Die betriebliche Weiterbildung
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Die betriebliche Weiterbildung
Verantwortung des Arbeitgebers im intakten und bestandsgefährdeten Arbeitsverhältnis
Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht, Vol. 214
(2003)
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Abstract
Der Weiterbildung wird in der Gesellschaft und insbesondere von den Arbeitsvertragsparteien eine immer größere Rolle beigemessen. Deutsche Unternehmen geben jährlich rund 15 Milliarden EUR für Fortbildung und Umschulung ihrer Mitarbeiter aus. Obwohl die Arbeitgeber sich damit meist an der Finanzierung der Weiterbildung beteiligen, wird sowohl nach allgemeinem Verständnis als auch im juristischen Schrifttum unbefangen eine Pflicht des Arbeitgebers zur Durchführung von Weiterbildungsmaßnahmen verneint.Die Autorin will klären, ob die Weiterbildung tatsächlich im quasi rechtsfreien Raum stattfindet, oder ob den Unternehmen bezüglich der Einführung und Durchführung von Weiterbildungsmaßnahmen eine größere Verantwortung auferlegt ist, als von ihnen angenommen. Die Verfasserin möchte außerdem aufzeigen, wie die bestehenden rechtlichen Normen durch die Arbeitsvertragsparteien, aber auch durch die Sozialpartner und Betriebsorgane effektiver angewandt werden können.Ausgehend von dieser Zielsetzung untersucht Susanne Fracke zunächst solche Regelungen, die im intakten Arbeitsverhältnis die Ein- und Durchführung von Weiterbildungsmaßnahmen beeinflussen. Insbesondere wird den Fragen nachgegangen, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen die Unterrichtungspflicht gemäß § 81 Abs. 1 und Abs. 2 BetrVG auch eine Weiterbildungspflicht statuiert und welche Änderungen sich in der Weiterbildungspraxis durch den neu eingeführten § 97 Abs. 2 BetrVG ergeben können. In einem zweiten Schwerpunkt werden die bestehenden Regelungen zur Weiterbildung im bestandsgefährdeten Arbeitsverhältnis näher beleuchtet. Kern der Untersuchung ist dabei die Analyse des § 1 Abs. 2 S. 3 1. HS KSchG, der vor dem Ausspruch einer Kündigung die Durchführung einer zumutbaren Fortbildung oder Umschulung zum Erhalt der Beschäftigung vorschreibt.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 5 | ||
Inhaltsverzeichnis | 7 | ||
Abkürzungsverzeichnis | 23 | ||
1. Teil: Einführung und Grundlagen | 25 | ||
§ 1 Einleitung | 25 | ||
A. Problemaufriß | 25 | ||
B. Gang der Untersuchung | 27 | ||
§ 2 Grundlagen der betrieblichen Weiterbildung | 29 | ||
A. Die betriebliche Weiterbildung | 29 | ||
I. Begriff der Weiterbildung | 29 | ||
II. Die Betrieblichkeit der Weiterbildung als untersuchungsbegrenzendes Merkmal | 30 | ||
1. Bestehende Definitionen | 31 | ||
2. Eigener Zuordnungsversuch | 34 | ||
III. Ergebnis und Themenbezug | 35 | ||
B. Inhaltliche Unterteilung | 36 | ||
I. Allgemeine und politische Weiterbildung | 36 | ||
II. Berufliche Weiterbildung | 38 | ||
III. Ergebnis | 39 | ||
C. Träger der Weiterbildung | 39 | ||
D. Arten der Weiterbildung | 40 | ||
I. Lernen in der Arbeitssituation | 40 | ||
II. Selbstgesteuertes Lernen | 41 | ||
III. Lehrveranstaltungen | 42 | ||
IV. Informationsveranstaltungen | 42 | ||
V. E-Learning | 43 | ||
E. Teilnahmenachweise und Abschlüsse nach durchgeführter Weiterbildung | 43 | ||
F. Ziele der betrieblichen Weiterbildung | 45 | ||
G. Kosten und Kostenträger der Weiterbildung | 47 | ||
H. Ergebnis | 48 | ||
2. Teil: Weiterbildung im intakten Arbeitsverhältnis | 49 | ||
§ 3 Regelungen zur Weiterbildung im Völker- und Europarecht | 49 | ||
A. Völkerrechtliche Bestimmungen | 49 | ||
I. Allgemeine Erklärung der Menschenrechte | 50 | ||
II. Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte | 51 | ||
III. Das 1. Zusatzprotokoll zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten | 52 | ||
IV. Europäische Sozialcharta | 53 | ||
V. Vereinbarungen der Internationalen Arbeitsorganisation | 55 | ||
VI. Ergebnis der Bedeutung der völkerrechtlichen Bestimmungen | 56 | ||
B. Bestimmungen des Rechtes der Europäischen Gemeinschaft | 56 | ||
I. Primärrecht | 56 | ||
1. Beschäftigungspolitik gem. Artt. 125 ff. EG | 57 | ||
2. Sozialvorschriften gem. Artt. 136 ff. EG | 58 | ||
3. Berufliche Bildung gemäß Artt. 149, 150 EG | 59 | ||
a) Art. 149 EG | 59 | ||
b) Art. 150 EG | 61 | ||
4. Präambel und Art. 3 EG | 62 | ||
5. Gemeinschaftscharta der sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer | 62 | ||
6. Ergebnis zu primärrechtlichen Regelungen | 63 | ||
II. Sekundäres Gemeinschaftsrecht | 64 | ||
III. Europäische Grundrechtecharta | 66 | ||
IV. Zusammenfassung zur Bedeutung europarechtlicher Regelungen | 66 | ||
§ 4 Verfassungsrechtliche Aussagen zur Weiterbildung | 67 | ||
A. Bedeutung der Grundrechte für das Verhältnis von Privaten | 67 | ||
I. Wirkungen der Grundrechte zwischen Privaten | 67 | ||
II. Umsetzung der Schutzpflichtenlehre im Privatrecht | 69 | ||
B. Vorgaben des Grundgesetzes zur Weiterbildung | 70 | ||
I. Weiterbildung und Berufsfreiheit | 71 | ||
1. Weiterbildung als Schutzgut des Art. 12 Abs. 1 GG | 71 | ||
2. Gewährleistungsumfang der Berufsfreiheit für die Weiterbildung | 74 | ||
a) Aussagen der Literatur | 74 | ||
b) Stellungnahme | 75 | ||
aa) Subjektiv-rechtlicher Gehalt des Art. 12 GG | 75 | ||
bb) Objektiv-rechtlicher Gehalt des Art. 12 Abs. 1 GG | 75 | ||
(1) Art. 12 Abs. 1 GG als Teilhaberecht | 77 | ||
(2) Verfassungsauftrag zur Weiterbildung? | 77 | ||
(3) Art. 12 Abs. 1 GG als staatliche Schutzpflicht | 79 | ||
(a) Schutzpflichten bezüglich der Weiterbildung | 80 | ||
(b) Handlungspflicht des Gesetzgebers | 81 | ||
3. Ergebnis zur Weiterbildung als Bestandteil der Berufsfreiheit | 81 | ||
II. Weiterbildung und das allgemeine Persönlichkeitsrecht | 82 | ||
1. Weiterbildung und menschengerechte Arbeitsplatzgestaltung | 83 | ||
a) Verhältnis der menschengerechten Arbeitsplatzgestaltung zur Berufsfreiheit | 84 | ||
b) Gewährleistungsumfang | 85 | ||
2. Weiterbildung und das Recht auf Selbstentfaltung | 86 | ||
3. Weiterbildung und Erhalt des materialisierten Status des Arbeitnehmers | 87 | ||
4. Zusammenfassung zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht | 88 | ||
III. Weiterbildung und die allgemeine Handlungsfreiheit | 89 | ||
IV. Weiterbildung und der Gleichheitssatz | 89 | ||
V. Ergebnis zu den verfassungsrechtlichen Vorgaben | 90 | ||
C. Vorgaben der Landesverfassungen | 91 | ||
I. Verhältnis Bundesverfassungsrecht zu Landesverfassungsrecht | 91 | ||
II. Weiterbildung im Landesverfassungsrecht | 92 | ||
III. Landesverfassungen und Einrichtung einer Weiterbildungsmaßnahme | 93 | ||
D. Ergebnis zu den Vorgaben der Verfassung | 93 | ||
§ 5 Gesetzliche Vorschriften zur Weiterbildung | 94 | ||
A. Einfaches Bundesrecht | 94 | ||
I. Das Beratungsrecht des § 90 Abs. 2 S. 1 2. HS BetrVG für die betriebliche Weiterbildung | 94 | ||
II. Wirkung der Personalplanung gemäß §§ 92 Abs. 1, 92a BetrVG auf die betriebliche Weiterbildung | 96 | ||
III. Die Berufsbildung gemäß §§ 96 ff. BetrVG | 97 | ||
1. Der Berufsbildungsbegriff im Betriebsverfassungsgesetz und der allgemeine Begriff der betrieblichen Weiterbildung | 98 | ||
2. Förderung der Berufsbildung gemäß § 96 BetrVG | 99 | ||
3. Einrichtungen und Maßnahmen der Berufsbildung gemäß § 97 BetrVG | 101 | ||
a) Beratung über Errichtung und Ausstattung betrieblicher Einrichtungen zur Berufsbildung gemäß § 97 Abs. 1 BetrVG | 101 | ||
b) Mitbestimmung bei der Einführung betrieblicher Berufsbildung | 101 | ||
aa) Voraussetzungen des Mitbestimmungsrechtes nach § 97 Abs. 2 BetrVG | 102 | ||
bb) Zusammenfassung zur Mitbestimmung des Betriebsrates bei der Einführung betrieblicher Berufsbildungsmaßnahmen | 105 | ||
4. Durchführung betrieblicher Bildungsmaßnahmen gemäß § 98 BetrVG | 106 | ||
a) Die Entscheidung über das Ob der beruflichen Bildung | 106 | ||
b) Einschränkungen der Entscheidungsfreiheit des Arbeitgebers durch einen individuellen Teilnahmeanspruch gemäß § 98 Abs. 3 BetrVG | 107 | ||
5. Ergebnis zu Berufsbildungsvorschriften gemäß §§ 96 ff. BetrVG | 107 | ||
IV. Bedeutung des § 81 Abs. 1, 2 BetrVG für die betriebliche Weiterbildung | 108 | ||
1. Die Unterrichtung im Sinne des § 81 Abs. 1, 2 BetrVG | 109 | ||
a) Voraussetzung an den zu unterrichtenden Arbeitnehmer | 112 | ||
aa) Berufsbezogene Kenntnisse als notwendige Voraussetzung | 112 | ||
bb) Erfüllung der Stellenbeschreibung als notwendige Voraussetzung | 113 | ||
cc) Stellungnahme | 114 | ||
dd) Ergebnis | 118 | ||
b) Anforderungen an die vorzunehmende Maßnahme | 118 | ||
aa) Berufsbildender Charakter als negative Grenze für § 81 Abs. 1, 2 BetrVG | 118 | ||
(1) Form der Unterrichtung | 119 | ||
(2) Die Berufsbezogenheit der Einweisung als negatives Abgrenzungsmerkmal | 120 | ||
bb) Abgrenzung nach funktions- oder berufsbezogenem Schwerpunkt | 121 | ||
cc) Arbeitsnotwendige Maßnahmen | 122 | ||
dd) Beschleunigungsfunktion der Maßnahme | 122 | ||
ee) Stellungnahme | 123 | ||
(1) Kritik an der Entweder-Oder-These | 123 | ||
(a) Regelungsebene des § 81 Abs. 1, 2 BetrVG und der §§ 96 ff. BetrVG | 124 | ||
(b) Bewußte Nichtregelung von Beteiligungsrechten | 125 | ||
(c) Zweck der Mitbestimmungsrechte | 126 | ||
(d) Gehalt des § 81 Abs. 4 BetrVG | 126 | ||
(e) Zusammenfassung | 127 | ||
(2) Unbeachtlichkeit der Form der Unterrichtung | 128 | ||
(3) Kritik am negativen Abgrenzungsmerkmal der Berufsbezogenheit | 129 | ||
(4) Kritik an der Ansicht Eichs | 129 | ||
(5) Kritik an der Ansicht Oetkers | 130 | ||
(6) Kritik an der „Verwertbarkeit am Arbeitsmarkt“ | 130 | ||
(7) Ergebnis | 131 | ||
c) Ergebnisse zu den Voraussetzungen der Unterrichtung gemäß § 81 Abs. 1, 2 BetrVG | 132 | ||
d) Verfassungsgemäße Ausweitung des § 81 Abs. 1, 2 BetrVG | 135 | ||
2. Unterrichtung gemäß § 81 Abs. 1, 2 BetrVG als Weiterbildung | 136 | ||
a) Unterrichtungsmaßnahmen gemäß § 81 Abs. 1, 2 BetrVG mit Berufsbildungscharakter | 137 | ||
b) Unterrichtungsmaßnahmen gemäß § 81 Abs. 1, 2 BetrVG ohne Berufsbildungscharakter | 137 | ||
c) Ergebnis zur Unterrichtung gem. § 81 Abs. 1 BetrVG als Weiterbildung | 139 | ||
3. Leistungsumfang der Unterrichtung | 139 | ||
4. Konkurrenz des § 81 Abs. 1, 2 BetrVG mit den echten Mitbestimmungsrechten nach §§ 97 ff. BetrVG | 140 | ||
5. Durchsetzung der Unterrichtung gemäß § 81 Abs. 1, 2 BetrVG | 141 | ||
a) Selbständige Klagbarkeit | 142 | ||
b) Sonstige Folgen der Pflichtverletzung | 143 | ||
c) Obliegenheiten | 143 | ||
aa) Begriff der Obliegenheit | 143 | ||
bb) Abgrenzung Obliegenheit – Rechtspflicht | 144 | ||
d) Unterrichtung gemäß § 81 Abs. 1, 2 BetrVG als Pflicht oder Obliegenheit? | 145 | ||
6. Ergebnis zur Unterrichtungspflicht gemäß § 81 Abs. 1, 2 BetrVG | 146 | ||
V. Erörterung der Anpassungsmöglichkeiten an die geänderte Tätigkeit des Arbeitnehmers gem. § 81 Abs. 4 S. 2 BetrVG | 147 | ||
1. Erörterungspflicht | 147 | ||
2. Folgen der unterlassenen Erörterung für das Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses | 149 | ||
3. Ergebnis zur Erörterungspflicht gemäß § 81 Abs. 4 BetrVG | 150 | ||
VI. Die Förderung der freien Entfaltung der Persönlichkeit gemäß § 75 Abs. 2 BetrVG und die betriebliche Weiterbildung | 150 | ||
1. Freie Entfaltung der Persönlichkeit | 151 | ||
2. Inhalt und Umfang der Förderung gemäß § 75 Abs. 2 BetrVG | 152 | ||
a) Rechtscharakter des § 75 Abs. 2 BetrVG | 153 | ||
b) Vergleichbarkeit des Regelungsumfangs von § 75 Abs. 2 BetrVG mit dem des § 96 Abs. 1 S. 1 BetrVG | 154 | ||
c) Regelungsumfang des „Förderns“ im Sinne des § 75 Abs. 2 BetrVG | 155 | ||
3. Ergebnis zum Fördergebot gemäß § 75 Abs. 2 BetrVG | 156 | ||
VII. Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge | 156 | ||
VIII Normen der Sozialversicherungsrechte und betriebliche Weiterbildung | 157 | ||
1. Individuelle Förderung der beruflichen Weiterbildung gemäß § 3 Abs. 2 SGB I | 157 | ||
2. Besondere Verantwortung des Arbeitgebers für berufliche Leistungsfähigkeit der Arbeitnehmer gemäß § 2 Abs. 2 SGB III | 158 | ||
a) Inhalt des § 2 Abs. 2 SGB III | 158 | ||
b) Sozialrechtliche Wirkung des § 2 Abs. 2 SGB III | 159 | ||
c) Wirkung des § 2 SGB III im Arbeitsrecht | 161 | ||
aa) Das Ob der Wirkung der sozialrechtlichen Norm des § 2 Abs. 2 SGB III im Arbeitsrecht | 162 | ||
bb) Arbeitsrechtliche Auswirkungen des § 2 Abs. 2 Nr. 1 SGB III | 163 | ||
(1) Konkretisierung der Erörterungspflicht in § 81 Abs. 4 BetrVG | 164 | ||
(2) Bedeutung für § 75 Abs. 2 BetrVG | 165 | ||
d) Ergebnis zu § 2 Abs. 2 Nr. 1 SGB III | 166 | ||
3. Berufliche Weiterbildung und Integration Arbeitsloser | 166 | ||
IX. Weiterbildung und Entwürfe für eine zukünftige gesetzliche Gestaltung | 167 | ||
1. Entwurf eines Arbeitsvertragsgesetzes 1992 | 167 | ||
2. Gesetzentwürfe der Länder für ein Arbeitsvertragsgesetz | 168 | ||
3. Entwurf eines Betriebsverfassungsgesetzes | 169 | ||
X. Ergebnis zu den Normen des einfachen Bundesrechts | 170 | ||
B. Landesgesetzliche Regelungen | 173 | ||
§ 6 Vereinbarungen auf kollektiver Ebene | 173 | ||
A. Vereinbarungen durch die Sozialpartner | 174 | ||
I. Regelungsbefugnis, -möglichkeiten und -grenzen der Sozialpartner | 176 | ||
1. Tarifvertragliche Regelungen | 176 | ||
a) Verfassungsrechtliche Grundlage | 176 | ||
b) Verfassungsrechtliche Grenzen tarifvertraglicher Regelungen | 177 | ||
c) Grenzen tarifvertraglicher Regelungen durch allgemeine Rechtsgrundsätze und allgemeines Gesetzesrecht | 178 | ||
d) Grenzen tarifvertraglicher Regelungen aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten Normart | 178 | ||
aa) Normative Regelungen des Tarifvertrages und dessen Geltungsgrenzen durch das Tarifvertragsgesetz | 179 | ||
(1) Regelung durch Inhaltsnormen | 179 | ||
(2) Regelung durch Betriebsnormen | 180 | ||
(3) Regelung durch betriebsverfassungsrechtliche Normen | 182 | ||
(a) Zulässigkeit der Erweiterung von Mitbestimmungsrechten | 183 | ||
(b) Besondere Beschränkungen bei der Erweiterung des § 98 BetrVG | 184 | ||
(aa) Gesetzessystematik als Beschränkung der Erweiterung von Beteiligungsrechten | 184 | ||
(bb) Beeinflussung der unternehmerischen Freiheit durch Erweiterung des § 98 BetrVG zum echten Mitbestimmungsrecht | 186 | ||
(cc) Weitere Zulässigkeitsschranken für die Erweiterung von Mitbestimmungsrechten | 188 | ||
(4) Regelung gemeinsamer Einrichtungen gemäß § 4 Abs. 2 TVG | 189 | ||
bb) Schuldrechtliche Regelungen des Tarifvertrages | 190 | ||
2. Außertarifliche Vereinbarungen | 191 | ||
II. Beispiele für Qualifizierungsregelungen im Tarifvertrag | 192 | ||
1. Weiterbildungsvereinbarungen in der chemischen Industrie | 193 | ||
2. Lohn- und Gehaltsrahmentarifvertrag I der IG Metall und des Verbandes der Metallindustrie | 193 | ||
3. Tarifvertrag zur Qualifizierung der Metall- und Elektroindustrie in Baden-Württemberg | 195 | ||
a) Inhalt der tariflichen Regelung | 196 | ||
b) Fortentwicklung der Regelung gegenüber LGRTV I und rechtliche Bewertung | 197 | ||
4. Tarifvertragliche Qualifizierung bei debis | 199 | ||
a) Inhalt der tariflichen Regelung | 199 | ||
b) Rechtliche Bewertung der Regelung | 200 | ||
5. Tarifvertragliche Qualifizierung in der Textil- und Bekleidungsindustrie in Westdeutschland | 201 | ||
III. Ergebnis zu den Sozialpartnervereinbarungen | 202 | ||
B. Vereinbarungen auf betrieblicher Ebene | 202 | ||
I. Regelungsbefugnis und Wirkung der Einigungen auf betrieblicher Ebene | 203 | ||
1. Vereinbarungen unter Beteiligung des Betriebsrates | 204 | ||
a) Erzwingbare Betriebsvereinbarung | 204 | ||
b) Freiwillige Betriebsvereinbarung | 206 | ||
aa) Mitbestimmung bei der Errichtung von Sozialeinrichtungen | 206 | ||
bb) Mitbestimmung bei sonstigen „sozialen“ Angelegenheiten | 207 | ||
(1) Zulässigkeit der Erweiterung von Mitbestimmungsrechten bei der betrieblichen Weiterbildung durch freiwillige Betriebsvereinbarung | 208 | ||
(2) Zwischenergebnis | 210 | ||
c) Regelungsabrede | 210 | ||
2. Vereinbarungen auf individualrechtlicher Grundlage | 211 | ||
a) Gesamtzusage | 211 | ||
b) Betriebliche Übung | 212 | ||
II. Beispiele für Qualifizierungsregeln auf betrieblicher Ebene | 212 | ||
1. Bestehende Qualifizierungsregelungen | 213 | ||
a) Ausgewählte Regelungsinhalte von Betriebsvereinbarungen | 213 | ||
b) Konkrete Einzelbeispiele | 214 | ||
2. Musterbetriebsvereinbarung | 215 | ||
III. Ergebnis zu den Vereinbarungen auf betrieblicher Ebene | 216 | ||
C. Ergebnis zu den Vereinbarungen über Weiterbildungen auf kollektiver Ebene | 217 | ||
§ 7 Regelungen zur Weiterbildung aufgrund arbeitsvertraglicher Beziehungen | 217 | ||
A. Vertraglich festgelegte Weiterbildung | 217 | ||
B. Durch die allgemeine Fürsorgepflicht vermittelte ungeschriebene originäre Pflichten zur Weiterbildung | 218 | ||
I. Ungeschriebene Nebenpflichten im Arbeitsverhältnis | 218 | ||
1. Nebenpflichten im Arbeitsverhältnis | 219 | ||
2. Entwicklung des ideellen Persönlichkeitsschutzes | 221 | ||
3. Pflichten des Arbeitgebers aus § 242 BGB | 222 | ||
a) Grundsätzliche Erwägungen zur Begründung von Ansprüchen aus § 242 BGB | 223 | ||
b) Persönlichkeitsschützende Handlungspflichten | 224 | ||
c) Förderpflichten im Hinblick auf die Persönlichkeit des Arbeitnehmers | 225 | ||
d) Ergebnis zur Begründung von Pflichten aus § 242 BGB | 226 | ||
II. Weiterbildung und Berufsfreiheit des Arbeitnehmers | 227 | ||
1. Gewährleistung der Durchführung der Weiterbildung | 227 | ||
a) Weiterbildungszeit als Arbeitszeit im Sinne des § 3 ArbZG | 228 | ||
aa) Pflicht zur Weiterbildung als Determinante | 230 | ||
bb) Arbeitsplatzbezug als Determinante | 230 | ||
cc) Ergebnis zur Bestimmung der Weiterbildungszeit als Arbeitszeit i. S. d. Arbeitszeitgesetzes | 232 | ||
b) Folge der Anerkennung der Weiterbildungszeit als Arbeitszeit | 232 | ||
c) Umfang und Durchsetzung der Freistellung | 234 | ||
aa) Schutzpflichten als selbständig klagbare Erfüllungsansprüche | 234 | ||
bb) Freistellungspflicht als selbständig einklagbare Erfüllungspflicht | 237 | ||
d) Ergebnis zur Gewährleistung der Durchführung der Weiterbildung | 237 | ||
2. Gewährleistung der Organisation und Finanzierung der Weiterbildung | 238 | ||
3. Ergebnis zu Weiterbildungspflichten aufgrund der Berufsfreiheit des Arbeitnehmers | 238 | ||
III. Weiterbildung als Schutz der Persönlichkeit | 238 | ||
1. Schutzpflicht zu menschengerechter Arbeitsplatzgestaltung | 239 | ||
2. Schutzpflicht zur Selbstentfaltung der Persönlichkeit | 240 | ||
a) Weiterbildungspflicht bei Beschäftigung unkündbarer Arbeitnehmer? | 243 | ||
(1) Vertraglich vereinbarte Unkündbarkeitsklauseln und deren Auswirkung auf die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers | 244 | ||
(a) Allgemeine Erwägungen zur Begrenzung der Weiterbildung unkündbarer Arbeitnehmer | 245 | ||
(b) Konkrete Begrenzungskriterien für eine Weiterbildung unkündbarer Arbeitnehmer | 246 | ||
(2) Weiterbildungsanspruch bei gesetzlichen Unkündbarkeitsklauseln | 248 | ||
b) Durchsetzbarkeit einer Weiterbildungspflicht im ungekündigten Arbeitsverhältnis | 249 | ||
c) Ergebnis zur Schutzpflicht aus dem Recht zur Selbstentfaltung der Persönlichkeit | 250 | ||
IV. Weiterbildung und andere verfassungsrechtliche Gewährleistungen | 251 | ||
V. Ergebnis zu ungeschriebenen Weiterbildungspflichten aus den verfassungsrechtlichen Schutzpflichten | 251 | ||
C. Ungeschriebene derivative Pflicht zur Weiterbildung durch den allgemeinen arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz | 251 | ||
I. Differenzierungsverbote | 252 | ||
1. Absolute Differenzierungsverbote | 253 | ||
2. Relative Differenzierungsverbote | 254 | ||
a) Differenzierung nach dem Alter | 254 | ||
b) Differenzierung nach der Länge der Arbeitszeit | 256 | ||
c) Differenzierung nach der Länge des Arbeitsvertrages | 257 | ||
d) Sonstige Differenzierungsmerkmale | 258 | ||
II. Folgen einer unzulässigen Differenzierung | 258 | ||
III. Ergebnis zur Weiterbildung und dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz | 260 | ||
D. Ergebnis zur Einrichtung von Weiterbildungsmaßnahmen als Folge der arbeitsrechtlichen Beziehung | 260 | ||
§ 8 Zusammenfassung und Bewertung der Regelungen zur Einführung von Weiterbildungen im intakten Arbeitsverhältnis | 261 | ||
A. Zusammenfassung | 261 | ||
B. Bewertung | 263 | ||
3. Teil: Weiterbildung im bestandsgefährdeten Arbeitsverhältnis | 265 | ||
§ 9 Bestandsschutz des Arbeitsplatzes als Verfassungsgarantie | 265 | ||
A. Verfassungsrechtliche Aussagen zum Bestandsschutz | 266 | ||
B. Ergebnis | 267 | ||
§ 10 Gesetzliche Vorgaben der Weiterbildung im bestandsgefährdeten Arbeitsverhältnis | 268 | ||
A. Fortbildung und Umschulung nach § 1 Abs. 2 S. 3 1. HS KSchG | 268 | ||
I. Begriff der Fortbildung und Umschulungsmaßnahme im Kontext des § 1 Abs. 2 S. 3 1. HS KSchG | 269 | ||
1. Die Umschulung i. S. d. § 1 Abs. 2 S. 3 1. HS KSchG | 270 | ||
a) Meinungsstand | 270 | ||
b) Stellungnahme | 271 | ||
2. Die Fortbildung i. S. d. § 1 Abs. 2 S. 3 1. HS KSchG | 274 | ||
3. Verhältnis der Fortbildung und Umschulung i. S. d. KSchG zu bloßer Einarbeitung und Unterrichtung gemäß § 81 Abs. 1, 2 BetrVG | 275 | ||
a) Einordnung der Einarbeitung und Unterrichtung i. S. d. § 81 Abs. 1, 2 BetrVG | 275 | ||
b) Abgrenzung der Unterrichtungspflicht gemäß § 81 Abs. 1, 2 BetrVG von der Fortbildung und Umschulung i. S. d. § 1 Abs. 1 S. 3 1. HS KSchG | 276 | ||
4. Ergebnis | 280 | ||
II. Die zumutbare Fortbildung und Umschulung im System des Kündigungsschutzgesetzes | 280 | ||
III. Anwendung der Fortbildungsklausel gemäß § 1 Abs. 2 S. 3 1. HS KSchG in Abhängigkeit von der Art der Kündigung | 282 | ||
1. Personenbedingte Kündigung | 282 | ||
a) Krankheitsbedingte Kündigung | 283 | ||
b) Kündigung aufgrund fachlicher Eignungsmängel | 284 | ||
aa) Fachlicher Eignungsmangel als personenbedingter Kündigungsgrund? | 284 | ||
(1) Abgrenzung des personenbedingten vom verhaltensbedingten Kündigungsgrund | 285 | ||
(2) Weiterbildung als Nebenpflicht der Arbeitnehmer | 286 | ||
(a) Teilnahme als Nebenpflicht der Arbeitnehmer | 287 | ||
(b) Eigeninitiative der Arbeitnehmer zur Weiterbildung | 288 | ||
(3) Zuordnung zu verhaltensbedingter und personenbedingter Kündigung | 289 | ||
bb) Kündigung aufgrund fehlender objektiver Eignungsvoraussetzungen | 290 | ||
cc) Kündigung aufgrund subjektiver fachlicher Eignungsmängel | 290 | ||
c) Ergebnis zu den personenbedingten Kündigungsgründen | 291 | ||
2. Verhaltensbedingte Kündigung | 292 | ||
3. Betriebsbedingte Kündigung | 294 | ||
4. Ergebnis zur Abhängigkeit der Fortbildungsklausel von den einzelnen Kündigungsgründen | 294 | ||
IV. Beschäftigungsmöglichkeit nach zumutbarer Fortbildung und Umschulung | 295 | ||
1. Umfang der anderweitigen Beschäftigungsmöglichkeit | 296 | ||
a) Horizontal zu berücksichtigende freie Arbeitsplätze | 296 | ||
b) Zumutbare und geeignete Beschäftigung als Bestimmungsgesichtspunkte eines freien Arbeitsplatzes | 298 | ||
c) Vorliegen eines freien Arbeitsplatzes | 303 | ||
d) Räumliche Reichweite der anderweitigen Beschäftigungspflicht | 303 | ||
2. Zeitlicher Anknüpfungspunkt zur Bestimmung des freien Arbeitsplatzes | 304 | ||
a) Verzicht auf zeitliche Begrenzung bei freiem Arbeitsplatz nach zumutbarer Fortbildung und Umschulung | 306 | ||
b) Ergebnis zum zeitlichen Anknüpfungspunkt für das Vorliegen des freien Arbeitsplatzes | 308 | ||
3. Ergebnisse zur Bestimmung eines freien Arbeitsplatzes für eine anderweitige Beschäftigung | 308 | ||
V. Zumutbarkeit von Fortbildung und Umschulung | 309 | ||
1. Grundsätzliche Kostentragung der Umschulungs- und Fortbildungsmaßnahmen gemäß § 1 Abs. 2 S. 3 1. HS KSchG | 309 | ||
2. Zumutbarkeit der Fortbildung und Umschulung für den Arbeitnehmer | 311 | ||
a) Einverständnis des Arbeitnehmers als Ersatz für die Zumutbarkeit | 312 | ||
b) Kriterien zur Bestimmung der Zumutbarkeit für den Arbeitnehmer | 313 | ||
c) Ergebnis zur Zumutbarkeit für den Arbeitnehmer | 315 | ||
3. Zumutbarkeit der Fortbildung und Umschulung für den Arbeitgeber | 316 | ||
a) Kriterien für eine zumutbare Fortbildung und Umschulung in Rechtsprechung und Literatur | 317 | ||
aa) Zumutbarkeitskriterien in der Rechtsprechung des BAG | 317 | ||
(1) Rechtsprechungsübersicht | 317 | ||
(2) Zusammenfassung der Kriterien | 321 | ||
bb) Zumutbarkeitskriterien in der Literatur | 321 | ||
(1) Literaturübersicht | 321 | ||
(2) Zusammenfassung der Ansichten der Literatur | 326 | ||
b) Kritische Bewertung und eigene Vorstellungen | 327 | ||
aa) Systematische Voraussetzungen für die Interessenabwägung | 327 | ||
bb) Auswirkungen von Umschulungs- und Fortbildungsmaßnahmen auf wirtschaftliche und betriebliche Belange des Arbeitgebers | 328 | ||
(1) Eigenkosten und Dauer der Maßnahme als Kostenfaktor | 328 | ||
(a) Möglichkeit der Begrenzung der Maßnahme auf eine bestimmte Länge | 329 | ||
(b) Bestimmung des normativen Anhaltspunktes für die Zumutbarkeit | 330 | ||
(2) Einfluß bestehender Weiterbildungsstrukturen sowie betrieblicher und außerbetrieblicher Maßnahmen auf betriebliche Belange | 331 | ||
(3) Abschließende Betrachtung der wirtschaftlichen und betrieblichen Beanspruchung des Arbeitgebers | 332 | ||
(4) Weitere Vorgehensweise bei der Zumutbarkeitsprüfung | 332 | ||
cc) Einfluß arbeitnehmerbezogener Kriterien auf das in § 1 Abs. 2 S. 3 1. HS KSchG konkretisierte Bestandsschutzinteresse | 333 | ||
(1) Art der Maßnahme | 333 | ||
(2) Arbeitsvertragliche Festlegung des Arbeitsumfanges | 334 | ||
(3) Kündigungsgrund | 336 | ||
(a) Personenbedingte Kündigung | 336 | ||
(aa) Zumutbarkeitserwägungen bei krankheitsbedingter Kündigung | 336 | ||
(bb) Zumutbarkeitserwägungen bei Kündigung aufgrund fachlicher Eignungsmängel | 339 | ||
(b) Verhaltensbedingte Kündigung | 339 | ||
(c) Betriebsbedingte Kündigung | 340 | ||
(4) Persönliche Merkmale der Arbeitnehmer | 341 | ||
(a) Alter des Arbeitnehmers | 341 | ||
(b) Betriebszugehörigkeit | 343 | ||
(c) Unterhaltsverpflichtung | 344 | ||
(5) Abschließende Betrachtung der arbeitnehmerbezogenen Kriterien | 344 | ||
dd) Einfluß der bisherigen Weiterbildungspraxis des Arbeitgebers auf den Bestandsschutz des Arbeitnehmers | 345 | ||
(1) Einfluß bisher durchgeführter Weiterbildungsmaßnahmen | 345 | ||
(2) Einfluß unterlassener Weiterbildungsmaßnahmen | 346 | ||
(3) Erhöhung des Bestandsschutzes des Arbeitnehmers durch § 2 Abs. 2 Nr. 2 SGB III | 347 | ||
(4) Ergebnis zum Einfluß von Handlungen des Arbeitgebers auf den Bestandsschutz | 348 | ||
ee) Die Zumutbarkeit beeinflußende Faktoren durch Sicherung und Begrenzung der Kostenlast | 349 | ||
(1) Abschluß von Rückzahlungsklauseln im Rahmen des § 1 Abs. 2 S. 3 1. HS KSchG | 349 | ||
(a) Freiwilligkeit einer Rückzahlungsklausel | 351 | ||
(b) Zulässigkeit von Rückzahlungsklauseln | 351 | ||
(c) Auswirkung von Rückzahlungsklauseln auf die Zumutbarkeit | 354 | ||
(2) Wirkung der finanziellen Beteiligung der Arbeitnehmer und Dritter auf die Zumutbarkeit | 355 | ||
(a) Finanzielle Beteiligung der Arbeitnehmer an Umschulungs- oder Fortbildungsmaßnahmen | 356 | ||
(b) Finanzielle Beteiligung Dritter an Umschulungs- und Fortbildungsmaßnahmen | 358 | ||
(3) Ergebnis | 359 | ||
c) Ergebnis zur Zumutbarkeit der Fortbildung und Umschulung auf den Arbeitgeber | 359 | ||
VI. Auswahl der fortzubildenden und umzuschulenden Arbeitnehmer bei konkurrierenden Beschäftigungsansprüchen | 361 | ||
1. Bedeutung des § 1 Abs. 2 S. 3 1. HS KSchG im Hinblick auf konkurrierende Weiterbeschäftigungsansprüche | 363 | ||
a) Differenzierung nach der Reichweite des Direktionsrechts | 363 | ||
b) Differenzierung nach Grad der Qualifizierungsbedürftigkeit | 364 | ||
c) Verzicht auf zusätzliche Differenzierungsmerkmale | 366 | ||
2. Auswahlkriterien der Arbeitnehmer bei konkurrierenden Weiterbeschäftigungsansprüchen | 366 | ||
3. Ergebnis zur Auswahl der Arbeitnehmer bei konkurrierenden Beschäftigungsansprüchen | 369 | ||
VII. Kollektivrechtliche Einflüsse auf Fortbildung und Umschulung im Falle einer anstehenden Kündigung | 369 | ||
1. Mitbestimmung des Betriebsrats gemäß § 102 Abs. 3 Nr. 4 BetrVG | 370 | ||
2. Anderweitige Beschäftigung nach Fortbildung oder Umschulung und die Beteiligung des Betriebsrats | 371 | ||
3. Mitbestimmung des Betriebsrats bei Bildungsmaßnahmen gemäß §§ 97, 98 BetrVG | 374 | ||
a) Die Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 97 BetrVG | 374 | ||
b) Die Mitbestimmung des Betriebsrates nach § 98 BetrVG | 376 | ||
4. Ergebnis zu den kollektivrechtlichen Einflüssen auf Fortbildung und Umschulung | 377 | ||
VIII. Rechtscharakter des § 1 Abs. 2 S. 3 1. HS KSchG | 378 | ||
IX. Ergebnis zu zumutbaren Umschulungs- und Fortbildungsmaßnahmen gemäß § 1 Abs. 2 S. 3 1. HS KSchG | 379 | ||
B. Widerspruch des Betriebsrats gemäß § 102 Abs. 3 Nr. 4 BetrVG als anspruchsbegründende Pflicht zur Weiterbildung | 379 | ||
C. Verpflichtung des Arbeitgebers zur Einführung von Weiterbildungsmaßnahmen gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 2 SGB III | 380 | ||
D. Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitsamt gemäß § 2 Abs. 3 Nr. 5 SGB III | 380 | ||
E. Ergebnis zu den gesetzlichen Vorgaben für die Weiterbildung im kündigungsgefährdeten Arbeitsverhältnis | 381 | ||
§ 11 Vereinbarungen zur Weiterbildung zur Vermeidung von Kündigungen auf kollektiver Ebene | 382 | ||
A. Tarifvertragliche Weiterbildungsvereinbarungen zur Vermeidung von Kündigungen | 382 | ||
I. Qualifizierung in Rationalisierungsschutzabkommen | 383 | ||
1. Qualifikationsbezogene Regelungsinhalte der Rationalisierungsschutzabkommen | 383 | ||
2. Rechtliche Bewertung | 384 | ||
II. Qualifizierung in Beschäftigungsschutzabkommen | 386 | ||
III. Ergebnis zu den tariflichen Weiterbildungsvereinbarungen zur Vermeidung von Kündigungen | 388 | ||
B. Betriebliche Weiterbildungsvereinbarungen zur Vermeidung von Kündigungen | 388 | ||
I. Interessenausgleich oder Sozialplan zur Vereinbarung von Weiterbildungsmaßnahmen | 390 | ||
II. Interessenausgleich und Sozialplan zur Beschäftigungssicherung und ihr Verhältnis zu den konkurrierenden Ansprüchen aus §§ 96 ff. BetrVG | 393 | ||
III. Folgen der Zuordnung der Weiterbildungsvereinbarung | 395 | ||
C. Ergebnis zur Einrichtung von Weiterbildungsmaßnahmen zur Vermeidung von Kündigungen auf kollektiver Ebene | 396 | ||
§ 12 Weiterbildung im bestandsgefährdeten Arbeitsverhältnis aufgrund arbeitsvertraglicher Beziehungen | 397 | ||
A. Vertragliche Qualifizierungsvereinbarungen zur Erhaltung der Beschäftigung | 397 | ||
B. Ungeschriebene vertragliche Pflichten zur Erhaltung der Beschäftigung | 397 | ||
§ 13 Zusammenfassung und Bewertung der Regelungen zur Einführung von Weiterbildungsmaßnahmen im bestandsgefährdeten Arbeitsverhältnis | 400 | ||
A. Zusammenfassung | 400 | ||
B. Bewertung | 401 | ||
4. Teil: Schlußbetrachtung | 403 | ||
Literaturverzeichnis | 406 | ||
Stichwortverzeichnis | 424 |