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Richterliche Rechtsfortbildung im Steuerrecht

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Barth, R. (1996). Richterliche Rechtsfortbildung im Steuerrecht. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-48570-3
Barth, Rainer. Richterliche Rechtsfortbildung im Steuerrecht. Duncker & Humblot, 1996. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-48570-3
Barth, R (1996): Richterliche Rechtsfortbildung im Steuerrecht, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-48570-3

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Richterliche Rechtsfortbildung im Steuerrecht

Barth, Rainer

Schriften zum Steuerrecht, Vol. 50

(1996)

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Table of Contents

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Inhaltsverzeichnisr 9
Einleitung 21
Erster Teil: Grundlagen und Voraussetzungen der richterlichen Rechtsfortbildung durch Analogie im Steuerrecht 25
§ 1 Die richterliche Rechtsfortbildung 25
I. Die Begriffe „richterliche Rechtsfortbildung“ und „Richterrecht“ 26
1. Der Begriff „richterliche Rechtsfortbildung“ 27
a) „Richterliche Rechtsfortbildung“ im weiteren Sinne 27
aa) Rechtsanwendung als Subsumtion 28
bb) Gründe für die „Verabschiedung“ des Subsumtionsmodells 30
(1) Die Interpretationsbedürftigkeit sprachlich gefaßter Normen 31
(2) Die Überbrückung der „Kluft“ zwischen Norm und Sachverhalt 33
b) „Richterliche Rechtsfortbildung“ im engeren Sinne 34
aa) Das historische und rechtsvergleichende Rechtfertigungsargument 35
bb) Das erkenntnistheoretische und soziologische Rechtfertigungsargument 37
2. Der Begriff „Richterrecht“ 41
II. Typologien „richterlicher Rechtsfortbildung“ 43
1. Das klassische Drei-Ebenen-Modell der Rechtsgewinnung 44
2. Die Unterscheidung zwischen gesetzesimmanenter und gesetzesübersteigender richterlicher Rechtsfortbildung 48
3. Typen des Richterrechts 51
III. Die methodologischen Voraussetzungen der richterlichen Rechtsfortbildung im Steuerrecht 54
1. Zur Existenz von Lücken 55
a) Die begriffsjuristische Geschlossenheit der Rechtsordnung 56
b) Der positivistische „allgemeine negative Satz“ 57
c) Die funktionelle Geschlossenheit der Rechtsordnung 62
2. Das Vorliegen einer Lücke im Gesetz 63
a) Der Begriff der Lücke 64
aa) Die Unvollständigkeit 65
bb) Die Planwidrigkeit 69
b) Die Maßstäbe der Lückenfeststellung und -ausfüllung 74
aa) Lückenfeststellung und -ausfüllung aufgrund des positiven Rechts i. V. m. dem Rechtsverweigerungsverbot 74
bb) Lückenfeststellung und -ausfüllung aufgrund von Wertungen des positiven Rechts und des Gleichheitsgrundsatzes 75
cc) Lückenfeststellung und -ausfüllung aufgrund allgemeiner Rechtswerte und Rechtsprinzipien 76
c) Die Arten der Lücken 77
IV. Die Methoden der Lückenfeststellung und -ausfüllung 78
1. Die Analogie 78
a) Erscheinungsformen des Analogieschlusses in der Jurisprudenz 80
b) Die logische Struktur der Analogie 84
aa) Die logische Struktur der Analogie im allgemeinen 84
bb) Die Darstellung einer juristischen Analogie 87
c) Die Voraussetzungen eines Analogieschlusses 89
2. Die anderen Methoden der gesetzesimmanenten richterlichen Rechtsfortbildung 94
a) Die „Erst-recht-Schlüsse“ 94
b) Der Umkehrschluß („argumentum e contrario“) 95
c) Die teleologische Reduktion 96
d) Die anderen Fälle einer teleologisch begründeten Korrektur des Gesetzestextes 98
3. Die Methoden der gesetzesübersteigenden richterlichen Rechtsfortbildung 99
§ 2 Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und der obersten Bundesgerichte zur richterlichen Rechtsfortbildung außerhalb des Steuerrechts 100
I. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur richterlichen Rechtsfortbildung 100
II. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen zur richterlichen Rechtsfortbildung 104
III. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Strafsachen zur richterlichen Rechtsfortbildung 107
IV. Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur richterlichen Rechtsfortbildung 110
V. Die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur richterlichen Rechtsfortbildung 114
VI. Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur richterlichen Rechtsfortbildung 118
VII. Zusammenfassung 122
§ 3 Das steuerrechtliche Rechtsfortbildungs- oder Analogieverbot 123
I. Die Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs zur richterlichen Rechtsfortbildung im Steuerrecht 123
II. Die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zur richterlichen Rechtsfortbildung im Steuerrecht 126
1. Fallgruppen richterlicher Rechtsfortbildung in der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs 130
a) Lückenfüllung und entsprechende Anwendung gesetzlicher Vorschriften 131
b) Die teleologisch begründete Korrektur des Gesetzestextes 137
aa) Die vom Wortlaut des Gesetzes abweichende Auslegung bei sinnwidrigem Ergebnis 139
bb) Die teleologische Reduktion bzw. Extension 142
2. Die verfassungsrechtlichen Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung in der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs 144
a) Die Bindung an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) als Grenze richterlicher Rechtsfortbildung 144
b) Das Verbot steuerbegründender oder -verschärfender richterlicher Rechtsfortbildung 147
aa) Die Entwicklung des Verbots steuerverschärfender Analogie 149
bb) Die richterliche Rechtsfortbildung zugunsten des Steuerpflichtigen 156
cc) Die „zweischneidige“ richterliche Rechtsfortbildung 157
dd) Fälle richterlicher Rechtsfortbildung zuungunsten des Bürgers 158
(1) Rechtsfortbildung zuungunsten des Bürgers außerhalb des Steuerschuldrechts 158
(2) Die „verkappten“ steuerverschärfenden Analogien 159
(3) „Offene“ steuerverschärfende Analogie 162
ee) Die Entwicklung nach dem 20.10.1983 164
III. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur richterlichen Rechtsfortbildung im Steuerrecht 166
IV. Zusammenfassung 172
Zweiter Teil: Die verfassungsrechtlichen Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung im Steuerrecht 175
§ 4 Richterliche Rechtsfortbildung als Verfassungsproblem 175
I. Einfachrechtliche Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung im Steuerrecht? 175
1. Das Prinzip der Tatbestandsmäßigkeit der Besteuerung (§ 3 Abs. 1 AO) 175
2. Das Verhältnis zwischen analoger Rechtsanwendung und § 42 AO 176
II. Die „hermeneutisch-verfassungsrechtliche“ Theorie der richterlichen Rechtsfortbildung 177
1. Zur Begründung der „hermeneutisch-verfassungsrechtlichen Theorie richterlicher Rechtsfortbildung“ 179
a) Richterliche Rechtsfortbildung als Problem des Vertrauensschutzes 180
b) Richterliche Rechtsfortbildung als Problem der Aufgaben- und Kompetenzverteilung zwischen den Staatsgewalten 180
aa) Grundlagen der verfassungsrechtlichen Funktionenordnung 181
bb) Richterliche Rechtsfortbildung als potentieller Eingriff in den Vorbehaltsbereich der Gesetzgebung 182
(1) Eingriff in den Vorbehaltsbereich aufgrund des schöpferischen Charakters richterlicher Rechts(fort)bildung? 183
(2) Eingriff in die Rechtsetzungskompetenz bei überhöhtem Anteil judizieller Rechtsbildung 184
2. Die normativen Grundlagen der verfassungsrechtlichen Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung 187
3. Das „vierpolige Beziehungsgefüge“ bei einer richterlichen Rechtsfortbildung im öffentlichen Recht 189
III. Zur Vorgehensweise: Richterrecht und grundgesetzliche Funktionenordnung 190
§ 5 Lückenfüllende Rechtsfortbildung und Funktionenordnung 192
I. Art. 20 Abs. 2 S. 2 GG als eigenständige Grundlage einer Aufgaben- und Kompetenzbereichsbestimmung 192
1. Aufgaben- und Kompetenzbereichsbestimmung durch Auslegung des grundgesetzlichen Rechtsprechungsbegriffs 193
2. Aufgaben- und Kompetenzbereichsbestimmung durch Übernahme eines klassischen Gewaltenteilungsprinzips? 197
3. Die „Kernbereichslehre“ 204
4. Zusammenfassung 207
II. Art. 20 Abs. 2 S. 2 GG als Interpretationsmaxime anderer Aufgaben- und Kompetenzzuweisungen 208
1. Aufgaben- und Kompetenzbereichsbestimmungen im Lichte der Mäßigungs- und Kontrollfunktion des Art. 20 Abs. 2 S. 2 GG 210
2. Aufgaben- und Kompetenzbereichsbestimmungen im Lichte des „Prinzips sachgemäßer Aufgabenzuweisung“ 212
a) Grundlagen des „Prinzips sachgemäßer Aufgabenzuweisung“ 212
b) Die unterschiedlichen Regelungsverfahren in der Richterrechtsdiskussion 216
aa) Das Gesetzgebungsverfahren 217
(1) Die Gesetzesinitiative 218
(2) Der Verfahrensablauf 220
(3) Die Leistungsfähigkeit gesetzlicher Regelungen 221
bb) Das Gerichtsverfahren 222
(1) Regelungszeitpunkt und Regelungsgegenstand 223
(2) Einzelheiten des gerichtlichen Verfahrens 226
cc) Das Verfahren der Regierungs- und Verwaltungsbehörden 228
c) Folgerungen für die Grenzen lückenfüllender Rechtsfortbildung 232
aa) Der „Auftrag der rechtsprechenden Gewalt“ in der Richterrechtsliteratur 234
bb) Das steuerrechtliche Problem: Verfahrensbedingte Grenzen für das gesetzeskonkretisierende und lückenfüllende Richterrecht? 236
III. Der Einfluß verfassungsrechtlicher Regelungsform- oder Organvorbehalte auf die Bestimmung des Aufgaben- und Kompetenzumfangs 239
§ 6 Die Bindung an „Gesetz und Recht“ als Grenze richterlicher Rechtsfortbildung 241
I. Die Bindung an das „Recht“ gemäß Art. 20 Abs. 3 GG 242
1. Der eigenständige Regelungsgehalt der Rechtsbindung 243
a) Gesetz und Recht als Tautologie 243
b) Die Gesetzesbindung gemäß Art. 97 Abs. 1 GG als Spezialregelung? 246
c) Der positivistische Rechtsbegriff 249
2. Der Regelungsgehalt der Rechtsbindung 252
a) Die appellative Funktion der Rechtsbindung 254
b) Die normativ-kritische oder normderogierende Funktion der Rechtsbindung 254
aa) Rechtsbindung als Verfassungsbindung 255
bb) Rechtsbindung und überpositives Recht 256
c) Die komplementäre Funktion der Rechtsbindung 258
3. Die Bedeutung der komplementären Funktion der Rechts- und Verfassungsbindung für die analoge Rechtsanwendung 260
a) Der inhaltliche Regelungsgehalt des verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatzes 260
aa) Das Willkürverbot und die analoge Rechtsanwendung 260
bb) Die Systemgerechtigkeit und die analoge Rechtsanwendung 262
b) Der funktionale Regelungsgehalt der Grundrechte und speziell des Gleichheitsgrundsatzes 266
aa) Mediatisierung der Verfassungsbindung durch das einfache Gesetzesrecht? 267
bb) Die Grundrechte als individuelle Abwehrrechte 269
cc) Die Ausstrahlungswirkung der Grundrechte als objektiv-rechtliche Wertentscheidungen 270
c) Die grundrechtliche Legitimation der verfassungskonformen Auslegung und Rechtsfortbildung 274
aa) Die sog. verfassungskonforme Auslegung 275
bb) Die verfassungskonforme Rechtsfortbildung 279
(1) Verfassungskonforme Rechtsfortbildung in ungeregelten Rechtsbereichen 281
(2) Verfassungskonforme Rechtsfortbildung unter Mißachtung des gesetzgeberischen Willens 282
(3) Richterliche Rechtsfortbildung durch punktuelle, unmittelbare Grundrechtsdurchgriffe 283
(4) Richterliche Rechtsfortbildung durch verfassungskonforme Reduktion 283
(5) Richterliche Rechtsfortbildung im Hinblick auf grundrechtliche Freiheitsrechte 284
(6) Richterliche Rechtsfortbildung im Hinblick auf den Gleichheitsgrundsatz 285
cc) Die grundrechtliche Legitimation verfassungskonformer richterlicher Rechtsfortbildung zu Lasten des Bürgers 287
4. Zusammenfassung 289
II. Die Bindung an das „Gesetz“ gemäß Art. 20 Abs. 3 GG 293
1. Der Regelungsgehalt der Gesetzesbindung 295
a) Gesetz i. S. d. Art. 20 Abs. 3 GG 295
b) Bindung i. S. d. Art. 20 Abs. 3 GG 296
2. Das Gesetzeskorrekturverbot und Anwendungsgebot als verfassungsrechtliche Grenze richterlicher Rechtsfortbildung 300
a) Gesetzeskorrektur bei Fällen der eindeutig gebotenen Zuordnung 303
b) Gesetzeskorrektur bei Fällen zweifelhafter Zuordnung 303
c) Gesetzeskorrektur bei abschließend gestalteten gesetzlichen Regelungen 304
3. Das Gesetzeskorrekturverbot und die juristische Methodenlehre 308
a) Bindung an den Wortsinn 312
aa) Die Sinnerschließungsfunktion des Wortlauts 313
bb) Die Grenzfunktion des Wortlauts 318
b) Die Bindung an gesetzgeberische, gesetzesimmanente und gesetzesübersteigende Regelungszwecke, -systeme und -wertungen 323
aa) Die Bindung an gesetzgeberische Regelungszwecke 324
bb) Die Bindung an das gesetzesimmanente System 327
cc) Die Bindung an das gesetzesübersteigende System 334
4. Zusammenfassung 339
§ 7 Die verfassungsrechtlichen Gesetzesvorbehalte als Grenze richterlicher Rechtsfortbildung im Steuerrecht 341
I. Das steuerrechtliche Rechtsfortbildungsverbot als Problem grundgesetzlicher Gesetzesvorbehalte 341
1. Die verfassungsrechtlichen Grundlagen eines Vorbehaltsbereichs der Legislative 341
a) Die verfassungsrechtlichen Strukturprinzipien als rechtsfortbildungsbegrenzende Verfassungsgebote 341
b) Die verfassungsrechtlichen Gesetzesvorbehalte als speziellere rechtsfortbildungsbegrenzende Verfassungsgebote 342
c) Rechtsfortbildungsverbote aufgrund anderer Rechtsinstitute? 345
aa) Das Prinzip der Gesetzmäßigkeit der Besteuerung 345
bb) Das Prinzip der Tatbestandsmäßigkeit der Besteuerung 346
cc) Das rechtsstaatliche Bestimmtheitsgebot 349
2. Zur Prüfung der verfassungsrechtlichen Gesetzesvorbehalte 350
II. Der Gesetzes- und Parlamentsvorbehalt der „Wesentlichkeitstheorie“ als Grenze richterlicher Rechtsfortbildung im Steuerrecht 352
1. Die Geltung des Gesetzesvorbehalts der „Wesentlichkeitstheorie“ im Steuerrecht 354
a) Grundlagen des Gesetzesvorbehalts der „Wesentlichkeitstheorie“ 354
b) Die Grundrechtsrelevanz des Steuerrechts 359
aa) Die Beeinträchtigung der Eigentumsgarantie durch die Auferlegung öffentlich-rechtlicher Abgaben- und Steuerpflichten 359
(1) Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts 359
(2) Die Möglichkeiten der Einbeziehung der Besteuerung in den Eigentumsschutz 363
(3) Abgaben als Inhalts- und Schrankenbestimmung 369
bb) Die Beeinträchtigung der Berufsfreiheit durch die Auferlegung öffentlich-rechtlicher Abgaben- und Steuerpflichten 370
(1) Der Schutzbereich der Berufsfreiheit 370
(2) Die Beeinträchtigung des Schutzbereichs durch die Besteuerung 372
cc) Die Beeinträchtigung des Art. 2 Abs. 1 GG durch die Auferlegung öffentlich-rechtlicher Abgabepflichten 376
(1) Der Schutzbereich des Art. 2 Abs. 1 GG 376
(2) Die Betroffenheit des Schutzbereichs durch Steuernormen 379
(3) Das Vorliegen eines Grundrechtseingriffs 381
c) Ergebnis 385
2. Der Parlamentsvorbehalt der „Wesentlichkeitstheorie“ 385
a) Bedeutung und Funktion des Parlamentsvorbehalts 385
b) Die Geltung des Parlamentsvorbehalts im Steuerrecht 389
aa) Die Intensität der Grundrechtsbeeinträchtigung 390
bb) Die mangelnden Sachgesetzlichkeiten des Steuerschuldrechts als Grundlage eines Parlamentsvorbehalts 394
cc) Die Ineffizienz des grundrechtlichen Schutzsystems als Grundlage eines Parlamentsvorbehalts 398
dd) Die Analogie zu Art. 110 Abs. 2 S. 1 GG als Grundlage eines Parlamentsvorbehalts 401
ee) Die Analogie zu Art. 103 Abs. 2 GG als Grundlage eines steuerrechtlichen Parlamentsvorbehalts 405
ff) Verfassungsgewohnheitsrecht als Grundlage eines Parlamentsvorbehalts 411
(1) Die Geltung eines vorkonstitutionellen gewohnheitsrechtlichen Parlamentsvorbehalts 413
(a) Das ständische Steuerbewilligungsrecht als Grundlage eines gewohnheitsrechtlichen Parlamentsvorbehalts 414
(b) Das konstitutionelle Steuerbewilligungsrecht als Grundlage eines gewohnheitsrechtlichen Parlamentsvorbehalts 416
(2) Die Geltung eines nachkonstitutionellen gewohnheitsrechtlichen Gesetzesvorbehalts im Steuerrecht 420
c) Zusammenfassung 421
3. Die Rechtsfolgen des Gesetzes- und Parlamentsvorbehalts der „Wesentlichkeitstheorie“ 422
a) Die Begrenzung der offenen Delegation 423
b) Die Begrenzung der verdeckten Delegation 424
c) Der Gesetzesvorbehalt der Wesentlichkeitstheorie als Schranke richterlicher Rechtsfortbildung im Steuerrecht 426
4. Ergebnis 429
III. Die grundrechtlichen Gesetzesvorbehalte als Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung im Steuerrecht 429
1. Der Gesetzes- und Rechtssatzvorbehalt der allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) 430
a) „Rechtsvorbehalt“ oder Gesetzesvorbehalt? 433
b) Der Gesetzesvorbehalt der allgemeinen Handlungsfreiheit als Grenze richterlicher Rechtsfortbildung 437
aa) Der kompetenzrechtliche Gehalt des grundrechtlichen Gesetzesvorbehalts als Grenze der Rechtsfortbildung 437
bb) Der Rechtssatzvorbehalt der allgemeinen Handlungsfreiheit als Grenze richterlicher Rechtsfortbildung im Steuerrecht 443
(1) Abstrakt-generelle Rechtssätze als hinreichende Voraussetzung für die Verwirklichung des Gleichheitsgrundsatzes 444
(2) Abstrakt-generelle Rechtssätze als hinreichende Voraussetzung der Rechtssicherheit 449
2. Der Gesetzes- und Rechtssatzvorbehalt der Eigentumsgarantie (Art. 14 Abs. 1 S. 1 und S. 2 GG) 449
a) Der grundrechtliche Gesetzesvorbehalt des Art. 14 Abs. 1 S. 2 GG 451
b) Der grundrechtliche Gesetzesvorbehalt der Eigentumsgarantie als Grenze richterlicher Rechtsfortbildung 455
3. Der Gesetzesvorbehalt der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 S. 1 GG) 458
a) Die Anforderungen des grundrechtlichen Gesetzesvorbehalts des Art. 12 Abs. 1 S. 2 GG 458
b) Der Gesetzesvorbehalt der Berufsfreiheit als Grenze richterlicher Rechtsfortbildung im Steuerrecht 461
aa) Der kompetenzielle Gehalt des Gesetzesvorbehalts der Berufsfreiheit 461
bb) Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur richterlichen Rechtsfortbildung im Bereich der Berufsfreiheit 462
4. Zusammenfassung 469
IV. Das Demokratieprinzip als Grenze richterlicher Rechtsfortbildung im Steuerrecht 472
1. Die Diskussion um das Demokratieprinzip als Grenze richterlicher Rechtsfortbildung im Steuerrecht 473
2. Das Demokratieprinzip als Grundlage eines Verbots richterlicher Rechtsfortbildung im Steuerrecht 479
3. Das „Prinzip demokratischer Legitimation“ der Staatsgewalten als Grenze richterlicher Rechtsfortbildung im Steuerrecht 481
a) Das Prinzip demokratischer Legitimation und der Gewaltenteilungsgrundsatz als Prinzip sachgemäßer Aufgabenzuweisung 482
b) Die demokratische Legitimation der Staatsgewalten 485
aa) Die funktionelle und institutionelle demokratische Legitimation 487
bb) Personell-organisatorische demokratische Legitimation 488
(1) Die organisatorisch-personelle Legitimation der Organe der Gesetzgebung 488
(2) Die organisatorisch-personelle Legitimation der Organe der vollziehenden Gewalt 489
(3) Die organisatorisch-personelle Legitimation der Richter als Organe der Rechtsprechung 491
cc) Die sachlich-inhaltliche Legitimation 494
(1) Die sachlich-inhaltliche Legitimation der Legislative 495
(2) Die sachlich-inhaltliche Legitimation der Exekutive bei der Rechtsanwendung intra legem 495
(3) Die sachlich-inhaltliche Legitimation der Rechtsprechung bei der Rechtsanwendung intra legem 496
(4) Die sachlich-inhaltliche Legitimation der Judikative und Exekutive bei der Rechtsfortbildung praeter legem 497
dd) Ergebnis 501
c) Folgerungen für den Kompetenzumfang der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung 502
aa) Der Totalvorbehalt 504
bb) Parlamentarisches Regelungsmonopol bei demokratisch besonders wichtigen staatlichen Entscheidungen 507
(1) Die sachlich-inhaltliche Legitimation als unentbehrlicher Bestandteil der demokratischen Legitimation der Verwaltung und der Rechtsprechung 510
(2) Die Mittel zur Sicherstellung der sachlich-inhaltlichen demokratischen Legitimation 511
(3) Die verfassungsrechtlich gebotene Intensität des Verantwortlichkeitszusammenhangs 514
4. Zusammenfassung 520
V. Das Rechtsstaatsprinzip als Grenze richterlicher Rechtsfortbildung im Steuerrecht 522
1. Geltung, Verankerung und Wirkungsweise des Rechtsstaatsprinzips 523
a) Geltung und verfassungsrechtliche Verankerung des Rechtsstaatsprinzips 524
b) Rechtliche Wirkungsweise des Rechtsstaatsprinzips 525
aa) Integrales Rechtsstaatsverständnis 525
bb) Summatives Rechtsstaatsverständnis 526
cc) Das Rechtsstaatsprinzip als Konkretisierungshilfe im Bereich „offenen“ Verfassungsrechts 529
2. Das Bestimmtheitsgebot als rechtsstaatliche Grenze richterlicher Rechtsfortbildung im Steuerrecht 531
a) Das rechtsstaatliche Bestimmtheitsgebot und das „Diktum des Gesetzgebers“ 532
b) Das Bestimmtheitsgebot als Grundlage eines steuerrechtlichen Rechtsfortbildungsverbots 535
3. Die Bestimmung der rechtsstaatlichen Anforderungen an die Ausgestaltung gesetzlicher Ermächtigungsgrundlagen 539
a) Die Rechtssicherheit als rechtsfortbildungsbegrenzendes rechtsstaatliches Verfassungsgebot 540
aa) Grundlagen des Rechtssicherheitsprinzips 540
bb) Verfassungsrechtliche Geltung des Rechtssicherheitsprinzips 543
(1) Orientierungssicherheit als individuelle Verhaltenssicherheit 544
(2) Orientierungssicherheit als „Allgemeine Verkehrssicherheit“ 546
cc) Orientierungssicherheit als rechtsfortbildungsbegrenzendes Verfassungsgebot 547
b) Rechtsfortbildungsbegründende rechtsstaatliche Verfassungsgebote 548
aa) Rechtsfortbildung durch Analogie und materiale Gerechtigkeit 549
bb) Rechtsfortbildung, Gewaltenteilung und Justizgewährungspflicht 552
c) Der Ausgleich gegenläufiger rechtsstaatlicher Verfassungsgebote 553
aa) Die Auflösung von Kollisionsfällen durch Güterabwägung 554
(1) Abwägung zwischen rechtsfortbildungsbegründenden und rechtsfortbildungsbegrenzenden Verfassungsgeboten 555
(2) Die Tauglichkeit des Abwägungskonzepts 557
bb) Die Auflösung von Kollisionsfällen im Einzelfall durch die Herstellung praktischer Konkordanz 559
d) Konkordanzmuster im Bereich richterlicher Rechtsfortbildung 561
aa) „Bewährte“ Konkordanzmuster 561
(1) Konkordanzmuster im Bereich richterlicher Rechtsfortbildung contra legem 561
(2) Konkordanzmuster bei richterlicher Rechtsfortbildung intra legem 563
(3) Konkordanzmuster im Bereich richterlicher Rechtsfortbildung extra legem 564
bb) Konkordanzmuster im Bereich der Rechtsfortbildung praeter legem 565
(1) Das aus dem Bestimmtheitsgebot abgeleitete Rechtsfortbildungsverbot als Konkordanzmuster? 566
(2) Grundlagen eines „Konkordanzmusters“ im Bereich richterlicher Rechtsfortbildung praeter legem 568
(a) Die Relativierung der individuellen Verhaltenssicherheit 571
(aa) Vertrauensschutz und richterliche Rechtsfortbildung 572
(bb) Vertrauensschutz bei „ersten Fällen“ und geänderter Rechtsprechung 578
(b) Die Relativierung der „allgemeinen Verkehrssicherheit“ 585
4. Zusammenfassung: Die Prinzipien- und Regelsicherheit als Konkordanzmuster im Bereich der gesetzesimmanenten Rechtsfortbildung 587
VI. Zusammenfassung: Die gesetzesimmanente richterliche Rechtsfortbildung als „unwesentliche“ Entscheidung 589
Zusammenfassung 596
Literaturverzeichnis 612