Die Wirkungen der Beschlüsse im Zivilprozeßrecht
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Die Wirkungen der Beschlüsse im Zivilprozeßrecht
Schriften zum Prozessrecht, Vol. 153
(2000)
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Abstract
Beim Erlaß von Beschlußentscheidungen können, wie im Urteilsverfahren auch, die Prozeßgrundrechte der Parteien verletzt werden, insbesondere ihr Anspruch auf rechtliches Gehör. Kann allerdings ein solchermaßen fehlerhaft zustandegekommener Beschluß mangels eines entsprechenden ordentlichen Rechtsmittels in der Zivilprozeßordnung nicht mehr durch ein höheres Gericht korrigiert werden, so bleibt nur die Anrufung des Bundesverfassungsgerichts. Das Bundesverfassungsgericht freilich kann nicht der "Pannenhelfer" der Zivilgerichte sein und fordert Abhilfe durch diese selbst.Die Autorin untersucht in der vorliegenden Arbeit, inwieweit die Wirkungen der Beschlüsse, insbesondere die innerprozessuale Bindungswirkung und die Rechtskraft, ihrer Abänderung durch das Ausgangsgericht entgegenstehen, und ob durch außerordentliche Rechtsmittel eine eigentlich verschlossene Instanz eröffnet werden kann. Die Antwort hierauf ist im Spannungsfeld zwischen dem Gebot des rechtlichen Gehörs und dem Prinzip der Rechtssicherheit, das durch die Unanfechtbarkeit von Entscheidungen gewährleistet wird, zu suchen.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 7 | ||
Inhaltsverzeichnis | 9 | ||
1. Teil: Einführung und Problemdarstellung | 13 | ||
2. Teil: Die Wirkung von Beschlüssen | 20 | ||
A. Einleitung | 20 | ||
B. Die formelle Rechtskraft | 22 | ||
I. Begriff der Rechtskraft | 22 | ||
II. Die formelle Rechtskraft der Beschlüsse | 24 | ||
1. Mit der Beschwerde anfechtbare erstinstanzliche und auf Beschwerde ergehende letztinstanzliche Beschlüsse | 24 | ||
2. Beschlüsse, für die das Gesetz einen anderen Rechtsbehelf als den der Beschwerde vorsieht | 34 | ||
3. Beschlüsse, deren Anfechtbarkeit ausdrücklich ausgeschlossen oder gesetzlich nicht geregelt ist | 35 | ||
C. Die innerprozessuale Bindungswirkung | 36 | ||
I. Der Begriff der innerprozessualen Bindungswirkung nach § 318 ZPO | 36 | ||
II. Abgrenzung der innerprozessualen Bindungswirkung von der Bindung im Instanzenzug | 37 | ||
1. Die Bindung des Instanzgerichts an das aufhebende und zurückverweisende Urteil des Rechtsmittelgerichts | 37 | ||
2. Die Bindung des Instanzgerichts an seine Entscheidung, soweit sie vom Rechtsmittelgericht nicht aufgehoben wird | 38 | ||
3. Die Bindung des Rechtsmittelgerichts an die Entscheidung der unteren Instanz | 39 | ||
4. Die Bindung des Rechtsmittelgerichts an seine ursprüngliche Entscheidung, wenn es nach Aufhebung, Zurückverweisung und erneuter Rechtsmitteleinlegung wiederum mit der Sache befaßt wird | 39 | ||
III. Unabänderlichkeit innerhalb des Instanzenzuges und nach Beendigung des Verfahrens | 42 | ||
1. Die formelle Rechtskraft | 42 | ||
2. Das Wesen der letztinstanzlichen Rechtsmittelentscheidung | 43 | ||
3. Die materielle Rechtskraft | 44 | ||
4. Die Innenbindung | 45 | ||
a) Das Abänderungsverbot | 45 | ||
b) Das Abweichungsverbot | 48 | ||
c) Das Verbot, Nebenentscheidungen zu erlassen | 51 | ||
IV. Die Bindungswirkung der einzelnen Beschlußarten | 52 | ||
1. Die in erster Instanz mit der Beschwerde anfechtbaren Beschlüsse | 53 | ||
a) Abhilfebefugnis und Einlegung einer Beschwerde | 54 | ||
b) Abhilfebefugnis und Einlegung einer zulässigen und begründeten Beschwerde | 54 | ||
c) Abhilfebefugnis nach Ablauf der Wochenfrist | 55 | ||
2. Die unanfechtbaren Beschlüsse | 57 | ||
a) Letztinstanzliche Beschwerdebeschlüsse, die auf sofortige Beschwerde ergangen sind | 57 | ||
aa) Abänderungsverbot aus § 577 III ZPO | 57 | ||
bb) Gegenmeinung | 58 | ||
cc) Stellungnahme | 60 | ||
b) Letztinstanzliche Beschwerdebeschlüsse, die auf einfache Beschwerde ergangen sind | 62 | ||
aa) Die Unabänderlichkeit von Beschlüssen, die in letzter Instanz auf einfache Beschwerde ergangen sind | 62 | ||
(1) Unabänderlichkeit aus dem Wesen der Rechtsmittel | 63 | ||
(2) Unabänderlichkeit aufgrund fehlender Befassung | 64 | ||
(3) Unabänderlichkeit aus dem Wesen des hierarchischen Rechtsmittelzuges | 64 | ||
(4) Unabänderlichkeit aufgrund Urteilsähnlichkeit | 65 | ||
bb) Ergebnis | 65 | ||
3. Beschlüsse, die von Gesetzes wegen ausdrücklich nicht anfechtbar sind | 66 | ||
4. Beschlüsse, bei denen eine gesetzliche Regelung hinsichtlich ihrer Anfechtbarkeit fehlt | 69 | ||
5. Beschlüsse, für die das Gesetz einen anderen Rechtsbehelf als den der Beschwerde vorsieht | 69 | ||
D. Die materielle Rechtskraft | 72 | ||
I. Begriff und Wirkung der materiellen Rechtskraft | 72 | ||
II. Die materielle Rechtskraft von Beschlüssen | 74 | ||
1. Der „gesetzliche Anspruch“ im Sinne von § 322 I ZPO | 77 | ||
2. Das Bedürfnis nach Rechtskraft | 79 | ||
3. Die Wirkung des Beschlusses | 80 | ||
III. Die materielle Rechtskraft einzelner Beschlußarten | 81 | ||
1. Die materielle Rechtskraft von Beschlüssen im Erkenntnis- und summarischen Verfahren | 81 | ||
a) Die urteilsähnlichen bzw. -vertretenden Beschlüsse | 81 | ||
b) Die in den Sonderverfahren ergehenden Beschlüsse | 86 | ||
c) Die lediglich prozeßleitenden Beschlüsse | 90 | ||
2. Die materielle Rechtskraft von Beschlüssen im Kostenfestsetzungsverfahren | 91 | ||
3. Die materielle Rechtskraft von Beschlüssen im Prozeßkostenhilfeverfahren | 94 | ||
4. Die materielle Rechtskraft von Beschlüssen in Familiensachen | 95 | ||
5. Die materielle Rechtskraft von Beschlüssen im Mahnverfahren | 97 | ||
6. Die materielle Rechtskraft von Beschlüssen im Zwangsvollstreckungsverfahren | 98 | ||
a) Einführung und Problemdarstellung | 98 | ||
b) Einzelne Beschlüsse im Rahmen der Zwangsvollstreckung | 106 | ||
aa) Pfändung und Pfändungsbeschluß | 106 | ||
bb) Der Zuschlag nach § 90 I ZVG und nach § 817 I, II ZPO | 108 | ||
cc) Der Antrag nach § 765a ZPO | 111 | ||
dd) Die Beschlüsse nach §§ 887, 888, 890 ZPO | 112 | ||
IV. Inhalt und Umfang der materiellen Rechtskraft von Beschlüssen | 115 | ||
E. Die übrigen Wirkungen der Beschlüsse | 119 | ||
3. Teil: Rechtsschutz gegen fehlerhaft ergangene Beschlußentscheidungen | 121 | ||
A. Die Überwindung der Innenbindung | 122 | ||
I. Einleitung | 122 | ||
II. Die Rechtsnatur der Gegenvorstellung | 123 | ||
III. Die Zulässigkeitsvoraussetzungen der Gegenvorstellung im einzelnen | 124 | ||
1. Antrag und Form des Antrags | 124 | ||
2. Frist | 125 | ||
3. Statthaftigkeit | 127 | ||
a) Abänderung aufgrund von Art. 103 I GG | 129 | ||
aa) Die mindere Richtigkeitsgewähr des Beschlußverfahrens | 129 | ||
bb) Die Kompetenz der Fachgerichtsbarkeit | 130 | ||
b) Abänderungsbefugnis aufgrund teleologischer Reduktion des § 577 III ZPO | 132 | ||
c) Gegenvorstellung in Analogie zu §§ 33a, 311a StPO | 133 | ||
B. Die Durchbrechung der Rechtskraft | 139 | ||
I. Der ordentliche Rechtsschutz gegen rechtskräftige Beschlüsse | 139 | ||
II. Der außerordentliche Rechtsschutz gegen rechtskräftige Beschlüsse | 140 | ||
1. Die außerordentliche Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit | 140 | ||
2. Die Wiederaufnahme bei Beschlüssen, §§ 578 ff. ZPO | 151 | ||
3. Die Nichtigkeitsbeschwerde | 152 | ||
4. Teil: Zusammenfassung | 159 | ||
Literaturverzeichnis | 161 | ||
Sachwortverzeichnis | 172 |