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Die Zurechnung des Entwicklungsrisikos im Umweltrecht

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Löbbecke, M. (2006). Die Zurechnung des Entwicklungsrisikos im Umweltrecht. Zur Verantwortlichkeit des Verursachers unvorhersehbarer Umweltschäden. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52359-7
Löbbecke, Marc. Die Zurechnung des Entwicklungsrisikos im Umweltrecht: Zur Verantwortlichkeit des Verursachers unvorhersehbarer Umweltschäden. Duncker & Humblot, 2006. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52359-7
Löbbecke, M (2006): Die Zurechnung des Entwicklungsrisikos im Umweltrecht: Zur Verantwortlichkeit des Verursachers unvorhersehbarer Umweltschäden, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-52359-7

Format

Die Zurechnung des Entwicklungsrisikos im Umweltrecht

Zur Verantwortlichkeit des Verursachers unvorhersehbarer Umweltschäden

Löbbecke, Marc

Schriften zum Umweltrecht, Vol. 151

(2006)

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Abstract

Die Schrift zum Risikoverwaltungsrecht widmet sich der dringenden Aufgabe, den Zurechnungsumfang von Umweltschäden zu bestimmen. Technische und wissenschaftliche Innovationen stellen die Wissensgesellschaft vor das Problem, Risikoentscheidungen treffen zu müssen. Wer ist jedoch verantwortlich, wenn sich ein erlaubtes Risiko in einem Schaden verwirklicht? Die Frage spitzt sich auf das Entwicklungsrisiko zu, dessen Zurechnung durch die Umwelthaftungsrichtlinie aktuell geworden ist. Dieser Begriff kennzeichnet Schadenspotentiale jenseits des menschlichen Erkenntnisvermögens. Der Verfasser fragt nach einer ausgewogenen Zurechnung solcher nicht vorhersehbaren Schäden. Vorgestellt wird ein Modell der Risikoteilung zwischen Staat und Verursacher. Der Verursacher wird von der Kostenlast in bestimmten Fällen befreit; im Gegenzug werden dessen Pflichten auf die Generierung von Wissen programmiert.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsübersicht 7
Inhaltsverzeichnis 11
Einleitung 33
1. Teil: Der Begriff „Entwicklungsrisiko" und seine privatrechtliche Herkunft 36
1. Kapitel: Vom Ursprung im Recht der Produkthaftung zur Kernfrage im Umwelt- und Technikrecht 36
A. Eine begriffliche Vorklärung 37
B. Die frühe Wahrnehmung des Problems und die Diskussion anläßlich des 47. Deutschen Juristentages im Jahr 1968 38
C. Die Ausprägung von Verkehrspflichten als Einfallstor der Haftung für das Entwicklungsrisiko 40
I. Die Produktbeobachtungspflicht 40
II. Die Reaktionspflichten 41
1. Die Warnpflicht 42
2. Die Rückrufpflicht 42
III. Der Informationsbezug der Produkthaftung 43
D. Die Produkthaftungsrichtlinie als legislativer Ausgangspunkt und Initialzündung für die Wiederentdeckung der Zurechnungsfrage 43
I. Die Fronten im Entstehungsprozeß 44
II. Die Kompromißlösung in Artt. 7, 15 44
III. Die Haftungsfreistellung im Produkthaftungsgesetz 45
E. Die Zuweisung des Entwicklungsrisikos in den zivilrechtlichen Haftungsnormen des Umwelt- und Technikrechts 46
I. Die Regelung des Entwicklungsrisikos in den einzelnen Tatbeständen der Gefahrdungshaftung 46
1. § 84 AMG 46
2. § 32 GenTG 48
3. § 1 UmweltHG 50
4. Ältere Tatbestände 52
a) § 22 WHG 52
b) §§ 25 ff. AtG 53
II. Die Revitalisierung der Gefährdungshaftung und ihre Ursachen 53
1. Die Ausgleichsfunktion 54
a) Das traditionelle Verständnis 54
b) Die soziale Verantwortung 55
c) Im besonderen: Die Kompensation des Rest- und Entwicklungsrisikos 55
2. Die Präventivfunktion 56
3. Die Kritik am Instrument Gefährdungshaftung 58
a) Die Zwangsversicherungsfunktion und die Kollektivierung des Schadens 58
b) Die Präventivwirkung bei Entwicklungsrisiken 59
c) Die möglichen prohibitiven Wirkungen 60
d) Die vermeintliche Sondergefährdung 61
III. Die Verschärfung des privaten Nachbarrechts 61
1. Das Nachbarrecht als Ausgleich zwischen Koexistenz-und Förderzweck 61
2. Der Regelungsinhalt des § 36a GenTG 62
a) Die Wesentlichkeit der Beeinträchtigung 62
b) Die Ortsüblichkeit und die wirtschaftliche Zumutbarkeit der Vermeidung 63
c) Die gesamtschuldnerische Haftung 63
3. Die Bewertung der Neuregelung 64
4. Die Vereinbarkeit mit EU-Recht 65
2. Kapitel: Die Bedeutung des Begriffs,,Entwicklungsrisiko" im Haftungsrecht 66
A. Die Unerkennbarkeit als Hauptcharakteristikum 66
I. Der Gegenstand der Unerkennbarkeit 66
II. Die Art der Unerkennbarkeit 68
1. Die Unerheblichkeit der individuellen Vorhersehbarkeit 68
2. Der Stand von Wissenschaft und Technik als objektiver Maßstab 69
B. Die Abgrenzung zu anderen Konstellationen 70
I. Die sogenannten „Entwicklungslücken" 70
II. Gesteigerte Sicherheitsanforderungen und-erwartungen 71
C. Der „Stand von Wissenschaft und Technik" als zentraler Bezugspunkt der Definition des Entwicklungsrisikos 72
I. Der Zweck der Technikklauseln 72
II. Erste Konkretisierung des Begriffes „Stand von Wissenschaft und Technik" 73
III. Einheitlichkeit oder Zweidimensionalität des Begriffs „Stand von Wissenschaft und Technik" 74
1. Wissenschaft und Technik als zwei Stufen und Dimensionen 74
2. Wissenschaft und Technik in einer eindimensionalen Begriffsdefinition 75
IV. Die „state-of-the-art-defense" im US-amerikanischen Produkthaftungsrecht 76
V. Einzelprobleme bei der Bestimmung des Standes von Wissenschaft und Technik 76
1. Die Anerkanntheit der Erkenntnisse als Voraussetzung der Zugehörigkeit zu einem bestimmten „Stand" 77
2. Die Verfügbarkeit der Erkenntnisse 78
D. Die Verständnismöglichkeiten des Begriffs „Entwicklungsrisiko" 80
I. Der Begriffsteil „Risiko" 80
1. Der rechtliche, insbesondere zivilrechtliche Begriffsinhalt 80
2. Der Risikobegriff in der Soziologie 80
II. Die Bedeutung des Begriffsteils Entwicklung" 81
1. Entwicklung als zeitlicher Prozeß 81
2. Entwicklung als technische Innovation 81
3. Das Entwicklungsrisiko als Problem der Entscheidung unter Ungewißheit 82
E. Beispiele für Entwicklungsrisiken im produktbezogenen Umwelt- und Technikrecht 82
2. Teil: Die Transformation des Zurechnungsproblems in das öffentliche Recht durch die Umwelthaftungsrichtlinie 85
3. Kapitel: Die Konzeption der Umwelthaftungsrichtlinie und der Einwand des Entwicklungsrisikos 86
A. Der zivilrechtliche Ausgangspunkt: Die Ausweitung und Harmonisierung der Haftung für Umweltschäden 86
I. Die Ersatzfähigkeit von Umweltschäden und ökologischen Schäden 86
1. Eine Begriffsbestimmung 86
2. Die Konsequenzen für das Haftungssystem im Bereich ökologischer Schäden 87
a) Die Haftungslücke im Zivilrecht 87
b) Die eingeschränkte Leistungsfähigkeit des Zivilrechts im Umweltschutz 88
c) Das Umwelthaftungsgesetz als Beispiel der privatrechtlichen Grenzen 89
II. Die politischen Rahmenbedingungen der Umwelthaftungsrichtlinie 90
III. Das Grünbuch über die Sanierung von Umweltschäden 91
IV. Das Weißbuch zur Umwelthaftung 92
B. Der Konzeptwandel zu einem ordnungsrechtlichen Regelungsmodell 93
I. Der Kurswechsel der Kommission und sein Ausdruck in der Richtlinie 93
II. Die Gründe für den neuen Ansatz 95
C. Die Regelungen der Umwelthaftungsrichtlinie im Überblick 96
I. Die Schutzgüter 96
1. Ökologische Vielfalt 97
2. Gewässer 97
3. Boden 98
II. Der Haftungstatbestand 98
1. Die Haftungsgründe 98
2. Die Kausalität 99
III. Die Haftungsfolgen 99
1. Die Vermeidungspflicht 99
2. Die Sanierungspflicht 100
3. Die Kostentragung und -erstattung 100
4. Die amerikanischen Mustergesetze 101
5. Die mittelbare Aktivlegitimation natürlicher oder juristischer Personen 101
IV. Die Haftungsausnahmen 102
1. Die Ausnahmen vom Anwendungsbereich der Richtlinie 102
2. Keine Rückwirkung der Richtlinie 102
3. Die Entlastung von der Kostentragungspflicht 103
D. Die Behandlung des Entwicklungsrisikos 104
I. Der Regelungsgehalt des Art. 8 Abs. 4 lit. b) 104
1. Der Haftungsausschluß im Lichte des privatrechtlichen Entwicklungsrisikobegriffs 104
a) Die Frage der Anerkanntheit 105
b) Das Wahrscheinlichkeitskriterium 106
2. Das Verschulden als Rückausnahme 107
3. Die Rechtsfolge des Vorliegens eines Entwicklungsrisikos 108
a) Privilegierung ausschließlich auf der Kostenebene 108
b) Entfallen der Primärpflichten 108
c) Stellungnahme 108
II. Die Entlastungsoption als Kompromißlösung 109
1. Die Zurückhaltung der Kommission im Weißbuch 110
2. Das Entwicklungsrisiko als Ausnahme im Kommissionsvorschlag 110
3. Die Diskussion im Anschluß an den Vorschlag 111
4. Die Lösung im Gemeinsamen Standpunkt des Rates 112
E. Die Umwelthaftungsrichtlinie als öffentlich-rechtliche Gefahrdungshaftung 113
I. Die Ausübung bestimmter Tätigkeiten als Haftungsgrund 113
II. Naturalrestitution und Totalreparation als Rechtsfolge 114
4. Kapitel: Die öffentlich-rechtlichen Ersatzpflichten bei Umweltschäden - Ihre Formen und die spezifischen Probleme bei Entwicklungsrisiken 115
A. Die Regelungskonzepte zum Ausgleich von Umweltschäden 116
I. Die öffentlich-rechtlichen Regelungen für den Ersatz von Umweltschäden de lege lata und ihr Anpassungsbedarf nach der Umwelthaftungsrichtlinie 116
1. Das Naturschutzrecht 117
a) Die Naturschutzgesetze 117
b) Die Waldgesetze 118
2. Das Gewässerschutzrecht 118
a) Das Wasserhaushaltsgesetz 118
b) Die Wassergesetze der Länder 119
c) Das allgemeine Polizeirecht 119
3. Das Bodenschutzrecht 120
a) Das Bundesbodenschutzgesetz 120
b) Die Bodenschutzgesetze der Länder 121
4. Das Gefahrstoffrecht 121
5. Das Immissionsschutzrecht 122
6. Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht 122
a) Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz des Bundes 122
b) Das Landesrecht 122
II. Die Vorschläge de lege ferenda 123
1. § 118 UGB-Professoren-Entwurf 123
2. § 131 UGB-Kommissions-Entwurf 123
3. Weitere Regelungsmodelle einer Ersatzpflicht bei ökologischen Schäden 124
a) Der öffentlich-rechtliche Ausgleich von Umweltschäden 124
b) Die Erweiterung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung 124
c) Die Aktivlegitimation von Verbänden oder Behörden 125
d) Der Aufwendungsersatzanspruch der öffentlichen Hand 125
III. Der Ersatz von Entwicklungsrisiken nach den verschiedenen Regelungsansätzen 125
1. Im geltenden Recht 126
a) Der Ausnahmecharakter des Entlastungsgrundes im Gefahrenabwehrrecht 126
b) Keine Verantwortlichkeit im Naturschutzrecht 127
2. Nach den Vorschlägen de lege ferenda 127
a) Die öffentlich-rechtlichen Wiederherstellungs- und Aufwendungsersatzansprüche 127
b) Die zivilrechtlichen Modelle mit öffentlich-rechtlich modifizierter Aktivlegitimation 128
IV. Die Umsetzung - Der Entwurf des Umweltschadensgesetzes 129
1. Die Stellung des Umweltschadensgesetzes als Rahmengesetz 129
2. Die wesentlichen Regelungen im Überblick 130
a) Die Definition des Umweltschadens 130
b) Der Anwendungsbereich 130
c) Die Pflichten des Verantwortlichen 131
d) Die Bestimmung der erforderlichen Sanierungsmaßnahmen 131
e) Die Befugnisse der zuständigen Behörde 131
3. Die Delegation der Entscheidung über den Einwand des Entwicklungsrisikos an die Länder 132
B. Die Berührungspunkte und Parallelen zu bekannten Fragen des Ordnungsrechts 132
I. Die Erkennbarkeit der Gefahr als Voraussetzung der polizeirechtlichen Verhaltensverantwortlichkeit 133
1. Die alternativen Verursachungstheorien 134
a) Die Theorie der rechtswidrigen Verursachung 134
b) Die Zurechnung nach Pflichtwidrigkeit und Risikosphäre 135
c) Die Adäquanztheorie und ihre Variante 136
2. Das Verbot echter Rückwirkung 136
3. Die tatbestandliche Begrenzung der Verhaltenshaftung wegen deren Schadensersatzähnlichkeit 138
4. Die Einschränkung auf der Kostenebene 138
5. Die Rückschlüsse auf die Zurechnungsfrage von Entwicklungsrisiken bei ökologischen Schäden - Parallelen und Unterschiede 139
a) Zum Rückwirkungsverbot 140
b) Zur Untauglichkeit des Zivilrechts bei der Bestimmung von Risikosphären im öffentlichen Recht 140
c) Zur Beschränkung auf die Erkennbarkeit eines allgemeinen Risikopotentials 141
d) Zur Schadensersatzähnlichkeit 141
e) Zur Unzumutbarkeit 142
f) Die Verschiedenheit der Ausgangspunkte 142
II. Die Legalisierungswirkung 143
1. Die Wirkungsweise 143
2. Die rechtlichen Grundlagen 144
a) Der verwaltungsrechtliche Ansatz 144
b) Die Einheit und Widerspruchsfreiheit der Rechtsordnung 145
c) Die normative Risikozuweisung an den Staat 145
3. Der Umfang 146
4. Die Behandlung unerkennbarer Umstände 147
a) Keine Erstreckung der Legalisierungswirkung auf unerkennbare Gefahrenlagen 147
b) Abweichende Meinungen 148
5. Die Schlußfolgerungen und weiter zu verfolgende Ansätze 148
3. Teil: Das Entwicklungsrisiko im System von Gefahrenabwehr, Risiko Vorsorge und Restrisiko 150
5. Kapitel: Die Vorsorgeperspektive vor dem Horizont des Nichtwissens - Die Akzeptanz von Ungewißheit 151
A. Der Zielkonflikt des Risikoverwaltungsrechts 151
I. Die Ambivalenz der Wissensvermehrung als Ausgangspunkt der Risikogesellschaft 152
1. Das Wissen als Motor der Risikoproduktion 152
2. Das Wissen als Vorsorgefaktor 153
II. Die Ungewißheit als Erkenntnisproblem 154
1. Der Verlust des Erfahrungswissens 154
2. Die Risikoermittlung und Beweislast 155
III. Die Ungewißheit als Bewertungsproblem 156
B. Die Vorsorge als Mittel der Risikoreduktion und Risikoprävention 158
I. Der Risikobegriff im öffentlichen Recht 158
1. Das Risiko als Gefahr mit geringerer Wahrscheinlichkeit 159
a) Das zu Vorsorgemaßnahmen berechtigende und verpflichtende Risiko 159
b) Die Figur des Restrisikos als Grenze der Vorsorge 160
2. Das Risiko als Möglichkeit eines Schadens 161
3. Der Risikobegriff in deutschen und europäischen Legislativakten 161
4. Die Bedeutungslosigkeit der Wahrscheinlichkeit für den Risikobegriff 162
a) Die einheitliche Basis der verschiedenen Modelle 162
b) Die Ungewißheit als Charakteristikum des Risikobegriffs 163
c) Das Risiko als aliud zur Gefahr 164
II. Die Vorverlagerung der Gefahrenabwehr im Zuge der Risikovorsorge 165
1. Der Verlust an Freiheit und Rechtsstaatlichkeit 165
2. Die Schmälerung des Restrisikobereichs 166
3. Die Konstellation des Gefahrenverdachts zwischen Gefahrenabwehr und -Vorsorge 167
a) Die Merkmale des Gefahren Verdachts 167
b) Die Zuordnung zu den Bereichen der Gefahrenabwehr und Gefahrenvorsorge 168
III. Die Dominanz der statischen gegenüber der dynamischen Vorsorge 169
1. Die Ausrichtung am gegenwärtigen Erkenntnisstand 169
a) Die Verwendung von Technikklauseln 169
b) Das Konzept der Grenzwerte 171
2. Die Formen präventiver Risikosteuerung 172
a) Das private Haftungsrecht 172
b) Die Marktregulation durch Information und Kommunikation 173
c) Die ökologischen Erforderlichkeitsgebote 173
C. Der Wandel von der schadensbezogenen zur risikobezogenen Vorsorge 174
I. Die Akzeptanz von Ungewißheit 174
1. Die Charakterisierung der neuen Zukunftsrisiken 174
a) Das Risiko zweiter Ordnung 175
b) Die Wahrscheinlichkeit zweiten Grades 175
c) Die Gefahren zweiter Ordnung und neue, komplexe Risiken 175
2. Der Möglichkeitsbezug des Risikobegriffs als Ausdruck des Erkenntnisproblems 176
3. Die überragende Rolle der Generierung von Risikowissen 176
4. Die Folgen des Verständnisses vom Recht als Steuerungsinstrument 177
a) Die Reflexivität 177
b) Die Prozeduralisierung 177
II. Der Wechsel der Vorsorgeperspektive 178
1. Die retrospektive, schadensbezogene Vorsorge 178
2. Die prospektive, risikobezogene Vorsorge 179
3. Die Referenzgebiete der Entwicklung 180
a) Das Gentechnikrecht 180
b) Das Gefahrstoffrecht 184
c) Das Arzneimittelrecht 188
d) Umweltverträglichkeitsprüfung 189
6. Kapitel: Das Entwicklungsrisiko als besondere Risikokategorie 191
A. Die öffentlich-rechtliche Begriffsbestimmung 191
I. Die Übertragbarkeit der haftungsrechtlichen Definition 192
1. Die objektive Unerkennbarkeit des Schadenspotentials 192
2. Die Funktionen des Standes von Wissenschaft und Technik 192
a) Der Stand von Wissenschaft und Technik als Vorsorgestandard 192
b) Der Stand von Wissenschaft und Technik als Maßstab der Erkennbarkeit 193
3. Die Verwendung des Begriffs Entwicklungsrisiko in den Altlastenfällen 194
4. Das Entwicklungsrisiko in der Umwelthaftungsrichtlinie 194
II. Präzisierungen des Begriffs 195
1. Die Wahrscheinlichkeitsprognose vor dem Hintergrund von Ungewißheit 195
2. Der Unterschied zwischen Nichtwissen und Ungewißheit 196
a) Die Situation des Nichtwissens 196
b) Die Situation der Ungewißheit 197
c) Die Schlußfolgerungen 198
d) Der Unterschied zwischen dem abstrakten und dem konkreten Besorgnispotential 198
3. Das Entwicklungsrisiko als Situation des Nichtwissens 199
4. Das Entwicklungsrisiko als Erkenntnisrisiko 200
5. Abgrenzungen 201
a) Die Fehleinschätzung der Gefahr als Frage der Legalisierungswirkung 202
b) Sonderproblem: Das Zusammentreffen mehrerer Schadenspotentiale 203
B. Das Verhältnis des Entwicklungsrisikos zu anderen Begriffen der Risikovorsorge 205
I. Der Gefahrenverdacht 205
1. Das Entwicklungsrisiko als Fall des Gefahren Verdachts 205
a) Die Gemeinsamkeiten der Entscheidungssituation 205
b) Die Zuordnung zum Vorsorgebereich bei Entwicklungsrisiken 206
2. Die Prozeduralisierung des Gefahrenverdachts bei komplexen Risiken 207
II. Das Normalbetriebsrisiko, das Unfallrisiko und die höhere Gewalt 207
1. Das Normalbetriebsrisiko als Situation des Nichtwissens 207
2. Die Abgrenzung zu höherer Gewalt 208
III. Das Restrisiko 209
1. Das Verhältnis von Rest-und Entwicklungsrisiko 209
2. Die Interpretationen des Restrisikos 210
a) Das Restrisiko als praktisch ausgeschlossene Schadensmöglichkeit 210
b) Das Restrisiko als Kategorie hinzunehmender Risiken 211
3. Das Entwicklungsrisiko als aliud zum Restrisiko 211
4. Das Entwicklungsrisiko als Vorsorgeanlaß 212
4. Teil: Die Begrenzung der Verhaltensverantwortlichkeit bei Umweltschäden aus Entwicklungsrisiken 214
7. Kapitel: Die Schadensdistribution bei Entwicklungsrisiken im Spannungsfeld von Verursacher- und Gemeinlastprinzip 215
A. Die Schadensanlastung beim Verursacher als Zielprogrammierung des Umweltrechts 215
I. Die Bedeutung und der Inhalt des Verursacherprinzips 215
1. Der Ursprung des Verursacherprinzips in der Ökonomie 216
2. Die Entwicklung von einer politischen Maxime zu einem Rechtsprinzip 217
a) Das Verursacherprinzip als politische Leitidee 217
b) Die Verfestigung zu einem Rechtsprinzip 217
c) Die gesetzgeberische Freiheit statt strikter Bindung 218
3. Die Bestimmung des Verursachers 219
a) Die Offenheit des Verursacherprinzips für verschiedene Verursachungsbegriffe 219
b) Der Verursachungsbegriff der Umwelthaftungsrichtlinie 219
4. Die Systemvarianten 221
II. Der Vorrang des Verursacherprinzips im Verhältnis zum Gemeinlastprinzip 221
1. Das Gemeinlastprinzip als Gegenpol zum Verursacherprinzip 221
2. Der Vorranganspruch des Verursacherprinzips 222
3. Die Rechtfertigung der Kosten Verteilung auf die Allgemeinheit 222
B. Die Kostenbefreiung bei Entwicklungsrisiken - ein Widerspruch zum Verursacherprinzip? 223
I. Das Eingehen von (Entwicklungs-)Risiken als individuelle Entscheidung 223
1. Die Zurechenbarkeit des Risikos wegen dessen Entscheidungsbezogenheit 224
2. Das Verursacherprinzip als Ausdruck der Verantwortung des freien Individuums 224
3. Die Individualisierung von Risiken als Aufgabe des Rechts 225
II. Die staatliche Mitverantwortung 226
1. Die Verantwortung als Auftrag zur Vorsorge 226
2. Die Verantwortung für Schäden 227
a) Die Ermöglichung und Förderung risikosetzenden Handelns durch den Staat 228
b) Zur Sozialisierung von Risiken 229
III. Die Nachteile einer Entlastung des Verursachers bei Entwicklungsrisiken 229
1. Die Kostenbelastung des Staates 229
2. Die Mißachtung der Anreizwirkung zur Schadensprävention 230
IV. Die bestehenden rechtlichen Ausdrucksformen der Verursacherverantwortung 231
1. Die Folgenverantwortung 231
a) Öffentlich-rechtliche Beseitigungs- und Wiederherstellungspflichten 231
b) Zivilrechtliche Haftung 232
2. Die Delegation der Sachverhaltsermittlung auf den Risikosetzer 232
3. Die Geltung der Primärpflichten der Umwelthaftungsrichtlinie 234
V. Die Schlußfolgerungen für die Zulässigkeit der Kostenfreistellung 235
8. Kapitel: Das Modell einer Risiko- und Lastenteilung zwischen Staat und Verursacher 236
A. Die Grundzüge des Modells der Risiko- und Lastenteilung 236
I. Der Geltungsbereich 237
1. Die Beschränkung auf ökologische Schäden 237
2. Die Beschränkung auf die Sekundärebene 238
II. Die Risiko Vorsorge als „Akzeptanzschwelle" für Entwicklungsrisiken 238
1. Die Bedeutung des Begriffs „Akzeptanzschwelle" 238
2. Das wegen Wissensunvollkommenheit erlaubte Risiko 239
a) Die staatliche Gestattung als Abwägung widerstreitender Interessen 239
b) Die Risikoentscheidung als Bewertungsproblem 239
c) Die Sozialadäquanz als Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne 240
d) Der Bedeutungszuwachs des Nutzen-Risiko-Vergleichs 240
III. Die Kostenfreistellung als Korrektiv zur Vorverlagerung der Gefahrenabwehr 242
1. Die Verengung des Bereichs hinzunehmender Risiken 242
2. Die Verschärfung des Eingriffs durch die Übertragung der Erkenntnispflicht 243
3. Der Risikosetzer als rechtmäßig handelnder Verhaltensstörer? 243
4. Die Kostenbefreiung als Konsequenz 244
B. Die Voraussetzungen der Risiko- und Lastenteilung 245
I. Die „Vorsorge ins Hypothetische" 245
1. Die Gerichtetheit auf Entwicklungsrisiken 245
2. Die Abwälzung der Ermittlungslast auf den Risikosetzer 246
3. Die Ausschöpfung der verfügbaren Erkenntnismöglichkeiten 246
a) Der Unterschied zur Anwendung technischer Mittel nach dem Stand der Technik 246
b) Der Stand der Wissenschaft als Bezugspunkt 247
c) Die vergleichbaren Erkenntnispflichten 248
d) Die Verfügbarkeit 248
II. Die Billigung des verbleibenden Nichtwissens 249
1. Die Billigung von und die Mitverantwortung für Entwicklungsrisiken 249
a) Die Art der Billigung: Die Freistellung von Risiken ex nunc und ex tunc 249
b) Die Mitverantwortung als Zurechnungsmodus 250
2. Die Äußerungsformen der Billigung 251
a) Die Zurechnung aufgrund des Aktes der behördlichen Gestattung 251
b) Die Zurechnung wegen normativer Gestattung 252
c) Entwicklungsrisiken als Kosten des freiheitlichen Rechtsstaats 253
3. Die Abhängigkeit der Billigung von der Vorsorge ins Hypothetische 254
C. Das Verhältnis des Modells zur Lehre von der Legalisierungswirkung 255
I. Die Gemeinsamkeiten 255
1. Die Wirkungsweise 256
2. Die Begründung 256
a) Die Widerspruchsfreiheit der Rechtsordnung 257
b) Die normative Risikozuweisung 257
II. Die Unterschiede beim Entwicklungsrisiko 257
1. Die Begrenzung der LegalisierungsWirkung auf den Regelungsgegenstand 258
a) Die Funktion als spezieller Genehmigungsschutz 259
b) Die zeitliche Wirkungsrichtung 259
c) Der Unterschied zwischen Nichtwissen und Ungewißheit 259
2. Keine Herstellung rechtmäßiger Zustände 260
3. Kein Ausschluß der Störereigenschaft 260
III. „Liberation" statt „Legalisierung" 261
D. Der Anwendungsbereich des Modells 262
I. Der kausale Umweltschutz als Ausgangspunkt der Lastenteilung 262
1. Die Liberation bei Entwicklungsrisiken als Folge des kausalen Umweltschutzes 263
2. Das Gentechnikrecht 263
3. Das Gefahrstoffrecht 265
a) Das Chemikalienrecht 265
b) Die Vorschriften über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln 266
4. Die Umweltverträglichkeitsprüfung 266
5. Der Unterschied zur immissionsschutzrechtlichen Vorsorge 267
a) Der Risikobezug der immissionsschutzrechtlichen Vorsorge 268
b) Der Technikbezug und die fehlende Erkenntnisdimension 268
c) Die Voraussetzung der Erkennbarkeit der potentiellen Gefährlichkeit 269
II. Die Folgewirkungen auf den medialen und vitalen Umweltschutz 270
1. Die Abhängigkeit des medialen und vitalen Umweltschutzes von der vorhabenbezogenen Risikovorsorge 270
2. Die einzelnen Anwendungsbereiche 271
a) Das Bodenschutzrecht 271
b) Das Wasserrecht 271
c) Das Naturschutzrecht 272
9. Kapitel: Die Legitimation der Entlastung des Verursachers 272
A. Die Einheit und Widerspruchsfreiheit der Rechtsordnung 272
I. Die Einheit und Widerspruchsfreiheit der Rechtsordnung als Argument 273
1. Die Formen 274
2. Die Instrumente der Gewährleistung von horizontaler Widerspruchsfreiheit 274
a) Die Tatbestandswirkung von Verwaltungsakten 275
b) Die Spezialität von Normkomplexen 275
II. Die Verantwortlichkeit für Entwicklungsrisiken als Problem der Zuordnung von Erkenntnisleistungen 275
1. Die Risikoerkenntnis als Verursacherpflicht 276
2. Die Grenzziehung im Verwaltungsverfahren 276
a) Das Gentechnikrecht 276
b) Das Gefahrstoffrecht 277
c) Die Umweltverträglichkeitsprüfung 279
3. Der Stand der Wissenschaft und Technik als Maßstab einer Risikoverteilung 279
III. Der Zusammenhang zwischen präventiver Kontrolle und ex-post-Verantwortlichkeit 280
1. Die These von der grundsätzlichen Unabhängigkeit 280
a) Privatrechtliche Haftung: Die (begrenzte) Unabhängigkeit vom Öffentlichen Recht 281
b) Öffentlich-rechtliche Verantwortlichkeit: Der Einwand des erlaubten Verhaltens als Rechtfertigungsgrund 282
2. Das differenzierte System von Eröffnungskontrolle und Überwachung 283
a) Die Vorläufigkeit der Gestattung 283
b) Die dynamischen Verursacherpflichten 284
c) Die nachträglichen Anordnungen und Auflagen 285
d) Der Widerruf 288
3. Die Ersatz- und Wiederherstellungspflichten bei ökologischen Schäden 289
4. Der Widerspruch bei der uneingeschränkten Zurechnung des Entwicklungsrisikos 290
a) Die Wissensabhängigkeit der Risikozurechnung 291
b) Die Verursacherpflichten im Bereich der Risikoerforschung 292
5. Die Beschränkung beim Ersatz von Schäden als Konsequenz: Das Erfordernis der Rechtswidrigkeit für die nachträgliche Kostenanlastung 293
IV. Die Bedeutung des Vertrauensschutzes 294
1. Das Vertrauen auf einen gegenwärtigen Wissensstand 294
a) Die Möglichkeit der Bildung von Vertrauen 295
b) Die rechtliche Schutzwürdigkeit 295
c) Die Regelung des § 4 Abs. 5 S. 2 BBodSchG 295
2. Keine Garantieübernahme für die Unschädlichkeit eines Verhaltens 296
3. Der WertungsWiderspruch im Fall einer Haftung für das Entwicklungsrisiko 297
B. Die Supraindividualität des Entscheidungsproblems Nichtwissen 298
I. Die Unmöglichkeit der individuellen Zurechnung von Entwicklungsrisiken 298
II. Die Dynamik des Wissens als unbeeinflußbarer Risikofaktor 299
1. Die Unabgeschlossenheit des Wissens und ihre Unausweichlichkeit 299
2. Die Parallele zu den Opferfällen bei der Zustandshaftung 300
a) Die Begrenzung der Zustandsverantwortlichkeit in den Opferfällen 300
b) Das Nichtwissen als eine die Allgemeinheit treffende Risikolage 301
3. Die Kritik an der Parallele zur Beschränkung der Zustandshaftung 302
a) Die unmittelbare Verursachung 302
b) Die Privatnützigkeit 303
4. Die Gegeneinwände 303
a) Die Divergenz von Nutzen und Verantwortlichkeit 304
b) Die Kompensation des Verursachungsbeitrags durch Wissensherrschaft 306
5. Der Unterschied bei objektiv erkennbaren Risiken 307
6. Die Parallelwertung im Produkthaftungsrecht 307
III. Die Restriktivität der Genehmigungspraxis als Folge der Liberation? 308
1. Der Einwand des Entwicklungsrisikos als mittelbare Freiheitsbeschränkung 308
2. Die Staatshaftung bei Entwicklungsrisiken 309
3. Die staatliche Ausfallhaftung der Umwelthaftungsrichtlinie 309
C. Der funktionale Unterschied zur Deliktshaftung 310
I. Die Präventivfunktion 311
1. Die Begrenztheit der Präventivwirkung bei Entwicklungsrisiken 311
2. Die Überlegenheit des öffentlichen Rechts bei präventiver Steuerung 311
II. Die Ausgleichsfunktion 312
1. Die Umverteilung vom Geschädigten auf den Verursacher oder die Allgemeinheit 312
2. Die Umverteilung von der Allgemeinheit auf den Verursacher 313
5. Teil: Die Intensivierung und Sanktionierung von Beobachtungs- und Forschungspflichten innerhalb eines Informationsnetzwerks 314
10. Kapitel: Die Programmierung des Rechts auf die Generierung von Wissen - Die Bewältigung von Ungewißheit und Nichtwissen 315
A. Die Neuorientierung und Verschärfung der Verursacherpflichten 315
I. Die Ziele der Risikosteuerung 315
1. Die Generierung von Risikowissen 316
a) Die Rechtspflicht des Staates zur Informationsbeschaffüng 316
b) Die Instrumente 317
2. Die Rückbindung des Risikos an die handelnden Individuen 317
II. Die Individualisierung und Eindämmung des Entwicklungsrisikos über Erkenntnispflichten im Rahmen der Eigenüberwachung 318
1. Die Rechtfertigung der umfassenden Pflichtenstellung des Risikosetzers 318
2. Der Trend zur staatlich kontrollierten Selbstüberwachung 319
3. Die Richtungen der Neuorientierung 320
a) Die zeitliche Dimension 321
b) Die inhaltliche Dimension 321
III. Die Ansätze im geltenden Recht 322
1. Die Pflichten zur Risikobeobachtung und-erforschung 322
a) Vor der Eröffnungskontrolle 323
b) Projekt-und tätigkeitsbegleitend 323
c) Mit Orientierung am vorhandenen Wissen 324
d) Auf Fortentwicklung des Wissens ausgerichtet 324
2. Die Anpassungspflichten 325
3. Die Mitteilungspflichten 325
IV. Die Erweiterungsmöglichkeiten und ihre Grenzen 326
1. Die Beobachtungs- und Forschungspflichten 326
2. Die Unterrichtungspflichten 327
3. Die Mitteilungspflichten 327
4. Die Begrenzung der Möglichkeiten durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit 328
a) Die Grenzen der Vorsorge gegen unerkannte Risiken 328
b) Die Risikoindikatoren als Entscheidungsheuristiken 328
B. Die Etablierung von Lernstrategien im Recht 329
I. Die Notwendigkeit des Umdenkens vom Containment zum kontrollierten Lernen durch Experimente 330
1. Die Strukturen experimentellen Lernens und die Zulässigkeit eines Lernens aus Schäden 330
2. Die Strategie des Containments im geltenden Recht am Beispiel der Gentechnik 331
II. Die Gestaltungsmöglichkeiten 332
1. Die Weiterführung der Beweislastumkehr 333
a) Das Zulassungsverfahren nach der REACh-Verordnung 333
b) Die Rechtfertigung der Beweislastumkehr 334
c) Die Grenzen: Die Parallele zum Erlaubnisvorbehalt aufgrund von Schutzpflichten 335
d) Der Umfang 336
e) Wissenschaftliche Erkenntnisse als Voraussetzung der Gefährlichkeitsvermutung 336
f) Keine Anwendbarkeit zur Vorsorge gegen Entwicklungsrisiken 337
2. Die Privilegierung von Versuchsanlagen 337
a) Auf der Zulassungsebene 338
b) Auf der Haftungsebene 339
3. Die Abstufung der Zulassungsvoraussetzungen 339
4. Die Verknüpfung von Zulassung und Risikobegleitforschung innerhalb des privaten Umweltmanagements 341
a) Die Nebenpflichten zu Risikobegleitforschung und Berichterstattung 341
b) Die Einbettung in das private Risikomanagement unter staatlicher Aufsicht 342
C. Die Vernetzung der Wissensbestände 343
I. Das gemeinsame Wissen als Produkt von dezentralen überlappenden Netzwerken 344
II. Die Vernetzung von Wissen unter staatlicher Organisation 345
1. Die Funktionen 345
a) Informationstransfer 346
b) Informationskonkurrenz 346
2. Die Ebenen und die Instrumente der Informationserhebung und -weiterleitung 347
a) Vertikal 347
b) Horizontal 347
III. Das Recht der Produktsicherheit als Beispiel für die Bildung von Informationsnetzwerken 348
1. Das allgemeine Produktsicherheitsrecht 348
a) Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 348
b) Das RAPEX-Schnellmeldeverfahren 349
c) Das Produktsicherheits-Netzwerk nach Art. 10 der Produktsicherheitsrichtlinie 350
2. Das Lebensmittelrecht 350
3. Das Arzneimittelrecht 350
IV. Die Informationsnetzwerke im Umweltrecht 351
1. Die staatliche Umweltforschung und-beobachtung 351
2. Der Aufbau von Umweltinformationssystemen 352
a) Die vorhandenen Ansätze im geltenden Recht 352
b) Das Modell nach §§ 209 f. UGB-KomE 353
c) Das Zurverfügungstellen von Informationen an Private 354
11. Kapitel: Die Verletzung öffentlich-rechtlicher Pflichten als Anknüpfungspunkt für den Ersatz von Umweltschäden 355
A. Die Koppelung der Verantwortlichkeit für Umweltschäden aus Entwicklungsrisiken an eine Pflichtverletzung 355
I. Die Ziele der Sanktionierung 356
1. Die Wahrung des Verursacherprinzips 356
a) Die materielle Zurechnung 356
b) Die Berücksichtigung ökonomischer Erkenntnisse 357
2. Der Anreiz zur Vergrößerung der Wissensbasis 357
3. Die Schaffung von Risikoakzeptanz 358
II. Die Belastungslegitimation gegenüber dem pflichtwidrig handelnden Verursacher 359
1. Die Verantwortlichkeit bei Pflichtwidrigkeit als Gegengewicht zur Liberation 359
a) Die verschiedenen Ausgangspunkte der Zurechnung 359
b) Die Verhinderung des Lernens 360
c) Die Internalisierung der Umweltschäden 360
2. Der Unterschied zur Zurechnung nach Risikosphären 361
III. Der Tatbestand der Verantwortlichkeit für Entwicklungsrisiken 361
1. Die Schaffung des Entlastungsgrundes unter Rückausnahme der Pflichtverletzung 362
a) Regelungsvorschlag 362
b) Erläuterungen 362
2. Einzelfragen 363
a) Die Beweislast 363
b) Das Verhältnis von Verschulden und Pflichtverletzung 364
c) Das Kausalitätserfordernis zwischen Pflichtverletzung und Umweltschaden 365
d) Die Erheblichkeit des Pflichtverstoßes 367
e) Der Schutz von Betriebs-und Geschäftsgeheimnissen 367
B. Die Gemeinsamkeiten des Regelungsvorschlags mit dem Produktsicherheitsund Produkthaftungsrecht 369
I. Die Intensivierung der öffentlich-rechtlichen Pflichten 369
1. Die produktsicherheitsrechtliche Hauptpflicht 370
2. Die Nebenpflichten: Information, Organisation und Marktkontrolle 370
a) Information 370
b) Risikomanagement 371
c) Produktbeobachtung 372
d) Fehlende Sanktionierung von Pflichtverstößen 372
II. Die zivilrechtlichen Verkehrspflichten als Einfallstor für den Ersatz von Schäden aus Entwicklungsrisiken 373
1. Die zivilrechtliche Bedeutung der Pflichten des GPSG 373
a) § 4 GPSG 373
b) § 5 GPSG 373
2. Die Parallele zum Konzept der Intensivierung und Sanktionierung der Verursacherpflichten im Umwelt- und Technikrecht 374
Literaturverzeichnis 375
Sachwortverzeichnis 411