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Das Allgemeine Staatsrecht - Staatsrecht der Aufklärung

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Schelp, R. (2001). Das Allgemeine Staatsrecht - Staatsrecht der Aufklärung. Eine Untersuchung zu Inhalt, Anspruch und Geltung des naturrechtlichen Staatsrechts im 17. und 18. Jahrhundert. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50171-7
Schelp, Robert. Das Allgemeine Staatsrecht - Staatsrecht der Aufklärung: Eine Untersuchung zu Inhalt, Anspruch und Geltung des naturrechtlichen Staatsrechts im 17. und 18. Jahrhundert. Duncker & Humblot, 2001. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50171-7
Schelp, R (2001): Das Allgemeine Staatsrecht - Staatsrecht der Aufklärung: Eine Untersuchung zu Inhalt, Anspruch und Geltung des naturrechtlichen Staatsrechts im 17. und 18. Jahrhundert, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-50171-7

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Das Allgemeine Staatsrecht - Staatsrecht der Aufklärung

Eine Untersuchung zu Inhalt, Anspruch und Geltung des naturrechtlichen Staatsrechts im 17. und 18. Jahrhundert

Schelp, Robert

Schriften zur Rechtstheorie, Vol. 205

(2001)

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Abstract

Robert Schelp befaßt sich mit Wesen und Bedeutung des staatsrechtlichen Teils des Naturrechts der Aufklärung. Dieses entwickelte sich in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts unter der Bezeichnung "Jus Publicum Universale" oder "Allgemeines Staatsrecht" zu einer eigenständigen juristischen Disziplin.

Vorgestellt werden im ersten Teil kurz die geistigen und historischen Entwicklungslinien des Allgemeinen Staatsrechts, eine repräsentative Auswahl seiner wichtigsten Vertreter und deren Werke sowie seine typischen Inhalte. Dazu gehören etwa die Theorie von der Entstehung der Staaten, die abstrakte Beschreibung der möglichen Regierungsformen und die Formulierung der jeweiligen Rechte und Pflichten von Staatsgewalt und Bürger. Dabei wird auch auf die für das Allgemeine Staatsrecht charakteristischen Argumentationsstränge eingegangen.

In einem weiteren Hauptteil wird die Ambivalenz des Allgemeinen Staatsrechts als Wissenschaft einerseits und als normative Geltung beanspruchendes, universelles staats- bzw. verfassungsrechtliches Rechtssystem andererseits herausgearbeitet. Dabei liegt der Schwerpunkt in dem Anliegen, den normativen Charakter des Allgemeinen Staatsrechts, seine Rechtsqualität ausführlich darzustellen und anhand der verfügbaren Quellen zu belegen. Eine zentrale Rolle spielt in diesem Zusammenhang das Verständnis der Staatsvertragsdoktrin als rechtliche, echte Rechtsansprüche und -pflichten begründende Fiktion.

Daran anschließend werden die praktischen Einflußmöglichkeiten des Allgemeinen Staatsrechts sowie seine tatsächliche Bedeutung für das politische Geschehen im absolutistischen Fürstenstaat der Aufklärung aufgezeigt. Da dieser Einfluß schon in der zeitgenössischen politischen und wissenschaftlichen Diskussion keineswegs unumstritten gewesen ist, werden in einem letzten Kapitel kurz auch einige zeitgenössische Gegner des Allgemeinen Staatsrechts und deren typische Kritikpunkte vorgestellt und diskutiert.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Inhaltsverzeichnis 7
Einführung 11
1. Kapitel: Das Allgemeine Staatsrecht als Wissenschaft 17
I. Die historische Situation und Entwicklung 17
1. Das Hervorgehen aus Politik und Naturrecht 17
2. Die Abgrenzung von der Politik 24
a) Inhaltliche Eigenständigkeit 24
b) Vom Staat zum Staatsrecht 27
c) Recht für den Staat 28
d) Recht und Staatsraison 29
II. Die Methode des Allgemeinen Staatsrechts und die Beziehung zu anderen Wissenschaften 34
1. Kombination von Deduktion und Empirie 34
a) Die deduktive Methode 34
b) Die empirische Methode 37
2. Quellen und Hilfswissenschaften des Allgemeinen Staatsrechts 39
a) Theologie 40
b) Philosophie und Politik 45
c) Geschichte 46
d) Besonderes Staatsrecht 47
e) Privatrecht 48
f) „Statistik" 50
III. Die Tradition des Allgemeinen Staatsrechts 51
1. Vorläufer und geistesgeschichtliche Entwicklungslinien 51
2. Entstehungszeitpunkt und Urheberschaft 53
2. Kapitel: Kurze Bibliographie und Biographie des Allgemeinen Staatsrechts 64
I. Ulric Huber, De Jure Civitatis libri tres 64
II. Justus Henning Böhmer, Introductio in lus Publicum Universale ex genuinis iuris naturae principiis deductum et in usum iuris publici particularis quarumcunque rerumpublicarum adornatum 64
III. Johann Salomo Brunnquell, Eröffnete Gedancken von dem allgemeinen Staatsrechte und dessen nöthigen Excolierung 66
IV. Franz Schmier, Jurisprudentia Publica Universalis 66
V. Gottfried Ernst Fritsch, Conspectus Iuris Publici Universalis Methodo Systematica Nova Ratione Elaborati et ex Uno Principio Deducti 68
VI. Abraham Jacob Oertel, Meditationes de Iure Publico Universali et Particulari eorumque Differentiis 69
VII. Johann Heinrich Gottlob von Justi, Die Natur und das Wesen der Staaten, als die Grundwissenschaft der Staatskunst, der Policey und aller Regierungswissenschaften, desgleichen als die Quelle aller Gesetze abgehandelt 70
VIII. Hermann Friedrich Kahrel, Jus Publicum Universale, primis lineis et ita descriptum, ut usus ejus simul in jure publico, quod apud diversos Europae populos, praesertim in Germania, viget, appareat 71
IX. Wiguläus Xaverius Aloysius von Kreittmayr, Grundriß des Allgemeinen, Deutsch= und Bayrischen Staatsrechts 72
X. Karl Anton von Martini, Allgemeines Recht der Staaten 73
XI. Heinrich Gottfried Scheidemantel, Das Staatsrecht nach der Vernunft und den Sitten der vornehmsten Völker betrachtet, und: Das Allgemeine Staatsrecht überhaupt und nach der Regierungsform 75
XII. Carl Gottlieb Svarez, Vortraege Sr. Majestät dem regierenden Könige als Kronprinzen gehalten vom Geheimen Ober-Justiz-Rath Svarez über Gegenstände des oeffentlichen und Privat-Rechts 77
ΧΙII. Georg Wilhelm von Eggers, Versuch eines systematischen Lehrbuchs des natürlichen Staatsrechts 79
XIV. August Ludwig Schlözer, Allgemeines StatsRecht und StatsVerfassungs- Lere 79
3. Kapitel: Inhalt und Themen des Allgemeinen Staatsrechts, exemplarisch dargestellt anhand von Ulric Hubers „De Jure Civitatis libri tres" 82
I. Ulric Hubers „De Jure Civitatis libri tres" 82
II. Aufbau und Inhalt im Überblick 85
III. Der Staat im Lichte des Allgemeinen Staatsrechts 86
1. Der Staatsbegriff 86
2. Die höchste Gewalt und die Majestätsrechte 88
3. Staatsgründung und Fundamentalgesetze 94
4. Die Staats- und Regierungsformen 101
5. Verlust der Herrschaft und Widerstandsrecht 105
6. Kirche und Staat 110
7. „Privatrechtliches" Allgemeines Staatsrecht 112
8. Staatsverwaltung und Völkerrecht im Rahmen des Allgemeinen Staatsrechts 116
a) Die „gute Polizei" 116
b) Staatsrechtliche Bezüge des Völkerrechts 118
4. Kapitel: Der normative Charakter und Geitungsanspruch des Allgemeinen Staatsrechts 120
I. Begriff und systematische Einordnung des Allgemeinen Staatsrechts 120
II. Die Rechtsqualität des Allgemeinen Staatsrechts 126
1. Abgrenzung von Recht und Moral 126
2. Die Schaffung von Recht seitens der Wissenschaft 130
a) Die Doppelbedeutung des Begriffs des Allgemeinen Staatsrechts – Recht und Rechtswissenschaft 130
b) Rechtsschöpfung als Rechtsfindung und opinio iuris commune 134
c) Parallele zum Gemeinen Recht 143
3. Selbstverständnis und Anspruch der Autoren des Allgemeinen Staatsrechts im Hinblick auf dessen normative Geltung 144
a) Abgrenzung von Hobbes und den „Machiavellisten" 144
b) Rechtliche Bewertung der aktuellen politischen Praxis 147
III. Die Begründung der normativen Wirkung mit Hilfe der Staatsvertragslehre 150
1. Naturzustand und vertragliche Staatsgründung 150
2. Der Staatszweck 162
IV. Das Allgemeine Staatsrecht als ungeschriebene Rechtsordnung 169
V. Rechtsfolge und Sanktion von Rechtsverletzungen 171
VI. Die Anwendbarkeit des Allgemeinen Staatsrechts aufgrund seiner normativen Wirkung 184
1. Die subsidiäre Anwendung im Landesstaatsrecht 186
2. Die Verfassungsrechtsqualität 188
3. Rechtsstaatliche Ansätze 191
4. Zwischenergebnis 194
5. Kapitel: Der Einfluß des Allgemeinen Staatsrechts 195
I. Fürstenerziehung 196
II. Gesetzgebung 201
1. Das Allgemeine Staatsrecht und die Kodifikationsbestrebungen der Aufklärung 201
2. Die Preußische Kodifikation 204
III. Revolution 212
IV. Das allgemeine Staatsrecht als staatsrechtliches Grundlagenfach 213
1. Bedeutung für die Lehre 214
2. Übertragung auf die staatsrechtliche Praxis 217
a) Hilfe bei der Entscheidungsfindung 217
b) Hilfe bei der Rechtsfeststellung 219
c) Forum für die zeitgenössische aktuelle politische und rechtliche Diskussion 220
(1) Cäsarianer und Fürstenianer 225
(2) Freiheit und Eigentum 230
d) Verrechtlichung von Sachverhalten durch Subsumtion unter das Allgemeine Staatsrecht 232
3. Einwirkung auf die übrigen Rechtsdisziplinen 235
6. Kapitel: Die Bedeutung des Allgemeinen Staatsrechts für das politische Geschehen im absolutistischen Staat 238
I. Aufklärung, Allgemeines Staatsrecht, Absolutismus 238
II. Das Allgemeine Staatsrecht und die Modernisierung des Staates 242
1. Recht für den modernen Staat 242
2. Legitimation und Kontrolle 245
III. Der Nutzen des Allgemeinen Staatsrechts für den absolutistischen Herrscher 246
1. Das Allgemeine Staatsrecht und die Stände 246
2. Akzeptanz als Folge von Aufklärung 250
3. Nutzen für die Untertanen 252
a) Rechtssicherheit 252
b) Wohlfahrt 254
IV. Das Allgemeine Staatsrecht zwischen Reform und Revolution 257
7. Kapitel: Die – zeitgenössische – Kritik am Allgemeinen Staatsrecht 267
I. Materielle Einwände 268
II. Der „positivistische" Ansatz 276
ΙII. Der „traditionalistische" Ansatz 279
Zusammenfassung und Auswertung 283
Literaturverzeichnis 287
Personen- und Ortsverzeichnis 302
Sachwortverzeichnis 305