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Die Vereinbarkeit von Regierungsamt und Aufsichtsratsmandat in Wirtschaftsunternehmen

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Veen, T. (1996). Die Vereinbarkeit von Regierungsamt und Aufsichtsratsmandat in Wirtschaftsunternehmen. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-48838-4
Veen, Thomas. Die Vereinbarkeit von Regierungsamt und Aufsichtsratsmandat in Wirtschaftsunternehmen. Duncker & Humblot, 1996. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-48838-4
Veen, T (1996): Die Vereinbarkeit von Regierungsamt und Aufsichtsratsmandat in Wirtschaftsunternehmen, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-48838-4

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Die Vereinbarkeit von Regierungsamt und Aufsichtsratsmandat in Wirtschaftsunternehmen

Veen, Thomas

Münsterische Beiträge zur Rechtswissenschaft, Vol. 103

(1996)

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Abstract

Bundes- und Landesminister sind häufig zugleich Mitglieder von Aufsichtsorganen wirtschaftlicher Unternehmen. Ziel der Dissertation ist es, die Vereinbarkeit dieser Tätigkeiten zu untersuchen und die Rechtslage umfassend zu klären.

Im Mittelpunkt steht die Auslegung der Inkompatibilitätsvorschriften in Grundgesetz, Länderverfassungen und Ministergesetzen, die die Voraussetzungen für eine Aufsichtsratstätigkeit der Regierungsmitglieder aufstellen. Untersucht wird insbesondere, ob bestimmte Unternehmenstypen für eine Aufsichtsratstätigkeit eines Regierungsmitglieds ausscheiden und ob Regierungsmitglieder, denen in Bezug auf ein Unternehmen besondere Zuständigkeiten zugewiesen sind, dennoch für eine Aufsichtsratstätigkeit in dem betreffenden Unternehmen in Betracht kommen. Wesentliches Ergebnis der Arbeit ist dabei, daß - abgesehen von einer anderweitigen ausdrücklichen Regelung auf Verfassungsebene - eine Aufsichtsratstätigkeit eines Regierungsmitglieds grundsätzlich nur zulässig ist, wenn gewährleistet ist, daß durch die betreffende Tätigkeit für das Regierungsmitglied keine Interessen- und Pflichtenkollisionen entstehen. Insbesondere in den sogenannten gemischt-wirtschaftlichen Unternehmen ist das grundsätzlich nicht der Fall. Auf besondere Zuständigkeiten eines Regierungsmitglieds kommt es demgegenüber nicht an.

Daneben widmet sich ein wesentlicher Teil der Arbeit der Frage, ob und inwieweit aus den Vorschriften des § 20 Abs. 1 Nr.5 VwVfG sowie des § 69 Satz 2 HO weitere Beschränkungen einer Aufsichtsratstätigkeit von Regierungsmitgliedern folgen können. Für § 69 Satz 2 HO wird das bejaht. Dagegen hat § 20 Abs. 1 Nr.5 VwVfG als Befangenheitsvorschrift nur wesentliche Bedeutung für die Frage, ob eine Aufsichtsratstätigkeit für ein Regierungsmitglied sinnvoll ist, da eine Aufsichtsratstätigkeit insoweit im Anwendungsbereich dieser Norm zu einem verwaltungsverfahrensrechtlichen Mitwirkungsverbot des betroffenen Regierungsmitglieds führt.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Abkürzungsverzeichnis 18
Einführung 23
§ 1 Problemstellung 23
Anhang zu § 1: 25
§ 2 Eingrenzung des Untersuchungsgegenstands 32
A. Begriff des wirtschaftlichen Unternehmens 32
I. Unternehmen 32
II. Wirtschaftlich 33
1. Popitz-Kriterium 34
2. Wertschöpfung und Führung nach Art eines kaufmännischen Geschäftsbetriebs 35
a) Wertschöpfung 35
b) Führung nach Art eines kaufmännischen Geschäftsbetriebs 37
B. Begriff des Aufsichtsorgans 38
§ 3 Gang der Untersuchung 39
1. Abschnitt: Allgemeine Grundlagen der Inkompatibilitätsregelungen 41
§ 4 Begriff und Ursprung 41
A. Begriff 41
B. Historischer Ursprung 43
I. Kirchenrechtliche Wurzel 43
II. Entwicklung im staatlichen Recht 44
1. Entwicklung in Deutschland vor 1945 44
2. Verfassungsrechtliche Entwicklung in Deutschland nach 1945 46
3. Einfachrechtliche Entwicklung in Deutschland nach 1945 47
4. Status quo 48
§ 5 Funktion und statusrechtliche Grundaussagen 48
A. Funktion der Inkompatibilitätsnormen 49
I. Unternehmensrechtliche Vorgaben der Inkompatibilitätsnormen 50
1. Unternehmensrechtliche Vorgaben in privatrechtlich organisierten Unternehmen 50
a) Vorrang des Gesellschaftsrechts 50
b) Unterscheidung nach dem Typus des Aufsichtsorgans 51
aa) Rechtslage im Falle eines obligatorischen Aufsichtsrats 51
bb) Rechtslage im Falle eines fakultativen Aufsichtsrats 54
2. Stellung in öffentlich-rechtlich organisierten Unternehmen 55
II. Die Funktion der Inkompatibilitätsnormen im einzelnen 56
1. Verhinderung von Arbeitsüberlastung 57
2. Verhinderung von Interessen- und Pflichtenkonflikten 58
a) Interessen- und Pflichtenkonflikte im Falle unmittelbar amtlicher Befassung mit Geschäften, die die Sphäre des Unternehmens betreffen 59
aa) Rechtsstaatliche Vorgaben 60
bb) Vorgaben des Demokratieprinzips 61
cc) Vorgaben des Gleichheitssatzes 63
dd) Vorgaben aus dem Erfordernis des materiellen Grundrechtsschutzes 64
b) Interessen- und Pflichtenkonflikte ohne unmittelbare amtliche Befassung mit Geschäften, die die Sphäre des Unternehmens berühren 65
3. Verhinderung einer Machtkonzentration 67
a) Sicherung der Gemeinwohlfunktion des Regierungsamtes 68
b) Gewährleistung politischer Gleichheit 69
c) Absicherung des Verfahrens demokratischer politischer Willensbildung 69
4. Verhinderung von Korruption 70
5. Zwischenergebnis zu Sinn und Zweck der Inkompatibilitätsregelungen 72
B. Statusrechtliche Grundaussagen der Inkompatibilitätsregelungen 72
§ 6 Rechtssystematischer Standort 75
§ 7 Verhältnis zu den Befangenheitsvorschriften 78
2. Abschnitt: Staatsrechtliche Inkompatibilitätsvorschriften 82
§ 8 Inkompatibilitätsnormen des Bundes 82
A. Art. 66 GG 82
I. Verbot 83
1. Angehören 83
2. Die mit dem Begriff “Aufsichtsrat” erfaßten Unternehmensorgane 83
3. Auf Erwerb gerichtete Unternehmen 84
a) Beschränkung auf wirtschaftliche Unternehmen 84
b) Keine Begrenzung auf bestimmte gesellschaftsrechtliche Unternehmenstypen 85
c) Keine Differenzierung nach öffentlicher bzw. nichtöffentlicher Aufgabenstellung des Unternehmens 86
d) Keine Differenzierung nach der Größe des Unternehmens 86
e) Erwerbsgerichtetheit als Einschränkung des Regelungsbereichs 87
aa) Herkömmliche am Unternehmenszweck anknüpfende Ansicht 87
bb) Am Unternehmensgegenstand anknüpfende Auslegung 88
(1) Keine zwingende Tatbestandsbegrenzung auf gewinnorientierte Unternehmen 88
(2) Gründe für ein extensiveres Verständnis 90
f) Folgerungen 91
aa) Privatrechtlich organisierte Unternehmen 92
(1) Kapitalgesellschaften 92
(2) OHG und KG 93
(3) Genossenschaften 93
(a) Ansicht von Tsatsos 94
(b) Stellungnahme 94
(4) Sonstige wirtschaftliche Unternehmen 96
bb) Öffentlich-rechtlich organisierte Unternehmen 96
cc) Zusammenfassung 97
II. Ausnahme 97
1. Beschlußerfordernis 97
2. Möglichkeit weiterer Einschränkungen 99
a) Einschränkungen aus dem Gesichtspunkt der Gesetzesbindung 100
b) Aus dem Verfassungsrecht folgende Einschränkungen 101
3. Überblick über die in der Literatur befürworteten materiellrechtlichen Einschränkungen des Dispensvorbehalts 102
4. Aus der Systematik der Vorschrift ableitbare materiellrechtliche Einschränkungen des Dispensvorbehalts 103
a) Öffentliches Interesse erforderlich 103
b) Charakterisierung des öffentlichen Interesses 105
aa) Möglichkeiten eines öffentlichen Interesses an einer Einflußsicherung 105
bb) Keine Beschränkung der Möglichkeit eines Dispenses auf Fälle, in denen das Interesse an einer Einflußsicherung aus einer Beteiligung der öffentlichen Hand resultiert 107
5. Aus der Funktion der Inkompatibilität ableitbare Beschränkungen 109
a) Unternehmensbezogene Beschränkungen 111
aa) Folgerungen aus der isolierten Betrachtung der Funktion, Interessen- und Pflichtenkonflikte zu verhindern 111
bb) Einfluß des Ausnahmecharakters des Dispensvorbehalts 113
(1) Folgerungen aus der Entstehungsgeschichte für die Frage nach dem Einfluß des Ausnahmecharakters auf die Auslegung des Dispensvorbehalts 113
(2) Folgerungen aus dem “Prinzip der praktischen Konkordanz” für die Frage nach dem Einfluß des Ausnahmecharakters auf die Auslegung des Dispensvorbehalts 117
cc) Zwischenergebnis 123
dd) Typologie der für eine Aufsichtsratstätigkeit in Betracht kommenden Unternehmen 123
(1) Öffentlich-rechtlich organisierte Unternehmen, deren Träger der Bund ist 124
(2) Private Unternehmen, deren Kapital- bzw. Gesellschaftsanteile vollständig in Händen des Bundes liegen 125
(3) Gemischt-wirtschaftliche Unternehmen 126
(a) Maßgebliche Beteiligung 126
(aa) Öffentliches Interesse nur an der Beteiligung 127
(bb) Aktien- und grundrechtlicher Schutz der Kapitalminorität 128
(b) Aufgaben der Daseinsvorsorge 131
(c) Indienstnahme des Unternehmens 132
(d) Weisungsgebundenes Aufsichtsratsmandat 134
(e) Zwischenergebnis für die gemischt-wirtschaftlichen Unternehmen 135
(4) Unternehmen, deren Kapital- oder Gesellschaftsanteile ausschließlich von Privaten gehalten werden 136
(5) Sonderproblem “Gemischt-öffentliche Unternehmen” und Unternehmen, die anderen öffentlichrechtlichen Rechtsträgern zugeordnet werden müssen 136
cc) Ergebnis für die unternehmensbezogenen Einschränkungen des Dispensvorbehalts nach Art. 66 GG Hs. 2 138
b) Funktionsbezogene Einschränkungen des Dispensvorbehalts in Art. 66 GG 139
aa) Beschränkungen für die Ressortminister 140
(1) Einschränkungen, die die Verwaltungsfunktion eines Ressortministers betreffen 141
(a) Entstehen verfassungsrechtlich relevanter Interessenkonflikte 144
(b) Fehlende Erforderlichkeit einer Inkompatibilität 151
(2) Einschränkungen, die die Regierungsfunktion eines Ressortministers betreffen 155
bb) Materiellrechtliche Beschränkungen des Dispensvorbehalts in Art. 66 GG, die für den Bundeskanzler gelten 156
cc) Ergebnis für funktionsbezogene Beschränkungen 156
6. Endergebnis für die Auslegung des Dispensvorbehalts 157
B. § 5 Abs. 1 MinG 157
§ 9 Inkompatibilitätsvorschriften der Bundesländer 158
A. Bundesländer mit verfassungsrechtlicher Regelung 158
I. Baden-Württemberg, Art. 53 Abs. 2 LV, § 5 Abs. 1 MinG 158
1. Art. 53 Abs. 2 LV 158
a) Verbotstatbestand 158
b) Ausnahmen 159
2. § 5 Abs. 1 MinG 162
II. Bayern, Art. 57 LV, § 3a StaRG 162
1. Art. 57 LV 162
a) Private Erwerbsgesellschaft 163
b) Überwiegender Einfluß des Staates sichergestellt 165
aa) Überwiegender Einfluß sichergestellt 165
bb) Inhalt des Begriffs “Staat” 165
cc) Weitere, nicht unmittelbar dem Wortlaut zu entnehmende Einschränkungen des Verbotes 167
2. § 3a StaRG 168
III. Brandenburg, Art. 95 LV, § 3 Abs. 2 MinG 170
1. Art. 95 LV 170
a) Verbotstatbestand 170
b) Ausnahmen 170
2. § 3 Abs. 2 MinG 171
IV. Bremen, Art. 113 Abs. 2 LV 172
1. Verbotstatbestand 172
2. Ausnahme 174
V. Hamburg, Art. 39 LV 177
1. Verbotstatbestand 177
2. Ausnahme 177
VI. Mecklenburg-Vorpommern, Art. 45 Abs. 1 LV, § 3 MinG 179
1. Art. 45 Abs. 1 LV 179
a) Verbotstatbestand 179
b) Ausnahmetatbestand 179
aa) Aus dem Wortlaut ableitbare Beschränkungen des Dispensvorbehalts 179
bb) Beteiligung des Landes als hinreichende Voraussetzung für eine Ausnahme vom Verbot des Art. 45 Abs. 1 LV 180
cc) Weitere Beschränkungen der Dispensmöglichkeit 181
2. § 3 MinG 183
VII. Niedersachsen, Art. 34 Abs. 2 LV, § 5 Abs. 1 MinG 183
1. Art. 34 Abs. 2 LV 183
a) Verbotstatbestand 183
b) Ausnahme 184
2. § 5 Abs. 1 MinG 185
VIII. Nordrhein-Westfalen, Art. 64 Abs. 3 LV 186
1. Verbotstatbestand 186
2. Ausnahmetatbestand 186
a) Vorüberlegungen 187
b) Sicherung der Rückkehr ins Berufsleben als Voraussetzung für eine Fortsetzung mitgebrachter Aufsichtsratstätigkeiten 188
c) Öffentliches Interesse als Voraussetzung für die Neuaufnahme einer Aufsichtsratstätigkeit 190
d) Aus der Funktion der Inkompatibilität ableitbare Einschränkungen 190
IX. Sachsen-Anhalt, Art. 67 LV, § 5 Abs. 1 MinG 192
1. Art. 67 LV 192
2. § 5 Abs. 1 MinG 192
X. Sachsen, Art. 62 Abs. 2 LV, § 4 Abs. 1 MinG 193
1. Art. 62 Abs. 2 LV 193
2. § 4 Abs. 1 MinG 195
XI. Schleswig-Holstein, Art. 34 LV 195
XII. Thüringen, Art. 72 Abs. 2 LV, § 5 Abs. 1 MinG 196
1. Art. 72 Abs. 2 LV 196
2. § 5 Abs. 1 MinG 196
B. Länder ohne verfassungsrechtliche Regelung 197
I. Ungeschriebene verfassungsrechtliche Vorgaben 197
1. Folgerungen aus dem Charakter des Regierungsamtes 197
2. Folgerungen aus der Tatsache, daß eine ausdrückliche Regelung nicht in die Verfassung aufgenommen wurde 199
II. Einfachrechtliche Inkompatibilitäten 201
1. Berlin, § 6 SenG 202
2. Rheinland-Pfalz, § 5 MinG 202
3. Saarland, § 4 MinG 203
§ 10 Folgen eines Verstoßes 203
A. Wirkung des Verbots 204
I. Wirkung im Falle eines mitgebrachten Aufsichtsratsmandats 204
1. Erlöschen des Aufsichtsratsmandats durch Übernahme des Regierungsamtes 204
2. Aufsichtsratsmandat als Wahl- oder Ernennungshindernis 205
II. Wirkung im Falle eines durch ein bereits amtierendes Regierungsmitglied neu übernommenen Aufsichtsratsmandats 206
III. Ergebnis 208
B. Wirkung eines Ausnahmebeschlusses 208
C. Durchsetzung der Inkompatibilitätsvorschriften 209
3. Abschnitt: Weitere Schranken der Zulässigkeit einer Aufsichtsratstätigkeit von Regierungsmitgliedern 210
§ 11 Weitere Schranken des öffentlichen Rechts 210
A. § 20 Abs. 1 Nr. 5 VwVfGe des Bundes und der Länder 210
I. Tatbestand des § 20 Abs. 1 Nr. 5 VwVfG 212
1. Erfaßte Tätigkeiten 212
a) Tatbestandsreduktion auf Tätigkeiten in nicht-amtlicher Eigenschaft? 212
b) Ausschluß durch § 20 Abs. 1 Nr. 5 Hs. 2 VwVfG 214
c) Verdrängung durch das Haushaltsrecht oder den Grundsatz der Ministerverantwortung? 218
2. Zeitliche Reichweite 221
II. Rechtsfolge: Verbot des Tätigwerdens im Verwaltungsverfahren 223
1. Vorüberlegungen 224
2. Konsequenzen für die Begriffsdefinition 226
III. Ergebnis für § 20 Abs. 1 Nr. 5 VwVfG 230
B. § 69 Satz 2 HOen des Bundes und der Länder 231
I. Inhalt der “Prüfung” nach § 69 Satz 2 HO 232
II. Personelle Anforderungen an die Prüfung nach § 69 Satz 2 HO 233
1. Keine Identität von Prüfer und Geprüftem 233
2. Umfang der persönlichen Verantwortung des zuständigen Ministers für die Prüfung nach § 69 HO 235
a) Darf die Prüfung durch einen Beamten durchgeführt werden, der dem Aufsichtsratsmitglied dienstrechtlich untergeordnet ist? 236
b) Darf der Minister sich jeder Einflußnahme auf die Prüfung enthalten? 236
c) Einfluß des § 65 Abs. 1 Nr. 3 HO auf den Umfang der persönlichen Verantwortung des zuständigen Ministers für die Prüfung nach § 69 HO 237
3. Ergebnis 239
§ 12 Unvereinbarkeiten nach Gesellschaftsrecht 239
Gesamtbetrachtung 243
§ 13 Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse 243
§ 14 Folgerungen für die Praxis 246
Textanhang 248
Literaturverzeichnis 259