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Die betriebliche Weiterbildung

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Fracke, S. (2003). Die betriebliche Weiterbildung. Verantwortung des Arbeitgebers im intakten und bestandsgefährdeten Arbeitsverhältnis. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51025-2
Fracke, Susanne. Die betriebliche Weiterbildung: Verantwortung des Arbeitgebers im intakten und bestandsgefährdeten Arbeitsverhältnis. Duncker & Humblot, 2003. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51025-2
Fracke, S (2003): Die betriebliche Weiterbildung: Verantwortung des Arbeitgebers im intakten und bestandsgefährdeten Arbeitsverhältnis, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-51025-2

Format

Die betriebliche Weiterbildung

Verantwortung des Arbeitgebers im intakten und bestandsgefährdeten Arbeitsverhältnis

Fracke, Susanne

Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht, Vol. 214

(2003)

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Abstract

Der Weiterbildung wird in der Gesellschaft und insbesondere von den Arbeitsvertragsparteien eine immer größere Rolle beigemessen. Deutsche Unternehmen geben jährlich rund 15 Milliarden EUR für Fortbildung und Umschulung ihrer Mitarbeiter aus. Obwohl die Arbeitgeber sich damit meist an der Finanzierung der Weiterbildung beteiligen, wird sowohl nach allgemeinem Verständnis als auch im juristischen Schrifttum unbefangen eine Pflicht des Arbeitgebers zur Durchführung von Weiterbildungsmaßnahmen verneint.

Die Autorin will klären, ob die Weiterbildung tatsächlich im quasi rechtsfreien Raum stattfindet, oder ob den Unternehmen bezüglich der Einführung und Durchführung von Weiterbildungsmaßnahmen eine größere Verantwortung auferlegt ist, als von ihnen angenommen. Die Verfasserin möchte außerdem aufzeigen, wie die bestehenden rechtlichen Normen durch die Arbeitsvertragsparteien, aber auch durch die Sozialpartner und Betriebsorgane effektiver angewandt werden können.

Ausgehend von dieser Zielsetzung untersucht Susanne Fracke zunächst solche Regelungen, die im intakten Arbeitsverhältnis die Ein- und Durchführung von Weiterbildungsmaßnahmen beeinflussen. Insbesondere wird den Fragen nachgegangen, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen die Unterrichtungspflicht gemäß § 81 Abs. 1 und Abs. 2 BetrVG auch eine Weiterbildungspflicht statuiert und welche Änderungen sich in der Weiterbildungspraxis durch den neu eingeführten § 97 Abs. 2 BetrVG ergeben können. In einem zweiten Schwerpunkt werden die bestehenden Regelungen zur Weiterbildung im bestandsgefährdeten Arbeitsverhältnis näher beleuchtet. Kern der Untersuchung ist dabei die Analyse des § 1 Abs. 2 S. 3 1. HS KSchG, der vor dem Ausspruch einer Kündigung die Durchführung einer zumutbaren Fortbildung oder Umschulung zum Erhalt der Beschäftigung vorschreibt.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Abkürzungsverzeichnis 23
1. Teil: Einführung und Grundlagen 25
§ 1 Einleitung 25
A. Problemaufriß 25
B. Gang der Untersuchung 27
§ 2 Grundlagen der betrieblichen Weiterbildung 29
A. Die betriebliche Weiterbildung 29
I. Begriff der Weiterbildung 29
II. Die Betrieblichkeit der Weiterbildung als untersuchungsbegrenzendes Merkmal 30
1. Bestehende Definitionen 31
2. Eigener Zuordnungsversuch 34
III. Ergebnis und Themenbezug 35
B. Inhaltliche Unterteilung 36
I. Allgemeine und politische Weiterbildung 36
II. Berufliche Weiterbildung 38
III. Ergebnis 39
C. Träger der Weiterbildung 39
D. Arten der Weiterbildung 40
I. Lernen in der Arbeitssituation 40
II. Selbstgesteuertes Lernen 41
III. Lehrveranstaltungen 42
IV. Informationsveranstaltungen 42
V. E-Learning 43
E. Teilnahmenachweise und Abschlüsse nach durchgeführter Weiterbildung 43
F. Ziele der betrieblichen Weiterbildung 45
G. Kosten und Kostenträger der Weiterbildung 47
H. Ergebnis 48
2. Teil: Weiterbildung im intakten Arbeitsverhältnis 49
§ 3 Regelungen zur Weiterbildung im Völker- und Europarecht 49
A. Völkerrechtliche Bestimmungen 49
I. Allgemeine Erklärung der Menschenrechte 50
II. Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte 51
III. Das 1. Zusatzprotokoll zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten 52
IV. Europäische Sozialcharta 53
V. Vereinbarungen der Internationalen Arbeitsorganisation 55
VI. Ergebnis der Bedeutung der völkerrechtlichen Bestimmungen 56
B. Bestimmungen des Rechtes der Europäischen Gemeinschaft 56
I. Primärrecht 56
1. Beschäftigungspolitik gem. Artt. 125 ff. EG 57
2. Sozialvorschriften gem. Artt. 136 ff. EG 58
3. Berufliche Bildung gemäß Artt. 149, 150 EG 59
a) Art. 149 EG 59
b) Art. 150 EG 61
4. Präambel und Art. 3 EG 62
5. Gemeinschaftscharta der sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer 62
6. Ergebnis zu primärrechtlichen Regelungen 63
II. Sekundäres Gemeinschaftsrecht 64
III. Europäische Grundrechtecharta 66
IV. Zusammenfassung zur Bedeutung europarechtlicher Regelungen 66
§ 4 Verfassungsrechtliche Aussagen zur Weiterbildung 67
A. Bedeutung der Grundrechte für das Verhältnis von Privaten 67
I. Wirkungen der Grundrechte zwischen Privaten 67
II. Umsetzung der Schutzpflichtenlehre im Privatrecht 69
B. Vorgaben des Grundgesetzes zur Weiterbildung 70
I. Weiterbildung und Berufsfreiheit 71
1. Weiterbildung als Schutzgut des Art. 12 Abs. 1 GG 71
2. Gewährleistungsumfang der Berufsfreiheit für die Weiterbildung 74
a) Aussagen der Literatur 74
b) Stellungnahme 75
aa) Subjektiv-rechtlicher Gehalt des Art. 12 GG 75
bb) Objektiv-rechtlicher Gehalt des Art. 12 Abs. 1 GG 75
(1) Art. 12 Abs. 1 GG als Teilhaberecht 77
(2) Verfassungsauftrag zur Weiterbildung? 77
(3) Art. 12 Abs. 1 GG als staatliche Schutzpflicht 79
(a) Schutzpflichten bezüglich der Weiterbildung 80
(b) Handlungspflicht des Gesetzgebers 81
3. Ergebnis zur Weiterbildung als Bestandteil der Berufsfreiheit 81
II. Weiterbildung und das allgemeine Persönlichkeitsrecht 82
1. Weiterbildung und menschengerechte Arbeitsplatzgestaltung 83
a) Verhältnis der menschengerechten Arbeitsplatzgestaltung zur Berufsfreiheit 84
b) Gewährleistungsumfang 85
2. Weiterbildung und das Recht auf Selbstentfaltung 86
3. Weiterbildung und Erhalt des materialisierten Status des Arbeitnehmers 87
4. Zusammenfassung zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht 88
III. Weiterbildung und die allgemeine Handlungsfreiheit 89
IV. Weiterbildung und der Gleichheitssatz 89
V. Ergebnis zu den verfassungsrechtlichen Vorgaben 90
C. Vorgaben der Landesverfassungen 91
I. Verhältnis Bundesverfassungsrecht zu Landesverfassungsrecht 91
II. Weiterbildung im Landesverfassungsrecht 92
III. Landesverfassungen und Einrichtung einer Weiterbildungsmaßnahme 93
D. Ergebnis zu den Vorgaben der Verfassung 93
§ 5 Gesetzliche Vorschriften zur Weiterbildung 94
A. Einfaches Bundesrecht 94
I. Das Beratungsrecht des § 90 Abs. 2 S. 1 2. HS BetrVG für die betriebliche Weiterbildung 94
II. Wirkung der Personalplanung gemäß §§ 92 Abs. 1, 92a BetrVG auf die betriebliche Weiterbildung 96
III. Die Berufsbildung gemäß §§ 96 ff. BetrVG 97
1. Der Berufsbildungsbegriff im Betriebsverfassungsgesetz und der allgemeine Begriff der betrieblichen Weiterbildung 98
2. Förderung der Berufsbildung gemäß § 96 BetrVG 99
3. Einrichtungen und Maßnahmen der Berufsbildung gemäß § 97 BetrVG 101
a) Beratung über Errichtung und Ausstattung betrieblicher Einrichtungen zur Berufsbildung gemäß § 97 Abs. 1 BetrVG 101
b) Mitbestimmung bei der Einführung betrieblicher Berufsbildung 101
aa) Voraussetzungen des Mitbestimmungsrechtes nach § 97 Abs. 2 BetrVG 102
bb) Zusammenfassung zur Mitbestimmung des Betriebsrates bei der Einführung betrieblicher Berufsbildungsmaßnahmen 105
4. Durchführung betrieblicher Bildungsmaßnahmen gemäß § 98 BetrVG 106
a) Die Entscheidung über das Ob der beruflichen Bildung 106
b) Einschränkungen der Entscheidungsfreiheit des Arbeitgebers durch einen individuellen Teilnahmeanspruch gemäß § 98 Abs. 3 BetrVG 107
5. Ergebnis zu Berufsbildungsvorschriften gemäß §§ 96 ff. BetrVG 107
IV. Bedeutung des § 81 Abs. 1, 2 BetrVG für die betriebliche Weiterbildung 108
1. Die Unterrichtung im Sinne des § 81 Abs. 1, 2 BetrVG 109
a) Voraussetzung an den zu unterrichtenden Arbeitnehmer 112
aa) Berufsbezogene Kenntnisse als notwendige Voraussetzung 112
bb) Erfüllung der Stellenbeschreibung als notwendige Voraussetzung 113
cc) Stellungnahme 114
dd) Ergebnis 118
b) Anforderungen an die vorzunehmende Maßnahme 118
aa) Berufsbildender Charakter als negative Grenze für § 81 Abs. 1, 2 BetrVG 118
(1) Form der Unterrichtung 119
(2) Die Berufsbezogenheit der Einweisung als negatives Abgrenzungsmerkmal 120
bb) Abgrenzung nach funktions- oder berufsbezogenem Schwerpunkt 121
cc) Arbeitsnotwendige Maßnahmen 122
dd) Beschleunigungsfunktion der Maßnahme 122
ee) Stellungnahme 123
(1) Kritik an der Entweder-Oder-These 123
(a) Regelungsebene des § 81 Abs. 1, 2 BetrVG und der §§ 96 ff. BetrVG 124
(b) Bewußte Nichtregelung von Beteiligungsrechten 125
(c) Zweck der Mitbestimmungsrechte 126
(d) Gehalt des § 81 Abs. 4 BetrVG 126
(e) Zusammenfassung 127
(2) Unbeachtlichkeit der Form der Unterrichtung 128
(3) Kritik am negativen Abgrenzungsmerkmal der Berufsbezogenheit 129
(4) Kritik an der Ansicht Eichs 129
(5) Kritik an der Ansicht Oetkers 130
(6) Kritik an der „Verwertbarkeit am Arbeitsmarkt“ 130
(7) Ergebnis 131
c) Ergebnisse zu den Voraussetzungen der Unterrichtung gemäß § 81 Abs. 1, 2 BetrVG 132
d) Verfassungsgemäße Ausweitung des § 81 Abs. 1, 2 BetrVG 135
2. Unterrichtung gemäß § 81 Abs. 1, 2 BetrVG als Weiterbildung 136
a) Unterrichtungsmaßnahmen gemäß § 81 Abs. 1, 2 BetrVG mit Berufsbildungscharakter 137
b) Unterrichtungsmaßnahmen gemäß § 81 Abs. 1, 2 BetrVG ohne Berufsbildungscharakter 137
c) Ergebnis zur Unterrichtung gem. § 81 Abs. 1 BetrVG als Weiterbildung 139
3. Leistungsumfang der Unterrichtung 139
4. Konkurrenz des § 81 Abs. 1, 2 BetrVG mit den echten Mitbestimmungsrechten nach §§ 97 ff. BetrVG 140
5. Durchsetzung der Unterrichtung gemäß § 81 Abs. 1, 2 BetrVG 141
a) Selbständige Klagbarkeit 142
b) Sonstige Folgen der Pflichtverletzung 143
c) Obliegenheiten 143
aa) Begriff der Obliegenheit 143
bb) Abgrenzung Obliegenheit – Rechtspflicht 144
d) Unterrichtung gemäß § 81 Abs. 1, 2 BetrVG als Pflicht oder Obliegenheit? 145
6. Ergebnis zur Unterrichtungspflicht gemäß § 81 Abs. 1, 2 BetrVG 146
V. Erörterung der Anpassungsmöglichkeiten an die geänderte Tätigkeit des Arbeitnehmers gem. § 81 Abs. 4 S. 2 BetrVG 147
1. Erörterungspflicht 147
2. Folgen der unterlassenen Erörterung für das Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses 149
3. Ergebnis zur Erörterungspflicht gemäß § 81 Abs. 4 BetrVG 150
VI. Die Förderung der freien Entfaltung der Persönlichkeit gemäß § 75 Abs. 2 BetrVG und die betriebliche Weiterbildung 150
1. Freie Entfaltung der Persönlichkeit 151
2. Inhalt und Umfang der Förderung gemäß § 75 Abs. 2 BetrVG 152
a) Rechtscharakter des § 75 Abs. 2 BetrVG 153
b) Vergleichbarkeit des Regelungsumfangs von § 75 Abs. 2 BetrVG mit dem des § 96 Abs. 1 S. 1 BetrVG 154
c) Regelungsumfang des „Förderns“ im Sinne des § 75 Abs. 2 BetrVG 155
3. Ergebnis zum Fördergebot gemäß § 75 Abs. 2 BetrVG 156
VII. Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge 156
VIII Normen der Sozialversicherungsrechte und betriebliche Weiterbildung 157
1. Individuelle Förderung der beruflichen Weiterbildung gemäß § 3 Abs. 2 SGB I 157
2. Besondere Verantwortung des Arbeitgebers für berufliche Leistungsfähigkeit der Arbeitnehmer gemäß § 2 Abs. 2 SGB III 158
a) Inhalt des § 2 Abs. 2 SGB III 158
b) Sozialrechtliche Wirkung des § 2 Abs. 2 SGB III 159
c) Wirkung des § 2 SGB III im Arbeitsrecht 161
aa) Das Ob der Wirkung der sozialrechtlichen Norm des § 2 Abs. 2 SGB III im Arbeitsrecht 162
bb) Arbeitsrechtliche Auswirkungen des § 2 Abs. 2 Nr. 1 SGB III 163
(1) Konkretisierung der Erörterungspflicht in § 81 Abs. 4 BetrVG 164
(2) Bedeutung für § 75 Abs. 2 BetrVG 165
d) Ergebnis zu § 2 Abs. 2 Nr. 1 SGB III 166
3. Berufliche Weiterbildung und Integration Arbeitsloser 166
IX. Weiterbildung und Entwürfe für eine zukünftige gesetzliche Gestaltung 167
1. Entwurf eines Arbeitsvertragsgesetzes 1992 167
2. Gesetzentwürfe der Länder für ein Arbeitsvertragsgesetz 168
3. Entwurf eines Betriebsverfassungsgesetzes 169
X. Ergebnis zu den Normen des einfachen Bundesrechts 170
B. Landesgesetzliche Regelungen 173
§ 6 Vereinbarungen auf kollektiver Ebene 173
A. Vereinbarungen durch die Sozialpartner 174
I. Regelungsbefugnis, -möglichkeiten und -grenzen der Sozialpartner 176
1. Tarifvertragliche Regelungen 176
a) Verfassungsrechtliche Grundlage 176
b) Verfassungsrechtliche Grenzen tarifvertraglicher Regelungen 177
c) Grenzen tarifvertraglicher Regelungen durch allgemeine Rechtsgrundsätze und allgemeines Gesetzesrecht 178
d) Grenzen tarifvertraglicher Regelungen aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten Normart 178
aa) Normative Regelungen des Tarifvertrages und dessen Geltungsgrenzen durch das Tarifvertragsgesetz 179
(1) Regelung durch Inhaltsnormen 179
(2) Regelung durch Betriebsnormen 180
(3) Regelung durch betriebsverfassungsrechtliche Normen 182
(a) Zulässigkeit der Erweiterung von Mitbestimmungsrechten 183
(b) Besondere Beschränkungen bei der Erweiterung des § 98 BetrVG 184
(aa) Gesetzessystematik als Beschränkung der Erweiterung von Beteiligungsrechten 184
(bb) Beeinflussung der unternehmerischen Freiheit durch Erweiterung des § 98 BetrVG zum echten Mitbestimmungsrecht 186
(cc) Weitere Zulässigkeitsschranken für die Erweiterung von Mitbestimmungsrechten 188
(4) Regelung gemeinsamer Einrichtungen gemäß § 4 Abs. 2 TVG 189
bb) Schuldrechtliche Regelungen des Tarifvertrages 190
2. Außertarifliche Vereinbarungen 191
II. Beispiele für Qualifizierungsregelungen im Tarifvertrag 192
1. Weiterbildungsvereinbarungen in der chemischen Industrie 193
2. Lohn- und Gehaltsrahmentarifvertrag I der IG Metall und des Verbandes der Metallindustrie 193
3. Tarifvertrag zur Qualifizierung der Metall- und Elektroindustrie in Baden-Württemberg 195
a) Inhalt der tariflichen Regelung 196
b) Fortentwicklung der Regelung gegenüber LGRTV I und rechtliche Bewertung 197
4. Tarifvertragliche Qualifizierung bei debis 199
a) Inhalt der tariflichen Regelung 199
b) Rechtliche Bewertung der Regelung 200
5. Tarifvertragliche Qualifizierung in der Textil- und Bekleidungsindustrie in Westdeutschland 201
III. Ergebnis zu den Sozialpartnervereinbarungen 202
B. Vereinbarungen auf betrieblicher Ebene 202
I. Regelungsbefugnis und Wirkung der Einigungen auf betrieblicher Ebene 203
1. Vereinbarungen unter Beteiligung des Betriebsrates 204
a) Erzwingbare Betriebsvereinbarung 204
b) Freiwillige Betriebsvereinbarung 206
aa) Mitbestimmung bei der Errichtung von Sozialeinrichtungen 206
bb) Mitbestimmung bei sonstigen „sozialen“ Angelegenheiten 207
(1) Zulässigkeit der Erweiterung von Mitbestimmungsrechten bei der betrieblichen Weiterbildung durch freiwillige Betriebsvereinbarung 208
(2) Zwischenergebnis 210
c) Regelungsabrede 210
2. Vereinbarungen auf individualrechtlicher Grundlage 211
a) Gesamtzusage 211
b) Betriebliche Übung 212
II. Beispiele für Qualifizierungsregeln auf betrieblicher Ebene 212
1. Bestehende Qualifizierungsregelungen 213
a) Ausgewählte Regelungsinhalte von Betriebsvereinbarungen 213
b) Konkrete Einzelbeispiele 214
2. Musterbetriebsvereinbarung 215
III. Ergebnis zu den Vereinbarungen auf betrieblicher Ebene 216
C. Ergebnis zu den Vereinbarungen über Weiterbildungen auf kollektiver Ebene 217
§ 7 Regelungen zur Weiterbildung aufgrund arbeitsvertraglicher Beziehungen 217
A. Vertraglich festgelegte Weiterbildung 217
B. Durch die allgemeine Fürsorgepflicht vermittelte ungeschriebene originäre Pflichten zur Weiterbildung 218
I. Ungeschriebene Nebenpflichten im Arbeitsverhältnis 218
1. Nebenpflichten im Arbeitsverhältnis 219
2. Entwicklung des ideellen Persönlichkeitsschutzes 221
3. Pflichten des Arbeitgebers aus § 242 BGB 222
a) Grundsätzliche Erwägungen zur Begründung von Ansprüchen aus § 242 BGB 223
b) Persönlichkeitsschützende Handlungspflichten 224
c) Förderpflichten im Hinblick auf die Persönlichkeit des Arbeitnehmers 225
d) Ergebnis zur Begründung von Pflichten aus § 242 BGB 226
II. Weiterbildung und Berufsfreiheit des Arbeitnehmers 227
1. Gewährleistung der Durchführung der Weiterbildung 227
a) Weiterbildungszeit als Arbeitszeit im Sinne des § 3 ArbZG 228
aa) Pflicht zur Weiterbildung als Determinante 230
bb) Arbeitsplatzbezug als Determinante 230
cc) Ergebnis zur Bestimmung der Weiterbildungszeit als Arbeitszeit i. S. d. Arbeitszeitgesetzes 232
b) Folge der Anerkennung der Weiterbildungszeit als Arbeitszeit 232
c) Umfang und Durchsetzung der Freistellung 234
aa) Schutzpflichten als selbständig klagbare Erfüllungsansprüche 234
bb) Freistellungspflicht als selbständig einklagbare Erfüllungspflicht 237
d) Ergebnis zur Gewährleistung der Durchführung der Weiterbildung 237
2. Gewährleistung der Organisation und Finanzierung der Weiterbildung 238
3. Ergebnis zu Weiterbildungspflichten aufgrund der Berufsfreiheit des Arbeitnehmers 238
III. Weiterbildung als Schutz der Persönlichkeit 238
1. Schutzpflicht zu menschengerechter Arbeitsplatzgestaltung 239
2. Schutzpflicht zur Selbstentfaltung der Persönlichkeit 240
a) Weiterbildungspflicht bei Beschäftigung unkündbarer Arbeitnehmer? 243
(1) Vertraglich vereinbarte Unkündbarkeitsklauseln und deren Auswirkung auf die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers 244
(a) Allgemeine Erwägungen zur Begrenzung der Weiterbildung unkündbarer Arbeitnehmer 245
(b) Konkrete Begrenzungskriterien für eine Weiterbildung unkündbarer Arbeitnehmer 246
(2) Weiterbildungsanspruch bei gesetzlichen Unkündbarkeitsklauseln 248
b) Durchsetzbarkeit einer Weiterbildungspflicht im ungekündigten Arbeitsverhältnis 249
c) Ergebnis zur Schutzpflicht aus dem Recht zur Selbstentfaltung der Persönlichkeit 250
IV. Weiterbildung und andere verfassungsrechtliche Gewährleistungen 251
V. Ergebnis zu ungeschriebenen Weiterbildungspflichten aus den verfassungsrechtlichen Schutzpflichten 251
C. Ungeschriebene derivative Pflicht zur Weiterbildung durch den allgemeinen arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz 251
I. Differenzierungsverbote 252
1. Absolute Differenzierungsverbote 253
2. Relative Differenzierungsverbote 254
a) Differenzierung nach dem Alter 254
b) Differenzierung nach der Länge der Arbeitszeit 256
c) Differenzierung nach der Länge des Arbeitsvertrages 257
d) Sonstige Differenzierungsmerkmale 258
II. Folgen einer unzulässigen Differenzierung 258
III. Ergebnis zur Weiterbildung und dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz 260
D. Ergebnis zur Einrichtung von Weiterbildungsmaßnahmen als Folge der arbeitsrechtlichen Beziehung 260
§ 8 Zusammenfassung und Bewertung der Regelungen zur Einführung von Weiterbildungen im intakten Arbeitsverhältnis 261
A. Zusammenfassung 261
B. Bewertung 263
3. Teil: Weiterbildung im bestandsgefährdeten Arbeitsverhältnis 265
§ 9 Bestandsschutz des Arbeitsplatzes als Verfassungsgarantie 265
A. Verfassungsrechtliche Aussagen zum Bestandsschutz 266
B. Ergebnis 267
§ 10 Gesetzliche Vorgaben der Weiterbildung im bestandsgefährdeten Arbeitsverhältnis 268
A. Fortbildung und Umschulung nach § 1 Abs. 2 S. 3 1. HS KSchG 268
I. Begriff der Fortbildung und Umschulungsmaßnahme im Kontext des § 1 Abs. 2 S. 3 1. HS KSchG 269
1. Die Umschulung i. S. d. § 1 Abs. 2 S. 3 1. HS KSchG 270
a) Meinungsstand 270
b) Stellungnahme 271
2. Die Fortbildung i. S. d. § 1 Abs. 2 S. 3 1. HS KSchG 274
3. Verhältnis der Fortbildung und Umschulung i. S. d. KSchG zu bloßer Einarbeitung und Unterrichtung gemäß § 81 Abs. 1, 2 BetrVG 275
a) Einordnung der Einarbeitung und Unterrichtung i. S. d. § 81 Abs. 1, 2 BetrVG 275
b) Abgrenzung der Unterrichtungspflicht gemäß § 81 Abs. 1, 2 BetrVG von der Fortbildung und Umschulung i. S. d. § 1 Abs. 1 S. 3 1. HS KSchG 276
4. Ergebnis 280
II. Die zumutbare Fortbildung und Umschulung im System des Kündigungsschutzgesetzes 280
III. Anwendung der Fortbildungsklausel gemäß § 1 Abs. 2 S. 3 1. HS KSchG in Abhängigkeit von der Art der Kündigung 282
1. Personenbedingte Kündigung 282
a) Krankheitsbedingte Kündigung 283
b) Kündigung aufgrund fachlicher Eignungsmängel 284
aa) Fachlicher Eignungsmangel als personenbedingter Kündigungsgrund? 284
(1) Abgrenzung des personenbedingten vom verhaltensbedingten Kündigungsgrund 285
(2) Weiterbildung als Nebenpflicht der Arbeitnehmer 286
(a) Teilnahme als Nebenpflicht der Arbeitnehmer 287
(b) Eigeninitiative der Arbeitnehmer zur Weiterbildung 288
(3) Zuordnung zu verhaltensbedingter und personenbedingter Kündigung 289
bb) Kündigung aufgrund fehlender objektiver Eignungsvoraussetzungen 290
cc) Kündigung aufgrund subjektiver fachlicher Eignungsmängel 290
c) Ergebnis zu den personenbedingten Kündigungsgründen 291
2. Verhaltensbedingte Kündigung 292
3. Betriebsbedingte Kündigung 294
4. Ergebnis zur Abhängigkeit der Fortbildungsklausel von den einzelnen Kündigungsgründen 294
IV. Beschäftigungsmöglichkeit nach zumutbarer Fortbildung und Umschulung 295
1. Umfang der anderweitigen Beschäftigungsmöglichkeit 296
a) Horizontal zu berücksichtigende freie Arbeitsplätze 296
b) Zumutbare und geeignete Beschäftigung als Bestimmungsgesichtspunkte eines freien Arbeitsplatzes 298
c) Vorliegen eines freien Arbeitsplatzes 303
d) Räumliche Reichweite der anderweitigen Beschäftigungspflicht 303
2. Zeitlicher Anknüpfungspunkt zur Bestimmung des freien Arbeitsplatzes 304
a) Verzicht auf zeitliche Begrenzung bei freiem Arbeitsplatz nach zumutbarer Fortbildung und Umschulung 306
b) Ergebnis zum zeitlichen Anknüpfungspunkt für das Vorliegen des freien Arbeitsplatzes 308
3. Ergebnisse zur Bestimmung eines freien Arbeitsplatzes für eine anderweitige Beschäftigung 308
V. Zumutbarkeit von Fortbildung und Umschulung 309
1. Grundsätzliche Kostentragung der Umschulungs- und Fortbildungsmaßnahmen gemäß § 1 Abs. 2 S. 3 1. HS KSchG 309
2. Zumutbarkeit der Fortbildung und Umschulung für den Arbeitnehmer 311
a) Einverständnis des Arbeitnehmers als Ersatz für die Zumutbarkeit 312
b) Kriterien zur Bestimmung der Zumutbarkeit für den Arbeitnehmer 313
c) Ergebnis zur Zumutbarkeit für den Arbeitnehmer 315
3. Zumutbarkeit der Fortbildung und Umschulung für den Arbeitgeber 316
a) Kriterien für eine zumutbare Fortbildung und Umschulung in Rechtsprechung und Literatur 317
aa) Zumutbarkeitskriterien in der Rechtsprechung des BAG 317
(1) Rechtsprechungsübersicht 317
(2) Zusammenfassung der Kriterien 321
bb) Zumutbarkeitskriterien in der Literatur 321
(1) Literaturübersicht 321
(2) Zusammenfassung der Ansichten der Literatur 326
b) Kritische Bewertung und eigene Vorstellungen 327
aa) Systematische Voraussetzungen für die Interessenabwägung 327
bb) Auswirkungen von Umschulungs- und Fortbildungsmaßnahmen auf wirtschaftliche und betriebliche Belange des Arbeitgebers 328
(1) Eigenkosten und Dauer der Maßnahme als Kostenfaktor 328
(a) Möglichkeit der Begrenzung der Maßnahme auf eine bestimmte Länge 329
(b) Bestimmung des normativen Anhaltspunktes für die Zumutbarkeit 330
(2) Einfluß bestehender Weiterbildungsstrukturen sowie betrieblicher und außerbetrieblicher Maßnahmen auf betriebliche Belange 331
(3) Abschließende Betrachtung der wirtschaftlichen und betrieblichen Beanspruchung des Arbeitgebers 332
(4) Weitere Vorgehensweise bei der Zumutbarkeitsprüfung 332
cc) Einfluß arbeitnehmerbezogener Kriterien auf das in § 1 Abs. 2 S. 3 1. HS KSchG konkretisierte Bestandsschutzinteresse 333
(1) Art der Maßnahme 333
(2) Arbeitsvertragliche Festlegung des Arbeitsumfanges 334
(3) Kündigungsgrund 336
(a) Personenbedingte Kündigung 336
(aa) Zumutbarkeitserwägungen bei krankheitsbedingter Kündigung 336
(bb) Zumutbarkeitserwägungen bei Kündigung aufgrund fachlicher Eignungsmängel 339
(b) Verhaltensbedingte Kündigung 339
(c) Betriebsbedingte Kündigung 340
(4) Persönliche Merkmale der Arbeitnehmer 341
(a) Alter des Arbeitnehmers 341
(b) Betriebszugehörigkeit 343
(c) Unterhaltsverpflichtung 344
(5) Abschließende Betrachtung der arbeitnehmerbezogenen Kriterien 344
dd) Einfluß der bisherigen Weiterbildungspraxis des Arbeitgebers auf den Bestandsschutz des Arbeitnehmers 345
(1) Einfluß bisher durchgeführter Weiterbildungsmaßnahmen 345
(2) Einfluß unterlassener Weiterbildungsmaßnahmen 346
(3) Erhöhung des Bestandsschutzes des Arbeitnehmers durch § 2 Abs. 2 Nr. 2 SGB III 347
(4) Ergebnis zum Einfluß von Handlungen des Arbeitgebers auf den Bestandsschutz 348
ee) Die Zumutbarkeit beeinflußende Faktoren durch Sicherung und Begrenzung der Kostenlast 349
(1) Abschluß von Rückzahlungsklauseln im Rahmen des § 1 Abs. 2 S. 3 1. HS KSchG 349
(a) Freiwilligkeit einer Rückzahlungsklausel 351
(b) Zulässigkeit von Rückzahlungsklauseln 351
(c) Auswirkung von Rückzahlungsklauseln auf die Zumutbarkeit 354
(2) Wirkung der finanziellen Beteiligung der Arbeitnehmer und Dritter auf die Zumutbarkeit 355
(a) Finanzielle Beteiligung der Arbeitnehmer an Umschulungs- oder Fortbildungsmaßnahmen 356
(b) Finanzielle Beteiligung Dritter an Umschulungs- und Fortbildungsmaßnahmen 358
(3) Ergebnis 359
c) Ergebnis zur Zumutbarkeit der Fortbildung und Umschulung auf den Arbeitgeber 359
VI. Auswahl der fortzubildenden und umzuschulenden Arbeitnehmer bei konkurrierenden Beschäftigungsansprüchen 361
1. Bedeutung des § 1 Abs. 2 S. 3 1. HS KSchG im Hinblick auf konkurrierende Weiterbeschäftigungsansprüche 363
a) Differenzierung nach der Reichweite des Direktionsrechts 363
b) Differenzierung nach Grad der Qualifizierungsbedürftigkeit 364
c) Verzicht auf zusätzliche Differenzierungsmerkmale 366
2. Auswahlkriterien der Arbeitnehmer bei konkurrierenden Weiterbeschäftigungsansprüchen 366
3. Ergebnis zur Auswahl der Arbeitnehmer bei konkurrierenden Beschäftigungsansprüchen 369
VII. Kollektivrechtliche Einflüsse auf Fortbildung und Umschulung im Falle einer anstehenden Kündigung 369
1. Mitbestimmung des Betriebsrats gemäß § 102 Abs. 3 Nr. 4 BetrVG 370
2. Anderweitige Beschäftigung nach Fortbildung oder Umschulung und die Beteiligung des Betriebsrats 371
3. Mitbestimmung des Betriebsrats bei Bildungsmaßnahmen gemäß §§ 97, 98 BetrVG 374
a) Die Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 97 BetrVG 374
b) Die Mitbestimmung des Betriebsrates nach § 98 BetrVG 376
4. Ergebnis zu den kollektivrechtlichen Einflüssen auf Fortbildung und Umschulung 377
VIII. Rechtscharakter des § 1 Abs. 2 S. 3 1. HS KSchG 378
IX. Ergebnis zu zumutbaren Umschulungs- und Fortbildungsmaßnahmen gemäß § 1 Abs. 2 S. 3 1. HS KSchG 379
B. Widerspruch des Betriebsrats gemäß § 102 Abs. 3 Nr. 4 BetrVG als anspruchsbegründende Pflicht zur Weiterbildung 379
C. Verpflichtung des Arbeitgebers zur Einführung von Weiterbildungsmaßnahmen gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 2 SGB III 380
D. Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitsamt gemäß § 2 Abs. 3 Nr. 5 SGB III 380
E. Ergebnis zu den gesetzlichen Vorgaben für die Weiterbildung im kündigungsgefährdeten Arbeitsverhältnis 381
§ 11 Vereinbarungen zur Weiterbildung zur Vermeidung von Kündigungen auf kollektiver Ebene 382
A. Tarifvertragliche Weiterbildungsvereinbarungen zur Vermeidung von Kündigungen 382
I. Qualifizierung in Rationalisierungsschutzabkommen 383
1. Qualifikationsbezogene Regelungsinhalte der Rationalisierungsschutzabkommen 383
2. Rechtliche Bewertung 384
II. Qualifizierung in Beschäftigungsschutzabkommen 386
III. Ergebnis zu den tariflichen Weiterbildungsvereinbarungen zur Vermeidung von Kündigungen 388
B. Betriebliche Weiterbildungsvereinbarungen zur Vermeidung von Kündigungen 388
I. Interessenausgleich oder Sozialplan zur Vereinbarung von Weiterbildungsmaßnahmen 390
II. Interessenausgleich und Sozialplan zur Beschäftigungssicherung und ihr Verhältnis zu den konkurrierenden Ansprüchen aus §§ 96 ff. BetrVG 393
III. Folgen der Zuordnung der Weiterbildungsvereinbarung 395
C. Ergebnis zur Einrichtung von Weiterbildungsmaßnahmen zur Vermeidung von Kündigungen auf kollektiver Ebene 396
§ 12 Weiterbildung im bestandsgefährdeten Arbeitsverhältnis aufgrund arbeitsvertraglicher Beziehungen 397
A. Vertragliche Qualifizierungsvereinbarungen zur Erhaltung der Beschäftigung 397
B. Ungeschriebene vertragliche Pflichten zur Erhaltung der Beschäftigung 397
§ 13 Zusammenfassung und Bewertung der Regelungen zur Einführung von Weiterbildungsmaßnahmen im bestandsgefährdeten Arbeitsverhältnis 400
A. Zusammenfassung 400
B. Bewertung 401
4. Teil: Schlußbetrachtung 403
Literaturverzeichnis 406
Stichwortverzeichnis 424