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Die Entkriminalisierung im Bereich der fahrlässigen Körperverletzung und Tötung

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Koch, A. (1998). Die Entkriminalisierung im Bereich der fahrlässigen Körperverletzung und Tötung. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-49083-7
Koch, Arnd. Die Entkriminalisierung im Bereich der fahrlässigen Körperverletzung und Tötung. Duncker & Humblot, 1998. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-49083-7
Koch, A (1998): Die Entkriminalisierung im Bereich der fahrlässigen Körperverletzung und Tötung, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-49083-7

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Die Entkriminalisierung im Bereich der fahrlässigen Körperverletzung und Tötung

Koch, Arnd

Schriften zum Strafrecht, Vol. 113

(1998)

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Abstract

Nach der Praxis der Strafgerichte stellt jede fahrlässige Rechtsgutsverletzung bis hin zur Grenze des Zufalls strafwürdiges Unrecht dar. In der Rechtslehre herrscht hingegen weitgehend Einigkeit, daß die Strafbarkeit fahrlässigen Verhaltens eingeschränkt werden muß. In den Einzelheiten besteht jedoch eine verwirrende Vielzahl unterschiedlicher und sich widersprechender Ansichten. Die Bandbreite reicht dabei von dem bloßen Appell an die Rechtsprechung, die Sorgfaltspflichten herabzusetzen, bis hin zu der These, schon de lege ferenda könne die leichte Fahrlässigkeit generell straflos bleiben.

Die bisherigen Überlegungen zur Entkriminalisierung fahrlässigen Verhaltens leiden darunter, daß die jeweiligen Reformziele zumeist lediglich kurz in den Raum gestellt werden, eine Auseinandersetzung mit anderen Ansichten aber kaum stattfindet. Ein Defizit ist es insbesondere, daß der für die Reform der Fahrlässigkeitsstrafbarkeit grundlegenden Frage nach der Rolle des Erfolgsunrechts aus dem Weg gegangen wird.

In seiner Freiburger Dissertation unterzieht der Verfasser die bisherigen Lösungsansätze einer umfassenden Kritik. Er weist nach, daß die Pönalisierung von Handlungen, die jedem um Normeinhaltung bemühten Bürger unterlaufen können, mit den herkömmlichen Strafzwecken unvereinbar ist. In einem interdisziplinär angelegten Abschnitt wird dargestellt, daß auch der Eintritt schwerer Erfolge nicht zur Strafbarkeit leicht fahrlässigen Verhaltens zwingt. Nach Erörterung anderer Vorschläge zur Umschreibung der strafwürdigen qualifizierten Fahrlässigkeit und unter Einbeziehung rechtsvergleichender Aspekte formuliert der Verfasser einen Reformvorschlag, wonach die strafrechtliche Verantwortlichkeit erst bei leichtfertigem Verhalten beginnen soll. Diese Lösung stellt zwar einen Bruch mit der überkommenen Dogmatik dar; in einem umfassenden historischen Abschnitt wird jedoch gezeigt, daß sich die Ausklammerung leichter Fahrlässigkeitsformen auf in Vergessenheit geratene Traditionen

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Abkürzungsverzeichnis 23
A. Einleitung 29
I. Übersicht über die Diskussion um die Entkriminalisierung der fahrlässigen Körperverletzung und Tötung 29
1. Positionen in der Strafrechtswissenschaft und ihre historischen Bezüge 29
2. Reformvorschläge durch Gesetzgebungskommissionen, Fachtagungen und Vereine 33
3. Ablehnende Haltung des Gesetzgebers 35
II. Entkriminalisierung 37
1. Begriffsklärung „Entkriminalisierung“ 37
2. Entkriminalisierungsbestrebungen in der Strafgesetzgebung 38
a) Reformphase 38
b) Schwerpunkte der heutigen Entkriminalisierungsdiskussion 39
c) „Tendenzwende“ in der Strafgesetzgebung 40
B. Geschichtliche Entwicklung der Strafbarkeit fahrlässiger Körperverletzungen und Tötungen 43
I. Übersicht 43
II. Fahrlässigkeitsstrafbarkeit im römischen Recht 44
1. Die römische Frühzeit 44
2. Die römische Republik und Kaiserzeit 45
3. Entwicklung hin zur Strafbarkeit der groben Fahrlässigkeit? 47
III. Fahrlässigkeitsstrafbarkeit in Deutschland bis zur Constitutio Criminalis Carolina 49
1. Fahrlässigkeitsstrafbarkeit bis zur fränkischen Zeit 49
2. Fahrlässigkeitsstrafbarkeit im deutschen Mittelalter 50
IV. Fahrlässigkeitsstrafbarkeit nach den Lehren der Glossatoren und Postglossatoren 52
V. Fahrlässigkeitsstrafbarkeit nach der Constitutio Criminalis Carolina 54
VI. Fahrlässigkeitsstrafbarkeit nach der gemeinrechtlichen Strafrechtswissenschaft 55
VII. Fahrlässigkeitsstrafbarkeit nach den deutschen Partikularstrafgesetzbüchern bis 1851 56
1. Das Preußische Allgemeine Landrecht 56
2. Die außerpreußischen deutschen Strafgesetzbücher 57
VIII. Dogmatische Begründung des Fahrlässigkeitsdelikts durch die Lehre des frühen 19. Jahrhunderts 59
1. Das Problem der Schuldbegründung fahrlässigen Verhaltens 59
a) Feuerbach und Klein 59
b) v. Almendingen und Stübel 60
2. Stimmen für die Herausnahme der Fahrlässigkeitsdelikte aus dem Strafgesetzbuch 62
IX. Straflosigkeit leichter Fahrlässigkeit nach dem preußischen Strafgesetzbuch von 1851 und in den ersten Jahren des Reichsstrafgesetzbuches 64
1. Straflosigkeit leichter Fahrlässigkeit nach dem preußischen Strafgesetzbuch von 1851 64
2. Meinungsumschwung nach Einführung des Reichsstrafgesetzbuches 66
X. Entwicklung bis zum Einsetzen der bundesdeutschen Reformdiskussion 69
XI. Fahrlässigkeitsstrafbarkeit nach dem Strafgesetzbuch der DDR 70
1. Übersicht 70
2. Die gesetzliche Regelung 71
3. Die Diskussion um die Einschränkung der Fahrlässigkeitsstrafbarkeit vor Erlaß des Strafgesetzbuches 72
a) Anstoß der Diskussion durch Lekschas 72
b) Kontroverse Stellungnahmen bis zum Erlaß des DDR-StGB 73
c) Die Entscheidung des Gesetzgebers als Kompromiß 75
XII. Zwischenergebnis 75
C. Gründe für die Entkriminalisierung der fahrlässigen Tötung und Körperverletzung 77
I. Entkriminalisierung aufgrund der Justizüberlastung 77
1. Die Überlastung der Justiz als Argument für die Reform der Fahrlässigkeitsstrafbarkeit 77
2. Kritik an der „justizökonomischen Argumentation“ 78
II. Die Täterpersönlichkeit bei den Fahrlässigkeitsdelikten 79
1. Der Täter als „Jedermann“ 79
2. Der Fahrlässigkeitstäter aus der Sicht der Kriminologie 80
III. Die Unvermeidbarkeit menschlicher Fehlleistungen 82
1. Die alltagstheoretische Annahme der Unvermeidbarkeit menschlicher Fehlleistungen 82
2. Psychologische Erkenntnisse zur Unvermeidbarkeit menschlicher Fehlleistungen 83
3. Überspannte Sorgfaltsanforderungen 84
IV. Wertungswiderspruch der ausgedehnten Fahrlässigkeitsstrafbarkeit zu gegenläufigen Tendenzen in anderen Bereichen 85
1. Wertungswiderspruch zur Arbeitnehmerhaftung 85
a) Der „praktisch unvermeidbare Fehler“ im Arbeitsrecht 85
b) Übertragbarkeit des Gedankens der „gefahrgeneigten Arbeit“ auf das Strafrecht? 87
2. Wertungswiderspruch zur strafrechtlichen Behandlung von Sportunfällen 89
3. Wertungswiderspruch zur Straflosigkeit von Schädigungen innerhalb des erlaubten Risikos 90
V. Das „Zufallsargument“ 91
1. Herkunft und Entwicklung des „Zufallsargumentes“ 91
2. Verstoß der fahrlässigen Erfolgsdelikte gegen das Schuldprinzip? 93
3. Das „Zufallsargument“ als Appell an die Gleichbehandlung 94
VI. Ungleichbehandlung durch die unterschiedliche Praxis der Strafverfolgungsbehörden 95
1. Extensive Auslegung des § 232 StGB durch die Staatsanwaltschaften 95
2. Die regional unterschiedliche Praxis der Staatsanwaltschaften 96
3. Kritik an der herrschenden Praxis 98
VII. Nutzlosigkeit und Schädlichkeit der Strafe bei Fahrlässigkeitsdelikten 99
1. Verfehlung des Strafzwecks 99
2. Schädlichkeit der Strafverhängung für das Strafrecht 101
a) Autoritätsverlust des Strafrechts durch seine Überdehnung 101
b) Autoritätsverlust des Strafrechts durch den Verlust der Aussagekraft der Strafe 102
VIII. Zwischenergebnis 103
D. Gefährdungsdelikte als Alternative zu einer Entkriminalisierung der fahrlässigen Erfolgsdelikte? 105
I. Die Forderung nach Aufstellung von Gefährdungsdelikten 105
1. Mehrkriminalisierung gefährlicher Handlungen statt Entkriminalisierung fahrlässiger Erfolgsdelikte 105
2. Ergänzung oder Ablösung der fahrlässigen Erfolgsdelikte durch konkrete Gefährdungsdelikte? 107
3. Ergänzung oder Ablösung der fahrlässigen Erfolgsdelikte durch abstrakte Gefährdungsdelikte? 108
a) Keine Abschaffung des „Zufalls“ 109
b) Schädlichkeit der Strafverhängung für das Strafrecht 109
c) Fehlende Praktikabilität 110
II. Zwischenergebnis 111
E. Tatbestandslosigkeit bestimmter Formen fahrlässigen Verhaltens nach geltendem Recht? 112
I. Übersicht 112
II. Straflosigkeit unbewußter Fahrlässigkeit aufgrund eines Verstoßes gegen das Schuldprinzip? 113
1. Das Bestreiten des Schuldcharakters unbewußter Fahrlässigkeit 113
a) Die Ansicht von Arthur Kaufmann und Bockelmann 113
b) Kritische Stimmen vor Arthur Kaufmann und Bockelmann 114
c) Folgerungen aus der Schuldlosigkeit unbewußter Fahr-lässigkeit durch Arthur Kaufmann und Bockelmann 116
2. Die Begründung des Schuldgehalts unbewußter Fahrlässigkeit durch die herrschende Lehre 117
a) Ergebnisorientierte Kritik 117
b) Normative Erweiterung der Willensschuld 118
c) Kritik an der normativen Erweiterung der Willensschuld 121
3. Grenzen rechtspolitischer Argumentation mit dem Schuldprinzip 121
III. Straflosigkeit leichter Fahrlässigkeit aufgrund der Subsidiarität des Strafrechts? 123
1. Unverhältnismäßigkeit der Strafe bei leichter Fahrlässigkeit? 123
2. Grenzen rechtspolitischer Argumentation mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit 124
IV. Straflosigkeit leichter Fahrlässigkeit aufgrund des Geringfügigkeitsprinzips? 125
1. Der Ansatz Roxins: Straflosigkeit aufgrund fehlender „Verantwortlichkeit“? 125
a) Überblick 125
b) Roxins Lehre von der Verantwortlichkeit 126
c) Anwendung der Verantwortlichkeitslehre auf die Reform der Fahrlässigkeitsstrafbarkeit 128
2. Kritik an der Ansicht Roxins 129
a) Grundsätzliche Bedenken 129
b) Weitgehende Unanwendbarkeit des Geringfügigkeitsgedankens auf die Fahrlässigkeitsproblematik 130
V. Straflosigkeit leichter Fahrlässigkeit aufgrund eines Unzumutbarkeitskriteriums? 131
1. Übersicht 131
a) Stimmen für die Entkriminalisierung fahrlässigen Verhaltens aufgrund des Unzumutbarkeitsgedankens 131
b) Problematische Reaktivierung einer umstrittenen Rechtsfigur 132
2. Die Unzumutbarkeit als allgemeiner übergesetzlicher Entschuldigungsgrund 133
3. Die Unzumutbarkeit bei den Fahrlässigkeitsdelikten 135
a) Der Anwendungsbereich des Unzumutbarkeitsgedankens bei den Fahrlässigkeitsdelikten 135
aa) Der „Leinenfängerfall“ 136
bb) Der „Bügeleisenfall“ 137
cc) Straßenverkehr 138
dd) Rechtsprechung aus der Nachkriegszeit 139
b) Unübertragbarkeit des Unzumutbarkeitsgedankens auf Fälle leichter Fahrlässigkeit 139
4. Die Unzumutbarkeit als regulatives Prinzip 140
VI. Straflosigkeit leichter Fahrlässigkeit aufgrund eines funktionalen Schuldverständnisses? 141
1. Die Ansicht von Jakobs 141
a) Jakobs’ funktionaler Schuldbegriff 142
b) Anwendung des funktionalen Schuldbegriffs auf die Entkriminalisierung leichter Fahrlässigkeit 144
2. Kritik an der Ansicht von Jakobs 145
a) Immanente Kritik 145
b) Grundsätzliche Kritik 145
VII. Straflosigkeit leichter Fahrlässigkeit aufgrund des Satzes in dubio pro reo? 148
1. Der Ansatz von Stratenwerth 148
2. Kritik 149
VIII. Straflosigkeit der fahrlässigen Mißhandlung? 151
1. Der Meinungsstand in der heutigen Literatur 151
2. Der Meinungsstand nach Erlaß des Reichsstrafgesetzbuches 152
a) Das Bestreiten der Strafbarkeit fahrlässiger Mißhandlungen durch die herrschende Lehre 152
b) Einleitung des Meinungsumschwungs durch das Reichsgericht 152
3. Stellungnahme 154
4. Exkurs: Straflosigkeit der fahrlässigen körperlichen Mißhandlung de lege ferenda 155
IX. Zwischenergebnis 157
F. Einschränkung der Strafbarkeit fahrlässiger Tötungen und Körperverletzungen durch die Anwendung gesetzlich vorhandener Rechtsinstitute? 158
I. Übersicht 158
II. Reform der Strafbarkeit fahrlässiger Körperverletzungen durch ein Ansetzen bei § 232 StGB? 159
1. Abschaffung oder Einschränkung der staatsanwaltlichen Anklagebefugnis bei fahrlässigen Körperverletzungen? 159
a) Fahrlässige Körperverletzungen als reine Antragsdelikte 159
b) Einschränkung der staatsanwaltlichen Eingriffsbefugnisse 160
c) Gründe für die Abschaffung oder Einschränkung der staatsanwaltlichen Eingriffsmöglichkeiten 160
2. Kritik 161
III. Entkriminalisierung leicht fahrlässiger Körperverletzungen und Tötungen durch Anwendung des § 153a StPO? 163
1. Ausdehnung des Anwendungsbereichs von § 153a StPO 163
2. Grundsätzliche Bedenken gegen § 153a StPO 164
3. Ablehnung einer Reform der Fahrlässigkeitsstrafbarkeit durch die „prozessuale Lösung“ 165
a) Anwendbarkeit des § 153a StPO bei schwerem Erfolgsunrecht? 165
b) Uneinheitliche Anwendung des § 153a StPO 167
c) Notwendigkeit einer gesetzgeberischen Entscheidung 167
IV. Verwarnung mit Strafvorbehalt statt Strafe bei leichter Fahrlässigkeit? 168
1. Anwendung des § 59 StGB zur Entkriminalisierung leichter Fahrlässigkeit? 168
2. § 59 StGB als ungeeigneter Ansatzpunkt für eine Reform der Fahrlässigkeitsstrafbarkeit 169
a) Die restriktive Anwendung des § 59 StGB 169
b) Zwecklosigkeit der Verwarnung bei leichter Fahrlässigkeit 171
V. Zwischenergebnis 171
G. Die Bedeutung des Erfolgsunrechts für die Reform der Fahrlässigkeitsstrafbarkeit 172
I. Übersicht 172
1. Am Handlungsunwert orientierte Reformansätze 172
2. Unzureichende Begründung der am Handlungsunwert orientierten Reformvorschläge 173
a) Fehlende Problematisierung der Erfolgsfunktion 173
b) Kein Eingehen auf den Strafzweck der positiven Generalprävention sowie auf die symbolische Funktion der Strafe 174
c) Keine Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Problematik 174
II. Verfassungswidrigkeit einer teilweisen Entkriminalisierung der fahrlässigen Körperverletzung und Tötung? 175
1. Stimmen für ein verfassungsrechtliches Entkriminalisierungsverbot fahrlässiger Tötungen 175
2. Herleitung und Reichweite der verfassungsrechtlichen Pönalisierungspflicht 176
a) Von den Schutzpflichten zur Pönalisierungspflicht 176
b) Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers 177
aa) Gestaltungsspielraum bei verfassungsrechtlichen Schutzpflichten 177
bb) Gestaltungsspielraum beim Einsatz des Strafrechts 178
c) Kein Überschreiten des Gestaltungsspielraums bei der Entkriminalisierung bestimmter Fahrlässigkeitsgrade 179
3. Verstoß gegen Artikel 92 GG? 180
a) Der materielle Rechtsprechungsbegriff 180
b) Zugehörigkeit jeder Form der fahrlässigen Tötung und Körperverletzung zum Kernbereich des Strafrechts? 181
III. Die Bedeutung des Streits um die Unrechtszugehörigkeit des Erfolges für die Reform der Fahrlässigkeitsstrafbarkeit 183
1. Die Diskussion um die Unrechtszugehörigkeit des Erfolges – „Glasperlenspiel“ oder Anstoß für eine am Handlungsunrecht orientierte Entkriminalisierung fahrlässigen Verhaltens? 183
2. Die „monistisch-subjektive Unrechtslehre“ 184
a) Von Welzel zur „Bonner Schule“ 184
b) Rechtspolitische Vorstellungen der Anhänger des „monistisch-subjektiven Unrechtsbegriffs“ 186
3. Relevanz des Streits um den Unrechtsbegriff für die Entkriminalisierung fahrlässigen Verhaltens 187
a) Rechtspolitische Zweckentfremdung der „monistisch-subjektiven Unrechtslehre“ 187
b) Die mittelbaren Auswirkungen der unrechtssystematischen Plazierung des Erfolges 188
4. Stellungnahme zur „monistisch-subjektiven Unrechtslehre“ 189
a) Unvereinbarkeit mit dem geltenden Recht 190
b) Ablehnung des normentheoretischen Ausgangspunktes 191
5. Zusammenfassung 191
IV. Grenzen einer am Handlungsunwert orientierten Entkriminalisierung durch den Strafzweck der positiven Generalprävention? 192
1. Übersicht 192
2. Grenzen rechtspolitischer Argumentation mit der positiven Generalprävention 193
a) Die beiden Varianten der positiven Generalprävention 193
b) Die unterschiedlichen Chancen der empirischen Verifizierbarkeit 194
3. Entkriminalisierung im Fahrlässigkeitsbereich und die „Einstellungen der Bevölkerung“ 195
a) Die „Einstellungen der Bevölkerung“ als rechtspolitisches Allzweckargument 195
b) Annäherung an die „Einstellungen der Bevölkerung“ durch die Attributionstheorie? 197
aa) Anwendungsgebiet der Attributionstheorie 198
bb) Steigende Verantwortungszuschreibung mit steigender Schadenshöhe? 198
4. Vermutungen über die „Einstellungen der Bevölkerung“ 200
V. Entkriminalisierung leicht fahrlässiger schwerer Erfolgsverursachungen – ein falsches Signal? 202
1. Der „Umkehreffekt“ als Argument gegen die Entkriminalisierung fahrlässigen Verhaltens 202
2. Keine schädlichen Nebeneffekte bei der Entkriminalisierung leichter Fahrlässigkeit 203
VI. Strafbarkeit fahrlässigen Verhaltens und symbolisches Strafrecht 204
1. Übersicht 204
2. Inhalt „symbolischer Gesetzgebung“ und ihre Bedeutung für das Strafrecht 205
a) Aufgreifen des Themas durch die Strafrechtswissenschaft 205
b) Merkmale symbolischer Gesetze 206
c) Besondere Bedeutung symbolischer Gesetzgebung für das Strafrecht 207
3. Strafbarkeit leicht fahrlässig verursachter schwerer Erfolge aus symbolischen Gründen? 208
VII. Strafbarkeit leichter Fahrlässigkeit nur bei der Herbeiführung schwerer Verletzungserfolge? 210
1. Übersicht 210
2. „Kombinationslösungen“ zur Reform der Fahrlässigkeitsstrafbarkeit 211
3. Vorbild Österreich? 212
4. Ablehnung der Gradation von Handlungs- und Erfolgsunrecht 213
VIII. Zwischenergebnis 215
H. Reichweite einer Entkriminalisierung 217
I. Sektorale Entkriminalisierung? 217
1. Übersicht 217
2. Sonderregelung für „gefahrgeneigte Berufe“? 218
3. Sonderregelung für den Bereich des Straßenverkehrs? 219
a) Stimmen für eine sektorale Entkriminalisierung fahrlässigen Verhaltens im Straßenverkehrsbereich 219
b) Ablehnung einer sektoralen Entkriminalisierung fahrlässigen Verhaltens im Verkehrsbereich 220
II. Straflosigkeit „leichtester“ oder „geringfügiger“ Fahrlässigkeit“? 221
1. Leichtfertigkeit, „geringfügige Fahrlässigkeit“ oder „leichteste Fahrlässigkeit“ als Schlüsselbegriffe einer Entkriminalisierung 221
2. „Leichteste“ oder „geringfügige“ Fahrlässigkeit als ungeeignete Anknüpfungspunkte einer Entkriminalisierung 222
III. Beginn der Strafbarkeit fahrlässigen Verhaltens bei Leichtfertigkeit 224
1. Argumente für das Abstellen auf Leichtfertigkeit 224
a) Leichtfertigkeit als Ausdruck qualifizierter Fahrlässigkeit im Strafgesetzbuch 224
b) Übereinstimmung mit Wertungen des Zivilrechts 225
c) Vorbild USA? 226
2. Inhalt der Leichtfertigkeit 227
a) Begriffsbestimmung durch Rechtsprechung und herrschende Lehre 227
b) Konkretisierung der Leichtfertigkeit 228
aa) Der Verweis auf die grobe Fahrlässigkeit 228
bb) Von der Literatur genannte Konkretisierungskriterien 229
c) Notwendige Unbestimmtheit der Leichtfertigkeit 231
IV. Präzisere Umschreibung qualifiziert fahrlässigen Verhaltens durch das Anknüpfen an innere Einstellungen des Täters? 231
1. Gesinnungsmerkmale statt Gradation 231
a) Gewissenlosigkeit 233
b) Rücksichtslosigkeit 234
c) Gleichgültigkeit 236
aa) Vorbild DDR? 237
(1) Extensive Auslegung des § 8 Abs. 2 DDR-StGB durch Rechtsprechung und Lehre 239
(2) Versuch der Präzisierung von „verantwortungs-loser Gleichgültigkeit“ 240
(3) Kritik an § 8 Abs. 2 DDR-StGB innerhalb der Strafrechtswissenschaft 242
bb) Keine Einführung der „Gleichgültigkeit“ in das Strafgesetzbuch 243
2. Strafbarkeit lediglich bewußter Fahrlässigkeit? 244
a) Vorteile einer Grenzziehung zwischen bewußter und unbewußter Fahrlässigkeit 244
b) Kriminalpolitische Bedenken gegenüber der generellen Straflosigkeit unbewußter Fahrlässigkeit 245
V. Zwischenergebnis 246
J. Reformvorschlag 248
Literaturverzeichnis 249
Sachregister 284