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Martínez Soria, J. (1997). Die Garantie des Rechtsschutzes gegen die öffentliche Gewalt in Spanien. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-48782-0
Martínez Soria, José. Die Garantie des Rechtsschutzes gegen die öffentliche Gewalt in Spanien. Duncker & Humblot, 1997. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-48782-0
Martínez Soria, J (1997): Die Garantie des Rechtsschutzes gegen die öffentliche Gewalt in Spanien, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-48782-0

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Die Garantie des Rechtsschutzes gegen die öffentliche Gewalt in Spanien

Martínez Soria, José

Schriften zum Internationalen Recht, Vol. 85

(1997)

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Abstract

Das Grundrecht des Bürgers auf effektiven Rechtsschutz gegen die öffentliche Gewalt ist eine grundlegende Ausprägung des Rechtsstaatsprinzips. Die Spanische Verfassung von 1978 hat als jüngste Verfassung Westeuropas diese Garantie vor dem Hintergrund des Franco-Regimes und angelehnt an ihre Vorbilder, die italienische Verfassung und das Bonner Grundgesetz, in ihren Grundrechtskatalog aufgenommen (Art. 24 Abs. I).

Aufgrund einer strengen Konzeption des Gewaltenteilungsgrundsatzes hat die spanische Rechtsprechung ein eigenes Verständnis der Garantien entwickelt, die dem Art. 24 Abs. I Span. Verf. entnommen werden können: Die Rechtsschutzgarantie fordert in Spanien im Gegensatz zu Art. 19 Abs. 4 GG ein objektives Rechtsschutzverfahren. Ziel des Verfahrens ist primär die Kontrolle der Legalität des Verwaltungshandelns; nur mittelbar dient das Verfahren der Realisierung der Rechte der Bürger. Daher genügt ein Feststellungsurteil den Vorgaben der Rechtsschutzgarantie; die Klagebefugnis wird zwar als bloßes Ernsthaftigkeitserfordernis weit ausgelegt, rechtliche Kontrollmaßstäbe entwickeln. Schließlich gewährleistet die Rechtsschutzgarantie keinen effektiven einstweiligen Rechtsschutz, da dieser allein durch ein subjektiv-rechtliches Verständnis des gerichtlichen Verfahrens gerechtfertigt ist. Allein beim besonderen einfachgerichtlichen Verfahren zum Schutz der Grundrechte - einer Besonderheit der spanischen Rechtsordnung -, bei der Verfassungsbeschwerde und in einigen Urteilen des Obersten Gerichtshofes ist eine Subjektivierung des Rechtsschutzes erkennbar.

Dieses Verständnis der Rechtsschutzgarantie ist exemplarisch für den romanischen Rechtskreis, der die Verfahren bei den Organen der Europäischen Union - insbesondere beim EuGH - entscheidend prägt. Daher muß die Entwicklung eines europäischen Verwaltungsrechts einhergehen mit der kritischen Beleuchtung dieser Konzeption.

Die Arbeit wurde ausgezeichnet mit dem »Thesis Prize 1996« der European Group of Public Law in Spetses, Griechenland.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Abkürzungsverzeichnis 18
Teil 1: Geschichtliche und verfassungsrechtliche Grundlagen der Rechtsschutzgarantie 27
A. Der Begriff des Rechtsschutzes 27
B. Historische Entwicklung 28
I. Die Forderung einer Justizgerichtsbarkeit durch die Verfassung von 1812 29
II. Übernahme des napoleonischen Modells der administrativen Kontrolle 31
III. Der Aufbau einer gerichtlichen Kontrolle der Verwaltung 34
IV. Das Gesetz Santamaría de Paredes von 1888 35
V. Die Verwaltungsgerichtsordnung vom 27. Dezember 1956 40
VI. Die Einflüsse der Verfassung von 1978 42
C. Die Rechtsschutzgarantie nach Art. 24 Abs. 1 CE/Grundlagen 45
I. Begriffsbestimmung 45
II. Entstehungsgeschichte des Art. 24 Abs. 1 CE 46
III. Die Rechtsschutzgarantie im Kontext der spanischen Verfassung 49
1. Abgrenzung der Rechtsschutzgarantie von Art. 24 Abs. 2 CE und anderen prozessualen Regelungen in der Verfassung 49
2. Art. 24 Abs. 1 CE als Grundrecht 51
3. Das Verhältnis der Rechtsschutzgarantie zu den materiellen Grundrechten 53
4. Die Rechtsschutzgarantie im Lichte völkerrechtlicher Bestimmungen 54
IV. Subjekte der Rechtsschutzgarantie 57
1. Träger des Grundrechts 57
2. Grundrechtsverpflichtete 61
V. Die Ausdehnung des Rechtsschutzes auf alle in Betracht kommenden Verletzungen 64
Teil 2: Die Bedeutung der Rechtsschutzgarantie für das verwaltungsgerichtliche Verfahren 65
A. Die Rechtsschutzgarantie und die Eröffnung des verwaltungsgerichtlichen Rechtsweges 65
I. Das Recht auf Eröffnung eines gerichtlichen Rechtsweges 65
1. Gerichte im Sinne der Rechtsschutzgarantie 66
a) Der Grundsatz der Einheit der Rechtsprechenden Gewalt 67
b) Das Verbot von Ausnahmegerichten / Die Militärgerichtsbarkeit 72
c) Die Unabhängigkeit der Justizorgane 76
2. Das Recht auf die gesetzlich vorgesehenen Rechtsmittel 78
3. Das Gebot der Klarheit des Rechtsweges 81
a) Das Bestehen verschiedener Rechtswege 82
b) Die Rechtsschutzgarantie und die Unzuständigkeit des Gerichtes 83
II. Die Eröffnung des verwaltungsgerichtlichen Rechtsweges in Spanien 85
1. Die einzelrichterlichen Verwaltungsgerichte (Juzgado de lo Contencioso-Administrativo) 87
2. Die Hohen Gerichtshöfe in den autonomen Gemeinschaften (Tribunales Superiores de Justicia) 89
3. Der Nationalgerichtshof (Audiencia Nacional) 92
4. Der Oberste Gerichtshof (Tribunal Supremo) 92
5. Würdigung 94
III. Die Ergänzungsfunktion verfassungsrechtlich anerkannter außergerichtlicher Rechtsschutzformen 95
1. Die Rechtsschutzgarantie und der Antrag beim Volksverteidiger (Defensor del Pueblo) 96
2. Die Rechtsschutzgarantie und die Beteiligung des Bürgers 99
3. Die Rechtsschutzgarantie und das Petitionsrecht 100
B. Die Rechtsschutzgarantie und die Beschränkung des Zugangs zum Gericht 102
I. Prozeßvoraussetzungen – Definition und Vereinbarkeit mit der Rechtsschutzgarantie 102
II. Verfassungsrechtliche Vorgaben für den Gesetzgeber 104
III. Bindung der Gerichte und der Parteien an die zulässigen Prozeßvoraussetzungen 106
IV. Verfassungskonforme Auslegung durch die Gerichte 107
1. Der Grundsatz pro actione 107
2. Heilungspflicht 110
V. Insbesondere das administrative Vorverfahren als Prozeßvoraussetzung 112
1. Zulässigkeit eines administrativen Vorverfahrens 112
2. Die Ausgestaltung des administrativen Vorverfahrens und die Rechtsschutzgarantie 114
a) Keine wesentliche Erschwerung des Zugangs zu den Gerichten 114
b) Rechtsschutz als Ziel des Vorverfahrens 117
c) Ausschluß des einstweiligen Rechtsschutzes 118
d) Die Ersetzung des Vorverfahrens durch eine Mitteilungspflicht 120
VI. Die Rechtsschutzgarantie und die Klageart 122
1. Das Verhältnis von Feststellungs-, Gestaltungs- und Leistungsklage zur Rechtsschutzgarantie 122
2. Die Gestaltungsmöglichkeiten des Gerichts und die Gewaltenteilung 123
3. Die Klage in der spanischen Verwaltungsgerichtsbarkeit 125
a) Die verwaltungsgerichtliche Klage (recurso contenciosoadministrativo) 126
b) Die Aufhebungsklage als Gegenstand der ausschließlich objektiven Kontrolle 127
c) Der recurso de plena jurisdicción / Der Folgenbeseitigungsanspruch als möglicher Ansatzpunkt einer subjektiven Kontrolle 128
VII. Würdigung 131
C. Die Rechtsschutzgarantie und die Klagebefugnis 132
I. Die Gestaltung der Klagebefugnis als grundsätzliche Entscheidung zugunsten eines subjektiven oder objektiven Kontrollsystems 133
II. Die Zulässigkeit der Klagebefugnis nach der Rechtsschutzgarantie 135
III. Inhaltliche Gestaltung der Klagebefugnis und die Rechtsschutzgarantie 137
1. Die gesetzliche Regelung in den Prozeßordnungen 137
2. Die Klagebefugnis als bloße Prozeßvoraussetzung 138
a) Die Klagebefugnis gegen Einzelakte der Verwaltung 139
aa) Der Schutz der “legitimen Interessen” 140
bb) Die Abgrenzung “legitimes Interesse – subjektives Recht” 147
cc) Verhältnis legitime Interessen – soziale Interessen 148
dd) Verhältnis legitimes Interesse – Popularklage 152
ee) Verhältnis legitime Interessen – Verbandsinteressen 157
b) Die Klagebefugnis gegen untergesetzliche Rechtsvorschriften nach Art. 28 Abs. 1 b) LJCA 160
aa) Gesetzliche Regelung 161
bb) Die restriktive Auslegung des Art. 28 Abs. 1 b) LJCA durch den Obersten Gerichtshof 162
cc) Art. 28 Abs. 1 b) LJCA im Lichte der Rechtsschutzgarantie 165
dd) Die Haltung des Verfassungsgerichts 172
IV. Würdigung 174
D. Die Rechtsschutzgarantie und die Ausgestaltung des Verfahrens 176
I. Das Verbot der Schutzlosigkeit (indefensión) 176
II. Die gebotene Gleichheit der Parteien und der Verhandlungsgrundsatz 177
1. Der Verhandlungsgrundsatz im Verwaltungsprozeß 178
2. Die Beweislastregelungen 179
III. Die ordnungsmäßige Ladung 181
IV. Die Bindung der Gerichte an die Anträge 185
V. Der praktische Ausschluß des Bürgers vom Verfahren durch die Prozeßkosten 187
1. Die Beschränkung der Prozeßkosten im spanischen Recht 187
2. Grundsatz der Kostenregelung 188
3. Befreiung von der Kostentragungspflicht 191
VI. Bewertung 193
E. Das Verhältnis der Rechtsschutzgarantie zu Gegenstand und Dichte der Kontrolle 194
I. Die Vorgaben der Rechtsschutzgarantie nach Art. 24 Abs. 1 CE für sämtliche Verfahren 194
1. Das Recht nach Art. 24 Abs. 1 CE auf ein begründetes Urteil, das auf der Grundlage des Rechts ergeht 194
2. Insbesondere die Begründungspflicht 196
II. Die Ergänzung des Umfangs der Rechtsschutzgarantie nach Art. 106 Abs. 1 CE 198
III. Gegenstand der Klage 200
1. Öffentlich-rechtliche Verwaltungsmaßnahmen 201
2. Untergesetzliche Rechtsvorschriften der Verwaltung 203
3. Die Verwaltung in den Organen der exekutiven Gewalt im Staat der Autonomen Regionen 204
a) Die Staatsverwaltung (Administración de Estado) im engeren Sinne 205
aa) Der König 206
bb) Die Regierung 206
cc) Die Verwaltungsorgane innerhalb der Regierung 215
dd) Die Vertretung der Staatsverwaltung in den autonomen Gemeinschaften, den Provinzen und den Gemeinden 216
b) Die verwaltungsgerichtliche Kontrolle sonstiger Verwaltungsorgane 217
4. Die Kontrolle der Organe anderer Staatsgewalten 221
a) Die verwaltungsgerichtliche Kontrolle der Legislativorgane 222
aa) Die Kontrolle legislativer Handlungen 222
bb) Die Kontrolle administrativer Handlungen 223
b) Die Kontrolle der Organe der judikativen Gewalt 224
IV. Gebot umfassender Kontrolle allen administrativen Handelns 225
1. Verbot materiell-rechtlicher Beschränkungen der Kontrolle 226
2. Verbot formellrechtlicher Beschränkungen der Kontrolle 228
a) Die Abkehr vom Erfordernis einer förmlichen Verwaltungsmaßnahme 229
b) Die Kontrolle des tatsächlichen Verwaltungshandelns 230
c) Die Untätigkeit der Verwaltung nach einem Antrag des Bürgers als Streitgegenstand (silencio administrativo) 233
aa) Anspruch des Bürgers auf ausdrückliche Bescheidung aus der Rechtsschutzgarantie 233
bb) Die vermutete Verwaltungsmaßnahme 235
d) Die beschränkt rechtschützende Funktion der Klage gegen vermutete Verwaltungsmaßnahmen 247
V. Die Rechtsschutzgarantie und die Kontrolldichte 248
1. Die umfassende Kontrolle der Bindung der Verwaltung an das Gesetz 248
2. Legalitätsprinzip und Vorbehalt des Gesetzes 249
a) Das Ermessen der Verwaltung/Begriffsbestimmung 252
b) Der geschichtliche Hintergrund des Ermessens in Spanien 254
c) Die Verfassungsmäßigkeit des Ermessens und seiner Kontrolle 255
aa) Das Verhältnis des Ermessens zum Legalitätsprinzip 255
bb) Das Verhältnis der Ermessenskontrolle zur Gewaltenteilung/Die Ersetzungsbefugnis der Gerichte 259
3. Die Kontrolle behördlicher Ermessensakte durch die Gerichte 263
a) Konkretisierung des Ermessens durch Ausgrenzung der gebundenen Elemente 263
aa) Die unbestimmten Rechtsbegriffe 263
bb) Der Beurteilungsspielraum 268
cc) Der Zweck als unbestimmter Rechtsbegriff/Die Kontrolle der Motive (desviación de poder) 274
b) Die Kontrolle der Verwaltung anhand allgemeiner Rechtsgrundsätze 284
aa) Begriffsbestimmung 285
bb) Kodifizierte allgemeine Rechtsgrundsätze 285
cc) Allgemeinen Rechtsgrundsätze als Auslegungskriterien 287
dd) Die verfassungskonforme Auslegung 288
ee) Das Willkürverbot 290
ff) Das Verhältnismäßigkeitsprinzip 290
c) Die Kontrolle des Planungsermessens 291
VI. Bewertung 296
F. Die Effektivität des Rechtsschutzes: Der einstweilige Rechtsschutz/Die Vollstreckung von Urteilen 297
I. Der einstweilige Rechtsschutz 298
1. Das Recht auf ein “Verfahren ohne unnötige Verzögerungen” 298
2. Der einstweilige Rechtsschutz im System der subjektiven Rechtskontrolle 301
3. Der einstweilige Rechtsschutz und die objektiv-rechtliche Rechtsschutzgarantie des Art. 24 Abs. 1 CE 301
a) Das Fehlen einstweiligen Rechtsschutzes im System der objektiven Rechtskontrolle 301
b) Die einfachgesetzliche Gestalt des einstweiligen Rechtsschutzes 303
aa) Der Grundsatz des unmittelbaren Vollzuges der Verwaltungsmaßnahme nach Art. 122 Abs. 1 LJCA 304
bb) Der Suspensiveffekt als Ausnahme bei irreparablen und bei schwer zu behebenden Schäden 304
4. Subjektivierung des gerichtlichen Rechtsschutzes 306
a) Hintergründe 307
aa) Entwicklung des einstweiligen Rechtsschutzes in der Gesetzgebung 307
bb) Die Wirkung der Factortame-Entscheidung des EuGH auf den Obersten Gerichtshof 309
b) Die Einbeziehung des einstweiligen Rechtsschutzes in Art. 24 Abs. 1 CE durch das Verfassungsgericht 312
c) Folgen der Subjektivierung der Rechtsschutzgarantie 314
aa) Das private Interesse als Abwägungskriterium 314
bb) Die Lockerung der suspendierungsfeindlichen Rechtsprechung zum Schadenserfordernis 315
cc) Der einstweilige Rechtsschutz gegen die Ablehnung eines Antrags 320
5. Zusammenfassung und Bewertung 327
II. Die Vollstreckung verwaltungsgerichtlicher Urteile 329
1. Der effektive Rechtsschutz und die Pflicht zur Urteilsvollstreckung 329
2. Das verfassungsrechtlich gebotene Vollstreckungsorgan 331
a) Vollstreckung verwaltungsgerichtlicher Urteile und Gewaltenteilung 331
b) Rechtsschutzkonforme Auslegung zugunsten einer gerichtlichen Vollstreckung 332
3. Die Vollstreckungsmöglichkeiten der Gerichte 335
a) Die Vollstreckung von Geldforderungen 335
aa) Das privilegium fisci 335
bb) Weitergehende Möglichkeiten der Gerichte nach Lehre und Rechtsprechung 337
b) Möglichkeiten des Gerichts, wenn die Verwaltung Urteile umgeht 340
c) Der gesetzliche Ausschluß der Vollstreckung (insbesondere der Rückgabe vermögenswerter Gegenstände) 341
4. Bewertung 345
Teil 3: Rechtsschutzgarantie und Grundrechtsschutz 347
A. Die Systematik der Grundrechte und ihrer Schranken in der spanischen Verfassung 348
B. Gerichtlicher Grundrechtsschutz und Rechtsschutzgarantie 351
I. Das besondere Verfahren zum Schutz der Grundrechte nach Art. 53 Abs. 2 CE 352
1. Historischer Hintergrund 352
2. Gesetzliche Regelung 353
3. Die Rechtsnatur des Verfahrens 353
4. Die subsidiäre Anwendung der LJCA und die Rechtsschutzgarantie 354
a) Zuständigkeit der Gerichte 355
b) Klagebefugnis 355
c) Klagegegenstand 356
d) Klageziel 358
e) Beweisverfahren 359
5. Die Eigenheiten des besonderen Grundrechtsschutzverfahrens 359
a) Der summarische Charakter 359
aa) Der Begriff des summarischen Verfahrens 359
bb) Die durch das besondere Grundrechtsschutzverfahren geschützten Grundrechte 360
cc) Die Abgrenzung Grundrechtsprüfung – Legalitätsprüfung 362
b) Der Vorrang des besonderen Grundrechtsschutzverfahrens 364
c) Suspendierung der Rechtswirkung der Verwaltungsmaßnahme 366
6. Kompatibilität mit dem ordentlichen Verwaltungsrechtsweg 367
7. Bewertung 369
II. Die Verfassungsbeschwerde beim Verfassungsgericht 370
1. Gesetzliche Regelung 370
2. Auswirkungen der (Grund-) Rechtsschutzgarantie auf die Verfassungsbeschwerde 371
a) Die Geltung der Rechtsschutzgarantie für das Verfahren vor dem Verfassungsgericht 371
b) Gegenstand der Verfassungsbeschwerde 373
c) Beschwerdebefugnis und Prüfungsmaßstab 376
d) Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde 377
e) Einstweiliger Rechtsschutz 379
3. Bewertung 379
Teil 4: Zusammenfassende Bewertung 381
Literaturverzeichnis 385
Sachverzeichnis 425