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Kreuter-Kirchhof, C. (2005). Neue Kooperationsformen im Umweltvölkerrecht. Die Kyoto Mechanismen. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51492-2
Kreuter-Kirchhof, Charlotte. Neue Kooperationsformen im Umweltvölkerrecht: Die Kyoto Mechanismen. Duncker & Humblot, 2005. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51492-2
Kreuter-Kirchhof, C (2005): Neue Kooperationsformen im Umweltvölkerrecht: Die Kyoto Mechanismen, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-51492-2

Format

Neue Kooperationsformen im Umweltvölkerrecht

Die Kyoto Mechanismen

Kreuter-Kirchhof, Charlotte

Schriften zum Umweltrecht, Vol. 139

(2005)

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Abstract

Mit dem Inkrafttreten des Kyoto Protokolls am 16.2.2005 sind zum ersten Mal Industriestaaten rechtsverbindlich dazu verpflichtet, die Emissionen von Treibhausgasen zum Schutz des Klimasystems zu reduzieren. Gleichzeitig erlauben die Kyoto Mechanismen den Vertragsparteien, in neuartigen Rechtsstrukturen international zum Schutz der Erdatmosphäre zusammenzuarbeiten und so die Reduktionsverpflichtungen möglichst kostengünstig zu erfüllen. Die private Wirtschaft wird eingebunden, um auch privates Kapital und industrielle Erfahrung für den Klimaschutz zu nutzen. Die Industriestaaten können mit Emissionsreduktionen handeln, untereinander oder mit Entwicklungsländern Klimaschutzprojekte durchführen und die Emissionsreduktionen aus diesen Projekten auf ihre Reduktionsverpflichtungen anrechnen.

Die Verfasserin analysiert und systematisiert die staatenübergreifende Aufgabe, die modernen Handlungsformen und den Entwicklungsauftrag des Kyoto Protokolls und macht die darin angelegten neuartigen Strukturen eines Völkerrechts der Zukunft sichtbar.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsübersicht 7
Inhaltsverzeichnis 11
1. Teil: Das Kyoto Protokoll - ein Überblick 33
A. Die Klimarahmenkonvention als Grundlage des Kyoto Protokolls 33
I. Das mehrstufige Klimaschutzregime 34
II. Das Ziel der Klimarahmenkonvention und des Kyoto Protokolls 35
III. Die Grundsätze der Klimarahmenkonvention 37
IV. Keine quantifizierten Emissionsreduktionsverpflichtungen 38
V. Der Grundsatz der Freiheit der Mittel 39
VI. Die unterschiedlichen Vertragsparteien 40
VII. Der Transfer von Finanzmitteln und Technologien 44
VIII. Das Berichtswesen 45
B. Das Berliner Mandat 46
I. Die Erarbeitung eines Protokolls 46
II. Die AIJ-Pilotphase 47
C. Das Kyoto Protokoll 48
I. Die Treibhausgasreduktionsverpflichtungen der Anlage I Staaten 49
1. Die Anlage I und Anlage Β Staaten als Verpflichtete 49
2. Die „zugeteilte Menge" 50
a) Die Einbeziehung von sechs Treibhausgasen 50
b) Die Prozentanteile in Anlage Β des Kyoto Protokolls 51
c) Das Basisjahr oder der Basiszeitraum 51
3. Die tatsächlichen Treibhausgasemissionen im ersten Verpflichtungszeitraum 53
II. Die Möglichkeit, Treibhausgasreduktionen für künftige Verpflichtungszeiträume anzusparen („banking") 54
III. Die Einbeziehung von Speichern und Senken 54
1. Die nach dem Kyoto Protokoll ausstehende Entscheidung 55
2. Der Umgang mit naturwissenschaftlichen Unsicherheiten 56
3. Das Bonner Übereinkommen und die Übereinkunft von Marrakesch 57
4. Die Sonderregelung des Art. 3.7 Satz 2 KP 60
IV. Die Kyoto Mechanismen - ein Überblick 60
1. Die gemeinsame Erfüllung von Verpflichtungen (Art. 4 KP) 61
2. Die Gemeinsame Umsetzung (Art. 6 KP) 61
3. Der Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung (Art. 12 KP) 62
4. Der Emissionshandel (Art. 17 KP) 62
V. Das System zur Erfüllungskontrolle (Art. 18 KP) 63
1. Der Konsens der Vertragsparteien als Ausgangspunkt 65
2. Die Feststellung von Vertragsverstößen und angemessene Reaktionen hierauf 65
a) „Compliance management" 66
b) Sanktionen 67
3. Die Interdependenzen der Verpflichtungen und der Vertragsparteien 68
4. Die Gründe für die Nichterfüllung 69
5. Die Rolle der Kyoto Mechanismen im Rahmen des Systems zur Erfüllungskontrolle 70
6. Die Entscheidungen der sechsten und siebten Vertragsstaatenkonferenz zu Art. 18 KP 71
a) Der Erfüllungskontrollausschuss 72
b) Die Aufgaben der Unterstützungsabteilung 73
c) Die Aufgaben der Durchsetzungsabteilung 73
VI. Die Institutionen des Kyoto Protokolls 75
1. Die als Tagung der Vertragsparteien des Protokolls dienende Vertragsstaatenkonferenz (VSK / VST) 76
2. Das Klimasekretariat 77
3. Der Finanzierungsmechanismus 77
4. Die Nebenorgane 78
VII. Das In-Kraft-Treten des Kyoto Protokolls 78
D. Der Buenos Aires Aktionsplan 79
E. Die Bonner Übereinkunft 80
F. Das Übereinkommen von Marrakesch 81
2. Teil: Die naturwissenschaftlichen Erkenntnisse zum anthropogen bedingten Treibhauseffekt 84
A. Das IPCC als unabhängiges Expertengremium 84
B. Die naturwissenschaftlichen Erkenntnisse des IPCC zum Klimasystem der Erde und zum Klimawandel 87
I. Der bisherige Klimawandel 87
II. Die Ursachen für den Klimawandel 88
III. Die vom Menschen verursachten Treibhausgasemissionen als Ursache des Klimawandels 90
IV. Die prognostizierten Entwicklungen im 21. Jahrhundert 91
C. Die Wirkungen des Klimawandels 93
I. Die Auswirkungen des Klimawandels auf natürliche und sozioökonomische Systeme 94
II. Die Auswirkungen auf einzelne Ökosysteme 97
III. Die Auswirkungen auf den Menschen und einzelne Bereiche der Gesellschaften 100
D. Mögliche Maßnahmen zum Schutz des Klimas 103
I. Der rasche technologische Fortschritt 103
II. Die Absorption von Kohlenstoff durch Senken 105
III. Die Kosten für die Reduktion von Treibhausgasemissionen 106
3. Teil: Die Kooperationsinstrumente des Kyoto Protokolls 111
A. Die Gründe für und Anforderungen an die neuen Kooperationsformen zum Schutz des Klimas 112
I. Die Gründe für eine Zusammenarbeit der Staaten 112
1. Die Kostenersparnis 112
2. Die größere Flexibilität 113
3. Die Förderung der nachhaltigen Entwicklung und der Transfer von Technologien und Finanzmitteln 113
4. Kein Widerspruch zum Klimaschutz 114
II. Die Anfragen an eine Zusammenarbeit der Staaten 114
1. Zusätzliche Unsicherheitsfaktoren 114
2. Die Einbeziehung der Entwicklungsländer 115
3. Die Transaktionskosten 116
4. Die Verringerung des Innovationsdrucks 116
5. Die Weiterentwicklung der Kyoto Mechanismen 117
B. Kooperationsformen in anderen internationalen Umweltschutzregimen 118
I. Das Montrealer Protokoll zum Schutz der Ozonschicht 118
II. Das Protokoll betreffend die weitere Verringerung von Schwefelemissionen 119
III. Das UN-Übereinkommen zur Bekämpfung der Wüstenbildung 120
IV. Die internationale Zusammenarbeit der Staaten als Chance für den Schutz der Umwelt 121
C. Die Rechtsgrundlagen in der Klimarahmenkonvention 121
I. Die gemeinsam durchgeführten Maßnahmen und Politiken gemäß Art. 4.2a FCCC 122
1. Die Zusammenarbeit zwischen Industriestaaten und zwischen Industriestaaten und Entwicklungsländern 122
2. Die Formen der Zusammenarbeit 124
3. Der Sonderfall der Europäischen Gemeinschaft 124
II. Weitere Bestimmungen zur Staatenkooperation in der Klimarahmenkonvention 125
III. Die Weiterentwicklung der Klimarahmenkonvention 125
D. Die AIJ-Pilotphase 126
I. Die Einrichtung der AIJ-Pilotphase 126
1. Die Teilnehmer 127
2. Die Projekte 127
3. Keine Anrechnung auf die Verpflichtungen der Industriestaaten 127
II. Die bisherigen AlJ-Projekte 128
III. Die Weiterentwicklung der AIJ-Pilotphase 129
E. Die Regelungen im Kyoto Protokoll 130
I. Die gemeinsame Erfüllung von Verpflichtungen (Art. 4 KP) 130
II. Die Kyoto Mechanismen 133
III. Die Weiterentwicklung der Kyoto Mechanismen 134
1. Die projektbezogenen Kooperationsformen 135
2. Der Emissionshandel 136
4. Teil: Die Gemeinsame Umsetzung (Art. 6 KP) 137
A. Das Grundkonzept der Gemeinsamen Umsetzung 137
I. Die Gründe für eine Beteiligung an einem Jl-Projekt 138
1. Die Beteiligung des erwerbenden Industriestaates 138
2. Die Beteiligung des transferierenden Industriestaates 139
II. Die mit der Gemeinsamen Umsetzung verbundenen Risiken 140
1. Die Ergänzung der Berichtspflichten 140
2. Die verbleibenden Unsicherheitsfaktoren 141
3. Das Phänomen der „heißen Luft" 143
B. Die Verhandlungen zur Gemeinsamen Umsetzung 144
I. Der Begriff der Gemeinsamen Umsetzung 145
II. Die AIJ-Pilotphase 146
III. Die Verhandlungen in Kyoto 147
IV. Die Weiterentwicklung der Gemeinsamen Umsetzung seit Kyoto 148
C. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Gemeinsamen Umsetzung 149
I. Die Industriestaaten als Teilnehmer 149
1. Die Anlage I Vertragsparteien 149
2. Die Erfüllung der Berichtspflichten 150
a) Die Verpflichtung zur Errichtung eines nationalen Systems zur Schätzung der anthropogen bedingten Treibhausgasemissionen 151
b) Die Einrichtung eines nationalen Registers 152
c) Die jährlichen Emissionsinventare 152
d) Die Verpflichtung zur Übermittlung von Zusatzinformationen 152
e) Die Verknüpfung der Erfüllung von Berichtspflichten mit der Teilnahmeberechtigung an JI-Projekten 153
3. Die Bestimmung der zulässigen Emissionsmenge 154
4. Die Einbindung in ein zu entwickelndes System zur Erfüllungskontrolle 154
5. Die Feststellung der Erfüllung der Teilnahmevoraussetzungen 155
6. Die Folgen der Nichterfüllung der Teilnahme Voraussetzungen 156
II. Die Rechtsträger als Teilnehmer 158
1. Der Begriff des Rechtsträgers 158
2. Die Rolle des privaten Sektors 158
3. Die Entscheidung privater Unternehmen für eine Teilnahme an einem JI-Projekt 159
4. Die Transaktionskosten 161
5. Die Ermächtigung zur Teilnahme durch den beteiligten Industriestaat 161
6. Die Verantwortung der ermächtigenden Vertragspartei 163
7. Der Umfang der Teilnahme 164
III. Die Voraussetzungen für die Teilnahme von Vertragsparteien und von Rechtsträgern 164
D. Die Zulässigkeitsvoraussetzungen für JI-Projekte 165
I. Die aus einem Projekt resultierenden zusätzlichen Emissionsreduktionseinheiten 165
1. Die Emissionsreduktionen als Hauptcharakteristikum eines Jl-Projektes 165
2. Die Anforderungen an die Emissionsreduktionseinheiten 166
a) Die Reduktion von anthropogen bedingten Emissionen von sechs Treibhausgasen 166
b) Die Festsetzung als Emissionsreduktionseinheiten 166
c) Die Qualitätsanforderungen entsprechend denen bei nationalen Emissionsreduktionen 167
3. Der Kausalzusammenhang zwischen dem Projekt und den aus ihm resultierenden Emissionsreduktionseinheiten 167
4. Das Kriterium der „Zusätzlichkeit" 168
a) Der Begriff der „Zusätzlichkeit" 168
b) Der Vergleich der Referenzsituationen 169
c) Die Unsicherheitsfaktoren bei der Berechnung der zusätzlichen Emissionsreduktionen 170
d) Die Einführung einer Überkompensation und konservative Methoden zum Ausgleich der Unsicherheitsfaktoren 172
5. Die Festlegung der Ausgangswerte 173
a) Die Bedeutung der Ausgangswerte 173
b) Die Unsicherheitsfaktoren bei der Festlegung der Ausgangswerte 173
c) Die Methoden für die Festlegung der Ausgangswerte 174
aa) Projektbezogene Ausgangswerte 174
bb) Projekttypenbezogene Ausgangswerte 175
cc) Sektorbezogene Ausgangswerte 175
dd) Landesbezogene Ausgangswerte 175
d) Die Festlegung der Ausgangswerte nach dem Übereinkommen von Marrakesch 176
6. Die Ermittlung der zusätzlichen Emissionsreduktionseinheiten 177
II. Die Berechtigung zur Teilnahme an einem Jl-Projekt 178
III. Die Zustimmung der beteiligten Vertragsparteien 178
1. Die Souveränität der beteiligten Vertragsparteien 179
2. Das Recht des Gastlandes, über die Förderung seiner nachhaltigen Entwicklung durch das Projekt zu befinden 180
IV. Die zulässigen Projektkategorien 180
1. Der Ausschluss von Nuklearprojekten 180
2. Die Einbeziehung von Senkenprojekten 180
3. Der Beginn ab dem Jahr 2000 181
V. Die Durchführung und Finanzierung von JI-Projekten 182
1. Bilaterale JI-Projekte 182
2. Multilaterale Kooperationsformen 183
3. Der Ausschluss unilateraler Projekte 184
4. Die Finanzierung der Projekte 184
VI. Die Anforderungen an JI-Projekte 185
E. Die Festsetzung der Emissionsreduktionseinheiten 185
I. Der Begriff der Emissionsreduktionseinheit 186
II. Die Verifizierung der Emissionsreduktionseinheiten 187
III. Die Verifizierung durch das Gastland 187
IV. Die Verifizierung im Rahmen der Zuständigkeit des Aufsichtsgremiums 188
F. Die Verwendungsmöglichkeiten für Emissionsreduktionseinheiten 189
I. Die Zuweisung an den Heimatstaat des Projektes 189
II. Der Erwerb und Transfer der Emissionsreduktionseinheiten 190
III. Die weiteren Verwendungsmöglichkeiten 191
1 Die Anrechnung gemäß Art. 3.10 KP und Art. 3.11 KP 191
2. Die Teilnahme am Emissionshandel gemäß Art. 17 KP 192
3. Das Ansparen gemäß Art. 3.13 KP 192
IV. Die Einbindung der Rechtsträger 192
G. Die Festlegung einer gemeinsamen Obergrenze für alle drei Kyoto Mechanismen 193
I. Die Rechtsgrundlagen im Kyoto Protokoll 194
II. Die Gründe für eine gemeinsame Obergrenze für alle Kyoto Mechanismen 194
ΙII. Die Gründe gegen eine gemeinsame Obergrenze für alle Kyoto Mechanismen 195
IV. Die Optionen für eine gemeinsame Obergrenze 196
V. Die Regelungen zu einer Obergrenze in der Bonner Übereinkunft 198
VI. Die Einführung einer Überkompensation („discounting") 199
1. Die Straffunktion der Überkompensation 199
2. Das Auffangen von Unsicherheitsfaktoren durch die Überkompensation 200
H. Die institutionelle Struktur der Gemeinsamen Umsetzung 201
I. Die Aufgaben der VSK/VST 201
II. Das Aufsichtsgremium („supervisory committee") 202
1. Die Aufgaben des Aufsichtsgremiums 202
2. Die Zusammensetzung und die Entscheidungsfindung im Aufsichtsgremium 204
ΙII. Die unabhängigen Einrichtungen 205
I. Die projektbezogene Kooperation von Industriestaaten zum Schutz des Klimas 206
5. Teil: Der Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung (Art. 12 KP) 209
A. Das Grundkonzept des Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung 209
I. Die Interessen der beteiligten Entwicklungsländer 209
II. Die Interessen der beteiligten Industriestaaten 210
ΙII. Die mit dem Mechanismus fur umweltverträgliche Entwicklung verbundenen Risiken 211
B. Die Verhandlungen über den Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung 212
I. Die AIJ-Pilotphase 213
II. Die Verhandlungen in Kyoto 214
ΙII. Die weiteren Verhandlungen seit der Konferenz von Kyoto 216
C. Die Ziele des Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung 217
I. Die Förderung der nachhaltigen Entwicklung in dem beteiligten Entwicklungsland 217
1. Die Entwicklung des Begriffs der nachhaltigen Entwicklung 218
2. Der Begriff der nachhaltigen Entwicklung im Kyoto Protokoll und in der Klimarahmenkonvention 221
3. Das Ziel der nachhaltigen Entwicklung in Art. 12.2 KP 225
II. Die Unterstützung des beteiligten Entwicklungslandes bei seinem Beitrag zum Klimaschutz 229
1. Das Ziel der Klimarahmenkonvention 229
2. Der Beitrag der Entwicklungsländer zum Klimaschutz 230
3. Der Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung als Beitrag zum Klimaschutz in den Entwicklungsländern 231
III. Die Unterstützung der Industriestaaten bei der Erfüllung ihrer Emissionsreduktionsverpflichtungen 232
1. Die Emissionsreduktionsverpflichtungen gemäß Art. 3 KP 232
2. Die Verpflichtungen der Industriestaaten 233
3. Der Beitrag zur Erfüllung der Emissionsreduktionsverpflichtungen 234
4. Der Beitrag zum Klimaschutz durch zertifizierte Emissionsreduktionen 235
IV. Das Spannungsverhältnis zwischen den drei Zielen 236
D. Die Berechtigung zur Teilnahme am Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung 236
I. Die Vertragsparteien als Teilnehmer 237
1. Die Kooperation zwischen einem Entwicklungsland und einem Industriestaat 237
2. Zusätzliche Teilnahmevoraussetzungen nach dem Übereinkommen von Marrakesch 239
3. Die Nichterfüllung der Teilnahme Voraussetzungen 240
II. Private und öffentliche Einrichtungen als Teilnehmer gemäß Art. 12.9 KP 241
1. Die Rolle des privaten Sektors 241
2. Attraktive Rahmenbedingungen für den privaten Sektor 242
3. Die Transaktionskosten 243
a) Die Bedeutung der Transaktionskosten 243
b) Formen von Transaktionskosten 244
4. Die Beteiligung öffentlicher Einrichtungen 245
5. Die Billigung der Teilnahme der privaten und öffentlichen Einrichtungen durch jede beteiligte Vertragspartei (Art. 12.5a KP) 245
6. Die Zuordnung der privaten Einrichtungen zu einzelnen Vertragsparteien 246
7. Die Weisungsgebundenheit der privaten und öffentlichen Einrichtungen 248
8. Der Umfang der Teilnahme 248
III. Die Voraussetzungen für die Teilnahme von Vertragsstaaten und von privaten und öffentlichen Einrichtungen 249
E. Die Zulässigkeitsvoraussetzungen für CDM-Projekte 250
I. Der Nutzen für das beteiligte Entwicklungsland gemäß Art. 12.3a KP 251
1. Die Förderung der nachhaltigen Entwicklung und die Unterstützung des beteiligten Entwicklungslandes bei seinem Beitrag zum Klimaschutz 252
2. Die Finanzierung von Anpassungsmaßnahmen durch den Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung 253
II. Die zertifizierten Emissionsreduktionen (Art. 12.3b KP) 254
1. Die zertifizierten Emissionsreduktionen als Zulässigkeitsvoraussetzung für CDM-Projekte 254
2. Die Reduktion der in Anlage A aufgeführten Treibhausgase 256
3. Reale, messbare und langfristige Emissionsreduktionen (Art. 12.5b KP) 256
4. Der Kausalzusammenhang zwischen dem Projekt und den zertifizierten Emissionsreduktionen 258
5. Das Kriterium der „Zusätzlichkeit" (Art. 12.5c KP) 259
6. Die Festlegung der Ausgangswerte für CDM-Projekte 260
a) Die besonderen Unsicherheitsfaktoren bei CDM-Projekten 260
b) Die besondere Bedeutung der Ausgangswerte bei CDM-Projekten 261
c) Die Methoden für die Berechnung der Ausgangswerte bei einem Energieprojekt in Zimbabwe 261
aa) Landesspezifische sektorbezogene Richtwerte 262
bb) Regionale Richtwerte aus durchschnittlichen Emissionswerten vergleichbarer bestehender Anlagen 262
cc) Durchschnittliche sektorbezogene OECD / EU-Emissionswerte als Richtwerte 262
dd) Das „business-as-usual"-Szenario 263
ee) Der Vergleich mit einer anderen entsprechenden bestehenden Anlage 263
ff) Der Vergleich mit einer anderen entsprechenden Alternativanlage 264
d) Die Auswahl der Methoden zur Festlegung der Ausgangwerte 264
7. Die Festlegung der Ausgangswerte als Zulässigkeitsvoraussetzung für CDM-Projekte 265
8. Die Unterscheidung zwischen Emissionsreduktionseinheiten in Art. 6 KP und zertifizierten Emissionsreduktionen in Art. 12 KP 266
a) Das zwingend zweiphasige Zertifizierungsverfahren in Art. 12 KP 266
b) Die Anrechnung über Art. 3.10 KP und Art. 3.11 KP oder über Art. 3.12 KP 267
III. Die Berechtigung zur Teilnahme an CDM-Projekten 268
IV. Die Freiwilligkeit der Teilnahme (Art. 12.5a KP) 269
1. Die souveräne Entscheidung der beteiligten Vertragsparteien 269
2. Die ausdrückliche Zustimmung der beteiligten Vertragsparteien 269
3. Der Zeitpunkt der Zustimmung 270
V. Die Durchführung und Finanzierung von CDM-Projekten 271
1. Unterschiedliche Modelle für die Durchführung von CDM-Projekten 271
a) Bilaterale CDM-Projekte 271
b) Das multilaterale Modell 272
c) Unilaterale CDM-Projekte 274
d) Die Offenheit des CDM für bilaterale und multilaterale Modelle 275
2. Die Finanzierung von CDM-Projekten 275
VI. Zulässige Projektkategorien im Rahmen von Art. 12 KP 278
1. Die Entscheidung über eine Begrenzung des CDM auf bestimmte Projektkategorien 278
2. Die Möglichkeiten zur Begrenzung des CDM 279
3. Die Begrenzung des CDM durch die Bonner Übereinkunft 281
4. Der Sonderfall der Senkenprojekte 281
a) Die Definition der Senke 282
b) Die Anrechnung von Senken gemäß Art. 3.3 KP und Art. 3.4 KP 282
c) Die mögliche Einbeziehung von Senkenprojekten in Art. 12 KP 283
d) Die Bonner Übereinkunft zur Einbeziehung von Senkenprojekten in den CDM 285
5. Die Sonderregelungen für kleine Projekte 287
6. Die Fortführung von AlJ-Projekten 287
7. Eine besondere Unterstützung bestimmter Länder und Regionen 289
VII. Zusätzliche Anforderungen an CDM-Projekte 291
VIII. Die Validierung und Registrierung der CDM-Projekte 291
1. Die förmliche Feststellung der Zulässigkeitsvoraussetzungen für CDMProjekte 292
2. Die Bedeutung der Validierung der Projekte 293
3. Die Validierungs- und Registrierungsvoraussetzungen für CDM-Projekte 293
4. Der Zeitpunkt der Validierung und Registrierung eines CDM-Projektes 296
F. Die Verifizierung, Zertifizierung und Zuweisung der Emissionsreduktionen aus CDM-Projekten 297
I. Die Zertifizierung der Emissionsreduktionen aus CDM-Projekten 297
1. Die Bedeutung der Zertifizierung der Emissionsreduktionen 298
2. Die Voraussetzungen für die Zertifizierung der Emissionsreduktionen 300
3. Das Zertifizierungsverfahren 301
a) Die Zweistufigkeit des Verfahrens 301
b) Die Verifizierung und Zertifizierung nach der Bonner Übereinkunft und dem Übereinkommen von Marrakesch 301
c) Die Ermittlung und Vorlage der Daten durch die Projektteilnehmer („monitoring") 302
d) Die Ausgabe der Emissionsreduktionszertifikate durch den Exekutivrat („issuance of certified emission reductions") 303
e) Der Verfahrensablauf nach der Bonner Übereinkunft und dem Übereinkommen von Marrakesch 303
4. Das Zertifikat über die erzielten Emissionsreduktionen 304
5. Die Entwicklung eines Gesamtkonzeptes 305
a) Ein stringentes System für den CDM 305
b) International anerkannte, einheitliche Zertifizierungsstandards 305
c) Die Einbindung in das Kyoto Protokoll 306
II. Die Zuweisung der zertifizierten Emissionsreduktionen an die Projektbeteiligten 307
1. Die Verwendungsmöglichkeiten für die Vertragsparteien 308
a) Die Anrechnung auf die Reduktionsverpflichtungen gemäß Art. 3 KP 308
b) Das Ansparen von zertifizierten Emissionsreduktionen 308
c) Der Handel mit zertifizierten Emissionsreduktionen 309
2. Die Zuweisung an die Vertragsstaaten 310
a) Die Zuweisung an die Anlage I Vertragsparteien 311
b) Die Zuweisung an die Nicht Anlage I Vertragsparteien 311
aa) Die Gründe für eine Zuweisung von zertifizierten Emissionsreduktionen an die beteiligten Entwicklungsländer 312
bb) Die Gründe gegen eine Zuweisung von zertifizierten Emissionsreduktionen an die beteiligten Entwicklungsländer 313
3. Die Zuweisung an private und öffentliche Einrichtungen 313
a) Die Rechtsstellung der privaten und öffentlichen Einrichtungen in Art. 12.9 KP 314
b) Die Verwendungsmöglichkeiten für private und öffentliche Einrichtungen 316
c) Das Verhältnis der privaten und öffentlichen Einrichtungen zu den Vertragsparteien 317
IIΙ. Die Einrichtung eines CDM-Registers 317
IV. Die Festlegung einer speziellen Obergrenze für den CDM 319
1. Die Rechtsgrundlage in Art. 12.3b KP 319
2. Die Gründe für die Einführung einer Obergrenze für den CDM 320
3. Die Gründe gegen die Einführung einer Obergrenze für den CDM 321
4. Die Optionen für eine spezielle Obergrenze für den CDM 322
5. Die Entscheidung der sechsten Vertragsstaatenkonferenz 323
G. Die Kontrollmechanismen 323
I. Die Notwendigkeit von Kontrollmechanismen 323
II. Verschiedene Stufen der Kontrolle 324
ΙII. Die Berichtspflichten im Rahmen von Art. 12 KP 324
1. Spezielle Berichtspflichten im Rahmen der Kyoto Mechanismen 325
2. Der Zusammenhang zwischen Weisungsbefugnis und Berichtspflicht 325
3. Die Berichtspflichten gegenüber den Zertifizierungsstellen 326
4. Die Berichtspflichten gegenüber den Kontrollinstitutionen 327
5. Zusammenstellung der impliziten Berichtspflichten in Art. 12 KP 327
6. Die Berichtspflichten nach der Bonner Übereinkunft und dem Übereinkommen von Marrakesch 328
7. Die Bedeutung der Berichtspflichten 329
8. Der Inhalt der Berichtspflichten 329
9. Die Form der Berichte 330
10. Die Integration der besonderen Berichtspflichten im Rahmen von Art. 12 KP in die bestehenden Berichtspflichten nach dem Kyoto Protokoll 330
IV. Die Rechnungsprüfung und Kontrolle der Projekte gemäß Art. 12.7 KP 331
1. Die Ziele der Rechnungsprüfung und der Kontrolle 331
2. Der Gegenstand der Kontrolle 332
3. Die Formen der Kontrolle 334
4. Die Unabhängigkeit der Kontrollinstitutionen 335
5. Das Kontroll verfahren 336
6. Das Verhältnis der Zertifizierung zu den Kontrollmechanismen im Sinne von Art. 12.7 KP 337
7. Das Verhältnis von Art. 12 KP zu einem gemäß Art. 18 KP zu entwickelnden System zur Erfüllungskontrolle 338
8. Die Vorschläge der sechsten und siebten Vertragsstaatenkonferenz zur Kontrolle des CDM 338
a) Die Verifizierung der Emissionsreduktionen 339
b) Die Kontrolle durch den Exekutivrat („review") 339
c) Die Aufsicht der VSK/VST über den CDM 341
H. Der Teil des Erlöses für Verwaltungskosten und Anpassungsmaßnahmen (Art. 12.8 KP) 341
I. Der Teil des Erlöses 342
1. Der Erlös aus zertifizierten Projektmaßnahmen 342
2. Der Anteil für Verwaltungskosten und Anpassungsmaßnahmen 344
II. Die Verwaltungskosten 345
1. Die Definition der Verwaltungskosten 345
2. Die Höhe des Teils des Erlöses für Verwaltungskosten 345
III. Die Anpassungsmaßnahmen 346
1. Die Bedeutung der Finanzierung von Anpassungsmaßnahmen 347
2. Die besonders betroffenen Entwicklungsländer 348
I. Die Unterstützung bei der Finanzplanung (Art. 12.6 KP) 350
I. Die Hilfe beim Beschaffen von Finanzmitteln 350
1. Die Finanzvermittlungsfunktion 351
2. Die Rolle der Projektbeteiligten 352
3. Der Bedarf für die Vermittlungsfunktion 352
4. Der Zeitpunkt der Unterstützung 353
II. Zusätzliche Unterstützungsfunktionen des Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung 353
J. Die institutionelle Struktur des Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung 356
I. Die Institutionen des Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung 356
1. Die als Tagung der Vertragsparteien des Kyoto Protokolls dienende Konferenz der Vertragsparteien (VSK / VST) 358
a) Die Rolle der VSK/VST bei der Weiterentwicklung des CDM 358
b) Die Aufgaben der VSK/VST im Rahmen von Art. 12 KP 360
2. Der Exekutivrat des Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung 360
a) Die Abgrenzung der Leitungsfunktion der VSK/VST von den Aufgaben des Exekutivrats 361
b) Die Aufgaben des Exekutivrats 362
c) Die Befugnisse des Exekutivrats 364
d) Die institutionelle Struktur des Exekutivrats 365
3. Die Validierungs- und Zertifizierungsstellen 368
a) Die Aufgaben der Validierungs- und Zertifizierungsstellen 368
b) Die institutionelle Struktur der Validierungs- und Zertifizierungsstellen 370
4. Die unabhängige Rechnungsprüfung und Kontrolle gemäß Art. 12.7 KP 373
5. Die Teilnehmer am Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung 375
6. Die Hilfe beim Beschaffen von Finanzmitteln gemäß Art. 12.6 KP 375
7. Die Verwaltungsaufgaben 376
8. Die Durchführung von Anpassungsmaßnahmen gemäß Art. 12.8 KP 376
II. Die Auswahl der Institutionen des Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung 377
III. Die Entscheidungsstrukturen im Rahmen des Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung 378
K. Der frühe Beginn des Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung (Art. 12.10 KP) 380
I. Der erste Verpflichtungszeitraum von 2008 bis 2012 380
II. Die Klimaschutzmaßnahmen vor dem Jahr 2008 381
1. Die nachweisbaren Fortschritte bis zum Jahr 2005 (Art. 3.2 KP) 381
2. Die Rückkehr zu einem früheren Emissionsniveau bis zum Jahr 2000 (Art. 4.2a FCCC) 382
3. Die Auswirkungen auf den ersten Verpflichtungszeitraum 382
III. Die Anrechnung von zertifizierten Emissionsreduktionen aus CDM-Projekten von 2000 bis 2008 (Art. 12.10 KP) 383
1. Art. 12.10 KP als Ausnahmevorschrift 383
2. Der Vergleich mit der Gemeinsamen Umsetzung und dem Emissionshandel 384
3. Eine weitere Möglichkeit zur Anrechnung von Klimaschutzmaßnahmen vor 2008 (Art. 3.4 KP) 384
4. Die Anrechnung von frühzeitig erzielten zertifizierten Emissionsreduktionen im ersten Verpflichtungszeitraum 385
5. Die AIJ-Pilotphase 387
6. Die Wirkungen nur im ersten Verpflichtungszeitraum 387
L. Der „Prototyp Kohlenstoff Fonds" der Weltbank 387
I. Die Ziele des „Prototyp Kohlenstoff Fonds" 388
1. Der Schutz des Klimas und die Förderung der nachhaltigen Entwicklung 388
2. Ein Beitrag zur Weiterentwicklung des Kyoto Protokolls 389
3. Die Zusammenarbeit der Weltbank mit dem privaten und öffentlichen Sektor 391
II. Die Funktionsweise des „Prototyp Kohlenstoff Fonds" 391
1. Die Auswahl der Projekte 392
2. Die Teilnehmer und die Gastländer 393
3. Die Zertifizierung und die Kontrolle 394
4. Der Nutzen der Projekte und die Verteilung der Gewinne aus den Projekten 395
a) Der Nutzen für die Gastländer 395
b) Die aus den Projekten resultierenden Emissionsreduktionen 396
5. Der Umfang und die Laufzeit des „Prototyp Kohlenstoff Fonds" 396
6. Die institutionelle Struktur des ,»Prototyp Kohlenstoff Fonds" 397
a) Die Tagung der Teilnehmer 397
b) Der Ausschuss der Teilnehmer 397
c) Der Ausschuss der Gastländer 398
d) Das technische Beratungsgremium 399
ΙII. Erste konkrete Projektvorhaben 400
1. Die Errichtung einer Mülldeponie in Liepaja, Lettland 400
2. Die Einführung erneuerbarer Energiequellen in Costa Rica 401
IV. Erste Schlussfolgerungen aus den bisher gemachten Erfahrungen 401
1. Die Emissionsreduktionsmärkte fördern die Investitionen in den Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung und die Gemeinsame Umsetzung 402
2. Kleine Projekte bedürfen der Unterstützung 402
3. Die Beurteilung, ob ein Projekt zu zusätzlichen Vorteilen für die Umwelt geführt hat, bleibt eine methodische Herausforderung 403
4. Die Bedürfnisse der Entwicklungsländer sind wichtig für die Märkte 403
M. Projektbezogene Kooperationen von Industriestaaten und Entwicklungsländern als Chance für den Klimaschutz 403
6. Teil: Der Emissionshandel (Art. 17 KP) 406
A. Das Grundkonzept des Emissionshandels gemäß Art. 17 KP 406
I. Die Verhandlungsgeschichte 407
II. Die Regelung des Art. 17 KP 409
1. Die Entscheidung für die Einführung eines internationalen Emissionshandelssystems 409
2. Das Ziel des internationalen Emissionshandels 410
3. Die Teilnehmer am Emissionshandel 410
4. Die handelbaren Emissionseinheiten 411
5. Die Kontrolle des Emissionshandels 413
6. Der Emissionshandel als ergänzendes Instrument 414
7. Das Problem der „heißen Luft" 415
III. Die Weiterentwicklung von Art. 17 KP durch die Bonner Übereinkunft und das Übereinkommen von Marrakesch 417
1. Die Grundlagen des Emissionshandels 418
2. Die Teilnehmer am Emissionshandel 418
a) Die Vertragsparteien als Teilnehmer 419
b) Nichtstaatliche Akteure als Teilnehmer 420
3. Die Einrichtung einer Emissionsreserve 421
4. Die handelbaren Emissionsrechte 422
5. Die Kontrolle des Emissionshandels 423
B. Das S02-Handelsprogramm in den USA 425
I. Der saure Regen als grenzüberschreitendes Umweltproblem 426
II. Das S02-Handelsprogramm in den USA 427
1. Die Einführung des S02-Handelsprogramms in zwei Phasen 427
2. Die Lizenzrechte 428
3. Die Zuweisung der Lizenzrechte nach dem Prinzip des „modifizierten Bestandsschutzes" 429
4. Die Einbeziehung neuer Anlagen 430
5. Der Handel mit Lizenzen 431
6. Die Versteigerung von Lizenzen 432
7. Die Lizenzkonten bei der EPA 433
8. Die Substitution durch Phase II Anlagen 433
9. Die Kompensation durch Phase II Anlagen 434
10. Das Verhältnis zum Ordnungsrecht 434
11. Die Kontrolle des Handelsprogramms 435
III. Die bisherigen Erfahrungen mit dem amerikanischen S02-Handelsprogramm 436
IV. Erste Schlussfolgerungen aus dem S02-Handelsprogramm 438
V. Lehren aus dem S02-Handelsprogramm für ein internationales Handelssystem mit Treibhausgasemissionsrechten 439
C. Die europäische Emissionshandelsrichtlinie 442
I. Die Ziele des innergemeinschaftlichen Emissionshandels 442
II. Die Grundlagen des innergemeinschaftlichen Emissionshandels 443
III. Die Einbindung des innergemeinschaftlichen Emissionshandels in das System des Kyoto Protokolls 444
IV. Die Vorteile eines gemeinschaftsweiten Emissionshandelssystems 446
V. Die anfängliche Begrenzung auf Kohlendioxidemissionen 448
VI. Die betroffenen Anlagen 449
1. Die Genehmigungsbedürftigkeit von Anlagen energieintensiver Branchen 450
2. Die Einbeziehung weiterer Anlagen („opt-in") 451
3. Der vorübergehende Ausschluss bestimmter Anlagen („opt-out") 452
4. Die Bildung von Anlagenfonds 452
VII. Die Teilnehmer am Emissionshandel 453
VIII. Die Zuteilung der Emissionszertifikate 454
1. Die Emissionszertifikate 454
2. Die ersten beiden Handelsphasen 454
3. Die grundsätzlich kostenlose Zuteilung 455
4. Die nationalen Zuteilungspläne 455
a) Die maximal zuteilbare Emissionsmenge 456
b) Die Kriterien für die Zuteilung der Zertifikate 457
c) Der Zeitpunkt für die Veröffentlichung der Zuteilungspläne 459
IX. Das Verbuchen des Handels in Registern 459
X. Die Abgabe und Löschung von Zertifikaten 460
XI. Das Ansparen von Zertifikaten 460
XII. Die Kontrolle des europa weiten Emissionshandels 461
1. Die Überwachungs- und Berichtspflichten der Betreiber 461
2. Die Überprüfung der Berichte 463
3. Die Sanktionen 463
XIII. Die Einbeziehung der Gemeinsamen Umsetzung und des Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung 465
1. Die Ziele der Einbeziehung 466
2. Die Anerkennung der Emissionsgutschriften 466
3. Der ergänzende Charakter der Kyoto Mechanismen 467
4. Der Ausschluss bestimmter Projekte 467
5. Der Zeitrahmen für die Anerkennung 468
XIV. Das Verhältnis zu sonstigen umweltrechtlichen Vorgaben 469
XV. Erste Schlussfolgerungen aus der europäischen Emissionshandelsrichtlinie 471
D. Eckpunkte eines internationalen Emissionshandelssystems gemäß Art. 17 KP 473
I. Die Ziele und Chancen des internationalen Treibhausgasemissionshandels 474
II. Die Notwendigkeit internationaler Regelungen 475
III. Die Einrichtung eines „cap and trade"-Systems 476
IV. Die Entscheidung für ein „downstream", ein „upstream" oder ein „Hybrid"- System 477
V. Die handelbaren Emissionseinheiten 478
VI. Die Teilnehmer am Emissionshandel 479
VII. Die Emissionsreserve 480
VIII. Die Zuweisung der Emissionsrechte 480
IX. Der ergänzende Charakter des internationalen Emissionshandels 481
X. Die Kontrolle des Emissionshandels 482
1. Die Einrichtung von Handelsregistern 482
2. Die Kontrolle der Handelsaktivitäten 482
3. Die Rechtsfolgen bei Nichterfüllung 483
4. Die Emissionsreserve als Präventionsmechanismus 484
XI. Das prognostizierte Volumen der internationalen Treibhausgasemissionshandelsmärkte 486
7. Teil: Die Kyoto Mechanismen und die internationale Klimapolitik vor dem Hintergrund allgemeiner Tendenzen im Umweltvölkerrecht 488
A. Der Vorsorgegrundsatz 489
I. Die Gefährdung des Klimasystems als globales Umweltschutzproblem 490
1. Der naturwissenschaftliche Erkenntnisstand als Grundlage umweltvölkerrechtlicher Verträge 491
2. Das begrenzte naturwissenschaftliche Erkenntnisvermögen und die verbleibenden Unsicherheitsfaktoren 491
3. Die Anerkennung des Klimaschutzproblems in Art. 2 FCCC 493
II. Die Inpflichtnahme der Staaten trotz naturwissenschaftlicher Unsicherheiten 494
1. Drohende schwerwiegende oder bleibende Schäden 494
2. Die Handlungsverantwortung der Staaten 495
3. Die Anwendung des Vorsorgegrundsatzes im Rahmen der Möglichkeiten der Staaten 496
III. Der Vorsorgegrundsatz als Maßstab für die Weiterentwicklung des Kyoto Protokolls 497
B. Das Leitkonzept der nachhaltigen Entwicklung 497
I. Der Ausgleich der Interessen zwischen heutigen und künftigen Generationen 501
II. Der Interessenausgleich zwischen wirtschaftlicher Entwicklung und Nachhaltigkeit 502
1. Das Recht auf Förderung einer nachhaltigen Entwicklung (Art. 3.4 FCCC) 503
2. Der umfassende Ansatz der Nachhaltigkeit 504
3. Die Wechselbeziehung zwischen Umweltschutz und Entwicklung 504
IIΙ. Die Umsetzung des Leitkonzeptes der nachhaltigen Entwicklung im Kyoto Protokoll 505
1. Der neue Ansatz des Kyoto Protokolls: Umweltschutz durch marktwirtschaftliche Instrumente 506
2. Die Verwendung des Begriffs der nachhaltigen Entwicklung als Rechtsbegriff in Art. 12 KP 506
C. Der Grundsatz der Souveränität der Staaten und seine Grenzen angesichts globaler Umweltschutzbelange 507
I. Die besondere Ausprägung des Grundsatzes der Souveränität der Staaten im Umweltvölkerrecht 508
II. Die Grenzen einzelstaatlicher Souveränität im Umweltvölkerrecht 509
1. Der Schutz der territorialen Integrität 510
2. Das Kooperationsprinzip und seine Konkretisierung in der Klimarahmenkonvention und im Kyoto Protokoll 512
D. Das Prinzip der gemeinsamen, aber unterschiedlichen Verantwortlichkeiten 515
I. Das Prinzip der gemeinsamen, aber unterschiedlichen Verantwortlichkeiten als Grundlage der Klimarahmenkonvention und des Kyoto Protokolls 518
II. Die Anerkennung der gemeinsamen Verantwortung aller Staaten für den Schutz des Klimasystems 520
IIΙ. Die Gründe für eine Differenzierung zwischen den Industriestaaten und den Entwicklungsländern 523
1. Die unterschiedlichen wirtschaftlichen und technologischen Fähigkeiten der Staaten 525
2. Die unterschiedlichen Verursachungsbeiträge der Staaten 526
IV. Die Unterstützung der Entwicklungsländer als Folge des Prinzips der gemeinsamen, aber unterschiedlichen Verantwortlichkeiten 530
1. Die finanzielle Unterstützung der Entwicklungsländer 532
2. Der Technologietransfer 535
V. Die Dynamik des Prinzips der gemeinsamen, aber unterschiedlichen Verantwortlichkeiten 538
1. Der Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung als Umsetzung des Prinzips der gemeinsamen, aber unterschiedlichen Verantwortlichkeiten 539
2. Die Weiterentwicklung der Klimaschutzverpflichtungen der Industriestaaten 540
3. Die Notwendigkeit einer zunehmenden Einbeziehung der Entwicklungsländer 541
E. Die Kyoto Mechanismen - Notwendigkeit und völkerrechtlicher Auftrag 544
Zusammenfassung 546
Summary 560
Literaturverzeichnis 572
Stichwortverzeichnis 606