Zur Bindung des Strafrichters an fehlerhafte behördliche Genehmigungen im Umweltstrafrecht

BOOK
Cite BOOK
Style
Format
Zur Bindung des Strafrichters an fehlerhafte behördliche Genehmigungen im Umweltstrafrecht
Kölner Kriminalwissenschaftliche Schriften, Vol. 12
(1993)
Additional Information
Book Details
Pricing
Abstract
Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität zu Köln verfügt über drei strafrechtlich und kriminologisch orientierte Institute, die insgesamt ein breites Spektrum wissenschaftlicher Forschung abdecken, von der empirischen Kriminologie über das internationale und vergleichende Strafrecht sowie das Wirtschaftsstrafrecht bis zur Strafrechtsdogmatik und -theorie. In den »Kölner Kriminalwissenschaftlichen Schriften« werden die vielfältigen Ergebnisse der Forschung in all diesen Bereichen publiziert. Die hier veröffentlichten Werke bilden in ihrer inhaltlichen Vielfalt die strafrechtliche und kriminologische Forschung auf aktuellem Stand ab, zu grundsätzlichen Problemen ebenso wie zu Einzelfragen der Rechtsanwendung. Die international renommierten Herausgeberinnen und Herausgeber der Reihe sorgen für eine gleichbleibend hohe Qualität der Bände.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 5 | ||
Inhaltsverzeichnis | 7 | ||
Abkürzungsverzeichnis | 12 | ||
Einleitung | 15 | ||
Kapitel 1: Die Verwaltungsakzessorietät des Umweltstrafrechts | 19 | ||
A. Die Verwaltungsrechtsakzessorietät | 19 | ||
B. Die Verwaltungsaktsakzessorietät | 22 | ||
I. Die Entscheidung des Gesetzgebers für ein verwaltungs(akts)akzessorisches Umweltstrafrecht | 24 | ||
II. Die Funktion der behördlichen Genehmigung im Umweltstrafrecht | 27 | ||
III. Die Einordnung der behördlichen Genehmigung in den Deliktsaufbau | 30 | ||
IV. Zwischenergebnis | 33 | ||
Kapitel 2: Die Behandlung fehlerhafter begünstigender Verwaltungsakte im Umweltstrafrecht | 34 | ||
A. Nichtige Genehmigungen | 34 | ||
B. Rechtswidrige Genehmigungen | 35 | ||
I. Die Verwaltungsverfahrensakzessorietät | 38 | ||
II. Der strafrechtliche Rechtswidrigkeitsbegriff | 41 | ||
1. Argumentation für eine Abkopplung vom Verwaltungsrecht | 41 | ||
2. Kritik an der eigenständigen strafrechtlichen Lösung | 42 | ||
a) Die Lehre von der Einheit der Rechtsordnung | 44 | ||
b) Die Aussagekraft eines am Rechtsgüterschutz orientierten Rechtmäßigkeitsbegriffes | 46 | ||
3. Zusammenfassung | 49 | ||
III. Die verwaltungsrechtsakzessorische Lösung | 49 | ||
1. Argumentation gegen die Rechtfertigungswirkung rechtswidriger Genehmigungen | 50 | ||
a) Die Einheit der Rechtsordnung | 50 | ||
b) Gründe der materiellen Gerechtigkeit | 51 | ||
c) Verfassungsrechtliche Bedenken | 51 | ||
2. Divergierende Ansichten innerhalb der Meinungsgruppe | 52 | ||
a) Anforderungen an die Rechtmäßigkeit der Genehmigung | 52 | ||
b) Differenzierung hinsichtlich der Einordnung der Genehmigung in den Deliktsaufbau | 52 | ||
c) Strafbarkeitsausschluß trotz rechtswidriger Genehmigung | 53 | ||
3. Die abweichende Auffassung der h. M. | 54 | ||
Kapitel 3: Eigene Lösung | 56 | ||
A. Gang der Untersuchung | 56 | ||
B. Das Prinzip der Einheit der Rechtsordnung | 57 | ||
I. Der Standpunkt der h. M. | 57 | ||
II. Die Gegenauffassung | 58 | ||
III. Eigene Ansicht | 60 | ||
1. Der Gedanke der materiellen Gerechtigkeit | 61 | ||
2. Der Gedanke der Rechtssicherheit | 62 | ||
3. Der Gedanke der Gewaltenteilung | 63 | ||
4. Folgerungen aus den zu beachtenden Einzelelementen des Rechtsstaatsbegriffs und deren Relevanz für die Problemlösung | 64 | ||
5. Analyse von vermeintlichen Norm- und Wertungswidersprüchen innerhalb der Rechtsordnung | 67 | ||
a) Wertungsdivergenzen des Steuerrechts zu anderen Teilrechtsordnungen | 67 | ||
b) Die Behandlung der Einwilligung im Zivil- und Strafrecht | 69 | ||
c) Die Beurteilung der Rechtswidrigkeit beim polizeilichen Schußwaffengebrauch | 70 | ||
d) Die Rechtmäßigkeit der Diensthandlung nach § 113 StGB | 71 | ||
6. Die Bedeutung des Dogmas von der Einheit der Rechtsordnung für die Auflösung von Wertungswidersprüchen | 72 | ||
IV. Zusammenfassung | 76 | ||
C. Die Übertragbarkeit der Regelung des § 43 VwVfG in das Strafrecht | 76 | ||
I. Die Geltungsgründe des § 43 VwVfG | 76 | ||
1. Rechtssicherheit und Vertrauensschutz als Geltungsgründe | 76 | ||
2. Der Verwaltungsakt als obrigkeitsstaatliches Machtmittel | 78 | ||
II. Die aus § 43 VwVfG abzuleitenden verfahrensübergreifenden Bindungswirkungen | 80 | ||
1. Die materielle Bestandskraft | 81 | ||
2. Bestandskraftunabhängige Abweichungsverbote, insbesondere die Tatbestandswirkung von Verwaltungsakten | 82 | ||
III. Die Bedeutung der Geltungsgründe des § 43 VwVfG und der daraus abgeleiteten Bindungswirkungen im Umweltstrafrecht | 84 | ||
1. Die unaufhebbare Genehmigung | 84 | ||
2. Tatbestandswirkung von rechtswidrigen Genehmigungen im Umweltstrafrecht? | 88 | ||
a) Die Verbindlichkeit des Verwaltungsakts aus verfassungsrechtlicher Sicht | 90 | ||
aa) Die Vorfragenkompetenz der Gerichte | 90 | ||
bb) Zur verfassungsrechtlichen Dimension der Lehre von der Verbindlichkeit von Verwaltungsakten | 91 | ||
cc) Verfassungsrechtliche Bedenken gegen eine Bindung des Strafrichters? | 93 | ||
b) Konsequenzen für die Prüfungskompetenz des Strafrichters | 95 | ||
3. Ergebniskontrolle: Die Übertragbarkeit des § 43 VwVfG trotz fehlender rückwirkender Aufhebungsmöglichkeit fehlerhafter Verwaltungsakte? | 99 | ||
IV. Zwischenergebnis | 101 | ||
D. Die Bindung des Strafrichters an rechtswidrige Genehmigungen im Hinblick auf die gesetzgeberische Ausgestaltung der §§ 324 ff. StGB | 101 | ||
I. Die Behandlung von Wertungsdivergenzen durch den Gesetzgeber | 101 | ||
II. Gesetzgeberische Wertungen für die Behandlung wirksamer Genehmigungen im geltenden Umweltstrafrecht | 103 | ||
1. Die Relevanz der behördlichen Genehmigung auf Tatbestandsebene | 103 | ||
2. Die durch das Merkmal „unbefugt“ vermittelte Relevanz der behördlichen Genehmigung auf Rechtfertigungsebene | 104 | ||
a) Grammatische Auslegung des Merkmals „unbefugt“ | 105 | ||
b) Systematische Auslegung | 106 | ||
c) Historische Auslegung | 109 | ||
d) Objektiv-teleologische Auslegung | 112 | ||
III. Zusammenfassung | 116 | ||
E. Weitere Argumente für die Verwaltungsaktsakzessorietät des Umweltstrafrechts | 116 | ||
F. Zu den Möglichkeiten der Berücksichtigung der fehlerhaften Genehmigung außerhalb der Unrechtsebene | 118 | ||
I. Die Aufhebung der Genehmigung als objektive Bedingung der Strafbarkeit | 118 | ||
II. Die Genehmigung als Strafausschließungsgrund | 121 | ||
G. Ergebnis | 123 | ||
Kapitel 4: Die Reichweite der Verwaltungsaktsakzessorietät | 124 | ||
A. Problemstellung | 124 | ||
B. Konzeptionen einer beschränkten Verwaltungsaktsakzessorietät | 124 | ||
I. Der Gedanke des Rechtsmißbrauchs | 124 | ||
1. Rechtsmißbrauch infolge vorwerfbarer Erlangung der Genehmigung | 125 | ||
a) Die durch Täuschung, Bedrohung oder Bestechung erlangte Genehmigung (§ 48 Abs. 2 S. 3 Nr. 1, Abs. 3 S. 2 VwVfG) | 126 | ||
b) Die aufgrund unrichtiger oder unvollständiger Angaben erwirkte Genehmigung (§ 48 Abs. 2 S. 3 Nr. 2 VwVfG) | 127 | ||
c) Positive Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis von der Rechtswidrigkeit der Genehmigung (§ 48 Abs. 2 S. 3 Nr. 3 VwVfG) | 128 | ||
d) Kollusives Zusammenwirken | 128 | ||
2. Die rechtsmißbräuchliche Ausnutzung der Genehmigung | 129 | ||
a) Verletzung von Individualrechtsgütern | 129 | ||
b) Verletzung von überindividuellen Rechtsgütern | 131 | ||
II. Das subjektive Rechtfertigungselement | 131 | ||
III. Die Beschränkung der Rechtfertigungswirkung unter dem Vorbehalt der Rücknahme der Genehmigung | 132 | ||
IV. Umfassende Nichtigkeitsgründe im Strafrecht | 132 | ||
V. Beteiligung an der Straftat des Amtsträgers | 133 | ||
VI. Keine strafrechtliche Korrektur der durch § 43 VwVfG vorgegebenen Rechtfertigungslösung | 133 | ||
C. Eigene Lösung | 134 | ||
I. Methodische Analyse der zur Einschränkung der Rechtfertigungswirkung fehlerhafter Verwaltungsakte vorgetragenen Lösungen | 134 | ||
II. Die Bedeutung des Bestimmtheitsgrundsatzes (Art. 103 Abs. 2 GG) für die Korrektur der Reichweite fehlerhafter Genehmigungen | 135 | ||
III. Die Übertragbarkeit des Rechtsmißbrauchsgedankens in das Umweltstrafrecht | 138 | ||
1. Die Bedeutung des Rechtsmißbrauchsgedankens als Korrektiv in den Teilrechtsordnungen | 138 | ||
a) Die zivilrechtliche Herkunft des Rechtsmißbrauchsgedankens | 138 | ||
b) Der Rechtsmißbrauchsgedanke im öffentlichen Recht | 139 | ||
c) Der Rechtsmißbrauchsgedanke im Strafrecht | 141 | ||
2. Die Geeignetheit des Rechtsmißbrauchsgedankens zur Einschränkung von strafrechtlichen Rechtfertigungsgründen | 142 | ||
a) Die Anwendbarkeit des Rechtsmißbrauchsgedankens auf das Notwehrrecht | 142 | ||
b) Die Anwendbarkeit des Rechtsmißbrauchsgedankens im Umweltstrafrecht | 145 | ||
aa) Die Kriterien für einen Rechtsmißbrauch im Umweltstrafrecht | 146 | ||
bb) Die Vereinbarkeit einer eingeschränkten Verwaltungsaktsakzessorietät mit den Wertungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes | 148 | ||
IV. Einschränkung der Verwaltungsaktsakzessorietät ohne Rückgriff auf den Rechtsmißbrauchsgedanken? | 154 | ||
V. Die Legalisierungswirkung der behördlichen Genehmigung im Hinblick auf die Verletzung von Individualrechtsgütern | 156 | ||
VI. Die Reichweite der Legalisierungswirkung gegenüber den Umweltgütern | 157 | ||
VII. Zusammenfassung | 161 | ||
D. Konsequenzen einer strengen Verwaltungsaktsakzessorietät in der Praxis | 162 | ||
I. Die Relevanz informellen Verwaltungshandelns | 162 | ||
II. Die Beachtlichkeit rechtswidriger, belastender Verwaltungsakte | 163 | ||
III. Die Kontrolle strafrechtlich relevanter Verwaltungsakte durch die Verwaltungsgerichte | 164 | ||
Kapitel 5: Ergebnisse der Untersuchung | 166 | ||
Literaturverzeichnis | 169 |