kelsens Auffassung über „Lücken" im Recht 119
3. Würdigung 120
II. Die Überleitung der klassischen Analogielehre in den juristischen Bereich 123
1. Der Ansatz zu einer Überführung der klassischen Logik in den Bereich der Rechtslehre durch Rudolf Stammler 123
2. Die Einfuhrung der formalen Logik für die juristische Methodenlehre durch Klug 129
III. Analogie als Findung des gesetzlichen Grundgedankens oder des Prinzips über die unvollständige Induktion 135
1. Der „Standpunkt" des Gesetzgebers als generaler Rechtssatz einer unvollständigen Induktion — Herrfardt 135
2. Der „gemeinsame Grundgedanke" als Anhaltspunkt des unvollständigen Induktionsverfahrens — Sauer 137
3. Die „Gleichheit des Grundes" als Maßstab für analoge Rechtsanwendung — Nawiasky 139
4. Der induktiv ermittelte Gesetzeszweck als Grundlage zur Regelung ungeregelter Fälle — Bartolomeyczik 141
5. Die analoge Rechtsanwendung als Wirksamwerden von gesetzlichen Prinzipien — Enneccerus — Nipperdey 143
6. Der Grundgedanke des Gesetzes als Kernpunkt des Analogieverfahrens bei Heller 147
IV. Juristische Analogie als unvollständige Induktion zur Findung eines gesetzlichen Prinzips und als Ähnlichkeitsschluß 152
1. Die analoge Rechtsanwendung als Prinzip von Ursache und Wirkung — von Tuhr 152
2. Die Herausarbeitung der Analogie als „Ähnlichkeitsschluß" und als unvollständige Induktion — Larenz 154
3. Die gleichzeitige Feststellung und Ausfüllung von Lücken mit Hilfe der Analogie — Canaris 161
V. Die juristische Analogie als Gleichheit der Interessenlage und als konsequente Verfolgung gesetzlicher Zweckrichtung 167
1. Die bezugslose „Gleichheit der Interessenlage" im Analogieverständnis Hecks 167
2. Wüstendörfers Analogieverständnis als Annäherung an eine Induktion 172
3. Rümelin 175
VI. Der gesetzliche Subsumtionsvorgang verstanden als Analogiemethode 177
1. Die normierte „Zweckrichtung" als Auslegungsmaßstab einer Norm anstelle des Analogieverfahrens — Sax 177
2. Analogie als Angleichung von Gesetzesnorm und Lebenssachverhalt über das Denken aus der „Natur der Sache" und dem Typus — Kaufmann 186
VII. Die subjektive Vorbewertung eines Rechtsfalles als juristische Analogie — Esser 198
Dritter Teil: Historisch-kritische Einordnung der Analogieverfahren 203
I. Die Suche nach dem „Gedanken", der „Absicht" und dem Geist — „ratio legis" — des Gesetzgebers als Maßstab zur Regelung ungeregelter Fälle 204
II. Die Erfassung eines generalen Satzes mittelst der unvollständigen Induktion aus „Tatbestand", „Volksgeist" und „konkretem Lebensverhältnis" 210
III. Sonderwege zur Handhabung der Juristischen Analogie" im 20. Jahrhundert 211
1. Die „lnteressenjurisprudenz" als Wegbereiter der „Wertungsjurisprudenz" 211
2. Die Gesetzliche Subsumtion als Analogie 212
IV. Die versuchte Überführung der klassischen Analogielehre in den juristischen Bereich 213
V. Ergebnis 215
VI. Ausblick 216
Literaturverzeichnis 220
Stichwortverzeichnis 231