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Kaufmann, S. (2003). Das Europäische Hochschulinstitut. Die Florentiner »Europa-Universität« im Gefüge des europäischen und internationalen Rechts. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50753-5
Kaufmann, Stefan. Das Europäische Hochschulinstitut: Die Florentiner »Europa-Universität« im Gefüge des europäischen und internationalen Rechts. Duncker & Humblot, 2003. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50753-5
Kaufmann, S (2003): Das Europäische Hochschulinstitut: Die Florentiner »Europa-Universität« im Gefüge des europäischen und internationalen Rechts, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-50753-5

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Das Europäische Hochschulinstitut

Die Florentiner »Europa-Universität« im Gefüge des europäischen und internationalen Rechts

Kaufmann, Stefan

Tübinger Schriften zum internationalen und europäischen Recht, Vol. 61

(2003)

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Abstract

Ziel der Untersuchung ist es, die vielfältigen juristischen Probleme aufzuarbeiten, die sich aus der Konstruktion des Europäischen Hochschulinstituts (EHI) als internationale Organisation ergeben, die 1972 von den damaligen Mitgliedstaaten der EG nach langer Vorgeschichte auf völkerrechtlicher Grundlage gegründet wurde und aufgrund dessen eine spezifische Nähe zur EU aufweist.

Der Verfasser versucht, die sich hieraus ergebenden Probleme im Spannungsfeld zwischen Völker- und europäischem Gemeinschaftsrecht zu lösen. Neben Aspekten des internen und externen Rechts beschäftigt er sich mit den praktischen Fragen um den Zugang zum EHI, den Studienabschlüssen und ihrer Anerkennung sowie um die rechtliche Stellung des Personals. Hierbei wird immer wieder die fragile Position des Instituts zwischen autonomer »Europa-Universität« und »think-tank« der EU deutlich. Abschließend wird die Frage aufgeworfen, ob das EHI der Gemeinschaft zukünftig als Agentur einverleibt werden kann oder wie bisher ein eigenständiges Institut »am Rande der EG« auf eigener völkerrechtlicher Grundlage bleiben soll. Stefan Kaufmann beantwortet sie im letzteren Sinne.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsübersicht 11
Inhaltsverzeichnis 13
A. Einleitung 29
B. Grundlagen 33
I. Die Kompetenzen der Europäischen Gemeinschaften im Bereich Bildung und Forschung 33
1. Art. 149 und 150 EGV 33
2. Art. 47 EGV 40
3. Art. 9 EAGV 41
4. Sonstige Kompetenzgrundlagen 42
a) Art. 35 EGV 42
b) Art. 137 und 140 EGV 43
c) Art. 125 EGV 44
d) Art. 163 und 164 EGV 45
e) Art. 4 und 7 EAGV 46
f) Art. 56 EGKSV 46
5. Fazit 46
II. Die Organisationsgewalt in den Europäischen Gemeinschaften 48
1. Grundsätze 48
2. Voraussetzungen der Errichtung neuer Institutionen 50
a) Die Befugnis der Gemeinschaften zur Errichtung neuer Institutionen 50
b) Die (Organ-)Kompetenz zur Errichtung neuer Institutionen 51
aa) Die Organisationsgewalt der Mitgliedstaaten 51
bb) Die Organisationsgewalt der Gemeinschaften insgesamt 52
cc) Die Organisationsgewalt der Gemeinschaftsorgane 52
c) Rechtsgrundlagen für die Errichtung neuer Institutionen 53
d) Die Rechtspersönlichkeit neuer Einrichtungen 54
e) Bedingungen und Grenzen der Übertragung von Gemeinschaftsbefugnissen auf neue Einrichtungen 55
3. Die Ergänzung des institutionellen Systems 56
a) Überblick 56
b) Die Ergänzung des institutionellen Gefüges in der Praxis der Gemeinschaften 59
aa) Im Primärrecht festgelegte Einrichtungen 59
bb) Primärrechtlich vorgesehene Einrichtungen, deren Errichtung im Ermessen der Gemeinschaftsorgane liegt 59
cc) Aufgrund allgemeiner primärrechtlicher Ermächtigungen errichtete Institutionen 60
dd) Außerhalb des Vertrages geschaffene Einrichtungen auf völkerrechtlicher Grundlage 61
III. Die europäischen Bildungseinrichtungen 61
1. Das Europäische Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (CEDEFOP) 62
2. Die Europäische Stiftung für Berufsbildung 63
3. Die Europäischen Schulen 65
4. Die Europäische (Wissenschafts-)Stiftung 69
5. Das Europakolleg Brügge 71
C. Die Vorgeschichte und Gründung des EHI 74
I. Die Auseinandersetzung um eine Europäische Universität 74
1. Die Aushandlung der Römischen Verträge und erste Ausführungsüberlegungen (1955–1959) 74
2. Die Arbeit des Interimsausschusses (1959/60) 78
3. Der Fouchet-Plan und die Bonner Regierungskonferenz vom 18. Juli 1961 80
4. Das Vorgehen der italienischen Regierung und das zwischenzeitliche Scheitern (1961–65) 82
5. Die Neubelebung des Projekts (1967–69) 84
6. Der Durchbruch auf den Regierungskonferenzen von Florenz und Rom (1970–71) 86
7. Die Unterzeichnung des Abkommens auf der Regierungskonferenz vom 19. April 1972 87
8. Bewertung 87
II. Die Kompetenzgrundlage – Art. 9 EAGV oder völkerrechtliche Vereinbarung? 88
III. Rechtliche Bewertung der Gründung des EHI 92
1. Problemstellung 92
2. Durften die Euratom-Vertragsstaaten das EHI auf völkerrechtlicher Grundlage errichten? 93
3. Bedeutung des Art. 9 Abs. 2 EAGV in bezug auf das EHI 98
a) Problemstellung 98
b) Art. 9 Abs. 2 EAGV als Errichtungsermächtigung oder Errichtungsverpflichtung? 98
aa) Wörtliche Auslegung 98
bb) Systematische Auslegung 99
cc) Teleologische Auslegung 99
dd) Historische Auslegung 100
ee) Ergebnis 101
c) Sind die Euratom-Mitgliedstaaten der Errichtungsverpflichtung des Art. 9 Abs. 2 EAGV durch die Gründung des EHI nachgekommen? 101
aa) Wörtliche Auslegung 102
bb) Systematische Auslegung 102
cc) Teleologische Auslegung 103
dd) Historische Auslegung 104
ee) Ergebnisse 105
4. „Verbrauch“ der Errichtungsverpflichtung bzw. Gemeinschaftskompetenz? 106
IV. Abschluß des Übereinkommens und Ratifikationsverfahren aus deutscher Sicht 107
1. Grundsätzliches 107
2. Abschluß des Gründungsübereinkommens 108
3. Beteiligung der Länder beim Erlaß des Transformationsgesetzes 111
4. Konkret praktiziertes Verfahren 114
D. Das EHI als „Europa-Universität“ 116
I. Auftrag und Zielsetzung des EHI 116
II. Der Zugang zum EHI 121
III. Die Dozenten 125
IV. Die Studienabschlüsse und ihre Anerkennung 129
1. Die vom EHI verliehenen Doktortitel 129
2. Mastertitel 135
3. Weitere Titel 136
E. Die rechtliche Stellung des EHI 137
I. Die Rechtsnatur des EHI 137
1. Das EHI als Internationale Organisation 137
a) Voraussetzungen für das Vorliegen einer Internationalen Organisation 138
b) Nähere Charakterisierung der Internationalen Organisation „EHI“ 139
2. Die Völkerrechtssubjektivität des EHI 139
3. Das EHI als Völkerrechtssubjekt des internationalen Rechts? 142
II. Vorrechte und Immunitäten des EHI 143
1. Grundsätzliches 143
2. Immunität des EHI 145
3. Immunität der für das EHI tätigen Personen 147
4. Immunität der Staatenvertreter 149
III. Die Beziehungen des EHI zu Drittstaaten und anderen Internationalen Organisationen 150
1. Die Kooperationsabkommen gem. Art. 3 Abs. 3 Halbs. 2 GÜ 150
2. Sonstige Abkommen und Beziehungen 153
F. Die Stellung des EHI zwischen Völkerrecht und europäischem Gemeinschaftsrecht 156
I. Problemstellung 156
II. Zweck und Funktion des EHI 159
III. Rechtsquelle und Geltungsgrund des Gründungsübereinkommens 161
IV. Das Rechtsetzungsverfahren 162
V. Die tatsächlichen bzw. im Gründungsübereinkommen vorgesehenen Verbindungen des EHI zur EG bzw. EU 163
1. Die Finanzierung des EHI aus Mitteln des EU-Haushalts 163
2. Die potentielle Wahrnehmung richterlicher Aufgaben durch den EuGH 164
a) Schiedsrichterliche Funktion bei Streitigkeiten zwischen den Vertragsstaaten 164
b) Streitigkeiten zwischen dem Institut und seinem Personal 165
3. Die Stipendien der Gemeinschaften für Angehörige des Instituts 166
4. Die Teilnahme eines Vertreters der Europäischen Gemeinschaften an den Sitzungen des Obersten Rates 166
5. Die mögliche Betrauung des Amts für amtliche Veröffentlichungen mit Veröffentlichungen des EHI 167
6. Sonstige Verbindungen 167
7. Zusammenfassung 169
VI. Ergebnis 169
G. Die Rolle der Vertragsstaaten des Gründungsübereinkommens 174
I. Die Änderung des rechtlichen Rahmens des EHI 174
1. Die Revision des Gründungsübereinkommens gem. Art. 33 GÜ 174
a) Voraussetzungen einer Vertragsrevision gem. Art. 33 GU 175
b) Das Revisionsübereinkommen von 1992 177
2. Änderungen des Gründungsübereinkommens außerhalb des in Art. 33 GÜ vorgesehenen Verfahrens 182
a) Problemstellung 182
b) Die Funktion des Art. 34 GU als Generalermächtigung 183
aa) Überblick 183
bb) Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Anwendung des Art. 34 GÜ 185
cc) Die Anwendung des Art. 34 GÜ in der Praxis des Obersten Rates 187
3. Der Beitritt neuer Staaten zum Gründungsübereinkommen 188
a) Beitritt von Mitgliedstaaten der Europäischen Union 189
aa) Beitrittsvoraussetzungen 189
bb) Verpflichtung neuer EU-Mitgliedstaaten zum Beitritt? 189
cc) Ist das EHI verpflichtet, den Beitrittsgesuchen neuer EU-Mitgliedstaaten stattzugeben? 192
dd) Beitrittsverfahren 195
ee) Bisherige Beitritte 196
b) Möglichkeit eines Beitritts von Nicht-EU-Staaten 198
4. Die freiwillige Beendigung der Mitgliedschaft und der Ausschluß von Vertragsstaaten 199
a) Freiwillige Beendigung der Mitgliedschaft 199
b) Der Ausschluß von Vertragsstaaten 201
5. Die Auflösung des EHI 202
II. Rechtsschutzfragen bei Konflikten mit Beteiligung der Vertragsstaaten 204
1. Fallgruppen a) und b): Streitigkeiten zwischen den Vertragsstaaten bzw. zwischen einem oder mehreren Vertragsstaaten und dem Institut 204
2. Fallgruppen c) und d): Streitigkeiten zwischen den Vertragsstaaten und dem Institutspersonal bzw. den Forschern 206
a) Grundsätzliches 206
b) Nichtigkeitsklage gem. Art. 230 EGV bzw. Vorabentscheidungsverfahren gem. Art. 234 EGV bei Verstoß von Komplementärrecht gegen das Gemeinschaftsrecht 207
c) Das Verfahren gem. Art. 226 EGV bei Verletzung von Komplementärrecht durch die Vertragsstaaten 211
H. Das interne Recht des EHI 213
I. Die innere Organisation und Verfassung des EHI 213
1. Die Organe und Gremien des EHI und ihre Kompetenzen 213
a) Grundsätzliches 213
b) Der Oberste Rat 214
c) Untergliederungen des Obersten Rates 215
aa) Der Haushalts- und Finanzausschuß als Hilfsorgan des Obersten Rates 215
bb) Der Stipendienausschuß 217
cc) Der Forschungsbeirat 217
d) Der Präsident 219
e) Der Akademische Rat 221
2. Die organisationsrechtliche Einordnung der Organe 226
3. Die Rechtsquellen am EHI und die Beschlußfassung in den Organen und Untergliederungen des EHI 227
a) Rechtsquellen 227
b) Beschlußverfahren im Obersten Rat 227
c) Beschlußverfahren im Haushalts- und Finanzausschuß 228
d) Beschlußverfahren im Akademischen Rat 229
e) Gemeinsame Beschlußverfahren 230
II. Die rechtliche Stellung der Angestellten des EHI 230
1. Überblick 230
2. Rechte und Pflichten der Beschäftigten 234
a) Grundsätzliches 234
b) Rechte 235
c) Pflichten 235
d) Kollektives Dienstrecht 235
e) Einstellung und Beförderungsmöglichkeiten 236
f) Ausscheiden 236
g) Ruhestandsregelung 237
3. Rechtsschutzprobleme 238
a) Streitigkeiten zwischen dem Institut und seinem Personal 238
b) Streitigkeiten zwischen dem Institut und seinen Forschern 243
c) Streitigkeiten zwischen dem Institut und Dritten 244
III. Die Finanzierung des EHI 246
1. Allgemeines 246
2. Die Beiträge der Vertragsstaaten 247
3. Die Leistungen der EU 248
4. Die Institutssteuer auf die Einkommen des Lehr- und Verwaltungspersonals 250
5. Die Zuwendungen Dritter 250
6. Sonstige Einnahmen 251
J. Die Zukunft des EHI 252
I. Die Entwicklung des Profils des EHI 252
1. Bisherige Reformüberlegungen 252
2. Der Ausbau des EHI zu einer (Voll-)Universität 255
3. Die Umwidmung des EHI in eine Fernuniversität mit EU-naher Forschungseinheit 255
4. Die Konzentration der Lehr- und Forschungstätigkeit auf die Arbeit des Robert-Schuman-Zentrums als European Policy Unit zur Begleitung des Vertiefungs- und Erweiterungsprozesses in der EU („think tank“) 256
II. Die Perspektiven des EHI im institutionellen Rahmen der EU 257
1. Bisherige Entwicklung 257
2. Lösungsansätze 260
3. Vollfinanzierung des EHI aus dem EU-Haushalt 260
4. Umwandlung des EHI in eine rechtlich (begrenzt) selbständige Einrichtung der EU 263
a) Grundsätzliches 263
b) Untersuchung der bestehenden Agenturmodelle 265
aa) Europäische Umweltagentur 266
bb) Europäische Agentur für die Beurteilung von Arzneimitteln 267
cc) Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz 268
dd) Europäische Agentur für Zusammenarbeit 268
ee) Zusammenfassende Betrachtung der Modelle 269
c) Zur Unabhängigkeit der Agenturen 272
d) Das Agenturmodell als Option für das EHI? 273
e) Die rechtstechnische Umsetzung einer Umwandlung des EHI in eine Agentur bzw. selbständige Einrichtung der EU 276
aa) Rechtsgrundlagen für die Errichtung einer selbständigen Einrichtung der EU 277
(a) Anwendbarkeit der Vorschriften 277
(b) Anwendbarkeitsvoraussetzungen 278
(c) Zwischenergebnis 280
(d) Ausschluß der Anwendbarkeit des Art. 308 EGV i. V. m. Art. 149 EGV aufgrund vorhandener Spezialermächtigung? 280
(e) Scheitern der Anwendbarkeit des Art. 308 EGV i. V. m. Art. 149 EGV aufgrund der Meroni-Doktrin? 281
(f) Ergebnis zur Anwendbarkeit des Art. 308 EGV i. V. m. Art. 149 EGV 282
bb) Bedürfte es eines „actus contrarius“? 283
f) Politische Implikationen einer Eingliederung des EHI in den Gemeinschaftsrechtsrahmen 284
K. Zusammenfassung 286
Literaturverzeichnis 291
Anhang 306
– Übereinkommen über die Gründung eines Europäischen Hochschulinstituts i. d. F. v. 18. 6. 1992 (einschließlich Änderungen durch Beschlüsse des Obersten Rates) 306
– Protokoll über die Vorrechte und Immunitäten des Europäischen Hochschulinstituts 322
– Abkommen zwischen der Regierung der Italienischen Republik und dem Europäischen Hochschulinstitut über dessen Sitz i. d. F. v. 25. 7. 1975 333